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Änderungsantrag zu TOP 5.1.5. „Erstattung von Elternbeiträgen wegen des eingeschränkten Regelbetriebes an den Offenen Ganztagsschulen“, 1946/2020
SPD Änderungsantrag nach § 13 AN/0886/2020 vom 13.07.2020
Stand: Am 13.07.2020 im Hauptausschuss endgültig abgelehnt.
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SPD Änderungsantrag nach § 13
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An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.07.2020 AN/0886/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 13.07.2020 Änderungsantrag zu TOP 5.1.5. „Erstattung von Elternbeiträgen wegen des eingeschränkten Regelbetriebes an den Offenen Ganztagsschulen„, 1946/2020 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet um Ergänzung des Beschlussvorschlages: Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, dass den Eltern für die Monate Juni und Juli 2020 die El- ternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und die Offene Ganztagsschule erstattet wer- den. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum Eltern für die Betreuung ihrer schulpflichtigen Kinder in der Offenen Ganztagsschule (OGS) keine Gebühren bezahlen müssen, während sie für die Kinderbetreuung in Kitas und Tagespflege noch immer zur Hälfte zur Kasse gebeten werden. Die OGS war zuletzt vor den Ferien wieder vollständig geöffnet, während die Kitas nur einen "eingeschränkten Regelbetrieb" mit 35 statt 45 Wochenstunden aufgenommen hatten. Während das Vollzeit-Angebot nun kostenfrei genutzt werden kann, wird für ein reduziertes Angebot in den Kitas immerhin noch die Hälfte der Gebühren erhoben. Das ist ungerecht. Die Kinderbetreuung in Kitas und Tagespflege muss in die vollständige Erstattung einbezo- gen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Rafael Struwe Fraktionsgeschäftsführer
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