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Top 4.1: Förderkonzept Tanz-Vorgezogene Änderung von Förderinstrumenten
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/1304/2017 vom 12.09.2017
Stand: Am 12.09.2017 im Ausschuss Kunst und Kultur geändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Dr. Eva Bürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 12.09.2017 AN/1304/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 12.09.2017 Top 4.1: Förderkonzept Tanz-Vorgezogene Änderung von Förderinstrumenten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin sehr geehrte Frau Dr. Bürgermeister, die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat möchten Sie bitten, nach- folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 12.09.2017 zu setzen. Beschluss: 1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt eine einmalige Konzeptionsförderung für den Tanz gemäß nachfolgenden Kriterien: - Für die 2018 beginnende Neuvergabe der Konzeptionsförderung wird die Ein- schränkung auf „ professionell arbeitende Choreografinnen und Choreografen be- ziehungsweise Gruppen“ Um die Bewerbung von „ Produktionsstrukturen „ erwei- tert. Die Erweiterung des Bewerberpotentials auf Produktionsstrukturen ist auf Spielorte bezogen, die als Produktions-und Aufführungsort zur Verfügung stehen. - Für die 2018 beginnende Neuvergabe der Konzeptionsförderung wird die bisheri- ge Beschränkung auf zwei in Folge zu vergebende Förderungen aufgehoben. - Für die 2018 beginnende Neuvergabe der dreijährigen Projektförderung wird die bisherige Beschränkung auf zwei in Folge zu vergebende Förderungen aufgeho- ben. - 2 - Die Förderung gemäß der o.a. Kriterien erfolgt einmalig, da in der Überarbeitung des Tanz- förderkonzepts, welches dem Ausschuss Kunst und Kultur schnellstmöglich vorgelegt wird, die o.a. Kriterien eingearbeitet werden. 2. Das neue Förderinstrument Ko-Finanzierungszuschüsse „ Tanzpakt STADT_LAND_BUND“ wird in einer separaten Beschlussvorlage oder ggf Dringlich- keitsvorlage dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Entscheidung vorgelegt. Vorbehaltlich der Beschlussvorlage signalisiert der Ausschuss Kunst und Kultur seine Zustimmung. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Niklas Kienitz Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer Grüne Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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