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0501/2018

Wirtschaftsplan 2017 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung -Abfallwirtschaftsbetrieb Köln-

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.12.2018, TOP 10.17

Anlage 0 Deckblatt Wirtschaftsplan 2017

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Anlage 2 von Vermögensplan 2017 (2)

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Wirtschaftsplan 2017 AWB eE Anlage Erläuterungen

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Anlage 1 Erfolgsplan 2017

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Anlage 0 Deckblatt Wirtschaftsplan 2017

149 Zeichen

Wirtschaftsplan 2017 
der  
-eigenbetriebsähnlichen Einrichtung- 
 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
 
 
 
 
 Erfolgsplan 
 
 Vermögensplan

Anlage 2 von Vermögensplan 2017 (2)

246 Zeichen

Anlage 2 
Ansatz 2017 
in Tsd. €
Mittelbedarf 
Zuführung zum Eigenkapital 410 
(Erhöhung der Eigenkapitalqoute) 
Gesamt 410 
Mittelherkunft 
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 410 
(Jahresüberschuss 2017) 
Gesamt 410 
Vermögensplan 2017

Beschlussvorlage Rat

1699 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 0501/2018 
Freigabedatum 
 30.11.2018 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wirtschaftsplan 2017 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung -Abfallwirtschaftsbetrieb Köln- 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt gemäß § 4 I b) der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirt-
schaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirt-
schaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2017 in der zu diesem Beschluss paraphierten 
Fassung fest.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 17.12.2018 
Finanzausschuss 17.12.2018 
Rat 18.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
 
Gemäß § 11 der Betriebssatzung für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln hat die Betriebsleitung den Wirtschaftsplan 2017, bestehend aus dem Vermögensplan 
und dem Erfolgsplan, aufzustellen. Auf die Erstellung eines Stellenplanes wurde aufgrund nicht vor-
handenen eigenen Personals verzichtet.  
 
Der Wirtschaftsplan 2017 konnte aufgrund personeller Engpässe (Krankheit, unbesetzte Stelle) erst 
jetzt vorgelegt werden. Die freie Stelle wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres wieder besetzt 
sein. Dann werden die Rückstände aufgearbeitet. Der Wirtschaftsplan 2019 wird Anfang 2019 vorge-
legt.  
 
Anlagen: 
 
(0) Deckblatt  
(1) Wirtschaftsplan incl. Erfolgsplan 2017 
(2) Vermögensplan 2017 
(3) Erläuterungen zum Erfolgsplan 2017

Anlage 3 Wirtschaftsplan 2017 AWB eE Anlage Erläuterungen

4028 Zeichen

Anlage 3 
 
Erläuterungen zum Erfolgsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln für das 
Jahr 2017 
 
 
Umsatzerlöse 
In 2017 werden Erlöse i.H.v. 218 Mio. € erwartet, die überwiegend aus Gebühreneinnahmen 
auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung und der Straßenreinigungssatzung für 2017 
resultieren (rd. 201,2 Mio. €).  
 
Zu den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung trägt neben den Straßenreinigungsgebüh-
ren in Höhe von rd. 41,3 Mio. € ein Anteil der Stadt Köln in Höhe von rd.  
15,9 Mio. € bei. Dieser setzt sich aus den folgenden Beträgen zusammen:  
a) dem gesetzlichen Anteil gemäß Straßenreinigungsgesetz NRW (rd. 8,4 Mio. €)  
b) der Kostenerstattung für den Winterdienst entsprechend den Regelungen des Straßenrei-
nigungsvertrages (rd. 4,89 Mio. €) sowie  
c) der Kostenerstattung für die Reinigung allgemein genutzter Flächen, zu deren Refinanzie-
rung Anlieger nicht herangezogen werden können (rd. 0,9 Mio. € = Reinigung Sonderflä-
chen) bzw. der Domumgebung (rd. 0,5 Mio. €).  
 
Maßnahmen zur Erweiterung des Winterdienstes sind mit einem Betrag von 1,17 Mio. € be-
rücksichtigt und werden ebenfalls in voller Höhe durch den städtischen Haushalt finanziert.  
 
 
Aufwendungen für bezogene Leistungen 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren vorwiegend aus den Entgelten für 
die Restmüllverbrennung und die Kompostierung durch die AVG Köln mbH (rd. 59,3 Mio. €) 
und die Entgelte für die AWB Köln GmbH & Co. KG (AWB KG) für Abfallsammlung und -
transport sowie die Straßenreinigung mit zusammen rd. 132,6 Mio. €. 
 
Grundlage sind neben der geplanten Leistungserstellung die in den folgenden Verträgen ge-
regelten Entgelte:  
 
- Entsorgungsvertrag mit der AVG Köln mbH (59,3 Mio. €) 
- Vertrag über die Erfassung und Entsorgung der Stadt Köln zu überlassender / von der 
Stadt Köln zu entsorgender Abfälle mit der AWB KG (rd. 79,2 Mio. €) 
- Vertrag über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Köln mit der AWB KG (rd. 53,4 
Mio. €)

2 
 
 
Darüber hinaus sind Aufwendungen aus den folgenden Vereinbarungen berücksichtigt: 
 
- Vereinbarung über die Reinigung von Sonderflächen und Schienenweggrundstücken mit 
der AWB KG (rd. 1,5 Mio. €) 
- Vereinbarung über die Erfassung von Elektroaltgeräten gemäß dem Elektro- und Elekt-
ronikgerätegesetz unter Berücksichtigung eines Erlöses für recyclingfähige Bestandteile 
(rd. 1,2 Mio. €) 
- Vereinbarung über die Einführung eines Holsystems zur Wertstofferfassung von Pa-
pier/Pappe/Kartonagen in Köln (rd. 7,4 Mio. €) 
- Vereinbarung über die Sammlung und den Transport von wilden Müllablagerungen auf 
Kölner Stadtgebiet, sog Littering (rd. 8,1 Mio. €) 
 
Für die Einführung der Gelben Tonne „plus“, über die neben Leichtverpackungen auch sog. 
stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall erfasst werden, sind in 2017 Kos-
ten i.H.v. 1,9 Mio. € veranschlagt.  
 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen  
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren überwiegend aus Verwaltungs-
kostenerstattungen für mehrere Dienststellen der Stadt Köln, die neben den Kosten für die 
Gebührenveranlagung und den Gebühreneinzug, die beim Kassen- und Steueramt der Stadt 
Köln entstehen (rd. 1,8 Mio. €), sowie den Kosten des Rechtsamtes für gutachterliche Stel-
lungnahmen und die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten (45 T€) auch die Personalkosten für 
den Abfallwirtschaftsbetrieb sowie Sachkosten für Raummieten, EDV-Lizenzen etc. beinhal-
ten.

3 
 
 
Finanzergebnis 
Das Finanzergebnis von -14 T€ resultiert aus der Notwendigkeit zur Zwischenfinanzierung 
von in Anspruch genommenen Leistungen Dritter, da der Gebühreneinzug und die anschlie-
ßende Ausschüttung durch das Kassen- und Steueramt auf wenige Termine im Jahr be-
schränkt ist, so dass der Mittelbedarf des Eigenbetriebs durch diesen Zufluss nicht kontinu-
ierlich gedeckt werden kann. Erträge aus der Anlage von Überschüssen sind kostenmin-
dernd berücksichtigt. 
 
 
Betriebsergebnis 
Das geplante Betriebsergebnis 2017 resultiert aus Überdeckung i.H.v. 410 T€.

Anlage 1 Erfolgsplan 2017

1337 Zeichen

Anlage 1
Position Ansatz 2017 Ansatz 2016 
in Tsd. € in Tsd. €
1. Umsatzerlöse 
Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 41.308 38.847 
zuzüglich städtischer Anteil 13.329 12.683 
zuzüglich Erweiterung des Winterdienstes 1.171 1.152 
Zuschuß Stadt Köln für allg. genutzte Flächen 1.447 1.236 
Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung 159.913 153.296 
Entgelte DSD für Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit 1.324 1.298 
218.492 208.512 
2. Gesamtleistung 218.492 208.512 
3. Aufwendungen für bezogene Leistungen 
Entsorgung Hausmüll und Biomüll 59.364 57.984 
Entsorgung Straßenkehricht 805 755 
Abfallbeseitigung Logistik 79.185 75.038 
Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 7.374 7.783 
Littering 8.078 7.920 
Entsorgung von E-Schrott 1.223 1.203 
Straßenreinigung incl. städt. Anteil 53.431 51.266 
Erweiterung des Winterdienstes 1.171 1.152 
Reinigung allgemein genutzter Flächen 1.447 1.236 
Betrieb eines Wertstoffhofes 119 119 
Gelbe Tonne plus 1.873 1.872 
Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit Duales System 1.324 1.298 
215.394 207.626 
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
Verwaltungskosten 2.674 2.837 
5. Finanzergebnis 
Zinsaufwendungen -15 -15 
Zinserträge 1 1
-14 -14 
6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 410 -1.965 
7. Betriebsergebnis 410 -1.965 
Wirtschaftsplan 2017 
Erfolgsplan 
Erträge und Aufwendungen

Beratungsverlauf (3)

17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 10.28 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.12.2018 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
18.12.2018 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0501/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.11.2018
Erstellt
14.02.2018 12:25