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0986/2022

Baubeschluss für die Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.06.2022

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025

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Ansehen

Anlage 6 Stellungnahme zu RPA Sanierung der Hafenbrücke in Köln

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Ansehen

Anlage 2 Ansicht Hafenbrücke

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Ansehen

Anlage 8 - Niederschrift Sonderanhörung nach dem BGG_geschwärzt

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Ansehen

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 23.08.2022

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Anlage 3 Lageplan Hafenbrücke

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Anlage 4 Übersichtsplan Hafenbrücke

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025

1206 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0986/2022
Stand: 24.07.2025 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für die Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung der Hafen-
brücke in Köln-Mülheim“ mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 2.440.000 € brutto zu 
und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Aufgrund der Forderungen des Denkmalschutzes hinsichtlich des Geländers an der denkmal-
geschützten Brücke müssen Teile der Planung gänzlich überarbeitet werden. Der Planungs-
auftrag ist im Januar vergeben worden und soll im Sommer 2023 abgeschlossen sein. 
24.03.2025 
Die statische Nachrechnung der Mülheimer Hafenbrücke hat größere Defizite in der Tragfä-
higkeits- und Gebrauchstauglichkeit aufgezeigt. Zusätzliche Berechnungen waren dadurch 
notwendig.  
 
Nächste Schritte: 
Nach Abschluss der zusätzlichen Nachrechnungen wird die Ausschreibung angepasst und die 
Vergabe vorbereitet.  
Ziel ist die Auftragsvergabe Ende 2025. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
01.02.2026

Anlage 6 Stellungnahme zu RPA Sanierung der Hafenbrücke in Köln

1840 Zeichen

Anlage 6 
Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim 
Stellungnahme zum Anschreiben des Rechnungsprüfungsamtes vom 06.05.2022 
RPA Nr.: KOB 2022/0337 
 
Hinweise RPA Stellungnahme der Verwaltung 
Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, 
welche die Kosten eines Neubaus denen 
der Instandsetzung gegenüberstellt, liegt 
den Unterlagen nicht bei. Somit kann die 
Aussage der „fehlenden Alternative zur 
Instandsetzung“ nicht bestätigt werden. 
Die Brücke steht unter Denkmalschutz und 
soll langfristig erhalten werden.  
Bei grob geschätzten Kosten für einen 
barrierefreien Brückenneubau nach Stand 
der Technik von mind. 8 Mio. Euro ist aus 
Sicht der Verwaltung eine denkmalgerechte 
Sanierung in der hier vorliegenden 
Größenordnung vertretbar. 
Des Weiteren geht aus den vorgelegten 
Unterlagen nicht hervor, ob die 
Abstimmungen mit der 
Behindertenvertretung und der 
Denkmalpflege abgeschlossen sind. 
Bei der Prüfung ist aufgefallen, dass 
die Geländerhöhe aus der 
Beschlussvorlage (1300 mm) von der 
Höhe aus der Kostenberechnung (1000 
mm) abweicht. Hier sollte eine 
Überprüfung erfolgen. 
Für die Sanierung der Hafenbrücke, u.a. zur 
Gestaltung des Geländers, laufen die 
Abstimmungen mit der Denkmalpflege. In der 
fortschreitenden Planung und Abstimmungen 
mit der Denkmalpflege ist die Höhe des 
Geländers auf 1,0 m festgesetzt worden. 
Der Beschluss ist nach Prüfung durch RPA 
dahingehend bereits geändert worden. 
Durch die Rampenneigung (maximal 14%) ist 
die Brücke als reine Fußgängerbrücke 
deklariert und eine Erhöhung auf 1,3 m nicht 
notwendig. Kostentechnisch ist dieser Punkt 
zu vernachlässigen. Eine entsprechende 
Beschilderung ist bereits vorhanden. 
 
Gespräche für Abstimmungen mit dem 
Arbeitskreis Barrierefreies Köln sind geplant 
und werden parallel mit der detaillierten 
Ausführungsplanung weitergeführt.

Anlage 2 Ansicht Hafenbrücke

16 Zeichen

Anlage 2

ea en,

Anlage 8 - Niederschrift Sonderanhörung nach dem BGG_geschwärzt

3846 Zeichen

Anhörung nach dem BGG / 2 
Niederschrift 
Besprechungsgegenstand 
Anhörung nach dem BGG 
Ort und Datum der Besprechung 
https://app.bbbserver.de/de/join/c948ce7c-
6c9a-4105-9af9-262208b1ead5, 28.06.2022 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Auskunft Herr , Zimmer  
Telefon 0221 221- , Telefax 0221 221-22741 
E-Mail bruecken-tunnel-stadtbahnbau@stadt-koeln.de
Datum 
30.06.2022 
Teilnehmer/Teilnehmerinnen 
 AKBK 
 693/
3 
 693/30 
 692/2 
 692/2 
 692/2 
 692/2
Mitzeichnung von (Erstschrift zurück an Absender) 
Verteiler 
Inhalt 
Nr. Typ1 Beschreibung Termin Verantwortlich 
1.  
 
2.  
 
 
 
3. Mülheimer Hafenbrücke 
Bei der Mülheimer Hafenbrücke handelt es sich um eine 
Fußgängerbrücke. Radfahrer werden mittels eines 
Verkehrsschildes darauf aufmerksam gemacht, dass sie 
absteigen müssen. Die Brücke führt über den Rhein (Hafen 
Mülheim) und verbindet zwei Fußgängerwege. Aktuell ist es 
seitens der Stadtverwaltung Köln nicht geplant, diese beiden 
Wege zu erneuern. Es wurde seitens der Stadtverwaltung 
Köln festgestellt, dass ein Sanierungsbedarf der Brücke 
besteht. Diese soll generalsaniert werden. 
Die Brücke steht unter Denkmalschutz, 693/3 arbeitet 
deshalb in enger Absprache mit dem Amt für Denkmalschutz 
und –pflege zusammen.  
Unter anderem soll das alte Geländer durch ein neues 
Stahlgeländer ausgetauscht werden. Das Geländer befindet 
sich auf einem Betonsockel, der als Leiteinrichtung 
Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung über die Brücke 
helfen soll. Das anwesende Mitglied der 
Behindertenvertretung schätzt dies als ausreichende 
Maßnahme für sehbehinderte Menschen auf der Brücke 
selber ein. Die beiden Absperrgitter, die sich jeweils am Fuß 
der Rampe befinden, sollen so erneuert werden, dass  
1 Typen: A = Aufgabe; B = Beschluss; I = Information

- 2 - 
Anhörung nach dem BGG  
 
Nr. Typ1 Beschreibung Termin Verantwortlich 
mobilitätseingeschränkte Personen mit Rollstühlen oder 
Rollatoren beim Betreten der Brücke keine Probleme haben. 
693/3 wird sich über die vorgeschriebenen Abstände bei 
Umlaufgittern bei 692 2 informieren. Das anwesende 
Mitglied der Behindertenvertretung könnte sich aber auch 
einen Brückenzugang ohne Absperrgitter vorstellen, da der 
Radverkehr seiner Einschätzung nach nur geringfügig ist.  
Falls Umlaufgitter gebaut werden, sollten  diese durch eine 
Kante oder ein Bodenleitsystem ergänzt werden, damit 
Menschen mit Sehbeeinträchtigung auf die Gitter 
aufmerksam gemacht werden. 
Die Brücke ist sehr steil, 693/3 geht aktuell von einer 
maximalen Neigung von 14 % aus. Diese ist besonders für 
mobilitätseingeschränkte Personen, die einen Handrollstuhl 
zu Fortbewegungszwecken nutzen, kaum zu bewältigen. 
Rollstühle, die über einen Elektromotor verfügen, sind in der 
Regel in der Lage, eine solche Steigung zu bewältigen.  
Eine Änderung der Neigung der Rampen ist nicht 
vorgesehen bzw. auch aufgrund der vorhandenen Geometrie 
nicht möglich.  
Vor den beiden Fußpunkten der Rampe befindet sich jeweils 
ein Streifen mit groben Natursteinpflaster. Diese sind sowohl 
für mobilitätseingeschränkte, als auch für sehbehinderte 
Menschen nach Aussage des anwesenden Mitglieds der 
Behindertenvertretung problematisch. Dieses wünscht sich 
stattdessen Klein- oder Betonpflaster. Fraglich ist allerdings, 
ob diese Streifen Teil eines Denkmals sind. 693/3 wird sich 
diesbezüglich mit dem Amt für Denkmalschutz und –pflege 
besprechen.  
Aktuell ist von 693/3 geplant, die Sanierungspläne im 
September 2022 zur Entscheidung in den Rat der Stadt Köln 
zu geben. 
 
Sofern die besprochenen Hinweise geprüft, bzw. bei der 
Planung berücksichtigt werden, stimmt das anwesende 
Mitglied der Behindertenvertretung dem Sanierungsplan zu 
 
 
693/3 
 
 
4.    
 
 
 
 
 
  
 
  
 
 
5.    
  
  
  
 
Gez.

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 23.08.2022

1293 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 28.08.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 16. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 23.08.2022  
öffentlich 
4.3 Baubeschluss für die Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim 
0986/2022 
SE Vietzke bittet um Mitteilung, ob die Kosteneinschätzung einigermaßen sicher sei 
oder es sich nur um eine grobe Schätzung handele und welche Stellungnahme die 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik abgegeben habe. 
 
Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, teilt mit, es 
sich um die nach aktuellem Stand ermittelten Kosten handele, die vom Rechnungs-
prüfungsamt geprüft wurden; ein Risikozuschlag sei berücksichtigt.  
 
Eine Stellungnahme der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik werde nachge-
reicht. 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung der Hafen-
brücke in Köln-Mülheim“ mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 2.440.000 € brutto zu 
und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 3 Lageplan Hafenbrücke

122 Zeichen

Mittelpunkt: 359014, 5647096
1:3000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 23.02.2022Seite 1 / 1

Anlage 4 Übersichtsplan Hafenbrücke

312 Zeichen

LÄNGSANSICHT

Lüngen M 1:200

R= 202,00m L= 5h,40
I

SD

70,055 64 08 60,05 350551 ‚550551 D0SS5t 250551 20,0551 15058 10,0581

| STADT KÖLN AMT FÜR- BRÜCKEN- UND U-BAHNBAU'

ERRERTEHRURRRTGIGITETEN! J

 FUSSGÄNGERBRÜCKE ÜBER

x

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ABTEILUNG UNTERHALTUNG

H=1:100

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1611 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
X Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Die Sanierungsmaßnahme dient zur 
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Rat

6930 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 0986/2022 
Freigabedatum 
 07.06.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung der Hafenbrücke in 
Köln-Mülheim“ mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 2.440.000 € brutto zu und beauftragt die 
Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme.  
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.08.2022 
Verkehrsausschuss 23.08.2022 
Finanzausschuss 05.09.2022 
Rat 08.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.440.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Hafenbrücke befindet sich im Stadtbezirk Mülheim und verbindet das Mülheimer Ufer in Höhe der 
rechtsrheinischen Hafenstraße mit der nordöstlichen Spitze des Jugendparks auf der "Katzenkopf" 
genannten Mülheimer Rheinhalbinsel. Das Bauwerk wurde in den Jahren 1955-1956 im Zusammen-
hang mit der Bundesgartenschau 1957 als Bogenbrücke in Spannbetonbauweise erbaut. Das Bau-
werk ist denkmalgeschützt und auf Grund der filigranen und besonderen Gestaltung stadtbildprägend. 
Zugelassen ist die Brücke für den Fußverkehr. Im Volksmund wird das Bauwerk „Katzenbuckelbrü-
cke“ genannt.  
 
Die Gesamtlänge der Brücke beträgt ca. 170 m. Der das Hafenbecken überspannende Bogen hat 
eine Spannweite von ca. 90 m. Die westliche, rheinseitige Rampe hat eine Länge von ca. 35 m, die 
östliche von ca. 45 m. Die lichte Höhe beträgt ca. 4,50 m über Geländeoberkante.  
 
Das Bauwerk weist zahlreiche Schäden auf, die im Rahmen der Brückenhauptprüfung gemäß DIN 
1076 im Jahr 2017, sowie der nachfolgenden Prüfung im Jahr 2020 festgestellt wurden. Zur weiteren 
Analyse der Schäden wurden vertiefende Baustoffuntersuchungen durchgeführt. Da das Bauwerk auf 
Grund der seinerzeitigen sehr filigranen und architektonisch ambitionierten Bauweise nur über gerin-
ge Betonüberdeckungen verfügt, ist eine rechtzeitige Sanierung und Instandsetzung im Hinblick auf 
einen langfristigen Erhalt des Bauwerks hier besonders angezeigt.

3 
 
Die Ergebnisse der vertiefenden Bauwerksuntersuchungen zeigen auf, dass zur langfristigen Ge-
währleistung der Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des denkmalgeschützten 
Bauwerkes eine Sanierung zum aktuellen Zeitpunkt im größeren Umfang dringend erforderlich ist.  
 
Im Wesentlichen sind die nachfolgend aufgeführten Arbeiten durchzuführen:  
 Erneuerung des Geländers 
 Sanierung der gesamten Betonflächen inklusive anschließender Oberflächenbeschichtung  
 Erneuerung des Gehwegbelages und Wiederherstellung einer ausreichenden Rutschsicherheit  
 Erneuerung der Übergangskonstruktionen zwischen Widerlager und Überbau  
 
Zur Durchführung der Arbeiten sind umfangreiche wasserseitige Schutzmaßnahmen und Gerüstbau-
arbeiten erforderlich. 
 
Durchführung der Maßnahme  
Nach Ausschreibung und Vergabe ist eine Durchführung der Maßnahme ab Frühjahr 2023 geplant. 
Die gesamte Bauzeit wird mit ca. 26 Wochen veranschlagt. Im Zuge der anstehenden Arbeiten muss 
die Brücke für einen Zeitraum von ca. 6 Monaten gesperrt werden. Während der Bauarbeiten wird 
eine alternative Wegeführung ausgeschildert. Bei der Durchführung der Arbeiten sind strom- und 
schifffahrtspolizeiliche Auflagen einzuhalten, da der Hafen während der Bauzeit uneinge-
schränkt angefahren werden muss. Vor dem Beginn der Arbeiten wird daher eine Genehmi-
gung für die Durchführung der Bauarbeiten beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln 
(WSA) beantragt. 
 
Kosten  
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich rund 2.440.000 €. Diese setzen sich wie 
folgt zusammen:  
 
Sanierung der Brücke     2.000.000 €  
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination         8.000 €  
Bauoberleitung, Bauüberwachung       112.000 €  
Risikozuschlag (rund 15%)        320.000 €  
 
Gesamtkosten mit Risikozuschlag   2.440.000 €  
 
Auf Grund der derzeitigen Marktentwicklung in Verbindung mit gestiegenen Materialpreisen ist von 
Unwägbarkeiten bezüglich der Angebotspreise auszugehen. Daher wurde gemäß den Preisindizes 
für Bauwerke, Ingenieurbau, Instandhaltung vom Statistischen Bundesamt ein Risikozuschlag von 
rund 15% berücksichtigt. 
 
Finanzierung  
Die benötigten Mittel in Höhe von rund 2.440.000 € brutto werden im Rahmen der Haushaltsplanung 
2023/2024 inklusive der Mittelfristplanung 2025 bis 2027 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadt-bahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen; berücksich-
tigt. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024 
ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, 
vorsehen. 
 
Geplant ist eine Auftragsvergabe im 4. Quartal 2022, mit dem Beginn der Durchführung der Maß-
nahme wird im 2. Quartal 2023 gerechnet.  
 
Alternative Wegeführung während der Bauzeit  
 
Auf eine alternative Wegeführung (Behelfsbrücke) wird aufgrund der insgesamt relativ kurzen Bauzeit 
verzichtet. Der Aufwand für eine Behelfsbrücke wäre auf Grund der einzuhaltenden Randbedingun-
gen (große Spannweite, Aufrechterhaltung der Schiffszufahrt zum Hafenbecken) im Vergleich zu den

4 
Sanierungskosten nicht verhältnismäßig. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz  
 
Die dauerhafte Sicherstellung der hochwertigen Fußwegeverbindung über das Hafenbecken hat 
grundsätzlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Die Brücke wird sowohl für inner-
städtische Verbindungen zwischen den Stadtteilen als auch für regionale bzw. touristische Wegebe-
ziehungen genutzt. 
 
Prüfung Rechnungsprüfungsamt 
 
Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung und Stellungnahme vorge-
legt. Diese ist dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügt 
 
 
 
 
Anlagen:  
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Ansicht Hafenbrücke 
Anlage 3 – Lageplan 
Anlage 4 – Übersichtsplan 
Anlage 5 – Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt 
Anlage 6 _ Stellungnahme zu RPA Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim

Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1577 Zeichen

14 06.05.2022 
143 
69 über Dez. III 
Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 0986/2022, Stand 
03.05.2022  
Baubeschluss für die Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim 
RPA Nr.: KOB 2022/0337 
Kostenberechnung eingereicht: 2.050.420,17 €(netto)  2.440.000,00 €(brutto) 
Bei der Prüfung der am 29.04.2022 eingereichten Kostenberechnung von 69/Amt für Brü-
cken, Tunnel und Stadtbahnbau zur Einholung eines Baubeschlusses sind folgende Punkte 
aufgefallen: 
Die Kostenberechnung liegt in Form eines bepreisten Leistungsverzeichnisses vor. Die an-
gegebenen Kosten liegen mit ca. 2,5 Mio € (brutto) auf einem hohem Niveau. Der einge-
rechnete Risikozuschlag von 15 % soll die zu erwartende Baupreissteigerung bis zum Zeit-
punkt der Auftragsvergabe abdecken und basiert auf Werten des Statistischen Bundesam-
tes. Der Zuschlag wird als angemessen angesehen. 
Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, welche die Kosten eines Neubaus denen der Instand-
setzung gegenüberstellt, liegt den Unterlagen nicht bei. Somit kann die Aussage der „fehlen-
den Alternative zur Instandsetzung“ nicht bestätigt werden. 
Des Weiteren geht aus den vorgelegten Unterlagen nicht hervor, ob die Abstimmungen mit 
der Behindertenvertretung und der Denkmalpflege abgeschlossen sind. Bei der Prüfung ist 
aufgefallen, dass die Geländerhöhe aus der Beschlussvorlage (1300 mm) von der Höhe aus 
der Kostenberechnung (1000 mm) abweicht. Hier sollte eine Überprüfung erfolgen. 
Darüber hinaus bestehen keine Bedenken zur Fortführung des Projektes. 
Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt 
Anlage 5

Beratungsverlauf (4)

22.08.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2022 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0986/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.06.2022
Erstellt
22.03.2022 08:38