V/1069/2005
Berichtspflichtige Umschichtungen 2005
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Berichtsvorlage
7430 Zeichen
V/1069/2005
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Berichtspflichtige Umschichtungen 2005
Beratungsfolge
26.01.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
Bericht:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung ist über alle Umschichtungen im Budget des Amtes
für Schule und Weiterbildung -Teilbereich kameraler Haushalt des ehemaligen Schulamtes- zu
informieren, soweit die annehmende oder abgebende Haushaltsstelle um mehr als 1/3 des
Haushaltsansatzes verändert wird. Dies gilt auch dann, wenn durch mehrere Umschichtungen
das Volumen der Haushaltsstellen um mehr al s 1/3 verändert wird, obwohl jede einzelne Um-
schichtung einen geringeren Umfang hat.
Der ehemalige Schulausschuss hatte am 27.01.2004 auf der Basis der Vorlage 46/2004 festge-
legt, dass nur einmal jährlich über die berichtspflichtigen Umschichtungen informiert werden soll.
Dieser Vorgabe kommt die Verwaltung mit dieser Vorlage für das gesamte Haushaltsjahr 2005
nach.
In 2005 wurden insgesamt 75 Umschichtungen vorgenommen. In einer Reihe von Fällen handel-
te es sich um - zum Teil prozentual oder in € sehr geringfügige - Umschichtungen. Da eine Viel-
zahl von Haushaltspositionen des Amtsbudgets mehr oder weniger in allen Schulformen (= Un-
terabschnitten) vorkommen, handelte es sich häufig lediglich um Umschichtungen zwischen den
verschiedenen Unterabschnitten.
In der Anlage 1 sind alle 12 Haushaltsstellen aufgeführt, bei denen das Volumen des Haushalts-
ansatzes um mehr als 1/3 erhöht wurde. Hierbei ist auch der Grund für den Mehrbedarf ausge-
wiesen. In der Anlage 2 sind alle 10 Haushaltsstellen aufgeführt, bei denen das Volumen des
Haushaltsansatzes um mehr als 1/3 reduziert wurde.
Vorlagen-Nr.:
V/1069/2005
Auskunft erteilt:
Herr Müller
Ruf:
492 40 33
E-Mail:
MuellerHt@stadt-muenster.de
Datum:
29.12.2005
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/1069/2005
Soweit hier im Einzelfall ein über 100%iger Anteil ausgewiesen ist, hängt das damit zusammen,
dass entweder zusätzlich zu den laufenden Mitteln ein Haushaltsrest vorhanden war oder der
laufende Ansatz bereits vorher durch Mittelumschichtungen verstärkt worden war.
Umschichtungen, bei denen der Haushaltsansatz um mehr als 50.000,- € (Verwaltungshaushalt)
bzw. 500.000,- € (Vermögenshaushalt) verändert wird, bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Fachausschusses. Der ehemalige Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2000 u.a.
beschlossen, dass auch an sich zustimmungspflichtige Umschichtungen in den die Schulen di-
rekt betreffenden Bereichen wie z.B. „Schulbedarf allgemein“ und „Schülerfahrkosten“ ohne vor-
herigen Ausschussbeschluss vorgenommen werden dürfen. Voraussetzung ist, dass die bereit-
gestellten Mittel insgesamt ausreichen (siehe Vorlage 1227/2000). Hierüber ist der Schulaus-
schuss zeitnah zu informieren.
Dies trifft in 2005 auf folgende Umschichtungen zu:
Haushaltsstelle Bezeichnung HH-Ansatz Veränderung
2100 570 0000 X Erst. der IuK-Kosten für Schulen an citeq 384.960,00 € + 72.218,80 €
2300 570 0000 8 Erst. der IuK-Kosten für Schulen an citeq 858.330,00 € - 72.218,80 €
2300 639 0000 2 Schülerfahr kosten 1.848.550,00 € + 125.000,00 €
2700 639 0000 9 Schülerfahrkosten 902.270,00 € - 100.000,00 €
Weitere Hinweise zu den Umschichtungen:
• Die Veränderungen beim „Projekt Selbstständige Schule Sachkosten“ sind primär durch
Maßnahmen aus dem „Regionalen Entwicklungsfonds“ und der Kapitalisierung von Stellen
bedingt. In diesem Bereich ist die Kalkulation im Rahmen der Etatplanung schwierig, da sich
der daraus entstehende Mittelbedarf kurzfristig - z. B. aufgrund von Entscheidungen in der
„Regionalen Steuergruppe“ oder in der Lehrkraftversorgung durch das Land - ändern kann.
• Bei den „IuK-Kosten für Schulen an die citeq“ handelt es sich um die entsprechenden laufen-
den Erstattungskosten für die Bereitstellung der Ausstattung (einschließlich Leitungsbereit-
stellung) durch die citeq im Rahmen des Medienentwicklungsplanes. Bedingt durch gegen-
über der ursprünglichen Planung abweichende Umsetzungszeiträume für verschiedene Schu-
len ergeben sich entsprechende Verschiebungen zwischen den schulformbezogenen Unter-
abschnitten.
• Die Verschiebungen bei den Schülerfahrkosten sind primär durch gestiegenen Bedarf im
gymnasialen Bereich und Minderbedarf im Be reich des Taxentransportes bei Förderschü-
lern/innen bedingt.
• Bei „Kleinen Baumaßnahmen“ führen Mehrkosten oder Ergänzungsmaßnahmen aufgrund der
geringen Ansätze häufig zu prozentual hohen Veränderungen, obwohl die absoluten Verän-
derungen betragsmäßig relativ gering sind.
I.V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
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Anlagen:
Anlage 1
Umschichtungsübersicht 2005 - nehmende Haushaltsstellen -
annehmende Haushaltsstelle
Haushaltsstelle Bezeichnung HH-Ansatz Annahme Anteil Begründung
2100 570 0000 X Erst. der IuK-Kosten für Schulen an citeq 384.960,00 € 72.218,80 € 18,76 Mehrbedarf
MEP Grundschulen
2100 940 0410 6 Kleine Baumaßnahmen 3.800,00 € 4.345,65 € 114,36 Hermannschule ÜMB/
Pötterhoekschule Beleuchtung
2100 940 1000 4 IuK-Verkabelung 116.600,00 € 240.000,00 € 205,83 Mehrbedarf
MEP Grundschulen
2100 940 1110 3 Bauk. An-/Umbau Melanchthonschule 9.000,00 € 4.100,00 € 45,56 Mehrbedarf
Melanchthonschule
2200 935 1070 0 Besch. Erw. Realschule Roxel 10.245,23 € 10.000,00 € 97,61 Mehrbedar
f Raumausstattung
2300 628 4000 1 Projekt Selbstständige Schule - Sachkosten 328.060,00 € 67.500,00 € 20,58 Mehrbedarf
Gymnasien
2300 639 0000 2 Schülerfahrkosten 1.848.550,00 € 125.000,00 € 6,76 Mehrbedarf
Gymnasien
2400 591 0000 1 Entgelt f. Benutzung städt. Bäder 7.990,00 € 5.080,00 € 63,58 Mehrbedarf
Berufskollegs
2400 940 1030 0 Bauk. Einrichtung von Fachräumen 210.000,00 € 320.000,00 € 152,38 Bauk. Bäckerei
Adolph-Kolping-Schule
2700 940 1160 X Bauk. Erw. R.-v.-Weizsäcker-Sch. Lehrer-
zimmer
- € 42.000,00 € n.e. Mehrbedarf
Ingenieurleistungen/Ausstattung
2940 601 1000 8 Schulbedarf allgemein 20.200,00 € 10.184,29 € 50,42 Mehrbedarf
"Flexible Haushaltsführung"
2950 590 0000 9 Schule und Weiterbildung Sachkosten 14.020,00 € 7.000,00 € 49,93 Mehrbedarf
Projekte "Orient" usw.
n.e. = nicht ermittelbar, da der laufende Ansatz bei der Haushaltsstelle 0,- €
beträgt
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Anlage 2
Umschichtungsübersicht 2005 - abgebende Haushaltsstellen -
abgebende Haushaltsstelle
Haushaltsstelle Bezeichnung HH-Ansatz Abgabe Anteil
2100 628 4000 3 Projekt Selbstständige Schule - Sachkosten 112.740,00 € 55.000,00 € 48,78
2100 940 0430 9 Kleine Baumaßnahmen 6.400,00 € 2.945,65 € 46,03
2150 940 1000 7 IuK-Verkabelung 122.960,00 € 90.000,00 € 73,19
2200 628 4000 2 Projekt Selbstständige Schule - Sachkosten 43.850,00 € 20.000,00 € 45,61
2200 940 0450 0 Kleine Baumaßnahmen 5.613,24 € 4.100,00 € 73,04
2200 940 1000 3 IuK-Verkabelung 84.100,00 € 60.000,00 € 71,34
2300 940 1000 2 IuK-Verkabelung 348.400,00 € 90.000,00 € 25,83
2400 940 0040 1 Kleine Baumaßnahmen 38.800,00 € 20.000,00 € 51,55
2700 639 0000 9 Schülerfahrkosten 902.270,00 € 100.000,00 € 11,08
2700 940 0460 2 Kleine Baumaßnahmen 477,88 € 477,88 € 100,00
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/1069/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 29.12.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37