V/0429/2009
Ausführung des Verkehrssicherheitsprogrammes 2009 - 2013
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Berichtsvorlage
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V/0429/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ausführung des Verkehrssicherheitsprogrammes 2009 - 2013 hier: Regelung der innerörtlichen Geschwindigkeiten/Albersloher Weg Beratungsfolge 17.06.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0997/2008/1 am 13.05.09 die „Fortschreibung des Masterplanes 2008 und Aufstellung eines Verkehrssicherheitsprogramms Münster 2009- 2013“ beschlossen. Unter Ziffer 6. (Ziffer 5. der Vorlage a.F.) hat der Rat dem Arbeits- / Zeitplan zur Entschärfung der Unfallhäufungstellen/-linien zugestimmt. Zum Stufenkonzept 2009/2010 zur Neufestlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten des Verkehrsnetzes im Stadtgebiet Münster hat der Rat festgestellt, „ dass die Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten angesichts der vielschichtigen Problementwicklung im Bereich der Unfallprävention sachgerecht zum Bereich der Geschäfte der laufenden Verwaltung gehört. Dabei ist es jedoch unabdingbar, dass als Grundlage für alle Maßnahmen zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für auffällige Strecken der nachvollziehbare Beweis geführt wird, dass eine tatsächlich überhöhte Geschwindigkeit dort vornehmlich unfallursächlich ist. Vor einer Umsetzung ist den zuständigen Gremien ein plausibler Bericht vorzulegen.“ Die Verwaltung hat ihrer Entscheidung ein Votum der (Verkehrs-) Unfallkommission zugrunde gelegt, da somit auf bewährte Fachstrukturen aller mit verkehrlichen Aufgaben befasster Stellen innerhalb und außerhalb der Verwaltung zurückgegriffen werden kann. 1. Rechtliche Rahmenbedingungen (Verkehrs-) Unfallkommission Die Aufgaben und die Arbeitsweise der Unfallkommission im Land NRW sind durch einen ge- meinsamen Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums Bauen und Wohnen NRW vom 11.03.2008 (III-B 3-75-05/2) landesweit einheitlich und verbindlich festgelegt. Der Erlass Vorlagen-Nr.: V/0429/2009 Auskunft erteilt: Herr Vechtel Herr Schulik Ruf: 492 32 80 492 32 81 E-Mail: Vechtel@stadt-muenster.de Schulik@stadt-muenster.de Datum: 09.06.2009 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0429/2009 definiert auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 44 Straßenverkehrsord- nung (VwV-StVO) die Arbeit der Unfallkommission als gemeinsame Aufgabe der Straßenver- kehrs-, Polizei- und Straßenbaubehörden. Diese Behörden sind gleichzeitig auch ständige Mit- glieder der Unfallkommission. Als Fachaufsichtsbehörde ist zudem die Bezirksregierung Münster zu den Sitzungen einzuladen. Die Straßenverkehrs behörde im Ordnungsamt der Stadt Münster hat den Vorsitz der Unfallkommission inne. Die Polizei ermittelt anhand der im Erlass geregelten verkehrtechnischen Parameter Unfallhäu- fungsstellen und unterrichtet die Straßenverkehrsbehörden. Eine von der Polizei gemeldete Un- fallhäufungsstelle muss somit grundsätzlich von der Unfallkommission behandelt werden. Dar- über hinaus entscheidet die Unfallkommission auch bei sonstigen, aktuell erkennbaren Auffällig- keiten im Verkehrsunfallgeschehen. Die Ermittlung von Unfallhäufungsstellen erfolgt in 1- und 3-Jahreszeiträumen. Nach einem Be- schluss der Unfallkommission erfolgt im Folgejahr die Wirksamkeitskontrolle durch die Unfall- kommission (Vorher-Nachher-Untersuchung). Hieraus ergibt sich, dass die Unfallkommission in der Regel zweimal jährlich tagt. Zusätzlich werden Sitzungen der Unfallkommission aufgrund eines unvorhersehbar veränderten Unfallgeschehens (z. B. bei besonders schweren Unfällen) anberaumt. Erforderlichenfalls finden zusätzlich Ortsbesichtigungen statt. Über Entscheidungen der Unfallkommission ist die Bezirksregierung Münster zu informieren. Die Wirksamkeit der durch die Unfallkommission veranlassten straßenverkehrlichen Veränderungen muss gegenüber der Bezirksregierung Münster dokumentiert werden. Im Zuge der sog. Vorher-Nachher-Untersuchung hat die Unfallkommission am 03.06.09 die Wirk- samkeit der verkehrssichernden Maßnahmen am Albersloher Weg bewertet. Zulässige Höchstgeschwindigkeit Nach § 3 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h. Die Straßenverkehrsbehörden haben jedoch die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßen zu erhöhen. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Münster/Straßenverkehrshörde unter Abwägung aller verkehrlichen Belange (Ausbau- zustand, Verkehrsaufkommen, Unfalllage) Gebrauch gemacht. Für den Albersloher Weg (zwi- schen Heumannsweg/An den Loddenbüschen und dem Beginn des zweispurigen Ausbaus in Höhe Angelsachsenweg bzw. Paul-Engelhard-Weg) erging die Anordnung einer Höchstge- schwindigkeit von 70 km/h am 25.06.1982. 2. Verkehrsunfallgeschehen 2004-2006, 2007, 2008, 2009 (Jan-April) Eine Bewertung des Verkehrsunfallgeschehens wurde für den Albersloher Weg zwischen Heu- mannsweg/An den Loddenbüschen und dem Beginn des zweispurigen Ausbaus in Höhe Angel- sachsenweg/Paul-Engelhard-Weg durchgeführt. Aufgrund der beginnenden Überleitung von zwei auf eine Fahrspur je Fahrtrichtung erfolgt schon jetzt die Begrenzung der zulässigen Höchstge- schwindigkeit auf 50 km/h in stadtauswärtiger Richtung hinter der Zufahrt zur York-Kaserne. In stadteinwärtiger Richtung erfolgt der Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Beginn der zweiten Fahrspur in Höhe des Angelsachsenweges. Die aktuelle Geschwindigkeitsregelung ist in Anlage 1 dargestellt. 2004 - 2006 Die Unfalllage auf dem Albersloher Weg ist im Gutachten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Gegenstand einer ausführlichen Untersuchung. Im Schlussbericht ist der Bereich in Höhe Gremmendorf als Strecke mit dicht beieinander liegenden Unfallhäu- fungsstellen aufgeführt (siehe Schlussbericht vom 25.08.2008, Seite 29 ff). 3 V/0429/2009 0 10 20 30 40 50 60 70 2007 2008 2009* Unfälle gesamt Unfälle mit Verletzten Unmittelbar geschw.abhängig Mittelbar geschw.abhängig Für die Folgejahre stellt sich das Verkehrsunfallgeschehen im oben genannten Bereich wie folgt dar: *Die Unfalldaten des Jahres 2009 umfassen den Zeitraum 01.01.-30.04.. Die Statistik ist jedoch als noch nicht vollständig anzusehen, da eine Meldung der Daten jeweils erst nach vollständigem Abschluss der polizeilichen Ermittlungsverfahren, bis zu drei Monate nach dem Unfall, in die Verkehrsunfalldatenbank der Polizei aufge- nommen werden kann. Die Analyse der registrierten Hauptunfallursachen der beiden letzten Jahre zeigt, dass mehr als die Hälfte der Unfälle nach der Polizeistatistik direkt oder mittelbar durch die gefahrenen Ge- schwindigkeiten (mit-)verursacht wurde. Es genügt nicht allein, die Unfallursache „Geschwindig- keit“ zu beurteilen, weil der Polizei im Allgemeinen keine direkten Informationen über die tatsäch- lich gefahrenen Geschwindigkeiten vorliegen. Diese müssen vielmehr aus dem Unfallhergang abgeleitet werden. Daher ist sich die Unfallkommission einig, dass auch die mittelbar durch die Geschwindigkeit beeinflussten Unfallursachen berücksichtigt werden müssen. Hierzu gehören: • Abstand • Fehler beim Fahrstreifenwechsel • Nichtbeachten der Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen • Rotlicht • Fehler beim Abbiegen 4 V/0429/2009 Bezieht man nur die bei der Unfallaufnahme in 2007-2009 ausgewiesenen Hauptunfallursachen „Geschwindigkeit“ und die stark geschwindigkeitsabhängigen Unfallursachen „Abstand“ und “Fehler beim Fahrstreifenwechsel“ in die Bewertung ein, so werden die o. g. geschwindigkeitsre- levanten Unfallursachen in 2007 mit 35, in 2008 mit 36 und für den Zeitraum Januar - April 2009 mit 9 Unfällen ursächlich mit benannt. Die Unfallkommission wertet diese durch Geschwindigkeit beeinflussten Unfallzahlen als Indiz und Anlass, die Ausnahmeregelung von Höchstgeschwindigkeit 70 km/h im Bereich Gremmen- dorf aufzugeben und die Regelhöchstgeschwindigkeit 50 km/h wieder einzuführen. Trotz des Erfolgs der bereits umgesetzten Maßnahmen stellt die Unfallkommission fest, dass es auf der Basis der aktuellen Verkehrsunfallwerte unvertretbar ist, wenn nicht alle geeigneten Maßnahmen zur Verkehrsunfallprävention ergriffen werden. Die nachfolgend vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen sind allesamt zeitnah umzusetzen, da nur so ein nachhaltiger Effekt erzielt wird. 3. Maßnahmen Bestand Aus Verkehrssicherhe itsgründen wurde bereits im August 2008 die Nachtabschaltung der Licht- signalanlagen komplett aufgehoben. Zudem erfolgte die Anbindung der Lichtsignalanlagen an den zentralen Verkehrsrechner, so dass eine verkehrsabhängige Schaltung erfolgt („grüne Wel- le“). Gleichzeitig wurde die Erkennbarkeit der Signale durch Einbau moderner LED-Technik er- höht. Weiterhin wurde das ungesicherte Queren von Fußgängern abseits der Signalanlage Gremmendorfer Weg durch das Setzen eines Zauns auf dem Mittelstreifen erschwert. Planung Die Unfallkommission hat daher in der Sitzung am 03.06.2009 beschlossen: • getrennte Linksabbieger Die Signalisierung des linksabbiegenden Verkehrs an den Knotenpunkten Letterhausweg und Paul-Engelhard-Weg erfolgt separat. Damit wird zudem der Empfehlung des GDV- Gutachtens gefolgt. Darüber hinaus wird eine separate Schaltung der Linksabbieger in die Heidestraße und in den Angelsachsenweg eingeführt. Im Jahr 2007 wurden im Bereich zwi- schen Heumannsweg / An den Loddenbüschen und dem Beginn des zweispurigen Ausbaus in Höhe Angelsachsenweg zwei Verkehrsunfälle registriert, bei denen der Linksabbieger den Vorrang des entgegenkommenden Fahrzeugs missachtet hat. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde jeweils ein Unfall dieser Art aufgenommen. Die getrennte Signalisierung ist daher nur ein Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. • Radfahrersignalisierung Eine weitere Maßnahme betrifft die Signalisierung für den Radverkehr. Hier wurde – entspre- chend den Richtlinien für Lichtsignalanlagen – die Einführung eines Gelblichts beschlossen. • Höchstgeschwindigkeit Neben der hohen Anzahl von Verkehrsunfällen, bei denen die Geschwindigkeit zumindest mittelbar zum Unfall beigetragen hat, sind vor allem die Unfallfolgen im direkten Zusammen- hang mit der jeweiligen Geschwindigkeit zu sehen. Das GDV-Gutachten weist deshalb darauf hin, dass sich die Unfallfolgen durch eine geringere Ausgangsgeschwindigkeit deutlich sen- ken lassen. Hingegen bedingen hohe Ausgangsgeschwindigkeiten längere Reaktions- und Bremswege und damit höhere Kollisionsgeschwindigkeiten, da erst im letzten Teil des Bremsweges ein rascher Abbau der Geschwindigkeit bewirkt wird. Die Unfallkommission hat 5 V/0429/2009 daher aus Verkehrssicherheitsgründen die Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindig- keit von 50 km/h auf dem Albersloher Weg südlich der Kreuzung Heumannsweg/An den Lod- denbüschen (beide Fahrtrichtungen) beschlossen. Unter ungünstigen Umständen ergibt sich hieraus ein Zeitverlust für den fließenden Verkehr im Bereich Gremmendorf von max. 29 sec. Im Regelfall - bei durchschnittlicher Verkehrsdichte - dürfte der Zeitverlust jedoch deutlich niedriger ausfallen. Die Unfallkommission sieht zudem die Notwendigkeit der zeitgleichen Anpassung der „grünen Welle“, um bei den Kraftfahrern eine möglichst hohe Akzeptanz der neuen Geschwindigkeitsregelung zu erreichen. Die geplanten Maßnahmen sind in Anlage 2 grafisch dargestellt. • Ausblick Die Unfallkommission wird das Verkehrsunfallgeschehen auf dem Albersloher Weg weiterhin beobachten. Im Rahmen der 1-Jahresauswertung wird 2010 im Rahmen der turnusmäßigen Vorher-Nachher-Untersuchung geprüft, ob noc h weitere verkehrssichernde Maßnahmen ge- troffen werden müssen. 4. Bauliche Umsetzung Die Unfallkommission bittet, die verkehrssichernden Maßnahmen am Albersloher Weg unverzüg- lich umzusetzen. Unter dem Vorbehalt der erforderlichen Vergabeentscheidungen rechnet die Unfallkommission mit folgendem Zeitplan: In einem ersten Schritt erfolgt die Anpassung der Lichtsignalisierung auf die zulässige Höchstge- schwindigkeit von 50 km/h in den Sommerferien (voraussichtlich Anfang August 2009). In einem zweiten Schritt wird die separate Linksabbiegesignalisierung und die Ausstattung der Radsignale mit einer Gelbkammer bis Ende November 2009 realisiert. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Heidestraße
- Albersloher Weg
- Heumannsweg
- Paul-Engelhard-Weg
- Gremmendorfer Weg
- Angelsachsenweg
- An den Loddenbüschen
- Letterhausweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0429/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.06.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37