Mandari Insight

1534/2021

Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der SPNV-Verbindungen zwischen Köln, Leverkusen-Opladen, Solingen, Remscheid und Düsseldorf (S1/S17)

Beschlussvorlage Ausschuss 20.05.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 08.06.2021, TOP 3.4

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

4798 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1534/2021 
Freigabedatum 
 20.05.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der SPNV-Verbindungen zwischen Köln, Leverkusen-
Opladen, Solingen, Remscheid und Düsseldorf (S1/S17) 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss stimmt der Beteiligung der Stadt Köln an der Finanzierung einer Machbar-
keitsstudie zur Verbesserung der SPNV-Verbindung zwischen Köln, Leverkusen-Opladen, Solingen, 
Remscheid und Düsseldorf in Höhe von rund 40.000 Euro zu.  
 
 
Alternative:  
Der Verkehrsausschuss beschließt, dass sich die Stadt Köln nicht an der Machbarkeitsstudie beteili-
gen soll. 
 
 
Verkehrsausschuss 08.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme    40.000   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit der Mitteilung zur „Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Schienenpersonennahverkehrs-
Verbindungen (SPNV) zwischen Köln und Remscheid/Solingen sowie zwischen Opladen und Solin-
gen/Düsseldorf (S1/S17)“ (Vorlagen-Nr. 0288/2021) hat die Verwaltung über die Ergebnisse der zur 
Machbarkeitsstudie vorgeschalteten Betriebsstudie, die von den beiden Aufgabenträgern Nahverkehr 
Rheinland GmbH (NVR) und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) in Auftrag gegeben wurde, 
informiert. 
 
Als beste Variante kristallisierte sich hierbei ein Lückenschluss zwischen den Netzen der S-Bahn Köln 
aus der geplanten Linie S 17 (Bonn – Brühl – Köln) und der Linie S 1 (Dortmund – Düsseldorf – So-
lingen) der S-Bahn Rhein-Ruhr zwischen Köln-Mülheim und Solingen heraus.  
 
In ihrer Mitteilung hat die Verwaltung bereits auf den nächsten anstehenden Schritt – der Ausschrei-
bung einer Machbarkeitsstudie – hingewiesen. 
 
Die nun im Entwurf vorliegende Leistungsbeschreibung für die Machbarkeitsstudie ist in drei Module 
unterteilt. Im Modul A soll die betriebliche und technische Machbarkeit untersucht werden. In einem 
zweiten Modul B ist die verkehrliche Machbarkeit zu untersuchen sowie die vereinfachte Standardi-
sierte Bewertung (Verfahrensanleitung von 2016) durchzuführen. Anschließend sollen im Modul C bei

3 
einem positiven Nutzen-Kosten-Index einige weitere Punkte geprüft sowie die Inhalte der gesamten 
Machbarkeitsstudie dokumentiert werden. 
 
Die Ausschreibung der Machbarkeitsstudie wird erfolgen, sobald alle Projektbeteiligten ihre Mittelzu-
sagen abgesichert haben und die entsprechende Verwaltungsvereinbarung von allen Projektbeteilig-
ten unterzeichnet ist.  
 
 
Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten der Studie werden vom NVR und VRR auf rund 180.000 Euro geschätzt, welche 
anteilig auf die beiden Aufgabenträger umgelegt werden. Die Verwaltung hat eine Übernahme der 
Kosten durch die Stadt Köln in Höhe von rund 40.000 Euro in Aussicht gestellt. Die Fälligkeit der Kos-
ten wird voraussichtlich jeweils in halber Höhe in 2021 und 2022 erfolgen.  
 
Die notwendigen zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen stehen im Hpl.2020/2021 (inkl. Mit-
telfristplanung) im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 13 – Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen) in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 in ausreichender Höhe zur 
Verfügung. 
 
In Abhängigkeit der im jeweiligen Förderjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel nach § 11 Abs. 2 
ÖPNVG NRW ist beabsichtigt, die Kosten der Machbarkeitsstudie ganz oder teilweise aus den För-
dermitteln zu refinanzieren. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die 
hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Schienenpersonennahverkehr und 
bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung 
des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei und 
kann als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Anlage 
Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1902 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage 
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
x Sonstiges Die Stadt Köln ist in diesem Fall nicht 
Auftraggeberin, sondern beteiligt sich an 
einer vom NVR und VRR beauftragten 
Studie. 
Eine direkte Einbindung von Bürgerinnen 
und Bürgern bei Erstellung der Studie wird 
bei solch komplexen Sachverhalten als 
nicht für zielführend angesehen. 
Über die Ergebnisse der Studie wird die 
Öffentlichkeit jedoch informiert werden.  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (1)

08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1534/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.05.2021
Erstellt
22.04.2021 10:11