1534/2021
Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der SPNV-Verbindungen zwischen Köln, Leverkusen-Opladen, Solingen, Remscheid und Düsseldorf (S1/S17)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 1534/2021 Freigabedatum 20.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der SPNV-Verbindungen zwischen Köln, Leverkusen- Opladen, Solingen, Remscheid und Düsseldorf (S1/S17) Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt der Beteiligung der Stadt Köln an der Finanzierung einer Machbar- keitsstudie zur Verbesserung der SPNV-Verbindung zwischen Köln, Leverkusen-Opladen, Solingen, Remscheid und Düsseldorf in Höhe von rund 40.000 Euro zu. Alternative: Der Verkehrsausschuss beschließt, dass sich die Stadt Köln nicht an der Machbarkeitsstudie beteili- gen soll. Verkehrsausschuss 08.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 40.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit der Mitteilung zur „Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Schienenpersonennahverkehrs- Verbindungen (SPNV) zwischen Köln und Remscheid/Solingen sowie zwischen Opladen und Solin- gen/Düsseldorf (S1/S17)“ (Vorlagen-Nr. 0288/2021) hat die Verwaltung über die Ergebnisse der zur Machbarkeitsstudie vorgeschalteten Betriebsstudie, die von den beiden Aufgabenträgern Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) in Auftrag gegeben wurde, informiert. Als beste Variante kristallisierte sich hierbei ein Lückenschluss zwischen den Netzen der S-Bahn Köln aus der geplanten Linie S 17 (Bonn – Brühl – Köln) und der Linie S 1 (Dortmund – Düsseldorf – So- lingen) der S-Bahn Rhein-Ruhr zwischen Köln-Mülheim und Solingen heraus. In ihrer Mitteilung hat die Verwaltung bereits auf den nächsten anstehenden Schritt – der Ausschrei- bung einer Machbarkeitsstudie – hingewiesen. Die nun im Entwurf vorliegende Leistungsbeschreibung für die Machbarkeitsstudie ist in drei Module unterteilt. Im Modul A soll die betriebliche und technische Machbarkeit untersucht werden. In einem zweiten Modul B ist die verkehrliche Machbarkeit zu untersuchen sowie die vereinfachte Standardi- sierte Bewertung (Verfahrensanleitung von 2016) durchzuführen. Anschließend sollen im Modul C bei 3 einem positiven Nutzen-Kosten-Index einige weitere Punkte geprüft sowie die Inhalte der gesamten Machbarkeitsstudie dokumentiert werden. Die Ausschreibung der Machbarkeitsstudie wird erfolgen, sobald alle Projektbeteiligten ihre Mittelzu- sagen abgesichert haben und die entsprechende Verwaltungsvereinbarung von allen Projektbeteilig- ten unterzeichnet ist. Finanzierung Die Gesamtkosten der Studie werden vom NVR und VRR auf rund 180.000 Euro geschätzt, welche anteilig auf die beiden Aufgabenträger umgelegt werden. Die Verwaltung hat eine Übernahme der Kosten durch die Stadt Köln in Höhe von rund 40.000 Euro in Aussicht gestellt. Die Fälligkeit der Kos- ten wird voraussichtlich jeweils in halber Höhe in 2021 und 2022 erfolgen. Die notwendigen zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen stehen im Hpl.2020/2021 (inkl. Mit- telfristplanung) im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 in ausreichender Höhe zur Verfügung. In Abhängigkeit der im jeweiligen Förderjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW ist beabsichtigt, die Kosten der Machbarkeitsstudie ganz oder teilweise aus den För- dermitteln zu refinanzieren. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Schienenpersonennahverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei und kann als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. x Sonstiges Die Stadt Köln ist in diesem Fall nicht Auftraggeberin, sondern beteiligt sich an einer vom NVR und VRR beauftragten Studie. Eine direkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern bei Erstellung der Studie wird bei solch komplexen Sachverhalten als nicht für zielführend angesehen. Über die Ergebnisse der Studie wird die Öffentlichkeit jedoch informiert werden. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1534/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.05.2021
- Erstellt
- 22.04.2021 10:11