1037/2018/2
Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
13370 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/661
Vorlagen-Nummer
1037/2018/2
Freigabedatum
07.06.2018
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung.
Betreff
Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes
hier: Interimsangebote
Gremium Datum
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018
TOP 8.1.5
Dringlichkeitsbegründung
Bei regulärer Beteiligung aller anzuhörenden Bezirksvertretungen könnte der erforderliche 2. Bera-
tungsgang im Verkehrsausschuss am 19.06.2018 und somit auch der abschließende Beschluss des
Rates vor der Sommerpause nicht gewährleistet werden. Dieser ist jedoch erforderlich, um die in der
Vorlage beschriebenen Änderungen in der ÖPNV-Bedienung, wie geplant, zum kommenden Fahr-
planwechsel im Dezember 2018 umzusetzen.
Beschluss:
Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat
wie folgt zu beschließen:
Der Rat spricht sich für die Umsetzung der unter Punkt 1 der Begründung beschriebenen Interimsan-
gebote im Busverkehr zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2018 aus. Diese werden so-
mit Bestandteil des Nahverkehrsplans.
Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Auf-
nahme der sich aus dieser Ausweitung des Busverkehrs ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen
in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine
und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots.
Ab dem Jahr 2020 wird das zusätzliche Interimsangebot Bestandteil der beabsichtigten Direktverga-
be.
Datum Abstimmungsergebnis
Unterschrift Unterschrift
04.06.2018 gez. Schuiszill gez. Pagano
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 150.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
derzeit nicht zu beziffern %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff.
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 3.000 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 14.11.2017 zur Stärkung und Ausweitung des Busnetzes haben
Verwaltung und Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ein Konzept erarbeitet, das in den Jahren 2018
und 2019 umgesetzt werden soll. Das Konzept beinhaltet neben Interimslösungen auch strukturell
bedingte Erweiterungen des Busnetzes. Zur besseren Übersicht widmet sich diese Beschlussvorlage
den Interimslösungen, die bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 umgesetzt werden sollen.
In einer gesonderten Vorlage (siehe Vorlagen-Nr. 1075/2018) werden die geplanten, dauerhaften
Erweiterungen des Busnetzes vorgestellt.
1. Interimslösungen 2018
Aufgrund der vergleichsweise langen Umsetzungszeiträume von Stadtbahnerweiterungen sind zur
Bewältigung der stetig wachsenden ÖPNV-Nachfrage kurzfristige Interimslösungen im Busverkehr
notwendig. Die folgende Übersicht zeigt die geplanten Maßnahmen zum kommenden Fahrplanwech-
sel im Dezember 2018.
3
Abbildung 1: Interimslösungen 2018
Linie 178: Hürth – Universität
Derzeit findet eine einzelne Fahrt der Buslinie 118 zur Entlastung der Stadtbahnlinie 18 in der mor-
gendlichen Verkehrsspitze statt. Dieses Angebot soll als neue Buslinie 178 deutlich ausgeweitet wer-
den: Die Linie 178 soll auf einem verlängerten Linienweg verkehren, um im Bereich der Universität
noch mehr Fakultäten direkt zu erreichen. Der Einsatz soll nur während der Vorlesungszeiten mon-
tags bis freitags von 07:30 bis 19:30 Uhr im 2-Stunden-Takt, jeweils vor und nach den Vorlesungsblö-
cken erfolgen.
Folgender Linienweg ist vorgesehen:
Hürth-Efferen – Berrenrather Straße – Universitätsstraße – Dürener Straße – Hans-Sachs-Straße.
Aus Sicht von Verwaltung und KVB wäre eine Inbetriebnahme dieser Linie zum kommenden Winter-
semester im Herbst 2018 sinnvoll. Die Realisierung ist aktuell fraglich, da die Stadt Hürth einer Aus-
weitung des Angebotes auf Hürther Stadtgebiet in dieser Form bislang nicht zugestimmt hat.
4
Um die Buslinie zum Wintersemester einrichten zu können, soll parallel zur Beratung der Vorlage das
erneute Gespräch mit der Stadt Hürth gesucht werden.
Auf dem neuen Linienweg wird auf der Dürener Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts hinter der Ein-
mündung Herbert-Lewin-Straße eine neue Haltestelle eingerichtet. Auf der Hans-Sachs-Straße kurz
vor der Einmündung Bachemer Straße wird eine Warteposition für den Bus eingerichtet.
Durch den Wegfall von insgesamt ca. 7 bewirtschafteten Stellplätzen auf der Dürener Straße und der
Hans-Sachs-Straße entfallen Einnahmen in Höhe von ca. 2.300 Euro pro Jahr (Grundlage: Daten von
04/2017 – 04/2018).
Betriebskosten
Die geschätzte Erhöhung der jährlichen Betriebskosten abzüglich möglicher zusätzlicher Erlöse be-
trägt rd. 90.000 Euro pro Jahr.
Infrastrukturkosten
Die Kosten für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zum endgültigen Ausbau der Haltestelle
belaufen sich auf ca. 30.000 Euro und werden voraussichtlich aus der ÖPNV-Pauschale gem.
§ 11 ÖPNVG NRW refinanziert. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird die neue Haltestelle zunächst
provisorisch ausgebaut.
Der Ausbau der Warteposition erfolgt zunächst auch provisorisch und wird ebenfalls voraussichtlich
aus der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 ÖPNVG NRW refinanziert.
Linie 179 (Verstärkerlinie für Linie 9): Neubrück – Ostheim – Bf Deutz
Zur Entlastung der Stadtbahnlinie 9 zwischen Ostheim und Bf Deutz/Messe wird zum kommenden
Fahrplanwechsel im Dezember 2018 eine Buslinie interimsweise montags bis freitags zwischen 7:00
und 9:00 Uhr stadteinwärts sowie zwischen 15:00 und 20:00 Uhr stadtauswärts in einem 10-Minuten-
Takt eingerichtet.
Folgender Linienweg ist vorgesehen:
Neubrück, Europaring – Rösrather Straße – Ostheimer Straße – Oranienstraße – Kalker Hauptstraße
– Deutz-Kalker Straße – Justinianstraße.
An der Haltestelle „Rösrather Straße“ auf dem Europaring wird eine Warteposition für den Bus einge-
richtet. Auf dem weiteren Linienweg bedient die neue Buslinie die bereits vorhandenen Haltestellen
auf dem Europaring und der Rösrather Straße. Die Haltestelle Ostheim wird nicht angefahren, da die
Einrichtung einer Haltestelle auf der Rösrather Straße nur mit sehr hohem Umbauaufwand herzustel-
len wäre. Zudem ist dieser Haltepunkt aus Sicht von Verwaltung und KVB entbehrlich, da die Buslinie
der Entlastung der Stadtbahnlinie 9 dient und ein Umsteigen eher kontraproduktiv in Bezug auf die
Entlastung der Stadtbahn wäre. Die Bedienung der vorhandenen Buswendeschleife Ostheim auf der
Frankfurter Straße würde zu deutlichen Zeitverlusten führen und die Attraktivität der Verbindung
schmälern.
Auf dem weiteren Linienweg wird im Bereich des geplanten Kreisverkehrs an der Nobelstraße eine
neue Haltestelle provisorisch eingerichtet. Auf der Ostheimer Straße im Bereich der Einmündung
Kuthstraße wird ebenfalls eine neue provisorische Haltestelle eingerichtet. Nachfolgend bedient die
neue Buslinie 179 die bereits vorhandenen Haltestellen der Buslinie 153 bis zur Endhaltestelle auf der
Justinianstraße (Bf. Deutz/LANXESS arena). Hier wird die vorhandene Haltestelle verlängert, um eine
zusätzliche Warteposition für den Bus zu schaffen.
Für die Einrichtung der Haltestellen müssen zum Teil öffentliche Stellplätze entfallen. Durch den Weg-
fall von insgesamt ca. 4 bewirtschafteten Stellplätzen auf der Justinianstraße entfallen Einnahmen in
Höhe von ca. 2.400 Euro pro Jahr (Grundlage: Daten von 04/2017 – 04/2018).
5
Betriebskosten
Die geschätzte Erhöhung der jährlichen Betriebskosten abzüglich möglicher zusätzlicher Erlöse be-
trägt rd. 1,2 Mio. Euro pro Jahr.
Infrastrukturkosten
Die Kosten für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zum endgültigen Ausbau der Haltestellen
belaufen sich auf ca. 120.000 Euro und werden voraussichtlich aus der ÖPNV-Pauschale gem. § 11
ÖPNVG NRW refinanziert. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme werden die neuen Haltestellen zu-
nächst provisorisch ausgebaut
Der Ausbau der Wartepositionen erfolgt zunächst auch provisorisch und wird ebenfalls voraussichtlich
aus der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 ÖPNVG NRW refinanziert.
Linie 155: Verlängerung der Linie 155 bis Wiener Platz
Zur Entlastung der Stadtbahnlinie 4 wird die Buslinie 155 zum kommenden Fahrplanwechsel im De-
zember 2018 montags bis freitags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr von der Berliner Straße bis zur Hal-
testelle Wiener Platz und weiter bis zur Danzierstraße verlängert.
Ab der Haltestelle Mülheim Berliner Straße folgt die Buslinie dem Linienweg der 434, fährt die Halte-
stelle Wiener Platz an und endet an der Haltestelle Danzierstraße. Hier wird eine zusätzliche War-
teposition im Bereich der vorhandenen Endhaltestelle eingerichtet.
Betriebskosten
Die geschätzte Erhöhung der jährlichen Betriebskosten abzüglich möglicher zusätzlicher Erlöse be-
trägt rd. 420.000 Euro pro Jahr.
Infrastrukturkosten
Der Ausbau der Warteposition erfolgt zunächst provisorisch und wird voraussichtlich aus der ÖPNV-
Pauschale gem. § 11 ÖPNVG NRW refinanziert.
2. Finanzierung der Betriebskosten
In dem o.g. Ratsbeschluss vom 14.11.2017 („Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes“) war im
Rahmen des Planungsauftrages der Verwaltung die Maßgabe auferlegt worden, dass
„zur Finanzierung der dargestellten Ziele zur Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes […] Er-
gebnisverbesserungen der KVB AG im Zeitraum 2018 bis 2022 genutzt werden [sollen], die die Ver-
lustdeckelung von 90 Mio. Euro gemäß Vorgabe für die Direktvergabe unterschreiten. Darüber hinaus
sollen Mittel aus dem in Aussicht gestellten „Mobilitätsfonds“ der Bundesregierung zur Verminderung
der Luftschadstoffbelastung in den Städten eingesetzt werden, die bereits beantragt wurden.“
Diese Vorgabe kann bis zum Jahr 2025 eingehalten werden. Erst ab dem Jahr 2026 können die vor-
geschlagenen Maßnahmen zu einer Verringerung der Gewinnausschüttung der Stadtwerke Köln
GmbH (SWK) an die Stadt führen. Auch wenn es der KVB in den letzten Jahren gelungen ist, den
Unternehmensverlust stets deutlich unter den Planwert zu bringen, könnten die Interimsangebote aus
dem vorgenannten Planungsauftrag zu Belastungen des jährlichen Ergebnisses der KVB von rund
1,71 Mio. € führen.
Die für das kommende Jahr zum Beschluss vorgesehenen Interimsverkehre können zu weiteren Be-
lastungen des jährlichen Ergebnisses der KVB führen.
Darüber hinaus entstehen aufgrund der von der Stadt Köln zu tätigenden Investitionen zur Herstel-
lung der Infrastruktur Kosten in Höhe von ca. 150.000 Euro.
6
Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Auf-
nahme der sich aus diesem Beschluss ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrau-
ungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der
entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots.
Für die Zeit nach Auslaufen der Betrauungsregelung bereitet die Verwaltung eine Direktvergabe an
die KVB vor. Mit Beschluss des Rates über die Ausweitung des Interimsangebotes wird das Angebot
Bestandteil des neuen, im Rahmen der Direktvergabe zu beauftragenden Leistungsangebots.
3. Weiteres Vorgehen
Zunächst werden zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 die oben beschriebenen zusätzlichen
Busangebote umgesetzt. Nach zwei Jahren werden die neuen Angebote hinsichtlich ihrer Wirksam-
keit anhand von Fahrgastzählungen überprüft und das Ergebnis dem Verkehrsausschuss vorgelegt.
Nach Abschluss der Detailprüfungen für die weiteren Interimslösungen, die zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2019 eingerichtet werden sollen, wird den politischen Gremien rechtzeitig eine Beschluss-
vorlage zur Entscheidung vorgelegt. Wie in der Mitteilung zur Sitzung des Verkehrsausschusses am
05.12.2017 bereits dargelegt, handelt es sich um die nachfolgenden Buslinien (siehe Vorlagen-Nr.
3578/2017):
Entlastungslinie für die Linie 4
Linie 174: Aeltgen-Dünwald-Straße – Leuchterstraße – Mülheim Wiener Platz.
Entlastungslinie für die Linie 159 bzw. die Linie 1
Linie 171: Verstärkerlinie für die Linie 159 bzw. die Linie 1: Mülheim – Kalk – Severinsbrücke –
Nord-Süd-Fahrt – Breslauer Platz /Hbf.
Entlastungslinie für die Linie 1
Linie 136: Verlängerung der Linie 136 von Hohenlind über die Dürener Straße bis Weiden.
Ein weiteres Angebot soll im Zusammenhang mit der geplanten Siedlungsentwicklung im Bereich
Rondorf Nord-West auf dem Abschnitt zwischen Arnoldshöhe – Rondorf Neubaugebiet – Rodenkir-
chen zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden (Linie 175).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1037/2018/2
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.06.2018
- Erstellt
- 17.05.2018 16:21