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A-W/0029/2020

Tempo 30 für den Rüschhausweg

Antrag an die BV West 06.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 03.12.2020, TOP 8.4

Stellungnahme der Verwaltung vom 10.11.2020

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 10.11.2020

4129 Zeichen

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Frau Krieger 3211

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Herrn Stadtrat Heuer

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Tempo 30 für den Rüschhausweg

Antrag Ifd. Nr. A-W/0029/2020 der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Müns-

ter-West vom 05.05.2020
Antrag Ifd. Nr. A-W/0048/2020 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL
Bezirksvertretung Münster-West vom 05.08.2020

Die beiden o. g. Fraktionen der Bezirksvertretung Münster-West haben die Verwaltung be-
auftragt zu prüfen, ob am Rüschhausweg für den Abschnitt zwischen Hensenstraße und
Laukamp, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden kann.

Der Antrag wurde gemeinsam mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau und der Polizei geprüft.
Zum Ergebnis kann Folgendes mitgeteilt werden:

Tempo 30 km/h

Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone kommt für Wohngebiete mit hoher Fußgänger- und
Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf in Betracht. Nach den Regelungen der
Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die Tempo-30-Zone nur Straßen ohne Lichtzeichen
geregelte Kreuzungen oder Einmündungen umfassen. Am Rüschhausweg befindet sich in
Höhe Twenteweg eine Ampelanlage für Fußgänger/-innen. Daher ist die Einrichtung einer
Tempo-30-Zone aktuell rechtlich nicht möglich. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone wäre
nur dann zulässig, wenn die Ampelanlage zurückgebaut würde. Zudem müsste der Anteil
des Durchgangsverkehrs ermittelt werden. In Tempo-30-Zonen muss dieser mit einem Anteil
von unter 30 % von untergeordneter Bedeutung sein.

\ ‚Tempo 30 km/h auf Strecke kann eingerichtet werden, wenn eine schützenswerte Einrich-
tung oder eine Unfalllage vorliegt. Am Rüschhausweg befindet sich keine schützenswerte
Einrichtung nach der StVO mit direktem Zugang zur Straße und eine Unfalllage liegt nach
Mitteilung der Polizei für den betreffenden Streckenabschnitt ebenfalls nicht vor. Eine Redu-
zierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist daher rechtlich nicht möglich.

Geschwindigkeitsniveau / Seitenradarmessungen

Zur Ermittlung des Geschwindigkeitsniveaus wurden zwei Seitenradarmessungen am
Rüschhausweg durchgeführt. Eine der Messungen wurde Ende Juni / Anfang Juli durchge-
führt und die zweite Messung Mitte September. In diesen Zeiträumen wurden sowohl die
Fahrzeugmengen als auch die Fahrgeschwindigkeiten gemessen.

Bei der Messung im September wurden in etwa 6 Tagen insgesamt 19.177 Fahrzeuge ge-
messen. Als durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke wurde ein Wert von 3.219 Fahrzeugen
ermittelt. Dies entspricht etwa 293 Fahrzeugen pro Stunde. Zur Ermittlung der Verkehrsstär-
ke pro Stunde wird ein Tag mit 11 Stunden angesetzt.

Vom baulichen Charakter und der Funktion des Rüschhausweges entspricht die Straße einer
Sammelstraße. Für solche Straßen sind Verkehrsstärken von 400 bis 800 Kraftfahrzeugen
pro Stunde üblich. Die ermittelte Verkehrsstärke von ca. 293 Fahrzeugen pro Stunde liegt
somit deutlich unter dem üblichen Wert.

Maßgeblich bei den Geschwindigkeitsmessungen ist die sog. V(85). Das ist die Geschwin-
digkeit, die von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird. Für den Rüschhausweg wurde
in Fahrtrichtung Ahausweg bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eine
V(85) von 44 km/h ermittelt. In der Gegenrichtung waren es 48 km/h. Insofern wird. am
Rüschhausweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit von dem Großteil der Verkehrsteilneh-
mer/-innen eingehalten bzw. sogar unterschritten.

Bei der Messung im Juni sind ähnliche Ergebnisse ermittelt worden. Bei der durchschnittli-
chen täglichen Verkehrsmenge wurden im Juni 2.969 Fahrzeuge ermittelt. Die V(85) betrug
41 und 43 km/h. Bei dieser Messung wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit noch deut-
licher unterschritten als bei der Messung im September.

Für den Rüschhausweg kann zurzeit von sicheren Verkehrsverhältnissen ausgegangen wer-

den. Sollte sich die Sicherheitseinschätzung ändern, wird die Verwaltung hierauf in Abstim-
mung mit der Polizei zeitnah reagieren.

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Originalantrag

1391 Zeichen

Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende 
Stephan Brinktrine 
Ute Hagemann 
Udo Junge 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
 
 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
          A-W/0029/2020 
 
 
Münster, 05.05.2020 
 
 
 
Tempo 30 für den Rüschhausweg 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:  
 
Im Rüschhauswe g wird zwis chen der Von -Esmarch-Straße und der Kreuzung 
an der Hensen- bzw. der Dieckmannstraße das Tempolimit durchgängig auf die 
Geschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde reduziert. 
 
 
Begründung: 
 
Aufgrund der Schi lderung vieler Anwohnerinnen des Rüschhauswegs  kommt es 
mehrmals täglich zu gefahrvollen  Situationen beziehungsweise zu Beinah e-Unfällen. 
Durch den Busverk ehr, die parkenden PKW sowie das teilweise  Tempolimit von 50 
Stundenkilometern ist der Rüschhausweg für Fußgänger , die queren möchten , und 
Radfahrer in den letzten Jahren  zusehends gefährlicher geworden. Das Tempolimit 
von 30km/h , was circa auf der Hälfte der Strecke aufgehoben wird, animiert in 
Richtung Hensenstraße zum deutlichen Beschleunigen. Ein durchgängiges Limit von 
30 Stundenkilometern  würde d ie Situation entschärfen und für Fußgänger und 
Radfahrer sicherer gestalten.  
 
Gez.  
Stephan Brinktrine

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Dieckmannstraße
  • Hensenstraße
  • Rüschhausweg
  • Von-Esmarch-Straße
  • Twenteweg
  • Ahausweg
  • Laukamp

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Details

Aktenzeichen
A-W/0029/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
06.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37