3189/2023/1
Überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung für das Haushaltsjahr 2024
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IX/152/1 Vorlagen-Nummer 3189/2023/1 Freigabedatum 07.03.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überplanmäßige Auszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung für das Haushaltsjahr 2024 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord (Keupstraße), hier: Maßnahmenfinanzierung "Umgestaltung Platz an der Herler Straße in Buchheim" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW eine überplanmäßige Auszahlung für die Maß- nahme „Umgestaltung Platz an der Herler Straße in Buchheim“ im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 1502-0902-9-1007 – Starke Vee- del-Platz Herler Str. in Höhe von 2.147.448,51 € im Haushaltsjahr 2024. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen- und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze - in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-4-5044 – Oskar-Jäger-Straße, Ausbau in Höhe von 1.500.000 € und bei der Finanzstelle 6601-1201-0- 6605 – Generalinstandsetzung von Straßen in Höhe von 647.448,51 €. Finanzausschuss 18.03.2024 Rat 21.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.147.448,51 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 290.333,14 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 66.997,55 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Notwendigkeit für eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik (Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung) resultiert aus ei- ner Kostensteigerung bei der Maßnahme „Umgestaltung Platz an der Herler Straße“ in Köln- Buchheim, einer Teilmaßnahme aus dem sozialraumspezifischen Integrierten Stadtentwick- lungskonzeptes (ISEK) für die Sozialräume „Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keup- straße“ im Rahmen des Gesamtprogramms „Starke Veedel – Starkes Köln“. Die Gesamtmaßnahmenkosten steigen um rund 1,26 Mio. € auf 3.640.210,84 €. Diese Kos- tensteigerung ergibt sich zum einen aus der aktuell dynamischen Marktsituation im Bauge- werbe mit deutlich gestiegenen Baukosten auf Grund des Ukraine-Krieges, der Energiekrise und der Inflation. Zum anderen führten veränderte Gegebenheiten vor Ort bei der detaillierte- ren Ausführungsplanung zu zusätzlichen Bedarfen. Den Gesamtkosten stehen bewilligte Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm von Bund und Land NRW in Höhe von 2.203.612,25 € gegenüber. Der Fördermittelgeber hat die Kostensteigerungen mit Änderungsbescheid vom 03.07.2023 grundsätzlich anerkannt. Eine Erhöhung der Fördersumme wurde auf Grund der auslaufenden Programmlinie abgelehnt. 3 Diese Beschlussvorlage für überplanmäßige Auszahlungen steht in direktem Bezug zur Haus- haltsrechtlichen Unterrichtung des Rates vom 06.02.2024 (Vorlagen Nummer 3189/2023). Eine detaillierte Erklärung zur Kostenentwicklung und der Finanzierung kann dort nachvollzo- gen werden. Erläuterung zum Mehrbedarf 2.147.448,51 € Finanzstelle 1502-0902-9-1007 – Starke Veedel-Platz Herler Str. Nach Abzug der bereits vorgenommenen Ausgaben sind ab 2024 noch 3.281.993,63 € zu fi- nanzieren. Für die in 2024 zur Maßnahmenfinanzierung benötigten Finanzmittel in Höhe von rd. 3.241.248,51 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtent- wicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung bei der Finanzstelle 1502-0902-9-1007 – Starke Veedel-Platz Herler Str. Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.093.800,00 € zur Verfügung. Hieraus ergibt sich ein Mehrbedarf in 2024 von 2.147.448,51 €. Die zur Maßnahmenfinanzierung ab dem Haushalt 2025 benötigten Auszahlungsermächtigun- gen i. H. v. 40.745,12 € werden vom Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggfs. durch Umschichtungen, vorgesehen. Im Rahmen der bilanziellen Abschreibungen entstehen insgesamt Folgekosten in Höhe von 3.349.877,70 €. Die ab dem Haushaltsjahr 2025 jährlichen Aufwendungen der bilanziellen Ab- schreibungen i. H. v. 66.997,55 € werden vom Dezernat für Mobilität im Zuge des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2025/2026 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Rad- wegbau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann zugewiese- nen Budgets, ggfs. durch Umschichtungen, vorgesehen. Der Umbau der öffentlichen Platzfläche stellt hinsichtlich der Herstellung der öffentlichen Grünfläche eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind den Festwert betreffende Neu- und Ersatzinvestitionen in voller Höhe gleichfalls im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen als Aufwand abzubilden. Die in 2024 für o.g. Maßnahme im Festwert Grün entstehenden Aufwendungen in Höhe von 249.588,02 € stehen im vorgenannten Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho- lungsanlagen zur Verfügung. Die in 2025 für o.g. Maßnahme im Festwert Grün entstehenden Aufwendungen in Höhe von 40.745,12 € werden vom Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026 ff. im Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen innerhalb des dann zugewiesenen Bud- gets, ggfs. durch Umschichtungen, vorgesehen. Deckung der Mehrauszahlungen Die zusätzlich benötigten Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.147.448,51 € sollen im Haushaltsjahr 2024 überplanmäßig durch Wenigerauszahlungen aus dem Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau bereitgestellt werden. Die benötigten Finanzmittel stehen im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Stra- ßen, Wege, Plätze - in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanz- stelle 6601-1201-4-5044 - Oskar-Jäger-Straße, Ausbau in Höhe von 1.500.000 € und bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 - Generalinstandsetzung von Straßen in Höhe von 647.448,51 € zur Verfügung, da die Mittel nicht in voller Höhe für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen Oskar-Jäger-Straße (Finanzstelle 6601-1201-4- 5044) und Gunther-Plüschow-Straße (Finanzstelle 6601-1201-0-6605) verschiebt sich auf- grund von personellen Engpässen auf 2025.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3189/2023/1
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.03.2024
- Erstellt
- 17.01.2024 15:25