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3154/2017

Wohnraumzweckentfremdung durch Wohnungsvermittlungsportale

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.10.2017, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2935 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
V/56/561 
Vorlagen-Nummer 
 3154/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.10.2017 
 
Wohnraumzweckentfremdung durch Wohnungsvermittlungsportale 
Beantwortung der Anfrage AN/1150/2017 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 18.09.2017 
Die FDP Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen stellt vor dem Hintergrund des hohen 
Wohnungsbedarfs zur Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen verschieden Fragen. Die 
Verwaltung antwortet hierzu wie folgt: 
 
Frage 1: 
Wie viele Objekte mit zweckentfremdetem Wohnraum konnte die Verwaltung im vergangenen Jahr 
2016 und im laufenden Jahr 2017 im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen ausfindig machen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zwischen dem 01.01.2016 und 11.10.2017 wurden 11 Verdachtsfälle umgewandelter Wohneinheiten 
bekannt. In 9 Fällen wurden im Rahmen der wohnungsrechtlichen Ermittlungen keine Verstöße gegen 
die einschlägige Wohnraumschutzsatzung festgestellt. In zwei Fällen davon wurde die Umwandlung 
bereits vor Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung vollzogen und ist daher wohnungsrechtlich nicht 
zu beanstanden. Zu im September 2017 gemeldeten zwei Verdachtsfällen werden noch Ermittlungen 
durchgeführt. 
 
Frage 2: 
In welcher Höhe wurden in diesem Zeitraum dort Bußgelder für die Zweckentfremdung von Wohn-
raum verhängt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Mangels festgestellter Verstöße konnten im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen keine Bußgelder verhängt 
werden. 
 
Frage 3: 
Wie viele zweckentfremdete Wohnungen konnten durch das Einschreiten der Verwaltung seit dem 
geltenden Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen wieder in 
regulären Wohnraum umgewandelt werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Wiederzuführung zu Wohnzwecken war aufgrund nicht festgestellter Verstöße im Stadtbezirk 
Rodenkirchen nicht angezeigt.  
 
Frage 4: 
Auf den Internetseiten der Vermittlungsportale für Ferienunterkünfte finden sich auch für den Stadtbe-
zirk Köln-Rodenkirchen diverse Wohnungen, die für Feriengäste angeboten werden. Wie ist es zu 
erklären, dass diese öffentlich im Internet werbenden Anbieter von zweckentfremdetem Wohnraum 
entgegen des bußgeldbehafteten Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum unbehelligt ihrem

2 
 
Geschäft nachgehen können? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Bewerbung von Wohnraum als Ferienunterkunft kann Indiz sein für eine Zweckentfremdung von 
Wohnraum im Sinne der Wohnraumschutzsatzung. Entsprechenden Hinweisen geht die Wohnungs-
aufsicht nach, auch unter Berücksichtigung des Stichtags 01.07.2014. Zuvor bereits etablierten Nut-
zungen von Wohnraum als Ferienwohnung kann wohnungsrechtlich nicht begegnet werden. Die Be-
werbung von Ferienwohnungen im Internet als solche verwirklicht noch keine wohnungsrechtliche 
Problematik.

Beratungsverlauf (1)

16.10.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3154/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.10.2017
Erstellt
11.10.2017 14:11