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1647/2024

Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte: Rechtsformänderung und Förderbudget MitStadtZentrale

Mitteilung Ausschuss 09.09.2024

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Nächste Beratung: Unterausschuss Wohnen, Sitzung am 18.11.2024, TOP 6.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2099 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/VI/3 
 
Vorlagen-Nummer 09.09.2024 
 1647/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 
Unterausschuss Wohnen 18.11.2024 
 
Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte: Rechtsformänderung und Förderbudget 
MitStadtZentrale 
 
Mit Beschluss vom 19.09.2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung beauf-
tragt, eine Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte einzurichten. Die Bera-
tungsstelle wurde in 2021 aufgebaut (s. Mitteilung 3745/2021) und besteht seit Februar 2022 
aus zwei Säulen:  
 
Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte bei VI/3 Wohnungsbauleitstelle 
und 
MitStadtZentrale, MSZ („Intermediäre Organisation“) im Haus der Architektur Köln e.V. (hdak) 
 
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 wurden jährlich 106.000 € (2022 bis 2025) zur Fi-
nanzierung der intermediären Organisation beschlossen. Die Freigabe des StEA für diese Mit-
tel ist in der Sitzung am 27.01.2022 erfolgt (s. 4375/2021). 
 
Vom 15. Februar 2022 bis 31.12.2024 erhält das hdak finanzielle Mittel zum Aufbau und Etab-
lierung der MitStadtZentrale. Ab 01.01.2025 wird die MitStadtZentrale eine eigene Rechtsper-
sönlichkeit werden und nicht mehr in der Trägerschaft des Haus der Architektur Köln e.V. ver-
bleiben. Das war bereits im Jahr 2021 vom hdak perspektivisch so vorgesehen.  
 
Es handelt sich somit aufgrund der Rechtsformänderung rechtlich zwar um eine neue Emp-
fängerin der Fördermittel, der Verwendungszweck und die Leistungserbringerin bleibt jedoch 
derselbe. Dies bedeutet, dass die Fördermittel, die bisher über das hdak an die MitStadtZent-
rale weitergeleitet wurden, im Jahr 2025 direkt an die MitStadtZentrale ausbezahlt werden. 
 
Das Dezernat Planen und Bauen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 
2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel in Höhe von 
106.000€, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Inwieweit künftig eine Ausschreibung erfolgt und die Fördermittel an eine/n andere/n Empfän-
ger/Empfängerin ausgezahlt werden, wird zurzeit geprüft.

Beratungsverlauf (2)

07.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.11.2024 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1647/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.09.2024
Erstellt
21.05.2024 14:23