V/0227/2013
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2013
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Anlage 1 - Richtlinien
3877 Zeichen
Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte (zuletzt geändert durch Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 20.05.2008) 1. Mit diesen Richtlinien zu r Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativ en in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun- gen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinie n sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveran- staltungen und Jubiläen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereini gungen und Initiativen zu fö rdern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Ma ßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Ve rbänden befassen. Die besondere Förde- rungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun- gen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städ tischen Stellen För- derungen für den gleichen Verwendungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtli- che Vereine, Verbände und sonstige Verein igungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtum spflege, Gesangvereine), soweit nicht ih- nen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtli- che Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Kar- nevalsvereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme- und Einzel fällen auch an Spor tvereine bei aus- schließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen kön- nen auf Antrag mit einem angemessenen Zusc huss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstalt ung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretung en entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 1 Anlage 1 2 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen , die Vereinszwecke und die Aktivitäten berücksichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 Euro nicht unterschreiten und 500,00 Euro nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verw endet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Beschlussvorlage
21876 Zeichen
V/0227/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2013 Beratungsfolge 07.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiat i- ven erhalten für das Jahr 2013 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der in der A n- lage 2 aufgeführten Beträge. 2. Zuschüsse zu besonderen Einzelveranstaltungen werden den in der Anlage 3 aufgeführten Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in Höhe der in der Anlage 3 aufgeführten Beträge gewährt. 3. Die nachfolgenden Vereine erhalten einen Zuschuss in der genannten Höhe aus Anlass des Vereinsjubiläums: Schützenbruderschaft Lamberti-Hansa (150-jähriges Jubiläum, 80 Mitglieder davon 20 Jugendliche) 300 € Alzheimer Gesellschaft Münster e. V. (25-jähriges Jubiläum, 120 Mitglieder) 50 € MGV Mauritz Amicitia von 1888 e. V. (125-jähriges Jubiläum, 19 Mitglieder) 200 € Kinderhäuschen e. V. (25-jähriges Jubiläum, 35 Familien) 50 € Kita Dickmadame und Zappelmann e. V. (25-jähriges Jubiläum, 42 Mitglieder davon 16 Kinder) 50 € Die beiden zuletzt genannten Verein e erhalten für die Durchführung der Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Jubiläum gemäß der Anträge zusätzlich einen Zuschuss von 100, - €, der MGV Mauritz Amicitia in Höhe von 50, - € (ein Teil der Jubiläumsfeierlichkeiten findet im Stadtbezirk Ost statt). Vorlagen-Nr.: V/0227/2013 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-6041 E-Mail: LembeckA@stadt-muenster.de Datum: 22.04.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0227/2013 4. Folgende Anträge werden abgelehnt: Schützenbruderschaft Lamberti-Hansa (9), Einzelveranstaltung Anti Rost e. V. (12), laufende Aufwendungen Checkpoint Afrika e. V. (14), laufende Aufwendungen Westfälischer Volkstanzkreis (15), 40-jähriges Jubiläum Ev. Familienbildungswerk Münster e.V. (16), laufende Aufwendungen Frauen Notruf e. V. (18), Einzelveranstaltung Deutsch-Ungarische Gesellschaft (22), Einzelveranstaltung Kulturverein Frauenstraße 24 e. V. (29), 40-jähriges Jubiläum Waldschule Münsterland e. V. (32), laufende Aufwendungen Südviertelbüro (34), 15-jähriges Jubiläum Philharmonischer Chor (35), Einzelveranstaltung Theaterpädagogisches Zentrum (37), 15-jähriges Jubiläum Kulturgrün e. V. (38), Einzelveranstaltung TG Münster (41), Einzelveranstaltung Schachklub Münster 32 e. V. (46), Einzelveranstaltung 5. Dem Antrag des DGB -Stadtverbands Münster vom 11.03.2013 auf einen Zuschuss für die Gedenktafel kann nicht gefolgt werden. II. Finanzielle Auswirkungen Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen Zeile 15 Transferaufwendungen 2013 verfügbar: 12.000 € Begründung: I. Ausgangslage Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Ve rbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die G ewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Mitte an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen gelten die Richtlinien in der Fassung des Beschlusses der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 13.03.2001 (s. Anlage 1), zuletzt geändert durch Beschluss der Bezirksver- tretung Münster-Mitte vom 20.05.2008. Gemäß Beschluss in der Sitzung am 13 .11.2012 hat die Bezirksvertretung Münster -Mitte 12.000,00 € zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte zur Verfügung gestellt. - 3 - V/0227/2013 - Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen a) Zuschussberechtigung Lt. Ziffer 3 der o. a. Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspfl ege, Gesangvereine), s oweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. b) Zuschussberechnung Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll die Zuschusshöhe 50,- € nicht unterschreiten und 500, - € nicht überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berücksichtigt werden. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an den Zahlen der Vorjahre. - Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen Lt. Ziffer 4 der Richtlinien können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an ört- liche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karneval s- vereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in b e- sonderen Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbez o- genen Aktivitäten gewährt werden. Die Verwaltung ist bei der Berechnung der Zuschüsse wie folgt vorgegange n: Die angegebe- nen Fehlbeträge werden bis zu einer Fehlbetragshöhe von 500,- € mit 50 Prozent des Fehlbe- trages bezuschusst. Übersteigt der angegebene Fehlbetrag 500, - € wird der Betrag bis 500 € zu 50 % und der darüber hinaus gehende Betrag ab 500 € zu ein em Drittel bis zum o. g. Höchstbetrag von 500,- € bezuschusst. Der Zuschussbetrag wird ggf. ab -/aufgerundet auf ei- nen durch 5 teilbaren Betrag. Der Höchstbetrag von 500, - € gilt dabei für jeden Antragsteller und nicht für jede Einzelveranstaltung. - Zuschüsse zu Jubiläen Lt. Ziffer 5 der Richtlinien können die Jubiläen der örtlichen Vereine, Verbände und sonst igen Vereinigungen und Initiativen auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt we r- den. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranst altung statt, kann dies bei der Z u- schusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. Für die Berechnung der Zuschusshöhe existiert kein Berechnungsmodell. Ziffer 7 der Richtl i- nien gibt vor, dass die Zuschusshöhe 50 € nicht unterschreiten und 500 € nicht überschre iten soll und bei der Höhe der Zuschüsse die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke, die Akt ivitäten und der Jubiläumsanlass (Alter des Vereins) berücksichtigt werden sollen. II. Erstmalige Antragstellung Folgende Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen haben in diesem Jahr erstmalig seit 2010 einen Zuschussantrag an die Bezirksvertretung Münster-Mitte gerichtet: Schützenbruderschaft Lamberti-Hansa (9) Der Verein beantragt einen Zuschuss zum 150-jährigen Jubiläum und eine Fahrt in einen Frei- zeitpark in den Niederlanden. Zweck des Vereins laut Satzung ist die gemeinsame Ausübung des Schießsports in Verbindung mit dem Bekenntnis zum christlichen Glaube n und dem Ei n- - 4 - V/0227/2013 treten für christliche Sitte und Kultur. Der Verein ist aktiv in der Jugendarbeit der Pfarrgemei n- den St. Elisabeth und Herz-Jesu. Anti Rost Münster e. v. (12) Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Zweck des Vereins laut Satzung ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, insbesondere älterer Mitbürger, bei Kleinstr e- paraturen in Haus und Wohnung sowie bei sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen. Checkpoint Afrika e. V. (14) Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendun gen beantragt. Der Verein steht nach seinen eigenen Angaben für interkulturelles Zusammenleben und Lernen. Ein Schwerpunkt der Ve r- einstätigkeit liegt in der kulturellen und politischen Auseinandersetzung mit dem afrikanischen Kontinent. Ev. Familienbildungswerk Münster e.V./Ev. Familienbildungsstätte (16) Es wird ein Zuschuss zum Projekt „Cafe Knirps“ beantragt, um eine einmalige Investition zu tätigen, die das Angebot attraktiver macht. Deutsch-Ungarische Gesellschaft e. V. (22) Es wird ein Zuschuss zur Jubiliäumsveranstaltung (10 -jähriges Jubiläum) beantragt. Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege der deutsch -ungarischen Beziehungen durch kult u- relle Veranstaltungen und Förderung des gegenseitigen Verständnisses. JugendchorZentrum Süd an St. Joseph, Münster e.V. (24) Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Zweck des Vereins ist die Fö r- derung des Kinder- und Jugendchores an der Pfarrei St. Joseph. Dies geschieht durch die f i- nanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Material , der Veranstaltung von Konzerten usw. sowie zur musikalischen Entwicklung der Sängerinnen und Sänger. Die Teilnahme am Chor ist bekenntnisoffen, er wird auch von bekenntnislosen und muslimischen Kindern b e- sucht. Alzheimer Gesellschaft Münster e.V. (26) Es wird ein Zuschuss zum 25 -jährigen Jubiläum beantragt. Laut Satzung fördert und unte r- stützt der Verein u. a. ärztliche, pflegerische, psychologische und soziale Hilfen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Der Verein hat seinen Sitz an der Tannenbergstraße. Kulturverein Frauenstraße 24 e.V, (29) Es wird ein Zuschuss zur Restaurierung des Wandgemäldes des Münsteraner Malers Gerd Meyerrathken anlässlich des 40. Jahrestags der Besetzung des Hauses Frauenstraße 24 b e- antragt. Der Verein selbst existiert seit 1977. Laut Satzung war Gründungszweck des Vereins, das durch Abbruch bedrohte Haus Frauenstraße 24 zu erhalten. Der Verein unterstützt auch weiterhin Bürgerinitiativen, die die Erhaltung preiswerten Wohnraums, die Begrenzung der Mietsteigerungen, die Verbesserung der Wohnverhältnisse und des Wohnumfeldes zum Ziel haben. Zweck des Vereins ist es heute, das Haus Frauenstraße 24 zu nutzen, um über die Einrichtung eines Kommunikationszentrums kulturpolitisch tätig zu werden. Waldschule Münsterland e.V (32) Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Laut Satzung ist der Zweck des Vereins u. a. die Förderung des Umweltbewusstseins und des verständnisvollen Umgangs mit der Natur bei Kindern und Erwachsenen. Er betreibt eine Waldschule. KAB Hl. Edith Stein/ St. Mauritz (33) Es wird ein Zuschuss zu einer Kunstausstellung „Zweifel“ in der Erphokirche in der Fastenzeit 2014 beantragt. Beteiligt an der Ausstellung sind Künstlerinnen und Künstler aus Münster und der Umgebung, sowie Gemei ndemitglieder und Gruppen aus dem Stadtviertel, auch Kinde r- gärten, Jugendgruppen, Frauenverbände und Seniorentreffs haben sich an den Ausstellungen - 5 - V/0227/2013 in den vergangenen Jahren engagiert. Eine Entscheidung im nächsten Jahr wäre erst nach der Veranstaltung möglich. Philharmonischer Chor Münster e.V. (35) Es wird ein Zuschuss zum Gedenkkonzert zum 70. Jahrestag der Bombardierung der Stadt Münster am 10.10.1943 beantragt. Laut Satzung ist es u. a. Ziel und Zweck des Chores, m u- sikalisch interessierte Menschen mit besonderer Eignung und Vorliebe für den Chorgesang zu einer leistungsfähigen Gemeinschaft zusammenzufassen. Theaterpädagogisches Zentrum Münster (37) Es wird ein Zuschuss zur Jubiläumsveranstaltung anlässlich des 15 -jährigen Jubiläums bean- tragt. Laut Satzung soll der Verein die pädagogisch-kulturelle Arbeit im Theaterbereich leisten, Theater mit und für Kinder und Jugendliche fördern und entwickeln und Aktionen durchführen, bei denen sich Kinder und Jugendliche mit ihrer Umwelt und Erlebniswelt auseinandersetzen. Kulturgrün e.V. (38) Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen und zur „Freien Gartenakademie“ Vera n- staltungsreihe 2013 in der Kleingartenanlage Langemarckstraße 73 beantragt. Der Verein ist Rechtsnachfolger des Vereins „Freie Gartenakademi e“. Zweck des Vereins laut Satzung ist die nationale und internationale Förderung einer ökologisch orientierten Gartenkultur, die S u- che nach neuen kulturellen Darstellungsformen und Blickwinkel n für die Themen Garten, Stadtkultur und Landschaft und ihre Pr äsentation in den unterschiedlichsten Medien. Der Zweck wird durch verschiedene Veranstaltungen, Aktionen und Projekte verwirklicht. Gemeinschaftliches Wohnen in Münster e.V. (40) Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Zweck des Vereins ist die A l- tenhilfe, der u. a. durch Anregung, Förderung und Unterstützung von Projekten des gemei n- schaftlichen Wohnens sowie Beratung von Einzelnen und Gruppen verwirklicht wird. Die Sprechstunden und monatlichen Treffen werden im Stadtbezirk Mitte durchgeführt. Kindergruppe Krümel II e.V. (43) Es wird ein Zuschuss zum Einzugs- und Sommerfest im September 2013 aus Anlass des Um- zugs in die neuen Räumlichkeiten an der Vivaldistraße beantragt. Die Kindergruppe Krümel II ist eine Elterninitiative in der aktuell 17 Kinder betreut werden (7 U3, 10 3-6-jährige). Schachklub Münster 1932 e.V. (46) Es wird ein Zuschuss zu den Kosten für die Einrichtung einer Stelle für den Bundesfreiwill i- gendienst beantragt. Das Ziel des Vereins ist die Förderung des Schachsports. Spiel- und Vereinslokal ist die Josefschule. Runder Tisch – Aaseestadt (48) Es wird ein Zuschuss zum Straßen - und Friedensfest am 03.10.2013 beantragt. Der Runde Tisch Aaseestadt ist ein informeller Zusammenschluss der Institutionen im Stadtteil und b e- steht seit 12 Jahren. Kita Dickmadame und Zappelmann e.V. (49) Es wird ein Zuschuss zum 25 -jährigen Jubiläum und der Festveranstaltung am 13.07.2013 beantragt. Die Kindergruppe ist eine Elterninitiative und besteht momentan aus 16 Kindern im Alter von 0,4 Monaten bis 6 Jahren und sie kommen aus unterschiedlichen Nationen und Ku l- turen. Zwei der Kindergruppenplätze sind an Kinder mit Behinderung vergeben. Von den 16 Kindern sind 6 unter 3 Jahren. - 6 - V/0227/2013 Hawerkamp 31 e. V. (50) Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Es handelt sich um den Rechts- nachfolger des Vereins Erhaltet den Hawerkamp e. V. in der Selbstverwaltung des Hawe rk- amp. Pustekuchen - Integrative Tagesstätte für Kinder mit und ohne Behinderung e.V. (53) Es wird ein Zuschuss zu Einwei hungsfeier der neuen erweiterten Räumlichkeiten an der Ga s- selstiege 115 beantragt. Laut Satzung ist der Zweck des Vereins, Kinder mit und ohne Behi n- derung zusammenzuführen. Dies wird u. a. erreicht durch die Unterhaltung der Kita zur I n- tegration von Kindern mit und ohne Behinderung („Pustekuchen“). III. Ablehnungen Schützenbruderschaft Lamberti-Hansa (9) Es wird ein Zuschuss zu einer Fahrt in einen Erlebnispark in den Niederlanden beantragt. Da keine Bezirksbezogenheit vorliegt, kann kein Zuschuss gewährt werden. Anti Rost e. V. (12) Anti Rost erhält eine laufende Förderung von der Stiftung Siverdes. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer anderen städtischen Stelle f ür den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss g e- währt wird. Vom Antragsteller werden keine Gründe angegeben, die nach Einschätzung der Verwaltung eine Ausnahme von dieser Regelung rechtfertigen. Checkpoint Afrika e. V. (14) Der Verein erhält einen Zuschu ss vom Sozialamt. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer anderen städtischen Stelle für den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss gewährt wird. Vom A n- tragsteller werden keine Gründe angegeben, die nach Einschätzung der Verwaltung eine Aus- nahme von dieser Regelung rechtfertigen. Eine besondere Bezirksbezogenheit liegt nicht vor. Ev. Familienbildungswerk Münster e.V. (16) Es wird ein Zuschuss zu einer Investition für da s Cafe Knirps, einem offenen Angebot für E l- tern und Kinder beantragt. Im Cafe Knirps sollen sich Eltern zwanglos treffen und ihre Kinder frei bewegen können. Ein Zuschuss im Rahmen der Richtlinien ist nicht möglich, da Investit i- onskostenzuschüsse nicht vorgesehen sind. Frauen Notruf e. V. (18) Es wird ein Zuschuss zu einer Postkartenaktion zur Aufklärung der Öffentlichkeit über sexual i- sierte Gewalt im Sommer/Herbst 2013 beantragt. Dazu soll es eine Verteilaktion in den Cafés, Kneipen und Kinos im Stadtbezirk Mitte geben. Es handelt sich nicht um eine Einzelveransta l- tung im Sinne der Richtlinien. Deutsch-Ungarischen Gesellschaft (22) Der Vereinszweck ist inhaltlich überwiegend im Bereich der Integration verortet. Dafür gibt es verschiedene Fördermöglichkei ten (u. a. Zuschüsse des Integrationsrates) Im vergangenen Jahr hat es einen Zuschuss vom Integrationsrat zu einer Veranstaltung gegeben. Auch in di e- sem Jahr hat der Verein einen Antrag beim Integrationsrat für eine andere Veranstaltung g e- stellt. Auf der Basis der Richtlinien schlägt die Verwaltung daher vor, den Antrag abzulehnen. Waldschule Münsterland e. V. (32) Eine Bezirksbezogenheit liegt nicht vor. Darauf deutet auch schon der Name des Vereins. Die Ausrichtung des Vereins und seine Aktivitäten erst recken sich weit über den Stadtbezirk hi n- aus. Es handelt sich nicht um einen örtlichen Verein. - 7 - V/0227/2013 Philharmonischer Chor (35), Einzelveranstaltung Der Verein erhält einen Zuschuss vom Kulturamt. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer anderen städtischen Stelle für den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss gewährt wird. Kulturgrün (38), Einzelveranstaltung Der Verein hat einen Zuschuss vom Kulturamt erhalten. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer a n- deren städtischen Stelle für den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss gewährt wird. Vom Antragsteller werden keine Gründe angegeben, di e nach Einschätzung der Verwaltung eine Ausnahme von dieser Regelung rechtfertigen. TG Münster (41), Einzelveranstaltung Der Verein beantragt einen Zuschuss zu den Eigenkosten für das Angebot „Bewegte Kids“ in den beiden letzten Ferienwochen. Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt von Stadtsport- bund, Kinderbüro des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und der TG Münster. Das Angebot wird von Seiten des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien neben der Übe r- nahme von Kosten für den OGS-Anteil auch durch die Übernahme von Honorarkosten für B e- treuer und die Bereitstellung von Sachmitteln gefördert. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer a n- deren städtischen Stelle für den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss gewährt wird. Hier wird zwar nicht dem Verein, aber die Veranstaltung an sich bereits mit städtischen Mitteln g e- fördert. Daher würde es dem Sinn der zitierten Regelung widersprechen, zusätzliche Mittel der Bezirksvertretung für die Veranstaltung bereitzustellen. Schachklub Münster 32 e. V. (46) Der Antragsgegenstand (Stelle für den Bundesfreiwilligendienst) ist nicht über die Richtlinien abgedeckt. Laufende Aufwendungen von Sportvereinen sind über die Rich tlinien ausg e- schlossen, da u. a. dafür Mittel aus dem Sportetat bzw. des Stadtsportbundes zur Verfügung stehen. Es handelt sich auch nicht wie im Antrag angekreuzt um eine „Einzelveranstaltung Hinweis zu den Jubiläen der Vereine - Westfälischer Volkstanzkreis (15), 40-jähriges Jubiläum - Kulturverein Frauenstraße 24 e. V. (29), 40-jähriges Jubiläum - Südviertelbüro (34), 15-jähriges Jubiläum Die Verwaltung schlägt vor, an der bisher grundsätzlichen Praxis, in den Richtlinien aber nicht mehr ausdrücklich festgelegten Regelung, nur durch 25 teilbare Jubiläen zu bezuschussen, als Entscheidungskriterium festzuhalten und daher keinen Zuschuss zum J ubiläum zu gewäh- ren. Das Südviertelbüro und das Theaterpädagogische Zentrum erhalten einen Zuschuss zu ihren Jubiläumsveranstaltungen, da es sich um Vereine handelt, deren Mittelpunkt und deren Ve r- anstaltung im Stadtbezirk Mitte liegt (s. auch Anlage 3, l fd. Nr. 7 und 8). Die Höhe von 100, - € entspricht dem Zuschuss gem. Ziffer 3 Satz 2 des Beschlussvorschlags für Veranstaltungen anlässlich der übrigen Jubiläen - 8 - V/0227/2013 IV. Übersicht über die Zuschüsse an Vereine im Bezirk Mün ster-Mitte (Beschlusspunkte 1- 3) zur Verfügung stehende Mittel 12.000,00 € Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 4.350,00 € Zuschüsse zu besonderen Einzelveranstaltungen 4.615,00 € Zuschüsse zu Jubiläen 900,00 € es verbleiben 2.135,00 € zu Beschlusspunkt 5: Nach § 37 Abs 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen, die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel können sie allein entscheiden. Auch die frei verfügbaren Haushaltsmi ttel stehen unter dem Vorbehalt der kommunalen öffentl i- chen Aufgabenerfüllung, der sich inhaltlich aus § 37 Abs. 1 GO NRW ergibt. In Frage käme hier lediglich Buchstabe d. (Unterstützung örtlicher Vereine). Unzweifelhaft ist der DGB aber kein örtl i- cher Verein und hat auch seinen Sitz außerhalb des Stadtbezirks. Die Konkretisierungen in der Hauptsatzung betreffen i. S. einer öffentlichen Aufgabenerfüllung nur öffentliche Gebäude bzw. Denkmäler usw. Ansonsten ist keine Bestimmung erkennbar, die eine rechtliche Grundlage für eine Zuschussgewährung bietet. Da es sich bei der Finanzierung einer privaten Gedenktafel an einem Privathaus nicht um eine kommunale öffentliche Aufgabe i. S. d. § 37 Abs. 3 GO NRW handelt, ist insoweit eine Förderung dieses Antrags nicht möglich. gez. Lewe Anlagen: Anlage 1: Richtlinien Anlage 2: laufende Aufwendungen Anlage 3: Einzelveranstaltungen
Anlage 2 - laufende Aufwendungen
2038 Zeichen
Lfd. Nr. Antragsteller Antrags-
nummer
Mitglieder
(Erw./Jug. laut Antrag)
Zuschuss
2012 in EUR
Zuschuss
2013 in EUR
1 Deutscher Amateur-Radio-Club e. V. 1 65/- 150 150
2 Polizeichor Münster 1958 e. V. 2 56/- 150 150
3 MC „Westfalia“ bei der Bezirksregierung Münster 3 20/- 150 150
4 Mozart-Orchester Münster 1882 4 32/12 150 150
5 Marqant Der Münster Chor 5 61/- 150 150
6 Marine-Shanty-Chor e. V. 7 51/- 150 150
7 Kammerorchester ars musica 8 11/- 150 150
8 Quartettverein „Rheingold“ Münster von 1919 10 23/2 150 150
9 Briefmarkensammlerverein Münster im Bund deutscher Philatelisten 11 240/14 150 150
10 Männerchor Postalia Münster von 1936 e.V. 13 19/- 150 150
11 Westfälischer Volkstanzkreis Münster – St. Mauritz 15 38/7 150 150
12 S.E.L.P e. V., Leukämie- und Lymphomhilfe 17 o. A. 150 150
13 Chorgemeinschaft der KAB Hubertihof 19 18/- 150 150
14 Musikverein Münster e.V. 20 66/- 150 150
15 MGV Mauritz Amicitia v. 1888 e. V. 21 19/- 150 150
16 Bewohnerverein der Autofreien Gartensiedlung Weißenburg e.V. 23 20/5 - 150
17 JugendchorZentrum Süd an St. Joseph, Münster e.V. 24 29/41 - 150
18 Spielmannszug St. Mauritz-Erpho 25 21/13 150 150
19 Pro Musica Orchester Münster 27 30/1 150 150
20 Cäcilia-Chor von 1855 Münster e. V. 28 23/- 150 150
21 Modelleisenbahnclub Münster 30 75/8 150 150
22 Spielmannszug der Schützenbruderschaft Heilig-Geist von 1879 31 6/15 150 150
23 Verein Lichtblick e. V. 36 139/- 150 150
24 Kulturgrün e.V. (früher Freie Gartenakademie e. V.) 38 9/- 150 150
25 Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e.V. 39 40/- 150 150
Anlage 2
Lfd. Nr. Antragsteller Antrags-
nummer
Mitglieder
(Erw./Jug. laut Antrag)
Zuschuss
2012 in EUR
Zuschuss
2013 in EUR
26 Gemeinschaftliches Wohnen in Münster e.V. 40 29/- - 150
27 Verein zur Förderung eines Porzellanmuseums in MS e.V. 44 ca. 50 150 150
28 Verein für Aquarien- und Terrarienkunde Münster 1908 e. V. 45 50/15 150 150
29 Hawerkamp 31 e.V. (früher Erhaltet den Hawerkamp e. V.) 50 30/- 150 150
Summe 4350
Anlage 2
Anlage 3 - Einzelveranstaltungen
1960 Zeichen
Lfd.
Nr.
Antragsteller Antrags-
nummer
Zuschuss zu einer Einzelveranstaltung Fehlbe-
trag
in EUR
Zuschuss
2013
in EUR
1 Mozart-Orchester Münster 1882 4 Symphonisches Konzert (u. a. Grieg) im Juli
2013 im Rathaus Münster
1.800 500
2 Freunde und Förderer des Vokalkreises Münster e.
V.
6 Konzert „Die Schöpfung“ von Joseph Haydn
am 16.06.2013 in der Mutterhauskirche der
Franziskanerinnen
2.300 500
3 Kammerorchester ars musica 8 Konzert am 23.06.2013 im Bennohaus 1.200 485
4 Pro Musica Orchester Münster 27 Orchesterkonzert mit Solist am 09.06.2013 im
Schillergymnasium
1.435 500
5 KAB Hl. Edith Stein/ St. Mauritz 33 Kunstausstellung zum Thema „Zweifel“ in der
Erphokirche in der Fastenzeit 2014 vom 09.03.
– 27.04.2014
2.000 500
6 Südviertelbüro 34 Offizieller Empfang zum 15. jährigen Jubiläum
im September 2013
Südviertelfest am 06.07.2013
500
400
100
200
7 Theaterpädagogisches Zentrum Münster 37 Kleinkunstabend im Rahmen des 15-jährigen
Jubiläums am 28.09.2013 im TPZ
1.000 100
8 Kindergruppe Krümel II e.V. 43 Einzugs-/ Sommerfest im September 2013 in
den neuen Räumlichkeiten
600 285
9 Förderverein für die Stadtteilbücherei im Aasee-
markt e.V.
47 Bücherei-Matinee am Sonntag, 09.06.2013 250 125
10 Runder Tisch – Aaseestadt 48 Straßen- und Friedensfest am 03.10.2013 an
der Dietrich-Bonhoeffer-Straße
1.800 500
Anlage 3
Lfd.
Nr.
Antragsteller Antrags-
nummer
Zuschuss zu einer Einzelveranstaltung Fehlbe-
trag
in EUR
Zuschuss
2013
in EUR
11 Verein für Mototherapie und Psychomotorische
Entwicklungsförderung e. V.
51 Spielfest am 01.11.2013 in der DJK-Sporthalle 830 360
12 Bund der Danziger 52 Reiseberichte über Danzig in der Gaststätte
Stuhlmacher
150 75
13 Pustekuchen - Integrative Tagesstätte f. Kinder mit
und ohne Behinderung Münster e.V.
53 Einweihungsfeier der neuen erweiterten Räum-
lichkeiten in der Gasselstiege 115 am ??
900 385
Summe 4615
Anlage 3
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Tannenbergstraße
- Vivaldistraße
- Langemarckstraße 73
- Gasselstiege 115
- Frauenstraße 24e
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0227/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.04.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37