0986/2022
Baubeschluss für die Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025
1206 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/693
Vorlagen-Nummer
0986/2022
Stand: 24.07.2025
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung der Hafen-
brücke in Köln-Mülheim“ mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 2.440.000 € brutto zu
und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Aufgrund der Forderungen des Denkmalschutzes hinsichtlich des Geländers an der denkmal-
geschützten Brücke müssen Teile der Planung gänzlich überarbeitet werden. Der Planungs-
auftrag ist im Januar vergeben worden und soll im Sommer 2023 abgeschlossen sein.
24.03.2025
Die statische Nachrechnung der Mülheimer Hafenbrücke hat größere Defizite in der Tragfä-
higkeits- und Gebrauchstauglichkeit aufgezeigt. Zusätzliche Berechnungen waren dadurch
notwendig.
Nächste Schritte:
Nach Abschluss der zusätzlichen Nachrechnungen wird die Ausschreibung angepasst und die
Vergabe vorbereitet.
Ziel ist die Auftragsvergabe Ende 2025.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
01.02.2026
Anlage 6 Stellungnahme zu RPA Sanierung der Hafenbrücke in Köln
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Anlage 6 Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim Stellungnahme zum Anschreiben des Rechnungsprüfungsamtes vom 06.05.2022 RPA Nr.: KOB 2022/0337 Hinweise RPA Stellungnahme der Verwaltung Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, welche die Kosten eines Neubaus denen der Instandsetzung gegenüberstellt, liegt den Unterlagen nicht bei. Somit kann die Aussage der „fehlenden Alternative zur Instandsetzung“ nicht bestätigt werden. Die Brücke steht unter Denkmalschutz und soll langfristig erhalten werden. Bei grob geschätzten Kosten für einen barrierefreien Brückenneubau nach Stand der Technik von mind. 8 Mio. Euro ist aus Sicht der Verwaltung eine denkmalgerechte Sanierung in der hier vorliegenden Größenordnung vertretbar. Des Weiteren geht aus den vorgelegten Unterlagen nicht hervor, ob die Abstimmungen mit der Behindertenvertretung und der Denkmalpflege abgeschlossen sind. Bei der Prüfung ist aufgefallen, dass die Geländerhöhe aus der Beschlussvorlage (1300 mm) von der Höhe aus der Kostenberechnung (1000 mm) abweicht. Hier sollte eine Überprüfung erfolgen. Für die Sanierung der Hafenbrücke, u.a. zur Gestaltung des Geländers, laufen die Abstimmungen mit der Denkmalpflege. In der fortschreitenden Planung und Abstimmungen mit der Denkmalpflege ist die Höhe des Geländers auf 1,0 m festgesetzt worden. Der Beschluss ist nach Prüfung durch RPA dahingehend bereits geändert worden. Durch die Rampenneigung (maximal 14%) ist die Brücke als reine Fußgängerbrücke deklariert und eine Erhöhung auf 1,3 m nicht notwendig. Kostentechnisch ist dieser Punkt zu vernachlässigen. Eine entsprechende Beschilderung ist bereits vorhanden. Gespräche für Abstimmungen mit dem Arbeitskreis Barrierefreies Köln sind geplant und werden parallel mit der detaillierten Ausführungsplanung weitergeführt.
Anlage 2 Ansicht Hafenbrücke
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Anlage 2 ea en,
Anlage 8 - Niederschrift Sonderanhörung nach dem BGG_geschwärzt
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Anhörung nach dem BGG / 2 Niederschrift Besprechungsgegenstand Anhörung nach dem BGG Ort und Datum der Besprechung https://app.bbbserver.de/de/join/c948ce7c- 6c9a-4105-9af9-262208b1ead5, 28.06.2022 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Herr , Zimmer Telefon 0221 221- , Telefax 0221 221-22741 E-Mail bruecken-tunnel-stadtbahnbau@stadt-koeln.de Datum 30.06.2022 Teilnehmer/Teilnehmerinnen AKBK 693/ 3 693/30 692/2 692/2 692/2 692/2 Mitzeichnung von (Erstschrift zurück an Absender) Verteiler Inhalt Nr. Typ1 Beschreibung Termin Verantwortlich 1. 2. 3. Mülheimer Hafenbrücke Bei der Mülheimer Hafenbrücke handelt es sich um eine Fußgängerbrücke. Radfahrer werden mittels eines Verkehrsschildes darauf aufmerksam gemacht, dass sie absteigen müssen. Die Brücke führt über den Rhein (Hafen Mülheim) und verbindet zwei Fußgängerwege. Aktuell ist es seitens der Stadtverwaltung Köln nicht geplant, diese beiden Wege zu erneuern. Es wurde seitens der Stadtverwaltung Köln festgestellt, dass ein Sanierungsbedarf der Brücke besteht. Diese soll generalsaniert werden. Die Brücke steht unter Denkmalschutz, 693/3 arbeitet deshalb in enger Absprache mit dem Amt für Denkmalschutz und –pflege zusammen. Unter anderem soll das alte Geländer durch ein neues Stahlgeländer ausgetauscht werden. Das Geländer befindet sich auf einem Betonsockel, der als Leiteinrichtung Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung über die Brücke helfen soll. Das anwesende Mitglied der Behindertenvertretung schätzt dies als ausreichende Maßnahme für sehbehinderte Menschen auf der Brücke selber ein. Die beiden Absperrgitter, die sich jeweils am Fuß der Rampe befinden, sollen so erneuert werden, dass 1 Typen: A = Aufgabe; B = Beschluss; I = Information - 2 - Anhörung nach dem BGG Nr. Typ1 Beschreibung Termin Verantwortlich mobilitätseingeschränkte Personen mit Rollstühlen oder Rollatoren beim Betreten der Brücke keine Probleme haben. 693/3 wird sich über die vorgeschriebenen Abstände bei Umlaufgittern bei 692 2 informieren. Das anwesende Mitglied der Behindertenvertretung könnte sich aber auch einen Brückenzugang ohne Absperrgitter vorstellen, da der Radverkehr seiner Einschätzung nach nur geringfügig ist. Falls Umlaufgitter gebaut werden, sollten diese durch eine Kante oder ein Bodenleitsystem ergänzt werden, damit Menschen mit Sehbeeinträchtigung auf die Gitter aufmerksam gemacht werden. Die Brücke ist sehr steil, 693/3 geht aktuell von einer maximalen Neigung von 14 % aus. Diese ist besonders für mobilitätseingeschränkte Personen, die einen Handrollstuhl zu Fortbewegungszwecken nutzen, kaum zu bewältigen. Rollstühle, die über einen Elektromotor verfügen, sind in der Regel in der Lage, eine solche Steigung zu bewältigen. Eine Änderung der Neigung der Rampen ist nicht vorgesehen bzw. auch aufgrund der vorhandenen Geometrie nicht möglich. Vor den beiden Fußpunkten der Rampe befindet sich jeweils ein Streifen mit groben Natursteinpflaster. Diese sind sowohl für mobilitätseingeschränkte, als auch für sehbehinderte Menschen nach Aussage des anwesenden Mitglieds der Behindertenvertretung problematisch. Dieses wünscht sich stattdessen Klein- oder Betonpflaster. Fraglich ist allerdings, ob diese Streifen Teil eines Denkmals sind. 693/3 wird sich diesbezüglich mit dem Amt für Denkmalschutz und –pflege besprechen. Aktuell ist von 693/3 geplant, die Sanierungspläne im September 2022 zur Entscheidung in den Rat der Stadt Köln zu geben. Sofern die besprochenen Hinweise geprüft, bzw. bei der Planung berücksichtigt werden, stimmt das anwesende Mitglied der Behindertenvertretung dem Sanierungsplan zu 693/3 4. 5. Gez.
Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 23.08.2022
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Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 28.08.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.08.2022 öffentlich 4.3 Baubeschluss für die Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim 0986/2022 SE Vietzke bittet um Mitteilung, ob die Kosteneinschätzung einigermaßen sicher sei oder es sich nur um eine grobe Schätzung handele und welche Stellungnahme die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik abgegeben habe. Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, teilt mit, es sich um die nach aktuellem Stand ermittelten Kosten handele, die vom Rechnungs- prüfungsamt geprüft wurden; ein Risikozuschlag sei berücksichtigt. Eine Stellungnahme der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik werde nachge- reicht. Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung der Hafen- brücke in Köln-Mülheim“ mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 2.440.000 € brutto zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3 Lageplan Hafenbrücke
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Mittelpunkt: 359014, 5647096 1:3000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 23.02.2022Seite 1 / 1
Anlage 4 Übersichtsplan Hafenbrücke
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LÄNGSANSICHT Lüngen M 1:200 R= 202,00m L= 5h,40 I SD 70,055 64 08 60,05 350551 ‚550551 D0SS5t 250551 20,0551 15058 10,0581 | STADT KÖLN AMT FÜR- BRÜCKEN- UND U-BAHNBAU' ERRERTEHRURRRTGIGITETEN! J FUSSGÄNGERBRÜCKE ÜBER x > BERRERLERNG RRBEDEORREHERE DEE BERGER ORDE nel ABTEILUNG UNTERHALTUNG H=1:100
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Die Sanierungsmaßnahme dient zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/693 Vorlagen-Nummer 0986/2022 Freigabedatum 07.06.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim“ mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 2.440.000 € brutto zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.08.2022 Verkehrsausschuss 23.08.2022 Finanzausschuss 05.09.2022 Rat 08.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.440.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Hafenbrücke befindet sich im Stadtbezirk Mülheim und verbindet das Mülheimer Ufer in Höhe der rechtsrheinischen Hafenstraße mit der nordöstlichen Spitze des Jugendparks auf der "Katzenkopf" genannten Mülheimer Rheinhalbinsel. Das Bauwerk wurde in den Jahren 1955-1956 im Zusammen- hang mit der Bundesgartenschau 1957 als Bogenbrücke in Spannbetonbauweise erbaut. Das Bau- werk ist denkmalgeschützt und auf Grund der filigranen und besonderen Gestaltung stadtbildprägend. Zugelassen ist die Brücke für den Fußverkehr. Im Volksmund wird das Bauwerk „Katzenbuckelbrü- cke“ genannt. Die Gesamtlänge der Brücke beträgt ca. 170 m. Der das Hafenbecken überspannende Bogen hat eine Spannweite von ca. 90 m. Die westliche, rheinseitige Rampe hat eine Länge von ca. 35 m, die östliche von ca. 45 m. Die lichte Höhe beträgt ca. 4,50 m über Geländeoberkante. Das Bauwerk weist zahlreiche Schäden auf, die im Rahmen der Brückenhauptprüfung gemäß DIN 1076 im Jahr 2017, sowie der nachfolgenden Prüfung im Jahr 2020 festgestellt wurden. Zur weiteren Analyse der Schäden wurden vertiefende Baustoffuntersuchungen durchgeführt. Da das Bauwerk auf Grund der seinerzeitigen sehr filigranen und architektonisch ambitionierten Bauweise nur über gerin- ge Betonüberdeckungen verfügt, ist eine rechtzeitige Sanierung und Instandsetzung im Hinblick auf einen langfristigen Erhalt des Bauwerks hier besonders angezeigt. 3 Die Ergebnisse der vertiefenden Bauwerksuntersuchungen zeigen auf, dass zur langfristigen Ge- währleistung der Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des denkmalgeschützten Bauwerkes eine Sanierung zum aktuellen Zeitpunkt im größeren Umfang dringend erforderlich ist. Im Wesentlichen sind die nachfolgend aufgeführten Arbeiten durchzuführen: Erneuerung des Geländers Sanierung der gesamten Betonflächen inklusive anschließender Oberflächenbeschichtung Erneuerung des Gehwegbelages und Wiederherstellung einer ausreichenden Rutschsicherheit Erneuerung der Übergangskonstruktionen zwischen Widerlager und Überbau Zur Durchführung der Arbeiten sind umfangreiche wasserseitige Schutzmaßnahmen und Gerüstbau- arbeiten erforderlich. Durchführung der Maßnahme Nach Ausschreibung und Vergabe ist eine Durchführung der Maßnahme ab Frühjahr 2023 geplant. Die gesamte Bauzeit wird mit ca. 26 Wochen veranschlagt. Im Zuge der anstehenden Arbeiten muss die Brücke für einen Zeitraum von ca. 6 Monaten gesperrt werden. Während der Bauarbeiten wird eine alternative Wegeführung ausgeschildert. Bei der Durchführung der Arbeiten sind strom- und schifffahrtspolizeiliche Auflagen einzuhalten, da der Hafen während der Bauzeit uneinge- schränkt angefahren werden muss. Vor dem Beginn der Arbeiten wird daher eine Genehmi- gung für die Durchführung der Bauarbeiten beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln (WSA) beantragt. Kosten Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich rund 2.440.000 €. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Sanierung der Brücke 2.000.000 € Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 8.000 € Bauoberleitung, Bauüberwachung 112.000 € Risikozuschlag (rund 15%) 320.000 € Gesamtkosten mit Risikozuschlag 2.440.000 € Auf Grund der derzeitigen Marktentwicklung in Verbindung mit gestiegenen Materialpreisen ist von Unwägbarkeiten bezüglich der Angebotspreise auszugehen. Daher wurde gemäß den Preisindizes für Bauwerke, Ingenieurbau, Instandhaltung vom Statistischen Bundesamt ein Risikozuschlag von rund 15% berücksichtigt. Finanzierung Die benötigten Mittel in Höhe von rund 2.440.000 € brutto werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2023/2024 inklusive der Mittelfristplanung 2025 bis 2027 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadt-bahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen; berücksich- tigt. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Geplant ist eine Auftragsvergabe im 4. Quartal 2022, mit dem Beginn der Durchführung der Maß- nahme wird im 2. Quartal 2023 gerechnet. Alternative Wegeführung während der Bauzeit Auf eine alternative Wegeführung (Behelfsbrücke) wird aufgrund der insgesamt relativ kurzen Bauzeit verzichtet. Der Aufwand für eine Behelfsbrücke wäre auf Grund der einzuhaltenden Randbedingun- gen (große Spannweite, Aufrechterhaltung der Schiffszufahrt zum Hafenbecken) im Vergleich zu den 4 Sanierungskosten nicht verhältnismäßig. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die dauerhafte Sicherstellung der hochwertigen Fußwegeverbindung über das Hafenbecken hat grundsätzlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Die Brücke wird sowohl für inner- städtische Verbindungen zwischen den Stadtteilen als auch für regionale bzw. touristische Wegebe- ziehungen genutzt. Prüfung Rechnungsprüfungsamt Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung und Stellungnahme vorge- legt. Diese ist dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügt Anlagen: Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Ansicht Hafenbrücke Anlage 3 – Lageplan Anlage 4 – Übersichtsplan Anlage 5 – Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt Anlage 6 _ Stellungnahme zu RPA Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim
Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 06.05.2022 143 69 über Dez. III Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 0986/2022, Stand 03.05.2022 Baubeschluss für die Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim RPA Nr.: KOB 2022/0337 Kostenberechnung eingereicht: 2.050.420,17 €(netto) 2.440.000,00 €(brutto) Bei der Prüfung der am 29.04.2022 eingereichten Kostenberechnung von 69/Amt für Brü- cken, Tunnel und Stadtbahnbau zur Einholung eines Baubeschlusses sind folgende Punkte aufgefallen: Die Kostenberechnung liegt in Form eines bepreisten Leistungsverzeichnisses vor. Die an- gegebenen Kosten liegen mit ca. 2,5 Mio € (brutto) auf einem hohem Niveau. Der einge- rechnete Risikozuschlag von 15 % soll die zu erwartende Baupreissteigerung bis zum Zeit- punkt der Auftragsvergabe abdecken und basiert auf Werten des Statistischen Bundesam- tes. Der Zuschlag wird als angemessen angesehen. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, welche die Kosten eines Neubaus denen der Instand- setzung gegenüberstellt, liegt den Unterlagen nicht bei. Somit kann die Aussage der „fehlen- den Alternative zur Instandsetzung“ nicht bestätigt werden. Des Weiteren geht aus den vorgelegten Unterlagen nicht hervor, ob die Abstimmungen mit der Behindertenvertretung und der Denkmalpflege abgeschlossen sind. Bei der Prüfung ist aufgefallen, dass die Geländerhöhe aus der Beschlussvorlage (1300 mm) von der Höhe aus der Kostenberechnung (1000 mm) abweicht. Hier sollte eine Überprüfung erfolgen. Darüber hinaus bestehen keine Bedenken zur Fortführung des Projektes. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt Anlage 5
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0986/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.06.2022
- Erstellt
- 22.03.2022 08:38