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1700/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrsüberwachung und Sicherheit in Sülz, Aktenzeichen 46/26

Mitteilung BV 09.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 29.06.2026, TOP 5.2.2

Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

2938 Zeichen

Von: 02-3 Poststelle BA Lindenthal <buergeramt-lindenthal@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Montag, 2. März 2026 08:37 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: WG: Eingabe nach § 24 GO NRW – Verkehrsüberwachung und Sicherheit in Sülz 
 
Liebe Kolleg*innen,  
 
nachfolgende E-Mail leite ich Ihnen zuständigkeitshalber weiter.  
 
 
 
Viele Grüße 
 
 
02-3 Bürgeramt Lindenthal  
Assistenz des Bezirksbürgermeisters 
Aachener Straße 220 
50931 Köln  
 
 
 
 
 
 
Von:  
Gesendet: Donnerstag, 26. Februar 2026 10:37 
An: 02-3 Poststelle BA Lindenthal <buergeramt-lindenthal@stadt-koeln.de> 
Betreff: Eingabe nach § 24 GO NRW – Verkehrsüberwachung und Sicherheit in Sülz 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Fischer, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Schüler, 
hiermit reiche ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eine offizielle Bürgereingabe 
ein und bitte um Behandlung in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal. 
Anliegen: Trotz der politischen Zielsetzung zur Verkehrsberuhigung in Sülz stelle ich eine 
massive Missachtung geltender Regeln fest, die die Sicherheit – insbesondere auf Schulwegen 
– gefährdet. Ich fordere keine neuen baulichen Maßnahmen, sondern die konsequente 
Überwachung und Durchsetzung bestehender Regeln. 
Ich beantrage, dass die Bezirksvertretung beschließt: 
1. Berrenrather Straße: Die Verwaltung wird beauftragt, im Abschnitt zwischen 
Sülzgürtel und Universitätsstraße zeitnah mobile, selbstaufleuchtende 
Geschwindigkeits-Anzeigetafeln (Dialog-Displays) zu installieren. Ziel ist die 
Sensibilisierung der Autofahrer und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung 
zum Schutz der dortigen Schulen.

2. Sülzburgstraße: Das Ordnungsamt wird aufgefordert, durch regelmäßige 
Schwerpunktkontrollen das illegale Parken in zweiter Reihe sowie in den 
Kreuzungsbereichen (Sichtbehinderung) konsequent zu sanktionieren und ggf. 
Abschleppmaßnahmen einzuleiten. Die Außendienstmitarbeitenden im 
Ordnungsdienst sind im Regelwerk zu Schulen - teil wird -ganz entgegen der 
offiziellen Haltung der Stadt Köln - ein gewerblicher Parkausweis als Freifahrschein 
für das Parken im Halteverbot und auf Radwegen betrachtet. Der Rad- und 
Autoverkehr dort ist völlig chaotisch, gefährlich und für niemanden zufriedenstellend. 
3. Berichterstattung: Die Verwaltung soll der BV Lindenthal über die Häufigkeit der 
Kontrollen und die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen Bericht erstatten. Die 
mir vorliegende Geschwindigkeitsmessung zeit vor allem zu Schulbeginn und 
Schulende jeweils Gipfel in der Geschwindigkeitsübertretung. 
Die Stadt Köln darf die Installation von Anzeigetafeln nicht durch bürokratische Hürden 
blockieren, wenn diese ein bewährtes Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellen. 
Über eine Eingangsbestätigung und die Information über den Beratungstermin freue ich mich. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Mitteilung BV

888 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1700/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrsüberwachung und 
Sicherheit in Sülz, Aktenzeichen 46/26 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

5459 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 02-1/4 – 46/26 21.05.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verkehrsüberwachung und Sicherheit in Sülz“, 
Aktenzeichen 46/26 S 
Sehr geehrter Herr    , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.02.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt hatte, waren vorerst Stellungnahmen bei den zuständigen 
Fachämtern einzuholen. In den mir nun vorliegenden Rückmeldungen wird Folgendes 
mitgeteilt: 
Amt für Verkehrsmanagement: 
„In Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht Köln e.V. hat die Stadt Köln Geschwindig-
keitsanzeigetafeln erworben, die im Stadtgebiet eingesetzt werden. 
Die Verteilung erfolgt in eigener Verantwortung der ehrenamtlichen Mitarbeiter der 
Verkehrswacht Köln, mit dem Fokus auf einen Einsatz im Bereich schützenswerter 
Einrichtungen oder Schwerpunktaktionen z.B. zum Schulstart. 
Auch die Bürger*innen können Einfluss auf die Standorte der Geschwindigkeitsanzei-
getafeln nehmen und sich mit konkreten Vorschlägen unter folgendem Link direkt an 
die Verkehrswacht Köln wenden: https://verkehrswacht-koeln.de/gat/, Mail: info@ver-
kehrswacht-koeln.de.“ 
Amt für öffentliche Ordnung: 
„Parken: Die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes für die Überwachung des ruhenden 
Verkehrs sind im gesamten Stadtbezirk Lindenthal im Einsatz. Es ist nicht möglich, 
dass einzelne Stadtteile oder Straßen täglich zu unterschiedlichen Zeiten berücksich-
tigt werden, da der Kontrollbedarf in vielen Stadtteilen / Straßen sehr hoch ist, täglich 
eine hohe Anzahl von schriftlichen Hinweisen von Bürger*innen eingeht und zusätzlich 
während der Einsätze telefonisch Meldungen aus der Einsatzleitzentrale eingehen. 
Kurvenbereich: Werden von Fahrzeugführenden bis 5 Meter vor sowie hinter einer 
Einmündung/ Kreuzung eingehalten, ist keine Verwarnung möglich. Ein Heraustasten

Seite 2/2 
aus einer Einmündung ist gemäß gängiger Rechtsprechung zumutbar. Im Falle akuter 
Behinderung bei Nichteinhaltung der 5 m wird konsequent verwarnt. 
Sondergenehmigung Parken: Mit der Genehmigung können Fahrzeugführende wäh-
rend der Durchführung von Handwerkerdiensten und Dienstleistungen im einge-
schränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot nach Zeichen 286 und 290.1 Straßenver-
kehrs-Ordnung (StVO), an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und 
ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Absatz 1 StVO) sowie auf Bewohnerpark-
plätzen (§ 45 Absatz 1 b StVO) parken. Fahrzeuge, die behindernd und unzulässig 
parken, werden unabhängig von Sondergenehmigungen verwarnt. 
Abschleppen: Das Abschleppen eines Fahrzeuges ist im rechtlichen Sinn eine soge-
nannte Sicherstellung. Da es sich bei dieser Maßnahme um einen Eingriff in die 
Grundrechte der einzelnen Bürger*innen handelt, ist hier stets die Verhältnismäßigkeit 
zu wahren und die Gesamtsituation vor Ort zu berücksichtigen. Für alle Fälle gilt, dass 
die Nachteile, die mit der Sicherstellungsmaßnahme für Betroffene verbunden sind, 
nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolg stehen dürfen. Dies begründet sich 
auf der Abwägung und Beurteilung der wesentlichen Umstände des Einzelfalls. 
Geschwindigkeitskontrollen: Im Jahr 2025 wurden im Bezirk Lindenthal mehr als 300 
Geschwindigkeitskontrollen mit Messwagen bzw. semistationären Anlagen durchge-
führt; hiervon rd. 40 Messungen in Sülz. Die Berrenrather Straße wird bei Geschwin-
digkeitskontrollen im gesamten Verlauf und zu unterschiedlichen Zeiten verstärkt be-
rücksichtigt. Die Anzahl der Messungen entspricht einer hohen Kontrolltätigkeit in der 
Relation zu vergleichbaren Stadtteilen im Stadtgebiet Köln. 
Berichterstattung: Die Mitglieder der Bezirksvertretungen erhalten auf Anfrage aus-
führliche Informationen zu durchgeführten Messungen in ihrem jeweiligen Bezirk. 
Allgemeines: Die Sicherung von Schulen und anderen sozialen Einrichtungen hat so-
wohl bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs als auch bei Geschwindigkeitskon-
trollen hohe Priorität, jedoch ist es aufgrund der hohen Anzahl von Schulen, Kinder-
gärten, Seniorenheimen usw. im gesamten Stadtgebiet nicht möglich, dass einzelne 
Einrichtungen dauerhaft berücksichtigt werden können.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau      , Telefonnummer 0221/221-     oder per 
E-Mail: verkehrsdienst@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

29.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Ludwigstraße 8
  • Aachener Straße 220
  • Berrenrather Straße
  • Sülzburgstraße
  • Universitätsstraße
  • Straße 22
  • Sülzgürtel

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Details

Aktenzeichen
1700/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
09.06.2026
Erstellt
09.06.2026 10:11