2536/2024
Sachstandsbericht
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AN-0957-2024
1912 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/02/02-1
Vorlagen-Nummer
AN/0957/2024
Stand: 21.06.2024
Sachstandsbericht
Dringlichkeitsantrag zum Planfeststellungsverfahren S 11, gem. Dringlichkeitsantrag,
B90/Die Grünen, Die Linke und KlimaFreunde
Beschluss:
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung
fristgerecht alle notwendigen Einwendungen gegen die im Planfeststellungsverfahrens veröf-
fentlichte Planung für den Ausbau der S 11im Bereich Hauptbahnhof der DB zu erheben um
sicherzustellen, dass eine zukünftige Anbindung der Hohenzollernbrücke über eine Rampe
zum Breslauer Platz berücksichtigt und ermöglicht wird, sowie kurzfristig den von der Bezirks-
vertretung und dem Verkehrsausschuss beschlossenen Workshop einzuberufen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Für die aktuelle Vorentwurfsplanung der linksrheinischen nördlichen Rampenanbin-
dung wurden, aufgrund der fehlenden konkreten städtebaulichen Planung für den Bre-
slauer Platz, bisher nur grundsätzliche Korridore für eine Rampenanbindung ange-
dacht. Der erste Korridor könnte parallel zu der Gleiserweiterung im Zulauf zum
Hauptbahnhof geführt werden. Ein zweiter Korridor könnte als Abzweig der neu ge-
planten, uferparallelen Rampenanlage erfolgen. Dabei wird bereits während der Pla-
nung ein Abzweig Richtung Breslauer Platz konstruktiv vorgesehen, der im späteren
Verlauf an der uferparallelen Rampenanlage ergänzt werden könnte.
Konflikte zur S11 Planung liegen nicht vor, die geplanten Bauwerke haben keine
Schnittstellen. Im Bereich der angedachten Korridore werden die Platzflächen wieder-
hergestellt, die eine spätere Umsetzung einer möglichen Rampe nicht verhindern. Aus
diesem Grund und aufgrund noch nicht vorliegender Beschlüsse zur Vorplanung
wurde keine Einwendung zur Planfeststellung abgegeben.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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AN-0488-2022
2911 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66
Vorlagen-Nummer
AN/0488/2022
Stand: 19.07.2024
Sachstandsbericht
Errichtung einer Buslinie auf der Inneren Kanalstraße im Stadtbezirk Nippes,
Innenstadt/Deutz und Ehrenfeld, gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, FDP,
KlimaFreunde und Die Partei
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss und der Stadtrat mögen beschließen:
Auf der Inneren Kanalstraße wird zwischen Riehl und Ehrenfeld in den Stadtbezirken Nippes,
Innenstadt/Deutz und Ehrenfeld eine Buslinie eingerichtet.
Die Linie führt entlang der Inneren Kanalstraße von der Stadtbahnhaltestelle Zoo/Flora (mit
Seilbahnanschluss!) über Lentpark/Schwimmhalle, U-Bahn-Haltestelle Lohsestraße, Krefel-
der Straße/ Merheimer Straße, Subbelrather Straße, Venloer Straße, Vogelsanger Straße und
Weinsbergstraße in Richtung Süden auf die Route der Linie 142 weiter auf der Inneren Kanal-
straße und Universitätsstraße bis mindestens zur Haltestelle Universität.
In Riehl wendet der Bus an der Elsa-Brandström-Straße, Rheinufer, Seilbahn, Stammheimer-
straße in einer Schleife und leistet so einen kleinen Beitrag dazu, das Parkproblem in Riehl zu
entzerren.
Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, die Route bei der Machbarkeitsstudie für
das Expressbussystem zu berücksichtigen. Die Planung und Einrichtung der Buslinie soll aber
auch unabhängig davon erfolgen, ob in Köln ein Expressbusnetz machbar ist.
Zur Anschub-Finanzierung der Planung bietet sich – unter Anderem! – der laut politischem
Veränderungsnachweis für das Dezernat III zu verwendende TP 1201, Planungsmittel "Neue
Busverbindungen" in der Höhe von 100.000 € an.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 unter TOP 2.1. folgenden Be-
schluss gefasst: „Der Verkehrsausschuss spricht sich für die Einrichtung einer Buslinie zwi-
schen Riehl und Ehrenfeld auf der Inneren Kanalstraße und der Universitätsstraße mit einer
möglichen Weiterführung ins Rechtsrheinische aus. Dazu soll die Busverbindung in Verbin-
dung mit der Machbarkeitsstudie zum Expressbusnetz untersucht werden und - sofern sinnvoll
- bereits vorgezogen umgesetzt werden.“
Die Erstellung der Machbarkeitsstudie zur Einrichtung eines Expressbusnetzes wird seit ca.
einem Jahr bearbeitet. In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11. Juni 2024 wurden der
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Projektzwischenbericht und ein Beschlussvorschlag vorgelegt, in dem u.a. die vertiefte Unter-
suchung einer Expressbuslinie von Rodenkirchen über die Universitätsstraße und die Innere
Kanalstraße in Richtung Kalk empfohlen wird. Diesem Beschlussvorschlag ist der Verkehrs-
ausschuss gefolgt, vgl. Beschluss zur Verwaltungsvorlage mit der Nr. 1462/2024.
Der Verkehrsausschuss hat das Anliegen der Bezirksvertretung Innenstadt somit übernom-
men, so dass der Bezirksbeschluss als erledigt zu betrachten ist.
Mitteilung BV
357 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2536/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 Sachstandsbericht Als Anlage werden die seit der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt neu eingegan- genen Sachstandsberichte aus dem Fachamt zur Kenntnisnahme vorgelegt. gez. Höver
AN-0549-2024
2938 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/51
Vorlagen-Nummer
AN/0549/2024
Stand: 01.08.2024
Sachstandsbericht
Graffiti-Wand am Kap am Südkai, gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, FDP,
KlimaFreunde und Die Partei
Beschluss:
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die Wand, die sich zwischen der Skateanlage
Skate-Plaza an der Südbrücke (Skate Plaza KAP686) und den Bahngleisen der KVB befindet,
zum legalen Besprühen freizugeben und entsprechende Hinweisschilder sowie Mülleimer an-
zubringen, und somit eine Anfrage engagierter Jugendlichen aus der Südstadt an die Mitglie-
der der Bezirksvertretung zur Umsetzung zu verhelfen.
Um den Erfordernissen des Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen, wird die Verwaltung
zudem gebeten, sich mit der Bezirksregierung abzustimmen, ob für das Anbringen von Müllei-
mern und Hinweisschildern an den baulichen und planfestgestellten Hochwasserschutzanla-
gen der StEB Köln die Deichschutzverordnung der Bezirksregierung Köln gilt und ein Antrag
nach §7 DSchVO gestellt werden muss.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Interessierte junge Menschen, die Jugendeinrichtung „Bauspielplatz Friedenspark“ sowie das
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln in Form der Bezirksjugendpflege sind seit
mehreren Monaten im Austausch zum Wunsch der Jugendlichen, die oben genannte Wand zu
einer Hall of Fame, also zu einer legalen, dauerhaft nutzbaren Fläche für Graffiti umzuwandeln.
Die StEB Köln (Stadtentwässerungsbetriebe Köln) als Eigentümerin der Wand hat ihr Einver-
ständnis erklärt und eine Erlaubnis zur entsprechenden Nutzung erteilt.
Aktuell werden noch Abstimmungen mit der AWB Köln (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln) zur
Notwendigkeit zusätzlicher, spezieller Mülleimer für die Spraydosen und mit der StEB Köln
zur Beschilderung mit entsprechenden Hinweisen zur Nutzung unternommen.
Eine Klärung mit der Bezirksregierung Köln zum Umgang mit der bestehenden Hochwasser-
schutzanlage und eines eventuell nötigen Antrages nach §7 DSchVO wird in Abstimmung mit
der StEB Köln zeitnah vorgenommen.
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Nächste Schritte:
Geplant ist, dass die pädagogische Betreuung der Hall of Fame von der Jugendeinrichtung
„Bauspielplatz Friedenspark“ sichergestellt wird. Daher empfiehlt die Jugendverwaltung in An-
lehnung an die Umsetzung der Hall of Fame Kalkberg in Mülheim die Erstellung und Abstim-
mung einer Gestattungsvereinbarung zwischen der StEB Köln, dem Träger der betreuenden
Einrichtung Jugendzentren Köln gGmbH und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der
Stadt Köln.
Die Übernahme der entstehenden Kosten für Mülheimer, Hinweisschilder und eventuelle Fol-
gekosten sind zudem noch final zu klären.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Ende 2024 wird die Jugendverwaltung unaufgefordert einen Sachstandsbericht zu dem be-
schriebenen Prozess an die Bezirksvertretung Innenstadt geben.
AN-0469-2022
3356 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/4511
Vorlagen-Nummer
AN/0469/2022
Stand: 27.06.2024
Sachstandsbericht
Versetzung der Plastik "Ruhender Verkehr" von Wolf Vostell, Antrag Grüne
Beschluss:
Die Verwaltung versetzt die Plastik „Ruhender Verkehr“ von Wolf Vostell vom jetzigen
Standort auf dem Mittelstreifen Hohenzollernring auf einen Parkplatz in der Nähe.
Wolf Vostell wollte unbedingt einen Parkplatz besetzen. Der aktuelle Standort wird
diesem Wunsch des Künstlers nicht gerecht. Der Kunstbeirat unterstützt diesen Be-
schluss.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Skulptur „Ruhender Verkehr“ von Wolff Vostell kann nicht versetzt werden.
Der Sohn und Rechteinhaber des Künstlers Rafael Vostell stimmt der Versetzung auf einen
gewöhnlichen öffentlichen Parkplatz (Parken in einer Reihe hintereinander oder schräg ne-
beneinander , z.B. an den Ringen oder am ursprünglichen Standort in der Domstraße) nicht
zu.
Diese Orte seien nicht prominent genug, man wolle die Skulptur nicht verstecken.
Ein prominenter Parkplatz vor dem Kunstverein in der Hahnenstraße wurde bei einem Rund-
gang am 8.9.2022 von Herrn Vostell, in Begleitung des 2. Stellvertretenden Bezirksbürger-
meisters Günter Leitner, zunächst befürwortet.
Die Skulptur ist für diesen Parkplatz jedoch 15 cm zu breit. Bei einem Ortstermin mit Herrn
Bezirksbürgermeister Hupke am 7.2.2023 war dieser zuversichtlich, dass die Aufstellung der
Skulptur trotz der Maße durch die Ämter ermöglicht werden könnte. Es hat sich jedoch her-
ausgestellt, dass es keine Möglichkeit gibt, die Fahrbahnen um einige Zentimeter zu reduzie-
ren.
Der Sohn und Rechteinhaber des Künstlers möchte nunmehr, dass die Skulptur auf dem Mit-
telstreifen des Hohenzollernrings stehen bleibt. Dieser mittlerweile 35-jährige Standort gehöre
mit zur Geschichte des Kunstwerks und habe sich bewährt. Zudem hat sich der Kontext stark
im Hinblick auf Parkplatzsituation und Autoverkehr in der Stadt verändert.
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Am 17. November 2023 schreibt Herr Vostell hierzu an die Oberbürgermeisterin:
„Über die Aufstellung von Kunst im öffentlichen Raum entscheidet die jeweilige Bezirksvertre-
tung. Ob ein Kunstwerk versetzt oder verändert werden darf, muss aber im Einvernehmen mit
dem Urheberrechtsinhaber entschieden werden. Die finale Entscheidung trifft also in diesem
Fall Rafael Vostell.
„Ich, Rafael Vostell, Sohn und Nachlassverwalter von Wolf Vostell, Urheberrechtsinhaber der
Skulptur "Ruhender Verkehr" von Wolf Vostell teile hiermit mit, dass ich im Sinne meines Va-
ters gegen einen Standortwechsel der Skulptur bin und mich für den Verbleib der Skulptur am
jetzigen Standort auf dem Hohenzollernring entschieden habe.“
Der Künstler Wolf Vostell wollte den Ruhenden Verkehr auf einen bewirtschafteten Parkplatz
stellen. Viele Versuche des Museums zu Lebzeiten des Künstlers und Anfang der 2000er
auch zusammen Rafael Vostell wurden von der Stadt Köln (u.a. der Bezirksvertretung) abge-
lehnt.
Anlässlich des 50. Geburtstag der Skulptur 2018 wurde im Rahmen des stadtlabors eine
künstlerische Aktion von Boris Sieverts und Uschi Huber durchgeführt, die die Geschichte der
10 verschiedenen Standorte und -vorschlage über die Jahrzehnte dokumentierte. Diese Ak-
tion fand an den einzelnen Standorten und im Museum Ludwig statt.
AN-1308-2020
5249 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
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Vorlagen-Nummer
AN/1308/2020
Stand: 19.07.2024
Sachstandsbericht
Hilfe für obdachlose Menschen, Antrag Grüne
Beschluss:
Grundsätzlich ist der von dieser Bezirksvertretung einstimmig gefasste Beschluss
AN/0423/2015 vom 12.03.2015 endlich umzusetzen, der wie folgt lautet: Die Verwaltung wird
beauftragt, ein Kolloquium durchzuführen, das sich umfassend mit dem Ist-Zustand der Ob-
dachlosenszene und der bettelnden Menschen im Stadtbezirk I befasst und Lösungsvor-
schläge erarbeitet, wie die Situation sich im Sinne aller Betroffenen verbessern lässt. An dem
Kolloquium sind neben Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung u.a. auch ex-
terne Sachverständige aus den Bereichen der Sozialarbeit, der Polizei, der Justiz, der Sucht-
beratung, der Flüchtlingshilfe und der IHK zu beteiligen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt setzt sich für gleiche Chancen und gute Lebensverhältnisse
für alle Menschen im Stadtbezirk ein, ob mit oder ohne festen Wohnsitz. Letztere leben auf-
grund vielfältiger Faktoren auf der Straße. Im Zusammenleben mit den sesshaften Einwoh-
ner*innen ergeben sich immer wieder Konflikte, die in letzter Zeit deutlich zugenommen ha-
ben. So häufen sich Situationen mit aggressivem Verhalten, Pöbeleien und Tätlichkeiten.
Ebenso zu beobachten sind öffentliches Urinieren im Straßenraum wie auch Defäkieren in
Hauseingängen und auf Gehwegen. Hinzu kommt das weitestgehende Ignorieren von gelten-
den Corona-Schutzmaßnahmen.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, diesen Menschen, die Teil unserer Gesellschaft sind,
nach besten Kräften Hilfsangebote zu machen und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die
geeignet sind, die aufgrund der Lebensbedingungen auftretenden Konflikte zu lösen.
Dies könnte beispielsweise geschehen durch folgende Sofortmaßnahmen an den entspre-
chenden Brennpunkten:
- massive Verstärkung der aufsuchenden Sozialarbeit unter Einsatz von Dolmetscher*innen
- Bereitstellen von mobilen Toiletten (z.B. Toilettenwagen der AWB)
- Bereitstellen von Duschcontainern
- Einsatz eines Duschmobils in Kombination mit einer Kleiderausgabe an den Brennpunkten
- Bereitstellen von Trinkwasser durch die Rheinenergie AG
- Ausgabe sauberer Kleidung
- Angebot medizinischer Versorgung
- konsequente Ahndung ordnungs- und rechtswidriger Verhaltensweisen inklusive Überwa-
chung der geltenden Maßnahmen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung.
Langfristig sollten zusätzlich folgende Maßnahmen angestrebt werden:
- engere Verzahnung mit den zuständigen Stellen und Angeboten im sozial-psychiatrischen
und Suchtbereich
- •Einbindung der Hilfsorganisationen, wie OASE, Gulliver, Vringstreff sowie der in der Ob-
dachlosenhilfe aktiven Sozialverbände
- • Unterstützung nachbarschaftlicher Netzwerke, die das Ziel eines Dialogs verfolgen
- •Das Programm „Housing First“ wird intensiv vorangetrieben, um obdachlosen Menschen
schnellstmöglich wieder die Sicherheit und Struktur zu verschaffen, die eine Wohnung bietet.
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Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
2021:
Die Verwaltung bereitet zum Jahresende 2021 ein entsprechendes Expertengespräch/Kollo-
quium.
30.03.2022:
Mit der am 04. Oktober 2021 von der Kölner „Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik“
beschlossenen Task Force werden Handlungsansätze zur Neugestaltung der Kölner Woh-
nungslosenpolitik erarbeitet. In 12 Unterarbeitsgruppen werden folgende Themen bearbeitet:
- Plätze mit besonderem Handlungsbedarf
- Case Management – Lotse
- Streetwork und aufsuchende Hilfen
- Wohnraumerhalt – präventive Leistungen
- Soziale Wohnraumagentur
- Sichere Ort
- Housing First
- Rechtskreisübergreifende Arbeitsprojekte
- Wohnangebote für besondere Zielgruppen
- Hilfen für Menschen ohne Leistungsansprüche, insbes. EU-Osteuropäer*innen
- Partizipation
- Sicherstellung der Winterhilfe
Die Ergebnisse der UAG fließen in den Entwurf eines Kölner Masterplans ein.
Am 22.03.2022 fand ein 1. Fachkolloquium zum Thema „Nachhaltige Bekämpfung von Woh-
nungslosigkeit“ als digitale Veranstaltung statt. Dieses Kolloquium richtete sich an die Kölner
Politik, Wirtschaft, Leistungs- und Kostenträger, Fachleute und an die umsetzende Verwal-
tung. Es wurden unterschiedliche Perspektiven zum Thema Wohnungslosigkeit betrachtet.
Neben Referenten aus Köln gaben nationale und internationale Fachreferenten einen breitge-
fächerten Überblick zu verschiedenen Ansätzen in anderen Städten und Ländern.
Nächste Schritte: Im Juni wird in einem 2. Fachkolloquium zu diesem Thema, welches in
Präsenz stattfinden soll, Köln stärker in den Fokus genommen. Hier werden u.a. erste Ergeb-
nisse der Taskforce vorgestellt. Zudem besteht für die Teilnehmer die Möglichkeit des persön-
lichen Austausches.
Stand 30.06.2024:
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Das 2. Fachkolloquium wurde wie geplant im Juni 2022 durchgeführt.
Die UAG haben in der Folge ihre Arbeit aufgenommen und in einem anderthalbjährigen Pro-
zess die oben dargestellten Themen bearbeitet. Das Ergebnis dieser Arbeit ist in das Kölner
Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit eingeflossen, welches die frühere Idee der
Entwicklung abgelöst hat. Stattdessen wurde dazu eine Rahmenkonzeption entwickelt.
AN-0819-2024
871 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/02/02-1
Vorlagen-Nummer
AN/0819/2024
Stand: 20.06.2024
Sachstandsbericht
Dringlichkeitsantrag zur Einhausung des Jan-von-Werth-Brunnens auf dem Alter Markt,
gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP, KlimaFreunde und Die Partei
Beschluss:
Die BV 1 bittet die Verwaltung, den Jan-von-Werth-Brunnen auf dem Alter Markt während der
UEFA EM 2024 umgehend einzuhausen. Diese Einhausung soll mit kräftigen Multiplexplatten
erfolgen, wie zu Rosenmontag.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Jan-von-Werth-Brunnen wurde wie andere Brunnen in der Innenstadt auch rechtzeitig vor
Beginn der UEFA EM 2024 durch Einhausungen gegen Vandalismus geschützt.
Nächste Schritte:
Rückbau der Einhausung nach der UEFA EM 2024
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
entfällt
An-1105-2014
1441 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
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Vorlagen-Nummer
AN/1105/2014
Stand: 31.05.2023
Sachstandsbericht
Verbesserung der Querungssituation entlang des Maurituswalls über die
Schaafenstraße, Antrag GrüneBeschluss:
Unter Bezugnahme auf den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 26.09.2013 zur
Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Mauritiusviertel wird die Verwaltung beauftragt, die Que-
rungssituation über die Schaafenstraße entlang des Mauritiuswalls für Fußgänger und Fahr-
radfahrer durch geeignete Maßnahmen (Querungshilfe, Radfurt, o.Ä.) zu verbessern.
Dabei sind Synergieeffekte durch die Wiederherstellung der Oberflächen von Schaafenstraße
und Mauritiuswall nach Abschluss der Aufgrabungsarbeiten für Versorgungsleitungen zu nut-
zen
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstand 2023:
Die Maßnahme wurde umgesetzt. Auftrag erledigt.
Sachstand 2018:
Die Verbesserung der Querungssituation im Bereich Mauritiuswall/Schaafenstraße wird mit
der Einrichtung der Fahrradstraße im Mauritiuswall umgesetzt. Für die Querung wurden be-
reits verschiedene Entwurfsvarianten erstellt, die sich derzeit in der verwaltungsinternen Ab-
stimmung befinden.
Sachstand 2017:
Die Planung ist aufgrund anderer Prioritäten zurück gestellt worden.
Sachstand 2015:
Die Maßnahme befindet sich derzeit in Planung.
Nächste Schritte:
2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2536/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 21.08.2024
- Erstellt
- 21.08.2024 11:02