2783/2023
Beantwortung von mündlichen Anfragen zur Vorlage "Erstes Kölner Antidiskriminierungsmonitoring" (0232/2023) aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 23.05.2023
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161/1 Vorlagen-Nummer 07.09.2023 2783/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 19.09.2023 Beantwortung von mündlichen Anfragen zur Vorlage "Erstes Kölner Antidiskriminierungsmonitoring" (0232/2023) aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 23.05.2023 Zusammenfassung in Einfacher Sprache: In der Sitzung des Gesundheits-Ausschusses vom 23.05.2023 sind Fragen zum Kölner Anti- diskriminierungs-Monitoring aufgekommen. Die Verwaltung hat auf die Fragen geantwortet: 1. Gibt es eine Beschwerde-Stelle für Menschen, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zu- standes diskriminiert werden? Es gibt keine spezielle Beschwerde-Stelle für Menschen, die aufgrund ihres gesund- heitlichen Zustandes diskriminiert werden. Es gibt zwei Antidiskriminierungs-Büros in Köln. Dort können alle Menschen hingehen, die diskriminiert wurden. 2. Wer hat das Monitoring gemacht? Das Monitoring hat die Stadt Köln zusammen mit Menschen aus der Zivil-Gesellschaft und der Wissenschaft erstellt. 3. Welche Personen sollten bei Beschwerde-Stellen arbeiten? Bei Beschwerde-Stellen sollten Personen arbeiten, die sich gut in Menschen mit Dis- kriminierungs-Erfahrung hineinfühlen können. Die Personen sollten sich gut mit dem Thema Diskriminierung auskennen. Von Vorteil können eigene Diskriminierungs-Erfah- rungen sein. Hilfreich ist auch eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung. 4. Was ist das Kölner Antidiskriminierungs-Monitoring? Wird Mehrfach-Diskriminierung berücksichtigt? Für das Antidiskriminierungs-Monitoring sammeln die Kölner Beschwerde-Stellen alle Fälle von Diskriminierung. Die Fälle von Diskriminierung werden dann im Monitoring zusammengetragen. So hat man eine Übersicht über alle gemeldeten Fälle von Diskri- minierung in Köln. Auch Mehrfach-Diskriminierung wird erfasst. 2 Auf die mündlichen Anfragen des Ratsmitglieds Frau Böll und der Sachverständigen Einwoh- nerin Frau Njeri zur Vorlage „Erstes Kölner Antidiskriminierungsmonitoring (0232/2023) in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 23.05.2023 antwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Frage vom Ratsmitglied Frau Böll: Gibt es Beschwerdestellen zum Thema „Gesundheitsdiskriminierung“ und gibt es hierzu einen Bedarf? Antwort der Verwaltung: Eine Beschwerdestelle, die sich explizit an Personen mit Diskriminierungserfahrung im Gesundheitswesen richtet, ist der Verwaltung nicht bekannt. Allerdings stehen die Anti- diskriminierungsbüros (ADB) in Köln bei jeder Form von Diskriminierung als Bera- tungs- und Beschwerdestellen zur Verfügung. Diese sind bei den Vereinen Öffentlich- keit gegen Gewalt e.V. und Caritasverband der Stadt Köln e.V. angesiedelt und wer- den von Betroffenen mit unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen aufgesucht. Die Jahresberichte der Antidiskriminierungsstellen weisen in diesem Sinne auch Dis- kriminierungsfälle im Gesundheitswesen auf. 2. Frage von der Sachverständigen Einwohnerin Frau Njeri: Wer hat das Monitoring gemacht und welche Communities wurden eingebunden? Antwort der Verwaltung: Das Monitoring wurde auf Initiative der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit den in Köln ansässigen Beratungs- und Beschwerdestellen erarbeitet. Zu nennen sind hier Ru- bicon e. V., Öffentlichkeit gegen Gewalt e. V., Caritasverband für die Stadt Köln e. V. sowie die Fachstelle [m²]. Obgleich die Erarbeitung nicht im klassischen Sinne commu- nity-basiert erfolgt ist, war die Arbeitsgruppe intersektional aufgestellt. Vertreter*innen der unterschiedlichen Vielfaltsdimensionen waren an der Erarbeitung beteiligt. Zusätz- lich wurde die Erarbeitung des Antidiskriminierungsmonitorings durch Prof. Dr. Schahr- zad Farrokhzad (Technische Köln) und den Diplom Pädagogen Anno Kluß (context gbr) wissenschaftlich begleitet. 3. Frage von der Sachverständigen Einwohnerin Frau Njeri: Durch welche Personen sollten Beschwerdestelle besetzt sein? Antwort der Verwaltung: Es ist notwendig, dass Beschwerdestellen von Personen besetzt sind, die einen sen- siblen und professionellen Umgang mit Betroffenen von Diskriminierung aufweisen. Die Sensibilität kann durch die eigene Zugehörigkeit zu Gruppen, die besonders von Diskriminierung betroffen sind, gestärkt werden – wohlwissend, dass eine einzelne Person nicht alle Vielfaltsmerkmale mit entsprechender Ausprägung in sich tragen kann. Unerlässlich ist der wissenschaftliche Zugang zum Thema Antidiskriminierung und Vielfalt sowie eine diskriminierungssensible Haltung der Person, die die Be- schwerdestelle besetzt. 4. Frage von der Sachverständigen Einwohnerin Frau Njeri: Was versteht die Stadt Köln unter Antidiskriminierungsmonitoring? Ist das ein intersek- tionales Verständnis? Antwort der Verwaltung: Unter dem Antidiskriminierungsmonitoring versteht die Stadt Köln die systematisierte sowie kontinuierliche Aufarbeitung und Darstellung von Diskriminierungsdaten der in Köln ansässigen Beratungs- und Beschwerdestellen. Insbesondere das Ausmaß, die Formen und Ausübungen sowie die Kontexte von Diskriminierungen in Köln stehen da- bei im Vordergrund. Diskriminierungsfälle werden in Köln derzeit durch die ADB der Vereine Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. und Caritasverband der Stadt Köln e.V. so- wie durch phänomenbezogene Meldestellen wie die Fachstelle [m²] / Meldestelle für Antisemitismus des NS Dokumentationszentrums erhoben. Die Daten dieser Stellen 3 sind die Grundlage für das Monitoring und dessen Bericht. Wichtig dabei ist der inter- sektionale Aspekt also der Aspekt der Mehrfachdiskriminierung. Mit dem Monitoring möchte die Stadt Köln die Zusammenhänge und Wirkungsweisen von Mehrfachdiskri- minierung deutlich machen. Um Mehrfachdiskriminierung erfassen zu können, braucht es Stellen wie die ADB, bei denen alle Formen von Diskriminierung gemeldet werden können. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2783/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 07.09.2023
- Erstellt
- 29.08.2023 12:00