3363/2019
Ratsbeschluss "Schulsozialindex weiterentwickeln und breit anwenden" Sitzung vom 21.05.2019, TOP 3.1.4
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Mitteilung Ausschuss
21110 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer 19.11.2019
3363/2019
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2019
Ratsbeschluss "Schulsozialindex weiterentwickeln und breit anwenden" (TOP 3.1.4 der 49.
Sitzung des Rates am 21.05.2019)
Die Mitteilung der Verwaltung bezogen auf die Beschlusspunkte 1 bis 3 des Ratsauftrags
erfolgt im Gesamtzusammenhang und beantwortet die Frage nach Maßnahmen, die sich
für eine bedarfsgerechte Ausstattu ng von Schulen eignen (siehe Beschlusspunkt 5). Auf
Beschlusspunkt 4 wird in der vorliegenden Mitteilung gesondert Bezug genommen.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das bewährte Verfahren zur Ermittlung eines So-
zialindexes für Kölner Schulen konsequent weiterzuführen und weiterzuentwi-
ckeln. Ziel ist und bleibt die kindgerechte Verteilung von Ressourcen an den Köl-
ner Schulen zum Zweck der Verteilungsgerechtigkeit und der Verhinderung von
Bildungsarmut.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, auf welche städtischen Mittel und Res-
sourcen, die der örtliche Schulträger an die Schulen verteilt, über die bisherige
Praxis hinaus eine Anwendung des Sozialindexes sinnvoll umgesetzt werden
kann. Hier kommt aus fachlicher Sicht unter anderem der Ausbau von Sprachför-
derung, Inklusions- und Ganztagsangeboten bis hin zu der Steuerung der Größe
von Lerngruppen in Betracht. Eine solche Prüfung muss auch Bezuschussungen
von Land und Bund in den Blick nehmen, soweit diese nicht ohnehin schulscharf
vergeben wurden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Schulen bedarfsgerecht auszustat-
ten: dazu gehört eine Verbesserung der personellen Ausstattung, soweit es vom
Schulträger möglich ist, etwa durch Verstärkung der Schulbegleitung. Weiter sind
die Schulen im Sachmittelbereich so auszustatten, dass sie jeden Schüler und jede
Schülerin bestmöglich fördern können. Ebenfalls sind Verbesserungen im bauli-
chen Bereich prioritär umzusetzen.
Weil in Deutschland die sozioökonomische Herkunft einen maßgeblichen Einfluss auf
den individ uellen Bildungserfolg von jungen Menschen hat und es Hinweise dafür gibt,
dass dies auch auf Köln zutrifft, hat die Verwaltung einen Schulsozialindex entwickelt.
Die Feststellung der Armutsgefährdung von Schülern*innen (SGB -II-Bezug) erlaubt es,
Schulen mit besonderen Bedarfslagen zu identifizieren.1
1 Für eine Abschätzung des Armutsrisikos der Schülerschaft an städtischen Schulen werden die Wohnort -
Adressdaten der Schüler *innen in der abgeschotteten Statistikstelle mit kleinräumigen Armutsdaten ( SGB II -
Bezug) verknüpft.
2
Lt. einer aktuellen Weiterentwicklung des Schulsozialindexes wird neben dem Anteil der
SGB-II-Schüler*innen auch die absolute Zahl der Lernenden mit SGB -Bezug in die
Bewertung der Bedarfslage städtischer Schu len einbezogen. Vermieden werden soll auf
diese Weise, dass große Systeme mit vielen Schülern*innen aber vergleichweise
geringeren SGB -II-Quoten unberücksichtigt bleiben. Bei der Steuerung von
Bildungsressourcen über den Schulsozialindex werden stets auch qualitative Aspekte,
die die Wirksamkeit der Maßnahmen beeinflussen, berücksichtigt.
Für eine kindgerechte Verteilung von Ressourcen mit dem Ziel, Bildungsarmut zu
verhindern, reicht die Kenntnis über die Orte mit besonderer Bedarfslage nicht aus.
Vielmehr gilt es außerdem, die Ursachen von Bildungsbenachteiligung zu verstehen
und auf der Grundlage eines solchen Verständnisses bedarfsgerechte Angebote
vorzuhalten und zielgerichtet einzusetzen .
Die Steuerung kommunaler Bildungsressourcen erfolgt grundsät zlich vor diesem
Hintergrund. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass noch Handlungsbedarf besteht,
weshalb die Verwaltung die vorliegende Beauftragung des Rates begrüßt.
Nachfolgend werden die Beschlusspunkte 2 und 3 zunächst differenziert nach den
(kommunalen) Bildungsressourcen dargestellt. Zudem werden Ausblicke auf (geplante)
Maßnahmen/Projekte gegeben, die neue Erkenntnisse über die sozialindizierte
Steuerung von Bildungsressourcen liefern können. Die bedarfsgerechte Ausstattung der
Schulen (3. Beschl usspunkt) erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage konzeptioneller
Überlegungen und der gegebenen Finanzausstattung.
Schulsozialarbeit:
Das Ziel der Schulsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII ist es, die sozialen Chancen und die
Bildungschancen von jungen Mens chen zu verbessern und ihre Entwicklung zu
eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Die Stellen für
kommunale Schulsozialarbeit werden seit Jahren auf der Grundlage des
Schulsozialindex und unter Berücksichtigung der bereits vor handenen Landesstellen für
Schulsozialarbeit auf die Kölner Schulen verteilt (zuletzt 2011: Plus 87 Stellen und 2019:
Plus 15 Stellen).
Aktuell verfügen alle Grund - und weiterführenden Schulen mit überdurchschnittlicher
Armutsbelastung (d.h. Anzahl und/o der Anteil der SGB -II-Lernenden liegt über dem
Durchschnitt) über eine kommunale Stelle (Grundschulen) bzw. über mindestens eine
Stelle (weiterführende Schulen: Gesamtschulen mit je zwei bis drei Landesstellen,
Hauptschulen mit je ein bzw. zwei Stellen von Stadt und Land; Realschulen und
Gymnasien mit je einer kommunalen Stelle (siehe auch Session 3014/2019).
In Bezug auf konzeptionelle Überlegungen zur Ausbauplanung der
Schulsozialarbeit an Kölner Schulen unter Berücksichtigung der besonderen
sozialen La gen der Schulen (Session 3014/2019) wird auf die entsprechende
Mitteilung verwiesen.
3
Im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zum Haushalt 2020/21 wurde die
Mittelbereitstellung für eine Zusetzung von 15 Stellen für kommunale Schulsozialarbeit
entschieden. Die Verteilung wird auf der Grundlage der konzeptionellen Überlegungen
zur Ausbauplanung erfolgen.
Sprachförderung:
Sprachförderung (u.a. Alphabetisierung, Mehrsprachigkeit und Kommunikation im
Mündlichen wie auch im Schriftlichen) ist eine gro ße Herausforderung für das inklusive
Bildungssystem in einer vielsprachigen Gesellschaft, weil sprachliche Kompetenzen ein
zentraler Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für ein gelingendes soziales
Miteinander sind.
Deshalb begrüßt der Lenkungskr eis der Regionalen Bildungslandschaft den Prüfauftrag
des Kölner Rates sehr. Im Lenkungskreis kommen Kölner Bildungsverantwortliche aus
der Zuständigkeit der Stadt Köln und des Landes NRW zusammen, um in gemeinsamen,
übergeordneten Fragen Transparenz und Abstimmung zu erwirken.
Eine Auftragsklärung mit Blick auf den Ausbau der Sprachförderung auf dem Wege
einer sozialindizierten Steuerung ist durch den Lenkungskreis der Regionalen
Bildungslandschaft in seiner Sitzung am 29.11.2019 vorgesehen. Beabsichtigt ist, das
Regionale Bildungsbüro mit der Umsetzung zu beauftragen; konkret, die aktuellen
Strukturen der Sprachförderangebote transparent zu machen, zentrale Lücken in den
Prozessen zu identifizieren und Handlungsempfehlungen für einen indexgesteuerten
Einsatz der verfügbaren Ressourcen zu erarbeiten.
Klassengrößen:
Tendenziell kann in kleineren Klassen eine intensivere Betreuung der Schüler*innen
durch die Lehrkräfte erfolgen. Eine sozialindizierte Steuerung der Klassengrößen wäre
deshalb aus fachlicher Sicht zu begrüßen.
Allerdings kann dies ausschließlich in Rahmen der vom Landesgesetzgeber NRW vo r-
gegebenen Klassenbildungswerte und der möglichen Reduzierungen im Gemeinsamen
Lernen erfolgen (Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG). Zudem sind die
räumlichen Einschränkungen zu berücksichtigen, die für dynamisch wachsende Städte
wie Köln gelten: hier treffen steigende Schülerzahlen und sich verändernde Schulfor m-
präferenzen zugunsten von Gymnasien und Gesamtschulen auf der einen Seite auf au s-
gelastete Platzkapazitäten an den bevorzugten Schulformen sowie lange Bauzeiten für
Schulgebäude und knappe Flächen im Stadtraum.
Bezogen auf den Durchschnitt der Schulformen ist eine gewisse – wenn auch nicht i n-
tendierte - sozialindizierte Steuerung der Kla ssengrößen feststellbar, für die Selektion s-
mechanismen im Übergang zur weiterführende Schule und die o.g. Zusammenhänge u r-
sächlich sind: So zeigt eine Auswertung der landesstatistischen Daten für die Jahrgang s-
stufe 5 im Schuljahr 2018/19, dass im Durchschn itt aller Hauptschulklassen der Anteil
der Lernenden mit SGB -II-Bezug deutlich höher (39,4%) und die Klassenstärken deutlich
4
geringer (18,4 Lernende) sind als an Real - und Gesamtschulen sowie an Gymnasien
(siehe Tabelle 1). In Gymnasialklassen sind die Ant eile der Lernenden mit SGB -II-Bezug
am geringsten (12,5%) und die Klassenstärken am höchsten (29,1 Lernende). Verschi e-
bungen, die charakteristisch für mehrgliedrige Schulsysteme sind, erfolgen in erster Linie
im Anschluss an die Erprobungsphase zwischen Gy mnasien, Real- und Hauptschulen.
U.a. Schulformwechsel und die Wiederholung von Klassen lassen die Klassenstärken in
den höheren Jahrgangsstufen an Gymnasien tendenziell kleiner und an Real - und
Hauptschulen tendenziell größer werden (Session 3306/2019).
Gleichwohl lassen sich in allen Schulformen (z.B. in 17 fünften Klassen, siehe Tab. 1)
und im Primarbereich (z.B. in 21 ersten Klassen, siehe Tab. 2) Beispiele für Klassen fi n-
den, bei denen eine Reduzierung der Klassengrößen aufgrund der armutsbedingten
Herausforderungen wünschenswert sein könnte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
Schulen des Gemeinsamen Lernens (GL) eine Reduzierung der Schülerzahl in GL -
Klassen durch eine Erhöhung der Schülerzahl in den übrigen Klassen des Jahrgangs
kompensieren müssen, um den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Klassenfrequen z-
richtwert im Durchschnitt des Jahrgangs zu erreichen (Hauptschulen: 24 Lernende, R e-
alschulen, Gesamtschulen und Gymnasien: 27 Lernende). V.a. Real - und Gesamtschu-
len machen hiervon Gebrauch.
Tab.: 1: Regelklassen, Schüler*innen (SuS) und SGB -II-Quoten in der Jg. 5 an städtischen Schulen (SJ
2018/19)
Klassen SuS
Hauptschulen 28 514 18,4 39,4 1
Realschulen 66 1721 26,1 28,6 5
Gesamtschulen 68 1842 27,1 23,3 8
Gymnasien 128 3731 29,1 12,5 3
Anzahl SuS/Klasse
SGB-II-Quote
im
Durchschnitt
Anzahl Klassen
a) in denen der Richtwert* überschritten wird und
b) die sich an Schulen mit einer SGB-Quote > 30% befinden
Tab.: 2: Regelklassen, Schüler*innen (SuS) und SGB -II-Quoten im ersten Schulbesuchsjahr an städtischen
Schulen (SJ 2018/19)
Klassen SuS
Grundschulen 315 7565 24,0 23,1 21
Anzahl SuS/Klasse
SGB-II-Quote
im
Durchschnitt
Anzahl Klassen
a) in denen mehr als 25 Kinder unterrichtet werden und
b) die sich an Schulen mit einer SGB-Quote > 30% befinden
Schulbegleitung:
Schulbegleitung wird als Eingliederungshilfe gewährt; entweder vom Träger der
öffentlichen Jugendhilfe (ausschließlich seelische Behinderung, § 35a SGB VIII) oder
vom Sozialhilfeträger (auch mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung, § 54 SGB
XII). Im Falle der notwendigen Krankenpflege ergibt sich ein Leistungsanspruch
gegenüber der Krankenversicherung aus § 37 SGB V. Dies kann auch die dauerhafte
Präsenz einer Pflegekraft, z.B. bei Beatmungspflicht oder anderweitiger dauerhafter
Beobachtungsnotwendigkeit beinhalten.
Mit dem Ziel, die Schulbegleitung in Köln strukturell und systematisch weiterzuentwickeln
(konzeptionelle Verbesserung beim Einsatz in Unterricht und Ganztag sowie Minimierung
des bürokratischen Aufwandes), führen das Sozialamt und das Amt für Kinder, Jugend
und Familie im Schuljahr 2019/2020 gemeinsam in 21 Grundschulen, 11 Förderschulen
5
und zwei weiterführenden Schulen Poollösungen wie zB. IBIS (Inklusive Bildung in
Schulen) durch. Eine Ausweitung der Poollösungen an weiteren Schulen ist geplant.
Schulbau:
Die städtischen Schulbauprojekte sind in einer Prio -Liste in verschiedenen Dringlic h-
keitsstufen sortiert. Die Schulverwaltung hat in ihrer Bewertung der Dringlichkeit insg e-
samt sieben Kriterien, darunter auch die Kinderarmutsquoten, zu Grunde gelegt.
Jedoch ist es nach derzeitiger Empfehlung der Verwaltung erforderlich, verschiedene
Maßnahmen außerhalb der Rangfolge zu bearbeiten und vorzuziehen, weil die besond e-
re Schulplatzsituation in Köln dies erfordert (z.B. Rückkehr zu G9 und Reduzier ung von
Mehrklassen an Gymnasien, Verringerung der Abweisungszahlen an Gesamtschule,
Kompensation angekündigter, schulrechtlicher Reduzierung der Klassengrößen im G e-
meinsamen Lernen) oder, weil bereits in hohem Maße Vorarbeiten geleistet worden sind.
Darüber hinaus beeinflussen Personalisierungsoptionen und der Zustand einzelner G e-
bäude maßgeblich die Bearbeitungsreihenfolge.
Demnach ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass die sozialräumliche Dring-
lichkeit nur einen von mehreren Aspekten im Rahmen der Priorisierung von Bauvorhaben
einnehmen kann.
Offener Ganztag:
Eines der wesentlichen Ziele der Offenen Ganztagsschule ist die Verbesserung der
Chancengleichheit und die Schaffung von Bildungsgerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund
haben der Rat der Stadt Köln und die Fachausschüsse die Bereitstellung zusätzlicher
Fördermittel für Grundschulen in Wohnbereichen mit besonderem Jugendhilfebedarf und
für Grundschüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschlossen.
Eine wertvolle Möglichkeit für die Schaffung von Bildungsgerechtigkeit bietet die Koop e-
ration zwischen Schule und Jugendhilfe, weil sie Schul-, Sozial- und Freizeitpädagogik in
der Form miteinander zu verknüpfen, dass die individuelle ganzheitliche Bildung von Ki n-
dern im Vordergrund ste ht und die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, Kompetenzen und
Fähigkeiten gestärkt werden.
Die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams verläuft jedoch nicht immer ohne
Konflikte, ein gemeinsames Bildungsverständnis ist noch nicht selbstverständlich u nd die
Verknüpfung formaler und non-formaler Bildung ist mit Schwierigkeiten verbunden.
Um ein gemeinsames Bewusstsein der unterschiedlichen Professionen und Akteure über
Handeln, Vertrauen, gegenseitige Anerkennung, geplante Zeit und vereinbarte Komm u-
nikationsstrukturen zu entwickeln, werden im Rahmen des Projektes „Qualitätsoffensive
Ganztag“ an fünf Projektschulen des Schulaufsichtsbezirks 1 von der Montag Stiftung
Jugend und Gesellschaft finanzierte externe Prozessbegleitungs -Tandems eingesetzt,
welche die fach- und bedarfsorientierten Arbeitstreffen vor Ort moderieren und begleiten.
Die Qualitätsoffensive Ganztag (Session 2445/2019) hat zu Beginn des Schuljahres
2018/19 begonnen und wird sich voraussichtlich über einen Zeitraum von mindestens
6
drei Jahren erstrecken.
Bildungsressourcen des Landes NRW (sonderpädagogische Fachkräfte,
sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase, Landesförder -
programm „Gute Schule 2020“)
Eine wichtige Grundlage für die Zuweisung der sonderpädagogischen Fachkräft e Inklusi-
on und der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase auf die Kölner
Schulen bildet der kommunale Schulsozialindex. IV/2 und das Schulamt für die Stadt
Köln befindet sich auch diesbezüglich in einem engen Austausch.
Die NRW.BANK st ellt in einem Gemeinschaftsprojekt mit dem Land NRW den
Kommunen und Städten in Nordrhein -Westfalen im Rahmen des
Landesförderprogramms „Gute Schule 2020“ in den Jahren 2017 bis 2020 insgesamt 2
Milliarden Euro zur Finanzierung von Sanierung, Modernisierun g und Ausbau der
kommunalen Schulinfrastruktur zur Verfügung. Gemäß Förderrundbrief Nr. 39 erhält die
Stadt Köln im Rahmen des Förderprogramms für die Jahre 2017 bis 2020 hiervon jeweils
24,895 Millionen Euro. In den Jahren 2017 und 2018 wurden die Mittel in vollem Umfang
abgerufen und verausgabt.
Der Ratsbeschluss zur Umsetzung des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ sieht
weiter vor, dass Schulen in den definierten Sozialräumen besonders gefördert werden
sollen. Insbesondere sollen Schulen bevorzugt gefö rdert werden, die einen hohen Anteil
von Kindern beschulen, deren Eltern Empfänger von Transferleistungen sind. Dies ist auf
dem Wege einer bevorzugten Bearbeitung der Anträge und durch eine gezielte
Ansprache der betroffenen Schulen erfolgt (Session 1313/2019).
Grundsätzliche Überlegungen zur sozialindizierten Steuerung von (kommunalen)
Bildungsressourcen am Lernort Schule:
Für die Steuerung über den Schulsozialindex kommen grundsätzlich sämtliche
(kommunale) Bildungsressourcen in Betracht, die auf die Ve rmeidung oder
Kompensation von armutsinduzierter Bildungsbenachteiligung abzielen. Dies können
sächliche Ressourcen wie Schulbau sowie Lehr - und Lernmittel sein ebenso wie die
unterschiedlichen Professionen/Angebote, die für eine gute individuelle Förderun g
bildungsbenachteiligter Schüler*innen erforderlich sein können (z.B. Schulsozialarbeit,
Schulpsychologie, Familienberatung Allgemeiner Sozialer Dienst/Jugendhilfe, Ganztag,
Schulbegleitung, kulturelle Bildung, Bildungsberatung, Bereich der medizinisch -
therapeutischen Maßnahmen durch Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten,
Maßnahmen des Landesprogrammes „Kein Abschluss ohne Anschluss“) 2. Dabei gilt es
u.a. zu prüfen, ob und in welcher Weise (kommunale) Angebote, die sich grundsätzlich
an alle Kölner Schulen und junge Menschen richten, zielgerichteter durch z.B. proaktive
Ansprache, Systematisierung von Kooperationsformaten zielgrichteter steuern lassen.
Der Kommunale Inklusionsplan für Kölner Schulen 2019 (Session 2500/2019) sieht
vor, die Frageste llung der guten multiprofessionellen Zusammenarbeit (wer arbeitet wie
2 Eine Übersicht der kommunalen Bildungsaufgaben bietet der Kommunale Inklusionsplan für Kölner Schulen
2019 (Session 2500/2019, Seite 28 f)
7
und mit welchem Ziel zusammen) im Rahmen eines Modellprojektes an zwei
besonders herausgeforderten Kölner Grundschulen zu bearbeiten. Zudem sollen
aufgrund der Komplexität der Aufgabenst ellung geeignete Kooperationsformate z.B. mit
der Montag -Stiftung Jugend und Gesellschaft und der Universität zu Köln geprüft
werden.
Der aktuelle Umsetzungsstand des Modellprojektes stellt sich wie folgt da: Die Montag -
Stiftung Jugend und Gesellschaft hat ihr Interesse an der Begleitung und Moderation des
Projektes bekundet. Im Rahmen eines Vorgespräches mit Akteuren von Dezernat IV und
Vertretern*innen der Schulaufsicht wurde einvernehmlich festgestellt, dass das
Modellprojekt inhaltlich begrüßt wird u nd die Durchführung des Vorhabens in der
Verantwortung des Regionalen Bildungsbüros umgesetzt werden sollte. In einem
nächsten Schritt soll eine Auftragsklärung durch den Lenkungskreis der Regionalen
Bildungslandschaft in seiner Sitzung am 29.11.2019 erfolgen.
Als weitere Verbindungslinie soll die Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken! - 184
Tausend junge Chancen fördern“ (Session Nr. 3437/2019, Umsetzung der
Landesinitiative Kommunale Präventionsketten) u.a. hinsichtlich der
Maßnahmenempfehlung „Familiengrundschule“ mit inhaltlicher Schwerpunktsetzung auf
das Thema Gesundheit/ Umweltbildung („gesunde Familiengrundschule“) berücksichtigt
werden."
Sozialindizierte Steuerung außerhalb des Lernortes Schule:
Auf der Grundlage von sozialräumlichen Armutsdaten (SGB-II-Quoten) verfolgt die
Verwaltung außerdem eine sozialindizierte Ressourcenverteilung bei der
Stellenverteilung im Allgemeinen Sozialen Dienst, beim Aufbau neuer ÜMB -Gruppen
sowie der Schaffung von Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Im Bereich der fr ühkindlichen Bildung erfolgt die Sozialindizierung über den Anteil der
Kinder in Kindertageseinrichtungen, deren Eltern aufgrund ihres geringen Einkommens
beitragsfrei gestellt sind:
a) Verteilung von Landesmitteln für Sprachförderung, plusKita (Kitas in Stad tteilen mit
erhöhtem Armuts- und Bildungsrisiko) und Familienzentren
b) Verteilung von freiwilligen kommunalen Mitteln für Kitas in Stadtteilen mit erhöhtem
Armuts- und Bildungsrisiko
4. Die Verwaltung wird gebeten mit der Bezirksregierung darüber zu verhandeln, die
Klassenfrequenzen in Klassen des gemeinsamen Lernens nach Möglichkeit zu sen-
ken.
Da der Gesetzgeber die genannten Rechtsvorschriften bisher nicht verändert hat und dies
nach aktueller Einschätzung zumindest nicht kurzfristig beabsichtigt, sieht auch die B e-
zirksregierung Köln keine Möglichkeit, die Klassenfrequenzen im Gemeinsamen Lernen zu
senken. Hinzu kommt, dass die diskutierte Senkung der Klassenfrequenz von 27 auf 25
Lernende zu einer spürbaren Verknappung der Schulplätze führen würde (allein mi t Blick
auf die ab 2018/19 bestehenden Gesamtschulen rechnerisch im Umfang von einer 6 -
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zügigen Gesamtschule und mit Blick auf die Realschulen im Umfang einer 5 -zügigen Re-
alschule).
5. Dem Schulausschuss ist in möglichst kurzer Frist darzulegen, mit welchen Maß-
nahmen das genannte Ziel der Stärkung der genannten Schulen erreicht werden
kann.
Siehe hierzu die vorliegende Mitteilung.
Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3363/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.11.2019
- Erstellt
- 25.09.2019 10:11