mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte: Rechtsformänderung und Förderbudget MitStadtZentrale

Mitteilung Ausschuss 1647/2024 vom 09.09.2024

Stand: Am 18.11.2024 im Unterausschuss Wohnen beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Mitteilung Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle VI/VI/3 Vorlagen-Nummer 09.09.2024 1647/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 Unterausschuss Wohnen 18.11.2024 Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte: Rechtsformänderung und Förderbudget MitStadtZentrale Mit Beschluss vom 19.09.2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung beauf- tragt, eine Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte einzurichten. Die Bera- tungsstelle wurde in 2021 aufgebaut (s. Mitteilung 3745/2021) und besteht seit Februar 2022 aus zwei Säulen: Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte bei VI/3 Wohnungsbauleitstelle und MitStadtZentrale, MSZ („Intermediäre Organisation“) im Haus der Architektur Köln e.V. (hdak) Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 wurden jährlich 106.000 € (2022 bis 2025) zur Fi- nanzierung der intermediären Organisation beschlossen. Die Freigabe des StEA für diese Mit- tel ist in der Sitzung am 27.01.2022 erfolgt (s. 4375/2021). Vom 15. Februar 2022 bis 31.12.2024 erhält das hdak finanzielle Mittel zum Aufbau und Etab- lierung der MitStadtZentrale. Ab 01.01.2025 wird die MitStadtZentrale eine eigene Rechtsper- sönlichkeit werden und nicht mehr in der Trägerschaft des Haus der Architektur Köln e.V. ver- bleiben. Das war bereits im Jahr 2021 vom hdak perspektivisch so vorgesehen. Es handelt sich somit aufgrund der Rechtsformänderung rechtlich zwar um eine neue Emp- fängerin der Fördermittel, der Verwendungszweck und die Leistungserbringerin bleibt jedoch derselbe. Dies bedeutet, dass die Fördermittel, die bisher über das hdak an die MitStadtZent- rale weitergeleitet wurden, im Jahr 2025 direkt an die MitStadtZentrale ausbezahlt werden. Das Dezernat Planen und Bauen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel in Höhe von 106.000€, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Inwieweit künftig eine Ausschreibung erfolgt und die Fördermittel an eine/n andere/n Empfän- ger/Empfängerin ausgezahlt werden, wird zurzeit geprüft.

Beratungsverlauf

  1. 07.11.2024

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 18.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 18.11.2024 zuletzt

    Unterausschuss Wohnen

    TOP 6.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz