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V/0227/2013

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2013

Vorlagen 09.04.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 07.05.2013, TOP 4.1.1

Anlage 1 - Richtlinien

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - laufende Aufwendungen

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Ansehen

Anlage 3 - Einzelveranstaltungen

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Ansehen

Anlage 1 - Richtlinien

3877 Zeichen

Anlage 1 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Mitte 
(zuletzt geändert durch Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 20.05.2008) 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zu r Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen 
Vereinigungen und Initiativ en in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die 
Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun-
gen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinie n sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der 
Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu  laufenden Aufwendungen,  für Einzelveran-
staltungen und Jubiläen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, 
Verbände und sonstigen Vereini gungen und Initiativen zu fö rdern und zu unterstützen 
sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Ma ßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung 
von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen 
und Ausländern in den Vereinen und Ve rbänden befassen. Die besondere Förde-
rungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in  der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun-
gen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städ tischen Stellen För-
derungen für den gleichen Verwendungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtli-
che Vereine, Verbände und sonstige Verein igungen und Initiativen des Stadtbezirks 
(z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtum spflege, Gesangvereine), soweit nicht ih-
nen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt 
oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber  hinaus auch an örtli-
che Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Kar-
nevalsvereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) 
etc. und in besonderen Ausnahme- und Einzel fällen auch an Spor tvereine bei aus-
schließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen kön-
nen auf Antrag mit einem angemessenen Zusc huss unterstützt werden. Findet aus 
Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstalt ung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe 
entsprechend berücksichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretung en entscheiden jährlich  im Rahmen der vom 
Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel 
für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände 
und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 1

Anlage 1 
 2
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse  sollen die Mitgliederzahlen , die Vereinszwecke und die 
Aktivitäten berücksichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 Euro nicht unterschreiten und 500,00 Euro 
nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge 
und der bereitgestellten Haushaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres  gestellt werden. Dazu sollen die von der 
Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verw endet werden. Die Verwaltung informiert 
in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Beschlussvorlage

21876 Zeichen

V/0227/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiat i-
ven erhalten für das Jahr 2013 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der in der A n-
lage 2 aufgeführten Beträge. 
 
2. Zuschüsse zu besonderen Einzelveranstaltungen  werden den in der Anlage 3 aufgeführten 
Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in Höhe der in der Anlage 3 
aufgeführten Beträge gewährt. 
 
3. Die nachfolgenden Vereine erhalten einen Zuschuss in der genannten Höhe aus Anlass des 
Vereinsjubiläums: 
 
Schützenbruderschaft Lamberti-Hansa 
(150-jähriges Jubiläum, 80 Mitglieder davon 20 Jugendliche) 
 300 € 
Alzheimer Gesellschaft Münster e. V. 
(25-jähriges Jubiläum, 120 Mitglieder) 
 50 € 
MGV Mauritz Amicitia von 1888 e. V. 
(125-jähriges Jubiläum, 19 Mitglieder) 
 200 € 
Kinderhäuschen e. V. 
(25-jähriges Jubiläum, 35 Familien) 
 50 € 
Kita Dickmadame und Zappelmann e. V. 
(25-jähriges Jubiläum, 42 Mitglieder davon 16 Kinder) 
 50 € 
 
Die beiden zuletzt genannten Verein e erhalten für die Durchführung der Veranstaltungen im 
Zusammenhang mit dem Jubiläum gemäß der Anträge zusätzlich einen Zuschuss von 100, - 
€, der MGV Mauritz Amicitia in Höhe von 50, - € (ein Teil der Jubiläumsfeierlichkeiten findet 
im Stadtbezirk Ost statt). 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0227/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-6041 
E-Mail: 
LembeckA@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.04.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0227/2013 
 
4. Folgende Anträge werden abgelehnt: 
 
Schützenbruderschaft Lamberti-Hansa (9), Einzelveranstaltung 
Anti Rost e. V. (12), laufende Aufwendungen 
Checkpoint Afrika e. V. (14), laufende Aufwendungen 
Westfälischer Volkstanzkreis (15), 40-jähriges Jubiläum 
Ev. Familienbildungswerk Münster e.V. (16), laufende Aufwendungen 
Frauen Notruf e. V. (18), Einzelveranstaltung 
Deutsch-Ungarische Gesellschaft (22), Einzelveranstaltung 
Kulturverein Frauenstraße 24 e. V. (29), 40-jähriges Jubiläum 
Waldschule Münsterland e. V. (32), laufende Aufwendungen 
Südviertelbüro (34), 15-jähriges Jubiläum 
Philharmonischer Chor (35), Einzelveranstaltung 
Theaterpädagogisches Zentrum (37), 15-jähriges Jubiläum 
Kulturgrün e. V. (38), Einzelveranstaltung 
TG Münster (41), Einzelveranstaltung 
Schachklub Münster 32 e. V. (46), Einzelveranstaltung 
 
5. Dem Antrag des DGB -Stadtverbands Münster vom 11.03.2013 auf einen Zuschuss für die 
Gedenktafel kann nicht gefolgt werden. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2013  verfügbar: 
12.000 € 
 
 
 
Begründung: 
 
I. Ausgangslage 
 
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen 
sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Ve rbände 
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die G ewährung von 
Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Mitte an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen 
und Initiativen gelten die Richtlinien in der Fassung des Beschlusses der Bezirksvertretung 
Münster-Mitte vom 13.03.2001 (s. Anlage 1), zuletzt geändert durch Beschluss der Bezirksver-
tretung Münster-Mitte vom 20.05.2008. 
 
Gemäß Beschluss in der Sitzung am 13 .11.2012 hat die Bezirksvertretung Münster -Mitte 
12.000,00 € zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte zur Verfügung gestellt.

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V/0227/2013 
- Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 
a) Zuschussberechtigung 
 
Lt. Ziffer 3 der o. a. Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag 
bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des 
Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspfl ege, Gesangvereine), s oweit 
nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt 
oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 
 
b) Zuschussberechnung 
 
Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll  die Zuschusshöhe 50,- € nicht unterschreiten und 500, - € nicht 
überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke 
und die Aktivitäten berücksichtigt werden. 
 
Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an den Zahlen der Vorjahre. 
 
- Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen 
 
Lt. Ziffer 4 der Richtlinien können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an ört-
liche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karneval s-
vereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in b e-
sonderen Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbez o-
genen Aktivitäten gewährt werden. 
 
Die Verwaltung ist bei der Berechnung der Zuschüsse wie folgt vorgegange n: Die angegebe-
nen Fehlbeträge werden bis zu einer Fehlbetragshöhe von 500,- € mit 50 Prozent des Fehlbe-
trages bezuschusst. Übersteigt der angegebene Fehlbetrag 500, - € wird der Betrag bis 500 € 
zu 50 % und der darüber hinaus gehende Betrag ab 500 € zu ein em Drittel bis zum o. g. 
Höchstbetrag von 500,- € bezuschusst. Der Zuschussbetrag wird ggf. ab -/aufgerundet auf ei-
nen durch 5 teilbaren Betrag. Der Höchstbetrag von 500, - € gilt dabei für jeden Antragsteller 
und nicht für jede Einzelveranstaltung. 
 
- Zuschüsse zu Jubiläen 
 
Lt. Ziffer 5 der Richtlinien können die Jubiläen der örtlichen Vereine, Verbände und sonst igen 
Vereinigungen und Initiativen auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt we r-
den. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranst altung statt, kann dies bei der Z u-
schusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. 
 
Für die Berechnung der Zuschusshöhe existiert kein Berechnungsmodell. Ziffer 7 der Richtl i-
nien gibt vor, dass die Zuschusshöhe 50 € nicht unterschreiten und 500 € nicht überschre iten 
soll und bei der Höhe der Zuschüsse die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke, die Akt ivitäten 
und der Jubiläumsanlass (Alter des Vereins) berücksichtigt werden sollen. 
 
 
II. Erstmalige Antragstellung 
 
Folgende Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen haben in diesem Jahr 
erstmalig seit 2010 einen Zuschussantrag an die Bezirksvertretung Münster-Mitte gerichtet: 
 
Schützenbruderschaft Lamberti-Hansa (9) 
Der Verein beantragt einen Zuschuss zum 150-jährigen Jubiläum und eine Fahrt in einen Frei-
zeitpark in den Niederlanden. Zweck des Vereins laut Satzung ist die gemeinsame Ausübung 
des Schießsports in Verbindung mit dem Bekenntnis zum christlichen Glaube n und dem Ei n-

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treten für christliche Sitte und Kultur. Der Verein ist aktiv in der Jugendarbeit der Pfarrgemei n-
den St. Elisabeth und Herz-Jesu. 
 
Anti Rost Münster e. v. (12) 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Zweck des Vereins laut Satzung 
ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, insbesondere älterer Mitbürger, bei Kleinstr e-
paraturen in Haus und Wohnung sowie bei sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen. 
 
Checkpoint Afrika e. V. (14) 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendun gen beantragt. Der Verein steht nach seinen 
eigenen Angaben für interkulturelles Zusammenleben und Lernen. Ein Schwerpunkt der Ve r-
einstätigkeit liegt in der kulturellen und politischen Auseinandersetzung mit dem afrikanischen 
Kontinent. 
 
Ev. Familienbildungswerk Münster e.V./Ev. Familienbildungsstätte (16) 
Es wird ein Zuschuss zum Projekt „Cafe Knirps“ beantragt, um eine einmalige Investition zu 
tätigen, die das Angebot attraktiver macht.  
 
Deutsch-Ungarische Gesellschaft e. V. (22) 
Es wird ein Zuschuss zur  Jubiliäumsveranstaltung (10 -jähriges Jubiläum) beantragt. Zweck 
des Vereins ist die Förderung und Pflege der deutsch -ungarischen Beziehungen durch kult u-
relle Veranstaltungen und Förderung des gegenseitigen Verständnisses. 
 
JugendchorZentrum Süd an St. Joseph, Münster e.V. (24) 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Zweck des Vereins ist die Fö r-
derung des Kinder- und Jugendchores an der Pfarrei St. Joseph. Dies geschieht durch die f i-
nanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Material , der Veranstaltung von Konzerten 
usw. sowie zur musikalischen Entwicklung der Sängerinnen und Sänger. Die Teilnahme am 
Chor ist bekenntnisoffen, er wird auch von bekenntnislosen und muslimischen Kindern b e-
sucht.  
 
Alzheimer Gesellschaft Münster e.V. (26) 
Es wird ein Zuschuss zum 25 -jährigen Jubiläum beantragt. Laut Satzung fördert und unte r-
stützt der Verein u. a. ärztliche, pflegerische, psychologische und soziale Hilfen im stationären, 
teilstationären und ambulanten Bereich. Der Verein hat seinen Sitz an der Tannenbergstraße. 
 
Kulturverein Frauenstraße 24 e.V, (29) 
Es wird ein Zuschuss zur Restaurierung des Wandgemäldes des Münsteraner Malers Gerd 
Meyerrathken anlässlich des 40. Jahrestags der Besetzung des Hauses Frauenstraße 24 b e-
antragt. Der Verein selbst existiert seit 1977. Laut Satzung war Gründungszweck des Vereins, 
das durch Abbruch bedrohte Haus Frauenstraße 24 zu erhalten. Der Verein unterstützt auch 
weiterhin Bürgerinitiativen, die die Erhaltung preiswerten Wohnraums, die Begrenzung der 
Mietsteigerungen, die Verbesserung der Wohnverhältnisse und des Wohnumfeldes zum Ziel 
haben. Zweck des Vereins ist es heute, das Haus Frauenstraße 24 zu nutzen, um über die 
Einrichtung eines Kommunikationszentrums kulturpolitisch tätig zu werden. 
 
Waldschule Münsterland e.V (32) 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Laut Satzung ist der Zweck des 
Vereins u. a. die Förderung des Umweltbewusstseins und des verständnisvollen Umgangs mit 
der Natur bei Kindern und Erwachsenen. Er betreibt eine Waldschule. 
 
KAB Hl. Edith Stein/ St. Mauritz (33) 
Es wird ein Zuschuss zu einer Kunstausstellung „Zweifel“ in der Erphokirche in der Fastenzeit 
2014 beantragt. Beteiligt an der Ausstellung sind Künstlerinnen und Künstler aus Münster und 
der Umgebung, sowie Gemei ndemitglieder und Gruppen aus dem Stadtviertel, auch Kinde r-
gärten, Jugendgruppen, Frauenverbände und Seniorentreffs haben sich an den Ausstellungen

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in den vergangenen Jahren engagiert. Eine Entscheidung im nächsten Jahr wäre erst nach 
der Veranstaltung möglich. 
 
Philharmonischer Chor Münster e.V. (35) 
Es wird ein Zuschuss zum Gedenkkonzert zum 70. Jahrestag der Bombardierung der Stadt 
Münster am 10.10.1943 beantragt. Laut Satzung ist es u. a. Ziel und Zweck des Chores, m u-
sikalisch interessierte Menschen mit besonderer Eignung und Vorliebe für den Chorgesang zu 
einer leistungsfähigen Gemeinschaft zusammenzufassen. 
 
Theaterpädagogisches Zentrum Münster (37) 
Es wird ein Zuschuss zur Jubiläumsveranstaltung anlässlich des 15 -jährigen Jubiläums bean-
tragt. Laut Satzung soll der Verein die pädagogisch-kulturelle Arbeit im Theaterbereich leisten, 
Theater mit und für  Kinder und Jugendliche fördern und entwickeln und Aktionen durchführen, 
bei denen sich Kinder und Jugendliche mit ihrer Umwelt und Erlebniswelt auseinandersetzen. 
 
Kulturgrün e.V. (38) 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen und zur „Freien Gartenakademie“ Vera n-
staltungsreihe 2013 in der Kleingartenanlage Langemarckstraße 73 beantragt. Der Verein ist 
Rechtsnachfolger des Vereins „Freie Gartenakademi e“. Zweck des Vereins laut Satzung ist 
die nationale und internationale Förderung einer ökologisch orientierten Gartenkultur, die S u-
che nach neuen kulturellen Darstellungsformen und Blickwinkel n für die Themen Garten, 
Stadtkultur und Landschaft und ihre Pr äsentation in den unterschiedlichsten Medien. Der 
Zweck wird durch verschiedene Veranstaltungen, Aktionen und Projekte verwirklicht. 
 
Gemeinschaftliches Wohnen in Münster e.V. (40) 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Zweck des Vereins  ist die A l-
tenhilfe, der u. a. durch Anregung, Förderung und Unterstützung von Projekten des gemei n-
schaftlichen Wohnens sowie Beratung von Einzelnen und Gruppen verwirklicht wird. Die 
Sprechstunden und monatlichen Treffen werden im Stadtbezirk Mitte durchgeführt. 
 
Kindergruppe Krümel II e.V. (43) 
Es wird ein Zuschuss zum Einzugs- und Sommerfest im September 2013 aus Anlass des Um-
zugs in die neuen Räumlichkeiten an der Vivaldistraße  beantragt. Die Kindergruppe Krümel II 
ist eine Elterninitiative in der aktuell 17 Kinder betreut werden (7 U3, 10 3-6-jährige).  
 
Schachklub Münster 1932 e.V. (46) 
Es wird ein Zuschuss  zu den Kosten für die Einrichtung einer Stelle für den Bundesfreiwill i-
gendienst beantragt. Das Ziel des Vereins ist die Förderung des Schachsports.  Spiel- und 
Vereinslokal ist die Josefschule. 
 
Runder Tisch – Aaseestadt (48) 
Es wird ein Zuschuss zum Straßen - und Friedensfest am 03.10.2013 beantragt. Der Runde 
Tisch Aaseestadt ist ein informeller Zusammenschluss der Institutionen im Stadtteil und b e-
steht seit 12 Jahren.  
 
Kita Dickmadame und Zappelmann e.V. (49) 
Es wird ein Zuschuss zum 25 -jährigen Jubiläum und der Festveranstaltung am 13.07.2013 
beantragt. Die Kindergruppe ist eine Elterninitiative und besteht momentan aus 16 Kindern im 
Alter von 0,4 Monaten bis 6 Jahren und sie kommen aus unterschiedlichen Nationen und Ku l-
turen. Zwei der Kindergruppenplätze sind an Kinder mit Behinderung vergeben. Von den 16 
Kindern sind 6 unter 3 Jahren.

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Hawerkamp 31 e. V. (50) 
Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Es handelt sich um den Rechts-
nachfolger des Vereins Erhaltet den Hawerkamp e. V. in der Selbstverwaltung des Hawe rk-
amp. 
 
Pustekuchen - Integrative Tagesstätte für Kinder mit und ohne Behinderung e.V. (53) 
Es wird ein Zuschuss zu Einwei hungsfeier der neuen erweiterten Räumlichkeiten an der Ga s-
selstiege 115 beantragt. Laut Satzung ist der Zweck des Vereins, Kinder mit und ohne Behi n-
derung zusammenzuführen. Dies wird u. a. erreicht durch die Unterhaltung der Kita zur I n-
tegration von Kindern mit und ohne Behinderung („Pustekuchen“). 
 
 
III. Ablehnungen 
 
Schützenbruderschaft Lamberti-Hansa (9) 
Es wird ein Zuschuss zu einer Fahrt in einen Erlebnispark in den Niederlanden beantragt. Da 
keine Bezirksbezogenheit vorliegt, kann kein Zuschuss gewährt werden. 
 
Anti Rost e. V. (12) 
Anti Rost erhält eine laufende Förderung von der Stiftung Siverdes. Nach Ziffer 2 Satz 4 der 
Richtlinien ist eine Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn 
von einer anderen städtischen Stelle f ür den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss g e-
währt wird. Vom Antragsteller werden keine Gründe angegeben, die nach Einschätzung der 
Verwaltung eine Ausnahme von dieser Regelung rechtfertigen.  
 
Checkpoint Afrika e. V. (14) 
Der Verein erhält einen Zuschu ss vom Sozialamt. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine 
Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer anderen 
städtischen Stelle für den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss gewährt wird. Vom A n-
tragsteller werden keine Gründe angegeben, die nach Einschätzung der Verwaltung eine Aus-
nahme von dieser Regelung rechtfertigen. Eine besondere Bezirksbezogenheit liegt nicht vor. 
 
Ev. Familienbildungswerk Münster e.V. (16) 
Es wird ein Zuschuss zu einer Investition für da s Cafe Knirps, einem offenen Angebot für E l-
tern und Kinder beantragt.  Im Cafe Knirps sollen sich Eltern zwanglos treffen und ihre Kinder 
frei bewegen können. Ein Zuschuss im Rahmen der Richtlinien ist nicht möglich, da Investit i-
onskostenzuschüsse nicht vorgesehen sind. 
 
Frauen Notruf e. V. (18) 
Es wird ein Zuschuss zu einer Postkartenaktion zur Aufklärung der Öffentlichkeit über sexual i-
sierte Gewalt im Sommer/Herbst 2013 beantragt. Dazu soll es eine Verteilaktion in den Cafés, 
Kneipen und Kinos im Stadtbezirk Mitte geben. Es handelt sich nicht um eine Einzelveransta l-
tung im Sinne der Richtlinien.  
 
Deutsch-Ungarischen Gesellschaft (22) 
Der Vereinszweck ist inhaltlich überwiegend im Bereich der Integration verortet. Dafür gibt es 
verschiedene Fördermöglichkei ten (u. a. Zuschüsse des Integrationsrates) Im vergangenen 
Jahr hat es einen Zuschuss vom Integrationsrat zu einer Veranstaltung gegeben. Auch in di e-
sem Jahr hat der Verein einen Antrag beim Integrationsrat für eine andere Veranstaltung g e-
stellt. Auf der Basis der Richtlinien schlägt die Verwaltung daher vor, den Antrag abzulehnen.  
 
Waldschule Münsterland e. V. (32) 
Eine Bezirksbezogenheit liegt nicht vor. Darauf deutet auch schon der Name des Vereins. Die 
Ausrichtung des Vereins und seine Aktivitäten erst recken sich weit über den Stadtbezirk hi n-
aus. Es handelt sich nicht um einen örtlichen Verein.

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Philharmonischer Chor (35), Einzelveranstaltung 
Der Verein erhält einen Zuschuss vom Kulturamt. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine 
Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer anderen 
städtischen Stelle für den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss gewährt wird.  
 
Kulturgrün (38), Einzelveranstaltung 
Der Verein hat einen Zuschuss vom Kulturamt erhalten. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist 
eine Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer a n-
deren städtischen Stelle für den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss gewährt wird. 
Vom Antragsteller werden keine Gründe angegeben, di e nach Einschätzung der Verwaltung 
eine Ausnahme von dieser Regelung rechtfertigen. 
 
TG Münster (41), Einzelveranstaltung 
Der Verein beantragt einen Zuschuss zu den Eigenkosten für das Angebot „Bewegte Kids“ in 
den beiden letzten Ferienwochen. Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt von Stadtsport-
bund, Kinderbüro des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und der TG Münster. Das 
Angebot wird von Seiten des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien neben der Übe r-
nahme von Kosten für den OGS-Anteil auch durch die Übernahme von Honorarkosten für B e-
treuer und die Bereitstellung von Sachmitteln gefördert. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist 
eine Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer a n-
deren städtischen Stelle für den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss gewährt wird. Hier 
wird zwar nicht dem Verein, aber die Veranstaltung an sich bereits mit städtischen Mitteln g e-
fördert. Daher würde es dem Sinn der zitierten Regelung widersprechen, zusätzliche Mittel der 
Bezirksvertretung für die Veranstaltung bereitzustellen. 
 
Schachklub Münster 32 e. V. (46) 
Der Antragsgegenstand (Stelle für den Bundesfreiwilligendienst) ist nicht über die Richtlinien 
abgedeckt. Laufende Aufwendungen von Sportvereinen sind über die Rich tlinien ausg e-
schlossen, da u. a. dafür Mittel aus dem Sportetat bzw. des Stadtsportbundes zur Verfügung 
stehen. Es handelt sich auch nicht wie im Antrag angekreuzt um eine „Einzelveranstaltung 
 
 
Hinweis zu den Jubiläen der Vereine 
 
- Westfälischer Volkstanzkreis (15), 40-jähriges Jubiläum 
- Kulturverein Frauenstraße 24 e. V. (29), 40-jähriges Jubiläum 
- Südviertelbüro (34), 15-jähriges Jubiläum 
 
Die Verwaltung schlägt vor, an der bisher grundsätzlichen Praxis, in den Richtlinien aber nicht 
mehr ausdrücklich festgelegten Regelung, nur durch 25 teilbare Jubiläen zu bezuschussen, 
als Entscheidungskriterium festzuhalten und daher keinen Zuschuss zum J ubiläum zu gewäh-
ren. 
 
Das Südviertelbüro und das Theaterpädagogische Zentrum erhalten einen Zuschuss zu ihren 
Jubiläumsveranstaltungen, da es sich um Vereine handelt, deren Mittelpunkt und deren Ve r-
anstaltung im Stadtbezirk Mitte liegt (s. auch Anlage 3, l fd. Nr. 7 und 8). Die Höhe von 100, - € 
entspricht dem Zuschuss gem. Ziffer 3 Satz 2 des Beschlussvorschlags für Veranstaltungen 
anlässlich der übrigen Jubiläen

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V/0227/2013 
 
IV. Übersicht über die Zuschüsse an Vereine im Bezirk Mün ster-Mitte (Beschlusspunkte 1- 
3) 
 
zur Verfügung stehende Mittel 
 
12.000,00 € 
Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 
4.350,00 € 
Zuschüsse zu besonderen Einzelveranstaltungen 
 
4.615,00 € 
Zuschüsse zu Jubiläen 900,00 € 
  
es verbleiben 2.135,00 € 
 
 
zu Beschlusspunkt 5: 
 
Nach § 37 Abs 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen, die ihnen zugewiesenen Aufgaben im 
Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Über den Verwendungszweck eines Teils 
dieser Haushaltsmittel können sie allein entscheiden. 
 
Auch die frei verfügbaren Haushaltsmi ttel stehen unter dem Vorbehalt der kommunalen öffentl i-
chen Aufgabenerfüllung, der sich inhaltlich aus § 37 Abs. 1 GO NRW ergibt. In Frage käme hier 
lediglich Buchstabe d. (Unterstützung örtlicher Vereine). Unzweifelhaft ist der DGB aber kein örtl i-
cher Verein und hat auch seinen Sitz außerhalb des Stadtbezirks. 
Die Konkretisierungen in der Hauptsatzung betreffen i. S. einer öffentlichen Aufgabenerfüllung nur 
öffentliche Gebäude bzw. Denkmäler usw. Ansonsten ist keine Bestimmung erkennbar, die eine 
rechtliche Grundlage für eine Zuschussgewährung bietet. 
 
Da es sich bei der Finanzierung einer privaten Gedenktafel an einem Privathaus nicht um eine 
kommunale öffentliche Aufgabe i. S. d. § 37 Abs. 3 GO NRW  handelt, ist insoweit eine Förderung 
dieses Antrags nicht möglich. 
 
 
 
gez. 
Lewe 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Richtlinien 
Anlage 2: laufende Aufwendungen 
Anlage 3: Einzelveranstaltungen

Anlage 2 - laufende Aufwendungen

2038 Zeichen

Lfd. Nr. Antragsteller Antrags-
nummer 
Mitglieder 
(Erw./Jug. laut Antrag) 
Zuschuss 
2012 in EUR
Zuschuss 
2013 in EUR 
1 Deutscher Amateur-Radio-Club e. V. 1 65/- 150 150 
2 Polizeichor Münster 1958 e. V. 2 56/- 150 150 
3 MC „Westfalia“ bei der Bezirksregierung Münster 3 20/- 150 150 
4 Mozart-Orchester Münster 1882  4 32/12 150 150 
5 Marqant Der Münster Chor 5 61/- 150 150 
6 Marine-Shanty-Chor e. V. 7 51/- 150 150 
7 Kammerorchester ars musica 8 11/- 150 150 
8 Quartettverein „Rheingold“ Münster von 1919 10 23/2 150 150 
9 Briefmarkensammlerverein Münster im Bund deutscher Philatelisten 11 240/14 150 150 
10 Männerchor Postalia Münster von 1936 e.V. 13 19/- 150 150 
11 Westfälischer Volkstanzkreis Münster – St. Mauritz 15 38/7 150 150 
12 S.E.L.P e. V., Leukämie- und Lymphomhilfe 17 o. A. 150 150 
13 Chorgemeinschaft der KAB Hubertihof 19 18/- 150 150 
14 Musikverein Münster e.V. 20 66/- 150 150 
15 MGV Mauritz Amicitia v. 1888 e. V. 21 19/- 150 150 
16 Bewohnerverein der Autofreien Gartensiedlung Weißenburg e.V. 23 20/5 - 150 
17 JugendchorZentrum Süd an St. Joseph, Münster e.V. 24 29/41 - 150 
18 Spielmannszug St. Mauritz-Erpho 25 21/13 150 150 
19 Pro Musica Orchester Münster 27 30/1 150 150 
20 Cäcilia-Chor von 1855 Münster e. V. 28 23/- 150 150 
21 Modelleisenbahnclub Münster 30 75/8 150 150 
22 Spielmannszug der Schützenbruderschaft Heilig-Geist von 1879  31 6/15 150 150 
23 Verein Lichtblick e. V. 36 139/- 150 150 
24 Kulturgrün e.V. (früher Freie Gartenakademie e. V.) 38 9/- 150 150 
25 Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e.V. 39 40/- 150 150 
Anlage 2

Lfd. Nr. Antragsteller Antrags-
nummer 
Mitglieder 
(Erw./Jug. laut Antrag) 
Zuschuss 
2012 in EUR
Zuschuss 
2013 in EUR 
26 Gemeinschaftliches Wohnen in Münster e.V. 40 29/- - 150 
27 Verein zur Förderung eines Porzellanmuseums in MS e.V. 44 ca. 50 150 150 
28 Verein für Aquarien- und Terrarienkunde Münster 1908 e. V. 45 50/15 150 150 
29 Hawerkamp 31 e.V. (früher Erhaltet den Hawerkamp e. V.) 50 30/- 150 150 
      
 Summe    4350 
 
Anlage 2

Anlage 3 - Einzelveranstaltungen

1960 Zeichen

Lfd. 
Nr. 
Antragsteller Antrags-
nummer
Zuschuss zu einer Einzelveranstaltung Fehlbe-
trag 
in EUR 
Zuschuss 
2013 
in EUR 
1 Mozart-Orchester Münster 1882  4 Symphonisches Konzert (u. a. Grieg) im Juli 
2013 im Rathaus Münster 
1.800 500 
2 Freunde und Förderer des Vokalkreises Münster e. 
V. 
6 Konzert „Die Schöpfung“ von  Joseph Haydn 
am 16.06.2013 in der Mutterhauskirche der 
Franziskanerinnen 
2.300 500 
3 Kammerorchester ars musica 8 Konzert am 23.06.2013 im Bennohaus  1.200 485 
4 Pro Musica Orchester Münster 27 Orchesterkonzert mit Solist am 09.06.2013 im 
Schillergymnasium  
1.435 500 
5 KAB Hl. Edith Stein/ St. Mauritz 33 Kunstausstellung zum Thema „Zweifel“ in der 
Erphokirche in der Fastenzeit 2014 vom 09.03. 
– 27.04.2014 
2.000 500 
6 Südviertelbüro 34 Offizieller Empfang zum 15. jährigen Jubiläum 
im September 2013 
Südviertelfest am 06.07.2013  
500 
 
400 
100 
 
200 
7 Theaterpädagogisches Zentrum Münster 37 Kleinkunstabend im Rahmen des 15-jährigen 
Jubiläums am 28.09.2013 im TPZ 
1.000 100 
8 Kindergruppe Krümel II e.V. 43 Einzugs-/ Sommerfest im September 2013 in 
den neuen Räumlichkeiten 
600 285 
9 Förderverein für die Stadtteilbücherei im Aasee-
markt e.V. 
47 Bücherei-Matinee am Sonntag, 09.06.2013 250 125 
10 Runder Tisch – Aaseestadt  48 Straßen- und Friedensfest am 03.10.2013 an 
der Dietrich-Bonhoeffer-Straße 
1.800 500 
Anlage 3

Lfd. 
Nr. 
Antragsteller Antrags-
nummer
Zuschuss zu einer Einzelveranstaltung Fehlbe-
trag 
in EUR 
Zuschuss 
2013 
in EUR 
11 Verein für Mototherapie und Psychomotorische 
Entwicklungsförderung e. V.  
51 Spielfest am 01.11.2013 in der DJK-Sporthalle  830 360 
12 Bund der Danziger 52 Reiseberichte über Danzig in der Gaststätte 
Stuhlmacher 
150 75 
13 Pustekuchen - Integrative Tagesstätte f. Kinder mit 
und ohne Behinderung Münster e.V. 
53 Einweihungsfeier der neuen erweiterten Räum-
lichkeiten in der Gasselstiege 115 am ?? 
900 385 
      
  Summe   4615 
 
Anlage 3

Beratungsverlauf (1)

07.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (5)

  • Tannenbergstraße
  • Vivaldistraße
  • Langemarckstraße 73
  • Gasselstiege 115
  • Frauenstraße 24e

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0227/2013
Typ
Vorlagen
Datum
09.04.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37