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V/0533/2005

Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Steinfurter Straße und Wasserweg

Vorlage 10.06.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 28.06.2005, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3808 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Steinfurter Straße und Wasserweg 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.06.2005 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Die gemeinsame Fuß- und Radwegeverbindung wird auf der Grundlage des Ausbauplanes des 
Tiefbauamtes, Reg.-Nr. 9384, Blatt 1 (1) vom 13.06.2005 ausgebaut.  
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 26.000 € und Folgekosten in Höhe von 
500 € pro Jahr entstehen.  
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6307.951.1010.5 Ausbau des Radwegenetzes 
(kleine Maßnahmen) 
2005 26.000 €  
     
 
Insgesamt: 26.000 €  
 
Einnahmen 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
Vorlagen-Nr.: 
V/0533/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Scholte 
Ruf: 
492 66 45 
E-Mail: 
Petra.Scholte@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.06.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
6307.361.1010.5 Zuwendung Land 
Ausbau des Radwegenetzes
Mehrere BV´s 
2005 19.800 €  
     
 
Insgesamt: 19.800 €  
 
 
 
Begründung: 
 
Die stark frequentierte Fuß- und Radwegeverbindung von der Steinfurter Straße / Wilkinghege 
zum Wasserweg befindet sich nur teilweise im städtischen Eigentum. Im Bereich der Häuser Was-
serweg 214/216 führt dieser Weg über ein Privatgrundstück. Eine grundbuchliche Sicherung (Ei-
gentum/Wegerecht) des Weges ist nicht gegeben. Die Wegenutzung wurde bisher vom Eigentü-
mer geduldet.  
 
Im Jahr 2003 wurde der Weg im Bereich des Privatgrundstückes gepflastert und das Grundstück 
eingezäunt und durch ein Tor gesichert. Die Wegeverbindung wurde unterbrochen. 
 
Zur Wiederherstellung und dauerhaften Sicherung der Wegeverbindung hat die Verwaltung ver-
sucht, eine grundbuchliche Sicherung (Wegerecht) zu erzielen. Die mit dem Eigentümer geführten 
Verhandlungen sind jedoch gescheitert.  
 
Zur Sicherstellung der Wegeverbindung ist eine Neuanlage des Weges auf der nördlich an die 
Privatfläche angrenzenden städtischen Fläche vorgesehen.  
 
Das im Jahr 2002 erworbene Grundstück liegt seit einigen Jahren brach und ist geeignet, den Weg 
aufzunehmen. Es ist mit Gehölzgruppen und Einzelbäumen, die im Wesentlichen durch Sukzessi-
on aufgekommen sind, bepflanzt.  
 
Zur Vermeidung von Eingriffen in die Natur wurde der Weg so geplant, dass erhaltenswerte Ge-
hölze einen ausreichenden Abstand zum geplanten Weg behalten. Der Weg wird mit einer Deck-
schicht ohne Bindemittel (wassergebundene Decke) hergestellt. Diese Bauweise knüpft  an die 
vorhandene Wegeführung an. Ebenso bleiben der neue Weg, wie auch der Rest der Wegeverbin-
dung ohne Beleuchtung. Als Ausgleich für die vermeidbaren Beeinträchtigungen des Naturhaus-
haltes ist ein Stillgewässer (ca. 300 qm) auf dem nordöstlichen Grundstücksteil vorgesehen.  
 
Die Baukosten des neuen Wegestückes betragen 26.000 €. Die Finanzierung dieser Maßnahme 
soll aus der Haushaltsstelle 6307.951.1010.5 „Ausbau des Radwegenetzes (kleine Maßnahmen)“ 
erfolgen. Die Maßnahme wird mit Mitteln des Bundes mit 60 % (19.800 €) gefördert. Die Mittel für 
den Ausbau stehen im Haushaltsplan 2005 zur Verfügung. 
 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in 
der Stadt Münster zu schaffen, werden bei den Baumaßnahmen des Tiefbauamtes die Interessen 
von Menschen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt. 
 
Die Baumaßnahme wird durch aktive Öffentlichk eitsarbeit des Tiefbauamtes in den Medien be-
kannt gegeben. Zusätzlich werden die Anlieger gemäß dem Serviceversprechen rechtzeitig infor-
miert.  
 
 
 
I.V.

- 3 - 
 
Joksch

Beratungsverlauf (1)

28.06.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Steinfurter Straße
  • Wasserweg
  • Wilkinghege

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0533/2005
Typ
Vorlage
Datum
10.06.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37