V/0427/2022
"Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender Sprachförderung) - AsA" gemäß § 16 SGB II i.V.m. §§ 74, 75 SGB III
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Beschlussvorlage
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V/0427/2022 V/0427/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft "Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender Sprachförderung) - AsA" gemäß § 16 SGB II i.V.m. §§ 74, 75 SGB III Beratungsfolge 24.08.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot „Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender Sprachförderung) – AsA“ gemäß § 16 SGB II i.V.m. §§ 74, 75 SGB III für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.07.2025 (optional bis 31.07.2026) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu beschaffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, - dass der Schätzwert der geplanten Beschaffung des Angebotes „Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender Sprachförderung) - AsA“ über der Wertgrenze in Höhe von 750.000,00 € liegt. - dass die Beschaffung über eine öffentliche Ausschreibung in einem europaweiten Vergabeverfahren (VgV) erfolgen wird. - dass die finanziellen Mittel für das Angebot “Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender Sprachförderung) - AsA“ – begleitendes Angebot zur Berufsausbildung gemäß § 16 SGB II i. V. m. §§ 74, 75 SGB III für die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 im Eingliederungstitel (EGT) vorhanden sind. Für die folgenden Haushaltsjahre werden die Mittel für das o.g. Angebot reserviert. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet. Begründung: I. Zielgruppe und Bedarf Das Angebot „Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender Sprachförderung) – AsA“ richtet sich an förderbedürftige Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Rechtskreis des SGB II, die die Jobcenter 26.07.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Bartholome T elefon:492-9185 Bartholome@stadt- muenster.de - 2 - V/0427/2022 allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und grundsätzlich noch keine berufliche Erstausbildung absolviert/abgeschlossen haben. Förderungsberechtigt sind junge Menschen, die - ohne Unterstützung voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung abzuschließen, oder - nach Abschluss einer mit Assistierter Ausbildung unterstützten Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können. In letzterem Fall endet die Förderungsberechtigung spätestens sechs Monate nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder spätestens ein Jahr nach Ende der Berufsausbildung. Eine Förderung ist ferner möglich, wenn junge Menschen wegen in ihrer Person liegender Gründe nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses nicht nahtlos ein neues Berufsausbildungsverhältnis begründen. In diesen Fällen endet die Förderung, wenn es den Auftragnehmenden nicht gelingt innerhalb von zwei Monaten eine passende Berufsausbildungsstelle zu akquirieren. Förderungsberechtigt sind auch junge Menschen, die wegen in ihrer Person liegender Gründe während einer Einstiegsqualifizierung zusätzlicher Unterstützung bedürfen. Im Zusammenhang mit einer Einstiegsqualifizierung beginnt die Förderung regelmäßig mit dem Qualifizierungsbeginn und endet spätestens mit dem Qualifizierungsende. Die Lebenssituation der Zielgruppe – so ist grundsätzlich festzustellen – zeichnet sich durch eine Ressourcenarmut in beschäftigungsrelevanten Lebensbereichen bzw. einen nicht hinreichenden Zugang zu Ressourcen aus, die benötigt werden, um ein gesichertes und beschäftigungsorientiertes Leben führen zu können. Sichtbar wird diese Ressourcenarmut im Kontext der Anforderungen, die mit dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung auf Seiten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbunden sind. Dazu zählen unter anderem die Fähigkeit eigenständig den Arbeits- und Lernalltag zu organisieren und Lerninhalte selbständig zu wiederholen und zu vertiefen. Um Auszubildende und T eilnehmendean einer Einstiegsqualifizierung vor einer fehlenden beruflichen T eilhabesowie vor Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren, müssen sie die beste Förderung hinsichtlich einer Ausbildung/Einstiegsqualifizierung bekommen. Hierbei steht die Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten und Kenntnisse im Vordergrund. Zusätzlich ist es von Bedeutung, dass bei Bedarf eine sozialpädagogische Begleitung und/oder insbesondere für den Personenkreis der Zugewanderten/Menschen mit Migrationsvorgeschichte eine flankierende Förderung der Sprach- und Bildungskompetenzen angeboten wird, um eine erfolgreiche Durchführung der Ausbildung/Einstiegsqualifizierung zu ermöglichen. Das Angebot ist auf die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung nach § 74 Absatz 1 Satz 1 SGB III ausgelegt. Die Assistierte Ausbildung nach § 74 Absatz 1 Satz 2 SGB III beschreibt die Möglichkeit der Unterstützung bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung – Vorphase. Diese Vorphase ist nicht Gegenstand des geplanten Angebotes, da das Jobcenter der Stadt Münster hierbei auf andere Fördermöglichkeiten (z.B. die Angebote „Jugendwerkstatt“, „Lernort Süd“ und „Gemma“) zurückgreift. Diese Fördermöglichkeiten haben sich bewährt, sodass kein Bedarf für Assistierte Ausbildung in Form der vorgeschalteten Phase (Vorphase) besteht. Lediglich im oben beschriebenen Fall - der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses ohne nahtlosen Übergang in ein neues Berufsausbildungsverhältnis - erfolgt eine Unterstützung der Zielgruppe bei der Ausbildungsplatzsuche. - 3 - V/0427/2022 II. Angebotsziel Ziel des Angebotes „Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender Sprachförderung) - AsA“ ist es, eine dauerhafte berufliche Eingliederung bei jungen Menschen durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung / Einstiegsqualifizierung zu unterstützen und Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. III. Inhalt Das Angebot „Assistierte Ausbildung (inklusiver ergänzender Sprachförderung) - AsA“ beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.07.2025. Insgesamt sind 35 T eilnehmendenplätze vorgesehen, die im Laufe des Angebotes bei Angebotsaustritten von T eilnehmendennachbesetzt werden können. Das Angebot umfasst folgende Inhalte: - Stütz- und Förderunterricht - Sozialpädagogische Begleitung - Sprachförderung - Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen Durch den Stütz- und Förderunterrichtwird der Erwerb von fachtheoretischen und allgemeinbildenden Kenntnissen (hier insbesondere Deutsch und Mathematik) abgesichert. Die Vor- und Nachbereitung der Inhalte des Berufskollegs, das Erlernen von Lerntechniken, die gezielte Vorbereitungauf Prüfungen sowie die Unterstützungim Umgang mit Prüfungsangst/-druck sind ebenfallsInhalt des Unterrichts. Das Ziel der sozialpädagogischen Begleitung ist die nachhaltige Stabilisierung der T eilnehmenden, um eine erfolgreiche Durchführung der Ausbildung/Einstiegsqualifizierung zu ermöglichen und so die dauerhafte Integration im Anschluss an die Ausbildung in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Sie bietet flexible Hilfestellungen bei Problemlagen im Betrieb, im Berufskolleg oder im privaten Umfeld. Bei Bedarf erfolgt auch ein Kontakt zum Ausbildungsbetrieb oder zum Berufskolleg. Bei Bedarf kann eine individuelle Sprachförderung in Bezug auf den jeweiligen konkreten Ausbildungs- oder EQ-Beruf in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot bietet neben der fachspezifischen Förderung eine weitere ergänzende Unterstützung in Alltagssituationen. Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende Kompetenzen hat eine große Bedeutung, um die T eilnehmenden auf die wachsenden Anforderungen in der Arbeitswelt, z.B. im Bereich der Selbstorganisation und Problemlösung, vorzubereiten. Die Entwicklung von Kompetenzen im Rahmen einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung stellt eine Querschnittsaufgabe dar und ist während der Angebotsdurchführung gezielt zu fördern. Je nach Bedarf können die T eilnehmendenzusätzlich zum Stütz- und Förderunterricht das Angebot der Sprachförderung und/oder sozialpädagogischen Begleitung in Anspruch nehmen. Die Erfahrungen mit beendeten vergleichbaren Angeboten haben gezeigt, dass ein großes Maß an Flexibilität in der Förderung notwendig ist, um den individuellen Bedarfen der T eilnehmendengerecht zu werden. Im Angebot werden für jede teilnehmende Person vier Zeitstunden für die Förderung angesetzt. Der Stütz- und Förderunterricht steht dabei im Vordergrund. Die T eilnahme ist in einem Umfang von mindestens 3 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) wöchentlich verbindlich. In der restlichen Zeit können die T eilnehmendenindividuell je nach Förderbedarf selbst entscheiden, ob sie sozialpädagogische Unterstützung und/oder eine individuelle Sprachförderung in Anspruch nehmen. Es besteht die Möglichkeit der Optionsziehung. Sofern den Auftragnehmenden die Optionsziehung bis zum 30.04.2025 schriftlich mitgeteilt wird, beginnt das optionale Angebot am 01.08.2025 und endet am 31.07.2026. - 4 - V/0427/2022 IV. Erfolgsanalyse Das Jobcenter der Stadt Münster bewertet das geplante Angebot als erfolgreich, wenn a) 80 Prozent der T eilnehmendenin Bezug auf die Ausbildung / Einstiegsqualifizierung um ihren individuellen Förderbedarf wissen, bereit sind diesen zu verringern und ausreichende schulische Kenntnisse erwerben, um die Ausbildung / Einstiegsqualifizierung erfolgreich abschließen zu können. b) 70 Prozent der T eilnehmenden nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss ihre Hilfebedürftigkeit durch Arbeitsaufnahme verringern oder vollständig hilfeunabhängig werden. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage A
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Anlage A zur V/0427/2022 Kurzüberblick Das Angebot „Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender Sprachförderung) - AsA“ richtet sich an förderungsbedürftige junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die eine betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung absolvieren. Durch Stütz- und Förderunterricht sowie einer individuellen sozialpädagogischen Begleitung und ergänzenden Sprachförderung (bei Bedarf) sollen sie bei der nachhaltigen Sicherung des Ausbildungserfolges unterstützt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot „Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender Sprachförderung) - AsA“ zu informieren. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung soll über den Bedarf der Beschaffung des geplanten arbeitsmarktpolitischen Angebotes entscheiden. Finanzierung Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung Das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot wird aus Bundesmitteln (hier: Eingliederungstitel) finanziert. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot vom Jobcenter der Stadt Münster richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die bisher keinen Berufsabschluss haben und somit von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind. Durch die ergänzende Sprachförderung profitieren zudem junge Menschen mit Migrationsvorgeschichte von dem geplanten arbeitsmarkpolitischen Angebot.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0427/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.07.2022
- Erstellt
- 14.07.2022 13:06