AN/1304/2017
Top 4.1: Förderkonzept Tanz-Vorgezogene Änderung von Förderinstrumenten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
2390 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Dr. Eva Bürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 12.09.2017 AN/1304/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 12.09.2017 Top 4.1: Förderkonzept Tanz-Vorgezogene Änderung von Förderinstrumenten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin sehr geehrte Frau Dr. Bürgermeister, die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat möchten Sie bitten, nach- folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 12.09.2017 zu setzen. Beschluss: 1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt eine einmalige Konzeptionsförderung für den Tanz gemäß nachfolgenden Kriterien: - Für die 2018 beginnende Neuvergabe der Konzeptionsförderung wird die Ein- schränkung auf „ professionell arbeitende Choreografinnen und Choreografen be- ziehungsweise Gruppen“ Um die Bewerbung von „ Produktionsstrukturen „ erwei- tert. Die Erweiterung des Bewerberpotentials auf Produktionsstrukturen ist auf Spielorte bezogen, die als Produktions-und Aufführungsort zur Verfügung stehen. - Für die 2018 beginnende Neuvergabe der Konzeptionsförderung wird die bisheri- ge Beschränkung auf zwei in Folge zu vergebende Förderungen aufgehoben. - Für die 2018 beginnende Neuvergabe der dreijährigen Projektförderung wird die bisherige Beschränkung auf zwei in Folge zu vergebende Förderungen aufgeho- ben. - 2 - Die Förderung gemäß der o.a. Kriterien erfolgt einmalig, da in der Überarbeitung des Tanz- förderkonzepts, welches dem Ausschuss Kunst und Kultur schnellstmöglich vorgelegt wird, die o.a. Kriterien eingearbeitet werden. 2. Das neue Förderinstrument Ko-Finanzierungszuschüsse „ Tanzpakt STADT_LAND_BUND“ wird in einer separaten Beschlussvorlage oder ggf Dringlich- keitsvorlage dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Entscheidung vorgelegt. Vorbehaltlich der Beschlussvorlage signalisiert der Ausschuss Kunst und Kultur seine Zustimmung. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Niklas Kienitz Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer Grüne Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1304/2017
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 12.09.2017
- Erstellt
- 12.09.2017 15:30