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V/0307/2006

Arbeitsbericht des Gesundheitsamtes 2005

Vorlage 20.04.2006

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Arbeitsbericht 2005

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Arbeitsbericht 2005

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Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
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Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
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Vorwort  
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
das Jahr 2005 war geprägt durch die Erarbeitung des  
Pandemieplanes zum Schutz vor seuchenartiger 
Ausbreitung von Infektionskrankheiten, von den Be- 
mühungen zur Anerkennung der städtischen Frühförder -
stelle als interdisziplinäre Frühförderstelle, von der 
Weiterentwicklung des Projektes „Gesund aufwachsen in 
Münster“ und vor allem auch durch die Umsetzung von  
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen.  
 
Es ist uns gelungen, das Hebammenprojekt für die nä chsten drei Jahre finan- 
ziell abzusichern, so dass es dem Bedarf entspreche nd ausgebaut werden 
kann. Wir haben auch erreicht, dass für entwicklung sauffällige und sozial be- 
nachteiligte Vorschulkinder ein präventives, motopä disches Gesund-
heitsförderangebot eingerichtet werden konnte. Hier zu wurde in Abstimmung 
mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien un d dem Sozialamt eine 
Leistungsvereinbarung mit dem Verein für Mototherap ie und Psychomotorische 
Entwicklungsförderung e.V. geschlossen.  
 
Das erwartete Präventionsgesetz ist nicht verabschi edet worden, aber die erar- 
beiteten inhaltlichen Konzepte und Gesundheitsziele  des Landes werden weiter 
verfolgt und auf kommunaler Ebene gemeinsam mit der  Gesundheitskonferenz 
aufgegriffen. Hierbei erfahren wir Unterstützung du rch das Gesunde Städte-
Netzwerk, dessen Geschäftsstelle seit zwei Jahren a m Gesundheitsamt ange- 
siedelt ist.  
 
Mit dem 2. Arbeitsbericht liegt Ihnen jetzt ein Übe rblick über die Leistungen und 
Aktivitäten des Gesundheitsamtes im Jahr 2005 vor. Viele Informationen haben 
sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verä ndert, sind aber der Voll- 
ständigkeit halber und zum besseren Verständnis wie der in den Bericht aufge- 
nommen worden.  
 
Als Arbeitsschwerpunkte des laufenden Jahres zeichn en sich die Weiterent- 
wicklung des kommunalen Infektionsschutzes, der Auf bau von Kooperations- 
netzen zur Weiterentwicklung der Gesundheitsförderu ng sowie zielgerichtete 
Maßnahmen vor allem zur Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit ab. 
 
Ganz besonders möchte ich an dieser Stelle allen me inen Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern danken, an die große Ansprüche hinsich tlich Fachkompetenz, Be- 
lastbarkeit und Flexibilität bei immer knapperen Re ssourcen gestellt werden,  
und die die Leistungen des Amtes erbracht sowie an diesem Bericht mitgearbei- 
tet haben.  
 
 
Dr. Christiane Kappenstein 
Leiterin des Gesundheitsamtes

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
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Inhalt 
 
I. Vorbemerkungen   
 
1. Hinweise zum Arbeitsbericht      6  
    
2. Zielsetzungen und Aufgabenprofil des Gesundheits amtes  7 
 
 
II. Rückblick auf die Arbeitsfelder   
 
 
1. Ärztlicher Beratungs- und Untersuchungsdienst   
 
1.1  Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten    1 0  
1.2 Betriebsmedizin und arbeitsmedizinische Vorsorg e   11 
 
2. Kinder- und Jugendgesundheit 
 
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD)   13  
2.1.1  Sozialpädiatrische Beratungen und Untersuchu ngen  
  in den Schularztbezirken     13 
2.1.2 Betriebsmedizinische Aufgaben    15 
2.1.3 Epidemiologische Auswertungen    15 
2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen,  
  Beratungen des KJGD     16 
2.2 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und 
Jugendalter - Beratung und Frühförderung – (BFE)   18 
2.3 Sprachheilambulanz       19 
2.4 Erholungsfürsorge       20 
2.5  Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst     20 
 
3. Gesundheitsschutz 
 
3.1 Infektionsschutz        23 
 3.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer  
  Krankheiten       23 
 3.1.2 Tuberkulose- Fürsorge     25 
 3.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids  und  
  anderen sexuell übertragbaren Krankheiten   26 
 
3.2  Qualitätssichernde Dienste      28 
 3.2.1 Hygieneüberwachungen     28 
 3.2.2 Erfassung und Überwachung der Berufe des    
  Gesundheitswesens      30 
 3.2.3 Arzneimittelüberwachung und Sozialpharmazie  32 
 
3.3 Umweltmedizin       33 
 3.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs-  
  und Planungsverfahren     33  
3.3.2 Umweltmedizinische Beratungen     34

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4. Psychiatriekoordination und Sozialpsychiatrie  
 
4.1 Kommunale Psychiatrieplanung und –koordination   36 
4.2 Sozialpsychiatrie        37 
4.2.1 Sozialpsychiatrischer Dienst     37 
4.2.2 Kinder- und jugendpsychiatrische Hilfen     39  
4.2.3 Therapie und Hilfe sofort     39 
4.2.4 Krisennotdienst an Wochenenden    40 
 
 
5. Projektbezogene Gesundheitsförderung  
    
5.1  Gesundheitshaus       41 
 5.1.1 Leitung und Koordination     41  
 5.1.2 Gesundheitsbezogene Projekte und  
  Aktionen, Informationsbörse     43  
5.2 Gruppen- und lebensraumbezogene Projekte und Hi lfen  44 
 5.2.1 Modellprojekt: Die Familienhebamme am 
  Gesundheitsamt der Stadt Münster     44  
 5.2.2 Modellprojekt: Gesund aufwachsen in Münster  45 
 5.2.3 Weitere Aktivitäten, Projekte, Hilfen    46 
 
6.  Planung und Koordination 
 
6.1 Kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE)   48 
6.2 Kommunale Gesundheitskonferenz     48 
6.3 „Gesundheitsstadt“ Münster       50 
6.4 Sekretariat Gesunde Städte-Netzwerk     
 der Bundesrepublik Deutschland (GSN)    50 
 
 
7. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen 
   52 
 
 
III. Das Gesundheitsamt im Überblick   
 
1. Personal und Organisation      53  
  
2. Budgetübersicht       55  
 
3. Öffentlichkeitsarbeit in 2005     56 
 
4. Standorte des Gesundheitsamtes     57 
 
 
 
IV. Ausblick  auf  2006 
 
1. Anstehende Entwicklungen in 2006    56 
 
 Impressum        59

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
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I. Vorbemerkungen 
 
 
1. Hinweise zum Arbeitsbericht 
 
Mit dem nachfolgenden Bericht gibt das Gesundheitsa mt zum zweiten Mal in 
Folge einen Überblick über das breit gefächerte Auf gabenspektrum des Amtes 
und informiert über die Leistungen und Aktivitäten seiner Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter im Jahr 2005.  
 
Der I. Teil enthält eine kurze Beschreibung der all gemeinen Zielsetzungen und 
des Aufgabenprofils des Gesundheitsamtes. 
 
Im Hauptteil (II. Teil) vermittelt der Bericht Info rmationen zu den einzelnen Auf- 
gabenfeldern  des Gesundheitsamtes. Die Gliederung orientiert sich an inhaltli- 
chen Kriterien und ist daher nur teilweise mit den vorhandenen Organisations- 
strukturen identisch. Die einzelnen Aufgabenfelder werden zur besseren Infor- 
mation der Leserinnen und Leser jeweils kurz beschr ieben. Die allgemeinen 
Beschreibungen werden ergänzt um Aktivitäten und Be sonderheiten im Jahr 
2005 (in der Regel gekennzeichnet mit einem 
) sowie um ausgewählte Daten 
zum Leistungsumfang für die Jahre 2003 bis 2005 (in Tabellenform).  
 
In Einzelfällen werden Angaben über Personengruppen  auch nach Geschlecht 
differenziert dargestellt. Die in diesem Arbeitsber icht verwendeten Daten wur- 
den aber vorwiegend zum Zweck der Leistungsbeschrei bung erhoben, wofür 
eine Differenzierung nach Geschlecht nicht relevant  ist. Eine inhaltliche, ge- 
schlechtsspezifische Datenauswertung erfolgt selbst verständlich im Rahmen 
der Gesundheitsberichterstattung, bei der das unter schiedliche gesundheitliche 
Verhalten, die unterschiedlichen Lebenslagen, die u nterschiedlichen Gesund- 
heitsrisiken und die unterschiedliche Versorgungssi tuation von Frauen und 
Männern bzw. Mädchen und Jungen Berücksichtigung findet.  
 
Der III. Teil gibt einen Überblick über die Persona l- und Organisationsstrukturen 
und vermittelt Informationen zum Budget und zur Öff entlichkeitsarbeit des Am- 
tes im Jahr 2005. Der Bericht schließt im IV. Teil mit einem Ausblick auf einige 
absehbare Entwicklungen in 2006  ab.   
 
Es ist vorgesehen, die Arbeitsberichte mittelfristi g zu standardisieren und um 
weitere ergebnisorientierte Informationen (Ziele, K ennzahlen, Ressourcen-
informationen) zu ergänzen. Die im Rahmen der Einfü hrung des Neuen Kom- 
munalen Finanzmanagements vorgesehene Festschreibung von Produkten und 
Kennzahlen wird dafür Grundlagen liefern.  
 
Der Arbeitsbericht ist kein Gesundheitsbericht im S inne der Kommunalen Ge- 
sundheitsberichterstattung (vgl. Teil II, Ziff. 6.1 ). Er ersetzt auch nicht themen- 
spezifische Einzelberichte, Vorlagen oder Sonderpub likationen, die das Ge- 
sundheitsamt bei Bedarf selbstverständlich weiterhin erstellen wird.

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2. Zielsetzungen und Aufgabenprofil und des Gesundh eitsamtes  
 
Es ist die vorrangige Aufgabe des Gesundheitsamtes (untere Gesundheitsbe- 
hörde) die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern un d zu schützen – eine 
Dienstleistung zur Daseinsvorsorge des Staates für seine Bürger. Die Aufgaben 
des Gesundheitsamtes sind traditionell gesetzlich d efiniert und finden sich im 
1998 in Kraft getretenen  Landesgesundheitsgesetz ( Gesetz über den öffentli- 
chen Gesundheitsdienst - ÖGDG). Neben dieser landes gesetzlichen Regelung 
sind spezifische Aufgaben in weiteren Bundes- und L andesgesetzen festge- 
schrieben (Infektionsschutzgesetz, SGB XII,  PsychKG, Schulgesetz u.a.) 
 
Das Gesundheitsamt ist Teil der Kommunalverwaltung und bietet entsprechend 
den gesetzlichen Vorgaben ein breites Spektrum von Leistungen im Gesund- 
heitswesen an – subsidiär, ergänzend und nicht konk urrierend zu anderen An- 
geboten der gesundheitlichen Versorgung.  
 
Das Leistungsspektrum des Gesundheitsamtes hat sich  in den vergangenen 
Jahren  tendenziell verändert und orientiert sich h eute – entsprechend der ge- 
setzlichen Neuausrichtung -  an aktuellen Erfordernissen. Im Gesamtsystem der 
gesundheitlichen Versorgung hat das Gesundheitsamt heute hauptsächlich 
folgende Funktionen inne:  
 
 
 Gesundheitsförderung  
 
Gesundheitsförderung hat zwei Zielrichtungen: Zum e inen soll sie den Aufbau 
gesundheitsförderlicher Strukturen in den Lebenswel ten unterstützen, zum an- 
deren soll sie die individuellen Kompetenzen der Me nschen stärken und sie 
dazu ermutigen, sich selbst für ihre Gesundheit ein zusetzen. Damit leistet Ge- 
sundheitsförderung einen wichtigen Beitrag, um indi viduelle und gesellschaftli- 
che Kosten von Krankheit und Krankheitsfolgen zu ve rringern. Förderung von 
Gesundheit kann auch bewirken, dass kostenintensive  Sozialleistungen weni- 
ger notwendig werden, denn gesundheitliche Beeinträ chtigungen tragen oft zu 
einer Verschlechterung der sozialen Lage bei.  
 
Gesundheitsförderung ist eine Querschnittsaufgabe, die kein Akteur des Ge- 
sundheitswesens allein leisten kann. Sie liegt grun dsätzlich im Interesse und in 
der Verantwortung aller gesetzlich verpflichteten H andlungsträger. Die Aktivitä- 
ten sind jedoch den jeweiligen Zuständigkeiten ents prechend meist auf be- 
stimmte Gruppen oder Einzelpersonen ausgerichtet. D ie Kommune ist der ein- 
zige Handlungsträger mit expliziter Gemeinwohlverpf lichtung und einem Auf- 
trag, der auf die gesundheitliche Gesamtsituation u nd die bedarfsgerechte Ver- 
sorgung aller 
 Bevölkerungsteile ausgerichtet ist. Das Gesundheit samt ist des- 
halb bemüht, auf der Grundlage der Gesundheitsberic hterstattung und unter 
Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes gesundheits - und lebensraumbezo- 
gene Maßnahmen und Prozesse zu  initiieren und zu u nterstützen. Es richtet 
sich dabei vorrangig am Setting-Ansatz aus und acht et darauf, dass vor allem 
benachteiligte Personen und Gruppen einbezogen werden.  
 
 Als Querschnittsaufgabe erstreckt sich die Aufgabe  Gesundheitsförderung über 
alle Abteilungen des Gesundheitsamtes.  Gesundheits fördernde Maßnahmen 
setzen bereits bei Kindern und Jugendlichen mit ent sprechenden Angeboten in

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 8 
Kindertageseinrichtungen und Schulen an (vgl. Ziff. II. 2. dieses Berichtes).   
Auch die Aktivitäten der Betriebsärzte im Rahmen de r betrieblichen Gesund- 
heitsförderung (II. 1.2)  und die Maßnahmen zur Förde rung gesundheitsverträg- 
licher Umweltbedingungen (II. 3.3) leisten einen Be itrag. Nicht zuletzt sind die 
Angebote des Gesundheitshauses und die  gruppen- un d lebensraumbezoge- 
nen Projekte (II. 5.) ein wichtiger Schritt zur Gestaltung einer bedarfsorientierten 
kommunalen Gesundheitsförderung.   
 
 
 Gesundheitsschutz  
 
Der Gesundheitsschutz ist seit jeher eine der domin ierenden Aufgaben des 
Gesundheitsamtes. Die Aufgaben werden im wesentlich en als Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung nach Weisung durchgeführt. Beim Gesun dheitsschutz steht die 
Sicherheit und Gesundheit gefährdeter Gruppen vor ü bertragbaren Krankheiten 
(Infektionsschutz) und der Schutz der Bürgerinnen u nd Bürger vor Umweltrisi- 
ken (umweltbezogener Gesundheitsschutz) im Vordergr und. Die Arbeit des 
Gesundheitsamtes ist darauf ausgerichtet, vorhanden e Risiken zu identifizieren 
und zu ihrer Aufhebung beizutragen. Dabei überwiegt  der Servicegedanke. Das 
Amt setzt verstärkt auf Aufklärung, Information, Be ratung und Unterstützung 
und bringt sich in örtliche und überörtliche Genehm igungs- und Planungspro- 
zesse ein. Ordnungsrechtliche Schutzmaßnahmen werde n auf das notwendige 
Minimum beschränkt.   
 
 Die Aktivitäten des Gesundheitsamtes im Rahmen des  Infektionsschutzes (II.  
3.1 und II. 2.1.2),  der Hygieneüberwachungen (II 3 .2.1) und Arzneimittel-
überwachung (II. 3.2.2)  sowie die Beratung und Ste llungnahmen in umweltme- 
dizinischen Fragen (II.  3.3) tragen zum Erreichen der städtischen Gesundheits- 
schutzziele bei.   
 
 
 Gesundheitshilfen   
 
Die gesundheitliche Versorgung in Deutschland ist g rundsätzlich durch die am- 
bulante und stationäre Regelversorgung gesichert. D as Gesundheitsamt hat 
aber eine Brückenfunktion für diejenigen, die wegen  ihres körperlichen, geisti- 
gen oder seelischen Zustandes und / oder aufgrund s ozialer Umstände nicht in 
der Lage sind, von sich aus das System der Regelver sorgung angemessen zu 
nutzen. Das können vor allem psychisch kranke oder suchtkranke Menschen, 
behinderte Menschen, Migrantinnen und Migranten, Su izidgefährdete, Obdach- 
lose oder HIV-Infizierte sein. Handlungsleitend für  das Gesundheitsamt sind 
hier die Prinzipien der Subsidiarität und Sozialkom pensation. Das Gesundheits- 
amt übernimmt für die hilfebedürftigen Personen ein e Mittler- und Wegweiser- 
funktion durch das Netz der verschiedenen Beratungs -, Hilfs- und Versor- 
gungsangebote. Können die Zugangsprobleme nicht übe rwunden werden, er- 
bringt das Gesundheitsamt die erforderlichen Hilfen  notfalls auch selbst durch 
eigene Dienste, wobei auch eine aufsuchende Betreuung möglich ist.  
 
 Gesundheitshilfen vermittelt und leistet der Sozia lpsychiatrische Dienst (vgl. II. 
4.). Aber auch der Kinder- und Jugendgesundheitsdie nst (II. 2.1), der Kinder- 
und Jugendzahngesundheitsdienst (II. 2.5), die Bera tungsstelle für Entwick- 
lungsfragen im Kindes- und Jugendalter (II. 2.2), d ie Tbc-Fürsorge und die 
Aids/STD-Beratung (II. 3.1) veranlassen, gewähren od er leisten bei Bedarf Ge- 
sundheitshilfen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhan g auch die gruppen- 
und lebensraumbezogenen Hilfen (II. 5.2).

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 Gesundheitsberichterstattung,  Planung und Koordination  
 
Zur Verbesserung des kommunalen Gesundheitsmanageme nts hat der Ge- 
setzgeber den Gesundheitsämtern Koordinationsaufgab en, eine kommunale 
Gesundheitsberichterstattung und die Geschäftsführu ng der Kommunalen Ge- 
sundheitskonferenz als eigenständige Aufgabenfelder übertragen.  
 
Das Gesundheitsamt sorgt für eine neutrale Gesundhe itsberichterstattung, 
macht die regional vorhandenen Versorgungsstrukture n und die gesundheitli- 
chen Problemlagen transparent und koordiniert mit U nterstützung durch die 
Kommunale Gesundheitskonferenz die Aktivitäten der verschiedenen Akteure 
zur kontinuierlichen Anpassung und Weiterentwicklun g der gesundheitlichen 
Versorgung. Angesichts der vielfältigen Handlungs- und Verantwortungsträger 
unseres Gesundheitssystems sind Verbesserungen der gesundheitlichen Lage 
nur über eine sektor- und ressortübergreifende Zusa mmenarbeit zu erreichen. 
Kommunale Gesundheitsberichterstattung, Koordinatio n und Planung sollen 
nach dem Willen des Gesetzgebers dazu beitragen, da ss  alle Handlungsträger 
ihrer Verantwortung gerecht werden und eine möglich st große Effektivität und 
Effizienz in der gesundheitlichen Versorgung der Be völkerung erreicht wird. 
Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement werde n unterstützt, Kooperatio- 
nen genutzt und gefördert. Vor dem Hintergrund knap per finanzieller Ressour- 
cen wird es immer wichtiger, Versorgungsdefizite zu  erkennen und in Koopera- 
tion mit anderen Partnern Lösungen zu suchen und umzusetzen. 
 
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die  amtsübergreifende 
Kooperation, insbesondere auf die Vernetzung mit de r Jugendhilfeplanung, der 
Sozialhilfeplanung und der Stiftungsverwaltung, die  eine gemeinsame und auf- 
einander abgestimmte Bedarfs- und Maßnahmenplanung innerhalb des Dezer- 
nates für Jugend, Soziales, Gesundheit und Wohnen ermöglicht.  
 
  - 
vgl. hierzu II. 2.1.3, II 4.1 und II. 6.1 - 
 
 
 
 Ärztliche  Gutachten   
 
Alle Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes setze n ihre fachärztliche Kom- 
petenz in Begutachtungen und Beratungen für die Ämt er der Stadt Münster und 
andere öffentlich-rechtliche Auftraggeber ein.

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 10  
 
II. Rückblick auf die Arbeitsfelder 
 
1. Ärztlicher Beratungs- und Untersuchungsdienst 
 
1.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten  
 
Das Gesundheitsamt stellt amtliche Bescheinigungen und  Zeugnisse aus  und  
erstattet  Gutachten  zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder 
landesrechtlicher Vorschriften. Beurteilt werden be ispielsweise die  
gesundheitliche  Eignung für eine Berufung in das B eamtenverhältnis, die 
Dienst-, Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit, eventuelle  Dienstunfallfolgen, die Prü- 
fungsfähigkeit im Rahmen von staatlichen Prüfungen,  die Notwendigkeit und 
der angemessene Umfang einer Maßnahme im Rahmen der  Beihilfegewährung  
und vieles mehr.  
 
Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes sind Gerichtsärzte  im Sinne 
der Strafprozessordnung. Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung  
beurteilen Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes  die gesundheitlichen 
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen.  
 
Auftraggeber sind in rund der Hälfte der Fälle städ tische Ämter, außerdem  Be- 
hörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte un d andere öffentlich-
rechtliche Institutionen. Das Gesundheitsamt ist so wohl gegenüber dem Auf- 
traggeber als auch gegenüber den zu Begutachtenden zur Neutralität verpflich- 
tet. Die Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten s ollen eine unabhängige, 
sachgerechte Entscheidungshilfe für den jeweiligen Auftraggeber sein.  
 
 Seit 2005 erstellt das Gesundheitsamt gegen Kostene rstattung auch 
ärztliche Gutachten im Auftrag der neu gegründeten Arbeitsgemein- 
schaft Münster (AMS) . 
 
 
Ärztliche und zahnärztliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten *  
 
Auftraggeber 
 
2003  2004  2005  
Städt. Ämter (einschl. AMS) 
davon 
ärztliche Gutachten 
zahnärztliche Gutachten  
1.883  
 
1.117 
   766   
1.205 
 
 
998 
207 
1.443 
 
 
1.301 
   142 
Behörden von Bund, Ländern, Gemeinden 1.383  1.263  1.281  
Gerichte 9 5 - 
Sonstige öff. Institutionen 146  122  228  
Summe  3.421  2.595  2.952  
 
 * Anmerkung:  Weitere ärztliche Gutachten werden im Bereich der Betriebsmedizin (vgl. Ziff. 
1.2), des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (vgl. Ziff. 2.1.4) und des Sozialpsychiatri- 
schen Dienstes (vgl. Ziff. 4.2) erstellt. 
 
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Kranken- 
versicherung (2004) ist die Zahl der zahnärztlichen  Begutachtungen von Kran- 
kenhilfeleistungen rückläufig, da  die meisten Sozialhilfeempfänger nunmehr 
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erhalten.

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Das Gesundheitsamt verfügt über Fachpersonal (Fachärztinnen und Fachärzte 
für öffentliches Gesundheitswesen und/oder andere F achrichtungen, Medizi- 
nisch-technische Assistentinnen und Arzthelferinnen - vgl. auch Ziff. III. 2.) und 
über eine entsprechende apparative Ausstattung  (Basislabor, funktionsdia- 
gnostische Geräte).  
 
 Der amtsärztliche Dienst war im Jahr 2005 in besond erer Weise von 
Konsolidierungsmaßnahmen betroffen. Im Zuge der bei den letzten 
Haushaltskonsolidierungsprogramme sind die fachärzt lichen Kapazitä- 
ten um insgesamt 1,0 Arzt-Stelle reduziert worden. Diese Arbeitsver- 
dichtung bei steigenden Fallzahlen ist nicht ohne F olgen geblieben und 
hat beispielsweise zu längeren Bearbeitungszeiten g eführt. Auch die 
apparative Ausstattung wurde reduziert. Die Röntgen anlage wurde im 
Dezember 2005 abgeschafft,  die Röntgenleistungen  werden seither ex- 
tern vergeben.  
 
Gutachten für nichtstädtische Auftraggeber sind geb ührenpflichtig, soweit es 
sich nicht um Amtshilfeersuchen handelt. 
 
 
1.2  Betriebsmedizin und arbeitsmedizinische Vorsor ge 
 
Der Ärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt  im  Auftrag des Personal- und 
Organisationsamtes und der Feuerwehr arbeitsmedizinische Vorsorgeunter- 
suchungen  nach berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vo rschriften für 
die Beschäftigten der Stadtverwaltung Münster und d ie Mitglieder der Freiwilli- 
gen Feuerwehr durch. Es werden auch die empfohlenen  Impfungen  angebo- 
ten. 
 
 
Arbeitsmedizinische Vorsorge 
 
 
  
2003  2004  2005  
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen  396  583  515  
Impfungen städt. Mitarbeiter/-innen  650  1.087  928  
 
Auch die betriebsmedizinische Betreuung der städtis chen  Bediensteten, einer 
im Arbeitssicherheitsgesetz verankerten Pflichtaufg abe des Arbeitgebers „Stadt 
Münster“,  ist dem Gesundheitsamt übertragen worden. Ein Arzt und eine Ärztin 
des Gesundheitsamtes sind als Betriebsärzte  bestellt und nehmen ihre be- 
triebsmedizinischen Aufgaben neben  anderen Aufgaben im Gesundheitsamt 
wahr. 
 
Die Betriebsärzte haben zusammen mit den Fachkräfte n für Arbeitssicherheit, 
die dem Personal- und Organisationsdezernenten zuge ordnet sind, die Aufga- 
be, den Arbeitgeber  in allen relevanten arbeitsschutzrechtlichen Frage n zu 
beraten und zu unterstützen, so z.B. bei der Einfüh rung von Arbeitsverfahren 
und technischen Arbeitsmitteln, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Ar- 
beitsabläufen, zur Organisation der Ersten Hilfe in  der Stadtverwaltung und zur 
Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsprozess.

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 12  
 Auch  Im Jahr 2005 wirkten die Betriebsärzte bei Gefährdungsbeurtei- 
lungen  für städtische Arbeitsplätze in verschiedenen Ämte rn nach dem 
Arbeitsschutzgesetz mit. Im Dezember 2005 wurde in Zusammenarbeit 
mit dem Veterinäramt eine Gefährdungsbeurteilung fü r Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter durchgeführt, die im Bedarfsfall zu r Bekämpfung der 
Vogelgrippe  eingesetzt werden.  
 
Auch die Betrachtung und Auswertung des Unfallgesch ehens in der Verwaltung 
und die Beurteilung der Arbeitsbedingungen für schw angere Mitarbeiterinnen 
mit Handlungsempfehlungen für den Arbeitgeber zählt  zu den regelmäßigen  
betriebsärztlichen Aufgaben. 
 
 Im Rahmen eines Workshops im Ministerium für Arbeit , Gesundheit und 
Soziales in 2005 wurde das Münsteraner Konzept zur Umsetzung der 
Mutterschutzrichtlinien vorgestellt und fand allgemeine Akzeptanz. 
 
 
Die Arbeitsschutzgesetzgebung sieht auch eine Aufklärung und Beratung der  
Beschäftigten  über die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gesundhei tsgefahren 
vor. Dazu gehört seit 2005 auch eine nach Gefahrsto ffVO und BiostoffVO vor- 
geschriebene Beratung, ggf. auch Untersuchung.  Inf ormationen z. B. zu Infek- 
tionsgefahren am Arbeitsplatz, zu Maßnahmen des Inf ektionsschutzes oder zu 
Impfungen werden in der Regel in Gemeinschaftsveran staltungen vor Ort an- 
geboten, so auch in 2005 in Form von Informationsve ranstaltungen für städti- 
sche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  

 Um auch den individuellen Beratungsbedarf zu decken , der beispiels- 
weise durch Vorerkrankungen, Schwangerschaft oder a uch arbeitsmedi- 
zinische Problemstellungen wie Stress, Mobbing und psychomentale 
Belastung bei der Arbeit entstehen kann, bieten die  Betriebsärzte seit 
Mai 2005 eine betriebsmedizinische Sprechstunde  für städtische Mit- 
arbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt an.  Ziel ist es, hier ein 
praxisnahes Beratungsangebot zu etablieren, das die  tatsächlich rele- 
vanten, individuellen Belastungen am jeweiligen Arb eitsplatz angemes- 
sen berücksichtigt. Die Beratung unterliegt selbstv erständlich der ärztli- 
chen Schweigepflicht.   
 
  
Betriebsmedizinische Sprechstunde (wird seit Mai 2005 angeboten) 
 
  
 
 
 
 
 
Die Gesamtverantwortung für die Betriebsmedizin und  die arbeitsmedizinische 
Vorsorge liegt beim Personal- und Organisationsdeze rnat. Es gibt einen (inner- 
betrieblichen) Arbeitsschutzausschuss , der die Arbeitsschutz- und betriebli- 
chen Gesundheitsfördermaßnahmen innerhalb der Stadt verwaltung koordiniert 
und berät. 
 
 
 
 
  
2003  2004  2005  
Beratungen, Aufklärungen - - 197  
Zusätzliche Ortstermine - - 23

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 13  
2. Kinder- und Jugendgesundheit 
 
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, Kinder und Juge ndliche vor Gesund- 
heitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fö rdern. Für die vielfältigen 
Aufgaben hält das Gesundheitsamt den Kinder- und Ju gendgesundheitsdienst, 
die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und Jugendalter – Bera- 
tung und Frühförderung -, die Sprachheilambulanz so wie den Kinder- und Ju- 
gendzahngesundheitsdienst vor.  
 
 
2.1  Kinder- und Jugendgesundheitsdienst  
 
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst   (KJGD) ist ein aufsuchender und 
ambulanter, sozialpädiatrischer Facharztdienst (Fac härztinnen und Fachärzte 
für Kinder- und Jugendmedizin mit unterschiedlichen  zusätzlichen Qualifikatio- 
nen oder Weiterbildungen und aus- und weitergebilde tem Assistenzpersonal). 
Er richtet sich mit seinen Angeboten an Kinder, Jug endliche und Heranwach- 
sende, deren Eltern, die sie betreuenden Pädagoginn en und Pädagogen und 
die Träger der Einrichtungen. 
 
Die Lebenswelten und die gesundheitliche Situation von Kindern und Jugendli- 
chen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt und damit auch 
das berufliche Selbstverständnis des öffentlichen K inder- und Jugendgesund- 
heitsdienstes. Entsprechend ist das Aufgabenspektru m des KJGD durch den 
Gesetzgeber neu ausgerichtet worden [Gesetz über de n öffentlichen Gesund- 
heitsdienst (1998); neue schulrechtliche Vorschrift en – z.B. Schulrechtsände- 
rungsgesetz (2003), neues Schulgesetz NRW (2005) -;  Zuwanderungsgesetz 
(2004); AylbLG (2005); Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 
(SGB IX, 2001); Infektionsschutzgesetz (2000) u.a.) ]. Der KJGD hat sich diesen 
gesetzlichen Anforderungen kontinuierlich angepasst. 
 
 
2.1.1 Sozialpädiatrische Beratungen und Untersuchun gen in den  Schul- 
arztbezirken 
 
Das Stadtgebiet ist in vier „Schularztbezirke“ aufgeteilt, für jede Schule hat das 
Gesundheitsamt entsprechend dem gesetzlichem Auftra g eine Schulärztin  / 
einen Schularzt  bestellt. Diese sind auch Ansprechpartner/-innen b ei Entwick- 
lungsbeurteilungen im Vorschul- und Schulalter (Schullaufbahnberatung).  
 
Die für die jeweilige Grundschule zuständige Schulä rztin bzw. der zuständige 
Schularzt steht auch für alle im Einzugsbereich der  Grundschule befindlichen 
Kindertageseinrichtungen als Ansprechpartnerin / An sprechpartner zur Verfü- 
gung. 
 
Zum Aufgabenspektrum der Schulärztinnen und Schulär zte gehören u.a. die 
Schuleingangsuntersuchungen , die in Münster ganzjährig in Gemeinschafts- 
einrichtungen für Kinder durchgeführt werden. Es ha ndelt sich dabei um stan- 
dardisierte Screeninguntersuchungen, in denen schul relevante Kriterien unter 
Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Kinder erfasst werden. Ziel ist es, Ent- 
wicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten frühzeitig  zu identifizieren und diese 
durch Beratung und Vermittlung adäquater Förder- un d Behandlungsmaßnah-

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 14  
men möglichst positiv zu beeinflussen. Der KJGD bed ient sich dabei verschie- 
dener Kooperationspartner eines umfangreichen Netzw erkes, unter anderem 
auch der Schule und Jugendhilfe. In Kindertageseinrichtungen  werden den 
Schulärztinnen und -ärzten auch Kinder jüngerer Alt ersgruppen mit Gesund- 
heits- und Entwicklungsproblemen vorgestellt. In de n 9. Klassen von Sonder-, 
Haupt und Realschulen werden  Schulentlassuntersuchungen  mit berufsspe- 
zifischer Gesundheitsberatung durchgeführt.   
 
An mehreren Haupt-, Sonder- und Realschulen bietet der KJGD sozialpädiatri- 
sche Schulsprechstunden  an, in Form von Einzel- und Gruppenberatung aber 
auch als Unterrichtseinheiten sowie geschlechtsbezo gene Angebote, um den 
Jugendlichen praxisbezogene, lebensnahe und aktuell e Informationen zu ge- 
sundheitlichen Fragen zu geben und unbürokratische,  kompetente Hilfsangebo- 
te zu vermitteln.  
 
 
             
Beratungen und Untersuchungen (Schularztbezirke) 
 
 
 
2003  2004  2005  
 
Sozialpädiatrische Untersuchungen, Beratungen   
(in Kindertageseinrichtungen, Schulen und im Ge- 
sundheitsamt) 
 
 
 
5.495  
 
 
 
4.939  
 
 
 
5.070  
 
 
In Kooperation mit anderen Abteilungen, Ämtern oder  Institutionen verfolgt der 
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst verschiedene An sätze zur Gesundheits- 
förderung in Gemeinschaftseinrichtungen (Stichwort „Gesunde Schule“).  
 
 In einer in 2005 gemeinsam mit dem Amt für Kinder,  Jugendliche und 
Familien und dem Sozialamt ausgehandelten Leistungsvereinbarung  
mit dem Verein für Mototherapie und Psychomotorisch e Entwick- 
lungsförderung e.V.  wurden Ende 2005 die Weichen für einen modifi- 
zierten Einsatz des bisherigen Pauschalzuschusses g estellt. Nach der 
Vereinbarung erfolgt die finanzielle Förderung ab 2 006 zweigleisig: Ein 
Teil der Haushaltsmittel steht weiterhin für eine motopädische Förderung 
in den Räumen des Vereins für Mototherapie und Psyc homotorische 
Entwicklungsförderung e.V. im Gesundheitshaus zur V erfügung, wobei 
die Förderung aber künftig auf sozial benachteiligt e Familien konzent- 
riert wird. Die übrigen Haushaltsmittel werden für ein vom Kinder- und 
Jugendgesundheitsdienst entwickeltes psychomotorisches Präventi- 
onsprojekt  in ausgewählten Kindertageseinrichtungen mit einem  hohen 
Anteil besonders belasteter und benachteiligter Familien eingesetzt.  Der 
Verein bietet hier vor Ort in enger Abstimmung mit den Schulärztin- 
nen/Schulärzten einmal wöchentlich ein präventives,  motopädisches 
Gruppenförderungsangebot für entwicklungsauffällige  Kinder sowie be- 
gleitend eine Unterstützung und Beratung der jeweiligen Kindertagesein- 
richtung an. Die ersten Erfahrungen mit dem Prävent ionsprojekt im I. 
Quartal des Jahres 2006 belegen eindrucksvoll, wie notwendig und sinn- 
voll eine derartige Primärprävention für die betrof fenen Kinder und eine 
Unterstützung der Teams in den besonders belasteten  Kindertagesein- 
richtungen ist.

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 15  
2.1.2 Betriebsmedizinische Aufgaben  
 
Eine zunehmende Bedeutung kommt den betriebsmedizinischen Aufgaben 
des KJGD  am „Arbeitsplatz Gemeinschaftseinrichtung“  zu. Die Schulärztinnen 
und –ärzte beraten die Träger der Gemeinschaftseinr ichtungen, die Sorgebe- 
rechtigten und das pädagogische Personal  zu versch iedenen gesundheitlichen 
Fragestellungen. Hierzu zählen auch regelmäßige Imp fempfehlungen sowohl 
für die Eltern als auch für das Personal in den Gem einschaftseinrichtungen so- 
wie weitere Informationen zum Infektionsschutz und zur Hygiene.  
 
Für Meldungen und Anfragen  nach dem Infektionsschu tzgesetz hat der KJGD 
eine Telefonhotline  eingerichtet, die von den Gemeinschaftseinrichtung en äu- 
ßerst gut angenommen wird. So nutzen diese die Hotl ine nicht nur für die mel- 
depflichtigen Krankheiten, sondern regelmäßig auch für Anfragen zum Impf- 
und Infektionsschutz und für medizinische Beratunge n. Diese Hotline eignet 
sich damit als kommunales Surveillance–Instrument (Beobachtungs-
/Überwachungs-Instrument). 
 
Durch die verstärkte regelmäßige Präsenz des KJGD i n den Gemeinschaftsein- 
richtungen hat sich die Zusammenarbeit mit den Schu len und Kindertagesein- 
richtungen aus Sicht des Gesundheitsamtes sehr posi tiv entwickelt. Insgesamt 
nimmt die Zahl der betriebsmedizinischen Untersuchungen und Beratungen von 
Jahr zu Jahr stetig zu.  
 
 
 Betriebsmedizinische Beratungen  
 
 
 
2003  2004  2005  
 
Betriebsmedizinische  Beratungen / ggf. auch 
Untersuchungen 
(in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Heimen etc. ) 
  
 
 
 
2.675  
 
 
 
3.155  
 
 
 
3.607  
 
 
2.1.1 Epidemiologische Auswertungen  
 
Der KJGD dokumentiert seit ca. 1981 fortlaufend die  relevanten gesundheitli- 
chen Daten aus den sozialpädiatrischen Untersuchung en (Vorsorgestatus, Sin- 
nesstörungen, Behinderungen, Durchimfpungsgrad etc. ) nach aktualisierten, 
standardisierten Qualitätsmerkmalen. Die Auswertung  der Dokumentation er- 
folgte früher über das Landesinstitut für den öffen tlichen Gesundheitsdienst 
(LÖGD). Seit 1995 führt der KJGD die Datenerfassung  und Auswertung in ei- 
gener Regie durch. Nach Abschluss der Untersuchunge n z.B. des jeweiligen 
Einschuljahrganges steht nach Löschung der personen bezogenen Daten ein 
aggregierter Datensatz für die Gesundheitsberichter stattung zur Verfügung. Die 
Daten werden fortlaufend einer umfassenden Analyse unterzogen.  
 
Seit 2004 ist der KJGD dazu in der Lage, die Daten der Schuleingangsunter- 
suchungen  kumuliert unter besonderer Berücksichtigung sozial er Faktoren 
kleinräumig auf der Ebene des statistischen Wohnbez irks bzw. der zuständigen 
Kindertageseinrichtung oder Grundschule auszuwerten . Aus diesen Daten kön-

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 16  
nen Handlungsempfehlungen für das kommunale Verwalt ungshandeln abgelei- 
tet werden . 
 
 Der Münsteraner Ansatz wurde vom KJGD auf dem wisse nschaftlichen 
Kongress der Bundesverbände der Ärzte und Zahnärzte  des ÖGD e.V. 
im April 2005 in Bamberg einer breiten Fachöffentli chkeit vorgestellt und 
ist dort auf sehr reges Interesse gestoßen. Auch au f dem 2. Kongress 
des Deutschen Forums Prävention und Gesundheitsförd erung in Berlin 
wurde der Münsteraner Ansatz in einem Workshop präs entiert und fach- 
öffentlich diskutiert.  
 
 Gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule Heidelbe rg wurden die 
Einschulungsuntersuchungen der Jahre 1999 bis 2004 vergleichend  
analysiert. Die Ergebnisse der Untersuchungen zur S prachentwicklung 
von Vorschulkindern bestätigen unter anderem den en ormen Einfluss 
sozialer Faktoren auf die sprachlichen Leistungen.  
 
Die differenzierte, multithematische Auswertung der  Schulanfängerdaten wird 
jährlich fortgeschrieben.  
 
Im Rahmen der sozialpädiatrischen Untersuchungen we rden 
 u. a. auch  die vor- 
gelegten Impfpässe überprüft und den Eltern ggf. Hi nweise zur Komplettierung 
des Impfschutzes gegeben. Die erhobenen Daten  lassen Rückschlüsse auf den 
Impfstatus  eines gesamten Jahrgangs zu und werden ebenfalls r egelmäßig 
aufgearbeitet. Seit drei Jahren werden die Ergebnis se (lokale Durchimpfungs- 
quoten etc.) mit den Impfempfehlungen des Robert-Ko ch-Instituts regelmäßig 
den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten zugel eitet, um die Durchimp- 
fungsquote erfolgreich  zu optimieren.  
 
 
2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen, Berat ungen des KJGD 
 
Zu den gesetzlichen Aufgaben des KJGD gehören auch Beratungen und Unter- 
suchungen zur  Feststellung von speziellem Hilfe-/Förder- und Behandlungs- 
bedarf . Für den Schuleingang in eine Förderschule, die Teil nahme am  Ge- 
meinsamen Unterricht oder für die Förderung in inte grativen Lerngruppen im 
Primar- oder Sekundarbereich ist ein schulärztliche s Gutachten erforderlich. 
Auch bei Unterbringung von Vorschulkindern im Schwe rpunkt-, Sonder- und 
Sonderschulkindergarten, in einer Additiven oder Integrativen Einrichtung nimmt 
der KJGD sozialpädiatrisch Stellung. Für die Aufnah me sinnesbehinderter Kin- 
der in die sonderpädagogische Frühförderung durch d ie Förderschulen mit den 
Förderschwerpunkten Sehen sowie Hören und Kommunika tion ist ein schulärzt- 
liches Gutachten aufgrund des neuen Schulgesetzes e rforderlich. Das gilt e- 
benso für die Aufnahme sinnesbehinderter Kinder in jede Form von Kindergar- 
ten. 
 
Standardisierte Screeninguntersuchungen, Untersuchungen/Beratungen vor der 
Sprachheilbehandlung, Mitwirkungen an Hilfeplänen und Helferkonferenzen u.a. 
gehören ebenfalls zum hier dargestellten Aufgabenspektrum.

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 17  
         Untersuchungen und Beratungen zum speziellen Hilfe- und Förderbedarf  
 
 
 
2003  2004  2005  
 
Untersuchungen und Beratungen  
zum speziellen Hilfe-/Förderbedarf*  etc. 
 
 
5.941  
 
 
5.908  
 
 
5.998  
  
 * in diesen Zahlen sind auch die sozialpädiatrische n Untersuchungen/Beratungen enthalten, die im 
 Rahmen der Aufgabenstellung der Beratungsstelle fü r Entwicklungsfragen durchgeführt wurden 
 (vgl. Ziff. 2.2) 
 
 
 
Wenn Familien in medizinischen oder sozialen Notlag en aus unterschiedlichs- 
ten Gründen nicht selbst in der Lage sind, die best ehenden Angebote der Re- 
gelversorgung in Anspruch zu nehmen, wird der KJGD auch aufsuchend  tätig. 
Zu diesen sozialkompensatorischen Maßnahmen zählen insbesondere Impfun- 
gen und Untersuchungen von Migrantinnen und Migrant en, die z.T. gemeinsam 
mit der Abteilung Gesundheitsförderung, aufsuchende Gesundheitshilfen  
durchgeführt werden. 
 
 
 Sozialkompensatorische Maßnahmen 
 
 
 
2003  2004  2005  
 
Untersuchungen,  Impfungen, Beratungen 
 
205  
 
111  
 
154  
 
 
 
Schließlich erstellt der KJGD im Auftrag anderer Di enststellen,  Ämter und Be- 
hörden Gutachten zu sozialmedizinischen Fragestellungen und  zur Rehabi- 
litation als Entscheidungshilfe, z.B. für Sozial- und Jugend hilfeträger  im Rah- 
men der Eingliederungshilfen für Behinderte, für Ge richte u.a. zum Sorgerecht 
und zur Betreuung behinderter Menschen für das Wohn ungsamt in Fragen ei- 
ner angemessenen Wohnraumversorgung usw.   
 
 
 Sozialmedizinische Gutachten  
 
 
 
2003  2004  2005  
 
 
Sozialmedizinische Gutachten   
 
234  
 
232  
 
253

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 18  
2.2  Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kind es- und  
 Jugendalter – Beratung und Frühförderung – (BfE) 
 
Familien mit entwicklungsauffälligen oder behindert en Kindern und Jugendli- 
chen können sich mit ihren vielfältigen Fragestellu ngen und Problemen an die 
Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter  (BfE) 
wenden. Ihre Aufgabe liegt in der möglichst frühen und rechtzeitigen Beratung 
von Eltern über stützende, fördernde und entlastend e familienbezogene Hilfen, 
damit eine optimale Integration des entwicklungsauf fälligen oder behinderten 
Kindes / Jugendlichen in das jeweilige soziale Umfeld erreicht wird.  
 
Das Team der Beratungsstelle ist multidisziplinär  besetzt (Sozialpädiatrie, 
Logopädie, Sozialarbeit, Heil-/Sozialpädagogik und Psychologie). Es erarbeitet 
in Abstimmung mit den Eltern und anderen Fachdiszip linen einen individuellen 
Gesamtplan, der u.a. auch das eigene Angebot heilpä dagogischer Frühförde- 
rung oder begleitende pädagogische, sozialrechtlich e, psychosoziale und sozi- 
alpädiatrische Beratung sowie Logopädie vorsieht. Darüber hinaus sieht die BfE 
eine weitere zentrale Aufgabe in der Vermittlung un d Koordination von Hilfen 
innerhalb, aber auch außerhalb Münsters, wobei auf  ein 
 umfangreiches Netz- 
werk von Kooperationspartnern zurückgegriffen werden kann.  
 
In die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen ist die einzige Frühförderstelle in 
der Stadt Münster integriert mit den Aufgabenbereic hen Früherkennung (Dia- 
gnostik) und Frühberatung/-förderung für Kinder ab der Geburt bis zum Schul- 
eintritt.  
 
 Beratung und Frühförderung 
 
 
 
 
2003  2004  2005  
Vorstellungen/ Beratungen 
davon:  
• Neuvorstellungen  
• Wiedervorstellungen 
 
535  
 
 
264 
271 
 
613  
 
 
281 
332 
 
687  
 
 
316 
371 
 
 
Die Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung 
bedrohter Vorschulkinder ist durch das SGB IX (07/2 001) neu geregelt und mit 
der Frühförderungsverordnung (07/2003) konkretisier t worden. Der Gesetzge- 
ber hat die erforderlichen Leistungen zur medizinis chen Rehabilitation und die 
heilpädagogischen Leistungen zu einer Komplexleistung  zusammengefasst, 
die künftig nur noch durch anerkannte interdiszipli näre Frühförderstellen oder 
sozialpädiatrische Zentren erbracht werden kann.  
 
Mit Wirkung vom 01.04.2005 vereinbarten die Rehabil itationsträger (Kranken- 
kassen und kommunale Spitzenverbände) hierzu nach l angwierigen und 
schwierigen Verhandlungen eine Landesrahmenempfehlung , die in Nord- 
rhein-Westfalen den Weg für die Umsetzung der Kompl exleistung Früherken- 
nung und Frühförderung vor Ort öffnen soll.  
 
Die Stadt Münster hat unmittelbar nach Inkrafttrete n der Landesrahmenempfeh- 
lung ihren Beitritt erklärt. Schließlich gibt es hi er mit der Beratungsstelle für Ent-

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 19  
wicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter bereits seit 1970 ein qualitativ gu- 
tes Beratungs-, Früherkennungs- und Frühförderangebot.  
 
 Um die bewährten Strukturen in Münster zu sichern und den neuen ge- 
setzlichen Vorschriften anzupassen hat das Gesundhe itsamt frühzeitig 
ein Konzept für die künftige Erbringung von Komplex leistungen erarbei- 
tet und im Juni 2005 bei den zuständigen Rehabilita tionsträgern die An- 
erkennung als interdisziplinäre Frühförderstelle  beantragt. Die Ver- 
waltung geht davon aus, dass die städtische Beratun gsstelle in Koope- 
ration mit dem Heinrich-Piepmeyer-Haus und weiteren  Kooperations- 
partnern die in der Landesrahmenempfehlung formulie rten Anforderun- 
gen für die Erbringung von Komplexleistungen erfüll t. Die Verhandlun- 
gen mit den Krankenkassenverbänden unter Beteiligun g des örtlichen 
Sozialhilfeträgers gestalten sich aber in Münster w ie in anderen Regio- 
nen des Landes  langwierig. Nach einem ersten Verha ndlungsgespräch 
im Juli 2005 wurde der zweite Verhandlungstermin nu nmehr für Ende 
April 2006 terminiert. 
 
 
2.3 Sprachheilambulanz 
 
Die Sprachheilfürsorge hat in Münster eine lange Tr adition. Seit 1962 werden 
im Gesundheitsamt Sprachheillehrer im Honorarverhäl tnis beschäftigt, um die 
rechtzeitige und angemessene Einleitung einer Sprac hheilbehandlung bei 
sprachbehinderten und von einer Sprachbehinderung b edrohten Kindern und 
Jugendlichen sicherzustellen. Die gesetzlichen Grun dlagen für die Arbeit der 
Sprachheilambulanz finden sich im Sozialgesetzbuch IX, im Sozialgesetzbuch 
XII sowie im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst. 
 
Der Schwerpunkt der Arbeit der Sprachheilambulanz i st die therapeutische Be- 
handlung von sprachauffälligen bzw. sprachbehinderten Vorschulki ndern . 
Die ambulante Behandlung erfolgt nach einer eingehe nden sprachlichen und 
sozialpädiatrischen diagnostischen Abklärung und wi rd in den Kindertagesein- 
richtungen, zum Teil auch in den Räumen des Gesundh eitsamtes (Stolberg- 
straße 2a) durchgeführt. Ziel ist es, die diagnosti zierten Sprachstörungen mög- 
lichst noch vor der Einschulung zu beseitigen, um n egativen Auswirkungen im 
Bereich des schulischen Lernens und der Persönlichk eitsentwicklung und damit 
auch sozialen Folgekosten vorzubeugen.  
 
 
 Sprachheilambulanz   
 
 
 
2003 2004 2005 
 
vorgestellte Kinder 
125 117 88 
 
Kinder in Therapie 
111 123 110 
 
Ausgaben insgesamt 
 
26.310 €   
 
27.289 € 
 
27.961 €

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 20  
In der Sprachheilambulanz arbeiten mehrere im Honor arverhältnis beschäftigte 
Sprachheillehrerinnen und –lehrer. Ihre Arbeit wird  durch eine in Teilzeit be- 
schäftigte Logopädin koordiniert, die auch die Funk tion der aufsuchenden 
sprachlich-diagnostischen Abklärung in Kindergärten  und Sonderschulen hat 
und daneben weitere logopädische Aufgaben in der Be ratungsstelle für Ent- 
wicklungsfragen wahrnimmt.  
Die jährliche Anzahl der Therapien steht in engem Z usammenhang mit dem 
jeweils zur Verfügung stehenden Honorarkräften. Es war auch in 2005 nicht 
leicht, qualifizierte Sprachheillehrerinnen und Spr achheillehrer für die Sprach- 
heilambulanz zu gewinnen. Seit Anfang 2005 ist auch eine Logopädin als Hono- 
rarkraft tätig. 
 
 
2.4 Erholungsfürsorge 
 
Das Gesundheitsamt hat bis zum Jahr 2005 vorbeugend e Gesundheitshilfen 
nach § 47 SGB XII (früher nach §§ 36,  37 Abs. 2  B undessozialhilfegesetz) 
durch Bezuschussung von Erholungskuren geleistet. D ie Erholungsmaßnah- 
men wurden durch das Gesundheitsamt oder durch frei e Träger (Wohlfahrts- 
verbände) vermittelt.   
 
Sozial schwache Eltern,  Alleinerziehende mit Kinde rn / Jugendlichen, aber 
auch Senioren/Seniorinnen, bei denen eine Erkrankun g oder ein sonstiger Ge- 
sundheitsschaden einzutreten drohte, konnten bei Vo rliegen der persönlichen 
und wirtschaftlichen Voraussetzungen eine in der Re gel dreiwöchige Erho- 
lungsmaßnahme in Anspruch nehmen. Rechtzeitige Vorb eugung sollte hier die 
Entwicklung von Gesundheitsschäden verhüten.  
 
 
 
Erholungsmaßnahmen  
 
 2003 2004 2005 
 
vermittelte Kuren durch das Gesundheitsamt   
13 14 3 
 
vermittelte Kuren durch Wohlfahrtsverbände   
29 29 3 
 
Städtischer Zuschuss  insgesamt 
 
48.637 €   
 
43.920 € 
 
12.354 € 
 
 
Durch die Neuregelungen im Sozialhilferecht sind se it dem 01.01.2004 nicht 
krankenversicherte Sozialhilfeempfänger leistungsre chtlich den pflichtversicher- 
ten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen glei chgestellt. Dadurch wird 
der bisher bei den vorbeugenden Gesundheitshilfen a nspruchsberechtigte  Per- 
sonenkreis auf nur noch wenige Ausnahmefälle beschr änkt. Ab 2006 ist diese 
Aufgabe daher zum originär zuständigen Sozialamt (zurück) verlagert worden.  
 
 
2.5 Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst 
 
Der Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst berät K inder, Jugendliche und 
ihre Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und 
Lehrer in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mun d- und Kiefernbereiches.

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 21  
Dazu führt er regelmäßige zahnärztliche Untersuchun gen in allen Kinderta- 
geseinrichtungen und Grundschulen sowie in Sondersc hulen durch, um Krank- 
heiten und Fehlentwicklungen zu verhüten bzw. zu mildern.  
 
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden dokumentie rt und regelmäßig aus- 
gewertet. Die Untersuchungsergebnisse in Münster ze igen eine deutlich besse- 
re Zahngesundheit als der Landesdurchschnitt auf. D ie angeführten Daten sind 
aber Durchschnittswerte. Bezogen auf soziale Brennp unkte ergeben sich er- 
hebliche Differenzen, so dass auch in Münster gezie lte Prophylaxemaßnahmen 
sinnvoll sind.  
 
 
 Zahnärztliche Untersuchungen in Kindertageseinrich tungen und Schulen  
 
2003 2004 2005  
Ergebnisse Anzahl  
 
% 
 
Anzahl  % Anzahl  % 
 
Naturgesunde Gebisse   
(keine Karies, Zahnfüllungen) 
 
 
6.183  
 
 
47,8  
 
 
9.051  
 
 
53,5  
 
 
9.329  
 
 
52,3  
 
Behandlungsbedürftige Karies 
 
1.862  
 
14,4  
 
3.089  
 
18,2  
 
3.396  
 
19,1  
 
kein Behandlungsbedarf 
 
4.887  
 
37,8  
 
4.792  
 
28,3  
 
5.100  
 
28,6  
 
Summe  
 
12.932  
 
100  
 
16.932  
 
100  
 
17.825  
 
100  
            
 
In Einzelfällen, wenn Kinder oder Jugendliche aufgrund persönlicher oder sozia- 
ler Umstände keinen Zugang zur Regelversorgung find en, führt der Kinder- und 
Jugendzahngesundheitsdienst auch zahnärztliche Beha ndlungen bzw. Behand- 
lungsvorbereitungen durch. 
 
 
 Zahnärztliche Behandlungen  
 
 
 
2003  2004  2005  
Zahnärztliche Behandlungen / Behandlungs- 
vorbereitungen   
 
28  
 
22  
 
24  
 
 
 
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe   in Kindertageseinrichtungen und 
Schulen zur Verhütung von Zahnerkrankungen für Kind er bis zum 12. Lebens- 
jahr ist eine gemeinsame gesetzliche Aufgabe von Kr ankenkassen, Zahnärzten 
und dem öffentlichen Gesundheitsdienst. 
 
In Münster haben sich die örtlichen Krankenkassen, die niedergelassene Zahn- 
ärzteschaft und das Gesundheitsamt zum „Arbeitskreis Zahngesundheit“  
zusammengeschlossen, die Geschäftsführung nimmt der  Kinder- und Jugend- 
zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes wahr. Der  Arbeitskreis finanziert 
u.a. Personalkosten für eine Prophylaxe-Fachkraft s owie eine Honorarkraft für 
Ernährungsberatung. Betreut werden Kindergartengrup pen  und  Grundschul- 
klassen.

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 22  
 
 
 
Veranstaltungen zur Gruppenprophylaxe 
 
     
 
 
2003  2004  2005  
 
Kindertageseinrichtungen 
 
49  
 
79  
 
35  
 
Schulklassen 
 
68  
 
52  
 
93  
 
Besuche im Gesundheitsamt 
 
20  
 
20  
 
34  
 
Elternnachmittage mit Kindern 
 
2 
 
4 
 
3 
 
Teambesprechungen  
Erzieher/-innen bzw. Lehrer/-innen 
 
7 
 
6 
 
5 
 
Vorschulgruppen in den Kindergärten 
 
7 
 
7 
 
13  
 
 
 
 
Veranstaltungen zur Ernährungsberatung 
 
 
 
2003  2004  2005  
 
Kindertageseinrichtungen 
 
8 
 
23  
 
10  
 
Schulklassen 
 
23  
 
16  
 
35  
 
Besuche im Gesundheitsamt 
 
11  
 
10  
 
14  
  
 
  
 
 Zum Tag der Zahngesundheit wurden vom 13. bis 15.09.05 in der Ei- 
cherndorffschule ein Kariestunnel, ein Zahnputzbrun nen sowie ein Müs- 
libuffet aufgebaut. Ca. 250 Kinder nahmen an den Veranstaltungen teil.

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 23  
3. Gesundheitsschutz 
 
3.1 Infektionsschutz   
 
Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten zählt zu den ältesten und 
zentralen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdien stes. Auf der Grundlage 
des seit 2001 geltenden Infektionsschutzgesetzes un d des Gesetzes über den 
öffentlichen Gesundheitsdienst erbringt das Gesundh eitsamt Leistungen zur 
Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mit der Zielsetzung, 
Infektionskrankheiten beim Menschen vorzubeugen, In fektionen frühzeitig zu 
erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Für Tuberkulose  und se- 
xuell übertragbare Krankheiten  hält das Gesundheitsamt besondere Bera- 
tungs- und Untersuchungs-, ggf. auch Behandlungsangebote vor.  
 
 
3.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankh eiten 
 
Das Gesundheitsamt verfolgt tagesaktuell die Entwic klung ansteckender Krank- 
heiten. Alle meldepflichtigen Krankheiten und Erreg er werden im Gesundheits- 
amt von den meldepflichtigen Stellen (behandelnde Ä rztinnen und Ärzte, Labo- 
re) zeitnah entgegengenommen und an die zuständigen  überörtlichen Behör- 
den weitergeleitet. Ermittlungen über Art, Ursache und Ansteckungsquelle (tele- 
fonisch oder persönlich vor Ort) folgen ebenso wie Information, Aufklärung und 
Beratung aller Betroffenen. 
  
Im Bedarfsfall  ist das Gesundheitsamt gesetzlich m it Eingriffsbefugnissen zur 
Gefahrenabwehr ausgestattet und zu ihrer Anwendung verpflichtet, wenn die 
Maßnahmen notwendig, geeignet und verhältnismäßig s ind. Das mögliche 
Maßnahmespektrum erstreckt sich von der Einleitung von Umgebungs-
untersuchungen über Desinfektionsmaßnahmen bis hin zu Tätigkeitsverboten 
oder der Schließung von Einrichtungen. Ziel ist es aber, durch Aufklärung, Be- 
ratung und Unterstützung ordnungsrechtliche Maßnahm en auf das notwendige 
Minimum zu beschränken.  
 
 
       
  Daten  im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung über tragbarer Krankheiten *   
       
 
 
 
2003  2004  2005  
Meldungen nach § 6 IfSG   
(Meldepflichtige Krankheiten) 
 
755  
 
879  
 
1.035  
Meldungen nach § 7 IfSG 
(Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern)  
 
244  
 
392  
 
574  
Meldungen nach § 34 Abs. 6 IfSG 
(meldepflichtige ansteckende Krankheiten in Gemein-
schaftseinrichtungen für Kinder)  
 
 
706  
 
 
633  
 
 
953  
 
Infektionsermittlungen  
 
1.552  
 
1.790  
 
2.147  
 
Veranlassung von Desinfektionsmaßnahmen  
 
805  
 
758  
 
1.034  
  
 * 
nicht enthalten sind die Daten für Tbc – vgl. hierzu Tabelle unter Ziff. 3.1.2

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 24  
Die Anzahl der Krankheits- und Erregermeldungen nach §§ 6 und 7 If SG  
weist eine steigende Tendenz auf. Dies bedeutet abe r nicht zwangsläufig, dass 
die Infektionen tatsächlich angestiegen sind. Vermu tlich haben die aktuellen 
Diskussionen z.B. über die Notwendigkeit von (Influ enza)-Pandemieplanungen 
und anderen Vorsorgemaßnahmen nach und nach zu eine r größeren Sorgfalt 
der Beteiligten bei den gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen geführt.   
 
Der Anstieg der Meldungen nach § 34 Abs. 6 IfSG ist  im Wesentlichen durch 
einen erneuten Anstieg der Läusemeldungen bedingt. Auch kam es in 2005 zu 
einem Anstieg der meldenden Einrichtungen insgesamt.  
 
Das Gesundheitsamt hat auch Vorbereitungen für den Fall bioterroristischer 
Anschläge (Milzbrand, Pocken) oder beim Auftreten e iner hochinfektiösen Er- 
krankung (Ebola-Fieber, Lassa-Fieber, Influenzaepidemie)  zu treffen.  
 
 In der 2. Jahreshälfte 2005 stand hier die Entwick lung eines kommuna- 
len Influenza-Pandemieplans  im Mittelpunkt. Der vom Robert-Koch-
Institut in den Jahren 2004/2005 veröffentlichte na tionale Influenza-
Pandemieplan enthält zahlreiche konkrete Vorgaben f ür entsprechende 
Vorbereitungen, die die Länder und vor allem auch d ie Kommunen vor 
Ort zu treffen haben. Eine Ärztin des Gesundheitsamtes vertritt seit Mitte 
2005 die kommunalen Belange in einer Arbeitsgruppe des Städtetages 
zur landesweiten Umsetzung des Influenza-Pandemieplans. 
 
Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe dürfen nur dann  eine Tätigkeit im Le- 
bensmittelbereich ausüben, wenn sie vor erstmaliger  Aufnahme ihrer Tätigkeit 
durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachg ewiesen haben, dass 
bei ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind und sie über 
Pflichten beim beruflichen Umgang mit Lebensmitteln  "belehrt" worden sind. 
Diese Belehrungen bietet das Gesundheitsamt  2 x wöchentlich, bei Gru ppen 
auch nach Absprache an. Sie sind in der Regel gebührenpflichtig. 
 
  
 Belehrungen nach § 43 IfSG 
 
 
  
2003  2004  2005  
 
Anzahl belehrte Personen  
 
 
2.520  
 
2.742  
 
2.943  
 
 
Im Rahmen von täglichen Telefonsprechstunden bietet  das Gesundheitsamt 
eine umfassende Reiseimpfberatung  für Reisende an, um die Gefahr zu min- 
dern, dass sie sich mit ansteckenden Krankheiten in fizieren, die nicht nur sie 
selbst, sondern auch andere gefährden.  
 
Alle Todesbescheinigungen  werden vom Gesundheitsamt auf Plausibilität, 
Form und Inhalt (Vorliegen übertragbarer Krankheite n, Anhaltspunkte für die 
Annahme eines Todes aus nichtnatürlicher Ursache) überprüft.

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 25  
3.1.2 Tuberkulose-Fürsorge 
 
Tuberkulose (Tbc) ist eine meldepflichtige, bakteri elle Infektionskrankheit, die 
von Mensch zu Mensch übertragen wird. Eine Infektio n führt nicht immer zu 
einer Erkrankung. Nur etwa 5-10% der Infizierten er kranken im Laufe ihres Le- 
bens auch tatsächlich an Tbc, am häufigsten an eine r Lungentuberkulose, sel- 
tener sind andere Organe wie Lymphknoten, Nieren, K nochen oder Hirnhaut 
befallen. Ohne Therapie kann der Entzündungsprozess  fortschreiten, bis eine 
„offene“ infektiöse Lungentuberkulose entsteht. Dann können Bakterien wieder- 
um auf andere Menschen übertragen werden. 
 
Für eine effektive Tbc-Bekämpfung ist daher eine rasche, aktive Entdeckung 
von Neuerkrankungen  und eine schnell einsetzende konsequente Therapie  
der Erkrankten erforderlich. Das Gesundheitsamt erm ittelt die Kontaktperso- 
nen  von Neuinfizierten und Neuerkrankten, um die Anste ckungsquelle festzu- 
stellen und die Ausbreitung der Erkrankung zu verhi ndern. Alle Personen, die 
mit einem an offener Tbc Erkrankten Kontakt hatten,  werden je nach Intensität 
des Kontaktes im Abstand von mehreren Monaten mehrm als vorsorglich unter- 
sucht (Tuberkulin-Hauttest und / oder Röntgenaufnah me). Jede Tbc-
Neuerkrankung zieht somit eine unterschiedlich große Zahl von Vorladungen zu 
Umgebungsuntersuchungen  nach sich, je nach privater und beruflicher Aktivi- 
tät der / des Erkrankten. Tbc-Erkrankte werden so l ange überwacht, bis eine 
Reaktivierung der Krankheit als nicht mehr wahrscheinlich gilt.  
 
Das Gesundheitsamt berät darüber hinaus Erkrankte, Angehörige und Gefähr- 
dete und vermittelt bei Bedarf weitere Hilfen. Beso nders wichtig ist dabei die 
Überwachung der Therapie mit mehreren antibiotische n Chemotherapeutika 
über mindestens ein halbes Jahr bei den Erkrankten. 
 
 Seit Dezember 2005 hat das Gesundheitsamt keine eig ene Röntgenan- 
lage mehr. Seither werden radiologische Institute m it der Erstellung und 
Befundung der Röntgenaufnahmen beauftragt.  
 
 
 
Tbc-Fürsorge 
 
 
 
2003  2004  2005  
Tbc- Neuerkrankungen 19  29  12  
Tbc-Neu- und Starkinfektionen* 7 22  27  
Sonstige medikamentöse Prophylaxeempfehlungen  1 6 3 
Neue Tbc-Verdachtsfälle  4 5 7 
Bestand der inaktiven, kontrollbedürftigen Tbc-Fälle  
am 31.12. .... 
 
581  
 
571  
 
550  
Vorladungen 1.872  2.466  2.100  
Sprechstundenbesucher 987  1.500  1.072  
Befundeingänge  558  756  586  
Röntgenuntersuchungen 930  1.222  908  
Tuberkulintestungen 228  477  316  
 
 
* im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen im Gesundheitsamt festgestellt

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 26  
Trotz steigender Infektionszahlen sind die Tbc-Neue rkrankungen in Münster  - 
wie auch bundesweit - rückläufig. Dies spricht für eine gute Präventionsarbeit 
der Tbc-Fürsorge.  
 
In vielen Ländern, insbesondere in den Entwicklungs ländern, aber auch in Ost- 
europa steigen die Erkrankungszahlen wieder an und bleiben durch Migration 
nicht ohne Auswirkungen auf das Geschehen in Deutsc hland. Auch geben ag- 
gressivere und gegen die eingesetzten Chemotherapeu tika teilweise resistente 
Bakterienstämme Anlass, in den Bemühungen zur Bekäm pfung der Tuberkulo- 
se nicht nachzulassen.  
 
 
3.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids und anderen 
 sexuell übertragbaren Krankheiten  
 
Sexuell übertragbare Erkrankungen (STDs) stellen we ltweit ein ernstzuneh- 
mendes Gesundheitsproblem dar. In vielen industrial isierten Ländern ist seit 
Mitte der 90er Jahre eine Zunahme von STDs zu beoba chten. Gleichzeitig gibt 
es Anzeichen dafür, dass nach der Entwicklung wirks amer Therapien zur Be- 
handlung von HIV-Erkrankungen Maßnahmen zur Verhütu ng einer HIV-
Infektion (safer sex) sowohl in Risikogruppen als a uch in der allgemeinen Be- 
völkerung seltener getroffen werden. 
 
Die Aktivitäten des Gesundheitsamtes zielen auf die  Verbesserung der sexuel- 
len Gesundheit durch primäre, sekundäre und tertiär e Prävention von 
Aids/STDs, auf eine Verhaltensänderung (safer sex) und dadurch auf die 
Durchbrechung von Infektionsketten und Verhinderung  der Ausbreitung von 
STDs und deren Folgeerkrankungen. Die gesetzlichen Grundlagen für die ano- 
nymen und kostenlosen Beratungs-, Untersuchungs- un d Behandlungsangebo- 
te des Gesundheitsamtes finden sich in § 19 Infekti onsschutzgesetz und §15 
des Gesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst. 
 
 Eine zeitgemäße Beratung berücksichtigt heute Aids und andere STDs 
gleichwertig. Aus diesem Grund wurde auch am Gesund heitsamt Müns- 
ter die Trennung zwischen Aidsberatung und STD-Sprechstunde  
aufgehoben . Zur Optimierung der räumlichen Bedingungen zogen die 
Mitarbeiterinnen der Aidsberatung in die Räume der früheren STD-
Beratung. Dort ist es möglich, sowohl individuell u mfassend zu beraten 
als auch im Bedarfsfall medizinische Untersuchungen durchzuführen. 
 
 
Im Rahmen der Einzelfallberatung berät und betreut das Gesundheitsamt die 
Ratsuchenden, gibt Hilfestellung bei persönlichen P roblemen und klärt über 
gesundheitliche Gefahren auf. Erkrankte, infizierte  oder vermeintlich/tatsächlich 
gefährdete Personen werden im Hinblick auf Infektio nswege, Symptome, sozia- 
le Folgen und bestehende Hilfsangebote beraten.   
                                               
Bei positiven Untersuchungsbefunden werden die Pati enten/-innen in die weite- 
re Behandlung bei niedergelassenen Ärzte/-innen ver mittelt und erhalten auf 
Wunsch weitere soziale Beratung. Sie können im Gesu ndheitsamt behandelt 
werden, falls  die Behandlung sonst nicht sichergestellt ist.

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 27  
 Aids-/STD-Beratung  
   
  
 
2003  2004  2005  
Aids-Beratungsgespräche 
davon 
persönliche Beratungsgespräche 
 telefonische Beratungsgespräche 

	
  
1.297  
 
1.123 
   174 
 
1.629  
 
1.214 
   415 
1.798  
 
1.265 
  533 
  566 
  699 
STD-Beratungsgespräche / Untersuchungen 41  35  49  
Therapien  11  8 9 
HIV- Antikörpertests 
davon  
 Frauen 
 Männer  
 
532  
 
- 
- 
558  
 
- 
- 
 
603  
 
  273 
  330 
 
 
TPPA-Tests 
 
k.A . 
 
k.A.  
 
57  
 
 
Neben der Beratung, Testdurchführung und Untersuchu ng nimmt die Präventi- 
on  einen weiteren Schwerpunkt in der Aids-/STD-Beratung ein. 
 
Präventionsaktivitäten in 2005                              
 
 Zielgruppenspezifische Präventionsveranstaltungen,  
 Multiplikatorenfortbildungen etc.  
 - 34 Veranstaltungen, davon 18 in Schulen 
 
 Impfangebot gegen Hepatitis für Personen mit erhöh tem Infektionsrisiko 
ohne Anbindung an das Gesundheitsregelversorgungssystem 
 
 Beteiligung an den Aktivitäten zum Weltaidstag 
 
 Aidsprävention zu Karneval in Kooperation mit der Aidshilfe Münster und 
der Taxizentrale 
 
 Koordination der Jugendfilmtage zum Thema Aids und  Sexualität für ca. 
800 Schüler/-innen der Klassen 7-11 
 
Neben Präventionsveranstaltungen in Schulen, Sprach kursen etc. soll in den 
nächsten Jahren verstärkt versucht werden, Risikogr uppen gezielt anzuspre- 
chen. Hier soll ein Schwerpunkt im Bereich Prostitu tion gelegt werden, wobei 
sowohl die in der Prostitution Tätigen als auch die  Kunden erreicht werden sol- 
len. 
 
Die Zahl der HIV-Infizierten liegt in Münster seit Jahren  bei etwa 300 Personen. 
Dass diese Zahl relativ stabil bleibt, ist auch als  Ergebnis der konstanten Auf- 
klärungsarbeit in Münster zu werten. 
 
Die psychosoziale Betreuung HIV-Infizierter und Aid s-Kranker wird schwer- 
punktmäßig von der Aids-Hilfe e.V.  geleistet. Diese erhält jährlich einen  städti- 
schen Zuschuss (vgl. Aufstellung Ziff. 7.)

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 28  
3.2 Qualitätssichernde Dienste 
 
3.2.1 Hygieneüberwachungen 
 
Die Gesundheitsämter haben aufgrund bundes- und lan desrechtlicher Vor- 
schriften bei verschiedenen Einrichtungen die Einha ltung der rechtlich vorge- 
schriebenen Anforderungen an die Hygiene zu überwac hen mit dem Ziel, die 
Allgemeinheit wirksam vor Gesundheitsrisiken, insbe sondere vor Infektionen zu 
schützen. Die Leistungen des Gesundheitsamtes ziele n dabei primär auf die 
Beratung und Aufklärung  der Träger der Einrichtungen hinsichtlich der not-
wendigen Hygienestandards und geeigneter präventive r Maßnahmen. In die- 
sem Sinne ist das Gesundheitsamt auch bestrebt, ber eits im Vorfeld bei der 
Neu- oder Umbauplanung derartiger Einrichtungen ber atend mitzuwirken, damit 
der Gesundheitsvorsorge ausreichend Rechnung getrag en werden kann und 
spätere Kosten für Korrekturmaßnahmen vermieden wer den (vgl. unten Ziff. 
3.3.1). Hoheitliche Maßnahmen wie die Schließung vo n Einrichtungen werden 
nur dann ergriffen, wenn erhebliche Gefahren für di e Gesundheit abzuwenden 
sind oder die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht befolgt werden. 
 
Der Überwachung durch das Gesundheitsamt obliegen zahlreiche  Einrichtun- 
gen , z.B. 
- Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinri chtungen, Einrichtun- 
gen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken, 
Arztpraxen 
- Alten- und Pflegeheime 
- Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendl iche 
- Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten 
- Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens 
- Anlagen zur Versorgung mit Trinkwasser und Brauch wasser 
- Anlagen zur Entsorgung von Abwasser und Abfällen 
- Badegewässer 
- Sonstige Praxen und Gewerbebetriebe (Fußpflege, A kupunktur, Pier- 
cing-Studios, Tätowierer etc.) 
 
In manchen Fällen sind konkrete Überwachungsintervalle  durch Rechtsver- 
ordnung oder Erlass vorgeschrieben. Ist kein Turnus  vorgegeben, hat das Ge- 
sundheitsamt die Überwachungsprogramme nach pflichtgemäßem Ermessen  
unter Berücksichtigung des Risikos und der speziell en örtlichen Gegebenheiten 
festzulegen. Schon aufgrund der großen Zahl der zu überwachenden Einrich- 
tungen ergibt sich mit Blick auf die begrenzten Per sonalressourcen die Not- 
wendigkeit einer risikogestuften Prioritätensetzung  und einer sorgfältigen Pla- 
nung der Aufgabendurchführung.  
 
Die zu überwachenden Einrichtungen werden im Hinbli ck auf die Einhaltung 
hygienischer Standards (auch technischer und baulic her Art) überprüft und be- 
raten. Anlassbezogene Überprüfungen werden durchgef ührt, wenn dem Ge- 
sundheitsamt Hinweise auf übertragbare Krankheiten oder Erkenntnisse über 
wesentliche hygienische Mängel in einer Einrichtung  vorliegen. Einen Schwer- 
punkt der Hygieneüberwachung bilden aufgrund des er höhten Infektionsrisikos 
regelmäßig die Einrichtungen des Gesundheitswesens, Alten- und Pfl ege- 
heime und Gemeinschaftsunterkünfte. Gerade für Menschen, deren Wider- 
standskraft alters- oder krankheitsbedingt verminde rt ist, sind infektionspräven-

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 29  
tive Maßnahmen und die Einhaltung der notwendigen H ygienevorschriften be- 
sonders wichtig.  
 
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt im Rahmen der Hygieneüberwachung ist die 
Überwachung der  Trinkwasserversorgungsanlagen in Münster.  Alle Wasser- 
versorger sind zur regelmäßigen Untersuchung und Do kumentation der Was- 
serqualität (Einhaltung der Grenzwerte) verpflichte t. Abweichungen sind dem 
Gesundheitsamt anzuzeigen. Ist eine Gefährdung der menschlichen Gesund- 
heit zu besorgen, prüft das Gesundheitsamt, welche Abhilfemaßnahmen zur 
Wiederherstellung der Wasserqualität erforderlich s ind oder ob gar weiterge- 
hende Maßnahmen, wie z.B. Unterbrechung der Wasserv ersorgung, angeord- 
net werden müssen. Darüber hinaus sind die Trinkwas serversorgungsanlagen 
nach festgesetzten Intervallen auch vor Ort zu über prüfen. Für die Überwa- 
chung von Anlagen der Hausinstallation, aus denen W asser an die Öffentlich- 
keit abgegeben wird, hat das Gesundheitsamt ein Übe rwachungsprogramm auf 
der Grundlage geeigneter stichprobenartiger Kontrol len umzusetzen. Bei der 
Überwachung der Hausinstallationen ist nicht selten  ein vermehrter Legionel- 
lenbefall festzustellen.  
Bei Störfällen oder notwendigen Sanierungsmaßnahmen  der Trinkwasserver- 
sorgungsanlagen steht das Gesundheitsamt den Anlage nbetreibern beratend 
zur Seite. Dies gilt sowohl für die Betreiber von K leinanlagen und Anlagen der 
Hausinstallation als auch für die Stadtwerke Münste r GmbH, die ihre Probe- 
nahmen- und Maßnahmepläne mit dem Gesundheitsamt abgestimmt haben.  
 
 
 Besichtigungen im Rahmen der Hygieneüberwachung  
 (einschl. Vor- und Wiederholungsbesichtigungen)   
 
 2003  
 
2004  2005  
Krankenhäuser,  Alten- und Pflegeeinrichtungen, 
sonstige Behandlungs- und Betreuungseinrichtun- 
gen, Gemeinschaftsunterkünfte 
 
 
39  
 
 
99  
 
 
84  
Sonstige Einrichtungen 
(Friedhöfe, Kosmetikstudios etc. ) 
 
148  
 
272  
 
155  
Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Brauchwas- 
ser 
- zentrale Wasserversorgungsanlagen 
- Kleinanlagen 
- Hausinstallationen  
- Regenwasserversorgung 
 
 
5 
1.222  
14  
41  
 
 
16  
926  
106  
10  
 
 
9 
512  
100  
17  
Schwimmbäder und Saunabetriebe 43  63  37  
Räume /Einrichtungen für Tätigkeiten mit Krank- 
heitserregern (Labore) 
 
k.A.  
 
17  
 
8 
 
 
Die Notwendigkeit regelmäßiger Überwachungen bestät igt sich in der täglichen 
Arbeit. Sowohl im Rahmen der Altenheim- und Kranken hausbegehungen etc.  
als auch im Rahmen der Wasserhygiene müssen von Sei ten des Gesundheits- 
amtes wiederholt Maßnahmen eingeleitet werden, um e ine hygienische Versor- 
gung zu gewährleisten.  
Das Gesundheitsamt erhebt für Maßnahmen der Hygiene überwachung ange- 
messene Gebühren .

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 30  
3.2.2 Erfassung und Überwachung der Berufe des Gesu ndheitswesens 
 
Zu den klassischen gesetzlichen Aufgaben der Gesund heitsämter gehört die 
Aufsicht über die Berufsgruppen des Gesundheitswese ns. Die Verantwortlich- 
keit für die Durchführung der  staatlichen Prüfungen  in den nichtärztlichen Heil-  
und Hilfsberufen und die Erteilung von Erlaubnissen  zur Führung der Berufsbe- 
zeichnung ist durch Zuständigkeitsregelung der Land esregierung den Gesund- 
heitsämtern übertragen worden. Im Vordergrund der A rbeit steht nicht die ho- 
heitliche Überwachungs- und Kontrollfunktion, sonde rn der Gedanke der Quali- 
tätssicherung in der Berufsausübung.   
 
In der Medizinaldatei  werden die Angehörigen der Berufsgruppen Arzt, Zah n- 
arzt, Apotheker und die der verschiedenen nichtärzt lichen Heil- und Hilfsberufe 
(Gesundheitsfachberufe) erfasst, die in der Stadt M ünster mit dem ersten 
Wohnsitz gemeldet sind.  
 
Die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnungen  in den 
Gesundheitsfachberufen bewegt sich in Münster auf e inem landesweit ver- 
gleichsweise hohen Niveau, was mit der Dichte der i n der Stadt angesiedelten 
29 Ausbildungseinrichtungen für die verschiedenen B erufsgruppen zusammen- 
hängt: 
 
       
 Erteilte Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnun g 
 
 2003  
 
2004  2005  
Diätassistent/-in 27  31  16  
Kinder-, Krankenschwester/-pfleger  
(neue Berufsbezeichnung ab 2004: Gesundheits- und 
Krankenpfleger / Gesundheits- und Kinderkrankenpfle- 
ger) 
225  221  191  
Krankenpflegehelfer/-in 14  15  15  
Physiotherapeut/-in 162  146  148  
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-in 49  43  51  
Logopäde/-in 14  15  12  
Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in 48  50  46  
Ergotherapeut/-in 120  122  100  
Rettungsassistent/-in 70  87  142  
Orthoptist/-in - - 8 
Hebamme/Entbindungspfleger 15  15  - 
Fachkrankenschwester/-pfleger / Fachaltenpfleger/-in 
Psychiatrie 
 
7 
 
7 
 
10  
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst 0 14  2 
Fachkranken-, Fachkinderkrankenschwester/-pfleger 
Intensivpflege und Anästhesie 
44  18  41  
Podologe/in 4 3 3 
Gesundheitsaufseher/-in / Hygienekontrolleur/-in * 1 - - 
* neue Bezeichnung ab 28.04.2005                           Summe  800  787  785  
  
 
Als allgemein unproblematisch erweist sich die Erla ubniserteilung für die Per-
sonen, die die Ausbildungseinrichtungen (Schulen) r egulär durchlaufen und 
erfolgreich absolviert haben. Schwieriger und im Ei nzelfall arbeitsaufwändig 
gestaltet sich hingegen die Anerkennung von Ausbild ungsnachweisen aus EU-
Staaten und im Besonderen aus den übrigen sogenannt en Drittstaaten 
. Wegen 
der für viele Antragsteller hohen sprachlichen und auch fachbezogenen Hürden

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 31  
sind die Antragsverfahren stark rückläufig und die tatsächlichen Anerkennungen 
bewegen sich nunmehr nur noch im einstelligen Zahlenbereich.  
 
Das Gesundheitsamt erteilt darüber hinaus auf der G rundlage des Infektions- 
schutzgesetzes personenbezogene Erlaubnisse für Tätigkeiten mit Krank- 
heitserregern .  
 
 
Erlaubnisse nach § 44  IfSG 
 
  2003  
 
2004  2005  
 
Erlaubnisse  für Tätigkeiten  mit Krankheitserregern  
 
1 
 
8 
 
18  
 
 
 
Bei den staatlichen Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen , die jährlich  
im Frühjahr und überwiegend im Herbst stattfinden, genehmigt das Gesund- 
heitsamt die Prüfungstermine, bestellt die Prüfungs ausschussmitglieder und 
entsendet den Prüfungsausschussvorsitzenden. Dies i st in der Regel eine Ärz- 
tin / ein Arzt des Gesundheitsamtes oder der Amtsap otheker für die PTA-
Ausbildungen; soweit es nach den Ausbildungs- und P rüfungs-(ver-)ordnungen 
möglich ist, werden hierfür auch ärztliche Mitarbei terinnen und Mitarbeiter im 
Rahmen eines freien Dienstvertrages eingesetzt.  
 
 Abschlussprüfungen für Gesundheitsfachberufe in de r Zuständigkeit  
 des Gesundheitsamtes 
 2003  2004  2005  
Anzahl Schulen 29  29  29  
Anzahl Lehrgänge mit Abschlussprüfung 
(ohne Kurzlehrgänge für Rettungssanitäter und –helfer) 
36  41  38  
Anzahl Prüflinge 
davon 
1.568  1.651  1.548  
Diätassistent/-in  29  32  16  
Kinder-, Krankenschwester/-pfleger  229  228  219  
Krankenpflegehelfer/-in  - 18  15  
Physiotherapeut/-in  171  159  162  
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-in  49  43  55  
Logopäde/-in  14  16  13  
Ergotherapeut/-in  129  156  111  
Orthoptist/-in  - - 9 
Rettungsassistent/-in  126  174  216  
Rettungssanitäter/-in  602  609  474  
Rettungshelfer/-in  106  108  156  
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in  49  53  49  
Hebamme/Entbindungspfleger  15  15  - 
Fachkrankenschwester/-pfleger, Fachaltenpfleger/in 
Psychiatrie  
6 7 12  
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst  - 14  - 
Fachkrankenschwester/-pfleger Intensivpflege und A- 
nästhesie  
 
43  
 
19  
 
41

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 32  
3.2.3 Arzneimittelüberwachung und Sozialpharmazie  
 
Der Amtsapotheker des Gesundheitsamtes ist zuständi g für ein breit gefächer- 
tes Überwachungsspektrum zum Verkehr mit Arzneimitt eln, Betäubungsmitteln 
und Gefahrstoffen. Die Überwachung der einschlägige n Regelungen, deren 
Umfang sich in den vergangenen Jahren durch EU-Einf lüsse und die Internatio- 
nalisierung des Arznei- und Heilmittelverkehrs stet ig ausgeweitet hat, dienen 
vorrangig dem Verbraucherschutz. Aufgrund der hohen  Bestandszahlen und 
der begrenzten Personalressourcen muss auch in dies em Aufgabenbereich die 
Kontrollintensität verstärkt risikoangepasst sein. 
 
In Apotheken kontrolliert der Amtsapotheker regelmäßig den Verke hr mit Arz- 
neimitteln und die Einhaltung zahlreicher weiterer Rechtsvorschriften,  geneh- 
migt Versorgungsverträge zwischen Apotheken und Kra nkenhäusern und erteilt 
Betriebserlaubnisse. Als neue Aufgaben sind seit En de 2003 die Erlaubnisertei- 
lung für den Versandhandel in Apotheken sowie seit November 2004 die Er- 
laubniserteilung für den Arzneimittelgroßhandel in Apotheken hinzugekommen. 
Freiverkäufliche Arzneimittel können auch im Einzelhandel (Drogerien, Su- 
permärkte etc.) erworben werden. Auch diese unterli egen einer regelmäßigen 
Überwachung z.B. hinsichtlich der Verfalldaten und der Produkteinstufung. 
 
Wenn neue Arzneimittel im Rahmen klinischer  Prüfungen an freiwilligen Pati- 
enten  erprobt werden,  wird stichprobenartig die Beachtung der Patientenre chte 
und der Durchführungsbestimmungen nach den Grundsät zen der guten klini- 
schen Praxis und des Arzneimittelgesetzes in diesen  Studien inspiziert. In 
Münster ist die Zahl der klinischen Prüfungen wegen  des Universitätsklinikums 
Münster als größtes Klinikum des Landes NRW wesentlich höher als in anderen 
kreisfreien Städten und Landkreisen.  
 
 
 Überwachung des Arzneimittel-, Betäubungsmittel- u nd  Gefahrstoffverkehrs 
 
 
 
2003  2004  2005  
Gutachten zu Apothekenbauplänen 17  15  13  
Apothekenbetriebserlaubnisse 2 5 9 
Besichtigungen v. Apotheken / Krankenhausapotheken  47  47  41  
Erlaubniserteilungen Versandhandel - 7 6 
Genehmigungen v. Arzneimittelversorgungsverträgen 52  5 4 
Besichtigungen Arzneimittelaufbewahrung in Alten- 
heimen 
1 - 16  
Arzneimittelaufsicht bei Inverkehrbringen von Arznei-
mitteln 
7 3 11  
Besichtigungen Einzelhandelsbetriebe  27  42  39  
Stellungnahmen z. Einfuhrfähigkeit von pharmazeuti- 
schen Produkten 
19  2 31  
Anzeigebestätigungen klinischer Prüfungen  130  152  123  
Überwachung klinischer Prüfungen 32  32  35  
Überprüfungen der Betäubungsmittelbestände bei 
Ärzten und auf Krankenhausstationen 
36  14  26  
Überprüfungen Gifthandel (Betriebsbesichtigungen) 14  25  - 
Ordnungsrechtliche Maßnahmen  4 27  34  
 
Für Arzneimittel, die zu den Betäubungsmitteln  gehören, gelten zum Schutz 
der Patienten besondere Sicherheitsvorschriften z.B . zur Lagerung und Doku- 
mentation bei Ärzten und Apotheken. Hierzu zählen a uch die Substitutionsmittel

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 33  
für Drogenabhängige (z.B. Methadon). Auch hier nimm t der Amtsapotheker die 
entsprechenden Überwachungsfunktionen wahr.  
 
Schließlich werden  Erlaubnisse zum Einzelhandel  mit Gefahrstoffen  erteilt 
und die jeweiligen Betriebe stichprobenartig überwacht.   
 
Die Amtshandlungen des Amtsapothekers sind in der Regel gebührenpflichtig.  
 
Neben den klassischen Überwachungsaufgaben nehmen A mtsapotheker seit 
Inkrafttreten des Gesetzes über den öffentlichen Ge sundheitsdienst auch sozi- 
alpharmazeutische Aufgaben  wahr. Hierzu zählen unter anderem Aufklärung, 
Information und Beratung der Bevölkerung über einen  verantwortlichen Um- 
gang mit Arzneimitteln.  
 
 In 2005 wurde aufgrund der seit  2004 geltenden ve rschärften Rechtsla- 
ge im Bereich klinischer Prüfungen die Broschüre „A ls Patient in einer 
Medikamentenprüfung“ neu aufgelegt. 
 
 
 
3.3 Umweltmedizin 
 
Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst verpflichtet das Gesund- 
heitsamt, den Schutz der Bevölkerung vor gesundheit sgefährdenden und ge- 
sundheitsschädigenden Umwelteinflüssen zu fördern s owie die Bevölkerung 
über umweltmedizinische Fragen aufzuklären. Zu dies em Aufgabenfeld zählen 
die Bewertung gesundheitsrelevanter Aspekte im Rahm en verschiedener Ge- 
nehmigungs- und Planungsverfahren  sowie umweltmedizinische Beratun- 
gen  in gesundheitlichen Fragen mit Umweltbezug. 
 
 
3.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs- un d Planungsver- 
fahren 
 
Das Gesundheitsamt bewertet in Zusammenarbeit mit d em Bauordnungsamt  
Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen  von  Kindergärten, Schulen, 
Krankenhäusern, Heimen, Lüftungsanlagen usw. unter unwelthygienischen, 
gesundheitlichen Aspekten. Damit soll der Hygiene u nd  Gesundheitsvorsorge 
bereits bei der Planung derartiger Einrichtungen Rechnung getragen werden.  
 
Das Gesundheitsamt beteiligt sich auch an Stellungn ahmen, die die Stadt 
Münster im Rahmen von Genehmigungs- und Sanierungsverfahren  ab- 
zugeben hat, wenn durch das Vorhaben gesundheitlich e Belange der Bevölke- 
rung berührt werden. In diesen Fällen begutachtet d as Gesundheitsamt die  
gesundheitliche Verträglichkeit des Vorhabens, z.B.  im Rahmen von Genehmi- 
gungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgeset z,  nach dem Gesetz 
über Umweltverträglichkeitsprüfung oder auch in Gen ehmigungsverfahren für 
Labore nach  dem Gesetz zur Regelung der Gentechnik.

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 34  
 
 
Gutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren * 
 
 
 
2003  2004  2005  
Genehmigungen nach Bauordnungsrecht    k.A.  113  121  
Genehmigungen nach BImSchG  k.A.  47  47  
Genehmigungen nach GenTG k.A.  15  6 
Genehmigungen nach sonstigen Rechtsvorschrif- 
ten 
 
k.A.  
 
6 
 
7 
    
Die Gutachten werden überwiegend nach Aktenlage, zu m Teil auch nach Orts- 
besichtigung oder Hinzuziehung von Experten erstellt.   
 
Eine ebenfalls im Gesetz über den öffentlichen Gesu ndheitsdienst vorgesehene 
regelhafte Beteiligung an örtlichen und überörtlich en Planungsvorhaben mit 
Gesundheitsbezug  ist dagegen noch in den Anfängen. Derzeit werden a uf 
Landesebene (Landesinstitut für den Öffentlichen Ge sundheitsdienst) konzepti- 
onelle Überlegungen dazu angestellt, wie der mensch lichen Gesundheit bei 
Planungsvorhaben eine größere Bedeutung zukommen ka nn. Längerfristig soll 
- in Abstimmung mit Entwicklungen in anderen Bundes ländern - eine in die 
deutsche Planungslandschaft integrierte Umsetzung entstehen. 
 
 
3.3.2 Umweltmedizinische Beratungen  
 
Zu den pflichtigen Aufgaben des Gesundheitsamtes zä hlen Aufklärung und Be- 
ratung der Bevölkerung über gesundheitsgefährdende und gesundheitsschädi- 
gende Einflüsse aus der Umwelt und die Förderung de s Schutzes der Bevölke- 
rung vor derartigen Einflüssen.  Das Gesundheitsamt beurteilt z.B. mögliche 
Gesundheitsgefahren durch akute Schadstoffbelastung en der Innen- und Au- 
ßenluft, durch Schimmelpilze in Innenräumen oder du rch Lärm, Strahlenbelas- 
tungen durch Mobilfunk, Gesundheitsbelastungen durch wilde Müllkippen. Bera- 
ten werden städtische Ämter und andere öffentliche Institutionen, aber auch 
Bauherren,  Ingenieure und Architekten sowie andere  ratsuchende Einzelper- 
sonen. 
 
 Umweltmedizinische / umwelthygienische Beratungen u. Stellungnahmen * 
 
Thematik 
 
2003  2004  2005  
Technik in Krankenhäusern 65  65  48  
Schulhygiene 53  50  65  
Gewerbehygiene 25  22  20  
Wohnungshygiene und Hygiene in öff. Gebäu- 
den 
 
73  
 
74  
69  
Akutelle Umweltbelastungen 35  36  27  
Altlastenproblematik 2 7 4 
Müllbeseitigung (wilde Müllkippen) k.A.  6 - 
„vermüllte“ Wohnungen 116  107  85  
Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit dem 
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 
 
7 
 
20  
 
14  
 
 * ohne telefonische Beratungen

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 35  
Die Stellungnahmen / Beratungen erfolgen persönlich  oder schriftlich, oft nach 
vorhergehender Ortsbesichtigung. Auch das telefonis che Beratungsangebot 
(Umweltmedizinisches Telefon ) wird seitens der Ratsuchenden umfangreich 
in Anspruch genommen.   
 
Ein wichtiger Aufgabeninhalt ist die Aufklärung der  Bevölkerung durch regel- 
mäßige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . Themen in 2005 waren u.a.  
 
 Schimmelpilze in Wohnungen (Neuauflage der Broschü re) 
 
 Gesundheitsgefährdungen durch Schadstoffe in Schul gebäuden (z.B. 
Schulpavillions  der Thomas-Morus-Schule)  
 
 Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk; aufgrund der  Sorge betroffener 
Anwohnerinnen und Anwohner über mögliche Gesundheit sgefahren 
durch die zunehmende Anzahl der Mobilfunksender war  das Gesund- 
heitsamt hier in Zusammenarbeit mit dem Amt für Grü nflächen und Um- 
weltschutz aufklärend tätig.

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 36  
4. Psychiatriekoordination und Sozialpsychiatrie   
 
4.1 Kommunale Psychiatrieplanung und –koordination 
 
Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und das Gesetz über Hil- 
fen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten  verpflichten die 
Kommunen zur Koordination der psychiatrischen und S uchtkrankenversorgung. 
Die Psychiatriekoordination des Gesundheitsamtes is t Ansprechpartner für alle 
Fragen der psychosozialen und psychiatrischen Verso rgung in der Stadt, für 
Betroffene und deren Angehörige ebenso wie für die Leistungserbringer und 
Kostenträger. Ziel ist es, die psychosoziale und ps ychiatrische  Versorgung 
vorausschauend, bedarfsgerecht und ressourcenschone nd zu planen und zu 
steuern. Dabei kooperiert die Psychiatriekoordinati on mit der Geschäftsführung 
der Kommunalen Gesundheitskonferenz (vgl. Ziff. 5.2 ) und wird maßgeblich 
vom Arbeitskreis Psychiatrie mit seinen verschieden en Arbeitsgruppen unter- 
stützt, die regelmäßig unter Moderation des Gesundheitsamtes tagen.  
 
Wichtige Themen in 2005 waren,  noch bedingt durch den Übergang der Zu- 
ständigkeit für ambulante betreute Wohnhilfen für b ehinderte Menschen zum 
überörtlichen Sozialhilfeträger, die Ausgestaltung des künftigen  individuellen 
Hilfeplanverfahrens in Westfalen-Lippe und die Planungen für weitere  Wohn- 
angebote für schwerst suchtkranke und gleichzeitig  psychisch kranke Men- 
schen. Münster ist Modellregion im begleitenden Forschungsprojekt, mit dem im 
Auftrag der Landesregierung die Auswirkungen der Zu ständigkeitsverlagerung  
untersucht werden.  
 
 Zur Konkretisierung der in 2004 zwischen den kommu nalen Spitzenver- 
bänden und den Landschaftsverbänden getroffenen Rah menvereinba- 
rung „Eingliederungshilfe Wohnen“ war der Psychiatr iekoordinator in 
2005 an der Vorbereitung einer  örtlichen Zielvereinbarung  zur Be- 
darfsplanung und strukturellen und individuellen Hi lfeplanung bei Anträ- 
gen auf Eingliederungshilfen beteiligt. Die Zielver einbarung soll 2006 in 
Kraft treten. 
 
 Ein weiteres Thema in 2005 war die Fortschreibung des Ende 2002 ver- 
abschiedeten Handlungsprogramms  zur Weiterentwicklung der kommu- 
nalen psychosozialen Versorgung und der Integration  von psychisch 
kranken Menschen in Münster. Eine Berichtsvorlage a n den Rat zum 
Stand der Umsetzungsempfehlungen  aus dem Handlungsprogramm 
ist in der 1. Jahreshälfte 2006 vorgesehen.  
 
Im Bereich  der Koordination der  psychiatrischen Versorgung für Kinder 
und Jugendliche  steht die Umsetzung der von der Gesundheitskonfere nz in 
2001 verabschiedeten Handlungsempfehlungen  noch in mehreren (Teil-) Berei- 
chen aus.  
 
 Ein Gegenstand der  Koordinierungsaktivitäten in 2 005 war nach wie vor 
die Vorbereitung der Übernahme der Pflichtversorgung in der Kinder- 
und Jugendpsychiatrie durch das Universitätskliniku m Münster  
(UKM). Aktuell ist die Übernahme seitens des UKM fü r Herbst 2006 in 
Aussicht gestellt worden. Im Vorfeld wird an einem Leitfaden sowie an 
einem Clearingverfahren gearbeitet, um den geplante n Übergang mög- 
lichst reibungslos zu gestalten.

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 37  
 Ein weiteres Thema war die Einrichtung einer stationären Wohngrup- 
pe zur Eingliederung seelisch behinderter Jugendlic her  in Koopera- 
tion mit der Jugendhilfe. Diese soll im Frühjahr 2006 eröffnet werden.  
 
 Seit 2005 gibt es regelmäßige Kooperationsgespräche mit der städti- 
schen  Drogenberatung, dem Streetwork und dem KSD. Ziel ist es, ge- 
eignete Strategien zu entwickeln, um künftig bei ju gendlichen Drogen- 
konsumenten mit zusätzlichen psychischen Störungen eine enge, effek- 
tive Kooperation in jedem Einzelfall zu gewährleist en und das Hilfeplan- 
verfahren effektiver zu gestalten.   
 
 
Eine wichtige Zielgruppe des Gesundheitsamtes sind Kinder, die durch eine 
psychische Erkrankung ihrer Eltern einem erhöhten R isiko ausgesetzt sind, 
selbst psychisch zu erkranken. Auf Initiative des G esundheitsamtes haben sich 
vor einigen Jahren verschiedene Einrichtungen der E rwachsenen- und Kinder- 
psychiatrie sowie der Jugendhilfe und das Gesundhei tsamt zum Arbeitskreis 
„Kinder psychisch kranker Eltern“  zusammengeschlossen. Der Arbeitskreis 
trifft sich 4 x pro Jahr unter Moderation und fachl icher Begleitung des Gesund- 
heitsamtes.   
 
 
In 2005 wurden wie in den Vorjahren Freie Träger gefördert , die im Auftrag 
der Stadt Leistungen zur Versorgung psychisch Krank er bzw. Suchtkranker 
erbringen (vgl. Einzelaufstellung Ziff. II 7.)   
 
 
4.2 Sozialpsychiatrie  
  
Auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentliche n Gesundheitsdienst und 
des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei ps ychischen Krankheiten 
hat die Stadt Münster einen sozialpsychiatrischen D ienst vorzuhalten. Für psy- 
chisch auffällige Kinder und Jugendliche sowie für Konsumenten illegaler Dro- 
gen mit psychischen Auffälligkeiten bietet das Gesu ndheitsamt besondere ziel- 
gruppenspezifische Hilfen an. Für Krisen an Wochene nden steht ein mit städti- 
schen Mitteln finanzierter kooperativer Krisennotdienst zur Verfügung.  
 
 
4.2.1 Sozialpsychiatrischer Dienst   
 
Die Beratungs- und Hilfsangebote des Sozialpsychiatrischen Dienstes  richten 
sich an Menschen mit seelischen Belastungen und psy chischen Störungen, 
Menschen in Krisensituationen, Suizidgefährdete, Me nschen mit Abhängig- 
keitsproblemen oder mit altersbedingten seelischen Störungen. Insbesondere 
wird den Menschen Hilfe und Unterstützung angeboten , die Angebote des all- 
gemeinen Gesundheitssystems von sich aus nicht in A nspruch nehmen kön- 
nen. 
 
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet vorsorgende,  begleitende und nachsor- 
gende Unterstützung für Menschen jeden Alters an un d ist – als einziger Hilfe- 
anbieter - auch aufsuchend tätig (Hausbesuche). Er stellt den jeweiligen Hilfe- 
bedarf fest und veranlasst und koordiniert die notw endigen Hilfen und Kontakte.

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 38  
Er berät Fachkollegen anderer Institutionen (KSD, S ozialamt, Freie Träger)  
ebenso wie Angehörige und sonstige Bezugspersonen. Er wird von Amts we- 
gen tätig, wenn Hilfebedürftige krankheitsbedingt d ie Hilfen nicht selbst bean- 
tragen oder Anhaltspunkte für Gefährdungstatbeständ e vorhanden sind. Er ist 
neben der Feuerwehr bei Unterbringungsverfahren beteiligt.  
 
  
 Daten Sozialpsychiatrischer Dienst* 
 
 
  
 
2003  2004  2005  
Klienten insgesamt  
davon  
    Frauen 
    Männer  
   
  
  
1.642  
    
797 
813 
  32 
1.674  
 
794 
846 
  34 
1.807  
 
857 
910 
  40 
Erstkontakte 
    Frauen 
    Männer  
   
  
 
740  
358 
354 
  28  
794  
361 
405 
  28 
827  
388 
407 
  32 
Hausbesuche 
 
1.087  1.077  1.252  
Beratungsgespräche mit Klienten im Amt 
 
755  934  933  
Betreuungsanregungen /Gutachten /  
Stellungnahmen 
 
202  134  135  
Kriseninterventionen 
 
k.A.  97  118  
Mitwirkung bei Anträgen auf Eingliederungshilfe 
Wohnen (Hilfeplanverfahren / Clearingstelle) 
75  125  152  
 
 
* einschl. Daten der Kinder- und Jugendpsychiatrie 
 
 
Die Inanspruchnahme des Sozialpsychiatrischen Diens tes (Zahl der Klienten)  
ist leicht angestiegen. Die Ursachen sind vermutlic h in den veränderten sozia- 
len und gesetzlichen Rahmenbedingungen und den komp lexeren Anforderun- 
gen zu suchen, die die Gesellschaft an den Einzelne n stellt und denen immer 
mehr Menschen offenbar nicht mehr gewachsen sind. E s wächst die Gruppe 
derjenigen, die sich auf die strukturierten Behandl ungsangebote der Regelver- 
sorgung nicht immer einlassen können.  
 
Der Sozialpsychiatrische Dienst wirkt in verschiede nen Arbeitskreisen (z.B. 
Stadtteilarbeitskreisen) aktiv mit und bietet in Ei nrichtungen der Wohnungslo- 
senhilfe (z.B. Haus der Wohnungslosen) regelmäßige Sprechstunden vor  Ort  
an. Für sozial isolierte Klientinnen und Klienten d es Sozialpsychiatrischen 
Dienstes wird 14-tägig eine offene Freizeit- und Kontaktgruppe  mit wechseln- 
dem Programm organisiert und betreut. 
 
Der Sozialpsychiatrische Dienst beteiligt sich auch  regelmäßig an Informati- 
ons- und Fortbildungsveranstaltungen  für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
anderer Ämter und Institutionen mit dem Ziel, den K olleginnen und Kollegen 
durch konkrete Handlungsempfehlungen mehr Sicherhei t und Kompetenz im 
Umgang mit psychisch auffälligen Menschen zu vermitteln.

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 39  
Um die Erfassung und die Auswertungsmöglichkeiten d er Aufgaben des  Sozi- 
alpsychiatrischen Dienstes für die Gesundheitsberic hterstattung zu verbessern, 
ist die Einführung einer neuen Software  erforderlich. Die notwendigen Vorbe- 
reitungen wurden in 2005 getroffen, so dass das neu e Programm ab 2006 ein- 
gesetzt werden kann.  
 
 
4.2.2 Kinder- und jugendpsychiatrische Hilfen  
 
Die Kinder- und Jugendpsychiaterin des Gesundheitsa mtes wirkt mit bei der 
Beratung/Unterstützung von  psychisch auffälligen Kindern und jugendlichen 
Klienten des Sozialpsychiatrischen Dienstes und deren Familien. 
 
Sie bietet in allen Bezirken des Kommunalen Soziald ienstes monatliche  
Sprechstunden  an und steht dort sowohl für direkte Patienten- un d Angehöri- 
genkontakte als auch für die Fallberatung zur Verfü gung. Sie wirkt außerdem in 
der Clearingstelle der „ Kinderschutzambulanz “ des Deutschen Roten Kreuzes 
mit und arbeitet zusätzlich  (gegen Kostenerstattun g an das Gesundheitsamt) 9 
Stunden pro Monat als beratende Ärztin in dieser am bulanten Beratungs- und 
Therapieeinrichtung.  
 
Schließlich gehören Gutachten für Gerichte, Jugend- und Sozialämter etc. so- 
wie Krisenintervention  und die Mitwirkung bei Unterbringungsverfahren  von 
Kindern- und Jugendlichen und jungen Volljährigen zu ihrem Aufgabenfeld. 
 
 
4.2.3 Therapie und Hilfe sofort  
 
Das Gesundheitsamt hält ein Abstinenz-orientiertes Hilfsangebot für Konsu- 
menten illegaler Drogen vor. Im Rahmen von  „Therapie und Hilfe sofort“  
werden behandlungswillige Klienten in den qualifizi erten Entzug, ggf. mit nach- 
folgender Entwöhnungsbehandlung vermittelt oder ihn en werden sonstige Un- 
terstützungen und Hilfen angeboten. Das Angebot ric htet sich vor allem an jun- 
ge Drogenabhängige, deren Motivation noch sehr labi l ist, die durch lange War- 
te- und Vermittlungszeiten abgeschreckt würden und die bisher keinen Kontakt 
zu den klassischen Drogenhilfeeinrichtungen gefunden haben.  
  
 
 Therapie und Hilfe sofort   
 
 
 
2003  2004  2005  
Soforhilfe-Sprechstunden 
 
81 
 93  65  
Hilfesuchende  (Interessierte Personen) 
davon  
    Frauen 
    Männer  
49  
    
14 
35 
64 
 
 
22 
42 
42  
 
   8 
 34 
 
 
 Nach Ausscheiden der THS-Mitarbeiterin aus dem Dien st der Stadt 
Münster im  Mai 2005 wurden die ambulanten Suchthil fen organisato- 
risch in den sozialpsychiatrischen Dienst integrier t. Aus Gründen der 
Haushaltskonsolidierung ist seither 0,5 Stelle des Sozialpsychiatrischen

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 40  
Dienstes unbesetzt. Die Angebote mussten aus diesem  Grunde vorü- 
bergehend eingeschränkt werden, die Soforthilfe-Sprechstunden wurden 
auf 1 x pro Woche reduziert.  
 
 
4.2.4 Krisennotdienst an Wochenenden 
 
Für akute Krisensituationen an Wochenenden steht de r psychiatrische und psy- 
chosoziale  Krisennotdienst  zur Verfügung. Das Krisennotdienstteam besteht 
aus ca. 50 bis 60 Fachleuten, die nebenamtlich im K risennotdienst mitarbeiten. 
Die Belange des Krisennotdienstes werden in der Arbeitsgruppe Krisennot- 
dienst des  AK Psychiatrie geregelt, die Dienstplangestaltung u nd Finanzierung  
obliegen dem Gesundheitsamt.  
 
Menschen in schweren seelischen Notlagen können den  Notdienst jeweils von 
Fr 20.00 Uhr bis Mo 8.00 Uhr telefonisch über die T elefonseelsorge oder über 
die Westfälische Klinik Münster erreichen. Je eine Ärztin oder ein Arzt sowie 
weitere erfahrene Fachkräfte aus dem psychosozialen  oder klinischen Bereich 
leisten bei Bedarf überbrückende Hilfe im Notfall, bis wieder die reguläre Bera- 
tung und Behandlung von Fachdiensten und Praxen in Anspruch genommen 
werden kann.  
 
 
 
Krisennotdiensteinsätze an Wochenenden  
 
  
 
2003  2004  2005  
Anzahl Einsätze 
davon  
  
 
    Frauen 
    Männer  
   
  
  
232  
    
127 
 
125 
105 
    2 
257  
 
146 
 
132 
123 
    2 
362  
 
116 
 
244 
116 
    2 
 
 
 In 2005 ist die Zahl der Fälle insgesamt deutlich angestiegen, die Zahl 
der Hausbesuche aber nicht. In der Mehrzahl der Fäl le konnte der Kri- 
sendienst die Situation durch telefonische Beratung klären.  
 
 Der städtische Zuschuss in 2005 betrug 41.263  € .

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 41  
5. Projektbezogene Gesundheitsförderung  
    
5.1 Gesundheitshaus 
 
Das Gesundheitsamt hat nach dem Gesetz über den öff entlichen Gesundheits- 
dienst die Planung und Umsetzung von Gesundheitsför derung und Prävention 
zu koordinieren, ggf. auf zusätzliche Aktivitäten d er hier tätigen Institutionen, 
Organisationen und Gruppen hinzuwirken und die Selb sthilfe zu unterstützen. 
Mit Eröffnung des Gesundheitshauses im August 1999 wurde in Münster ein  
wichtiger Beitrag zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags gelegt.  
 
 
                                
 
 
 
Das Gesundheitshaus ist ein Informations-, Beratung s- und 
Service-Center zu den Themen "Gesundheit, Soziales,  Selbsthilfe und Ehren- 
amt“.  Neben städtischen Mitarbeiterinnen und Mitar beitern des Gesundheits- 
amtes und des Informationsbüros Pflege arbeiten im Gesundheitshaus ver- 
schiedene Institutionen und Vereine in eigener Vera ntwortung aber gemeinsam  
unter einem Dach.  Auch die städtische Volkshochschule nutzt Räumlich keiten 
des Gesundheitshauses für ihr Kursangebot im Bereic h „Gesundheit und Um- 
welt“. Seit Juli 2004 ist im Gesundheitshaus das Se kretariat „Gesunde Städte-
Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland“ angesiedelt (vgl. Ziff. II. 6.4) 
. 
 
 
5.1.1 Leitung und Koordination 
 
Eigentümer  des Gesundheitshauses sind die städtisch verwaltet en Stiftungen 
Siverdes und Magdalenenhospital. Die Hausverwaltung  wurde der Wohn + 
Stadtbau GmbH übertragen.  
 
Das Gesundheitsamt ist für die Leitung und Koordination  des Gesundheits- 
hauses sowie für die konzeptionellen und fachlichen  Schwerpunkte verantwort- 
lich. Die Leitung des Hauses koordiniert insbesonde re die Belange der ver- 
schiedenen Hausmieter,  die Belegung / Vermietung d er multifunktionalen 
Räumlichkeiten und die infrastrukturellen Hausdienste. 
 
 Das Gesundheitshaus war in 2005 ganzjährig montags  bis freitags von 
8.00 Uhr bis 22.00 Uhr für Veranstaltungen und Kurs e geöffnet. Zusätz- 
lich gab es Einzelvermietungen an den Wochenenden.  
 
Eine Vermietung am Wochenende  war nach der Konzeption des Gesund- 
heitshauses nicht vorgesehen, aber die Nachfrage na ch einer Nutzung der 
Räumlichkeiten auch an Samstagen und Sonntagen war sowohl seitens der 
Hausmieter als auch seitens externer Interessenten von Anfang an gegeben.

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 42  
Das Gesundheitsamt hat sich zwar immer bemüht, dies en Wünschen soweit 
wie möglich zu entsprechen. Allerdings kam es wegen  fehlender Personalres- 
sourcen (an Wochenenden seht kein Hauspersonal zur Verfügung) regelmäßig 
zu Problemen. Seit 2005 gibt es konzeptionelle Über legungen, wie man eine 
geregelte kostendeckende  Vermietung auch an Wochen enden umsetzen kann. 
Dies soll ab 2006 erprobt werden. 
 
Neben den von den Hausmietern ganzjährig genutzten Büro- und Beratungsflä- 
chen stehen 8 verschiedene Multifunktionsräume   zur Verfügung. Diese kön- 
nen bei Nichtbelegung durch die Hausmieter von inte ressierten Gruppen, Insti- 
tutionen oder Einzelpersonen für einmalige oder reg elmäßige Seminare, 
Workshops, Tagungen etc. angemietet werden. Vorauss etzung ist, dass sich 
die Aktivitäten in den  konzeptionellen Rahmen des Gesundheitshauses einfü- 
gen. Im Einzelnen stehen zur Verfügung: 
 
- 2 Bewegungsräume (60 m² u. 110 m²) 
- 2 Gruppenräume (17 m² und 50 m²) 
- 1 Arbeitsraum  (25 m²) 
- 1 Vortragsraum (110 m²) 
- 1 Teamraum (38 m²) 
- 1 Küche 
 
Die meisten Räume können für verschiedene Zwecke ge nutzt und bedarfsge- 
recht ausgestattet werden (Präsentationstechnik, St ellwände, mobile Sprech- 
und Musikanlage, Therapie- und Bewegungsmaterial etc.)  Auch die Möblierung 
wird  flexibel den jeweiligen Anforderungen der Nutzer angepasst.   
 
 
       
 
                                                                   
  
 
 
 
Die Nutzungsintensität  der einzelnen Räume ist sehr unterschiedlich, je n ach- 
dem, welche Nutzergruppen aufgrund des Zuschnittes,  der Größe und der Aus- 
stattung des jeweiligen Raumes angesprochen werden können und ob die Räu- 
me auch tagsüber nachgefragt werden oder nicht. So wird der am besten aus- 
gelastete große Bewegungsraum bereits vormittags du rch Vorschulkinder und 
nachmittags durch Schulkinder und Jugendliche genut zt. Der kleine Gruppen- 
Bewegungsraum 
„Oase“ (60 m²) 
im Gesundheitshaus

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 43  
raum mit  der niedrigsten Auslastung kann wegen sei ner geringen Größe nicht 
für Gruppen mit mehr als 6 Personen und daher nur f ür Einzelberatungen, Su- 
pervisionen etc. genutzt werden. Die größte Nachfra ge für die Gruppen-, Ar- 
beits- und Vortragsräume bezieht sich auf  die Aben dstunden (ab ca. 16.00 / 
17.00 Uhr). Trotz sorgfältiger Planung und Abstimmu ng der Veranstaltungen 
und einer Minimierung der Umbauzeiten zwischen den Veranstaltungen müs- 
sen hier regelmäßig Interessenten abgewiesen werden.  
 
Die beiden Trägerstiftungen tragen den jährlichen Zuschussbedarf   des Ge- 
sundheitshauses anteilig als Aufwand im Sinne ihrer  Stiftungszwecke (Magda- 
lenenhospital zu 60 % und Siverdes zu 40 %). Die St adt Münster beteiligt sich 
an der Finanzierung mit 
 
- einem jährlichen Zuschuss an die Trägerstiftungen  in Höhe v. 15.340 € 
- einem jährlichen Zuschuss zu den Programmmitteln / Betriebskosten   
(25.000 € in 2005) 
- Mietzahlungen für die von den städtischen Ämtern ganzjährig genutzten 
Räumlichkeiten im Gesundheitshaus 
- der Finanzierung der Personalkosten für eine Teil zeitkraft 
(0,24 Stelle G 5 TVöD). 
 
Alle übrigen Kosten werden von den Trägerstiftungen  getragen. Die Stadt 
Münster erzielt keine Einnahmen. Diese fließen auss chließlich den Trägerstif- 
tungen zu (vgl. Wirtschaftsplan 2006 „Stiftungen de r Stadt Münster - Eigentü- 
mergemeinschaft Gesundheitshaus“) 
 
 
5.1.2 Gesundheitsbezogene Projekte und Aktionen, In formationsbörse  
 
Neben der Koordination des Gesundheitshauses initii ert bzw  organisiert die 
Leitung des Hauses – meist in Kooperation mit Dritt en – verschiedene gesund- 
heitsbezogene Projekte und Sonderveranstaltungen. S ie haben allesamt das 
Ziel, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bü rger für ihre Gesundheit 
zu stärken, ihr Gesundheitsverhalten positiv zu bee influssen und ihnen die da- 
für notwendigen Informationen zu geben. Dabei werde n alle Zielgruppen ange- 
sprochen.  
 
Die Veranstaltungen und Angebote werden vom Gesundh eitsamt 2 x jährlich in 
Halbjahres-Programmen  zusammengestellt und veröffentlicht.  
 
Zu den Leistungen des Gesundheitsamtes zählen regel mäßig die Bereitstel- 
lung, Herrichtung und Ausstattung von Räumlichkeite n, die Organisation der 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie ggf. weiter e finanzielle und / oder per- 
sonelle Unterstützungsleistungen. 
 
 
 
Sonderveranstaltungen des Gesundheitshauses  in 2005  
 
 Reisebörse für Senioren und Menschen mit Behinderung am 15.01. 05 
in Kooperation mit dem Informationsbüro Pflege und frei gemeinnützigen 
Reiseanbietern

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 44  
 LLID - Leichter leben in Deutschland  ab 10.03.2005 (gemeinsame 
Aktion der Nord-Apotheke mit Geschäftsleuten, dem S portamt und dem 
Gesundheitsamt) 
 
 Osteoporose-Tag  am 16.04.2005 in Kooperation mit der VHS und dem 
Qualitätszirkel Osteoporose 
 
 Selbstbehauptung für gehörlose Frauen am 23./24.04.05 und am 
25./27.11.05 in Kooperation mit dem Sozialamt, der VHS, dem Paritäti- 
schen und dem Diakonischen Werk 
 
 Herz-Kreislauf-Tag  am 05.11.2005 in Kooperation mit der VHS und der 
Deutschen Herzstiftung 
 
 Körpertag 2005 am 13.11.05 mit über 20 Referentinnen und Referenten 
aus dem Bereich „Körperarbeit“ 
 
 Tag der offenen Tür  der Selbsthilfegruppe „Hochbegabte Kinder“ am 
04.12.05 
 
 
 
5.2 Gruppen- und lebensraumbezogene Projekte und Hi lfen 
 
Das Gesundheitsamt legt im Rahmen der Gesundheitsfö rderung einen Schwer- 
punkt auf die Förderung von gruppenbezogenen und le bensraumbezogenen 
Ansätzen. Ziel ist es, nachhaltige gesundheitliche Verbesserungen vor allem für 
benachteiligte Personen bzw. Bevölkerungsgruppen zu  erreichen und die knap- 
pen Ressourcen möglichst zielgerichtet einzusetzen.  Dazu werden gemeinsa- 
me Projekte mit städtischen und / oder anderen Koop erationspartnern initiiert 
und umgesetzt. Menschen, die trotz des gut ausgebau ten gesundheitlichen 
Regelversorgungssystems keinen Zugang zur  medizini schen Versorgung fin- 
den (z.B. Migrantinnen und Migranten mit sprachlich en Barrieren, deutsche 
Familien mit schwierigem sozialen Hintergrund, wohn ungslose Mädchen, Frau- 
en und Männer mit gesundheitlichen Problemen)  werd en vor Ort aufgesucht 
und unterstützt, mit der Zielsetzung, sie an das me dizinische Regelversor- 
gungssystem anzubinden und gesundheitsrelevantes Ve rhalten zu fördern. 
Dies erfolgt in enger Kooperation mit den vor Ort t ätigen Sozialarbeiterinnen 
und Sozialarbeitern und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. 
 
 
5.2.1 Modellprojekt: Die Familienhebamme am Gesundh eitsamt der Stadt 
 Münster  
 
Während der Schwangerschaft, der Geburt und des ers ten Lebensjahres eines 
Kindes werden wichtige Weichen für die Gesundheit g estellt. Doch leider ist 
immer wieder festzustellen, dass manche Frauen die angebotenen Schwanger- 
schaftsvorsorgen und Vorsorgeuntersuchungen für Kin der nicht oder nicht aus- 
reichend in Anspruch nehmen. Dies führt regelmäßig zu Komplikationen wie 
Frühgeburten nach Infektionen oder Krankheiten des Kindes, die wiederum 
zahlreiche Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte n ach sich ziehen. Neben 
der psychischen Belastung für die Familien entstehe n dadurch erhebliche Kos- 
ten und Folgekosten.

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 45  
 
Um hier adäquat Hilfe leisten zu können, wurde im J ahre 2004 das Projekt „Die 
Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster “  entwickelt und auf 
den Weg gebracht. Um möglichst viele Frauen aus unt erschiedlichen Kulturen 
und Problembereichen erreichen zu können, wurde ein e freiberufliche Hebam- 
me auf Honorarbasis verpflichtet, die über einen ei genen Migrationshintergrund 
und über eine hohe Sprach- und Fachkompetenz verfügt.  
 
Die Familienhebamme nimmt alle üblichen Hebammentät igkeiten im Rahmen 
der Geburtsvorbereitung und der Betreuung nach der Geburt wahr, bezieht aber 
darüber hinaus auch soziale Gesichtspunkte mit ein.  Die umfassende Betreu- 
ung beinhaltet auch die Vermittlung von Information en über Ernährung, Pflege 
und notwendige Vorsorgen sowie das Aufzeigen weiter er Angebote und Unter- 
stützungsmöglichkeiten. Der Betreuungszeitraum wird  individuell festgelegt und 
kann bei Bedarf das 1. Lebensjahr des Kindes umfassen. 
 
Dabei arbeitet die Hebamme eng mit allen Diensten, die in der jeweiligen Fami- 
lie tätig sind sowie mit den niedergelassenen Ärzti nnen und Ärzten zusammen. 
Diese Kooperation ermöglicht eine niedrigschwellige  Betreuung von Problem- 
familien. Ziel ist dabei immer eine Integration in das Regelversorgungssystem 
. 
 
Die bisherigen Projekterfahrungen sind ausgesproche n positiv. Die Familienhe- 
bamme hat zu Beginn des Projektes in 2004 vorwiegen d Frauen mit Migrati- 
onshintergrund, seit 2005 wegen des zunehmenden Bed arfs auch deutsche 
Frauen aus Stadtteilen mit besonderem Förderbedarf betreut. Insgesamt konnte 
die Familienhebamme in den Jahren 2004 und 2005 jew eils rund 45 Frauen 
und Kinder betreuen.  
 
Ab 2006 soll die Einsatzzeit der Hebamme ausgeweite t werden, um sowohl in 
den Übergangsheimen als auch in den Stadtteilen die  Versorgung von Schwan- 
geren und Säuglingen mit Unterstützungsbedarf siche rzustellen und zu verbes- 
sern. Das Projekt konnte zunächst bis 2008 finanzie ll abgesichert werden, unter 
anderem durch einen Zuschuss der Franz Bröcker-Stif tung in Höhe von 11.440 
€ pro Jahr. 
 
 
5.2.2 Modellprojekt: Gesund aufwachsen in Münster  
 
Zur Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlich en in benachteiligten 
Stadtteilen ist das Projekt „Gesund aufwachsen in M ünster“ entwickelt worden, 
welches zunächst modellhaft im Stadtteil Berg Fidel  angesiedelt wurde 
. Die 
Zielsetzung des Projektes besteht in der nachhaltig en Verbesserung, Erhaltung 
und Vorbeugung der Gesundheit von Kindern und Jugen dlichen. Schwerpunkt- 
mäßig sollen Maßnahmen durchgeführt werden, die es den Kindern ermögli- 
chen, sich mehr zu bewegen, sich gesünder zu ernähr en, die eigenen Lebens- 
kompetenzen zu stärken und damit eine aktive Stress bewältigung herbeizufüh- 
ren. Um alle Lebensbereiche mit einbeziehen zu könn en, arbeitet das Projekt 
nach dem Setting-Ansatz. 
 
Kinderärztinnen und -ärzte, die Familienhebamme, di e Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter von Kindertagesstätten, Sportvereinen u nd sozialen Einrichtungen 
sowie die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule Be rg Fidel sind in einem

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 46  
Netzwerk organisiert und werden durch städtische Fa chämter, durch die nie- 
dergelassene Ärzteschaft, den Gemeindeunfallversich erungsverband Westfa- 
len-Lippe sowie die mit dem Projekt kooperierenden Krankenkassen unterstützt. 
Durch die enge Zusammenarbeit soll eine gesundheitsförderliche Nachhaltigkeit 
entstehen. 
 
 Das Projekt  hat im Herbst 2005 die zweite Stufe i m Bewerbungsverfah- 
ren um die Aufnahme in eine Bundesförderung durch d as Bundesminis- 
terium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrauche rschutz erreicht. 
Für die zweite Stufe des Wettbewerbs wurde ein ausf ührliches Präventi- 
onskonzept erstellt. Mit der Entscheidung des Minis teriums ist im April 
2006 zu rechnen. Im Falle einer Förderung durch das  Bundesministeri- 
um könnten die Projektaktivitäten erheblich intensiviert werden. 
 
Eine Koordination mit dem Projekt Anschub.de der Be rtelmann Stiftung und mit 
dem Netzwerk Opus NRW wird für Münster angestrebt. Nach Abschluss der 
Modellphase ist geplant, das Projekt auf weitere St adtteile Münsters auszuwei- 
ten. 
 Langfristig ist eine Weitervermittlung des in Münst er entwickelten Konzep- 
tes geplant. Ansprechpartner hierfür sollen alle am  Gesunde Städte-Netzwerk 
beteiligten Kommunen sein.   
 
 
5.2.3 Weitere Aktivitäten, Projekte, Hilfen  
 
Neben dem Engagement in den beiden oben genannten P rojekten sind für 
2005 noch folgende Aktivitäten des Gesundheitsamtes  im Bereich der Gesund- 
heitsförderung und der Gesundheitshilfen zu nennen: 
 
 122 Hausbesuche bei  Familien bzw. Personen mit gesundheitlichen 
Problemstellungen 
 
 das  Impfprogramm für Flüchtlingskinder (in Kooperation mit dem 
Kinder und Jugendgesundheitsdienst)  
 
 alle 2 Wochen ärztliche  Sprechstunde im MASY  (Sleep-ln und Offener 
Treff für Mädchen und junge Frauen). 
 
 14-tägige  Sprechstunde im  Stadtteil Coerde zu Fragen der Gesund- 
heit, Ernährung und Hygiene; 
 (157 Sprechstundenbesucher/-innen )   
 
 „Gesunde Ernährung – gesundes Frühstück in Kindertagesstätten“ 
 (40 Veranstaltungen mit 750 Kindern ) 
 
  Mitwirkung beim Gesundheitsprojekt für Jugendliche zwischen 16 
und 24 Jahren in der  Stadtteilwerkstatt Nord mit Informationen über 
verschiedene Ernährungs- und Gesundheitsthemen ( 1 x wöchentlich, 
ca. 25 Teilnehmer/-innen) 
 
  Projekt „Gesunde Ernährung und Zahnprophylaxe“ 
für Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 16 Ja hren in  städtischen  
Übergangseinrichtungen  
( 31 Veranstaltungen mit 221 
 Kindern und Jugendlichen )

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 47  
 
  Aktion zu Einschulung in Berg Fidel zu den Themen Zahngesundheit, 
gesunde Ernährung und Familienplanung   
 
 Mitwirkung beim interkulturellen Gesundheitsprojek t „Mit Migranten für 
Migranten“ (MiMi)  des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen 
und des Ethno-Medizinischen Zentrums Hannover

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 48  
6. Planung und Koordination 
 
6.1 Kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE) 
 
Die kommunale Gesundheitsberichterstattung nach § 2 1 ÖGDG hat als Analy- 
se- und Prognoseinstrument die Aufgabe, Daten zum G esundheitszustand der 
Bevölkerung, zu Gesundheitsrisiken sowie über die V ersorgung mit Gesund- 
heitsleistungen systematisch zur Verfügung zu stell en und Handlungsbedarfe 
aufzuzeigen. Damit liefert die Gesundheitsberichter stattung für die Politik, die 
Fachöffentlichkeit und für die Bevölkerung wichtige  Grundlagen, vor allem auch 
für kommunale Planungs- und Steuerungsprozesse. Dur ch ein strukturiertes 
Vorgehen in Form einer sukzessiven Ausarbeitung von  Einzelberichten soll 
nach und nach das Gesamtbild der gesundheitlichen S ituation in Münster auf- 
gezeigt werden. Seit 1994 werden vom Gesundheitsamt  regelmäßig Gesund- 
heitsberichte erstellt, so z.B. der Gesundheitsrahmenbericht, meh rere Berichte 
zur Kinder- und Jugendgesundheit (Sozialpädiatrisch e Berichte Münster) sowie 
das Handlungsprogramm zur psychosozialen Versorgung.  
 
Weitere spezielle Themenbereiche  wurden in den zurückliegenden Jahren 
durch das Gesundheitsamt aber insbesondere auch übe r die Arbeitskreise der 
Gesundheitskonferenz in Angriff genommen (vgl. hier zu auch Ziff. 6.2), so zum 
Beispiel die Themen Brustkrebs, Rehabilitation und berufliche Reintegration 
psychisch kranker Menschen, Demenz und Impfprophylaxe.  
Das Gesundheitsamt forciert, beobachtet und bewerte t regelmäßig den Stand 
der Umsetzung  der in den Gesundheitsberichten und den Gesundheit skonfe- 
renzbeschlüssen formulierten Handlungsempfehlungen .  
 
 Beispielhaft sind hier aus 2005 die Verhandlungen zur Gewährleistung 
der kinder- und jugendpsychiatrischen Pflichtversor gung in Münster, die 
Weiterführung des „Arbeitskreises Demenz Münster“ u nd der Versand 
der Med-Doc-Card  an die niedergelassene Ärzteschaf t in Münster zu 
nennen. 
 
 Im Jahr 2005 hat das Gesundheitsamt mit der Fortsc hreibung des im 
Jahre 2001 veröffentlichten Gesundheitsrahmenberich tes begonnen. 
Ziel ist es, die Fortschreibung bis Ende 2006 abzuschließen . 
 
Die Aktivitäten des Kinder- und Jugendgesundheitsdi enstes im Rahmen der 
Gesundheitsberichterstattung in 2005 sind unter Ziff. 2.1.3 beschrieben. 
 
 
6.2 Kommunale Gesundheitskonferenz 
 
Dem Gesundheitsamt obliegt die Geschäftsführung der Gesundheitskonfe- 
renz  ebenso wie die Betreuung der Facharbeitskreise , die von der Gesund- 
heitskonferenz zur fachlichen Aufbereitung der Jahr esthemen und Handlungs- 
empfehlungen regelmäßig eingerichtet werden (§§ 23, 24 ÖGDG)..  
 
Der Gesundheitskonferenz Münster gehörten Ende 2005  insgesamt 39 Mitglie- 
der (Vertreter/-innen von Ärzteverbänden, Krankenka ssen, Krankenhäusern, 
Selbsthilfeorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Wei terbildungseinrichtungen, 
städtischen Ämtern und Ratsfraktionen) an.

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 49  
Vorrangiges Ziel der Gesundheitskonferenz ist der E rfahrungs- und Informati- 
onsaustausch sowie eine bessere Kooperation der im Gesundheitswesen täti- 
gen Organisationen und Gruppen. Damit soll die Gesu ndheitsförderung ge- 
stärkt, die Gesundheitsleistungen sollen besser auf einander abgestimmt und 
etwaige Defizite aufgespürt werden.  
 
Die Gesundheitskonferenz tagt 2 x jährlich und legt  in jeder Sitzung ein Jahres- 
thema fest.  
 
 
Beschlüsse der Gesundheitskonferenz in 2005 
 
 Am 27.04.05 fand im Landeshaus eine gemeinsame Sit zung mit der 
Pflegekonferenz statt. Die Gesundheits- und die Pfl egekonferenz verab- 
schiedeten einvernehmlich die Handlungsempfehlungen  Verbesserung 
der Situation Demenzkranker und ihrer Angehörigen in Münster .    
 
 In ihrer Sitzung am 27.04.05 entschied sich die Ge sundheitskonferenz 
einvernehmlich, das Thema Tabakkonsum reduzieren in Münster bis 
2010 als neues  Jahresthema zu bearbeiten. Ein Arbeitskreis aus Mit - 
gliedern der Gesundheitskonferenz und externen Expe rtinnen und Ex- 
perten zur Aufarbeitung des neuen Jahresthemas wurd e von der Ge- 
schäftstelle zusammengestellt.  
 
 Am 19.10.05 verabschiedete die Gesundheitskonferen z einvernehmlich 
die Handlungsempfehlungen  Gesundheitliche Versorgung von Op- 
fern häuslicher Gewalt in Münster . Das Gesundheitsamt und das 
Frauenbüro werden die Umsetzung der Handlungsempfeh lungen weiter 
begleiten. 
 
 In ihrer Sitzung am 19.10.05 entschied sich die Ge sundheitskonferenz 
einvernehmlich dafür, Gesund aufwachsen in Münster als neues  Jah- 
resthema zu bearbeiten. 
 
 
 
Weitere koordinierende Facharbeitskreise mit Geschäftsführung dur ch das Ge- 
sundheitsamt  
 
- Arbeitskreis  Mädchengesundheit mit Vertreterinnen ver schie- 
dener Beratungsstellen in städtischer und freier Tr ägerschaft 
(trifft sich 3 bis 4 mal jährlich) 
 
- Arbeitskreis Demenz Münster ; dieser wird auf Empfehlung des 
 Facharbeitskreises nach Beendigung seines Auftrags  für die 
 Gesundheitskonferenz weitergeführt   
   (trifft sich 2 bis 3 mal jährlich) 
 
- Arbeitskreis Psychiatrie mit verschiedenen Arbeitsgruppen 
 (siehe Ziff. 4.1)

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 50  
6.3 „Gesundheitsstadt“ Münster  
 
Eine wesentliche Leitorientierung der Stadtentwickl ung lautet: Münster zu einer 
Stadt mit höchster Lebensqualität weiterzuentwickel n und den hohen Umwelt-, 
Natur-, Wohn-, Freizeit- und Sportqualitäten gerech t zu werden. Eine konkrete 
Zielsetzung ist dabei, Münster als „Gesundheitsstadt“  zu positionieren.  
 
Die Stadt Münster hat sich in den zurückliegenden J ahren als Gesundheits- 
standort in den Bereichen Handel, Wissenschaft und Forschung immer stärker 
profiliert. Der Gesundheitssektor ist in Münster de r größte Einzelsektor. Der Rat 
der Stadt hat in diesem Zusammenhang in 2003 das Pr ogramm „Gesundheits- 
stadt Münster“ – Gesundheitswirtschaft als Standort faktor der Zukunft – mit 
verschiedenen Handlungsaufträgen an die Verwaltung beschlossen. Unter Ko- 
ordination der Wirtschaftsförderung Münster GmbH so llen in Zusammenarbeit 
mit allen Akteuren des regionalen Gesundheitswesens  Wachstumsmotoren 
identifiziert und gefördert werden. Das Gesundheits amt wird in diese Aktivitäten 
regelmäßig eingebunden.  
 
 Am 23.06.05 veranstalteten das Amt für Stadt- und R egionalentwick- 
lung, Statistik und die Volkshochschule Münster in Kooperation mit der 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH und dem Gesundhei tsamt das 2. 
Stadtgespräch  zum Thema  „Gesunde Stadt Münster – Gesundheits- 
förderung zwischen Anspruch und Wirklichkeit“.  
 
 
6.4 Sekretariat Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesr epublik 
 Deutschland (GSN) 
 
Das Gesunde Städte-Netzwerk ist ein auf Initiative der Weltgesundheitsorgani- 
sation (WHO) im Jahre 1989 ins Leben gerufener Zusa mmenschluss von Ge- 
bietskörperschaften, Initiativen und Selbsthilfen im gesamten Bundesgebiet. Die 
Stadt Münster ist seit 1997 Mitglied. Die 1986 von der WHO verabschiedete 
Ottawa-Charta definiert die Städte als Lebensraum, von dem zukunftsweisende 
Gesundheitspolitik ausgehen soll. Ein wesentliches Ziel ist die Selbstverpflich- 
tung der Mitgliedskommunen, die Gesundheitsförderun g zu einer kommunalpo- 
litischen Aufgabe weiter zu entwickeln.  
 
Im Gesunde Städte-Netzwerk sind derzeit 62 Städte u nd Kreise zusammenge- 
schlossen. Organe des Netzwerkes sind die Mitgliederversammlung  die ein- 
mal jährlich tagt, alle zwei Jahre in Verbindung mi t der Ausrichtung eines Sym- 
posiums und der Sprecherrat .   
 
Begleitet und Vorbereitet werden alle Aktivitäten d urch das Gesunde Städte-
Sekretariat (Geschäftsstelle) , das seit Mitte 2004 im Gesundheitshaus ange- 
siedelt ist.  Die Geschäftsführung des Gesunde Städte-Sekretariat s  obliegt dem 
Gesundheitsplaner der Stadt. Er wird unterstützt du rch Mitarbeiterinnen seiner 
Abteilung. Eingebunden in die Sekretariatsarbeit si nd darüber hinaus die Müns- 
teraner Informations- und Kontaktselle für Selbsthi lfe (miks) und die Kinderneu- 
rologiehilfe Münster e.V. 
  
Das Sekretariat nimmt vielfältige Netzwerkaufgaben wahr. Es ist für die Mitglie- 
derbetreuung und -unterstützung zuständig, berät interessierte Kommunen zur

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
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Mitgliedschaft im Netzwerk, bereitet die Mitgliederversammlungen, die Sitzun- 
gen des Sprecherrates, der Kompetenzzentren und der regionalen Netzwerke 
mit vor und ist für die Umsetzung von Beratungsergebnissen aus den Gremien 
zuständig.  
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit gibt das Sekret ariat zwei- bis dreimal jähr- 
lich die Gesunde Städte-Nachrichten  heraus, pflegt einen Newsletter und be- 
dient die Homepage des Netzwerkes, die von der Stad t Frankfurt/M betreut 
wird.  
 
 Ein wichtiges Thema in 2005 war die Positionierung  des Netzwerkes in 
Bezug auf die Diskussionen um ein neues Präventionsgesetz . In einem 
gemeinsamen Schreiben mit dem Deutschen Städtetag s etzte sich das 
Gesunde Städte-Netzwerk dafür ein, im Präventionsge setz stärker die 
kommunale Ebene zu berücksichtigen. Das Präventions gesetz scheiter- 
te im Bundesrat und an verfassungsrechtlichen Beden ken der Kranken- 
kassen. Zwar gab es seither verschiedene Aktivitäte n auf unterschiedli- 
chen administrativen und verbandlichen Ebenen für e inen neuen Anlauf. 
Zur Zeit ist aber noch offen, wann ein entsprechend er Gesetzentwurf 
vorgelegt wird.

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 52  
7. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen 
 
 
Die enge Zusammenarbeit und Kooperation des Gesundh eitsamtes mit ande- 
ren im Rahmen der  Gesundheitsförderung, Prävention  und Gesundheitshilfe 
tätigen Vereinen und Initiativen soll  – wie bereit s an verschiedenen Stellen die- 
ses Berichtes erwähnt und beschrieben -  zu einer V erbesserung der gesund- 
heitlichen Situation in Münster beitragen. In diese m Kontext steht auch die fi- 
nanzielle Unterstützung von Freien Trägern , die mit ihren Präventions- und 
Hilfsangeboten Menschen in gesundheitlichen Notlage n, Menschen mit chroni- 
schen Krankheiten und Behinderungen sowie in Schwan gerschaftskonfliktfällen 
unterstützen: 
 
 
 Zuschüsse an Freie Träger  im Haushaltsjahr 2005 
 
 
Träger 
 
Förderungsart Zuschuss 
2005 in € 
Diakonisches Werk Münster e.V.   Personal- und Sachkos- 
tenzuschuss für das Psy- 
chosoz. Zentrum 
 
 
198.680  
Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V. 
 
Sachkostenzuschuss 3.580  
Krisenhilfe e.V. 
 
Pauschalzuschuss 92.030  
Rümpelfix GmbH Personal-, Miet- und 
Sachkostenzuschuss 
 
58.060  
Beratungsstellen für Suchtgefährdete 
- Diakonisches Werk Münster 
- Caritasverband für die Diözöse Müns- 
ter e.V. 
-  
Pauschalzuschuss  
 
 
215.240  
AidsHilfe Münster e.V. 
 
Pauschalzuschuss 127.820  
Tumor-Netzwerk im Münsterland e.V. 
 
Pauschalzuschuss 30.680  
Deutsche Multiple Sklerose-Gesellschaft  
Ortsvereinigung für Münster und Umge- 
bung e.V. 
 
Personalkostenzuschuss  
 
19.980  
Verein für Mototherapie und psycho-
motorische Entwicklungsförderung e.V. 
Pauschalzuschuss  
46.020  
donum vitae Münster e.V. 
 
Pauschalzuschuss 23.770  
pro Familia - Deutsche Gesellschaft für 
Familienplanung, Sexualpädagogik und 
Sexualberatung e.V. 
 
Pauschalzuschuss 95.740  
Schwangerenberatung Diakonisches 
Werk Münster 
 
Pauschalzuschuss  
5.600  
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. 
Schwangerschaftsberatung 
 
Pauschalzuschuss  
6.710  
  
Fördersumme  
 
923.910

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 53  
 
III. Das Gesundheitsamt im Überblick 
 
1. Personal und Organisation 
 
Der Stellenplan der Stadt Münster weist für das Ges undheitsamt im Haushalts- 
jahr 2005 insgesamt 65,72 Stellen  aus. Bezogen auf den Gesamtbestand der 
Stellen städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeite r (3.316,71 Stellen ohne ei- 
genbetriebsähnliche Einrichtungen / GmbHs) entsprec hen die Stellen des Ge- 
sundheitsamtes einem Anteil von knapp 2 v.H.  
 
Im Gesundheitsamt waren zum Stichtag 31.12.05 insge samt 80 Mitarbeiterin- 
nen und Mitarbeiter  tätig, wobei der Frauenanteil 75 v.H . und der Anteil der 
Teilzeitbeschäftigten 41,25 v.H.  betrug.  
 
Überplanmäßige Stundenkontingente wurden in 2005 für Aufgaben nach der 
Trinkwasserverordnung, für die Durchführung von Sch uleingangsuntersuchun- 
gen sowie im Rahmen der Gesundheitsförderung einges etzt. In mehreren Auf- 
gabenbereichen waren außerdem Honorarkräfte im Auft rag des Gesundheits- 
amtes tätig, so im Bereich der Schuluntersuchungen und der Sprachheilambu- 
lanz, im Sozialpsychiatrischen Dienst, bei der Durchführung der staatlichen Prü- 
fungen in Gesundheitsfachberufen und im Rahmen des Hebammenprojektes.  
 
Im Verlauf der Personalkostenkonsolidierungsprogramme  ist die Zahl der 
Planstellen im Gesundheitsamt in den vergangenen 6 Jahren - trotz zahlreicher  
neuer Aufgaben – um 6,11 Stellen reduziert worden. Mit der Konsolidierungs- 
vorlage zum Haushaltsplan 2006 wurden weitere Einsc hnitte im Personalbe- 
reich vorgenommen, die in den Haushaltsjahren 2006 ff. wirksam werden.  
  
Das Personal des Gesundheitsamtes ist geprägt durch  Multiprofessionalität . 
Rund 16 verschiedene Berufsbilder sind derzeit im Gesundheitsamt vorzufinden 
und bilden ein hohes fachliches Potential:     
 
1 Apotheker   4 Diplom-Heilpädagogin 
2 Facharzt/Fachärztin für    5 Diplom-Oecotrophologe /-in 
 Allgemeinmedizin 
 Innere Medizin   
  6 Diplom-Psychologin 
Psychotherapeutin 
 Frauenheilkunde u. Geburtshilfe 
 Kinder- und Jugendmedizin  
  7 Diplom-Sozialarbeiter/in 
Diplom-Sozialpädagoge/in 
 Kinder- und Jugendpsychiatrie    8 Erzieherin  
 Neurologie, Psychiatrie    9 Hygienekontrolleur/-in 
 Öffentliches Gesundheitswesen 10  Gesundheitsingenieur/in 
 Zusatzbezeichnungen  11  Gesundheitswissenschaftler  
 Betriebsmedizin 12  Logopädin 
 Rehabilitationswesen 13  Med.-technische Assistentin 
 Sozialmedizin 14 Verwaltungsberufe 
 Umweltmedizin 15  Zahnarzt 
3 Arzthelferin 16  Zahnarzthelferin 
 
 
Die aktuelle Organisationsstruktur  ist auf der folgenden Seite abgebildet.

Umweltbezogener 
Gesundheitsschutz 
Dorothee Schumacher-
Boysen 
Kirsten Schenck-de Boer  
Dr. Rainer Neumann  
Fachstelle Hygiene und 
Gesundheitsaufsicht 
Ruth Rentelmann*  
Udo Hansel 
Jutta Fiege 
Edmund Wilp 
Antje Klemann 
Ingo Bärens 
Uwe Bettendorf 
 
Arzneimittelüber-
wachung,  Sozial-
pharmazie 
Jochen Hendrichs  
Fachstelle Vorsorgen- 
de, begleitende und 
nachsorgende Hilfen 
für psychisch Kranke 
und Suchtkranke  
Mechthild Imhorst 
Silvia Döcker 
Andreas Korn 
Anke Querfurth 
Frank Weber 
Lydia Hackmann 
 
 
Kinder- und Jugend- 
psychiatrie 
Dr. Annette Siemer-
Eikelmann  
Verwaltungsangele-
genheiten,   
DV-Kordination, 
Haushalts-, Kassen- 
und  Rechnungswesen 
Agnes Zumvenne-Koch 
Ines Pietsch 
Sabine Heße 
Bernd Dreyer 
 
Abteilung 53.2 
Kinder- und Jugend- 
gesundheitspflege 
 
Dr. Jürgen Guggenmos 
Tel. 492 5410 
 
Abteilung 53.3 
Infektionsschutz und 
Umwelthygiene 
 
Dr. Michael Lürwer* 
Tel. 492 5330 
 
Abteilung 53.4 
Sozialpsychiatrischer  
Dienst 
 
Dr. Eckhard Gollmer 
Tel. 492 5350 
 
Abteilung 53.5 
Verwaltungsabteilung 
 
 
Gernot Knoblich 
Tel. 492 5370 
 
Sekretariat/Arzthelferin  
Sybille Dreher-Meusch 
Tanja Wortmann  
Kinder- und  Jugend-
gesundheitsdienst 
Dr. Axel Iseke 
Dr. Petra Meumann 
Dr. G. Schulze Dieckhoff 
Dr. Marianne Guggenmos 
Julia Niehus 
Ute Hochschulz 
Hedwig Kock 
Cornelia Kortenjann 
Gerda Kneilmann  
Sekretariat/Arzthelferin 
Heike Schaper  
Sekretariat  
Yvonne Benda  
Amtsleiterin 
Dr. Christiane Kappenstein 
Tel. 492 5300 
Vertreter: Dr. Joachim Alexewicz 
Sekretariat 
Gabriele Growe 
 
Organisationsentwicklung, 
Berichtswesen  Rita Blank 
 
Abteilung 53.1 
Ärztl. Beratungs- und Unter- 
suchungsdienst, Tbc-
Fürsorge 
Dr. Joachim Alexewicz 
(Betriebsmediziner) 
Tel. 492 5310  
Sekretariat/Arzthelferin 
Gabriele Rosing  
Ärztlicher Untersu- 
chungsdienst 
Dr. Elisabeth Drerup  
(Betriebsmedizinerin) 
 
Tbc-Beratung und 
 -untersuchung  
Dr. Christoph Cassier* 
Petra  Kemper 
Angelika Stegemann  
Funktionsdiagnostik, 
Labor etc. 
Elisabeth Böckermann 
Ingeborg Rüsing  
Amtsarztbüro 
Marie-Theres Stotter 
Mechthild Eversmann 
Sylvia Dreger  
Kinder- und Jugend- 
zahnpflege 
Dr.  Peter Noch 
Veronika Eli 
Vera van Essen 
Birgit Mense  
Abteilung 53.6 
Gesundheitsförderung, 
aufsuchende Gesund- 
heitshilfen 
Dr. Claus Weth 
Tel. 492 5302 
 
Ortsnahe Koordinie- 
rung, Sekretariat Ge- 
sunde Städte-Netzwerk 
Christine Menke 
Brigitte Kempe 
 
Gesundheitshaus  
Jörg Espei 
Angela Osthues  
Fachstelle Sozialmedi- 
zinische Beratung und 
Hilfen 
Dr. Dagmar Schwarte 
Monika Brosda 
Abdolkarim Mashkoori 
Hiltrud Noll  
Stand: 31.12.05 * auch im Ärztlichen Untersuchungsdienst tätig 
Beratungsstelle für 
Entwicklungsfragen 
Maria-M. Ziemen-Pittino 
Cita Reuter 
Gabriele Aretz 
Claudia Brückerhoff 
Stefanie Kaltmeyer 
Inge Osterhaus 
Renate Winter 
Andrea Spliethoff 
Sabine Böhm-Heidemann 
Reinhild Ender 
Marion Kamp 
Rosmarie Nieters 
Brigitte Franke-Lohmöller 
Dominika Tilkorn

2. Budgetübersicht  
 
 
 
Haushaltsjahr 2005 
 
 
Gesamtausgabe 
volumen des städtischen Haushalts 2005 in € 
(Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) 
 
 
820.800.030  
 Budget des Gesundheitsamtes 
davon:  
unmittelbar bewirtschaftet 
 
Differenz zu 2004 
  absolut 
 in v.H.  
5.292.010  
 
1.421.100  
 
 
- 30.320  
- 2,09  
 
Veränderung der unmittelbar bewirtschafteten Ausgaben gegenüber 
dem Vorjahr nach Bereichen: 
 
Unterab-
schnitt 
Bezeichnung Ansatz 
 
 
2004 
€ 
Rechnungs-
 
ergebnis 
 
2004 
€ 
 
Ansatz 
 
 
2005 
€ 
4140 Sonstige Hilfen in besonderen 
Lebenslagen 
102.260 
 49.760  102.260  
5000 Gesundheitsverwaltung 213.580  182.370  224.140  
5400 Beratungsstelle für Entwick- 
lungsfragen im Kindes- und 
Jugendalter 
4.360 
 4.140  4.360  
5410 Förderung Freier Träger im 
Gesundheitswesen 
971.460 
 971.460  923.910  
5420 Gesundheitshaus 36.530  35.530  40.340  
5440 Sonstige Einrichtungen der 
Gesundheitspflege 
123.230 
 110.410  126.090  
 
Summe der unmittelbar bewirtschafteten Ausgaben: 
 
1.421.100  
 
 
Finanzierung in € 
 
 Gebühren, Nutzungsentschädigung und ähnli- 
che Entgelte 
davon: 
 
  Gebühren 
  Nutzungsentschädigung 
  ähnliche Entgelte 
 
 
 
295.500 
 
3.200  
1.880  
 
300.580  
 Erstattungen 
davon:  
  Land 
  DRK 
 
 
79.850 
 
6.980  
86.830  
 Ersatz von Sozialleistungsträgern und Privaten 
davon:  
  Krankenkassen 
 
 
44.530 
 
44.530  
 
Summe der eigenen Einnahmen 
= 30,39 %  der unmittelbar durch das Gesundheitsamt be- 
wirtschafteten Ausgaben  
 
431.940  
 
  
Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
          
Seite 55

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 56  
3. Öffentlichkeitsarbeit  in 2005   
 
 
Die Beratung und Aufklärung  der Bevölkerung in gesundheitlichen Frage-
stellungen gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben d es Gesundheitsamtes. Dies 
geschieht täglich im Rahmen von persönlichen Kontak ten zu Bürgerinnen und 
Bürgern und Institutionen und im Rahmen von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.   
 
 
In 2005 hat das Gesundheitsamt folgende Broschüren und Faltblätter  publiziert 
oder neu aufgelegt: 
 
 
   Broschüre „Schimmelpilze in Wohnungen“  
 - Tipps für ein gesundes Raumklima 
  
   Programmhefte des Gesundheitshauses 1/2005 und 2 /2005 
 
 
   Broschüre „Als Patient in einer Medikamentenprüf ung“ 
 
 
 „Prostata PSA-Test  -  Was tun?“  
 - ein Informationsblatt für interessierte Männer u nd Frauen in Zusammen- 
arbeit mit dem Prostatazentrum des UKM - 
 
 
Außerdem gab es Informationsveranstaltungen, Vorträge und Presse-
informationen  (vgl. hierzu die Beschreibungen der Einzelaktivitä ten in den ver- 
schiedenen Aufgabenfeldern im Teil II dieses Berichtes).

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 57  
4. Standorte des Gesundheitsamtes 
 
Das Gesundheitsamt hat drei Standorte in Münster. D er größte Teil des Amtes 
befindet sich im Stammhaus am Stühmerweg 8.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seit  Dezember 1999  ist die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitspflege  im 
Gebäude der  Franz Bröcker - Stiftung  an der Stolb ergstraße 2a untergebracht. 
Hier finden sowohl der Kinder- und Jugendgesundheit sdienst, der Kinder- und 
Jugendzahngesundheitsdienst als auch die Beratungss telle für Entwicklungsfra- 
gen im Kindes- und Jugendalter gute räumliche Arbeitsbedingungen vor.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dritter Standort ist seit August 1999 das Gesundhei tshaus an der Gasselstiege 
10. Hier haben der Leiter des Gesundheitshauses und  drei weitere Mitarbeiterin- 
nen der Abteilung Gesundheitsförderung und aufsuchende Gesu ndheitshilfen  
ihren Arbeitsplatz. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Alle drei Gebäude verfügen über behindertengerechte  Zugänge, Aufzüge und 
Toilettenanlagen.  
 
 
Gesundheitsamt  
Gebäude Stühmerweg 8 
 
 
Abteilung Kinder- und Jugend- 
gesundheitspflege  
Gebäude Stolbergstraße 2a 
 
 
Gesundheitshaus  
Gasselstiege 13

Arbeitsbericht 2005 
 
 
 
 
 
Seite 58  
 
IV. Ausblick  auf 2006 
  
 
1. Anstehende Entwicklungen in 2006 
Wie alle anderen Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster ist auch das Ge- 
sundheitsamt von der anstehenden Konsolidierung der Haushalte 2007 ff.  be- 
troffen und beteiligt sich an dem von der Firma Röd l & Partner begleiteten auf- 
gabenkritischen Prozess  in den Ämtern.   
 
Der Beginn des Jahres 2006 war darüber hinaus geprä gt durch die Vorbereitun- 
gen für einen möglichen Fall von Vogelgrippe  in Münster. Zu den vorbeugenden 
Maßnahmen zählen Gefährdungsbeurteilungen, arbeitsm edizinische Untersu- 
chungen und Beratungen sowie Informationsveranstalt ungen für betroffene Mit- 
arbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bedarfsfall b ei der Bekämpfung eingesetzt 
werden. Zu nennen sind weiterhin die Mitarbeit im S tab für außergewöhnliche 
Ereignisse sowie verschiedene Aktivitäten im Rahmen  der Influenza-
Pandemieplanung für Münster.  
 
Eine Herausforderung für den Gesundheitsschutz stel lt auch das Zusammentref- 
fen mehrerer Großveranstaltungen  im Sommer dar, so z.B. die Live-
Übertragung der Fußballweltmeisterschaft am Hafenpl atz, Sommer-Send und 
Flohmarkt. Münster gilt noch als Einzugsbereich für  die WM-Fußballstadien in 
Dortmund, Gelsenkirchen und Köln, so dass entsprech ende Vorbereitungen und 
Planungen für den Infektionsschutz zu treffen sind (Verfügbarkeit von Kranken- 
hausbetten, Einrichtungen von Bereitschaftsdiensten  für Infektionsschutzmeldun- 
gen an das Robert-Koch-Institut etc.).  
 
Im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit werden die Verhandlungen mit 
den Krankenkassenverbänden fortgeführt, um die Aner kennung der Beratungs- 
stelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugend alter als interdisziplinäre 
Frühförderstelle  und die vom Gesetzgeber vorgesehene finanzielle Be teiligung 
der Krankenkassen an der Erbringung der Komplexleistungen zu erreichen.   
 
Nennenswerte gesetzliche Neuregelungen  sind nicht zu erwarten 
(vgl. auch Hin- 
weise zum geplanten Präventionsgesetz auf S. 51) . Ob die geplanten Änderungen im 
Schulgesetz NRW Auswirkungen auf die Arbeit des Kin der- und Jugendgesund- 
heitsdienstes haben werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen.   
 
Mit Erlass vom 09.03.2006 hat das Ministerium für A rbeit, Gesundheit und Sozia- 
les im Bereich Infektionshygiene von seinem Weisung srecht Gebrauch gemacht 
und Begehungsintervalle  für die infektionshygienische Überwachung von Ein-
richtungen für ambulantes Operieren  (Arztpraxen) festgeschrieben. Es wird zur- 
zeit geprüft, welche Auswirkungen sich daraus für d ie zuständige Abteilung erge- 
ben.  
 
Mit Spannung wird erwartet, ob das Gesundheitsamt den Zuschlag für die Förde- 
rung des Projektes „Gesund aufwachsen in Münster“  vom Bundesministeri- 
um für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erhält ( 
vgl. S. 45/46 ).

Arbeitsbericht 2005  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
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Impressum 
 
Herausgeberin:  Stadt Münster 
    Gesundheitsamt 
 
Redaktion:   Rita Blank 
    Gernot Knoblich 
 
 
 
Münster, April 2006

Berichtsvorlage

1654 Zeichen

V/0307/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Arbeitsbericht des Gesundheitsamtes 2005 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.05.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
23.05.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
07.06.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
07.06.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit  
                     Behinderungen Bericht 
 
Bericht: 
 
Das Gesundheitsamt legt hiermit zum zweiten Mal in Folge einen öffentlichen Arbeitsbericht vor. 
Er vermittelt einen kompletten Überblick über die Aufgaben und Aktivitäten des Gesundheitsam-
tes im Berichtsjahr 2005.  
 
Der Arbeitsbericht enthält 
 
▪ im I. Teil eine Skizzierung der wichtigsten Zielsetzungen  und des Aufgabenprofils des 
Gesundheitsamtes, 
 
▪  im II. Teil einen Rückblick auf die einzelnen Arbeitsfelder in 2005, 
 
▪ im III. Teil einen Überblick über die Personal- und Organisationsstrukturen und das Bud-
get und  
 
▪ zum Abschluss im IV. Teil einen kurzen Ausblick auf absehbare Entwicklungen im Jahr 
2006. 
 
Der Arbeitsbericht 2005 ist kein Gesundheitsbericht im Sinne der Kommunalen Gesundheitsbe-
richterstattung. Er ersetzt auch nicht themenspezifische Einzelberichte, Vorlagen oder Sonder-
publikationen, die das Gesundheitsamt bei Bedarf selbstverständlich weiterhin erstellen wird. 
 
In Vertretung 
gez.  
Dr. Klein 
Stadträtin 
 
Anlage: Arbeitsbericht des Gesundheitsamtes 2005 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0307/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Blank 
Ruf: 
492-5375 
E-Mail: 
BlankR@stadt-muenster.de 
Datum: 
20.04.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (4)

09.05.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
23.05.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.06.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 15 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.06.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Stühmerweg 8
  • Stolbergstraße 2a
  • Gasselstiege 10

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0307/2006
Typ
Vorlage
Datum
20.04.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37