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V/0427/2022

"Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender Sprachförderung) - AsA" gemäß § 16 SGB II i.V.m. §§ 74, 75 SGB III

Vorlagen 20.07.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 24.08.2022, TOP 8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9442 Zeichen

V/0427/2022
V/0427/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
"Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender Sprachförderung) - AsA" gemäß § 16 SGB II i.V.m.
§§ 74, 75 SGB III
Beratungsfolge
24.08.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot „Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender
Sprachförderung) – AsA“ gemäß § 16 SGB II i.V.m. §§ 74, 75 SGB III für den Zeitraum 01.01.2023
bis 31.07.2025 (optional bis 31.07.2026) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu
beschaffen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen,
- dass der Schätzwert der geplanten Beschaffung des Angebotes „Assistierte Ausbildung (inklusive
ergänzender Sprachförderung) - AsA“ über der Wertgrenze in Höhe von 750.000,00 € liegt.
- dass die Beschaffung über eine öffentliche Ausschreibung in einem europaweiten Vergabeverfahren
(VgV) erfolgen wird.
- dass die finanziellen Mittel für das Angebot “Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender
Sprachförderung) - AsA“ – begleitendes Angebot zur Berufsausbildung gemäß § 16 SGB II i. V. m. §§
74, 75 SGB III für die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 im Eingliederungstitel (EGT) vorhanden
sind. Für die folgenden Haushaltsjahre werden die Mittel für das o.g. Angebot reserviert.
Der kommunale Haushalt wird nicht belastet.
Begründung:
I. Zielgruppe und Bedarf
Das Angebot „Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender Sprachförderung) – AsA“ richtet sich an
förderbedürftige Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Rechtskreis des SGB II, die die
Jobcenter
26.07.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Bartholome
T elefon:492-9185
Bartholome@stadt-
muenster.de

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V/0427/2022
allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und grundsätzlich noch keine berufliche Erstausbildung
absolviert/abgeschlossen haben.
Förderungsberechtigt sind junge Menschen, die
- ohne Unterstützung voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung
abzuschließen, oder
- nach Abschluss einer mit Assistierter Ausbildung unterstützten Berufsausbildung ein
Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können.
In letzterem Fall endet die Förderungsberechtigung spätestens sechs Monate nach Begründung eines
Arbeitsverhältnisses oder spätestens ein Jahr nach Ende der Berufsausbildung.
Eine Förderung ist ferner möglich, wenn junge Menschen wegen in ihrer Person liegender Gründe
nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses nicht nahtlos ein
neues Berufsausbildungsverhältnis begründen. In diesen Fällen endet die Förderung, wenn es den
Auftragnehmenden nicht gelingt innerhalb von zwei Monaten eine passende Berufsausbildungsstelle
zu akquirieren.
Förderungsberechtigt sind auch junge Menschen, die wegen in ihrer Person liegender Gründe
während einer Einstiegsqualifizierung zusätzlicher Unterstützung bedürfen.
Im Zusammenhang mit einer Einstiegsqualifizierung beginnt die Förderung regelmäßig mit dem
Qualifizierungsbeginn und endet spätestens mit dem Qualifizierungsende.
Die Lebenssituation der Zielgruppe – so ist grundsätzlich festzustellen – zeichnet sich durch eine
Ressourcenarmut in beschäftigungsrelevanten Lebensbereichen bzw. einen nicht hinreichenden
Zugang zu Ressourcen aus, die benötigt werden, um ein gesichertes und beschäftigungsorientiertes
Leben führen zu können. Sichtbar wird diese Ressourcenarmut im Kontext der Anforderungen, die mit
dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung auf Seiten der
Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbunden sind. Dazu zählen unter anderem die Fähigkeit
eigenständig den Arbeits- und Lernalltag zu organisieren und Lerninhalte selbständig zu wiederholen
und zu vertiefen.
Um Auszubildende und T eilnehmendean einer Einstiegsqualifizierung vor einer fehlenden beruflichen
T eilhabesowie vor Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren, müssen sie die beste Förderung hinsichtlich
einer Ausbildung/Einstiegsqualifizierung bekommen. Hierbei steht die Förderung fachpraktischer und
fachtheoretischer Fertigkeiten und Kenntnisse im Vordergrund.
Zusätzlich ist es von Bedeutung, dass bei Bedarf eine sozialpädagogische Begleitung und/oder
insbesondere für den Personenkreis der Zugewanderten/Menschen mit Migrationsvorgeschichte eine
flankierende Förderung der Sprach- und Bildungskompetenzen angeboten wird, um eine erfolgreiche
Durchführung der Ausbildung/Einstiegsqualifizierung zu ermöglichen.
Das Angebot ist auf die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung nach § 74 Absatz 1 Satz 1
SGB III ausgelegt. Die Assistierte Ausbildung nach § 74 Absatz 1 Satz 2 SGB III beschreibt die
Möglichkeit der Unterstützung bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung – Vorphase.
Diese Vorphase ist nicht Gegenstand des geplanten Angebotes, da das Jobcenter der Stadt Münster
hierbei auf andere Fördermöglichkeiten (z.B. die Angebote „Jugendwerkstatt“, „Lernort Süd“ und
„Gemma“) zurückgreift. Diese Fördermöglichkeiten haben sich bewährt, sodass kein Bedarf für
Assistierte Ausbildung in Form der vorgeschalteten Phase (Vorphase) besteht. Lediglich im oben
beschriebenen Fall - der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses ohne
nahtlosen Übergang in ein neues Berufsausbildungsverhältnis - erfolgt eine Unterstützung der
Zielgruppe bei der Ausbildungsplatzsuche.

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II. Angebotsziel
Ziel des Angebotes „Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender Sprachförderung) - AsA“ ist es,
eine dauerhafte berufliche Eingliederung bei jungen Menschen durch den erfolgreichen Abschluss
einer Ausbildung / Einstiegsqualifizierung zu unterstützen und Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.
III. Inhalt
Das Angebot „Assistierte Ausbildung (inklusiver ergänzender Sprachförderung) - AsA“ beginnt am
01.01.2023 und endet am 31.07.2025.
Insgesamt sind 35 T eilnehmendenplätze vorgesehen, die im Laufe des Angebotes bei
Angebotsaustritten von T eilnehmendennachbesetzt werden können.
Das Angebot umfasst folgende Inhalte:
- Stütz- und Förderunterricht
- Sozialpädagogische Begleitung
- Sprachförderung
- Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen
Durch den Stütz- und Förderunterrichtwird der Erwerb von fachtheoretischen und allgemeinbildenden
Kenntnissen (hier insbesondere Deutsch und Mathematik) abgesichert. Die Vor- und Nachbereitung
der Inhalte des Berufskollegs, das Erlernen von Lerntechniken, die gezielte Vorbereitungauf Prüfungen
sowie die Unterstützungim Umgang mit Prüfungsangst/-druck sind ebenfallsInhalt des Unterrichts.
Das Ziel der sozialpädagogischen Begleitung ist die nachhaltige Stabilisierung der T eilnehmenden,
um eine erfolgreiche Durchführung der Ausbildung/Einstiegsqualifizierung zu ermöglichen und so die
dauerhafte Integration im Anschluss an die Ausbildung in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Sie bietet
flexible Hilfestellungen bei Problemlagen im Betrieb, im Berufskolleg oder im privaten Umfeld. Bei
Bedarf erfolgt auch ein Kontakt zum Ausbildungsbetrieb oder zum Berufskolleg.
Bei Bedarf kann eine individuelle Sprachförderung in Bezug auf den jeweiligen konkreten
Ausbildungs- oder EQ-Beruf in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot bietet neben der
fachspezifischen Förderung eine weitere ergänzende Unterstützung in Alltagssituationen.
Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende Kompetenzen
hat eine große Bedeutung, um die T eilnehmenden auf die wachsenden Anforderungen in der
Arbeitswelt, z.B. im Bereich der Selbstorganisation und Problemlösung, vorzubereiten. Die
Entwicklung von Kompetenzen im Rahmen einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung stellt eine
Querschnittsaufgabe dar und ist während der Angebotsdurchführung gezielt zu fördern.
Je nach Bedarf können die T eilnehmendenzusätzlich zum Stütz- und Förderunterricht das Angebot
der Sprachförderung und/oder sozialpädagogischen Begleitung in Anspruch nehmen.
Die Erfahrungen mit beendeten vergleichbaren Angeboten haben gezeigt, dass ein großes Maß an
Flexibilität in der Förderung notwendig ist, um den individuellen Bedarfen der T eilnehmendengerecht
zu werden. Im Angebot werden für jede teilnehmende Person vier Zeitstunden für die Förderung
angesetzt. Der Stütz- und Förderunterricht steht dabei im Vordergrund. Die T eilnahme ist in einem
Umfang von mindestens 3 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) wöchentlich verbindlich. In der
restlichen Zeit können die T eilnehmendenindividuell je nach Förderbedarf selbst entscheiden, ob sie
sozialpädagogische Unterstützung und/oder eine individuelle Sprachförderung in Anspruch nehmen.
Es besteht die Möglichkeit der Optionsziehung. Sofern den Auftragnehmenden die Optionsziehung
bis zum 30.04.2025 schriftlich mitgeteilt wird, beginnt das optionale Angebot am 01.08.2025 und
endet am 31.07.2026.

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V/0427/2022
IV. Erfolgsanalyse
Das Jobcenter der Stadt Münster bewertet das geplante Angebot als erfolgreich, wenn
a) 80 Prozent der T eilnehmendenin Bezug auf die Ausbildung / Einstiegsqualifizierung um ihren
individuellen Förderbedarf wissen, bereit sind diesen zu verringern und ausreichende
schulische Kenntnisse erwerben, um die Ausbildung / Einstiegsqualifizierung erfolgreich
abschließen zu können.
b) 70 Prozent der T eilnehmenden nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss ihre
Hilfebedürftigkeit durch Arbeitsaufnahme verringern oder vollständig hilfeunabhängig werden.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin

Anlage A

1938 Zeichen

Anlage A zur V/0427/2022
Kurzüberblick
Das Angebot „Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender Sprachförderung) - AsA“ richtet sich
an förderungsbedürftige junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die eine betriebliche
Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung absolvieren. Durch Stütz- und Förderunterricht sowie
einer individuellen sozialpädagogischen Begleitung und ergänzenden Sprachförderung (bei
Bedarf) sollen sie bei der nachhaltigen Sicherung des Ausbildungserfolges unterstützt werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot
„Assistierte Ausbildung (inklusive ergänzender Sprachförderung) - AsA“ zu informieren. Der
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung soll über den
Bedarf der Beschaffung des geplanten arbeitsmarktpolitischen Angebotes entscheiden.
Finanzierung
Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung
Das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot wird aus Bundesmitteln (hier: Eingliederungstitel)
finanziert. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit dem
Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot vom Jobcenter der Stadt Münster richtet sich an
Jugendliche und junge Erwachsene, die bisher keinen Berufsabschluss haben und somit von
Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind. Durch die ergänzende Sprachförderung profitieren zudem
junge Menschen mit Migrationsvorgeschichte von dem geplanten arbeitsmarkpolitischen Angebot.

Beratungsverlauf (1)

24.08.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0427/2022
Typ
Vorlagen
Datum
20.07.2022
Erstellt
14.07.2022 13:06