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GWG Wohnungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (GWG) - Entsendung in den Aufsichtsrat
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1963/2020 vom 19.11.2020
Stand: Am 10.12.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1963/2020 Freigabedatum 19.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff GWG Wohnungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (GWG) - Entsendung in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der GWG Wohnungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (GWG) ………………………………………………………………………………………… II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Or- gan vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Dies ist die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in ei- nem dieser Gremien bestanden hat III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stadt Köln ist am Stammkapital der GWG Wohnungsgesellschaft Rhein-Erft mbH mit 5,46 % be- teiligt. Die für die Entsendung maßgebliche Bestimmung des Gesellschaftsvertrages lautet: „§ 9 Bestellung und Befugnisse des Aufsichtsrates (1) Alle Gesellschafter sind berechtigt, jeweils ein Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Gesellschafter, die mehr als 25 v.H. des Stammkapitals der Gesellschaft halten, sind berechtigt, jeweils zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.“ Derzeit gehören dem Aufsichtsrat sieben Mitglieder an. Die Stadt Köln kann ein Mitglied in den Auf- sichtsrat entsenden. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.Mai 2019 einstimmig angeregt, die Vertre- terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp- fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9.Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.
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