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V/0135/2006

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Prüfung des Jahresabschlusses

Vorlage 17.02.2006

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Nächste Beratung: Werksausschuss der citeq, Sitzung am 16.03.2006, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Dringlichkeitsentscheidung_D3_Pruefung_Jahresabschluss

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Beschlussvorlage

802 Zeichen

V/0135/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
citeq 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Prüfung des Jahresabschlusses 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.03.2006 Werksausschuss der citeq Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung, die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Fa. WIBERA Wirt-
schaftsberatung AG, Bielefeld, vornehmen zu lassen wird nach § 60 GO NW genehmigt.  
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen.  
 
I. V.  
 
 
 
Dr. Heinrichs 
 
 
Anlagen: 
 
Dringlichkeitsentscheidung  
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0135/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Boenigk 
Ruf: 
492 18 11 
E-Mail: 
boenigk@citeq.de  
Datum: 
17.02.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

Dringlichkeitsentscheidung_D3_Pruefung_Jahresabschluss

1655 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
citeq 
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung 
 
 
 
Betreff: 
 
Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Zur Prüfung des Jahresabschlusses der citeq zum 31. 12.2005 wird die WIBERA 
Wirtschaftsberatung AG, Bielefeld, bestellt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Prüfung mit einem Gesamtbetrag von 
25.000,00 € (inkl. MwSt.) als Rückstellung im Jahre sabschluss zum 31.12.2005 
berücksichtigt sind. 
 
 
Begründung: 
 
Die WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Bielefeld, hat b isher im Auftrag der citeq und mit 
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-We stfalen die Jahresabschlüsse und 
Lageberichte seit Gründung der citeq geprüft. Gemäß  § 5 EigVO benennt der 
Betriebsausschuss die Prüferin oder den Prüfer für den Jahresabschluss.  
 
Durch Rückfrage der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Stadt Münster und damit auch alle 
ihre Eigenbetriebe auf das o.a. Verfahren hingewies en. Zur Wahrung der erforderlichen 
Termine ist die sofortige Auftragsvergabe vorzunehmen.  
 
Eine Dringlichkeitsentscheidung ist erforderlich, w eil die nächste Sitzung des 
Werksausschusses planmäßig am 16.03.2006 stattfinde t und die Prüfung des 
Jahresabschlusses der citeq zum 31.12.2005 vereinba rungsgemäß im Zeitraum zwischen 
Ende Februar bis voraussichtlich Mitte März 2006 erfolgen soll. 
 
Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung w ird in der nächsten Sitzung des 
Werksausschusses nachgeholt. 
Münster,  ___.___.2006    Münster, ___.___. 2006 
 
 
 
 
Dr. Tillmann      Weber 
Oberbürgermeister     Vorsitzender Werksausschuss d er citeq

Beratungsverlauf (1)

16.03.2006 Werksausschuss der citeq
TOP 6.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0135/2006
Typ
Vorlage
Datum
17.02.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37