3154/2017
Wohnraumzweckentfremdung durch Wohnungsvermittlungsportale
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2935 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 V/56/561 Vorlagen-Nummer 3154/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.10.2017 Wohnraumzweckentfremdung durch Wohnungsvermittlungsportale Beantwortung der Anfrage AN/1150/2017 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 Die FDP Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen stellt vor dem Hintergrund des hohen Wohnungsbedarfs zur Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen verschieden Fragen. Die Verwaltung antwortet hierzu wie folgt: Frage 1: Wie viele Objekte mit zweckentfremdetem Wohnraum konnte die Verwaltung im vergangenen Jahr 2016 und im laufenden Jahr 2017 im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen ausfindig machen?“ Antwort der Verwaltung: Zwischen dem 01.01.2016 und 11.10.2017 wurden 11 Verdachtsfälle umgewandelter Wohneinheiten bekannt. In 9 Fällen wurden im Rahmen der wohnungsrechtlichen Ermittlungen keine Verstöße gegen die einschlägige Wohnraumschutzsatzung festgestellt. In zwei Fällen davon wurde die Umwandlung bereits vor Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung vollzogen und ist daher wohnungsrechtlich nicht zu beanstanden. Zu im September 2017 gemeldeten zwei Verdachtsfällen werden noch Ermittlungen durchgeführt. Frage 2: In welcher Höhe wurden in diesem Zeitraum dort Bußgelder für die Zweckentfremdung von Wohn- raum verhängt? Antwort der Verwaltung: Mangels festgestellter Verstöße konnten im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen keine Bußgelder verhängt werden. Frage 3: Wie viele zweckentfremdete Wohnungen konnten durch das Einschreiten der Verwaltung seit dem geltenden Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen wieder in regulären Wohnraum umgewandelt werden? Antwort der Verwaltung: Eine Wiederzuführung zu Wohnzwecken war aufgrund nicht festgestellter Verstöße im Stadtbezirk Rodenkirchen nicht angezeigt. Frage 4: Auf den Internetseiten der Vermittlungsportale für Ferienunterkünfte finden sich auch für den Stadtbe- zirk Köln-Rodenkirchen diverse Wohnungen, die für Feriengäste angeboten werden. Wie ist es zu erklären, dass diese öffentlich im Internet werbenden Anbieter von zweckentfremdetem Wohnraum entgegen des bußgeldbehafteten Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum unbehelligt ihrem 2 Geschäft nachgehen können? Antwort der Verwaltung: Die Bewerbung von Wohnraum als Ferienunterkunft kann Indiz sein für eine Zweckentfremdung von Wohnraum im Sinne der Wohnraumschutzsatzung. Entsprechenden Hinweisen geht die Wohnungs- aufsicht nach, auch unter Berücksichtigung des Stichtags 01.07.2014. Zuvor bereits etablierten Nut- zungen von Wohnraum als Ferienwohnung kann wohnungsrechtlich nicht begegnet werden. Die Be- werbung von Ferienwohnungen im Internet als solche verwirklicht noch keine wohnungsrechtliche Problematik.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3154/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.10.2017
- Erstellt
- 11.10.2017 14:11