0501/2018
Wirtschaftsplan 2017 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung -Abfallwirtschaftsbetrieb Köln-
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Anlage 0 Deckblatt Wirtschaftsplan 2017
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Wirtschaftsplan 2017 der -eigenbetriebsähnlichen Einrichtung- Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Erfolgsplan Vermögensplan
Anlage 2 von Vermögensplan 2017 (2)
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Anlage 2 Ansatz 2017 in Tsd. € Mittelbedarf Zuführung zum Eigenkapital 410 (Erhöhung der Eigenkapitalqoute) Gesamt 410 Mittelherkunft Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 410 (Jahresüberschuss 2017) Gesamt 410 Vermögensplan 2017
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 0501/2018 Freigabedatum 30.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wirtschaftsplan 2017 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung -Abfallwirtschaftsbetrieb Köln- Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 I b) der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirt- schaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirt- schaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2017 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 17.12.2018 Finanzausschuss 17.12.2018 Rat 18.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Gemäß § 11 der Betriebssatzung für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung den Wirtschaftsplan 2017, bestehend aus dem Vermögensplan und dem Erfolgsplan, aufzustellen. Auf die Erstellung eines Stellenplanes wurde aufgrund nicht vor- handenen eigenen Personals verzichtet. Der Wirtschaftsplan 2017 konnte aufgrund personeller Engpässe (Krankheit, unbesetzte Stelle) erst jetzt vorgelegt werden. Die freie Stelle wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres wieder besetzt sein. Dann werden die Rückstände aufgearbeitet. Der Wirtschaftsplan 2019 wird Anfang 2019 vorge- legt. Anlagen: (0) Deckblatt (1) Wirtschaftsplan incl. Erfolgsplan 2017 (2) Vermögensplan 2017 (3) Erläuterungen zum Erfolgsplan 2017
Anlage 3 Wirtschaftsplan 2017 AWB eE Anlage Erläuterungen
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Anlage 3 Erläuterungen zum Erfolgsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln für das Jahr 2017 Umsatzerlöse In 2017 werden Erlöse i.H.v. 218 Mio. € erwartet, die überwiegend aus Gebühreneinnahmen auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung und der Straßenreinigungssatzung für 2017 resultieren (rd. 201,2 Mio. €). Zu den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung trägt neben den Straßenreinigungsgebüh- ren in Höhe von rd. 41,3 Mio. € ein Anteil der Stadt Köln in Höhe von rd. 15,9 Mio. € bei. Dieser setzt sich aus den folgenden Beträgen zusammen: a) dem gesetzlichen Anteil gemäß Straßenreinigungsgesetz NRW (rd. 8,4 Mio. €) b) der Kostenerstattung für den Winterdienst entsprechend den Regelungen des Straßenrei- nigungsvertrages (rd. 4,89 Mio. €) sowie c) der Kostenerstattung für die Reinigung allgemein genutzter Flächen, zu deren Refinanzie- rung Anlieger nicht herangezogen werden können (rd. 0,9 Mio. € = Reinigung Sonderflä- chen) bzw. der Domumgebung (rd. 0,5 Mio. €). Maßnahmen zur Erweiterung des Winterdienstes sind mit einem Betrag von 1,17 Mio. € be- rücksichtigt und werden ebenfalls in voller Höhe durch den städtischen Haushalt finanziert. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren vorwiegend aus den Entgelten für die Restmüllverbrennung und die Kompostierung durch die AVG Köln mbH (rd. 59,3 Mio. €) und die Entgelte für die AWB Köln GmbH & Co. KG (AWB KG) für Abfallsammlung und - transport sowie die Straßenreinigung mit zusammen rd. 132,6 Mio. €. Grundlage sind neben der geplanten Leistungserstellung die in den folgenden Verträgen ge- regelten Entgelte: - Entsorgungsvertrag mit der AVG Köln mbH (59,3 Mio. €) - Vertrag über die Erfassung und Entsorgung der Stadt Köln zu überlassender / von der Stadt Köln zu entsorgender Abfälle mit der AWB KG (rd. 79,2 Mio. €) - Vertrag über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Köln mit der AWB KG (rd. 53,4 Mio. €) 2 Darüber hinaus sind Aufwendungen aus den folgenden Vereinbarungen berücksichtigt: - Vereinbarung über die Reinigung von Sonderflächen und Schienenweggrundstücken mit der AWB KG (rd. 1,5 Mio. €) - Vereinbarung über die Erfassung von Elektroaltgeräten gemäß dem Elektro- und Elekt- ronikgerätegesetz unter Berücksichtigung eines Erlöses für recyclingfähige Bestandteile (rd. 1,2 Mio. €) - Vereinbarung über die Einführung eines Holsystems zur Wertstofferfassung von Pa- pier/Pappe/Kartonagen in Köln (rd. 7,4 Mio. €) - Vereinbarung über die Sammlung und den Transport von wilden Müllablagerungen auf Kölner Stadtgebiet, sog Littering (rd. 8,1 Mio. €) Für die Einführung der Gelben Tonne „plus“, über die neben Leichtverpackungen auch sog. stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall erfasst werden, sind in 2017 Kos- ten i.H.v. 1,9 Mio. € veranschlagt. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren überwiegend aus Verwaltungs- kostenerstattungen für mehrere Dienststellen der Stadt Köln, die neben den Kosten für die Gebührenveranlagung und den Gebühreneinzug, die beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln entstehen (rd. 1,8 Mio. €), sowie den Kosten des Rechtsamtes für gutachterliche Stel- lungnahmen und die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten (45 T€) auch die Personalkosten für den Abfallwirtschaftsbetrieb sowie Sachkosten für Raummieten, EDV-Lizenzen etc. beinhal- ten. 3 Finanzergebnis Das Finanzergebnis von -14 T€ resultiert aus der Notwendigkeit zur Zwischenfinanzierung von in Anspruch genommenen Leistungen Dritter, da der Gebühreneinzug und die anschlie- ßende Ausschüttung durch das Kassen- und Steueramt auf wenige Termine im Jahr be- schränkt ist, so dass der Mittelbedarf des Eigenbetriebs durch diesen Zufluss nicht kontinu- ierlich gedeckt werden kann. Erträge aus der Anlage von Überschüssen sind kostenmin- dernd berücksichtigt. Betriebsergebnis Das geplante Betriebsergebnis 2017 resultiert aus Überdeckung i.H.v. 410 T€.
Anlage 1 Erfolgsplan 2017
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Anlage 1 Position Ansatz 2017 Ansatz 2016 in Tsd. € in Tsd. € 1. Umsatzerlöse Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 41.308 38.847 zuzüglich städtischer Anteil 13.329 12.683 zuzüglich Erweiterung des Winterdienstes 1.171 1.152 Zuschuß Stadt Köln für allg. genutzte Flächen 1.447 1.236 Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung 159.913 153.296 Entgelte DSD für Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit 1.324 1.298 218.492 208.512 2. Gesamtleistung 218.492 208.512 3. Aufwendungen für bezogene Leistungen Entsorgung Hausmüll und Biomüll 59.364 57.984 Entsorgung Straßenkehricht 805 755 Abfallbeseitigung Logistik 79.185 75.038 Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 7.374 7.783 Littering 8.078 7.920 Entsorgung von E-Schrott 1.223 1.203 Straßenreinigung incl. städt. Anteil 53.431 51.266 Erweiterung des Winterdienstes 1.171 1.152 Reinigung allgemein genutzter Flächen 1.447 1.236 Betrieb eines Wertstoffhofes 119 119 Gelbe Tonne plus 1.873 1.872 Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit Duales System 1.324 1.298 215.394 207.626 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Verwaltungskosten 2.674 2.837 5. Finanzergebnis Zinsaufwendungen -15 -15 Zinserträge 1 1 -14 -14 6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 410 -1.965 7. Betriebsergebnis 410 -1.965 Wirtschaftsplan 2017 Erfolgsplan Erträge und Aufwendungen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0501/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.11.2018
- Erstellt
- 14.02.2018 12:25