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1963/2020

GWG Wohnungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (GWG) - Entsendung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.3.13

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2867 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1963/2020 
Freigabedatum 19.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
GWG Wohnungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (GWG) - Entsendung in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der GWG Wohnungsgesellschaft mbH 
Rhein-Erft (GWG) 
 
 
………………………………………………………………………………………… 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung 
nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in 
jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Or-
gan vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Dies ist die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder 
in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in ei-
nem dieser Gremien bestanden hat  
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen 
und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex 
der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist am Stammkapital der GWG Wohnungsgesellschaft Rhein-Erft mbH mit 5,46 % be-
teiligt. Die für die Entsendung maßgebliche Bestimmung des Gesellschaftsvertrages lautet: 
 
„§ 9 Bestellung und Befugnisse des Aufsichtsrates 
 
(1) Alle Gesellschafter sind berechtigt, jeweils ein Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu 
entsenden. Gesellschafter, die mehr als 25 v.H. des Stammkapitals der Gesellschaft halten, 
sind berechtigt, jeweils zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.“ 
 
Derzeit gehören dem Aufsichtsrat sieben Mitglieder an. Die Stadt Köln kann ein Mitglied in den Auf-
sichtsrat entsenden.  
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.Mai 2019 einstimmig angeregt, die Vertre-
terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9.Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern 
sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung 
gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk.  
 
Hinweis:  
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch 
besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.3.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1963/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
30.06.2020 09:08