1700/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrsüberwachung und Sicherheit in Sülz, Aktenzeichen 46/26
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Anlage 1 Eingabe
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Von: 02-3 Poststelle BA Lindenthal <buergeramt-lindenthal@stadt-koeln.de> Gesendet: Montag, 2. März 2026 08:37 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: WG: Eingabe nach § 24 GO NRW – Verkehrsüberwachung und Sicherheit in Sülz Liebe Kolleg*innen, nachfolgende E-Mail leite ich Ihnen zuständigkeitshalber weiter. Viele Grüße 02-3 Bürgeramt Lindenthal Assistenz des Bezirksbürgermeisters Aachener Straße 220 50931 Köln Von: Gesendet: Donnerstag, 26. Februar 2026 10:37 An: 02-3 Poststelle BA Lindenthal <buergeramt-lindenthal@stadt-koeln.de> Betreff: Eingabe nach § 24 GO NRW – Verkehrsüberwachung und Sicherheit in Sülz Sehr geehrter Herr Fischer, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Schüler, hiermit reiche ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eine offizielle Bürgereingabe ein und bitte um Behandlung in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal. Anliegen: Trotz der politischen Zielsetzung zur Verkehrsberuhigung in Sülz stelle ich eine massive Missachtung geltender Regeln fest, die die Sicherheit – insbesondere auf Schulwegen – gefährdet. Ich fordere keine neuen baulichen Maßnahmen, sondern die konsequente Überwachung und Durchsetzung bestehender Regeln. Ich beantrage, dass die Bezirksvertretung beschließt: 1. Berrenrather Straße: Die Verwaltung wird beauftragt, im Abschnitt zwischen Sülzgürtel und Universitätsstraße zeitnah mobile, selbstaufleuchtende Geschwindigkeits-Anzeigetafeln (Dialog-Displays) zu installieren. Ziel ist die Sensibilisierung der Autofahrer und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz der dortigen Schulen. 2. Sülzburgstraße: Das Ordnungsamt wird aufgefordert, durch regelmäßige Schwerpunktkontrollen das illegale Parken in zweiter Reihe sowie in den Kreuzungsbereichen (Sichtbehinderung) konsequent zu sanktionieren und ggf. Abschleppmaßnahmen einzuleiten. Die Außendienstmitarbeitenden im Ordnungsdienst sind im Regelwerk zu Schulen - teil wird -ganz entgegen der offiziellen Haltung der Stadt Köln - ein gewerblicher Parkausweis als Freifahrschein für das Parken im Halteverbot und auf Radwegen betrachtet. Der Rad- und Autoverkehr dort ist völlig chaotisch, gefährlich und für niemanden zufriedenstellend. 3. Berichterstattung: Die Verwaltung soll der BV Lindenthal über die Häufigkeit der Kontrollen und die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen Bericht erstatten. Die mir vorliegende Geschwindigkeitsmessung zeit vor allem zu Schulbeginn und Schulende jeweils Gipfel in der Geschwindigkeitsübertretung. Die Stadt Köln darf die Installation von Anzeigetafeln nicht durch bürokratische Hürden blockieren, wenn diese ein bewährtes Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellen. Über eine Eingangsbestätigung und die Information über den Beratungstermin freue ich mich. Mit freundlichen Grüßen
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1700/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrsüberwachung und Sicherheit in Sülz, Aktenzeichen 46/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – 46/26 21.05.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verkehrsüberwachung und Sicherheit in Sülz“, Aktenzeichen 46/26 S Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.02.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, waren vorerst Stellungnahmen bei den zuständigen Fachämtern einzuholen. In den mir nun vorliegenden Rückmeldungen wird Folgendes mitgeteilt: Amt für Verkehrsmanagement: „In Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht Köln e.V. hat die Stadt Köln Geschwindig- keitsanzeigetafeln erworben, die im Stadtgebiet eingesetzt werden. Die Verteilung erfolgt in eigener Verantwortung der ehrenamtlichen Mitarbeiter der Verkehrswacht Köln, mit dem Fokus auf einen Einsatz im Bereich schützenswerter Einrichtungen oder Schwerpunktaktionen z.B. zum Schulstart. Auch die Bürger*innen können Einfluss auf die Standorte der Geschwindigkeitsanzei- getafeln nehmen und sich mit konkreten Vorschlägen unter folgendem Link direkt an die Verkehrswacht Köln wenden: https://verkehrswacht-koeln.de/gat/, Mail: info@ver- kehrswacht-koeln.de.“ Amt für öffentliche Ordnung: „Parken: Die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes für die Überwachung des ruhenden Verkehrs sind im gesamten Stadtbezirk Lindenthal im Einsatz. Es ist nicht möglich, dass einzelne Stadtteile oder Straßen täglich zu unterschiedlichen Zeiten berücksich- tigt werden, da der Kontrollbedarf in vielen Stadtteilen / Straßen sehr hoch ist, täglich eine hohe Anzahl von schriftlichen Hinweisen von Bürger*innen eingeht und zusätzlich während der Einsätze telefonisch Meldungen aus der Einsatzleitzentrale eingehen. Kurvenbereich: Werden von Fahrzeugführenden bis 5 Meter vor sowie hinter einer Einmündung/ Kreuzung eingehalten, ist keine Verwarnung möglich. Ein Heraustasten Seite 2/2 aus einer Einmündung ist gemäß gängiger Rechtsprechung zumutbar. Im Falle akuter Behinderung bei Nichteinhaltung der 5 m wird konsequent verwarnt. Sondergenehmigung Parken: Mit der Genehmigung können Fahrzeugführende wäh- rend der Durchführung von Handwerkerdiensten und Dienstleistungen im einge- schränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot nach Zeichen 286 und 290.1 Straßenver- kehrs-Ordnung (StVO), an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Absatz 1 StVO) sowie auf Bewohnerpark- plätzen (§ 45 Absatz 1 b StVO) parken. Fahrzeuge, die behindernd und unzulässig parken, werden unabhängig von Sondergenehmigungen verwarnt. Abschleppen: Das Abschleppen eines Fahrzeuges ist im rechtlichen Sinn eine soge- nannte Sicherstellung. Da es sich bei dieser Maßnahme um einen Eingriff in die Grundrechte der einzelnen Bürger*innen handelt, ist hier stets die Verhältnismäßigkeit zu wahren und die Gesamtsituation vor Ort zu berücksichtigen. Für alle Fälle gilt, dass die Nachteile, die mit der Sicherstellungsmaßnahme für Betroffene verbunden sind, nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolg stehen dürfen. Dies begründet sich auf der Abwägung und Beurteilung der wesentlichen Umstände des Einzelfalls. Geschwindigkeitskontrollen: Im Jahr 2025 wurden im Bezirk Lindenthal mehr als 300 Geschwindigkeitskontrollen mit Messwagen bzw. semistationären Anlagen durchge- führt; hiervon rd. 40 Messungen in Sülz. Die Berrenrather Straße wird bei Geschwin- digkeitskontrollen im gesamten Verlauf und zu unterschiedlichen Zeiten verstärkt be- rücksichtigt. Die Anzahl der Messungen entspricht einer hohen Kontrolltätigkeit in der Relation zu vergleichbaren Stadtteilen im Stadtgebiet Köln. Berichterstattung: Die Mitglieder der Bezirksvertretungen erhalten auf Anfrage aus- führliche Informationen zu durchgeführten Messungen in ihrem jeweiligen Bezirk. Allgemeines: Die Sicherung von Schulen und anderen sozialen Einrichtungen hat so- wohl bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs als auch bei Geschwindigkeitskon- trollen hohe Priorität, jedoch ist es aufgrund der hohen Anzahl von Schulen, Kinder- gärten, Seniorenheimen usw. im gesamten Stadtgebiet nicht möglich, dass einzelne Einrichtungen dauerhaft berücksichtigt werden können.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsdienst@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Ludwigstraße 8
- Aachener Straße 220
- Berrenrather Straße
- Sülzburgstraße
- Universitätsstraße
- Straße 22
- Sülzgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- 1700/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 09.06.2026
- Erstellt
- 09.06.2026 10:11