Mandari Insight

AN/0444/2023

Anstieg der Baunebenkosten

SPD Anfrage nach § 4 08.03.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 08.05.2023, TOP 2.2

SPD Anfrage nach § 4

· application/pdf

Ansehen

SPD Anfrage nach § 4

1963 Zeichen

An die Vorsitzende des  
BA Gebäudewirtschaft  
Frau Stefanie Ruffen 
  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.03.2023 
 
AN/0444/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 13.03.2023 
 
Anstieg der Baunebenkosten 
Sehr geehrte Frau Ruffen, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,  
 
in der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 30.01.2023 wurden die über-
proportional ansteigenden Baunebenkosten (Kostengruppe 700) thematisiert (vgl. Vorlage 
3998/2022).  
 
In diesem Kontext bittet die die SPD-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung folgender 
Fragen:  
 
1. Steigen die Honorare für Planungsleistungen als Teil der KG700er Kosten, ohne dass 
dem ein entsprechender Mehraufwand gegenüber steht?  
2. Werden auch Planungsleistungen, Bauleitungsaufgaben und Projektsteuerungen im 
eigenen Haus erbracht und wirkt sich das positiv auf die jeweiligen Baunebenkosten 
aus? Wenn ja, wird regelmäßig überprüft, ob Vergaben von externen Leistungen tat-
sächlich günstiger sind als eigene Leistungen?  
3. Wie und von wem werden Qualität und Quantität der externen Leistungen überprüft 
und welche Vorteile hat die externe Bearbeitung im Vergleich zur Eigenbearbeitung?  
4. Wie hoch ist der Vergabe- und Betreuungsaufwand bei externen Dienstleistern?  
5. Wären die vorhandenen Mitarbeitenden der Gebäudewirtschaft oder auch der ande-
ren planenden Ämter in der Lage, die extern vergebenen Aufgaben selber zu erbrin-
gen und könnte es ein Anreiz sein, um dem Fachkräftemangel in diesem Bereich zu 
begegnen, wenn wieder mehr Leistungen selbst erbracht werden?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0444/2023
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
08.03.2023
Erstellt
08.03.2023 11:06