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1330/2022

Nationales Bewerbungsverfahren des Deutschen Fußballbundes e. V. zur Ausrichtung der FIFA Frauenweltmeisterschaft 2027

Dringlichkeitsvorlage Rat 27.04.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 18.2

Dringlichkeitsvorlage Rat

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Dringlichkeitsvorlage Rat

12634 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522 
 
Vorlage-Nummer 
 1330/2022 
Freigabedatum 
 27.04.2022 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO 
NRW und Genehmigung durch den Rat. 
Betreff 
Nationales Bewerbungsverfahren des Deutschen Fußballbundes e. V. zur Ausrichtung der 
FIFA Frauenweltmeisterschaft 2027 
hier: Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung durch die Stadt Köln und die Kölner 
Sportstätten GmbH 
Gremium Datum 
Rat 05.05.2022 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die kurzfristige Entscheidungsnotwendigkeit ergibt sich aus der einzuhaltenden Frist des nationalen 
Bewerbungsverfahrens des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB), die eine vorherige Einbindung der 
politischen Gremien nicht ermöglicht. Der vorgegebene Zeitplan sieht vor, dass die Städte/Stadien ihr 
Interesse an der Teilnahme am nationalen Bewerbungsverfahren bis Freitag, 29.April 2022, durch 
Einreichen der unterzeichneten Teilnahmeerklärung rechtlich verbindlich erklären. 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln befürwortet die Bewerbung Kölns und stimmt der Unterzeichnung der Teil-
nahmeerklärung – gemeinsam mit dem Betreiber des RheinEnergie STADIONS, der Kölner Sportstät-
ten GmbH – am Nationalen Bewerbungsverfahren für die Bewerbung des Deutschen Fußball-Bund 
e.V. (DFB) als Mit-Ausrichter der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2027 zu. Derzeit gibt es zu den de-
taillierten Anforderungen und Kosten keine verbindliche Auskunft seitens des DFB. Daher kann auch 
im Hinblick auf die lange Vorlaufzeit derzeit keine verlässliche Finanzierungsaussage getroffen wer-
den. Aus den Erfahrungen von ähnlichen Großveranstaltungen kann jedoch abgeleitet werden, dass 
der städtische Aufwand bis zu 2 Mio. Euro betragen kann. Dabei sind die Finanzmittel im Rahmen 
des künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren im Haushalt abzubilden. Sobald sich im internationalen 
Verfahren die Kostenfrage konkretisiert, wird es eine erneute Befassung der politischen Gremien ge-
ben. 
 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
27.04.2022    gez. Reker  gez. Hammer

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  sh. Erläuterung in der 
Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Nachdem Mitte Oktober 2020 offiziell wurde, dass der Deutsche Fußball-Bund e.V. (DFB) sich ge-
meinsam mit dem Königlich Niederländischen Fußballbund (KNVB) und dem Königlich Belgischen 
Fußballbund (RBFA) um die Ausrichtung der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2027 bewirbt, hat Köln 
schon im Dezember 2020 eine gemeinsame „formlose“ Interessensbekundung“ der Oberbürgermeis-
terin und des Sportdezernenten mit dem Geschäftsführer der Kölner Sportstätten GmbH zur Ausrich-
tung der Frauenfußball Weltmeisterschaft 2027 in Köln gegenüber dem DFB abgegeben. 
 
Zwischenzeitlich haben die drei Bewerbungspartner vereinbart, dass der DFB mit bis zu vier potenzi-
ellen Spielorten/Stadien in den internationalen Prozess der Bewerbung gehen wird.  
Insgesamt werden mit 32 teilnehmenden Teams 64 Spiele in zehn Städten/Stadien ausgetragen.  
 
Das Präsidium des DFB e.V. hat in seiner Sitzung am 07. Januar 2022 entschieden, dass die Städ-
te/Stadien, insbesondere aufgrund der geographischen Nähe zu den anderen Bewerbungspartnern, 
in Nordrhein-Westfalen gelegen sein sollen sowie eine Stadionkapazität von mindestens 30.000 Plät-

3 
 
zen im nationalen Ligabetrieb aufweisen müssen. Anhand von Eingangskriterien, die für eine Teil-
nahme am Nationalen Bewerbungsverfahren zwingend notwendig sind, wurden acht Städte/Stadien 
vorselektiert und zum Nationalen Bewerbungsverfahren eingeladen. 
 
Im Rahmen der vom DFB gesetzten Frist bis zum Donnerstag, 31. März 2022, konnten diese Städ-
te/Stadien durch Einreichung einer rechtlich noch unverbindlichen Interessenbekundung ihr Interesse 
für die Ausrichtung von Spielen der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2027 abgeben. Hiermit verbun-
den war zudem die Zusage der Vertraulichkeit und der Teilnahme am Auftaktworkshop zum Nationa-
len Bewerbungsverfahren, der am 07. April 2022 digital stattgefunden hat. 
 
Neben Köln haben die NRW-Städte und Stadien aus Gelsenkirchen, Duisburg, Mönchengladbach, 
Dortmund, Düsseldorf und Aachen teilgenommen. 
 
Hier kristallisierte sich heraus, dass pro Ausrichterstadt sechs bis sieben Spiele im voraussichtlichen 
Turnierzeitraum Juli 2027 vergeben werden. Darüber hinaus sind für Köln aufgrund der Stadiongröße 
Halbfinalspiele realistisch. Dies bedeutet, dass die Stadien 14 Tage vor dem 1. Spiel und 5 Tage 
nach dem letzten Spiel und die Trainingsstätten 28 Tage vor der Eröffnung bis ein Tag nach dem letz-
ten Spiel zur Verfügung stehen müssen. Die Niederlande sind aufgrund der initiativen Rolle im Be-
werberteam für die Austragung des Finalspiels gesetzt; Dortmund und Gelsenkirchen kommen neben 
einem Stadion in den Niederlanden für die Austragung des Eröffnungsspiels in Frage. 
 
Nun ist eine grundsätzliche Bewertung nach Abwägung zwischen dem für die Ausrichtung von Sport-
großereignissen erforderlichen finanziellen Invest und dem mit der Ausrichtung verbundenen Zu-
wachs an internationalem Renommee der Stadt Köln verbunden mit den möglichen positiven wirt-
schaftlichen Auswirkungen vorzunehmen.  
 
Köln wird seit längerem von nationalen und internationalen Sportfachverbänden, Sportveranstaltern 
und Agenturen als attraktiver und hervorragend geeigneter Austragungsort für nationale und interna-
tionale Sportgroßveranstaltungen wahrgenommen. Neben der guten Sportstätteninfrastruktur (LAN-
XESS arena, RheinEnergieSTADION, der Sportanlage Fühlinger See und dem künftigen Albert-
Richter-Velodrom) ist Köln auch mit seinen touristischen Angeboten und Unterkunftsmöglichkeiten 
sowohl für das nationale als auch internationale Publikum hochinteressant. Zudem verfügt Köln über 
gute nationale und internationale Verkehrsanbindungen und hat in der Vergangenheit bei der Umset-
zung von Sportgroßveranstaltungen mit dem hochkompetenten Organisationsteam beim Sportamt 
eine gute Visitenkarte abgegeben. 
 
Köln würde bei einer Absage an die Teilnahme am Nationalen Bewerbungsverfahren für die Bewer-
bung des DFB als Mit-Ausrichter der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2027 auf die internationale 
Sichtbarkeit, die durch eine breite, weltweite, auch digitale mediale Berichterstattung ermöglich wird, 
verzichten. Daneben wäre das damit verbundene Signal – Ausrichter der UEFA EURO 2024 der Her-
ren zu sein, aber kein Interesse an der Austragung der FIFA Frauen WM 2027 zu haben - sowohl für 
den Mädchen- und Frauenfußball als auch für weitere Bewerbungen kontraproduktiv.  
 
Eine gemeinsame Kölner Bewerbung kann zudem mit zahlreichen stichhaltigen Argumenten punkten, 
zumal die Stadt Köln und das RheinEnergie STADION durch das seit dem Jahr 2010 stattfindende 
eigenständige DFB-Pokalfinale der Frauen, mit dem im Vorfeld durch die Stadt Köln veranstalteten 
Fan- und Familienfest auf den Stadionvorwiesen mit den zahlreichen Mädchenturnieren und rund 
25.000 Besucherinnen und Besuchern, in sehr enger Verbindung zum Frauenfußball in Deutschland 
stehen. 
 
Vergleicht man dieses Besucheraufkommen mit den durchschnittlich 1.000 Zuschauerinnen und Zu-
schauern bei einem Bundesligaspiel der Damen wird schnell deutlich, dass das Zusammenspiel zwi-
schen den Partnern Kölner Sportstätten GmbH, Sportamt der Stadt Köln und auch dem Fußballver-
band Mittelrhein absolut zielführend ist.  
 
Unabhängig davon, dass es sehr realistisch ist, dass Köln bei einer Absage dieses nationalen Bewer-
bungsprozesse um die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2027, seitens des DFB nicht mehr als Bewer-
bungskandidatin für weitere Sportgroßveranstaltungen (Länderspiele, EM´s, WM´s usw.) berücksich-

4 
 
tigt wird, sollten die derzeit nur grob zu schätzenden finanziellen Aufwendungen in Höhe von rund 2 
Mio. Euro auch mit den zu erwartenden ökonomischen und gesellschaftlichen Effekten abgeglichen 
werden. 
 
Diese lassen sich mit der Steigerung des Bekanntheitsgrades, dem Aufbau und der Festigung eines 
positiven Images, der Steigerung von Umsätzen im Zeitraum der Weltmeisterschaft, mit der nachhal-
tigen Stärkung des Tourismusstandortes, mit der sportlichen Katalysatorfunktion auf den Mädchen- 
und Frauen(fußball)Sport in Köln und der Region definieren.  
 
Finanzierung: 
 
Die Durchführung und die Kosten einer Teilnahme der Stadt Köln und der Kölner Sportstätten GmbH 
sind derzeit noch nicht konkret genug, beziehungsweise haben nicht die notwendige Planungsreife, 
um diese in der Mittelfristplanung der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 zu berücksichtigen. Dies 
wird voraussichtlich auch bis zur Einbringung des Haushaltes 2023/2024 in den Rat nicht der Fall 
sein. Über die Abbildung der Finanzierung ist daher ggf. im Laufe der Haushaltplanaufstellung 2025 
ff. und den dann geltenden Regularien zu entscheiden. 
 
Weiterer Zeitplan 
 
Im digitalen Workshop am 7. April 2022 wurde seitens des DFB der weitere Prozess des nationalen 
Bewerbungsverfahrens wie folgt erläutert: 
 
Der DFB hat sich bewusst für ein zweistufiges Bewerbungsverfahren (1. Nationale Auswahl der Host 
Cities und 2. Internationales FIFA Verfahren gemeinsam mit den Niederlanden und Belgien) ent-
schieden, um die Ressourcen aller Beteiligten zu schonen.  
 
Beim anstehenden nationalen Verfahren erfolgt die Auswahl ausschließlich auf Basis eines Motivati-
onsschreibens sowie kurzen Konzepten zur Frauenfußballentwicklung und Förderung von Frauen, 
Vielfalt und Gleichstellung.  
 
Die Entscheidung über die Vergabe der FIFA Frauenweltmeisterschaft 2027 wird voraussichtlich beim 
FIFA-Kongress 2023 getroffen. 
 
Erst im internationalen Verfahren werden die vorausgewählten Spielorte detailliert zu den FIFA-
Anforderungen Auskunft geben müssen. Da die FIFA die Bewerbungsanforderungen und Details zum 
Turnier noch nicht veröffentlicht hat, kann der DFB derzeit zu den detaillierten Anforderungen und 
Kosten keine verbindliche Auskunft geben. Aus ähnlichen Großveranstaltungen kann jedoch abgelei-
tet werden, dass der städtische Aufwand bis zu 2 Mio. Euro betragen kann.  
 
Der Zeitplan des nationalen Bewerbungsverfahrens sieht vor, dass die Städte/Stadien ihr Interesse 
an der Teilnahme am nationalen Bewerbungsverfahren bis Freitag, 29. April 2022 durch Einreichen 
der unterzeichneten Teilnahmeerklärung rechtlich verbindlich erklären. 
 
Mit Einreichung der unterzeichneten Teilnahmeerklärung bestätigen die Stadt und der Stadionbetrei-
ber die Mindestanforderungen (Sitzplätze und Hotelkapazitäten) zu erfüllen und stimmen ebenso der 
frist- und formgerechten Abgabe der Bewerbungsunterlagen an den DFB bis zum Abgabetermin 
am Donnerstag, 2. Juni 2022, zu.  
 
Die vier bestplatzierten Städte/Stadien des Rankings werden dem DFB-Präsidium für die Auswahl-
entscheidung vorgeschlagen. Die vier vom DFB-Präsidium ausgewählten Standorte werden Teil der 
internationalen Bewerbung und erhalten nach Bekanntgabe durch die FIFA den offiziellen Fragenka-
talog/die FIFA Requirements zur Bearbeitung. 
 
Im Juli 2022 wird die Entscheidung und Bekanntgabe der bis zu vier Spielorte durch das DFB-
Präsidium erfolgen. 
 
Neben der erforderlichen Sitzplatzkapazität im RheinEnergie STADION kann Köln die Hotelkapazitä-

5 
 
ten sicherstellen, so dass nun im Rahmen der Teilnahme am nationalen Bewerbungsprozess die 
Teilnahmeerklärung durch den Stadionbetreiber und die Stadt Köln erfolgen muss. 
 
Sollte aus Köln bis zum bis zum 29. April 2022 keine rechtsverbindliche Teilnahmeerklärung zum Be-
werbungsverfahren abgegeben werden, scheiden die Stadt und das Stadion aus dem Nationalen Be-
werbungsverfahren – und damit zwangsläufig auch aus dem internationalen Prozess aus. 
 
Anlage 
Teilnahmeerklärung (nicht öffentlicher Teil)

Beratungsverlauf (1)

05.05.2022 Rat
TOP 18.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1330/2022
Typ
Dringlichkeitsvorlage Rat
Datum
27.04.2022
Erstellt
20.04.2022 13:12