V/0307/2006
Arbeitsbericht des Gesundheitsamtes 2005
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Arbeitsbericht 2005
138930 Zeichen
Arbeitsbericht 2005
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Arbeitsbericht 2005
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Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Jahr 2005 war geprägt durch die Erarbeitung des
Pandemieplanes zum Schutz vor seuchenartiger
Ausbreitung von Infektionskrankheiten, von den Be-
mühungen zur Anerkennung der städtischen Frühförder -
stelle als interdisziplinäre Frühförderstelle, von der
Weiterentwicklung des Projektes „Gesund aufwachsen in
Münster“ und vor allem auch durch die Umsetzung von
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen.
Es ist uns gelungen, das Hebammenprojekt für die nä chsten drei Jahre finan-
ziell abzusichern, so dass es dem Bedarf entspreche nd ausgebaut werden
kann. Wir haben auch erreicht, dass für entwicklung sauffällige und sozial be-
nachteiligte Vorschulkinder ein präventives, motopä disches Gesund-
heitsförderangebot eingerichtet werden konnte. Hier zu wurde in Abstimmung
mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien un d dem Sozialamt eine
Leistungsvereinbarung mit dem Verein für Mototherap ie und Psychomotorische
Entwicklungsförderung e.V. geschlossen.
Das erwartete Präventionsgesetz ist nicht verabschi edet worden, aber die erar-
beiteten inhaltlichen Konzepte und Gesundheitsziele des Landes werden weiter
verfolgt und auf kommunaler Ebene gemeinsam mit der Gesundheitskonferenz
aufgegriffen. Hierbei erfahren wir Unterstützung du rch das Gesunde Städte-
Netzwerk, dessen Geschäftsstelle seit zwei Jahren a m Gesundheitsamt ange-
siedelt ist.
Mit dem 2. Arbeitsbericht liegt Ihnen jetzt ein Übe rblick über die Leistungen und
Aktivitäten des Gesundheitsamtes im Jahr 2005 vor. Viele Informationen haben
sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verä ndert, sind aber der Voll-
ständigkeit halber und zum besseren Verständnis wie der in den Bericht aufge-
nommen worden.
Als Arbeitsschwerpunkte des laufenden Jahres zeichn en sich die Weiterent-
wicklung des kommunalen Infektionsschutzes, der Auf bau von Kooperations-
netzen zur Weiterentwicklung der Gesundheitsförderu ng sowie zielgerichtete
Maßnahmen vor allem zur Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit ab.
Ganz besonders möchte ich an dieser Stelle allen me inen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern danken, an die große Ansprüche hinsich tlich Fachkompetenz, Be-
lastbarkeit und Flexibilität bei immer knapperen Re ssourcen gestellt werden,
und die die Leistungen des Amtes erbracht sowie an diesem Bericht mitgearbei-
tet haben.
Dr. Christiane Kappenstein
Leiterin des Gesundheitsamtes
Arbeitsbericht 2005
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Inhalt
I. Vorbemerkungen
1. Hinweise zum Arbeitsbericht 6
2. Zielsetzungen und Aufgabenprofil des Gesundheits amtes 7
II. Rückblick auf die Arbeitsfelder
1. Ärztlicher Beratungs- und Untersuchungsdienst
1.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten 1 0
1.2 Betriebsmedizin und arbeitsmedizinische Vorsorg e 11
2. Kinder- und Jugendgesundheit
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) 13
2.1.1 Sozialpädiatrische Beratungen und Untersuchu ngen
in den Schularztbezirken 13
2.1.2 Betriebsmedizinische Aufgaben 15
2.1.3 Epidemiologische Auswertungen 15
2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen,
Beratungen des KJGD 16
2.2 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und
Jugendalter - Beratung und Frühförderung – (BFE) 18
2.3 Sprachheilambulanz 19
2.4 Erholungsfürsorge 20
2.5 Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst 20
3. Gesundheitsschutz
3.1 Infektionsschutz 23
3.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer
Krankheiten 23
3.1.2 Tuberkulose- Fürsorge 25
3.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids und
anderen sexuell übertragbaren Krankheiten 26
3.2 Qualitätssichernde Dienste 28
3.2.1 Hygieneüberwachungen 28
3.2.2 Erfassung und Überwachung der Berufe des
Gesundheitswesens 30
3.2.3 Arzneimittelüberwachung und Sozialpharmazie 32
3.3 Umweltmedizin 33
3.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs-
und Planungsverfahren 33
3.3.2 Umweltmedizinische Beratungen 34
Arbeitsbericht 2005
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4. Psychiatriekoordination und Sozialpsychiatrie
4.1 Kommunale Psychiatrieplanung und –koordination 36
4.2 Sozialpsychiatrie 37
4.2.1 Sozialpsychiatrischer Dienst 37
4.2.2 Kinder- und jugendpsychiatrische Hilfen 39
4.2.3 Therapie und Hilfe sofort 39
4.2.4 Krisennotdienst an Wochenenden 40
5. Projektbezogene Gesundheitsförderung
5.1 Gesundheitshaus 41
5.1.1 Leitung und Koordination 41
5.1.2 Gesundheitsbezogene Projekte und
Aktionen, Informationsbörse 43
5.2 Gruppen- und lebensraumbezogene Projekte und Hi lfen 44
5.2.1 Modellprojekt: Die Familienhebamme am
Gesundheitsamt der Stadt Münster 44
5.2.2 Modellprojekt: Gesund aufwachsen in Münster 45
5.2.3 Weitere Aktivitäten, Projekte, Hilfen 46
6. Planung und Koordination
6.1 Kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE) 48
6.2 Kommunale Gesundheitskonferenz 48
6.3 „Gesundheitsstadt“ Münster 50
6.4 Sekretariat Gesunde Städte-Netzwerk
der Bundesrepublik Deutschland (GSN) 50
7. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen
52
III. Das Gesundheitsamt im Überblick
1. Personal und Organisation 53
2. Budgetübersicht 55
3. Öffentlichkeitsarbeit in 2005 56
4. Standorte des Gesundheitsamtes 57
IV. Ausblick auf 2006
1. Anstehende Entwicklungen in 2006 56
Impressum 59
Arbeitsbericht 2005
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I. Vorbemerkungen
1. Hinweise zum Arbeitsbericht
Mit dem nachfolgenden Bericht gibt das Gesundheitsa mt zum zweiten Mal in
Folge einen Überblick über das breit gefächerte Auf gabenspektrum des Amtes
und informiert über die Leistungen und Aktivitäten seiner Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Jahr 2005.
Der I. Teil enthält eine kurze Beschreibung der all gemeinen Zielsetzungen und
des Aufgabenprofils des Gesundheitsamtes.
Im Hauptteil (II. Teil) vermittelt der Bericht Info rmationen zu den einzelnen Auf-
gabenfeldern des Gesundheitsamtes. Die Gliederung orientiert sich an inhaltli-
chen Kriterien und ist daher nur teilweise mit den vorhandenen Organisations-
strukturen identisch. Die einzelnen Aufgabenfelder werden zur besseren Infor-
mation der Leserinnen und Leser jeweils kurz beschr ieben. Die allgemeinen
Beschreibungen werden ergänzt um Aktivitäten und Be sonderheiten im Jahr
2005 (in der Regel gekennzeichnet mit einem
) sowie um ausgewählte Daten
zum Leistungsumfang für die Jahre 2003 bis 2005 (in Tabellenform).
In Einzelfällen werden Angaben über Personengruppen auch nach Geschlecht
differenziert dargestellt. Die in diesem Arbeitsber icht verwendeten Daten wur-
den aber vorwiegend zum Zweck der Leistungsbeschrei bung erhoben, wofür
eine Differenzierung nach Geschlecht nicht relevant ist. Eine inhaltliche, ge-
schlechtsspezifische Datenauswertung erfolgt selbst verständlich im Rahmen
der Gesundheitsberichterstattung, bei der das unter schiedliche gesundheitliche
Verhalten, die unterschiedlichen Lebenslagen, die u nterschiedlichen Gesund-
heitsrisiken und die unterschiedliche Versorgungssi tuation von Frauen und
Männern bzw. Mädchen und Jungen Berücksichtigung findet.
Der III. Teil gibt einen Überblick über die Persona l- und Organisationsstrukturen
und vermittelt Informationen zum Budget und zur Öff entlichkeitsarbeit des Am-
tes im Jahr 2005. Der Bericht schließt im IV. Teil mit einem Ausblick auf einige
absehbare Entwicklungen in 2006 ab.
Es ist vorgesehen, die Arbeitsberichte mittelfristi g zu standardisieren und um
weitere ergebnisorientierte Informationen (Ziele, K ennzahlen, Ressourcen-
informationen) zu ergänzen. Die im Rahmen der Einfü hrung des Neuen Kom-
munalen Finanzmanagements vorgesehene Festschreibung von Produkten und
Kennzahlen wird dafür Grundlagen liefern.
Der Arbeitsbericht ist kein Gesundheitsbericht im S inne der Kommunalen Ge-
sundheitsberichterstattung (vgl. Teil II, Ziff. 6.1 ). Er ersetzt auch nicht themen-
spezifische Einzelberichte, Vorlagen oder Sonderpub likationen, die das Ge-
sundheitsamt bei Bedarf selbstverständlich weiterhin erstellen wird.
Arbeitsbericht 2005
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2. Zielsetzungen und Aufgabenprofil und des Gesundh eitsamtes
Es ist die vorrangige Aufgabe des Gesundheitsamtes (untere Gesundheitsbe-
hörde) die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern un d zu schützen – eine
Dienstleistung zur Daseinsvorsorge des Staates für seine Bürger. Die Aufgaben
des Gesundheitsamtes sind traditionell gesetzlich d efiniert und finden sich im
1998 in Kraft getretenen Landesgesundheitsgesetz ( Gesetz über den öffentli-
chen Gesundheitsdienst - ÖGDG). Neben dieser landes gesetzlichen Regelung
sind spezifische Aufgaben in weiteren Bundes- und L andesgesetzen festge-
schrieben (Infektionsschutzgesetz, SGB XII, PsychKG, Schulgesetz u.a.)
Das Gesundheitsamt ist Teil der Kommunalverwaltung und bietet entsprechend
den gesetzlichen Vorgaben ein breites Spektrum von Leistungen im Gesund-
heitswesen an – subsidiär, ergänzend und nicht konk urrierend zu anderen An-
geboten der gesundheitlichen Versorgung.
Das Leistungsspektrum des Gesundheitsamtes hat sich in den vergangenen
Jahren tendenziell verändert und orientiert sich h eute – entsprechend der ge-
setzlichen Neuausrichtung - an aktuellen Erfordernissen. Im Gesamtsystem der
gesundheitlichen Versorgung hat das Gesundheitsamt heute hauptsächlich
folgende Funktionen inne:
Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung hat zwei Zielrichtungen: Zum e inen soll sie den Aufbau
gesundheitsförderlicher Strukturen in den Lebenswel ten unterstützen, zum an-
deren soll sie die individuellen Kompetenzen der Me nschen stärken und sie
dazu ermutigen, sich selbst für ihre Gesundheit ein zusetzen. Damit leistet Ge-
sundheitsförderung einen wichtigen Beitrag, um indi viduelle und gesellschaftli-
che Kosten von Krankheit und Krankheitsfolgen zu ve rringern. Förderung von
Gesundheit kann auch bewirken, dass kostenintensive Sozialleistungen weni-
ger notwendig werden, denn gesundheitliche Beeinträ chtigungen tragen oft zu
einer Verschlechterung der sozialen Lage bei.
Gesundheitsförderung ist eine Querschnittsaufgabe, die kein Akteur des Ge-
sundheitswesens allein leisten kann. Sie liegt grun dsätzlich im Interesse und in
der Verantwortung aller gesetzlich verpflichteten H andlungsträger. Die Aktivitä-
ten sind jedoch den jeweiligen Zuständigkeiten ents prechend meist auf be-
stimmte Gruppen oder Einzelpersonen ausgerichtet. D ie Kommune ist der ein-
zige Handlungsträger mit expliziter Gemeinwohlverpf lichtung und einem Auf-
trag, der auf die gesundheitliche Gesamtsituation u nd die bedarfsgerechte Ver-
sorgung aller
Bevölkerungsteile ausgerichtet ist. Das Gesundheit samt ist des-
halb bemüht, auf der Grundlage der Gesundheitsberic hterstattung und unter
Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes gesundheits - und lebensraumbezo-
gene Maßnahmen und Prozesse zu initiieren und zu u nterstützen. Es richtet
sich dabei vorrangig am Setting-Ansatz aus und acht et darauf, dass vor allem
benachteiligte Personen und Gruppen einbezogen werden.
Als Querschnittsaufgabe erstreckt sich die Aufgabe Gesundheitsförderung über
alle Abteilungen des Gesundheitsamtes. Gesundheits fördernde Maßnahmen
setzen bereits bei Kindern und Jugendlichen mit ent sprechenden Angeboten in
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Kindertageseinrichtungen und Schulen an (vgl. Ziff. II. 2. dieses Berichtes).
Auch die Aktivitäten der Betriebsärzte im Rahmen de r betrieblichen Gesund-
heitsförderung (II. 1.2) und die Maßnahmen zur Förde rung gesundheitsverträg-
licher Umweltbedingungen (II. 3.3) leisten einen Be itrag. Nicht zuletzt sind die
Angebote des Gesundheitshauses und die gruppen- un d lebensraumbezoge-
nen Projekte (II. 5.) ein wichtiger Schritt zur Gestaltung einer bedarfsorientierten
kommunalen Gesundheitsförderung.
Gesundheitsschutz
Der Gesundheitsschutz ist seit jeher eine der domin ierenden Aufgaben des
Gesundheitsamtes. Die Aufgaben werden im wesentlich en als Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung durchgeführt. Beim Gesun dheitsschutz steht die
Sicherheit und Gesundheit gefährdeter Gruppen vor ü bertragbaren Krankheiten
(Infektionsschutz) und der Schutz der Bürgerinnen u nd Bürger vor Umweltrisi-
ken (umweltbezogener Gesundheitsschutz) im Vordergr und. Die Arbeit des
Gesundheitsamtes ist darauf ausgerichtet, vorhanden e Risiken zu identifizieren
und zu ihrer Aufhebung beizutragen. Dabei überwiegt der Servicegedanke. Das
Amt setzt verstärkt auf Aufklärung, Information, Be ratung und Unterstützung
und bringt sich in örtliche und überörtliche Genehm igungs- und Planungspro-
zesse ein. Ordnungsrechtliche Schutzmaßnahmen werde n auf das notwendige
Minimum beschränkt.
Die Aktivitäten des Gesundheitsamtes im Rahmen des Infektionsschutzes (II.
3.1 und II. 2.1.2), der Hygieneüberwachungen (II 3 .2.1) und Arzneimittel-
überwachung (II. 3.2.2) sowie die Beratung und Ste llungnahmen in umweltme-
dizinischen Fragen (II. 3.3) tragen zum Erreichen der städtischen Gesundheits-
schutzziele bei.
Gesundheitshilfen
Die gesundheitliche Versorgung in Deutschland ist g rundsätzlich durch die am-
bulante und stationäre Regelversorgung gesichert. D as Gesundheitsamt hat
aber eine Brückenfunktion für diejenigen, die wegen ihres körperlichen, geisti-
gen oder seelischen Zustandes und / oder aufgrund s ozialer Umstände nicht in
der Lage sind, von sich aus das System der Regelver sorgung angemessen zu
nutzen. Das können vor allem psychisch kranke oder suchtkranke Menschen,
behinderte Menschen, Migrantinnen und Migranten, Su izidgefährdete, Obdach-
lose oder HIV-Infizierte sein. Handlungsleitend für das Gesundheitsamt sind
hier die Prinzipien der Subsidiarität und Sozialkom pensation. Das Gesundheits-
amt übernimmt für die hilfebedürftigen Personen ein e Mittler- und Wegweiser-
funktion durch das Netz der verschiedenen Beratungs -, Hilfs- und Versor-
gungsangebote. Können die Zugangsprobleme nicht übe rwunden werden, er-
bringt das Gesundheitsamt die erforderlichen Hilfen notfalls auch selbst durch
eigene Dienste, wobei auch eine aufsuchende Betreuung möglich ist.
Gesundheitshilfen vermittelt und leistet der Sozia lpsychiatrische Dienst (vgl. II.
4.). Aber auch der Kinder- und Jugendgesundheitsdie nst (II. 2.1), der Kinder-
und Jugendzahngesundheitsdienst (II. 2.5), die Bera tungsstelle für Entwick-
lungsfragen im Kindes- und Jugendalter (II. 2.2), d ie Tbc-Fürsorge und die
Aids/STD-Beratung (II. 3.1) veranlassen, gewähren od er leisten bei Bedarf Ge-
sundheitshilfen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhan g auch die gruppen-
und lebensraumbezogenen Hilfen (II. 5.2).
Arbeitsbericht 2005
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Gesundheitsberichterstattung, Planung und Koordination
Zur Verbesserung des kommunalen Gesundheitsmanageme nts hat der Ge-
setzgeber den Gesundheitsämtern Koordinationsaufgab en, eine kommunale
Gesundheitsberichterstattung und die Geschäftsführu ng der Kommunalen Ge-
sundheitskonferenz als eigenständige Aufgabenfelder übertragen.
Das Gesundheitsamt sorgt für eine neutrale Gesundhe itsberichterstattung,
macht die regional vorhandenen Versorgungsstrukture n und die gesundheitli-
chen Problemlagen transparent und koordiniert mit U nterstützung durch die
Kommunale Gesundheitskonferenz die Aktivitäten der verschiedenen Akteure
zur kontinuierlichen Anpassung und Weiterentwicklun g der gesundheitlichen
Versorgung. Angesichts der vielfältigen Handlungs- und Verantwortungsträger
unseres Gesundheitssystems sind Verbesserungen der gesundheitlichen Lage
nur über eine sektor- und ressortübergreifende Zusa mmenarbeit zu erreichen.
Kommunale Gesundheitsberichterstattung, Koordinatio n und Planung sollen
nach dem Willen des Gesetzgebers dazu beitragen, da ss alle Handlungsträger
ihrer Verantwortung gerecht werden und eine möglich st große Effektivität und
Effizienz in der gesundheitlichen Versorgung der Be völkerung erreicht wird.
Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement werde n unterstützt, Kooperatio-
nen genutzt und gefördert. Vor dem Hintergrund knap per finanzieller Ressour-
cen wird es immer wichtiger, Versorgungsdefizite zu erkennen und in Koopera-
tion mit anderen Partnern Lösungen zu suchen und umzusetzen.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die amtsübergreifende
Kooperation, insbesondere auf die Vernetzung mit de r Jugendhilfeplanung, der
Sozialhilfeplanung und der Stiftungsverwaltung, die eine gemeinsame und auf-
einander abgestimmte Bedarfs- und Maßnahmenplanung innerhalb des Dezer-
nates für Jugend, Soziales, Gesundheit und Wohnen ermöglicht.
-
vgl. hierzu II. 2.1.3, II 4.1 und II. 6.1 -
Ärztliche Gutachten
Alle Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes setze n ihre fachärztliche Kom-
petenz in Begutachtungen und Beratungen für die Ämt er der Stadt Münster und
andere öffentlich-rechtliche Auftraggeber ein.
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II. Rückblick auf die Arbeitsfelder
1. Ärztlicher Beratungs- und Untersuchungsdienst
1.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten
Das Gesundheitsamt stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und
erstattet Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder
landesrechtlicher Vorschriften. Beurteilt werden be ispielsweise die
gesundheitliche Eignung für eine Berufung in das B eamtenverhältnis, die
Dienst-, Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit, eventuelle Dienstunfallfolgen, die Prü-
fungsfähigkeit im Rahmen von staatlichen Prüfungen, die Notwendigkeit und
der angemessene Umfang einer Maßnahme im Rahmen der Beihilfegewährung
und vieles mehr.
Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes sind Gerichtsärzte im Sinne
der Strafprozessordnung. Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung
beurteilen Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes die gesundheitlichen
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen.
Auftraggeber sind in rund der Hälfte der Fälle städ tische Ämter, außerdem Be-
hörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte un d andere öffentlich-
rechtliche Institutionen. Das Gesundheitsamt ist so wohl gegenüber dem Auf-
traggeber als auch gegenüber den zu Begutachtenden zur Neutralität verpflich-
tet. Die Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten s ollen eine unabhängige,
sachgerechte Entscheidungshilfe für den jeweiligen Auftraggeber sein.
Seit 2005 erstellt das Gesundheitsamt gegen Kostene rstattung auch
ärztliche Gutachten im Auftrag der neu gegründeten Arbeitsgemein-
schaft Münster (AMS) .
Ärztliche und zahnärztliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten *
Auftraggeber
2003 2004 2005
Städt. Ämter (einschl. AMS)
davon
ärztliche Gutachten
zahnärztliche Gutachten
1.883
1.117
766
1.205
998
207
1.443
1.301
142
Behörden von Bund, Ländern, Gemeinden 1.383 1.263 1.281
Gerichte 9 5 -
Sonstige öff. Institutionen 146 122 228
Summe 3.421 2.595 2.952
* Anmerkung: Weitere ärztliche Gutachten werden im Bereich der Betriebsmedizin (vgl. Ziff.
1.2), des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (vgl. Ziff. 2.1.4) und des Sozialpsychiatri-
schen Dienstes (vgl. Ziff. 4.2) erstellt.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Kranken-
versicherung (2004) ist die Zahl der zahnärztlichen Begutachtungen von Kran-
kenhilfeleistungen rückläufig, da die meisten Sozialhilfeempfänger nunmehr
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erhalten.
Arbeitsbericht 2005
Seite 11
Das Gesundheitsamt verfügt über Fachpersonal (Fachärztinnen und Fachärzte
für öffentliches Gesundheitswesen und/oder andere F achrichtungen, Medizi-
nisch-technische Assistentinnen und Arzthelferinnen - vgl. auch Ziff. III. 2.) und
über eine entsprechende apparative Ausstattung (Basislabor, funktionsdia-
gnostische Geräte).
Der amtsärztliche Dienst war im Jahr 2005 in besond erer Weise von
Konsolidierungsmaßnahmen betroffen. Im Zuge der bei den letzten
Haushaltskonsolidierungsprogramme sind die fachärzt lichen Kapazitä-
ten um insgesamt 1,0 Arzt-Stelle reduziert worden. Diese Arbeitsver-
dichtung bei steigenden Fallzahlen ist nicht ohne F olgen geblieben und
hat beispielsweise zu längeren Bearbeitungszeiten g eführt. Auch die
apparative Ausstattung wurde reduziert. Die Röntgen anlage wurde im
Dezember 2005 abgeschafft, die Röntgenleistungen werden seither ex-
tern vergeben.
Gutachten für nichtstädtische Auftraggeber sind geb ührenpflichtig, soweit es
sich nicht um Amtshilfeersuchen handelt.
1.2 Betriebsmedizin und arbeitsmedizinische Vorsor ge
Der Ärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt im Auftrag des Personal- und
Organisationsamtes und der Feuerwehr arbeitsmedizinische Vorsorgeunter-
suchungen nach berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vo rschriften für
die Beschäftigten der Stadtverwaltung Münster und d ie Mitglieder der Freiwilli-
gen Feuerwehr durch. Es werden auch die empfohlenen Impfungen angebo-
ten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
2003 2004 2005
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 396 583 515
Impfungen städt. Mitarbeiter/-innen 650 1.087 928
Auch die betriebsmedizinische Betreuung der städtis chen Bediensteten, einer
im Arbeitssicherheitsgesetz verankerten Pflichtaufg abe des Arbeitgebers „Stadt
Münster“, ist dem Gesundheitsamt übertragen worden. Ein Arzt und eine Ärztin
des Gesundheitsamtes sind als Betriebsärzte bestellt und nehmen ihre be-
triebsmedizinischen Aufgaben neben anderen Aufgaben im Gesundheitsamt
wahr.
Die Betriebsärzte haben zusammen mit den Fachkräfte n für Arbeitssicherheit,
die dem Personal- und Organisationsdezernenten zuge ordnet sind, die Aufga-
be, den Arbeitgeber in allen relevanten arbeitsschutzrechtlichen Frage n zu
beraten und zu unterstützen, so z.B. bei der Einfüh rung von Arbeitsverfahren
und technischen Arbeitsmitteln, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Ar-
beitsabläufen, zur Organisation der Ersten Hilfe in der Stadtverwaltung und zur
Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsprozess.
Arbeitsbericht 2005
Seite 12
Auch Im Jahr 2005 wirkten die Betriebsärzte bei Gefährdungsbeurtei-
lungen für städtische Arbeitsplätze in verschiedenen Ämte rn nach dem
Arbeitsschutzgesetz mit. Im Dezember 2005 wurde in Zusammenarbeit
mit dem Veterinäramt eine Gefährdungsbeurteilung fü r Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter durchgeführt, die im Bedarfsfall zu r Bekämpfung der
Vogelgrippe eingesetzt werden.
Auch die Betrachtung und Auswertung des Unfallgesch ehens in der Verwaltung
und die Beurteilung der Arbeitsbedingungen für schw angere Mitarbeiterinnen
mit Handlungsempfehlungen für den Arbeitgeber zählt zu den regelmäßigen
betriebsärztlichen Aufgaben.
Im Rahmen eines Workshops im Ministerium für Arbeit , Gesundheit und
Soziales in 2005 wurde das Münsteraner Konzept zur Umsetzung der
Mutterschutzrichtlinien vorgestellt und fand allgemeine Akzeptanz.
Die Arbeitsschutzgesetzgebung sieht auch eine Aufklärung und Beratung der
Beschäftigten über die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gesundhei tsgefahren
vor. Dazu gehört seit 2005 auch eine nach Gefahrsto ffVO und BiostoffVO vor-
geschriebene Beratung, ggf. auch Untersuchung. Inf ormationen z. B. zu Infek-
tionsgefahren am Arbeitsplatz, zu Maßnahmen des Inf ektionsschutzes oder zu
Impfungen werden in der Regel in Gemeinschaftsveran staltungen vor Ort an-
geboten, so auch in 2005 in Form von Informationsve ranstaltungen für städti-
sche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Um auch den individuellen Beratungsbedarf zu decken , der beispiels-
weise durch Vorerkrankungen, Schwangerschaft oder a uch arbeitsmedi-
zinische Problemstellungen wie Stress, Mobbing und psychomentale
Belastung bei der Arbeit entstehen kann, bieten die Betriebsärzte seit
Mai 2005 eine betriebsmedizinische Sprechstunde für städtische Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt an. Ziel ist es, hier ein
praxisnahes Beratungsangebot zu etablieren, das die tatsächlich rele-
vanten, individuellen Belastungen am jeweiligen Arb eitsplatz angemes-
sen berücksichtigt. Die Beratung unterliegt selbstv erständlich der ärztli-
chen Schweigepflicht.
Betriebsmedizinische Sprechstunde (wird seit Mai 2005 angeboten)
Die Gesamtverantwortung für die Betriebsmedizin und die arbeitsmedizinische
Vorsorge liegt beim Personal- und Organisationsdeze rnat. Es gibt einen (inner-
betrieblichen) Arbeitsschutzausschuss , der die Arbeitsschutz- und betriebli-
chen Gesundheitsfördermaßnahmen innerhalb der Stadt verwaltung koordiniert
und berät.
2003 2004 2005
Beratungen, Aufklärungen - - 197
Zusätzliche Ortstermine - - 23
Arbeitsbericht 2005
Seite 13
2. Kinder- und Jugendgesundheit
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, Kinder und Juge ndliche vor Gesund-
heitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fö rdern. Für die vielfältigen
Aufgaben hält das Gesundheitsamt den Kinder- und Ju gendgesundheitsdienst,
die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und Jugendalter – Bera-
tung und Frühförderung -, die Sprachheilambulanz so wie den Kinder- und Ju-
gendzahngesundheitsdienst vor.
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist ein aufsuchender und
ambulanter, sozialpädiatrischer Facharztdienst (Fac härztinnen und Fachärzte
für Kinder- und Jugendmedizin mit unterschiedlichen zusätzlichen Qualifikatio-
nen oder Weiterbildungen und aus- und weitergebilde tem Assistenzpersonal).
Er richtet sich mit seinen Angeboten an Kinder, Jug endliche und Heranwach-
sende, deren Eltern, die sie betreuenden Pädagoginn en und Pädagogen und
die Träger der Einrichtungen.
Die Lebenswelten und die gesundheitliche Situation von Kindern und Jugendli-
chen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt und damit auch
das berufliche Selbstverständnis des öffentlichen K inder- und Jugendgesund-
heitsdienstes. Entsprechend ist das Aufgabenspektru m des KJGD durch den
Gesetzgeber neu ausgerichtet worden [Gesetz über de n öffentlichen Gesund-
heitsdienst (1998); neue schulrechtliche Vorschrift en – z.B. Schulrechtsände-
rungsgesetz (2003), neues Schulgesetz NRW (2005) -; Zuwanderungsgesetz
(2004); AylbLG (2005); Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
(SGB IX, 2001); Infektionsschutzgesetz (2000) u.a.) ]. Der KJGD hat sich diesen
gesetzlichen Anforderungen kontinuierlich angepasst.
2.1.1 Sozialpädiatrische Beratungen und Untersuchun gen in den Schul-
arztbezirken
Das Stadtgebiet ist in vier „Schularztbezirke“ aufgeteilt, für jede Schule hat das
Gesundheitsamt entsprechend dem gesetzlichem Auftra g eine Schulärztin /
einen Schularzt bestellt. Diese sind auch Ansprechpartner/-innen b ei Entwick-
lungsbeurteilungen im Vorschul- und Schulalter (Schullaufbahnberatung).
Die für die jeweilige Grundschule zuständige Schulä rztin bzw. der zuständige
Schularzt steht auch für alle im Einzugsbereich der Grundschule befindlichen
Kindertageseinrichtungen als Ansprechpartnerin / An sprechpartner zur Verfü-
gung.
Zum Aufgabenspektrum der Schulärztinnen und Schulär zte gehören u.a. die
Schuleingangsuntersuchungen , die in Münster ganzjährig in Gemeinschafts-
einrichtungen für Kinder durchgeführt werden. Es ha ndelt sich dabei um stan-
dardisierte Screeninguntersuchungen, in denen schul relevante Kriterien unter
Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Kinder erfasst werden. Ziel ist es, Ent-
wicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten frühzeitig zu identifizieren und diese
durch Beratung und Vermittlung adäquater Förder- un d Behandlungsmaßnah-
Arbeitsbericht 2005
Seite 14
men möglichst positiv zu beeinflussen. Der KJGD bed ient sich dabei verschie-
dener Kooperationspartner eines umfangreichen Netzw erkes, unter anderem
auch der Schule und Jugendhilfe. In Kindertageseinrichtungen werden den
Schulärztinnen und -ärzten auch Kinder jüngerer Alt ersgruppen mit Gesund-
heits- und Entwicklungsproblemen vorgestellt. In de n 9. Klassen von Sonder-,
Haupt und Realschulen werden Schulentlassuntersuchungen mit berufsspe-
zifischer Gesundheitsberatung durchgeführt.
An mehreren Haupt-, Sonder- und Realschulen bietet der KJGD sozialpädiatri-
sche Schulsprechstunden an, in Form von Einzel- und Gruppenberatung aber
auch als Unterrichtseinheiten sowie geschlechtsbezo gene Angebote, um den
Jugendlichen praxisbezogene, lebensnahe und aktuell e Informationen zu ge-
sundheitlichen Fragen zu geben und unbürokratische, kompetente Hilfsangebo-
te zu vermitteln.
Beratungen und Untersuchungen (Schularztbezirke)
2003 2004 2005
Sozialpädiatrische Untersuchungen, Beratungen
(in Kindertageseinrichtungen, Schulen und im Ge-
sundheitsamt)
5.495
4.939
5.070
In Kooperation mit anderen Abteilungen, Ämtern oder Institutionen verfolgt der
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst verschiedene An sätze zur Gesundheits-
förderung in Gemeinschaftseinrichtungen (Stichwort „Gesunde Schule“).
In einer in 2005 gemeinsam mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien und dem Sozialamt ausgehandelten Leistungsvereinbarung
mit dem Verein für Mototherapie und Psychomotorisch e Entwick-
lungsförderung e.V. wurden Ende 2005 die Weichen für einen modifi-
zierten Einsatz des bisherigen Pauschalzuschusses g estellt. Nach der
Vereinbarung erfolgt die finanzielle Förderung ab 2 006 zweigleisig: Ein
Teil der Haushaltsmittel steht weiterhin für eine motopädische Förderung
in den Räumen des Vereins für Mototherapie und Psyc homotorische
Entwicklungsförderung e.V. im Gesundheitshaus zur V erfügung, wobei
die Förderung aber künftig auf sozial benachteiligt e Familien konzent-
riert wird. Die übrigen Haushaltsmittel werden für ein vom Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst entwickeltes psychomotorisches Präventi-
onsprojekt in ausgewählten Kindertageseinrichtungen mit einem hohen
Anteil besonders belasteter und benachteiligter Familien eingesetzt. Der
Verein bietet hier vor Ort in enger Abstimmung mit den Schulärztin-
nen/Schulärzten einmal wöchentlich ein präventives, motopädisches
Gruppenförderungsangebot für entwicklungsauffällige Kinder sowie be-
gleitend eine Unterstützung und Beratung der jeweiligen Kindertagesein-
richtung an. Die ersten Erfahrungen mit dem Prävent ionsprojekt im I.
Quartal des Jahres 2006 belegen eindrucksvoll, wie notwendig und sinn-
voll eine derartige Primärprävention für die betrof fenen Kinder und eine
Unterstützung der Teams in den besonders belasteten Kindertagesein-
richtungen ist.
Arbeitsbericht 2005
Seite 15
2.1.2 Betriebsmedizinische Aufgaben
Eine zunehmende Bedeutung kommt den betriebsmedizinischen Aufgaben
des KJGD am „Arbeitsplatz Gemeinschaftseinrichtung“ zu. Die Schulärztinnen
und –ärzte beraten die Träger der Gemeinschaftseinr ichtungen, die Sorgebe-
rechtigten und das pädagogische Personal zu versch iedenen gesundheitlichen
Fragestellungen. Hierzu zählen auch regelmäßige Imp fempfehlungen sowohl
für die Eltern als auch für das Personal in den Gem einschaftseinrichtungen so-
wie weitere Informationen zum Infektionsschutz und zur Hygiene.
Für Meldungen und Anfragen nach dem Infektionsschu tzgesetz hat der KJGD
eine Telefonhotline eingerichtet, die von den Gemeinschaftseinrichtung en äu-
ßerst gut angenommen wird. So nutzen diese die Hotl ine nicht nur für die mel-
depflichtigen Krankheiten, sondern regelmäßig auch für Anfragen zum Impf-
und Infektionsschutz und für medizinische Beratunge n. Diese Hotline eignet
sich damit als kommunales Surveillance–Instrument (Beobachtungs-
/Überwachungs-Instrument).
Durch die verstärkte regelmäßige Präsenz des KJGD i n den Gemeinschaftsein-
richtungen hat sich die Zusammenarbeit mit den Schu len und Kindertagesein-
richtungen aus Sicht des Gesundheitsamtes sehr posi tiv entwickelt. Insgesamt
nimmt die Zahl der betriebsmedizinischen Untersuchungen und Beratungen von
Jahr zu Jahr stetig zu.
Betriebsmedizinische Beratungen
2003 2004 2005
Betriebsmedizinische Beratungen / ggf. auch
Untersuchungen
(in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Heimen etc. )
2.675
3.155
3.607
2.1.1 Epidemiologische Auswertungen
Der KJGD dokumentiert seit ca. 1981 fortlaufend die relevanten gesundheitli-
chen Daten aus den sozialpädiatrischen Untersuchung en (Vorsorgestatus, Sin-
nesstörungen, Behinderungen, Durchimfpungsgrad etc. ) nach aktualisierten,
standardisierten Qualitätsmerkmalen. Die Auswertung der Dokumentation er-
folgte früher über das Landesinstitut für den öffen tlichen Gesundheitsdienst
(LÖGD). Seit 1995 führt der KJGD die Datenerfassung und Auswertung in ei-
gener Regie durch. Nach Abschluss der Untersuchunge n z.B. des jeweiligen
Einschuljahrganges steht nach Löschung der personen bezogenen Daten ein
aggregierter Datensatz für die Gesundheitsberichter stattung zur Verfügung. Die
Daten werden fortlaufend einer umfassenden Analyse unterzogen.
Seit 2004 ist der KJGD dazu in der Lage, die Daten der Schuleingangsunter-
suchungen kumuliert unter besonderer Berücksichtigung sozial er Faktoren
kleinräumig auf der Ebene des statistischen Wohnbez irks bzw. der zuständigen
Kindertageseinrichtung oder Grundschule auszuwerten . Aus diesen Daten kön-
Arbeitsbericht 2005
Seite 16
nen Handlungsempfehlungen für das kommunale Verwalt ungshandeln abgelei-
tet werden .
Der Münsteraner Ansatz wurde vom KJGD auf dem wisse nschaftlichen
Kongress der Bundesverbände der Ärzte und Zahnärzte des ÖGD e.V.
im April 2005 in Bamberg einer breiten Fachöffentli chkeit vorgestellt und
ist dort auf sehr reges Interesse gestoßen. Auch au f dem 2. Kongress
des Deutschen Forums Prävention und Gesundheitsförd erung in Berlin
wurde der Münsteraner Ansatz in einem Workshop präs entiert und fach-
öffentlich diskutiert.
Gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule Heidelbe rg wurden die
Einschulungsuntersuchungen der Jahre 1999 bis 2004 vergleichend
analysiert. Die Ergebnisse der Untersuchungen zur S prachentwicklung
von Vorschulkindern bestätigen unter anderem den en ormen Einfluss
sozialer Faktoren auf die sprachlichen Leistungen.
Die differenzierte, multithematische Auswertung der Schulanfängerdaten wird
jährlich fortgeschrieben.
Im Rahmen der sozialpädiatrischen Untersuchungen we rden
u. a. auch die vor-
gelegten Impfpässe überprüft und den Eltern ggf. Hi nweise zur Komplettierung
des Impfschutzes gegeben. Die erhobenen Daten lassen Rückschlüsse auf den
Impfstatus eines gesamten Jahrgangs zu und werden ebenfalls r egelmäßig
aufgearbeitet. Seit drei Jahren werden die Ergebnis se (lokale Durchimpfungs-
quoten etc.) mit den Impfempfehlungen des Robert-Ko ch-Instituts regelmäßig
den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten zugel eitet, um die Durchimp-
fungsquote erfolgreich zu optimieren.
2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen, Berat ungen des KJGD
Zu den gesetzlichen Aufgaben des KJGD gehören auch Beratungen und Unter-
suchungen zur Feststellung von speziellem Hilfe-/Förder- und Behandlungs-
bedarf . Für den Schuleingang in eine Förderschule, die Teil nahme am Ge-
meinsamen Unterricht oder für die Förderung in inte grativen Lerngruppen im
Primar- oder Sekundarbereich ist ein schulärztliche s Gutachten erforderlich.
Auch bei Unterbringung von Vorschulkindern im Schwe rpunkt-, Sonder- und
Sonderschulkindergarten, in einer Additiven oder Integrativen Einrichtung nimmt
der KJGD sozialpädiatrisch Stellung. Für die Aufnah me sinnesbehinderter Kin-
der in die sonderpädagogische Frühförderung durch d ie Förderschulen mit den
Förderschwerpunkten Sehen sowie Hören und Kommunika tion ist ein schulärzt-
liches Gutachten aufgrund des neuen Schulgesetzes e rforderlich. Das gilt e-
benso für die Aufnahme sinnesbehinderter Kinder in jede Form von Kindergar-
ten.
Standardisierte Screeninguntersuchungen, Untersuchungen/Beratungen vor der
Sprachheilbehandlung, Mitwirkungen an Hilfeplänen und Helferkonferenzen u.a.
gehören ebenfalls zum hier dargestellten Aufgabenspektrum.
Arbeitsbericht 2005
Seite 17
Untersuchungen und Beratungen zum speziellen Hilfe- und Förderbedarf
2003 2004 2005
Untersuchungen und Beratungen
zum speziellen Hilfe-/Förderbedarf* etc.
5.941
5.908
5.998
* in diesen Zahlen sind auch die sozialpädiatrische n Untersuchungen/Beratungen enthalten, die im
Rahmen der Aufgabenstellung der Beratungsstelle fü r Entwicklungsfragen durchgeführt wurden
(vgl. Ziff. 2.2)
Wenn Familien in medizinischen oder sozialen Notlag en aus unterschiedlichs-
ten Gründen nicht selbst in der Lage sind, die best ehenden Angebote der Re-
gelversorgung in Anspruch zu nehmen, wird der KJGD auch aufsuchend tätig.
Zu diesen sozialkompensatorischen Maßnahmen zählen insbesondere Impfun-
gen und Untersuchungen von Migrantinnen und Migrant en, die z.T. gemeinsam
mit der Abteilung Gesundheitsförderung, aufsuchende Gesundheitshilfen
durchgeführt werden.
Sozialkompensatorische Maßnahmen
2003 2004 2005
Untersuchungen, Impfungen, Beratungen
205
111
154
Schließlich erstellt der KJGD im Auftrag anderer Di enststellen, Ämter und Be-
hörden Gutachten zu sozialmedizinischen Fragestellungen und zur Rehabi-
litation als Entscheidungshilfe, z.B. für Sozial- und Jugend hilfeträger im Rah-
men der Eingliederungshilfen für Behinderte, für Ge richte u.a. zum Sorgerecht
und zur Betreuung behinderter Menschen für das Wohn ungsamt in Fragen ei-
ner angemessenen Wohnraumversorgung usw.
Sozialmedizinische Gutachten
2003 2004 2005
Sozialmedizinische Gutachten
234
232
253
Arbeitsbericht 2005
Seite 18
2.2 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kind es- und
Jugendalter – Beratung und Frühförderung – (BfE)
Familien mit entwicklungsauffälligen oder behindert en Kindern und Jugendli-
chen können sich mit ihren vielfältigen Fragestellu ngen und Problemen an die
Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter (BfE)
wenden. Ihre Aufgabe liegt in der möglichst frühen und rechtzeitigen Beratung
von Eltern über stützende, fördernde und entlastend e familienbezogene Hilfen,
damit eine optimale Integration des entwicklungsauf fälligen oder behinderten
Kindes / Jugendlichen in das jeweilige soziale Umfeld erreicht wird.
Das Team der Beratungsstelle ist multidisziplinär besetzt (Sozialpädiatrie,
Logopädie, Sozialarbeit, Heil-/Sozialpädagogik und Psychologie). Es erarbeitet
in Abstimmung mit den Eltern und anderen Fachdiszip linen einen individuellen
Gesamtplan, der u.a. auch das eigene Angebot heilpä dagogischer Frühförde-
rung oder begleitende pädagogische, sozialrechtlich e, psychosoziale und sozi-
alpädiatrische Beratung sowie Logopädie vorsieht. Darüber hinaus sieht die BfE
eine weitere zentrale Aufgabe in der Vermittlung un d Koordination von Hilfen
innerhalb, aber auch außerhalb Münsters, wobei auf ein
umfangreiches Netz-
werk von Kooperationspartnern zurückgegriffen werden kann.
In die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen ist die einzige Frühförderstelle in
der Stadt Münster integriert mit den Aufgabenbereic hen Früherkennung (Dia-
gnostik) und Frühberatung/-förderung für Kinder ab der Geburt bis zum Schul-
eintritt.
Beratung und Frühförderung
2003 2004 2005
Vorstellungen/ Beratungen
davon:
• Neuvorstellungen
• Wiedervorstellungen
535
264
271
613
281
332
687
316
371
Die Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung
bedrohter Vorschulkinder ist durch das SGB IX (07/2 001) neu geregelt und mit
der Frühförderungsverordnung (07/2003) konkretisier t worden. Der Gesetzge-
ber hat die erforderlichen Leistungen zur medizinis chen Rehabilitation und die
heilpädagogischen Leistungen zu einer Komplexleistung zusammengefasst,
die künftig nur noch durch anerkannte interdiszipli näre Frühförderstellen oder
sozialpädiatrische Zentren erbracht werden kann.
Mit Wirkung vom 01.04.2005 vereinbarten die Rehabil itationsträger (Kranken-
kassen und kommunale Spitzenverbände) hierzu nach l angwierigen und
schwierigen Verhandlungen eine Landesrahmenempfehlung , die in Nord-
rhein-Westfalen den Weg für die Umsetzung der Kompl exleistung Früherken-
nung und Frühförderung vor Ort öffnen soll.
Die Stadt Münster hat unmittelbar nach Inkrafttrete n der Landesrahmenempfeh-
lung ihren Beitritt erklärt. Schließlich gibt es hi er mit der Beratungsstelle für Ent-
Arbeitsbericht 2005
Seite 19
wicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter bereits seit 1970 ein qualitativ gu-
tes Beratungs-, Früherkennungs- und Frühförderangebot.
Um die bewährten Strukturen in Münster zu sichern und den neuen ge-
setzlichen Vorschriften anzupassen hat das Gesundhe itsamt frühzeitig
ein Konzept für die künftige Erbringung von Komplex leistungen erarbei-
tet und im Juni 2005 bei den zuständigen Rehabilita tionsträgern die An-
erkennung als interdisziplinäre Frühförderstelle beantragt. Die Ver-
waltung geht davon aus, dass die städtische Beratun gsstelle in Koope-
ration mit dem Heinrich-Piepmeyer-Haus und weiteren Kooperations-
partnern die in der Landesrahmenempfehlung formulie rten Anforderun-
gen für die Erbringung von Komplexleistungen erfüll t. Die Verhandlun-
gen mit den Krankenkassenverbänden unter Beteiligun g des örtlichen
Sozialhilfeträgers gestalten sich aber in Münster w ie in anderen Regio-
nen des Landes langwierig. Nach einem ersten Verha ndlungsgespräch
im Juli 2005 wurde der zweite Verhandlungstermin nu nmehr für Ende
April 2006 terminiert.
2.3 Sprachheilambulanz
Die Sprachheilfürsorge hat in Münster eine lange Tr adition. Seit 1962 werden
im Gesundheitsamt Sprachheillehrer im Honorarverhäl tnis beschäftigt, um die
rechtzeitige und angemessene Einleitung einer Sprac hheilbehandlung bei
sprachbehinderten und von einer Sprachbehinderung b edrohten Kindern und
Jugendlichen sicherzustellen. Die gesetzlichen Grun dlagen für die Arbeit der
Sprachheilambulanz finden sich im Sozialgesetzbuch IX, im Sozialgesetzbuch
XII sowie im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Der Schwerpunkt der Arbeit der Sprachheilambulanz i st die therapeutische Be-
handlung von sprachauffälligen bzw. sprachbehinderten Vorschulki ndern .
Die ambulante Behandlung erfolgt nach einer eingehe nden sprachlichen und
sozialpädiatrischen diagnostischen Abklärung und wi rd in den Kindertagesein-
richtungen, zum Teil auch in den Räumen des Gesundh eitsamtes (Stolberg-
straße 2a) durchgeführt. Ziel ist es, die diagnosti zierten Sprachstörungen mög-
lichst noch vor der Einschulung zu beseitigen, um n egativen Auswirkungen im
Bereich des schulischen Lernens und der Persönlichk eitsentwicklung und damit
auch sozialen Folgekosten vorzubeugen.
Sprachheilambulanz
2003 2004 2005
vorgestellte Kinder
125 117 88
Kinder in Therapie
111 123 110
Ausgaben insgesamt
26.310 €
27.289 €
27.961 €
Arbeitsbericht 2005
Seite 20
In der Sprachheilambulanz arbeiten mehrere im Honor arverhältnis beschäftigte
Sprachheillehrerinnen und –lehrer. Ihre Arbeit wird durch eine in Teilzeit be-
schäftigte Logopädin koordiniert, die auch die Funk tion der aufsuchenden
sprachlich-diagnostischen Abklärung in Kindergärten und Sonderschulen hat
und daneben weitere logopädische Aufgaben in der Be ratungsstelle für Ent-
wicklungsfragen wahrnimmt.
Die jährliche Anzahl der Therapien steht in engem Z usammenhang mit dem
jeweils zur Verfügung stehenden Honorarkräften. Es war auch in 2005 nicht
leicht, qualifizierte Sprachheillehrerinnen und Spr achheillehrer für die Sprach-
heilambulanz zu gewinnen. Seit Anfang 2005 ist auch eine Logopädin als Hono-
rarkraft tätig.
2.4 Erholungsfürsorge
Das Gesundheitsamt hat bis zum Jahr 2005 vorbeugend e Gesundheitshilfen
nach § 47 SGB XII (früher nach §§ 36, 37 Abs. 2 B undessozialhilfegesetz)
durch Bezuschussung von Erholungskuren geleistet. D ie Erholungsmaßnah-
men wurden durch das Gesundheitsamt oder durch frei e Träger (Wohlfahrts-
verbände) vermittelt.
Sozial schwache Eltern, Alleinerziehende mit Kinde rn / Jugendlichen, aber
auch Senioren/Seniorinnen, bei denen eine Erkrankun g oder ein sonstiger Ge-
sundheitsschaden einzutreten drohte, konnten bei Vo rliegen der persönlichen
und wirtschaftlichen Voraussetzungen eine in der Re gel dreiwöchige Erho-
lungsmaßnahme in Anspruch nehmen. Rechtzeitige Vorb eugung sollte hier die
Entwicklung von Gesundheitsschäden verhüten.
Erholungsmaßnahmen
2003 2004 2005
vermittelte Kuren durch das Gesundheitsamt
13 14 3
vermittelte Kuren durch Wohlfahrtsverbände
29 29 3
Städtischer Zuschuss insgesamt
48.637 €
43.920 €
12.354 €
Durch die Neuregelungen im Sozialhilferecht sind se it dem 01.01.2004 nicht
krankenversicherte Sozialhilfeempfänger leistungsre chtlich den pflichtversicher-
ten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen glei chgestellt. Dadurch wird
der bisher bei den vorbeugenden Gesundheitshilfen a nspruchsberechtigte Per-
sonenkreis auf nur noch wenige Ausnahmefälle beschr änkt. Ab 2006 ist diese
Aufgabe daher zum originär zuständigen Sozialamt (zurück) verlagert worden.
2.5 Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst
Der Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst berät K inder, Jugendliche und
ihre Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und
Lehrer in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mun d- und Kiefernbereiches.
Arbeitsbericht 2005
Seite 21
Dazu führt er regelmäßige zahnärztliche Untersuchun gen in allen Kinderta-
geseinrichtungen und Grundschulen sowie in Sondersc hulen durch, um Krank-
heiten und Fehlentwicklungen zu verhüten bzw. zu mildern.
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden dokumentie rt und regelmäßig aus-
gewertet. Die Untersuchungsergebnisse in Münster ze igen eine deutlich besse-
re Zahngesundheit als der Landesdurchschnitt auf. D ie angeführten Daten sind
aber Durchschnittswerte. Bezogen auf soziale Brennp unkte ergeben sich er-
hebliche Differenzen, so dass auch in Münster gezie lte Prophylaxemaßnahmen
sinnvoll sind.
Zahnärztliche Untersuchungen in Kindertageseinrich tungen und Schulen
2003 2004 2005
Ergebnisse Anzahl
%
Anzahl % Anzahl %
Naturgesunde Gebisse
(keine Karies, Zahnfüllungen)
6.183
47,8
9.051
53,5
9.329
52,3
Behandlungsbedürftige Karies
1.862
14,4
3.089
18,2
3.396
19,1
kein Behandlungsbedarf
4.887
37,8
4.792
28,3
5.100
28,6
Summe
12.932
100
16.932
100
17.825
100
In Einzelfällen, wenn Kinder oder Jugendliche aufgrund persönlicher oder sozia-
ler Umstände keinen Zugang zur Regelversorgung find en, führt der Kinder- und
Jugendzahngesundheitsdienst auch zahnärztliche Beha ndlungen bzw. Behand-
lungsvorbereitungen durch.
Zahnärztliche Behandlungen
2003 2004 2005
Zahnärztliche Behandlungen / Behandlungs-
vorbereitungen
28
22
24
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Kindertageseinrichtungen und
Schulen zur Verhütung von Zahnerkrankungen für Kind er bis zum 12. Lebens-
jahr ist eine gemeinsame gesetzliche Aufgabe von Kr ankenkassen, Zahnärzten
und dem öffentlichen Gesundheitsdienst.
In Münster haben sich die örtlichen Krankenkassen, die niedergelassene Zahn-
ärzteschaft und das Gesundheitsamt zum „Arbeitskreis Zahngesundheit“
zusammengeschlossen, die Geschäftsführung nimmt der Kinder- und Jugend-
zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes wahr. Der Arbeitskreis finanziert
u.a. Personalkosten für eine Prophylaxe-Fachkraft s owie eine Honorarkraft für
Ernährungsberatung. Betreut werden Kindergartengrup pen und Grundschul-
klassen.
Arbeitsbericht 2005
Seite 22
Veranstaltungen zur Gruppenprophylaxe
2003 2004 2005
Kindertageseinrichtungen
49
79
35
Schulklassen
68
52
93
Besuche im Gesundheitsamt
20
20
34
Elternnachmittage mit Kindern
2
4
3
Teambesprechungen
Erzieher/-innen bzw. Lehrer/-innen
7
6
5
Vorschulgruppen in den Kindergärten
7
7
13
Veranstaltungen zur Ernährungsberatung
2003 2004 2005
Kindertageseinrichtungen
8
23
10
Schulklassen
23
16
35
Besuche im Gesundheitsamt
11
10
14
Zum Tag der Zahngesundheit wurden vom 13. bis 15.09.05 in der Ei-
cherndorffschule ein Kariestunnel, ein Zahnputzbrun nen sowie ein Müs-
libuffet aufgebaut. Ca. 250 Kinder nahmen an den Veranstaltungen teil.
Arbeitsbericht 2005
Seite 23
3. Gesundheitsschutz
3.1 Infektionsschutz
Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten zählt zu den ältesten und
zentralen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdien stes. Auf der Grundlage
des seit 2001 geltenden Infektionsschutzgesetzes un d des Gesetzes über den
öffentlichen Gesundheitsdienst erbringt das Gesundh eitsamt Leistungen zur
Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mit der Zielsetzung,
Infektionskrankheiten beim Menschen vorzubeugen, In fektionen frühzeitig zu
erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Für Tuberkulose und se-
xuell übertragbare Krankheiten hält das Gesundheitsamt besondere Bera-
tungs- und Untersuchungs-, ggf. auch Behandlungsangebote vor.
3.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankh eiten
Das Gesundheitsamt verfolgt tagesaktuell die Entwic klung ansteckender Krank-
heiten. Alle meldepflichtigen Krankheiten und Erreg er werden im Gesundheits-
amt von den meldepflichtigen Stellen (behandelnde Ä rztinnen und Ärzte, Labo-
re) zeitnah entgegengenommen und an die zuständigen überörtlichen Behör-
den weitergeleitet. Ermittlungen über Art, Ursache und Ansteckungsquelle (tele-
fonisch oder persönlich vor Ort) folgen ebenso wie Information, Aufklärung und
Beratung aller Betroffenen.
Im Bedarfsfall ist das Gesundheitsamt gesetzlich m it Eingriffsbefugnissen zur
Gefahrenabwehr ausgestattet und zu ihrer Anwendung verpflichtet, wenn die
Maßnahmen notwendig, geeignet und verhältnismäßig s ind. Das mögliche
Maßnahmespektrum erstreckt sich von der Einleitung von Umgebungs-
untersuchungen über Desinfektionsmaßnahmen bis hin zu Tätigkeitsverboten
oder der Schließung von Einrichtungen. Ziel ist es aber, durch Aufklärung, Be-
ratung und Unterstützung ordnungsrechtliche Maßnahm en auf das notwendige
Minimum zu beschränken.
Daten im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung über tragbarer Krankheiten *
2003 2004 2005
Meldungen nach § 6 IfSG
(Meldepflichtige Krankheiten)
755
879
1.035
Meldungen nach § 7 IfSG
(Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern)
244
392
574
Meldungen nach § 34 Abs. 6 IfSG
(meldepflichtige ansteckende Krankheiten in Gemein-
schaftseinrichtungen für Kinder)
706
633
953
Infektionsermittlungen
1.552
1.790
2.147
Veranlassung von Desinfektionsmaßnahmen
805
758
1.034
*
nicht enthalten sind die Daten für Tbc – vgl. hierzu Tabelle unter Ziff. 3.1.2
Arbeitsbericht 2005
Seite 24
Die Anzahl der Krankheits- und Erregermeldungen nach §§ 6 und 7 If SG
weist eine steigende Tendenz auf. Dies bedeutet abe r nicht zwangsläufig, dass
die Infektionen tatsächlich angestiegen sind. Vermu tlich haben die aktuellen
Diskussionen z.B. über die Notwendigkeit von (Influ enza)-Pandemieplanungen
und anderen Vorsorgemaßnahmen nach und nach zu eine r größeren Sorgfalt
der Beteiligten bei den gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen geführt.
Der Anstieg der Meldungen nach § 34 Abs. 6 IfSG ist im Wesentlichen durch
einen erneuten Anstieg der Läusemeldungen bedingt. Auch kam es in 2005 zu
einem Anstieg der meldenden Einrichtungen insgesamt.
Das Gesundheitsamt hat auch Vorbereitungen für den Fall bioterroristischer
Anschläge (Milzbrand, Pocken) oder beim Auftreten e iner hochinfektiösen Er-
krankung (Ebola-Fieber, Lassa-Fieber, Influenzaepidemie) zu treffen.
In der 2. Jahreshälfte 2005 stand hier die Entwick lung eines kommuna-
len Influenza-Pandemieplans im Mittelpunkt. Der vom Robert-Koch-
Institut in den Jahren 2004/2005 veröffentlichte na tionale Influenza-
Pandemieplan enthält zahlreiche konkrete Vorgaben f ür entsprechende
Vorbereitungen, die die Länder und vor allem auch d ie Kommunen vor
Ort zu treffen haben. Eine Ärztin des Gesundheitsamtes vertritt seit Mitte
2005 die kommunalen Belange in einer Arbeitsgruppe des Städtetages
zur landesweiten Umsetzung des Influenza-Pandemieplans.
Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe dürfen nur dann eine Tätigkeit im Le-
bensmittelbereich ausüben, wenn sie vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit
durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachg ewiesen haben, dass
bei ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind und sie über
Pflichten beim beruflichen Umgang mit Lebensmitteln "belehrt" worden sind.
Diese Belehrungen bietet das Gesundheitsamt 2 x wöchentlich, bei Gru ppen
auch nach Absprache an. Sie sind in der Regel gebührenpflichtig.
Belehrungen nach § 43 IfSG
2003 2004 2005
Anzahl belehrte Personen
2.520
2.742
2.943
Im Rahmen von täglichen Telefonsprechstunden bietet das Gesundheitsamt
eine umfassende Reiseimpfberatung für Reisende an, um die Gefahr zu min-
dern, dass sie sich mit ansteckenden Krankheiten in fizieren, die nicht nur sie
selbst, sondern auch andere gefährden.
Alle Todesbescheinigungen werden vom Gesundheitsamt auf Plausibilität,
Form und Inhalt (Vorliegen übertragbarer Krankheite n, Anhaltspunkte für die
Annahme eines Todes aus nichtnatürlicher Ursache) überprüft.
Arbeitsbericht 2005
Seite 25
3.1.2 Tuberkulose-Fürsorge
Tuberkulose (Tbc) ist eine meldepflichtige, bakteri elle Infektionskrankheit, die
von Mensch zu Mensch übertragen wird. Eine Infektio n führt nicht immer zu
einer Erkrankung. Nur etwa 5-10% der Infizierten er kranken im Laufe ihres Le-
bens auch tatsächlich an Tbc, am häufigsten an eine r Lungentuberkulose, sel-
tener sind andere Organe wie Lymphknoten, Nieren, K nochen oder Hirnhaut
befallen. Ohne Therapie kann der Entzündungsprozess fortschreiten, bis eine
„offene“ infektiöse Lungentuberkulose entsteht. Dann können Bakterien wieder-
um auf andere Menschen übertragen werden.
Für eine effektive Tbc-Bekämpfung ist daher eine rasche, aktive Entdeckung
von Neuerkrankungen und eine schnell einsetzende konsequente Therapie
der Erkrankten erforderlich. Das Gesundheitsamt erm ittelt die Kontaktperso-
nen von Neuinfizierten und Neuerkrankten, um die Anste ckungsquelle festzu-
stellen und die Ausbreitung der Erkrankung zu verhi ndern. Alle Personen, die
mit einem an offener Tbc Erkrankten Kontakt hatten, werden je nach Intensität
des Kontaktes im Abstand von mehreren Monaten mehrm als vorsorglich unter-
sucht (Tuberkulin-Hauttest und / oder Röntgenaufnah me). Jede Tbc-
Neuerkrankung zieht somit eine unterschiedlich große Zahl von Vorladungen zu
Umgebungsuntersuchungen nach sich, je nach privater und beruflicher Aktivi-
tät der / des Erkrankten. Tbc-Erkrankte werden so l ange überwacht, bis eine
Reaktivierung der Krankheit als nicht mehr wahrscheinlich gilt.
Das Gesundheitsamt berät darüber hinaus Erkrankte, Angehörige und Gefähr-
dete und vermittelt bei Bedarf weitere Hilfen. Beso nders wichtig ist dabei die
Überwachung der Therapie mit mehreren antibiotische n Chemotherapeutika
über mindestens ein halbes Jahr bei den Erkrankten.
Seit Dezember 2005 hat das Gesundheitsamt keine eig ene Röntgenan-
lage mehr. Seither werden radiologische Institute m it der Erstellung und
Befundung der Röntgenaufnahmen beauftragt.
Tbc-Fürsorge
2003 2004 2005
Tbc- Neuerkrankungen 19 29 12
Tbc-Neu- und Starkinfektionen* 7 22 27
Sonstige medikamentöse Prophylaxeempfehlungen 1 6 3
Neue Tbc-Verdachtsfälle 4 5 7
Bestand der inaktiven, kontrollbedürftigen Tbc-Fälle
am 31.12. ....
581
571
550
Vorladungen 1.872 2.466 2.100
Sprechstundenbesucher 987 1.500 1.072
Befundeingänge 558 756 586
Röntgenuntersuchungen 930 1.222 908
Tuberkulintestungen 228 477 316
* im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen im Gesundheitsamt festgestellt
Arbeitsbericht 2005
Seite 26
Trotz steigender Infektionszahlen sind die Tbc-Neue rkrankungen in Münster -
wie auch bundesweit - rückläufig. Dies spricht für eine gute Präventionsarbeit
der Tbc-Fürsorge.
In vielen Ländern, insbesondere in den Entwicklungs ländern, aber auch in Ost-
europa steigen die Erkrankungszahlen wieder an und bleiben durch Migration
nicht ohne Auswirkungen auf das Geschehen in Deutsc hland. Auch geben ag-
gressivere und gegen die eingesetzten Chemotherapeu tika teilweise resistente
Bakterienstämme Anlass, in den Bemühungen zur Bekäm pfung der Tuberkulo-
se nicht nachzulassen.
3.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids und anderen
sexuell übertragbaren Krankheiten
Sexuell übertragbare Erkrankungen (STDs) stellen we ltweit ein ernstzuneh-
mendes Gesundheitsproblem dar. In vielen industrial isierten Ländern ist seit
Mitte der 90er Jahre eine Zunahme von STDs zu beoba chten. Gleichzeitig gibt
es Anzeichen dafür, dass nach der Entwicklung wirks amer Therapien zur Be-
handlung von HIV-Erkrankungen Maßnahmen zur Verhütu ng einer HIV-
Infektion (safer sex) sowohl in Risikogruppen als a uch in der allgemeinen Be-
völkerung seltener getroffen werden.
Die Aktivitäten des Gesundheitsamtes zielen auf die Verbesserung der sexuel-
len Gesundheit durch primäre, sekundäre und tertiär e Prävention von
Aids/STDs, auf eine Verhaltensänderung (safer sex) und dadurch auf die
Durchbrechung von Infektionsketten und Verhinderung der Ausbreitung von
STDs und deren Folgeerkrankungen. Die gesetzlichen Grundlagen für die ano-
nymen und kostenlosen Beratungs-, Untersuchungs- un d Behandlungsangebo-
te des Gesundheitsamtes finden sich in § 19 Infekti onsschutzgesetz und §15
des Gesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Eine zeitgemäße Beratung berücksichtigt heute Aids und andere STDs
gleichwertig. Aus diesem Grund wurde auch am Gesund heitsamt Müns-
ter die Trennung zwischen Aidsberatung und STD-Sprechstunde
aufgehoben . Zur Optimierung der räumlichen Bedingungen zogen die
Mitarbeiterinnen der Aidsberatung in die Räume der früheren STD-
Beratung. Dort ist es möglich, sowohl individuell u mfassend zu beraten
als auch im Bedarfsfall medizinische Untersuchungen durchzuführen.
Im Rahmen der Einzelfallberatung berät und betreut das Gesundheitsamt die
Ratsuchenden, gibt Hilfestellung bei persönlichen P roblemen und klärt über
gesundheitliche Gefahren auf. Erkrankte, infizierte oder vermeintlich/tatsächlich
gefährdete Personen werden im Hinblick auf Infektio nswege, Symptome, sozia-
le Folgen und bestehende Hilfsangebote beraten.
Bei positiven Untersuchungsbefunden werden die Pati enten/-innen in die weite-
re Behandlung bei niedergelassenen Ärzte/-innen ver mittelt und erhalten auf
Wunsch weitere soziale Beratung. Sie können im Gesu ndheitsamt behandelt
werden, falls die Behandlung sonst nicht sichergestellt ist.
Arbeitsbericht 2005
Seite 27
Aids-/STD-Beratung
2003 2004 2005
Aids-Beratungsgespräche
davon
persönliche Beratungsgespräche
telefonische Beratungsgespräche
1.297
1.123
174
1.629
1.214
415
1.798
1.265
533
566
699
STD-Beratungsgespräche / Untersuchungen 41 35 49
Therapien 11 8 9
HIV- Antikörpertests
davon
Frauen
Männer
532
-
-
558
-
-
603
273
330
TPPA-Tests
k.A .
k.A.
57
Neben der Beratung, Testdurchführung und Untersuchu ng nimmt die Präventi-
on einen weiteren Schwerpunkt in der Aids-/STD-Beratung ein.
Präventionsaktivitäten in 2005
Zielgruppenspezifische Präventionsveranstaltungen,
Multiplikatorenfortbildungen etc.
- 34 Veranstaltungen, davon 18 in Schulen
Impfangebot gegen Hepatitis für Personen mit erhöh tem Infektionsrisiko
ohne Anbindung an das Gesundheitsregelversorgungssystem
Beteiligung an den Aktivitäten zum Weltaidstag
Aidsprävention zu Karneval in Kooperation mit der Aidshilfe Münster und
der Taxizentrale
Koordination der Jugendfilmtage zum Thema Aids und Sexualität für ca.
800 Schüler/-innen der Klassen 7-11
Neben Präventionsveranstaltungen in Schulen, Sprach kursen etc. soll in den
nächsten Jahren verstärkt versucht werden, Risikogr uppen gezielt anzuspre-
chen. Hier soll ein Schwerpunkt im Bereich Prostitu tion gelegt werden, wobei
sowohl die in der Prostitution Tätigen als auch die Kunden erreicht werden sol-
len.
Die Zahl der HIV-Infizierten liegt in Münster seit Jahren bei etwa 300 Personen.
Dass diese Zahl relativ stabil bleibt, ist auch als Ergebnis der konstanten Auf-
klärungsarbeit in Münster zu werten.
Die psychosoziale Betreuung HIV-Infizierter und Aid s-Kranker wird schwer-
punktmäßig von der Aids-Hilfe e.V. geleistet. Diese erhält jährlich einen städti-
schen Zuschuss (vgl. Aufstellung Ziff. 7.)
Arbeitsbericht 2005
Seite 28
3.2 Qualitätssichernde Dienste
3.2.1 Hygieneüberwachungen
Die Gesundheitsämter haben aufgrund bundes- und lan desrechtlicher Vor-
schriften bei verschiedenen Einrichtungen die Einha ltung der rechtlich vorge-
schriebenen Anforderungen an die Hygiene zu überwac hen mit dem Ziel, die
Allgemeinheit wirksam vor Gesundheitsrisiken, insbe sondere vor Infektionen zu
schützen. Die Leistungen des Gesundheitsamtes ziele n dabei primär auf die
Beratung und Aufklärung der Träger der Einrichtungen hinsichtlich der not-
wendigen Hygienestandards und geeigneter präventive r Maßnahmen. In die-
sem Sinne ist das Gesundheitsamt auch bestrebt, ber eits im Vorfeld bei der
Neu- oder Umbauplanung derartiger Einrichtungen ber atend mitzuwirken, damit
der Gesundheitsvorsorge ausreichend Rechnung getrag en werden kann und
spätere Kosten für Korrekturmaßnahmen vermieden wer den (vgl. unten Ziff.
3.3.1). Hoheitliche Maßnahmen wie die Schließung vo n Einrichtungen werden
nur dann ergriffen, wenn erhebliche Gefahren für di e Gesundheit abzuwenden
sind oder die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht befolgt werden.
Der Überwachung durch das Gesundheitsamt obliegen zahlreiche Einrichtun-
gen , z.B.
- Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinri chtungen, Einrichtun-
gen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken,
Arztpraxen
- Alten- und Pflegeheime
- Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendl iche
- Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten
- Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens
- Anlagen zur Versorgung mit Trinkwasser und Brauch wasser
- Anlagen zur Entsorgung von Abwasser und Abfällen
- Badegewässer
- Sonstige Praxen und Gewerbebetriebe (Fußpflege, A kupunktur, Pier-
cing-Studios, Tätowierer etc.)
In manchen Fällen sind konkrete Überwachungsintervalle durch Rechtsver-
ordnung oder Erlass vorgeschrieben. Ist kein Turnus vorgegeben, hat das Ge-
sundheitsamt die Überwachungsprogramme nach pflichtgemäßem Ermessen
unter Berücksichtigung des Risikos und der speziell en örtlichen Gegebenheiten
festzulegen. Schon aufgrund der großen Zahl der zu überwachenden Einrich-
tungen ergibt sich mit Blick auf die begrenzten Per sonalressourcen die Not-
wendigkeit einer risikogestuften Prioritätensetzung und einer sorgfältigen Pla-
nung der Aufgabendurchführung.
Die zu überwachenden Einrichtungen werden im Hinbli ck auf die Einhaltung
hygienischer Standards (auch technischer und baulic her Art) überprüft und be-
raten. Anlassbezogene Überprüfungen werden durchgef ührt, wenn dem Ge-
sundheitsamt Hinweise auf übertragbare Krankheiten oder Erkenntnisse über
wesentliche hygienische Mängel in einer Einrichtung vorliegen. Einen Schwer-
punkt der Hygieneüberwachung bilden aufgrund des er höhten Infektionsrisikos
regelmäßig die Einrichtungen des Gesundheitswesens, Alten- und Pfl ege-
heime und Gemeinschaftsunterkünfte. Gerade für Menschen, deren Wider-
standskraft alters- oder krankheitsbedingt verminde rt ist, sind infektionspräven-
Arbeitsbericht 2005
Seite 29
tive Maßnahmen und die Einhaltung der notwendigen H ygienevorschriften be-
sonders wichtig.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt im Rahmen der Hygieneüberwachung ist die
Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen in Münster. Alle Wasser-
versorger sind zur regelmäßigen Untersuchung und Do kumentation der Was-
serqualität (Einhaltung der Grenzwerte) verpflichte t. Abweichungen sind dem
Gesundheitsamt anzuzeigen. Ist eine Gefährdung der menschlichen Gesund-
heit zu besorgen, prüft das Gesundheitsamt, welche Abhilfemaßnahmen zur
Wiederherstellung der Wasserqualität erforderlich s ind oder ob gar weiterge-
hende Maßnahmen, wie z.B. Unterbrechung der Wasserv ersorgung, angeord-
net werden müssen. Darüber hinaus sind die Trinkwas serversorgungsanlagen
nach festgesetzten Intervallen auch vor Ort zu über prüfen. Für die Überwa-
chung von Anlagen der Hausinstallation, aus denen W asser an die Öffentlich-
keit abgegeben wird, hat das Gesundheitsamt ein Übe rwachungsprogramm auf
der Grundlage geeigneter stichprobenartiger Kontrol len umzusetzen. Bei der
Überwachung der Hausinstallationen ist nicht selten ein vermehrter Legionel-
lenbefall festzustellen.
Bei Störfällen oder notwendigen Sanierungsmaßnahmen der Trinkwasserver-
sorgungsanlagen steht das Gesundheitsamt den Anlage nbetreibern beratend
zur Seite. Dies gilt sowohl für die Betreiber von K leinanlagen und Anlagen der
Hausinstallation als auch für die Stadtwerke Münste r GmbH, die ihre Probe-
nahmen- und Maßnahmepläne mit dem Gesundheitsamt abgestimmt haben.
Besichtigungen im Rahmen der Hygieneüberwachung
(einschl. Vor- und Wiederholungsbesichtigungen)
2003
2004 2005
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen,
sonstige Behandlungs- und Betreuungseinrichtun-
gen, Gemeinschaftsunterkünfte
39
99
84
Sonstige Einrichtungen
(Friedhöfe, Kosmetikstudios etc. )
148
272
155
Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Brauchwas-
ser
- zentrale Wasserversorgungsanlagen
- Kleinanlagen
- Hausinstallationen
- Regenwasserversorgung
5
1.222
14
41
16
926
106
10
9
512
100
17
Schwimmbäder und Saunabetriebe 43 63 37
Räume /Einrichtungen für Tätigkeiten mit Krank-
heitserregern (Labore)
k.A.
17
8
Die Notwendigkeit regelmäßiger Überwachungen bestät igt sich in der täglichen
Arbeit. Sowohl im Rahmen der Altenheim- und Kranken hausbegehungen etc.
als auch im Rahmen der Wasserhygiene müssen von Sei ten des Gesundheits-
amtes wiederholt Maßnahmen eingeleitet werden, um e ine hygienische Versor-
gung zu gewährleisten.
Das Gesundheitsamt erhebt für Maßnahmen der Hygiene überwachung ange-
messene Gebühren .
Arbeitsbericht 2005
Seite 30
3.2.2 Erfassung und Überwachung der Berufe des Gesu ndheitswesens
Zu den klassischen gesetzlichen Aufgaben der Gesund heitsämter gehört die
Aufsicht über die Berufsgruppen des Gesundheitswese ns. Die Verantwortlich-
keit für die Durchführung der staatlichen Prüfungen in den nichtärztlichen Heil-
und Hilfsberufen und die Erteilung von Erlaubnissen zur Führung der Berufsbe-
zeichnung ist durch Zuständigkeitsregelung der Land esregierung den Gesund-
heitsämtern übertragen worden. Im Vordergrund der A rbeit steht nicht die ho-
heitliche Überwachungs- und Kontrollfunktion, sonde rn der Gedanke der Quali-
tätssicherung in der Berufsausübung.
In der Medizinaldatei werden die Angehörigen der Berufsgruppen Arzt, Zah n-
arzt, Apotheker und die der verschiedenen nichtärzt lichen Heil- und Hilfsberufe
(Gesundheitsfachberufe) erfasst, die in der Stadt M ünster mit dem ersten
Wohnsitz gemeldet sind.
Die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnungen in den
Gesundheitsfachberufen bewegt sich in Münster auf e inem landesweit ver-
gleichsweise hohen Niveau, was mit der Dichte der i n der Stadt angesiedelten
29 Ausbildungseinrichtungen für die verschiedenen B erufsgruppen zusammen-
hängt:
Erteilte Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnun g
2003
2004 2005
Diätassistent/-in 27 31 16
Kinder-, Krankenschwester/-pfleger
(neue Berufsbezeichnung ab 2004: Gesundheits- und
Krankenpfleger / Gesundheits- und Kinderkrankenpfle-
ger)
225 221 191
Krankenpflegehelfer/-in 14 15 15
Physiotherapeut/-in 162 146 148
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-in 49 43 51
Logopäde/-in 14 15 12
Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in 48 50 46
Ergotherapeut/-in 120 122 100
Rettungsassistent/-in 70 87 142
Orthoptist/-in - - 8
Hebamme/Entbindungspfleger 15 15 -
Fachkrankenschwester/-pfleger / Fachaltenpfleger/-in
Psychiatrie
7
7
10
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst 0 14 2
Fachkranken-, Fachkinderkrankenschwester/-pfleger
Intensivpflege und Anästhesie
44 18 41
Podologe/in 4 3 3
Gesundheitsaufseher/-in / Hygienekontrolleur/-in * 1 - -
* neue Bezeichnung ab 28.04.2005 Summe 800 787 785
Als allgemein unproblematisch erweist sich die Erla ubniserteilung für die Per-
sonen, die die Ausbildungseinrichtungen (Schulen) r egulär durchlaufen und
erfolgreich absolviert haben. Schwieriger und im Ei nzelfall arbeitsaufwändig
gestaltet sich hingegen die Anerkennung von Ausbild ungsnachweisen aus EU-
Staaten und im Besonderen aus den übrigen sogenannt en Drittstaaten
. Wegen
der für viele Antragsteller hohen sprachlichen und auch fachbezogenen Hürden
Arbeitsbericht 2005
Seite 31
sind die Antragsverfahren stark rückläufig und die tatsächlichen Anerkennungen
bewegen sich nunmehr nur noch im einstelligen Zahlenbereich.
Das Gesundheitsamt erteilt darüber hinaus auf der G rundlage des Infektions-
schutzgesetzes personenbezogene Erlaubnisse für Tätigkeiten mit Krank-
heitserregern .
Erlaubnisse nach § 44 IfSG
2003
2004 2005
Erlaubnisse für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
1
8
18
Bei den staatlichen Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen , die jährlich
im Frühjahr und überwiegend im Herbst stattfinden, genehmigt das Gesund-
heitsamt die Prüfungstermine, bestellt die Prüfungs ausschussmitglieder und
entsendet den Prüfungsausschussvorsitzenden. Dies i st in der Regel eine Ärz-
tin / ein Arzt des Gesundheitsamtes oder der Amtsap otheker für die PTA-
Ausbildungen; soweit es nach den Ausbildungs- und P rüfungs-(ver-)ordnungen
möglich ist, werden hierfür auch ärztliche Mitarbei terinnen und Mitarbeiter im
Rahmen eines freien Dienstvertrages eingesetzt.
Abschlussprüfungen für Gesundheitsfachberufe in de r Zuständigkeit
des Gesundheitsamtes
2003 2004 2005
Anzahl Schulen 29 29 29
Anzahl Lehrgänge mit Abschlussprüfung
(ohne Kurzlehrgänge für Rettungssanitäter und –helfer)
36 41 38
Anzahl Prüflinge
davon
1.568 1.651 1.548
Diätassistent/-in 29 32 16
Kinder-, Krankenschwester/-pfleger 229 228 219
Krankenpflegehelfer/-in - 18 15
Physiotherapeut/-in 171 159 162
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-in 49 43 55
Logopäde/-in 14 16 13
Ergotherapeut/-in 129 156 111
Orthoptist/-in - - 9
Rettungsassistent/-in 126 174 216
Rettungssanitäter/-in 602 609 474
Rettungshelfer/-in 106 108 156
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in 49 53 49
Hebamme/Entbindungspfleger 15 15 -
Fachkrankenschwester/-pfleger, Fachaltenpfleger/in
Psychiatrie
6 7 12
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst - 14 -
Fachkrankenschwester/-pfleger Intensivpflege und A-
nästhesie
43
19
41
Arbeitsbericht 2005
Seite 32
3.2.3 Arzneimittelüberwachung und Sozialpharmazie
Der Amtsapotheker des Gesundheitsamtes ist zuständi g für ein breit gefächer-
tes Überwachungsspektrum zum Verkehr mit Arzneimitt eln, Betäubungsmitteln
und Gefahrstoffen. Die Überwachung der einschlägige n Regelungen, deren
Umfang sich in den vergangenen Jahren durch EU-Einf lüsse und die Internatio-
nalisierung des Arznei- und Heilmittelverkehrs stet ig ausgeweitet hat, dienen
vorrangig dem Verbraucherschutz. Aufgrund der hohen Bestandszahlen und
der begrenzten Personalressourcen muss auch in dies em Aufgabenbereich die
Kontrollintensität verstärkt risikoangepasst sein.
In Apotheken kontrolliert der Amtsapotheker regelmäßig den Verke hr mit Arz-
neimitteln und die Einhaltung zahlreicher weiterer Rechtsvorschriften, geneh-
migt Versorgungsverträge zwischen Apotheken und Kra nkenhäusern und erteilt
Betriebserlaubnisse. Als neue Aufgaben sind seit En de 2003 die Erlaubnisertei-
lung für den Versandhandel in Apotheken sowie seit November 2004 die Er-
laubniserteilung für den Arzneimittelgroßhandel in Apotheken hinzugekommen.
Freiverkäufliche Arzneimittel können auch im Einzelhandel (Drogerien, Su-
permärkte etc.) erworben werden. Auch diese unterli egen einer regelmäßigen
Überwachung z.B. hinsichtlich der Verfalldaten und der Produkteinstufung.
Wenn neue Arzneimittel im Rahmen klinischer Prüfungen an freiwilligen Pati-
enten erprobt werden, wird stichprobenartig die Beachtung der Patientenre chte
und der Durchführungsbestimmungen nach den Grundsät zen der guten klini-
schen Praxis und des Arzneimittelgesetzes in diesen Studien inspiziert. In
Münster ist die Zahl der klinischen Prüfungen wegen des Universitätsklinikums
Münster als größtes Klinikum des Landes NRW wesentlich höher als in anderen
kreisfreien Städten und Landkreisen.
Überwachung des Arzneimittel-, Betäubungsmittel- u nd Gefahrstoffverkehrs
2003 2004 2005
Gutachten zu Apothekenbauplänen 17 15 13
Apothekenbetriebserlaubnisse 2 5 9
Besichtigungen v. Apotheken / Krankenhausapotheken 47 47 41
Erlaubniserteilungen Versandhandel - 7 6
Genehmigungen v. Arzneimittelversorgungsverträgen 52 5 4
Besichtigungen Arzneimittelaufbewahrung in Alten-
heimen
1 - 16
Arzneimittelaufsicht bei Inverkehrbringen von Arznei-
mitteln
7 3 11
Besichtigungen Einzelhandelsbetriebe 27 42 39
Stellungnahmen z. Einfuhrfähigkeit von pharmazeuti-
schen Produkten
19 2 31
Anzeigebestätigungen klinischer Prüfungen 130 152 123
Überwachung klinischer Prüfungen 32 32 35
Überprüfungen der Betäubungsmittelbestände bei
Ärzten und auf Krankenhausstationen
36 14 26
Überprüfungen Gifthandel (Betriebsbesichtigungen) 14 25 -
Ordnungsrechtliche Maßnahmen 4 27 34
Für Arzneimittel, die zu den Betäubungsmitteln gehören, gelten zum Schutz
der Patienten besondere Sicherheitsvorschriften z.B . zur Lagerung und Doku-
mentation bei Ärzten und Apotheken. Hierzu zählen a uch die Substitutionsmittel
Arbeitsbericht 2005
Seite 33
für Drogenabhängige (z.B. Methadon). Auch hier nimm t der Amtsapotheker die
entsprechenden Überwachungsfunktionen wahr.
Schließlich werden Erlaubnisse zum Einzelhandel mit Gefahrstoffen erteilt
und die jeweiligen Betriebe stichprobenartig überwacht.
Die Amtshandlungen des Amtsapothekers sind in der Regel gebührenpflichtig.
Neben den klassischen Überwachungsaufgaben nehmen A mtsapotheker seit
Inkrafttreten des Gesetzes über den öffentlichen Ge sundheitsdienst auch sozi-
alpharmazeutische Aufgaben wahr. Hierzu zählen unter anderem Aufklärung,
Information und Beratung der Bevölkerung über einen verantwortlichen Um-
gang mit Arzneimitteln.
In 2005 wurde aufgrund der seit 2004 geltenden ve rschärften Rechtsla-
ge im Bereich klinischer Prüfungen die Broschüre „A ls Patient in einer
Medikamentenprüfung“ neu aufgelegt.
3.3 Umweltmedizin
Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst verpflichtet das Gesund-
heitsamt, den Schutz der Bevölkerung vor gesundheit sgefährdenden und ge-
sundheitsschädigenden Umwelteinflüssen zu fördern s owie die Bevölkerung
über umweltmedizinische Fragen aufzuklären. Zu dies em Aufgabenfeld zählen
die Bewertung gesundheitsrelevanter Aspekte im Rahm en verschiedener Ge-
nehmigungs- und Planungsverfahren sowie umweltmedizinische Beratun-
gen in gesundheitlichen Fragen mit Umweltbezug.
3.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs- un d Planungsver-
fahren
Das Gesundheitsamt bewertet in Zusammenarbeit mit d em Bauordnungsamt
Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von Kindergärten, Schulen,
Krankenhäusern, Heimen, Lüftungsanlagen usw. unter unwelthygienischen,
gesundheitlichen Aspekten. Damit soll der Hygiene u nd Gesundheitsvorsorge
bereits bei der Planung derartiger Einrichtungen Rechnung getragen werden.
Das Gesundheitsamt beteiligt sich auch an Stellungn ahmen, die die Stadt
Münster im Rahmen von Genehmigungs- und Sanierungsverfahren ab-
zugeben hat, wenn durch das Vorhaben gesundheitlich e Belange der Bevölke-
rung berührt werden. In diesen Fällen begutachtet d as Gesundheitsamt die
gesundheitliche Verträglichkeit des Vorhabens, z.B. im Rahmen von Genehmi-
gungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgeset z, nach dem Gesetz
über Umweltverträglichkeitsprüfung oder auch in Gen ehmigungsverfahren für
Labore nach dem Gesetz zur Regelung der Gentechnik.
Arbeitsbericht 2005
Seite 34
Gutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren *
2003 2004 2005
Genehmigungen nach Bauordnungsrecht k.A. 113 121
Genehmigungen nach BImSchG k.A. 47 47
Genehmigungen nach GenTG k.A. 15 6
Genehmigungen nach sonstigen Rechtsvorschrif-
ten
k.A.
6
7
Die Gutachten werden überwiegend nach Aktenlage, zu m Teil auch nach Orts-
besichtigung oder Hinzuziehung von Experten erstellt.
Eine ebenfalls im Gesetz über den öffentlichen Gesu ndheitsdienst vorgesehene
regelhafte Beteiligung an örtlichen und überörtlich en Planungsvorhaben mit
Gesundheitsbezug ist dagegen noch in den Anfängen. Derzeit werden a uf
Landesebene (Landesinstitut für den Öffentlichen Ge sundheitsdienst) konzepti-
onelle Überlegungen dazu angestellt, wie der mensch lichen Gesundheit bei
Planungsvorhaben eine größere Bedeutung zukommen ka nn. Längerfristig soll
- in Abstimmung mit Entwicklungen in anderen Bundes ländern - eine in die
deutsche Planungslandschaft integrierte Umsetzung entstehen.
3.3.2 Umweltmedizinische Beratungen
Zu den pflichtigen Aufgaben des Gesundheitsamtes zä hlen Aufklärung und Be-
ratung der Bevölkerung über gesundheitsgefährdende und gesundheitsschädi-
gende Einflüsse aus der Umwelt und die Förderung de s Schutzes der Bevölke-
rung vor derartigen Einflüssen. Das Gesundheitsamt beurteilt z.B. mögliche
Gesundheitsgefahren durch akute Schadstoffbelastung en der Innen- und Au-
ßenluft, durch Schimmelpilze in Innenräumen oder du rch Lärm, Strahlenbelas-
tungen durch Mobilfunk, Gesundheitsbelastungen durch wilde Müllkippen. Bera-
ten werden städtische Ämter und andere öffentliche Institutionen, aber auch
Bauherren, Ingenieure und Architekten sowie andere ratsuchende Einzelper-
sonen.
Umweltmedizinische / umwelthygienische Beratungen u. Stellungnahmen *
Thematik
2003 2004 2005
Technik in Krankenhäusern 65 65 48
Schulhygiene 53 50 65
Gewerbehygiene 25 22 20
Wohnungshygiene und Hygiene in öff. Gebäu-
den
73
74
69
Akutelle Umweltbelastungen 35 36 27
Altlastenproblematik 2 7 4
Müllbeseitigung (wilde Müllkippen) k.A. 6 -
„vermüllte“ Wohnungen 116 107 85
Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit dem
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
7
20
14
* ohne telefonische Beratungen
Arbeitsbericht 2005
Seite 35
Die Stellungnahmen / Beratungen erfolgen persönlich oder schriftlich, oft nach
vorhergehender Ortsbesichtigung. Auch das telefonis che Beratungsangebot
(Umweltmedizinisches Telefon ) wird seitens der Ratsuchenden umfangreich
in Anspruch genommen.
Ein wichtiger Aufgabeninhalt ist die Aufklärung der Bevölkerung durch regel-
mäßige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . Themen in 2005 waren u.a.
Schimmelpilze in Wohnungen (Neuauflage der Broschü re)
Gesundheitsgefährdungen durch Schadstoffe in Schul gebäuden (z.B.
Schulpavillions der Thomas-Morus-Schule)
Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk; aufgrund der Sorge betroffener
Anwohnerinnen und Anwohner über mögliche Gesundheit sgefahren
durch die zunehmende Anzahl der Mobilfunksender war das Gesund-
heitsamt hier in Zusammenarbeit mit dem Amt für Grü nflächen und Um-
weltschutz aufklärend tätig.
Arbeitsbericht 2005
Seite 36
4. Psychiatriekoordination und Sozialpsychiatrie
4.1 Kommunale Psychiatrieplanung und –koordination
Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und das Gesetz über Hil-
fen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten verpflichten die
Kommunen zur Koordination der psychiatrischen und S uchtkrankenversorgung.
Die Psychiatriekoordination des Gesundheitsamtes is t Ansprechpartner für alle
Fragen der psychosozialen und psychiatrischen Verso rgung in der Stadt, für
Betroffene und deren Angehörige ebenso wie für die Leistungserbringer und
Kostenträger. Ziel ist es, die psychosoziale und ps ychiatrische Versorgung
vorausschauend, bedarfsgerecht und ressourcenschone nd zu planen und zu
steuern. Dabei kooperiert die Psychiatriekoordinati on mit der Geschäftsführung
der Kommunalen Gesundheitskonferenz (vgl. Ziff. 5.2 ) und wird maßgeblich
vom Arbeitskreis Psychiatrie mit seinen verschieden en Arbeitsgruppen unter-
stützt, die regelmäßig unter Moderation des Gesundheitsamtes tagen.
Wichtige Themen in 2005 waren, noch bedingt durch den Übergang der Zu-
ständigkeit für ambulante betreute Wohnhilfen für b ehinderte Menschen zum
überörtlichen Sozialhilfeträger, die Ausgestaltung des künftigen individuellen
Hilfeplanverfahrens in Westfalen-Lippe und die Planungen für weitere Wohn-
angebote für schwerst suchtkranke und gleichzeitig psychisch kranke Men-
schen. Münster ist Modellregion im begleitenden Forschungsprojekt, mit dem im
Auftrag der Landesregierung die Auswirkungen der Zu ständigkeitsverlagerung
untersucht werden.
Zur Konkretisierung der in 2004 zwischen den kommu nalen Spitzenver-
bänden und den Landschaftsverbänden getroffenen Rah menvereinba-
rung „Eingliederungshilfe Wohnen“ war der Psychiatr iekoordinator in
2005 an der Vorbereitung einer örtlichen Zielvereinbarung zur Be-
darfsplanung und strukturellen und individuellen Hi lfeplanung bei Anträ-
gen auf Eingliederungshilfen beteiligt. Die Zielver einbarung soll 2006 in
Kraft treten.
Ein weiteres Thema in 2005 war die Fortschreibung des Ende 2002 ver-
abschiedeten Handlungsprogramms zur Weiterentwicklung der kommu-
nalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch
kranken Menschen in Münster. Eine Berichtsvorlage a n den Rat zum
Stand der Umsetzungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm
ist in der 1. Jahreshälfte 2006 vorgesehen.
Im Bereich der Koordination der psychiatrischen Versorgung für Kinder
und Jugendliche steht die Umsetzung der von der Gesundheitskonfere nz in
2001 verabschiedeten Handlungsempfehlungen noch in mehreren (Teil-) Berei-
chen aus.
Ein Gegenstand der Koordinierungsaktivitäten in 2 005 war nach wie vor
die Vorbereitung der Übernahme der Pflichtversorgung in der Kinder-
und Jugendpsychiatrie durch das Universitätskliniku m Münster
(UKM). Aktuell ist die Übernahme seitens des UKM fü r Herbst 2006 in
Aussicht gestellt worden. Im Vorfeld wird an einem Leitfaden sowie an
einem Clearingverfahren gearbeitet, um den geplante n Übergang mög-
lichst reibungslos zu gestalten.
Arbeitsbericht 2005
Seite 37
Ein weiteres Thema war die Einrichtung einer stationären Wohngrup-
pe zur Eingliederung seelisch behinderter Jugendlic her in Koopera-
tion mit der Jugendhilfe. Diese soll im Frühjahr 2006 eröffnet werden.
Seit 2005 gibt es regelmäßige Kooperationsgespräche mit der städti-
schen Drogenberatung, dem Streetwork und dem KSD. Ziel ist es, ge-
eignete Strategien zu entwickeln, um künftig bei ju gendlichen Drogen-
konsumenten mit zusätzlichen psychischen Störungen eine enge, effek-
tive Kooperation in jedem Einzelfall zu gewährleist en und das Hilfeplan-
verfahren effektiver zu gestalten.
Eine wichtige Zielgruppe des Gesundheitsamtes sind Kinder, die durch eine
psychische Erkrankung ihrer Eltern einem erhöhten R isiko ausgesetzt sind,
selbst psychisch zu erkranken. Auf Initiative des G esundheitsamtes haben sich
vor einigen Jahren verschiedene Einrichtungen der E rwachsenen- und Kinder-
psychiatrie sowie der Jugendhilfe und das Gesundhei tsamt zum Arbeitskreis
„Kinder psychisch kranker Eltern“ zusammengeschlossen. Der Arbeitskreis
trifft sich 4 x pro Jahr unter Moderation und fachl icher Begleitung des Gesund-
heitsamtes.
In 2005 wurden wie in den Vorjahren Freie Träger gefördert , die im Auftrag
der Stadt Leistungen zur Versorgung psychisch Krank er bzw. Suchtkranker
erbringen (vgl. Einzelaufstellung Ziff. II 7.)
4.2 Sozialpsychiatrie
Auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentliche n Gesundheitsdienst und
des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei ps ychischen Krankheiten
hat die Stadt Münster einen sozialpsychiatrischen D ienst vorzuhalten. Für psy-
chisch auffällige Kinder und Jugendliche sowie für Konsumenten illegaler Dro-
gen mit psychischen Auffälligkeiten bietet das Gesu ndheitsamt besondere ziel-
gruppenspezifische Hilfen an. Für Krisen an Wochene nden steht ein mit städti-
schen Mitteln finanzierter kooperativer Krisennotdienst zur Verfügung.
4.2.1 Sozialpsychiatrischer Dienst
Die Beratungs- und Hilfsangebote des Sozialpsychiatrischen Dienstes richten
sich an Menschen mit seelischen Belastungen und psy chischen Störungen,
Menschen in Krisensituationen, Suizidgefährdete, Me nschen mit Abhängig-
keitsproblemen oder mit altersbedingten seelischen Störungen. Insbesondere
wird den Menschen Hilfe und Unterstützung angeboten , die Angebote des all-
gemeinen Gesundheitssystems von sich aus nicht in A nspruch nehmen kön-
nen.
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet vorsorgende, begleitende und nachsor-
gende Unterstützung für Menschen jeden Alters an un d ist – als einziger Hilfe-
anbieter - auch aufsuchend tätig (Hausbesuche). Er stellt den jeweiligen Hilfe-
bedarf fest und veranlasst und koordiniert die notw endigen Hilfen und Kontakte.
Arbeitsbericht 2005
Seite 38
Er berät Fachkollegen anderer Institutionen (KSD, S ozialamt, Freie Träger)
ebenso wie Angehörige und sonstige Bezugspersonen. Er wird von Amts we-
gen tätig, wenn Hilfebedürftige krankheitsbedingt d ie Hilfen nicht selbst bean-
tragen oder Anhaltspunkte für Gefährdungstatbeständ e vorhanden sind. Er ist
neben der Feuerwehr bei Unterbringungsverfahren beteiligt.
Daten Sozialpsychiatrischer Dienst*
2003 2004 2005
Klienten insgesamt
davon
Frauen
Männer
1.642
797
813
32
1.674
794
846
34
1.807
857
910
40
Erstkontakte
Frauen
Männer
740
358
354
28
794
361
405
28
827
388
407
32
Hausbesuche
1.087 1.077 1.252
Beratungsgespräche mit Klienten im Amt
755 934 933
Betreuungsanregungen /Gutachten /
Stellungnahmen
202 134 135
Kriseninterventionen
k.A. 97 118
Mitwirkung bei Anträgen auf Eingliederungshilfe
Wohnen (Hilfeplanverfahren / Clearingstelle)
75 125 152
* einschl. Daten der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Die Inanspruchnahme des Sozialpsychiatrischen Diens tes (Zahl der Klienten)
ist leicht angestiegen. Die Ursachen sind vermutlic h in den veränderten sozia-
len und gesetzlichen Rahmenbedingungen und den komp lexeren Anforderun-
gen zu suchen, die die Gesellschaft an den Einzelne n stellt und denen immer
mehr Menschen offenbar nicht mehr gewachsen sind. E s wächst die Gruppe
derjenigen, die sich auf die strukturierten Behandl ungsangebote der Regelver-
sorgung nicht immer einlassen können.
Der Sozialpsychiatrische Dienst wirkt in verschiede nen Arbeitskreisen (z.B.
Stadtteilarbeitskreisen) aktiv mit und bietet in Ei nrichtungen der Wohnungslo-
senhilfe (z.B. Haus der Wohnungslosen) regelmäßige Sprechstunden vor Ort
an. Für sozial isolierte Klientinnen und Klienten d es Sozialpsychiatrischen
Dienstes wird 14-tägig eine offene Freizeit- und Kontaktgruppe mit wechseln-
dem Programm organisiert und betreut.
Der Sozialpsychiatrische Dienst beteiligt sich auch regelmäßig an Informati-
ons- und Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
anderer Ämter und Institutionen mit dem Ziel, den K olleginnen und Kollegen
durch konkrete Handlungsempfehlungen mehr Sicherhei t und Kompetenz im
Umgang mit psychisch auffälligen Menschen zu vermitteln.
Arbeitsbericht 2005
Seite 39
Um die Erfassung und die Auswertungsmöglichkeiten d er Aufgaben des Sozi-
alpsychiatrischen Dienstes für die Gesundheitsberic hterstattung zu verbessern,
ist die Einführung einer neuen Software erforderlich. Die notwendigen Vorbe-
reitungen wurden in 2005 getroffen, so dass das neu e Programm ab 2006 ein-
gesetzt werden kann.
4.2.2 Kinder- und jugendpsychiatrische Hilfen
Die Kinder- und Jugendpsychiaterin des Gesundheitsa mtes wirkt mit bei der
Beratung/Unterstützung von psychisch auffälligen Kindern und jugendlichen
Klienten des Sozialpsychiatrischen Dienstes und deren Familien.
Sie bietet in allen Bezirken des Kommunalen Soziald ienstes monatliche
Sprechstunden an und steht dort sowohl für direkte Patienten- un d Angehöri-
genkontakte als auch für die Fallberatung zur Verfü gung. Sie wirkt außerdem in
der Clearingstelle der „ Kinderschutzambulanz “ des Deutschen Roten Kreuzes
mit und arbeitet zusätzlich (gegen Kostenerstattun g an das Gesundheitsamt) 9
Stunden pro Monat als beratende Ärztin in dieser am bulanten Beratungs- und
Therapieeinrichtung.
Schließlich gehören Gutachten für Gerichte, Jugend- und Sozialämter etc. so-
wie Krisenintervention und die Mitwirkung bei Unterbringungsverfahren von
Kindern- und Jugendlichen und jungen Volljährigen zu ihrem Aufgabenfeld.
4.2.3 Therapie und Hilfe sofort
Das Gesundheitsamt hält ein Abstinenz-orientiertes Hilfsangebot für Konsu-
menten illegaler Drogen vor. Im Rahmen von „Therapie und Hilfe sofort“
werden behandlungswillige Klienten in den qualifizi erten Entzug, ggf. mit nach-
folgender Entwöhnungsbehandlung vermittelt oder ihn en werden sonstige Un-
terstützungen und Hilfen angeboten. Das Angebot ric htet sich vor allem an jun-
ge Drogenabhängige, deren Motivation noch sehr labi l ist, die durch lange War-
te- und Vermittlungszeiten abgeschreckt würden und die bisher keinen Kontakt
zu den klassischen Drogenhilfeeinrichtungen gefunden haben.
Therapie und Hilfe sofort
2003 2004 2005
Soforhilfe-Sprechstunden
81
93 65
Hilfesuchende (Interessierte Personen)
davon
Frauen
Männer
49
14
35
64
22
42
42
8
34
Nach Ausscheiden der THS-Mitarbeiterin aus dem Dien st der Stadt
Münster im Mai 2005 wurden die ambulanten Suchthil fen organisato-
risch in den sozialpsychiatrischen Dienst integrier t. Aus Gründen der
Haushaltskonsolidierung ist seither 0,5 Stelle des Sozialpsychiatrischen
Arbeitsbericht 2005
Seite 40
Dienstes unbesetzt. Die Angebote mussten aus diesem Grunde vorü-
bergehend eingeschränkt werden, die Soforthilfe-Sprechstunden wurden
auf 1 x pro Woche reduziert.
4.2.4 Krisennotdienst an Wochenenden
Für akute Krisensituationen an Wochenenden steht de r psychiatrische und psy-
chosoziale Krisennotdienst zur Verfügung. Das Krisennotdienstteam besteht
aus ca. 50 bis 60 Fachleuten, die nebenamtlich im K risennotdienst mitarbeiten.
Die Belange des Krisennotdienstes werden in der Arbeitsgruppe Krisennot-
dienst des AK Psychiatrie geregelt, die Dienstplangestaltung u nd Finanzierung
obliegen dem Gesundheitsamt.
Menschen in schweren seelischen Notlagen können den Notdienst jeweils von
Fr 20.00 Uhr bis Mo 8.00 Uhr telefonisch über die T elefonseelsorge oder über
die Westfälische Klinik Münster erreichen. Je eine Ärztin oder ein Arzt sowie
weitere erfahrene Fachkräfte aus dem psychosozialen oder klinischen Bereich
leisten bei Bedarf überbrückende Hilfe im Notfall, bis wieder die reguläre Bera-
tung und Behandlung von Fachdiensten und Praxen in Anspruch genommen
werden kann.
Krisennotdiensteinsätze an Wochenenden
2003 2004 2005
Anzahl Einsätze
davon
Frauen
Männer
232
127
125
105
2
257
146
132
123
2
362
116
244
116
2
In 2005 ist die Zahl der Fälle insgesamt deutlich angestiegen, die Zahl
der Hausbesuche aber nicht. In der Mehrzahl der Fäl le konnte der Kri-
sendienst die Situation durch telefonische Beratung klären.
Der städtische Zuschuss in 2005 betrug 41.263 € .
Arbeitsbericht 2005
Seite 41
5. Projektbezogene Gesundheitsförderung
5.1 Gesundheitshaus
Das Gesundheitsamt hat nach dem Gesetz über den öff entlichen Gesundheits-
dienst die Planung und Umsetzung von Gesundheitsför derung und Prävention
zu koordinieren, ggf. auf zusätzliche Aktivitäten d er hier tätigen Institutionen,
Organisationen und Gruppen hinzuwirken und die Selb sthilfe zu unterstützen.
Mit Eröffnung des Gesundheitshauses im August 1999 wurde in Münster ein
wichtiger Beitrag zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags gelegt.
Das Gesundheitshaus ist ein Informations-, Beratung s- und
Service-Center zu den Themen "Gesundheit, Soziales, Selbsthilfe und Ehren-
amt“. Neben städtischen Mitarbeiterinnen und Mitar beitern des Gesundheits-
amtes und des Informationsbüros Pflege arbeiten im Gesundheitshaus ver-
schiedene Institutionen und Vereine in eigener Vera ntwortung aber gemeinsam
unter einem Dach. Auch die städtische Volkshochschule nutzt Räumlich keiten
des Gesundheitshauses für ihr Kursangebot im Bereic h „Gesundheit und Um-
welt“. Seit Juli 2004 ist im Gesundheitshaus das Se kretariat „Gesunde Städte-
Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland“ angesiedelt (vgl. Ziff. II. 6.4)
.
5.1.1 Leitung und Koordination
Eigentümer des Gesundheitshauses sind die städtisch verwaltet en Stiftungen
Siverdes und Magdalenenhospital. Die Hausverwaltung wurde der Wohn +
Stadtbau GmbH übertragen.
Das Gesundheitsamt ist für die Leitung und Koordination des Gesundheits-
hauses sowie für die konzeptionellen und fachlichen Schwerpunkte verantwort-
lich. Die Leitung des Hauses koordiniert insbesonde re die Belange der ver-
schiedenen Hausmieter, die Belegung / Vermietung d er multifunktionalen
Räumlichkeiten und die infrastrukturellen Hausdienste.
Das Gesundheitshaus war in 2005 ganzjährig montags bis freitags von
8.00 Uhr bis 22.00 Uhr für Veranstaltungen und Kurs e geöffnet. Zusätz-
lich gab es Einzelvermietungen an den Wochenenden.
Eine Vermietung am Wochenende war nach der Konzeption des Gesund-
heitshauses nicht vorgesehen, aber die Nachfrage na ch einer Nutzung der
Räumlichkeiten auch an Samstagen und Sonntagen war sowohl seitens der
Hausmieter als auch seitens externer Interessenten von Anfang an gegeben.
Arbeitsbericht 2005
Seite 42
Das Gesundheitsamt hat sich zwar immer bemüht, dies en Wünschen soweit
wie möglich zu entsprechen. Allerdings kam es wegen fehlender Personalres-
sourcen (an Wochenenden seht kein Hauspersonal zur Verfügung) regelmäßig
zu Problemen. Seit 2005 gibt es konzeptionelle Über legungen, wie man eine
geregelte kostendeckende Vermietung auch an Wochen enden umsetzen kann.
Dies soll ab 2006 erprobt werden.
Neben den von den Hausmietern ganzjährig genutzten Büro- und Beratungsflä-
chen stehen 8 verschiedene Multifunktionsräume zur Verfügung. Diese kön-
nen bei Nichtbelegung durch die Hausmieter von inte ressierten Gruppen, Insti-
tutionen oder Einzelpersonen für einmalige oder reg elmäßige Seminare,
Workshops, Tagungen etc. angemietet werden. Vorauss etzung ist, dass sich
die Aktivitäten in den konzeptionellen Rahmen des Gesundheitshauses einfü-
gen. Im Einzelnen stehen zur Verfügung:
- 2 Bewegungsräume (60 m² u. 110 m²)
- 2 Gruppenräume (17 m² und 50 m²)
- 1 Arbeitsraum (25 m²)
- 1 Vortragsraum (110 m²)
- 1 Teamraum (38 m²)
- 1 Küche
Die meisten Räume können für verschiedene Zwecke ge nutzt und bedarfsge-
recht ausgestattet werden (Präsentationstechnik, St ellwände, mobile Sprech-
und Musikanlage, Therapie- und Bewegungsmaterial etc.) Auch die Möblierung
wird flexibel den jeweiligen Anforderungen der Nutzer angepasst.
Die Nutzungsintensität der einzelnen Räume ist sehr unterschiedlich, je n ach-
dem, welche Nutzergruppen aufgrund des Zuschnittes, der Größe und der Aus-
stattung des jeweiligen Raumes angesprochen werden können und ob die Räu-
me auch tagsüber nachgefragt werden oder nicht. So wird der am besten aus-
gelastete große Bewegungsraum bereits vormittags du rch Vorschulkinder und
nachmittags durch Schulkinder und Jugendliche genut zt. Der kleine Gruppen-
Bewegungsraum
„Oase“ (60 m²)
im Gesundheitshaus
Arbeitsbericht 2005
Seite 43
raum mit der niedrigsten Auslastung kann wegen sei ner geringen Größe nicht
für Gruppen mit mehr als 6 Personen und daher nur f ür Einzelberatungen, Su-
pervisionen etc. genutzt werden. Die größte Nachfra ge für die Gruppen-, Ar-
beits- und Vortragsräume bezieht sich auf die Aben dstunden (ab ca. 16.00 /
17.00 Uhr). Trotz sorgfältiger Planung und Abstimmu ng der Veranstaltungen
und einer Minimierung der Umbauzeiten zwischen den Veranstaltungen müs-
sen hier regelmäßig Interessenten abgewiesen werden.
Die beiden Trägerstiftungen tragen den jährlichen Zuschussbedarf des Ge-
sundheitshauses anteilig als Aufwand im Sinne ihrer Stiftungszwecke (Magda-
lenenhospital zu 60 % und Siverdes zu 40 %). Die St adt Münster beteiligt sich
an der Finanzierung mit
- einem jährlichen Zuschuss an die Trägerstiftungen in Höhe v. 15.340 €
- einem jährlichen Zuschuss zu den Programmmitteln / Betriebskosten
(25.000 € in 2005)
- Mietzahlungen für die von den städtischen Ämtern ganzjährig genutzten
Räumlichkeiten im Gesundheitshaus
- der Finanzierung der Personalkosten für eine Teil zeitkraft
(0,24 Stelle G 5 TVöD).
Alle übrigen Kosten werden von den Trägerstiftungen getragen. Die Stadt
Münster erzielt keine Einnahmen. Diese fließen auss chließlich den Trägerstif-
tungen zu (vgl. Wirtschaftsplan 2006 „Stiftungen de r Stadt Münster - Eigentü-
mergemeinschaft Gesundheitshaus“)
5.1.2 Gesundheitsbezogene Projekte und Aktionen, In formationsbörse
Neben der Koordination des Gesundheitshauses initii ert bzw organisiert die
Leitung des Hauses – meist in Kooperation mit Dritt en – verschiedene gesund-
heitsbezogene Projekte und Sonderveranstaltungen. S ie haben allesamt das
Ziel, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bü rger für ihre Gesundheit
zu stärken, ihr Gesundheitsverhalten positiv zu bee influssen und ihnen die da-
für notwendigen Informationen zu geben. Dabei werde n alle Zielgruppen ange-
sprochen.
Die Veranstaltungen und Angebote werden vom Gesundh eitsamt 2 x jährlich in
Halbjahres-Programmen zusammengestellt und veröffentlicht.
Zu den Leistungen des Gesundheitsamtes zählen regel mäßig die Bereitstel-
lung, Herrichtung und Ausstattung von Räumlichkeite n, die Organisation der
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie ggf. weiter e finanzielle und / oder per-
sonelle Unterstützungsleistungen.
Sonderveranstaltungen des Gesundheitshauses in 2005
Reisebörse für Senioren und Menschen mit Behinderung am 15.01. 05
in Kooperation mit dem Informationsbüro Pflege und frei gemeinnützigen
Reiseanbietern
Arbeitsbericht 2005
Seite 44
LLID - Leichter leben in Deutschland ab 10.03.2005 (gemeinsame
Aktion der Nord-Apotheke mit Geschäftsleuten, dem S portamt und dem
Gesundheitsamt)
Osteoporose-Tag am 16.04.2005 in Kooperation mit der VHS und dem
Qualitätszirkel Osteoporose
Selbstbehauptung für gehörlose Frauen am 23./24.04.05 und am
25./27.11.05 in Kooperation mit dem Sozialamt, der VHS, dem Paritäti-
schen und dem Diakonischen Werk
Herz-Kreislauf-Tag am 05.11.2005 in Kooperation mit der VHS und der
Deutschen Herzstiftung
Körpertag 2005 am 13.11.05 mit über 20 Referentinnen und Referenten
aus dem Bereich „Körperarbeit“
Tag der offenen Tür der Selbsthilfegruppe „Hochbegabte Kinder“ am
04.12.05
5.2 Gruppen- und lebensraumbezogene Projekte und Hi lfen
Das Gesundheitsamt legt im Rahmen der Gesundheitsfö rderung einen Schwer-
punkt auf die Förderung von gruppenbezogenen und le bensraumbezogenen
Ansätzen. Ziel ist es, nachhaltige gesundheitliche Verbesserungen vor allem für
benachteiligte Personen bzw. Bevölkerungsgruppen zu erreichen und die knap-
pen Ressourcen möglichst zielgerichtet einzusetzen. Dazu werden gemeinsa-
me Projekte mit städtischen und / oder anderen Koop erationspartnern initiiert
und umgesetzt. Menschen, die trotz des gut ausgebau ten gesundheitlichen
Regelversorgungssystems keinen Zugang zur medizini schen Versorgung fin-
den (z.B. Migrantinnen und Migranten mit sprachlich en Barrieren, deutsche
Familien mit schwierigem sozialen Hintergrund, wohn ungslose Mädchen, Frau-
en und Männer mit gesundheitlichen Problemen) werd en vor Ort aufgesucht
und unterstützt, mit der Zielsetzung, sie an das me dizinische Regelversor-
gungssystem anzubinden und gesundheitsrelevantes Ve rhalten zu fördern.
Dies erfolgt in enger Kooperation mit den vor Ort t ätigen Sozialarbeiterinnen
und Sozialarbeitern und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.
5.2.1 Modellprojekt: Die Familienhebamme am Gesundh eitsamt der Stadt
Münster
Während der Schwangerschaft, der Geburt und des ers ten Lebensjahres eines
Kindes werden wichtige Weichen für die Gesundheit g estellt. Doch leider ist
immer wieder festzustellen, dass manche Frauen die angebotenen Schwanger-
schaftsvorsorgen und Vorsorgeuntersuchungen für Kin der nicht oder nicht aus-
reichend in Anspruch nehmen. Dies führt regelmäßig zu Komplikationen wie
Frühgeburten nach Infektionen oder Krankheiten des Kindes, die wiederum
zahlreiche Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte n ach sich ziehen. Neben
der psychischen Belastung für die Familien entstehe n dadurch erhebliche Kos-
ten und Folgekosten.
Arbeitsbericht 2005
Seite 45
Um hier adäquat Hilfe leisten zu können, wurde im J ahre 2004 das Projekt „Die
Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster “ entwickelt und auf
den Weg gebracht. Um möglichst viele Frauen aus unt erschiedlichen Kulturen
und Problembereichen erreichen zu können, wurde ein e freiberufliche Hebam-
me auf Honorarbasis verpflichtet, die über einen ei genen Migrationshintergrund
und über eine hohe Sprach- und Fachkompetenz verfügt.
Die Familienhebamme nimmt alle üblichen Hebammentät igkeiten im Rahmen
der Geburtsvorbereitung und der Betreuung nach der Geburt wahr, bezieht aber
darüber hinaus auch soziale Gesichtspunkte mit ein. Die umfassende Betreu-
ung beinhaltet auch die Vermittlung von Information en über Ernährung, Pflege
und notwendige Vorsorgen sowie das Aufzeigen weiter er Angebote und Unter-
stützungsmöglichkeiten. Der Betreuungszeitraum wird individuell festgelegt und
kann bei Bedarf das 1. Lebensjahr des Kindes umfassen.
Dabei arbeitet die Hebamme eng mit allen Diensten, die in der jeweiligen Fami-
lie tätig sind sowie mit den niedergelassenen Ärzti nnen und Ärzten zusammen.
Diese Kooperation ermöglicht eine niedrigschwellige Betreuung von Problem-
familien. Ziel ist dabei immer eine Integration in das Regelversorgungssystem
.
Die bisherigen Projekterfahrungen sind ausgesproche n positiv. Die Familienhe-
bamme hat zu Beginn des Projektes in 2004 vorwiegen d Frauen mit Migrati-
onshintergrund, seit 2005 wegen des zunehmenden Bed arfs auch deutsche
Frauen aus Stadtteilen mit besonderem Förderbedarf betreut. Insgesamt konnte
die Familienhebamme in den Jahren 2004 und 2005 jew eils rund 45 Frauen
und Kinder betreuen.
Ab 2006 soll die Einsatzzeit der Hebamme ausgeweite t werden, um sowohl in
den Übergangsheimen als auch in den Stadtteilen die Versorgung von Schwan-
geren und Säuglingen mit Unterstützungsbedarf siche rzustellen und zu verbes-
sern. Das Projekt konnte zunächst bis 2008 finanzie ll abgesichert werden, unter
anderem durch einen Zuschuss der Franz Bröcker-Stif tung in Höhe von 11.440
€ pro Jahr.
5.2.2 Modellprojekt: Gesund aufwachsen in Münster
Zur Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlich en in benachteiligten
Stadtteilen ist das Projekt „Gesund aufwachsen in M ünster“ entwickelt worden,
welches zunächst modellhaft im Stadtteil Berg Fidel angesiedelt wurde
. Die
Zielsetzung des Projektes besteht in der nachhaltig en Verbesserung, Erhaltung
und Vorbeugung der Gesundheit von Kindern und Jugen dlichen. Schwerpunkt-
mäßig sollen Maßnahmen durchgeführt werden, die es den Kindern ermögli-
chen, sich mehr zu bewegen, sich gesünder zu ernähr en, die eigenen Lebens-
kompetenzen zu stärken und damit eine aktive Stress bewältigung herbeizufüh-
ren. Um alle Lebensbereiche mit einbeziehen zu könn en, arbeitet das Projekt
nach dem Setting-Ansatz.
Kinderärztinnen und -ärzte, die Familienhebamme, di e Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von Kindertagesstätten, Sportvereinen u nd sozialen Einrichtungen
sowie die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule Be rg Fidel sind in einem
Arbeitsbericht 2005
Seite 46
Netzwerk organisiert und werden durch städtische Fa chämter, durch die nie-
dergelassene Ärzteschaft, den Gemeindeunfallversich erungsverband Westfa-
len-Lippe sowie die mit dem Projekt kooperierenden Krankenkassen unterstützt.
Durch die enge Zusammenarbeit soll eine gesundheitsförderliche Nachhaltigkeit
entstehen.
Das Projekt hat im Herbst 2005 die zweite Stufe i m Bewerbungsverfah-
ren um die Aufnahme in eine Bundesförderung durch d as Bundesminis-
terium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrauche rschutz erreicht.
Für die zweite Stufe des Wettbewerbs wurde ein ausf ührliches Präventi-
onskonzept erstellt. Mit der Entscheidung des Minis teriums ist im April
2006 zu rechnen. Im Falle einer Förderung durch das Bundesministeri-
um könnten die Projektaktivitäten erheblich intensiviert werden.
Eine Koordination mit dem Projekt Anschub.de der Be rtelmann Stiftung und mit
dem Netzwerk Opus NRW wird für Münster angestrebt. Nach Abschluss der
Modellphase ist geplant, das Projekt auf weitere St adtteile Münsters auszuwei-
ten.
Langfristig ist eine Weitervermittlung des in Münst er entwickelten Konzep-
tes geplant. Ansprechpartner hierfür sollen alle am Gesunde Städte-Netzwerk
beteiligten Kommunen sein.
5.2.3 Weitere Aktivitäten, Projekte, Hilfen
Neben dem Engagement in den beiden oben genannten P rojekten sind für
2005 noch folgende Aktivitäten des Gesundheitsamtes im Bereich der Gesund-
heitsförderung und der Gesundheitshilfen zu nennen:
122 Hausbesuche bei Familien bzw. Personen mit gesundheitlichen
Problemstellungen
das Impfprogramm für Flüchtlingskinder (in Kooperation mit dem
Kinder und Jugendgesundheitsdienst)
alle 2 Wochen ärztliche Sprechstunde im MASY (Sleep-ln und Offener
Treff für Mädchen und junge Frauen).
14-tägige Sprechstunde im Stadtteil Coerde zu Fragen der Gesund-
heit, Ernährung und Hygiene;
(157 Sprechstundenbesucher/-innen )
„Gesunde Ernährung – gesundes Frühstück in Kindertagesstätten“
(40 Veranstaltungen mit 750 Kindern )
Mitwirkung beim Gesundheitsprojekt für Jugendliche zwischen 16
und 24 Jahren in der Stadtteilwerkstatt Nord mit Informationen über
verschiedene Ernährungs- und Gesundheitsthemen ( 1 x wöchentlich,
ca. 25 Teilnehmer/-innen)
Projekt „Gesunde Ernährung und Zahnprophylaxe“
für Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 16 Ja hren in städtischen
Übergangseinrichtungen
( 31 Veranstaltungen mit 221
Kindern und Jugendlichen )
Arbeitsbericht 2005
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Aktion zu Einschulung in Berg Fidel zu den Themen Zahngesundheit,
gesunde Ernährung und Familienplanung
Mitwirkung beim interkulturellen Gesundheitsprojek t „Mit Migranten für
Migranten“ (MiMi) des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen
und des Ethno-Medizinischen Zentrums Hannover
Arbeitsbericht 2005
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6. Planung und Koordination
6.1 Kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE)
Die kommunale Gesundheitsberichterstattung nach § 2 1 ÖGDG hat als Analy-
se- und Prognoseinstrument die Aufgabe, Daten zum G esundheitszustand der
Bevölkerung, zu Gesundheitsrisiken sowie über die V ersorgung mit Gesund-
heitsleistungen systematisch zur Verfügung zu stell en und Handlungsbedarfe
aufzuzeigen. Damit liefert die Gesundheitsberichter stattung für die Politik, die
Fachöffentlichkeit und für die Bevölkerung wichtige Grundlagen, vor allem auch
für kommunale Planungs- und Steuerungsprozesse. Dur ch ein strukturiertes
Vorgehen in Form einer sukzessiven Ausarbeitung von Einzelberichten soll
nach und nach das Gesamtbild der gesundheitlichen S ituation in Münster auf-
gezeigt werden. Seit 1994 werden vom Gesundheitsamt regelmäßig Gesund-
heitsberichte erstellt, so z.B. der Gesundheitsrahmenbericht, meh rere Berichte
zur Kinder- und Jugendgesundheit (Sozialpädiatrisch e Berichte Münster) sowie
das Handlungsprogramm zur psychosozialen Versorgung.
Weitere spezielle Themenbereiche wurden in den zurückliegenden Jahren
durch das Gesundheitsamt aber insbesondere auch übe r die Arbeitskreise der
Gesundheitskonferenz in Angriff genommen (vgl. hier zu auch Ziff. 6.2), so zum
Beispiel die Themen Brustkrebs, Rehabilitation und berufliche Reintegration
psychisch kranker Menschen, Demenz und Impfprophylaxe.
Das Gesundheitsamt forciert, beobachtet und bewerte t regelmäßig den Stand
der Umsetzung der in den Gesundheitsberichten und den Gesundheit skonfe-
renzbeschlüssen formulierten Handlungsempfehlungen .
Beispielhaft sind hier aus 2005 die Verhandlungen zur Gewährleistung
der kinder- und jugendpsychiatrischen Pflichtversor gung in Münster, die
Weiterführung des „Arbeitskreises Demenz Münster“ u nd der Versand
der Med-Doc-Card an die niedergelassene Ärzteschaf t in Münster zu
nennen.
Im Jahr 2005 hat das Gesundheitsamt mit der Fortsc hreibung des im
Jahre 2001 veröffentlichten Gesundheitsrahmenberich tes begonnen.
Ziel ist es, die Fortschreibung bis Ende 2006 abzuschließen .
Die Aktivitäten des Kinder- und Jugendgesundheitsdi enstes im Rahmen der
Gesundheitsberichterstattung in 2005 sind unter Ziff. 2.1.3 beschrieben.
6.2 Kommunale Gesundheitskonferenz
Dem Gesundheitsamt obliegt die Geschäftsführung der Gesundheitskonfe-
renz ebenso wie die Betreuung der Facharbeitskreise , die von der Gesund-
heitskonferenz zur fachlichen Aufbereitung der Jahr esthemen und Handlungs-
empfehlungen regelmäßig eingerichtet werden (§§ 23, 24 ÖGDG)..
Der Gesundheitskonferenz Münster gehörten Ende 2005 insgesamt 39 Mitglie-
der (Vertreter/-innen von Ärzteverbänden, Krankenka ssen, Krankenhäusern,
Selbsthilfeorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Wei terbildungseinrichtungen,
städtischen Ämtern und Ratsfraktionen) an.
Arbeitsbericht 2005
Seite 49
Vorrangiges Ziel der Gesundheitskonferenz ist der E rfahrungs- und Informati-
onsaustausch sowie eine bessere Kooperation der im Gesundheitswesen täti-
gen Organisationen und Gruppen. Damit soll die Gesu ndheitsförderung ge-
stärkt, die Gesundheitsleistungen sollen besser auf einander abgestimmt und
etwaige Defizite aufgespürt werden.
Die Gesundheitskonferenz tagt 2 x jährlich und legt in jeder Sitzung ein Jahres-
thema fest.
Beschlüsse der Gesundheitskonferenz in 2005
Am 27.04.05 fand im Landeshaus eine gemeinsame Sit zung mit der
Pflegekonferenz statt. Die Gesundheits- und die Pfl egekonferenz verab-
schiedeten einvernehmlich die Handlungsempfehlungen Verbesserung
der Situation Demenzkranker und ihrer Angehörigen in Münster .
In ihrer Sitzung am 27.04.05 entschied sich die Ge sundheitskonferenz
einvernehmlich, das Thema Tabakkonsum reduzieren in Münster bis
2010 als neues Jahresthema zu bearbeiten. Ein Arbeitskreis aus Mit -
gliedern der Gesundheitskonferenz und externen Expe rtinnen und Ex-
perten zur Aufarbeitung des neuen Jahresthemas wurd e von der Ge-
schäftstelle zusammengestellt.
Am 19.10.05 verabschiedete die Gesundheitskonferen z einvernehmlich
die Handlungsempfehlungen Gesundheitliche Versorgung von Op-
fern häuslicher Gewalt in Münster . Das Gesundheitsamt und das
Frauenbüro werden die Umsetzung der Handlungsempfeh lungen weiter
begleiten.
In ihrer Sitzung am 19.10.05 entschied sich die Ge sundheitskonferenz
einvernehmlich dafür, Gesund aufwachsen in Münster als neues Jah-
resthema zu bearbeiten.
Weitere koordinierende Facharbeitskreise mit Geschäftsführung dur ch das Ge-
sundheitsamt
- Arbeitskreis Mädchengesundheit mit Vertreterinnen ver schie-
dener Beratungsstellen in städtischer und freier Tr ägerschaft
(trifft sich 3 bis 4 mal jährlich)
- Arbeitskreis Demenz Münster ; dieser wird auf Empfehlung des
Facharbeitskreises nach Beendigung seines Auftrags für die
Gesundheitskonferenz weitergeführt
(trifft sich 2 bis 3 mal jährlich)
- Arbeitskreis Psychiatrie mit verschiedenen Arbeitsgruppen
(siehe Ziff. 4.1)
Arbeitsbericht 2005
Seite 50
6.3 „Gesundheitsstadt“ Münster
Eine wesentliche Leitorientierung der Stadtentwickl ung lautet: Münster zu einer
Stadt mit höchster Lebensqualität weiterzuentwickel n und den hohen Umwelt-,
Natur-, Wohn-, Freizeit- und Sportqualitäten gerech t zu werden. Eine konkrete
Zielsetzung ist dabei, Münster als „Gesundheitsstadt“ zu positionieren.
Die Stadt Münster hat sich in den zurückliegenden J ahren als Gesundheits-
standort in den Bereichen Handel, Wissenschaft und Forschung immer stärker
profiliert. Der Gesundheitssektor ist in Münster de r größte Einzelsektor. Der Rat
der Stadt hat in diesem Zusammenhang in 2003 das Pr ogramm „Gesundheits-
stadt Münster“ – Gesundheitswirtschaft als Standort faktor der Zukunft – mit
verschiedenen Handlungsaufträgen an die Verwaltung beschlossen. Unter Ko-
ordination der Wirtschaftsförderung Münster GmbH so llen in Zusammenarbeit
mit allen Akteuren des regionalen Gesundheitswesens Wachstumsmotoren
identifiziert und gefördert werden. Das Gesundheits amt wird in diese Aktivitäten
regelmäßig eingebunden.
Am 23.06.05 veranstalteten das Amt für Stadt- und R egionalentwick-
lung, Statistik und die Volkshochschule Münster in Kooperation mit der
Wirtschaftsförderung Münster GmbH und dem Gesundhei tsamt das 2.
Stadtgespräch zum Thema „Gesunde Stadt Münster – Gesundheits-
förderung zwischen Anspruch und Wirklichkeit“.
6.4 Sekretariat Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesr epublik
Deutschland (GSN)
Das Gesunde Städte-Netzwerk ist ein auf Initiative der Weltgesundheitsorgani-
sation (WHO) im Jahre 1989 ins Leben gerufener Zusa mmenschluss von Ge-
bietskörperschaften, Initiativen und Selbsthilfen im gesamten Bundesgebiet. Die
Stadt Münster ist seit 1997 Mitglied. Die 1986 von der WHO verabschiedete
Ottawa-Charta definiert die Städte als Lebensraum, von dem zukunftsweisende
Gesundheitspolitik ausgehen soll. Ein wesentliches Ziel ist die Selbstverpflich-
tung der Mitgliedskommunen, die Gesundheitsförderun g zu einer kommunalpo-
litischen Aufgabe weiter zu entwickeln.
Im Gesunde Städte-Netzwerk sind derzeit 62 Städte u nd Kreise zusammenge-
schlossen. Organe des Netzwerkes sind die Mitgliederversammlung die ein-
mal jährlich tagt, alle zwei Jahre in Verbindung mi t der Ausrichtung eines Sym-
posiums und der Sprecherrat .
Begleitet und Vorbereitet werden alle Aktivitäten d urch das Gesunde Städte-
Sekretariat (Geschäftsstelle) , das seit Mitte 2004 im Gesundheitshaus ange-
siedelt ist. Die Geschäftsführung des Gesunde Städte-Sekretariat s obliegt dem
Gesundheitsplaner der Stadt. Er wird unterstützt du rch Mitarbeiterinnen seiner
Abteilung. Eingebunden in die Sekretariatsarbeit si nd darüber hinaus die Müns-
teraner Informations- und Kontaktselle für Selbsthi lfe (miks) und die Kinderneu-
rologiehilfe Münster e.V.
Das Sekretariat nimmt vielfältige Netzwerkaufgaben wahr. Es ist für die Mitglie-
derbetreuung und -unterstützung zuständig, berät interessierte Kommunen zur
Arbeitsbericht 2005
Seite 51
Mitgliedschaft im Netzwerk, bereitet die Mitgliederversammlungen, die Sitzun-
gen des Sprecherrates, der Kompetenzzentren und der regionalen Netzwerke
mit vor und ist für die Umsetzung von Beratungsergebnissen aus den Gremien
zuständig.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit gibt das Sekret ariat zwei- bis dreimal jähr-
lich die Gesunde Städte-Nachrichten heraus, pflegt einen Newsletter und be-
dient die Homepage des Netzwerkes, die von der Stad t Frankfurt/M betreut
wird.
Ein wichtiges Thema in 2005 war die Positionierung des Netzwerkes in
Bezug auf die Diskussionen um ein neues Präventionsgesetz . In einem
gemeinsamen Schreiben mit dem Deutschen Städtetag s etzte sich das
Gesunde Städte-Netzwerk dafür ein, im Präventionsge setz stärker die
kommunale Ebene zu berücksichtigen. Das Präventions gesetz scheiter-
te im Bundesrat und an verfassungsrechtlichen Beden ken der Kranken-
kassen. Zwar gab es seither verschiedene Aktivitäte n auf unterschiedli-
chen administrativen und verbandlichen Ebenen für e inen neuen Anlauf.
Zur Zeit ist aber noch offen, wann ein entsprechend er Gesetzentwurf
vorgelegt wird.
Arbeitsbericht 2005
Seite 52
7. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen
Die enge Zusammenarbeit und Kooperation des Gesundh eitsamtes mit ande-
ren im Rahmen der Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe
tätigen Vereinen und Initiativen soll – wie bereit s an verschiedenen Stellen die-
ses Berichtes erwähnt und beschrieben - zu einer V erbesserung der gesund-
heitlichen Situation in Münster beitragen. In diese m Kontext steht auch die fi-
nanzielle Unterstützung von Freien Trägern , die mit ihren Präventions- und
Hilfsangeboten Menschen in gesundheitlichen Notlage n, Menschen mit chroni-
schen Krankheiten und Behinderungen sowie in Schwan gerschaftskonfliktfällen
unterstützen:
Zuschüsse an Freie Träger im Haushaltsjahr 2005
Träger
Förderungsart Zuschuss
2005 in €
Diakonisches Werk Münster e.V. Personal- und Sachkos-
tenzuschuss für das Psy-
chosoz. Zentrum
198.680
Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V.
Sachkostenzuschuss 3.580
Krisenhilfe e.V.
Pauschalzuschuss 92.030
Rümpelfix GmbH Personal-, Miet- und
Sachkostenzuschuss
58.060
Beratungsstellen für Suchtgefährdete
- Diakonisches Werk Münster
- Caritasverband für die Diözöse Müns-
ter e.V.
-
Pauschalzuschuss
215.240
AidsHilfe Münster e.V.
Pauschalzuschuss 127.820
Tumor-Netzwerk im Münsterland e.V.
Pauschalzuschuss 30.680
Deutsche Multiple Sklerose-Gesellschaft
Ortsvereinigung für Münster und Umge-
bung e.V.
Personalkostenzuschuss
19.980
Verein für Mototherapie und psycho-
motorische Entwicklungsförderung e.V.
Pauschalzuschuss
46.020
donum vitae Münster e.V.
Pauschalzuschuss 23.770
pro Familia - Deutsche Gesellschaft für
Familienplanung, Sexualpädagogik und
Sexualberatung e.V.
Pauschalzuschuss 95.740
Schwangerenberatung Diakonisches
Werk Münster
Pauschalzuschuss
5.600
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Schwangerschaftsberatung
Pauschalzuschuss
6.710
Fördersumme
923.910
Arbeitsbericht 2005
Seite 53
III. Das Gesundheitsamt im Überblick
1. Personal und Organisation
Der Stellenplan der Stadt Münster weist für das Ges undheitsamt im Haushalts-
jahr 2005 insgesamt 65,72 Stellen aus. Bezogen auf den Gesamtbestand der
Stellen städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeite r (3.316,71 Stellen ohne ei-
genbetriebsähnliche Einrichtungen / GmbHs) entsprec hen die Stellen des Ge-
sundheitsamtes einem Anteil von knapp 2 v.H.
Im Gesundheitsamt waren zum Stichtag 31.12.05 insge samt 80 Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter tätig, wobei der Frauenanteil 75 v.H . und der Anteil der
Teilzeitbeschäftigten 41,25 v.H. betrug.
Überplanmäßige Stundenkontingente wurden in 2005 für Aufgaben nach der
Trinkwasserverordnung, für die Durchführung von Sch uleingangsuntersuchun-
gen sowie im Rahmen der Gesundheitsförderung einges etzt. In mehreren Auf-
gabenbereichen waren außerdem Honorarkräfte im Auft rag des Gesundheits-
amtes tätig, so im Bereich der Schuluntersuchungen und der Sprachheilambu-
lanz, im Sozialpsychiatrischen Dienst, bei der Durchführung der staatlichen Prü-
fungen in Gesundheitsfachberufen und im Rahmen des Hebammenprojektes.
Im Verlauf der Personalkostenkonsolidierungsprogramme ist die Zahl der
Planstellen im Gesundheitsamt in den vergangenen 6 Jahren - trotz zahlreicher
neuer Aufgaben – um 6,11 Stellen reduziert worden. Mit der Konsolidierungs-
vorlage zum Haushaltsplan 2006 wurden weitere Einsc hnitte im Personalbe-
reich vorgenommen, die in den Haushaltsjahren 2006 ff. wirksam werden.
Das Personal des Gesundheitsamtes ist geprägt durch Multiprofessionalität .
Rund 16 verschiedene Berufsbilder sind derzeit im Gesundheitsamt vorzufinden
und bilden ein hohes fachliches Potential:
1 Apotheker 4 Diplom-Heilpädagogin
2 Facharzt/Fachärztin für 5 Diplom-Oecotrophologe /-in
Allgemeinmedizin
Innere Medizin
6 Diplom-Psychologin
Psychotherapeutin
Frauenheilkunde u. Geburtshilfe
Kinder- und Jugendmedizin
7 Diplom-Sozialarbeiter/in
Diplom-Sozialpädagoge/in
Kinder- und Jugendpsychiatrie 8 Erzieherin
Neurologie, Psychiatrie 9 Hygienekontrolleur/-in
Öffentliches Gesundheitswesen 10 Gesundheitsingenieur/in
Zusatzbezeichnungen 11 Gesundheitswissenschaftler
Betriebsmedizin 12 Logopädin
Rehabilitationswesen 13 Med.-technische Assistentin
Sozialmedizin 14 Verwaltungsberufe
Umweltmedizin 15 Zahnarzt
3 Arzthelferin 16 Zahnarzthelferin
Die aktuelle Organisationsstruktur ist auf der folgenden Seite abgebildet.
Umweltbezogener
Gesundheitsschutz
Dorothee Schumacher-
Boysen
Kirsten Schenck-de Boer
Dr. Rainer Neumann
Fachstelle Hygiene und
Gesundheitsaufsicht
Ruth Rentelmann*
Udo Hansel
Jutta Fiege
Edmund Wilp
Antje Klemann
Ingo Bärens
Uwe Bettendorf
Arzneimittelüber-
wachung, Sozial-
pharmazie
Jochen Hendrichs
Fachstelle Vorsorgen-
de, begleitende und
nachsorgende Hilfen
für psychisch Kranke
und Suchtkranke
Mechthild Imhorst
Silvia Döcker
Andreas Korn
Anke Querfurth
Frank Weber
Lydia Hackmann
Kinder- und Jugend-
psychiatrie
Dr. Annette Siemer-
Eikelmann
Verwaltungsangele-
genheiten,
DV-Kordination,
Haushalts-, Kassen-
und Rechnungswesen
Agnes Zumvenne-Koch
Ines Pietsch
Sabine Heße
Bernd Dreyer
Abteilung 53.2
Kinder- und Jugend-
gesundheitspflege
Dr. Jürgen Guggenmos
Tel. 492 5410
Abteilung 53.3
Infektionsschutz und
Umwelthygiene
Dr. Michael Lürwer*
Tel. 492 5330
Abteilung 53.4
Sozialpsychiatrischer
Dienst
Dr. Eckhard Gollmer
Tel. 492 5350
Abteilung 53.5
Verwaltungsabteilung
Gernot Knoblich
Tel. 492 5370
Sekretariat/Arzthelferin
Sybille Dreher-Meusch
Tanja Wortmann
Kinder- und Jugend-
gesundheitsdienst
Dr. Axel Iseke
Dr. Petra Meumann
Dr. G. Schulze Dieckhoff
Dr. Marianne Guggenmos
Julia Niehus
Ute Hochschulz
Hedwig Kock
Cornelia Kortenjann
Gerda Kneilmann
Sekretariat/Arzthelferin
Heike Schaper
Sekretariat
Yvonne Benda
Amtsleiterin
Dr. Christiane Kappenstein
Tel. 492 5300
Vertreter: Dr. Joachim Alexewicz
Sekretariat
Gabriele Growe
Organisationsentwicklung,
Berichtswesen Rita Blank
Abteilung 53.1
Ärztl. Beratungs- und Unter-
suchungsdienst, Tbc-
Fürsorge
Dr. Joachim Alexewicz
(Betriebsmediziner)
Tel. 492 5310
Sekretariat/Arzthelferin
Gabriele Rosing
Ärztlicher Untersu-
chungsdienst
Dr. Elisabeth Drerup
(Betriebsmedizinerin)
Tbc-Beratung und
-untersuchung
Dr. Christoph Cassier*
Petra Kemper
Angelika Stegemann
Funktionsdiagnostik,
Labor etc.
Elisabeth Böckermann
Ingeborg Rüsing
Amtsarztbüro
Marie-Theres Stotter
Mechthild Eversmann
Sylvia Dreger
Kinder- und Jugend-
zahnpflege
Dr. Peter Noch
Veronika Eli
Vera van Essen
Birgit Mense
Abteilung 53.6
Gesundheitsförderung,
aufsuchende Gesund-
heitshilfen
Dr. Claus Weth
Tel. 492 5302
Ortsnahe Koordinie-
rung, Sekretariat Ge-
sunde Städte-Netzwerk
Christine Menke
Brigitte Kempe
Gesundheitshaus
Jörg Espei
Angela Osthues
Fachstelle Sozialmedi-
zinische Beratung und
Hilfen
Dr. Dagmar Schwarte
Monika Brosda
Abdolkarim Mashkoori
Hiltrud Noll
Stand: 31.12.05 * auch im Ärztlichen Untersuchungsdienst tätig
Beratungsstelle für
Entwicklungsfragen
Maria-M. Ziemen-Pittino
Cita Reuter
Gabriele Aretz
Claudia Brückerhoff
Stefanie Kaltmeyer
Inge Osterhaus
Renate Winter
Andrea Spliethoff
Sabine Böhm-Heidemann
Reinhild Ender
Marion Kamp
Rosmarie Nieters
Brigitte Franke-Lohmöller
Dominika Tilkorn
2. Budgetübersicht
Haushaltsjahr 2005
Gesamtausgabe
volumen des städtischen Haushalts 2005 in €
(Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)
820.800.030
Budget des Gesundheitsamtes
davon:
unmittelbar bewirtschaftet
Differenz zu 2004
absolut
in v.H.
5.292.010
1.421.100
- 30.320
- 2,09
Veränderung der unmittelbar bewirtschafteten Ausgaben gegenüber
dem Vorjahr nach Bereichen:
Unterab-
schnitt
Bezeichnung Ansatz
2004
€
Rechnungs-
ergebnis
2004
€
Ansatz
2005
€
4140 Sonstige Hilfen in besonderen
Lebenslagen
102.260
49.760 102.260
5000 Gesundheitsverwaltung 213.580 182.370 224.140
5400 Beratungsstelle für Entwick-
lungsfragen im Kindes- und
Jugendalter
4.360
4.140 4.360
5410 Förderung Freier Träger im
Gesundheitswesen
971.460
971.460 923.910
5420 Gesundheitshaus 36.530 35.530 40.340
5440 Sonstige Einrichtungen der
Gesundheitspflege
123.230
110.410 126.090
Summe der unmittelbar bewirtschafteten Ausgaben:
1.421.100
Finanzierung in €
Gebühren, Nutzungsentschädigung und ähnli-
che Entgelte
davon:
Gebühren
Nutzungsentschädigung
ähnliche Entgelte
295.500
3.200
1.880
300.580
Erstattungen
davon:
Land
DRK
79.850
6.980
86.830
Ersatz von Sozialleistungsträgern und Privaten
davon:
Krankenkassen
44.530
44.530
Summe der eigenen Einnahmen
= 30,39 % der unmittelbar durch das Gesundheitsamt be-
wirtschafteten Ausgaben
431.940
Arbeitsbericht 2005
Seite 55
Arbeitsbericht 2005
Seite 56
3. Öffentlichkeitsarbeit in 2005
Die Beratung und Aufklärung der Bevölkerung in gesundheitlichen Frage-
stellungen gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben d es Gesundheitsamtes. Dies
geschieht täglich im Rahmen von persönlichen Kontak ten zu Bürgerinnen und
Bürgern und Institutionen und im Rahmen von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
In 2005 hat das Gesundheitsamt folgende Broschüren und Faltblätter publiziert
oder neu aufgelegt:
Broschüre „Schimmelpilze in Wohnungen“
- Tipps für ein gesundes Raumklima
Programmhefte des Gesundheitshauses 1/2005 und 2 /2005
Broschüre „Als Patient in einer Medikamentenprüf ung“
„Prostata PSA-Test - Was tun?“
- ein Informationsblatt für interessierte Männer u nd Frauen in Zusammen-
arbeit mit dem Prostatazentrum des UKM -
Außerdem gab es Informationsveranstaltungen, Vorträge und Presse-
informationen (vgl. hierzu die Beschreibungen der Einzelaktivitä ten in den ver-
schiedenen Aufgabenfeldern im Teil II dieses Berichtes).
Arbeitsbericht 2005
Seite 57
4. Standorte des Gesundheitsamtes
Das Gesundheitsamt hat drei Standorte in Münster. D er größte Teil des Amtes
befindet sich im Stammhaus am Stühmerweg 8.
Seit Dezember 1999 ist die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitspflege im
Gebäude der Franz Bröcker - Stiftung an der Stolb ergstraße 2a untergebracht.
Hier finden sowohl der Kinder- und Jugendgesundheit sdienst, der Kinder- und
Jugendzahngesundheitsdienst als auch die Beratungss telle für Entwicklungsfra-
gen im Kindes- und Jugendalter gute räumliche Arbeitsbedingungen vor.
Dritter Standort ist seit August 1999 das Gesundhei tshaus an der Gasselstiege
10. Hier haben der Leiter des Gesundheitshauses und drei weitere Mitarbeiterin-
nen der Abteilung Gesundheitsförderung und aufsuchende Gesu ndheitshilfen
ihren Arbeitsplatz.
Alle drei Gebäude verfügen über behindertengerechte Zugänge, Aufzüge und
Toilettenanlagen.
Gesundheitsamt
Gebäude Stühmerweg 8
Abteilung Kinder- und Jugend-
gesundheitspflege
Gebäude Stolbergstraße 2a
Gesundheitshaus
Gasselstiege 13
Arbeitsbericht 2005
Seite 58
IV. Ausblick auf 2006
1. Anstehende Entwicklungen in 2006
Wie alle anderen Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster ist auch das Ge-
sundheitsamt von der anstehenden Konsolidierung der Haushalte 2007 ff. be-
troffen und beteiligt sich an dem von der Firma Röd l & Partner begleiteten auf-
gabenkritischen Prozess in den Ämtern.
Der Beginn des Jahres 2006 war darüber hinaus geprä gt durch die Vorbereitun-
gen für einen möglichen Fall von Vogelgrippe in Münster. Zu den vorbeugenden
Maßnahmen zählen Gefährdungsbeurteilungen, arbeitsm edizinische Untersu-
chungen und Beratungen sowie Informationsveranstalt ungen für betroffene Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bedarfsfall b ei der Bekämpfung eingesetzt
werden. Zu nennen sind weiterhin die Mitarbeit im S tab für außergewöhnliche
Ereignisse sowie verschiedene Aktivitäten im Rahmen der Influenza-
Pandemieplanung für Münster.
Eine Herausforderung für den Gesundheitsschutz stel lt auch das Zusammentref-
fen mehrerer Großveranstaltungen im Sommer dar, so z.B. die Live-
Übertragung der Fußballweltmeisterschaft am Hafenpl atz, Sommer-Send und
Flohmarkt. Münster gilt noch als Einzugsbereich für die WM-Fußballstadien in
Dortmund, Gelsenkirchen und Köln, so dass entsprech ende Vorbereitungen und
Planungen für den Infektionsschutz zu treffen sind (Verfügbarkeit von Kranken-
hausbetten, Einrichtungen von Bereitschaftsdiensten für Infektionsschutzmeldun-
gen an das Robert-Koch-Institut etc.).
Im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit werden die Verhandlungen mit
den Krankenkassenverbänden fortgeführt, um die Aner kennung der Beratungs-
stelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugend alter als interdisziplinäre
Frühförderstelle und die vom Gesetzgeber vorgesehene finanzielle Be teiligung
der Krankenkassen an der Erbringung der Komplexleistungen zu erreichen.
Nennenswerte gesetzliche Neuregelungen sind nicht zu erwarten
(vgl. auch Hin-
weise zum geplanten Präventionsgesetz auf S. 51) . Ob die geplanten Änderungen im
Schulgesetz NRW Auswirkungen auf die Arbeit des Kin der- und Jugendgesund-
heitsdienstes haben werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen.
Mit Erlass vom 09.03.2006 hat das Ministerium für A rbeit, Gesundheit und Sozia-
les im Bereich Infektionshygiene von seinem Weisung srecht Gebrauch gemacht
und Begehungsintervalle für die infektionshygienische Überwachung von Ein-
richtungen für ambulantes Operieren (Arztpraxen) festgeschrieben. Es wird zur-
zeit geprüft, welche Auswirkungen sich daraus für d ie zuständige Abteilung erge-
ben.
Mit Spannung wird erwartet, ob das Gesundheitsamt den Zuschlag für die Förde-
rung des Projektes „Gesund aufwachsen in Münster“ vom Bundesministeri-
um für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erhält (
vgl. S. 45/46 ).
Arbeitsbericht 2005
Seite 59
Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster
Gesundheitsamt
Redaktion: Rita Blank
Gernot Knoblich
Münster, April 2006
Berichtsvorlage
1654 Zeichen
V/0307/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Gesundheitsamt
Betrifft
Arbeitsbericht des Gesundheitsamtes 2005
Beratungsfolge
09.05.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
23.05.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
07.06.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
07.06.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit
Behinderungen Bericht
Bericht:
Das Gesundheitsamt legt hiermit zum zweiten Mal in Folge einen öffentlichen Arbeitsbericht vor.
Er vermittelt einen kompletten Überblick über die Aufgaben und Aktivitäten des Gesundheitsam-
tes im Berichtsjahr 2005.
Der Arbeitsbericht enthält
▪ im I. Teil eine Skizzierung der wichtigsten Zielsetzungen und des Aufgabenprofils des
Gesundheitsamtes,
▪ im II. Teil einen Rückblick auf die einzelnen Arbeitsfelder in 2005,
▪ im III. Teil einen Überblick über die Personal- und Organisationsstrukturen und das Bud-
get und
▪ zum Abschluss im IV. Teil einen kurzen Ausblick auf absehbare Entwicklungen im Jahr
2006.
Der Arbeitsbericht 2005 ist kein Gesundheitsbericht im Sinne der Kommunalen Gesundheitsbe-
richterstattung. Er ersetzt auch nicht themenspezifische Einzelberichte, Vorlagen oder Sonder-
publikationen, die das Gesundheitsamt bei Bedarf selbstverständlich weiterhin erstellen wird.
In Vertretung
gez.
Dr. Klein
Stadträtin
Anlage: Arbeitsbericht des Gesundheitsamtes 2005
Vorlagen-Nr.:
V/0307/2006
Auskunft erteilt:
Frau Blank
Ruf:
492-5375
E-Mail:
BlankR@stadt-muenster.de
Datum:
20.04.2006
Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Stühmerweg 8
- Stolbergstraße 2a
- Gasselstiege 10
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0307/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 20.04.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37