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2137/2017

Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung (GO) Gehwegsatzung für das Kölner Stadtgebiet

Beschlussvorlage Ausschuss 13.10.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 07.11.2017, TOP 3.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

1508 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/30/301 
3011-0495-2017 We. 
Vorlagen-Nummer 
 2137/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung (GO) Gehwegsatzung für das Kölner Stadtgebiet 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bedankt sich beim Petenten für die Eingabe. 
 
Der Ausschuss beschließt, dass eine Gehwegsatzung für das Kölner Stadtgebiet nicht erforderlich ist. 
Alle Belange rund um Gehwege sind bereits gesetzlich umfassend normiert, insbesondere in der 
Straßenverkehrsordnung und dem Straßen- und Wegegesetz NRW. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 07.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Aus Sicht der Verwaltung bedarf es keiner zusätzlichen Gehwegsatzung. Alle Belange rund um Geh-
wege sind bereits gesetzlich umfassend normiert, insbesondere in der Straßenverkehrsordnung und 
dem Straßen- und Wegegesetz NRW. 
 
Weiter werden auch Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Flächen – auch 
Gehwegen – in der im Jahr 2014 vom Rat der Stadt Köln erlassenen Kölner Stadtordnung (KSO) er-
fasst. Die Stadt Köln kontrolliert die Einhaltung der KSO und ahndet festgestellte Verstöße entspre-
chend. 
 
Darüber hinaus haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Verstöße auch selbst unter der Tele-
fonnummer 0221/221-32000 zu melden. 
 
 
 
 
Anlage

Anlage

1643 Zeichen

Gesendet: Freitag, 14. April 2017 17:13 /
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Fy
Betreff: Gehwegsatzung

Sehr geehrter Herr Schmitz,

die Gehweg werden. haeufig so verwendet, dass sie nicht der Funktion als Gehweg erfuellen koennen: Meine Forderung nach
einem Vertreter fuer die Belange der Fußgaenger im Verkehrsausschuss zu platzieren wurden nicht erfuellt.

Ich beantrage, dass die Verwaltung eine Gehwegsatzung fuer das Koelner Stadtgebiet.

Mit freundlichen Gruessen

Gesendet:

Thu, 20 Apr 2017 01:06:45 +0200
Betreff:

AW: Gehwegsatzung
Sehr’geehrter Herr Schmitz,

leider konnten Sie mir die Informationen nicht weiterhelfen, denn sie sind mir bekannt und haben bisher nicht zu verbessern der
Situation geführt wie zahlreiche Diskussionen in Bezirksvertretungen zeigen. Damit ist de Sichtweise der Verwaltung dass die
Belange der Fussgaengerinnen und Fussgaenger umfassend gesetzlich seien nicht ausreichend genug.

Das Problem ist mit einern Verweis auf den Ordnungs- und Verkehrsdienst nicht gelöst, da hier auch nicht genuegend Kraefte zur

Verfuegung stehen. Da sich die Stadt Koeln zum Beispiel mit dem Rheinboulevard innerstaedtisch neue Problemfelder geschaffen
hat. s \

Auch wird die Interessenvertretung der Fussgaengerinnen und Fussgaenger z. B. Fuss e. V. nicht in staedtische Projekte
eingebunden.

Eine Gehwegsatzung herausgeloest wuerde endlich eine Wertschaetzung der Fussgaengerinnen und Fußgaenger bedeuten

Ich bitte sehr, dass endlich die Belange der Fussgaengerinnen und Fussgaenger in der Stadt ernst genommen werden. Wie'ihre
Antwort zeigt werden sie es bisher.nicht.

Mit freundlichen Gruessen

Beratungsverlauf (1)

07.11.2017 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.5 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2137/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.10.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27