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V/0429/2009

Ausführung des Verkehrssicherheitsprogrammes 2009 - 2013

Vorlagen 04.06.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 18.06.2009, TOP 8.2

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

12539 Zeichen

V/0429/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausführung des Verkehrssicherheitsprogrammes 2009 - 2013 
hier: Regelung der innerörtlichen Geschwindigkeiten/Albersloher Weg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.06.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
 
Bericht: 
   
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0997/2008/1 am 13.05.09 die „Fortschreibung 
des Masterplanes 2008 und Aufstellung eines Verkehrssicherheitsprogramms Münster 2009-
2013“ beschlossen. Unter Ziffer 6. (Ziffer 5. der Vorlage a.F.) hat der Rat dem Arbeits- / Zeitplan 
zur Entschärfung der Unfallhäufungstellen/-linien zugestimmt. Zum Stufenkonzept 2009/2010 zur 
Neufestlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten des Verkehrsnetzes im Stadtgebiet 
Münster hat der Rat festgestellt, „ dass die Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten 
angesichts der vielschichtigen Problementwicklung im Bereich der Unfallprävention sachgerecht 
zum Bereich der Geschäfte der laufenden Verwaltung gehört. Dabei ist es jedoch unabdingbar, 
dass als Grundlage für alle Maßnahmen zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 
für auffällige Strecken der nachvollziehbare Beweis geführt wird, dass eine tatsächlich überhöhte 
Geschwindigkeit dort vornehmlich unfallursächlich ist. Vor einer Umsetzung ist den zuständigen 
Gremien ein plausibler Bericht vorzulegen.“ 
 
Die Verwaltung hat ihrer Entscheidung ein Votum der (Verkehrs-) Unfallkommission zugrunde 
gelegt, da somit auf bewährte Fachstrukturen aller mit verkehrlichen Aufgaben befasster Stellen 
innerhalb und außerhalb der Verwaltung zurückgegriffen werden kann. 
 
1. Rechtliche Rahmenbedingungen  
 
(Verkehrs-) Unfallkommission 
 
Die Aufgaben und die Arbeitsweise der Unfallkommission im Land NRW sind durch einen ge-
meinsamen Runderlass des Innenministeriums  und des Ministeriums Bauen und Wohnen NRW 
vom 11.03.2008 (III-B 3-75-05/2) landesweit einheitlich und verbindlich festgelegt. Der Erlass 
Vorlagen-Nr.: 
V/0429/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Vechtel 
Herr Schulik 
Ruf: 
492 32 80 
492 32 81 
E-Mail: 
Vechtel@stadt-muenster.de 
Schulik@stadt-muenster.de 
Datum: 
09.06.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0429/2009 
 
definiert auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 44 Straßenverkehrsord-
nung (VwV-StVO) die Arbeit der Unfallkommission als gemeinsame Aufgabe der Straßenver-
kehrs-, Polizei- und Straßenbaubehörden. Diese Behörden  sind gleichzeitig auch ständige Mit-
glieder der Unfallkommission. Als Fachaufsichtsbehörde ist zudem die Bezirksregierung Münster 
zu den Sitzungen einzuladen. Die Straßenverkehrs behörde im Ordnungsamt der Stadt Münster 
hat den Vorsitz der Unfallkommission inne.  
 
Die Polizei ermittelt anhand der im Erlass geregelten verkehrtechnischen Parameter Unfallhäu-
fungsstellen  und unterrichtet die Straßenverkehrsbehörden. Eine von der Polizei gemeldete Un-
fallhäufungsstelle muss somit grundsätzlich von der Unfallkommission behandelt werden. Dar-
über hinaus entscheidet die Unfallkommission auch bei sonstigen, aktuell erkennbaren Auffällig-
keiten im Verkehrsunfallgeschehen. 
 
Die Ermittlung von Unfallhäufungsstellen erfolgt in 1- und 3-Jahreszeiträumen. Nach einem Be-
schluss der Unfallkommission erfolgt im Folgejahr die Wirksamkeitskontrolle durch die Unfall-
kommission (Vorher-Nachher-Untersuchung). Hieraus ergibt sich, dass die Unfallkommission in 
der Regel zweimal jährlich tagt. Zusätzlich werden Sitzungen der Unfallkommission aufgrund 
eines unvorhersehbar veränderten Unfallgeschehens (z. B. bei besonders schweren Unfällen) 
anberaumt. Erforderlichenfalls finden zusätzlich Ortsbesichtigungen statt. Über Entscheidungen 
der Unfallkommission ist die Bezirksregierung Münster zu informieren. Die Wirksamkeit der durch 
die Unfallkommission veranlassten straßenverkehrlichen Veränderungen muss gegenüber der 
Bezirksregierung Münster dokumentiert werden.  
 
Im Zuge der sog. Vorher-Nachher-Untersuchung hat die Unfallkommission am 03.06.09 die Wirk-
samkeit der verkehrssichernden Maßnahmen am Albersloher Weg  bewertet. 
 
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 
 
Nach § 3 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 
für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h. Die Straßenverkehrsbehörden haben jedoch die Möglichkeit, die 
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßen zu erhöhen. Von dieser Möglichkeit hat 
die Stadt Münster/Straßenverkehrshörde unter Abwägung aller verkehrlichen Belange (Ausbau-
zustand, Verkehrsaufkommen, Unfalllage) Gebrauch gemacht. Für den Albersloher Weg (zwi-
schen Heumannsweg/An den Loddenbüschen und dem Beginn des zweispurigen Ausbaus in 
Höhe Angelsachsenweg bzw. Paul-Engelhard-Weg) erging die Anordnung  einer Höchstge-
schwindigkeit von 70 km/h am 25.06.1982. 
 
2. Verkehrsunfallgeschehen 2004-2006, 2007, 2008, 2009 (Jan-April) 
 
Eine Bewertung des Verkehrsunfallgeschehens wurde für den Albersloher Weg zwischen Heu-
mannsweg/An den Loddenbüschen und dem Beginn des zweispurigen Ausbaus in Höhe Angel-
sachsenweg/Paul-Engelhard-Weg durchgeführt. Aufgrund der beginnenden Überleitung von zwei 
auf eine Fahrspur je Fahrtrichtung erfolgt schon jetzt die Begrenzung der zulässigen Höchstge-
schwindigkeit auf 50 km/h in stadtauswärtiger Richtung hinter der Zufahrt zur York-Kaserne. In 
stadteinwärtiger Richtung erfolgt der Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Beginn 
der zweiten Fahrspur in Höhe des Angelsachsenweges. Die aktuelle Geschwindigkeitsregelung 
ist in Anlage 1 dargestellt.  
 
2004 - 2006  
Die Unfalllage auf dem Albersloher Weg ist im Gutachten des Gesamtverbands der Deutschen 
Versicherungswirtschaft (GDV) Gegenstand einer ausführlichen Untersuchung. Im Schlussbericht 
ist der Bereich in Höhe Gremmendorf als Strecke mit dicht beieinander liegenden Unfallhäu-
fungsstellen aufgeführt (siehe Schlussbericht vom 25.08.2008, Seite 29 ff).

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V/0429/2009 
 
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10
20
30
40
50
60
70
2007 2008 2009*
Unfälle gesamt Unfälle mit Verletzten
Unmittelbar geschw.abhängig Mittelbar geschw.abhängig
Für die Folgejahre stellt sich das Verkehrsunfallgeschehen im oben genannten Bereich wie folgt 
dar: 
 
 
 
 
 
*Die Unfalldaten des Jahres 2009 umfassen den Zeitraum  01.01.-30.04.. Die Statistik ist jedoch als noch nicht 
vollständig anzusehen, da eine Meldung der Daten jeweils erst nach vollständigem Abschluss der polizeilichen 
Ermittlungsverfahren, bis zu drei Monate nach dem Unfall, in die Verkehrsunfalldatenbank der Polizei aufge-
nommen werden kann. 
 
Die Analyse der registrierten Hauptunfallursachen der beiden letzten Jahre zeigt, dass mehr als  
die Hälfte der Unfälle nach der Polizeistatistik direkt oder mittelbar durch die gefahrenen Ge-
schwindigkeiten (mit-)verursacht wurde. Es genügt nicht allein, die Unfallursache „Geschwindig-
keit“ zu beurteilen, weil der Polizei im Allgemeinen keine direkten Informationen über die tatsäch-
lich gefahrenen  Geschwindigkeiten vorliegen. Diese müssen vielmehr aus dem Unfallhergang 
abgeleitet werden.  Daher ist sich die Unfallkommission einig, dass auch die mittelbar durch die 
Geschwindigkeit beeinflussten Unfallursachen berücksichtigt werden müssen. Hierzu gehören: 
 
• Abstand 
• Fehler beim Fahrstreifenwechsel 
• Nichtbeachten der Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen 
• Rotlicht  
• Fehler beim Abbiegen

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Bezieht man nur die bei der Unfallaufnahme in 2007-2009 ausgewiesenen Hauptunfallursachen  
„Geschwindigkeit“ und die stark geschwindigkeitsabhängigen Unfallursachen „Abstand“ und 
“Fehler beim Fahrstreifenwechsel“ in die Bewertung ein, so werden die o. g. geschwindigkeitsre-
levanten Unfallursachen in  2007 mit 35, in 2008 mit 36 und  für den Zeitraum Januar - April 2009 
mit 9 Unfällen ursächlich mit benannt.  
 
Die Unfallkommission wertet diese durch Geschwindigkeit beeinflussten Unfallzahlen als Indiz 
und Anlass, die Ausnahmeregelung von Höchstgeschwindigkeit 70 km/h im Bereich Gremmen-
dorf aufzugeben und die Regelhöchstgeschwindigkeit 50 km/h wieder einzuführen.  
 
Trotz des Erfolgs der bereits umgesetzten Maßnahmen stellt die Unfallkommission fest, 
dass es auf der Basis der aktuellen Verkehrsunfallwerte  unvertretbar ist, wenn nicht alle 
geeigneten Maßnahmen zur Verkehrsunfallprävention ergriffen werden. Die nachfolgend 
vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen sind allesamt zeitnah umzusetzen, da nur so 
ein nachhaltiger Effekt erzielt wird. 
 
3. Maßnahmen 
 
Bestand 
 
Aus Verkehrssicherhe
itsgründen wurde bereits im August 2008 die Nachtabschaltung der Licht-
signalanlagen komplett aufgehoben. Zudem erfolgte die Anbindung der Lichtsignalanlagen an 
den zentralen Verkehrsrechner, so dass eine verkehrsabhängige Schaltung erfolgt („grüne Wel-
le“). Gleichzeitig wurde die Erkennbarkeit der Signale durch Einbau moderner LED-Technik er-
höht. Weiterhin wurde das ungesicherte Queren von Fußgängern abseits der Signalanlage 
Gremmendorfer Weg durch das Setzen eines Zauns auf dem Mittelstreifen erschwert. 
 
Planung 
 
Die Unfallkommission hat daher in der Sitzung am 03.06.2009 beschlossen: 
 
• getrennte Linksabbieger 
Die Signalisierung des linksabbiegenden Verkehrs an den Knotenpunkten Letterhausweg und 
Paul-Engelhard-Weg erfolgt separat. Damit wird zudem der Empfehlung des GDV-
Gutachtens gefolgt. Darüber hinaus wird eine separate Schaltung der Linksabbieger in die 
Heidestraße und in den Angelsachsenweg eingeführt. Im Jahr 2007 wurden im Bereich zwi-
schen Heumannsweg / An den Loddenbüschen und dem Beginn des zweispurigen Ausbaus 
in Höhe Angelsachsenweg zwei Verkehrsunfälle registriert, bei denen der Linksabbieger den 
Vorrang des entgegenkommenden Fahrzeugs missachtet hat. Für die Jahre 2008 und 2009 
wurde jeweils ein Unfall dieser Art aufgenommen. Die getrennte Signalisierung ist daher nur 
ein Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. 
 
• Radfahrersignalisierung 
Eine weitere Maßnahme betrifft die Signalisierung für den Radverkehr. Hier wurde – entspre-
chend den Richtlinien für Lichtsignalanlagen – die Einführung eines Gelblichts beschlossen. 
 
• Höchstgeschwindigkeit 
Neben der hohen Anzahl von Verkehrsunfällen, bei denen die Geschwindigkeit zumindest 
mittelbar zum Unfall beigetragen hat, sind vor allem die Unfallfolgen im direkten Zusammen-
hang mit der jeweiligen Geschwindigkeit zu sehen. Das GDV-Gutachten weist deshalb darauf 
hin, dass sich die Unfallfolgen durch eine geringere Ausgangsgeschwindigkeit deutlich sen-
ken lassen. Hingegen bedingen hohe Ausgangsgeschwindigkeiten längere Reaktions- und 
Bremswege und damit höhere Kollisionsgeschwindigkeiten, da erst im letzten Teil des 
Bremsweges ein rascher Abbau der Geschwindigkeit bewirkt wird.  Die Unfallkommission hat

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V/0429/2009 
 
daher aus Verkehrssicherheitsgründen die Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindig-
keit von 50 km/h auf dem Albersloher Weg südlich der Kreuzung Heumannsweg/An den Lod-
denbüschen (beide Fahrtrichtungen) beschlossen. Unter ungünstigen Umständen ergibt sich 
hieraus ein Zeitverlust für den fließenden Verkehr im Bereich Gremmendorf von max. 29 sec. 
Im Regelfall - bei durchschnittlicher Verkehrsdichte - dürfte der Zeitverlust jedoch deutlich 
niedriger ausfallen. Die Unfallkommission sieht zudem die Notwendigkeit der zeitgleichen 
Anpassung der „grünen Welle“,  um bei den Kraftfahrern eine möglichst hohe Akzeptanz 
der neuen Geschwindigkeitsregelung zu erreichen.  
 
Die geplanten Maßnahmen sind in Anlage 2 grafisch dargestellt. 
 
• Ausblick 
Die Unfallkommission wird das Verkehrsunfallgeschehen auf dem Albersloher Weg weiterhin 
beobachten. Im Rahmen der 1-Jahresauswertung wird 2010 im Rahmen der turnusmäßigen 
Vorher-Nachher-Untersuchung geprüft, ob noc h weitere verkehrssichernde Maßnahmen ge-
troffen werden müssen. 
 
4. Bauliche Umsetzung  
 
Die Unfallkommission bittet, die verkehrssichernden Maßnahmen am Albersloher Weg unverzüg-
lich umzusetzen. Unter dem Vorbehalt der erforderlichen Vergabeentscheidungen rechnet die 
Unfallkommission mit folgendem Zeitplan:  
 
In einem ersten Schritt erfolgt die Anpassung der Lichtsignalisierung auf die zulässige Höchstge-
schwindigkeit von 50 km/h in den Sommerferien  (voraussichtlich Anfang August 2009).  
 
In einem zweiten Schritt wird die separate Linksabbiegesignalisierung und die Ausstattung der 
Radsignale mit einer Gelbkammer bis Ende November 2009 realisiert.  
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

17.06.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Heidestraße
  • Albersloher Weg
  • Heumannsweg
  • Paul-Engelhard-Weg
  • Gremmendorfer Weg
  • Angelsachsenweg
  • An den Loddenbüschen
  • Letterhausweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0429/2009
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37