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4190/2022

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66389/03 Rondorf Nord-West

Mitteilung BV 20.12.2022

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 30.01.2023, TOP 6.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

18876 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 4190/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 30.01.2023 
 
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 
66389/03 Rondorf Nord-West 
Für das Plangebiet Rondorf Nord-West wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Plangebiet 
umfasst rund 68 ha. Fläche. Es befindet sich in Köln-Rodenkirchen im Stadtteil Rondorf und 
liegt südlich der Autobahn A4 und westlich der Autobahn A 555. Die Grenzen werden im We-
sentlichen gebildet vom Weißdornweg und der bestehenden Bebauung im Osten, vom Orts-
rand und der Kapellenstraße im Süden, von der Kleingartenanlage im Westen und von der 
Autobahn im Norden. Die genaue Umgrenzung des Bebauungsplan-Gebietes ist in der fol-
genden Abbildung (Abb. 1) dargestellt. 
 
Da die Planung mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden ist, wurde ein Landschafts-
pflegerischer Fachbeitrag (LPF) erstellt. Der LPF bearbeitet als naturschutzfachliches Gutach-
ten für das Bauleitplanverfahren Eingriffe im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen 
Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB. 
 
Zur Erfassung des Baumbestandes wurde eine Baumkartierung durchgeführt und ausgewer-
tet. Die Ergebnisse sind in den LPF eingeflossen. Ein Überblick über die Planung und die we-
sentlichen Aussagen des LPF werden nachfolgend beschrieben. 
 
Das Verfahren wird von der „Amelis Projektentwicklungs GmbH Co. KG" als Investorin betrie-
ben. Das Planungskonzept wurde von dem Büro „West 8 urban design & landscape architec-
ture b.v.“  aus Rotterdam, Niederlande, erarbeitet und in intensiver Zusammenarbeit mit der 
Stadt weiterentwickelt und abgestimmt. 
 
Derzeit (11.11. 2022 bis 19.12. 2022) findet die Beteiligung der Dienststellen zum Bauleitplan-
verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt. 
 
Ziel der Bebauung ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Das Gebiet ist seit 
2015 Bestandteil des städtischen Wohnungsbauprogramms. Das vom Planungsbüro West 8 
erarbeitete städtebauliche Konzept umfasst zusätzlich zu der Planung von unterschiedlichen 
Baufeldern für den Wohnungsbau die verkehrliche Erschließung und soziale Infrastruktur wie 
Schulen, Kindergärten, Grünflächen, Spielplätze, Bolzplatz, Quartiersplatz und Mehrgenerati-
onenhaus. Darüber hinaus wird der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich im Plange-
biet geleistet. Eine Trasse für die Verlängerung der Stadtbahn ist eingeplant. 
 
Die Bebauung erfolgt gemäß dem Kooperativen Baulandmodell 2017 mit einem Anteil von 30 
% geförderten Wohnungen sowie der Schaffung von öffentlichen Grünflächen und Spielplät-
zen. Es werden ca. 1.300 neue Wohneinheiten (Mehr- und Einfamilienhäuser) entstehen mit 
einer erwarteten Einwohnerzahl von rund 3.000 Personen.

2 
 
 
Abb. 1: Umgrenzung des Plangebietes Rondorf Nord-West 
 
Flächennutzungsplan (FNP) 
Der Flächennutzungsplan weist im überwiegenden Teil des Plangebietes „Allgemeiner Sied-
lungsbereich“ aus mit Signets für Kindereinrichtungen, Alteneinrichtung und Schule. Dies steht 
in Einklang mit der Bebauungsplanung. Die geplante Wohnbebauung geht jedoch über die 
Grenzen des allgemeinen Siedlungsbereiches hinaus und beansprucht Flächen, die laut FNP 
die Ausweisung „Flächen für die Landwirtschaft“ oder „Grünfläche“ zeigen. Innerhalb dieser 
Flächen liegt auch die Wasserfläche des Galgenbergsees. 
 
Der Flächennutzungsplan wird parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert (226. Ände-
rung des Flächennutzungsplans), um den neuen Wohnbauflächen sowie weiteren Änderun-
gen zu entsprechen. Zu Beginn des Bebauungsplanverfahrens hatte der Träger der Land-
schaftsplanung Widerspruch gegen die Beanspruchung von Flächen eingelegt, die als Flä-
chen für die Landwirtschaft oder als Grünfläche ausgewiesen sind. Die Rücknahme des Wi-

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derspruchs bzw. eine Zustimmung zu der Überplanung der o.g. Flächen wurde unter der Be-
dingung, dass der Galgenbergsee durch seine Verlagerung eine ökologische Aufwertung er-
fährt und der verbleibende Landschaftsraum insgesamt ausgewertet wird, in Aussicht gestellt. 
Dies wurde konzeptionell erfüllt und befindet sich in der Umsetzung, so dass seitens des Trä-
gers der Landschaftsplanung der Widerspruch zurückgenommen werden konnte. 
 
Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt fast vollständig im Landschaftsschutzgebiet L 18 „Freiräume um 
Meschennich, Immendorf und Rondorf“ und ist mit den Entwicklungszielen  EZ 1 „Erhaltung 
und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft“ (Galgenbergsee und südlich 
umgebende Bereiche), EZ 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“ 
(Kleingärten im Westen) und EZ 3 „Ausgestaltung und Entwicklung der Landschaft mit natur-
nahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden Elementen“ (landwirtschaftliche Flä-
chen) belegt. 
 
Der Bebauungsplan Rondorf Nord-West widerspricht in weiten Teilen den Festsetzungen des 
Landschaftsplanes. Darstellungen und Festsetzungen eines Landschaftsplans treten mit dem 
Inkrafttreten eines überplanenden Bebauungsplanes außer Kraft, soweit sie den Festsetzun-
gen des neuen Bebauungsplanes widersprechen und soweit der Träger der Landschaftspla-
nung im Beteiligungsverfahren einer entsprechenden Flächennutzungsplanänderung nicht 
widersprochen hat (§ 20 Abs. 3, 4 LNatSchG NRW) . In den Bereichen, in denen kein Wider-
spruch zu den Festsetzungen des Landschaftsplanes besteht, bleiben die Festsetzungen des 
Landschaftsplanes gemäß § 7 (2) LNatSchG bestehen. Dies ist im Bereich der geplanten 
Ausgleichsflächen im Norden des Plangebietes der Fall. 
 
Entsprechendes gilt für den Geschützten Landschaftsbestandteil LB 2.12 „Umgebung des 
Johannes- und Büchelhofs, Rondorf“ im Süden des Plangebietes. Er wird teilweise durch den 
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan überplant. Durch das Entwicklungsziel 8 „Zeitlich 
begrenzte Erhaltung bis zur Realisierung der Bauleitplanung“, mit dem der Geschützte Land-
schaftsbestandteil belegt ist, wird die im FNP dargestellte Wohnbaufläche berücksichtigt und 
steht in Einklang mit dem Bebauungsplan. In den Bereichen, in denen keine Veränderungen 
vorgenommen werden, bleibt der Schutzstatus des Geschützten Landschaftsbestandteils be-
stehen. 
 
Die teilweise Überplanung des Geschützten Landschaftsbestandteils im Süden des Plange-
bietes wurde mit dem Träger der Landschaftsplanung vorab abgestimmt, einer moderaten 
Bebauung mit großzügigem Freiraum unter Berücksichtigung von schutzwürdigem Baumbe-
stand konnte zugestimmt werden. 
 
Planungsrecht 
Das Plangebiet überlagert teilweise Festsetzungen rechtskräftiger Bebauungspläne sowie 
festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen. Folgende Bebauungspläne werden teilweise überplant: 
Bebauungsplan Nr. 66382/02, Arbeitstitel: Internationale Schule St. George’s in Köln-Rondorf. 
Hier wird eine Private Grünfläche überplant, die gleichzeitig dem Ausgleich dient. Sie ist als 
artenarme Fettwiese mit einzelnen Obstbäumen angelegt. 
- Bebauungsplan Nr. 66380/03, Arbeitstitel: Husarenstraße in Köln-Rondorf. Am südwestli-
chen Rand des Geltungsbereichs sind zwei festgesetzte Ausgleichsflächen betroffen, auf de-
nen Heckenstrukturen und die Anlage einer extensiven Fettwiese mit Bäumen festgesetzt, 
aber bisher nicht angelegt wurden.  
Eine bereits umgesetzte externe Ausgleichsmaßnahme des B-Planes Husarenstraße im Nor-
den des Plangebietes an der Autobahn A4 wird ebenfalls überplant. 
Für überplante Ausgleichsflächen gilt der sog. „doppelte Ausgleich“ (s.u.).  
Mehrere Planfeststellungsverfahren stehen mit dem Plangebiet in unmittelbarer räumlicher 
oder inhaltlicher Verbindung. Es handelt sich dabei um: 
- Teilverlegung Galgenbergsee in Köln Rondorf Nord-West 
- Verlängerung der Stadtbahnlinie 
- Entflechtungsstraße Rondorf

4 
 
Die Teilverlegung des Galgenbergsees in Köln Rondorf Nord-West ist bereits umgesetzt wor-
den. Das Vorhaben dient der ökologischen Verbesserung des Galgenbergsees sowie der Be-
reitstellung von planerisch erforderlichen Flächen für das Plangebiet. 
 
Der Bau einer Entflechtungsstraße wurde für die Bebauung von Rondorf Nord-West zur Be-
dingung gemacht, um die bereits jetzt bestehende Verkehrsbelastung im Ortskern von Ron-
dorf zu beruhigen bzw. den aufgrund der Bebauung zu erwartenden zusätzlichen Verkehr 
aufzunehmen. Das Verfahren befindet sich in der Planung. 
 
Die Stadtbahnlinie 5 soll vom Verteilerkreis Süd aus bis nach Meschenich verlängert werden 
und dabei auch das Plangebiet Rondorf Nord-West anschließen. Eine aus Sicht der Bebau-
ungsplanung und mit der KVB abgestimmte Trassenvariante wurde bereits berücksichtigt. Im 
Rahmen der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens wurden zwischenzeitlich weitere 
Trassenvarianten erarbeitet. Derzeit ermittelt die Stadtverwaltung ihre Vorzugsvariante, um 
damit ins Planfeststellungsverfahren zu gehen. 
 
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 
Gem. § 1a Absatz 3 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Eingriffsregelung 
nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der städtebaulichen Abwägung zu berücksichtigen. 
Ein Ausgleich ist gem. § 1a Abs.3 Satz 6 BauGB nicht erforderlich, wenn der Eingriff vor der 
planerischen Entscheidung zulässig war oder bereits erfolgt ist. Mit dieser gesetzlichen Rege-
lung werden die Grenzen der Ausgleichsverpflichtung bestimmt. 
 
Das Plangebiet befindet sich nahezu vollständig im baulichen Außenbereich gemäß § 35 
BauGB. Dementsprechend findet die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Anwendung. Im 
Süden des Geltungsbereiches liegen bereits weitestgehend bebaute Flächen, die planungs-
rechtlich zum Innenbereich gemäß § 34 BauGB gehören. Nach Festlegung der Abgrenzung 
zwischen baulichem Innen- und Außenbereich erfolgt die Bestimmung des ausgleichspflichti-
gen Eingriffsbereichs. Hierzu wird differenziert, ob durch die Planung ein geringerer ökologi-
scher Wert (Eingriff) entsteht, ob die Bewertung gleichbleibt (bei Erhalt oder Umwandlung) 
oder ob es zu einer ökologischen Aufwertung (Ausgleich) kommt. Die Flächen, bei denen 
durch die Planung ein geringerer ökologischer Wert errechnet wird, bilden den ausgleichs-
pflichtigen Eingriffsbereich, der Eingriff in diese Flächen muss ausgeglichen werden.  
 
Innerhalb der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist die Überplanung rechtskräftig fest-
gesetzter Ausgleichsmaßnahmen besonders zu berücksichtigen. Hierbei wird der sog. „dop-
pelte Ausgleich“ eingerechnet. Dabei wird zum einen der aktuelle Bestand der Ausgleichs-
maßnahme im bewertet. Zusätzlich ist der bei der Festsetzung der Maßnahmen festgelegte  
Biotopwert (Zielbiotop) anzusetzen und in den Ausgleichsbedarf einzustellen. Dieser Wert 
fließt nicht in die städtebauliche Abwägung, sondern ist 1:1 zu übernehmen. 
 
Die Aufarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt im Landschaftspflegeri-
schen Fachbeitrag (LPF). Die quantitative Berechnung und Bilanzierung der Biotopwerte er-
folgt bei der Stadt Köln nach der Methode von Ludwig/Sporbeck unter Anwendung des Köln-
Codes. Der LPF behandelt ferner die Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen. Darüber 
hinaus sind gestalterische Begrünungsmaßnahmen ebenfalls Inhalt des LPF. Im Folgenden 
werden die wesentlichen Inhalte des LPF zusammengefasst dargestellt. 
 
Bestand (Ist-Zustand) 
Das Plangebiet ist überwiegend durch Ackerflächen geprägt, die von Feld- und Asphaltwegen 
durchzogenen sind. Im Nordosten befindet sich der umgelagerte Galgenbergsee mit seinen 
umgebenden bewaldeten Strukturen (Laubmischbestände, Kiefernforste) im Norden und Os-
ten sowie Ruderalflächen im Westen und Süden. Unmittelbar am westlichen Rand des Gelän-
des des Galgenbergsees befindet sich entlang der Straße „Am Höfchen“ eine Lindenallee. 
Unterhalb des Galgenbergsees im Südosten werden Gärten des angrenzenden Wohngebiets 
und Grünland überplant. Weitere überplante Gartenbereiche befinden im Südosten des Plan-
gebietes. Im Süden liegt der Geschützte Landschaftsbestandteil LB 2.12 „Umgebung des Jo-
hannes- und Büchelhofs“ mit Wiesenflächen, Einzelbäumen, Garten mit hohem Gehölzanteil 
und angrenzender Bebauung. Der Bestand des Plangebietes ist im Luftbild in Abbildung 2 zu

5 
 
erkennen, wobei hier noch der Zustand des Galgenbergsees vor der Umlagerung abgebildet 
ist.  
 
Weiter südwestlich außerhalb des Plangebiets grenzt das Schulgebäude der internationalen 
St. George’s School an. Noch nicht umgesetzte Ausgleichsmaßnahmen, die im Rahmen des 
B-Plans Husarenstraße (Sportanlagen der Schule) festgesetzt wurden, ragen in das B-
Plangebiet Rondorf Nord-West herein und werden überplant. Eine bereits umgesetzte Maß-
nahme aus diesem Bebauungsplan, eine Aufforstung, befindet sich im Norden des Plangebie-
tes nahe der A4 und wird ebenfalls überplant. 
 
 
Abb. 2: Luftbild des Plangebietes mit dem aktuellen Bestand (Galgenbergsee vor der Umlage-
rung) 
 
Die Ackerflächen nehmen fast 77 % der Fläche des Plangebietes ein, gefolgt von sonstigen 
Vegetationsstrukturen und der Seefläche (zusammen ca. 19 %). Knapp 4 % entfallen auf ver-
siegelte und teilversiegelte Flächen. 
 
Die Bilanzierung des Eingriffs erfolgt zunächst durch Ermittlung des Bestandswerts der aus-
gleichspflichtigen Flächen einschließlich des Planzustandes planungsrechtlich festgesetzter 
überplanter Ausgleichsflächen. Von diesem Wert wird der Biotopwert im Planungszustand 
abgerechnet, woraus sich der auszugleichende Wert ergibt.  
 
Der ausgleichspflichtige Eingriffsbereich umfasst eine Fläche von 603.569 m². Die Eingriffs-
bewertung im ausgleichspflichtigen Eingriffsbereich ergab im Bestand 4.252.896 Biotopwert-
punkte.

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Planung 
Im Planzustand wird das Gebiet neue Wohnbebauung in Form von Blockbebauung, Einzel- 
und Reihenhäusern erhalten. Es entstehen kleinere und größere Verkehrswege, Schulen, 
Kitas, Spielplätze, Grünflächen, ein Nahversorger und ein Quartiersplatz. Im zentralen Süd-
westen wird eine große, an der Wohnbebauung gelegene Parkanlage mit Spielplätzen entste-
hen. Die Straßen werden mit Straßenbäumen, teilweise als Alleen bzw. beidseitig bepflanzt. 
Außerdem sind im Norden des Plangebiets weitläufige Ausgleichsflächen eingeplant. Der ge-
samte ökologische Ausgleich kann innerhalb des Plangebietes geleistet werden.  
 
Bei dem vorgesehenen Ausgleich handelt es sich um verschiedene Maßnahmen. Kernstück 
des Ausgleichskonzeptes sind ausgedehnte Flächen im Norden des Plangebietes. Auf den 
derzeitig als Acker genutzten Flächen werden weitläufige Wiesen (Langgraswiesen) angelegt, 
die extensiv gepflegt werden sollen. In der Nähe der Wohngebiete werden darauf zusätzlich 
Obstbäume angelegt. Auf einem weiteren Teil ist eine extensive Beweidung vorgesehen, die 
Weiden werden mit Bäumen 1. Ordnung, die die Funktion von Hutebäumen erfüllen sollen, 
ergänzt. Die offenen Flächen werden von Gehölzstrukturen und Säumen eingerahmt. Zur Au-
tobahn hin werden die Flächen mit einem mit Gehölzen bewachsenen Larmschutzwall abge-
schirmt. Ein angrenzender Bereich entlang der Straße „Am Höfchen“ wird als naturnahe Park-
anlage angelegt und mit einem Obstlehrpfad mit Obstbäumen alter Sorten bestückt. Insge-
samt umfassen die Maßnahmen mehr als 37 % des Bebauungsplangebietes und bilden mit 
Ausnahmen der Straße „Am Höfchen“ und den Wirtschaftswegen der Lärmschutzwälle eine 
zusammenhängende Fläche. 
 
Weitere Aufwertungen der Ausgangsbiotope erfolgen in dem zentralen, knapp 3 ha großen, 
mit Bäumen umgebenen Quartierspark, der besonders in seinen Randbereichen mit dichtem 
Baumbestand angelegt werden soll. Ein kleinerer Park, als „Husarenpark“ bezeichnet, er-
streckt sich im Südwesten entlang der Husarenstraße nahe der St. George`s School. Er bildet 
die Verbindung zum geplanten Bolzplatz, der dort mit seiner umgebenden Bepflanzung aus 
Sträuchern und Bäumen an die Ausgleichspflanzungen der künftigen Sportanlage an der Ka-
pellenstraße anschließt. 
 
Weitere aufwertende Maßnahmen im Plangebiet sind die Anlage von Halbtrockenrasen und 
Staudensäume trockener Standorte auf nach Süden exponierten Flächen des westlichen 
Lärmschutzwalles, die Anlage von Feldgehölzen und Heckenstrukturen oder Grasfluren an 
Straßen- und Wegrändern. Entlang der Straßen werden umfangreiche Baumpflanzungen vor-
genommen. Auf geeigneten Dächern von Gebäuden und Carports wird intensive und extensi-
ve Dachbegrünung eingeplant. Sie fließen als den Eingriff mindernde Maßnahmen in die Bi-
lanzierung ein. 
 
Verschiedene Vegetationsstrukturen werden erhalten. Dazu zählt der fast vollständige Erhalt 
der Lindenallee im Norden von „Am Höfchen“, teilweise einschließlich der ruderalen Grasflur, 
Erhalt von Gehölzstrukturen am Galgenbergsee sowie im östlichen Böschungsbereich von 
„Am Höfchen“, dazu kommt der Erhalt von schutzwürdigen Einzelbäumen, die im Bebauungs-
plan zur Festsetzung eingeplant werden. 
 
Weitere Begrünungsmaßnahmen sind z.B. Fassadenbegrünung, die Begrünung von Tiefgar-
argen sowie die Verpflichtung der Begrünung von Vorgärten und Baufeldinnenbereichen. Die-
se Maßnahmen werden als gestalterische Maßnahmen beurteilt, sie bleiben ohne Einfluss auf 
die Bilanzierung, da für die Bereiche eine pauschale Berwertung einfließt. Sie sind jedoch für 
die Verminderung von Versiegelung sowie für das Klein- und Mikroklima und für etliche weite-
re ökologische Faktoren von Bedeutung. 
 
Der Planwert im ausgleichspflichtigen Eingriffsbereich erreicht 4.591.274 Biotopwertpunkte, 
davon ist das Ausgleichserfordernis überplanter rechtskräftiger Ausgleichsflächen abzurech-
nen. Insgesamt resultiert im Plangebiet ein Kompensationsüberschuss von 220.061 Bio-
topwertpunkten. Der ausgleichpflichtige Eingriff wird also vollständig im Plangebiet ausgegli-
chen.

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Der Überschuss in der Kompensation des Eingriffes ist konzeptionell im Bebauungsplan auf-
bereitet. Die entsprechenden Flächen sind im Bebauungsplan-Entwurf gekennzeichnet und 
damit genau lokalisiert. Sie können Eingriffen aus anderen Verfahren zugeordnet werden. 
 
Für den Eingriff in das Schutzgut Boden wird ein Bodenkompensationskonzept erstellt. Es 
befindet sich noch in der Erarbeitung. Nach dem derzeitigen Stand kann der Eingriff in den 
Boden ebenfalls vollständig im Plangebiet ausgeglichen werden. 
 
In einem eigenen Gutachten wird der Artenschutz behandelt. Als Ausgleich für die Inan-
spruchnahme offener Flächen, auf denen planungsrelevante Brutvögel kartiert wurden, müs-
sen externe Flächen in Anspruch genommen werden. Eine abschließende Behandlung des 
Themas Artenschutz wird zur Offenlage des Bebauungsplanes erwartet. 
 
Für die ausgedehnten Ausgleichsflächen im Norden des Plangebietes (Langgraswiese, Wei-
de, Obstwiesen) wird ein eigener Pflege- und Entwicklungsplan erarbeitet, um die ökologisch 
hochwertige Entwicklung der Flächen zu gewährleisten. 
 
Zur Sicherung der Maßnahmen wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4190/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.12.2022
Erstellt
09.12.2022 10:16