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A-W/0002/2016

Erreichbarkeit der Häuser mit den Hausnummern 11-35 sowie 101-121a am "Langenkamp" in Albachten

Antrag an die BV West 06.01.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 16.06.2016, TOP 9.3

Stellungnahme der Verwaltung

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung

2953 Zeichen

_A-W [9002 12046

66.20.0001 12.05.2016
Gerd Rüller i 6920 .
BV-West

über ll ; a

STADT MÜNSFER-L
17 MAI 2006 (7

{u Ratsservice \
Bezirksvonvaltung West

BPlan 438: Albachten — Haus Wiek

Erschließung / Stellplatzkonzept Reihenhausbebauung Langenkamp

Antwort auf den Antrag der SPD-Fraktion in der BV-West A-W/0002/2016 vom 05.01.2016
„Erreichbarkeit der Häuser mit den Hausnummern 11-35 sowie 101-121a am „Langenkamp“ in
Albachten“

Im Wohngebiet Haus Wiek sieht der Bebauungsplan für alle Reihenhausstandorte gebündelte
Stellplätze als Gemeinschaftsanlagen in kurzer Distanz zu den Wohngebäuden vor. Einzelne, den
jeweiligen Hauseinheiten zugeordnete Stellplätze in den seitlichen Grundstücksstreifen oder in den
Vorgartenbereichen werden bewusst ausgeschlossen. Dies dient einer möglichst sparsamen
Erschließung und geringen Flächenversiegelung. Die Erschließungsstiche für die Reihenhausstandorte
sind gleichwohl ausreichend breit dimensioniert, um ein Befahren in Ausnahmefällen z.B. für
Ladezwecke zu ermöglichen. Begegnungsverkehre und Wendemanöver sind hier jedoch nicht
möglich. Dies schließt ein dauerndes Befahren und die Gefährdung der Anwohner bewusst aus.

Diese Gestaltungsgrundsätze gelten auch für die Reihenhausgruppe südlich des Langenkamp. An der
östlichen Stirnseite ist die Gemeinschaftsstellplatzanlage angeordnet. Die Wegefläche vor den
Reihenhäusern ermöglicht im Bedarfsfall das Erreichen der Häuser mit dem Fahrzeug. Eine
Besonderheit besteht hier insofern, als der Weg, der der Erschließung der Wohnhäuser dient,
zugleich Bestandteil des öffentlichen Fußwegenetzes des Wohngebietes ist . Dies war erforderlich,
weil der Langenkamp auf seiner Südseite keinen Gehweg erhalten hat. Dieser wurde auf die Südseite
der Hecke gelegt und dient nicht nur Anliegern sondern auch den Bewohnern und Besuchern
benachbarter Wohnquartiere.

Zurzeit ist die 2,00 m breite Fläche als Gehweg ausgeschildert. Der Bebauungsplan für Ihr
Wohngebiet weist an dieser Stelle jedoch eine öffentliche Verkehrsfläche ohne eindeutige Zuweisung
als Gehweg oder Geh-/ Radweg mit Breite von 3,00 m aus.

Die Stadt Münster plant, in Kürze mit den Bauarbeiten für die Verbreiterung des Wegs zu beginnen.
Nach vollständigem Ausbau müssen die Anwohner mit einer gelegentlichen Befahrung der Fläche
rechnen. Aufgrund der Kombination von Fußwegenetz und Befahrung ist von jedem
Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße die im Verkehr erforderliche Sorgfalt einzuhalten.

Insbesondere ist ein Augenmerk auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer, z.B. Kinder, zu legen.
Seitens der Fahrzeugführenden ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Ein Parken im Verbindungsweg
ist unzulässig.

Die im Bebauungsplan für das Wohngebiet gesetzte Regelung kann nur so lange Bestand haben, wie
keine Verkehrsgefährdungen bekannt werden und ein angepasstes Verkehrsverhalten stattfindet.

Die Anwohner werden in Kürze über den Sachverhalt schriftlich informiert.

2?
I
G. Rüller

AUS.

Originalantrag

1218 Zeichen

Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende 
Stephan Brinktrine 
Raimund Köster 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
Nico Schmitz 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
 
 
 
 
          A-W/0002/2016 
 
 
Erreichbarkeit der Häuser mit den Hausnummern 11 – 35 sowie 101 – 121 a  am 
„Langenkamp“ in Albachten 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster – West möge beschließen: 
 
Die Pflasterung der Fußwege vor den Häusern wird ergänzt bzw. erneuert, um Zufahrten mit 
PKW möglich zu machen. 
 
 
Begründung: 
 
Vor den genannten Häusern wurde ein Fußweg angelegt, der durch eine dichte Wallhecke 
von der Straße Langenkamp getrennt ist. Der Fußweg wird jedoch regelmäßig von PKW der 
Anwohner und Firmen für Vorfahrten genutzt, weil die Häuser auf anderem Weg nicht 
erreichbar sind. 
 
Zudem können Feuerwehr und Rettungsdienste die Häuser nur über die Fußwege erreichen. 
Schon jetzt haben der Fußweg und die Seitenflächen stark gelitten. Ein zusätzlicher Ausbau 
der Wege und der Seitenflächen ist daher dringend erforderlich. 
 
 
 
 
 
Für die Fraktion: 
Raimund Köster

Beratungsverlauf (1)

16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Langenkamp
  • Haus Wiek

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Details

Aktenzeichen
A-W/0002/2016
Typ
Antrag an die BV West
Datum
06.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37