2137/2017
Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung (GO) Gehwegsatzung für das Kölner Stadtgebiet
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/30/301 3011-0495-2017 We. Vorlagen-Nummer 2137/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung (GO) Gehwegsatzung für das Kölner Stadtgebiet Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bedankt sich beim Petenten für die Eingabe. Der Ausschuss beschließt, dass eine Gehwegsatzung für das Kölner Stadtgebiet nicht erforderlich ist. Alle Belange rund um Gehwege sind bereits gesetzlich umfassend normiert, insbesondere in der Straßenverkehrsordnung und dem Straßen- und Wegegesetz NRW. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 07.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Aus Sicht der Verwaltung bedarf es keiner zusätzlichen Gehwegsatzung. Alle Belange rund um Geh- wege sind bereits gesetzlich umfassend normiert, insbesondere in der Straßenverkehrsordnung und dem Straßen- und Wegegesetz NRW. Weiter werden auch Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Flächen – auch Gehwegen – in der im Jahr 2014 vom Rat der Stadt Köln erlassenen Kölner Stadtordnung (KSO) er- fasst. Die Stadt Köln kontrolliert die Einhaltung der KSO und ahndet festgestellte Verstöße entspre- chend. Darüber hinaus haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Verstöße auch selbst unter der Tele- fonnummer 0221/221-32000 zu melden. Anlage
Anlage
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Gesendet: Freitag, 14. April 2017 17:13 / An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Fy Betreff: Gehwegsatzung Sehr geehrter Herr Schmitz, die Gehweg werden. haeufig so verwendet, dass sie nicht der Funktion als Gehweg erfuellen koennen: Meine Forderung nach einem Vertreter fuer die Belange der Fußgaenger im Verkehrsausschuss zu platzieren wurden nicht erfuellt. Ich beantrage, dass die Verwaltung eine Gehwegsatzung fuer das Koelner Stadtgebiet. Mit freundlichen Gruessen Gesendet: Thu, 20 Apr 2017 01:06:45 +0200 Betreff: AW: Gehwegsatzung Sehr’geehrter Herr Schmitz, leider konnten Sie mir die Informationen nicht weiterhelfen, denn sie sind mir bekannt und haben bisher nicht zu verbessern der Situation geführt wie zahlreiche Diskussionen in Bezirksvertretungen zeigen. Damit ist de Sichtweise der Verwaltung dass die Belange der Fussgaengerinnen und Fussgaenger umfassend gesetzlich seien nicht ausreichend genug. Das Problem ist mit einern Verweis auf den Ordnungs- und Verkehrsdienst nicht gelöst, da hier auch nicht genuegend Kraefte zur Verfuegung stehen. Da sich die Stadt Koeln zum Beispiel mit dem Rheinboulevard innerstaedtisch neue Problemfelder geschaffen hat. s \ Auch wird die Interessenvertretung der Fussgaengerinnen und Fussgaenger z. B. Fuss e. V. nicht in staedtische Projekte eingebunden. Eine Gehwegsatzung herausgeloest wuerde endlich eine Wertschaetzung der Fussgaengerinnen und Fußgaenger bedeuten Ich bitte sehr, dass endlich die Belange der Fussgaengerinnen und Fussgaenger in der Stadt ernst genommen werden. Wie'ihre Antwort zeigt werden sie es bisher.nicht. Mit freundlichen Gruessen
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2137/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.10.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27