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1037/2018/2

Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 07.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 21.06.2018, TOP 8.1.5

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

13370 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661 
 
Vorlagen-Nummer 
 1037/2018/2 
Freigabedatum 
07.06.2018 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes 
hier: Interimsangebote 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 
TOP 8.1.5 
 
Dringlichkeitsbegründung  
 
Bei regulärer Beteiligung aller anzuhörenden Bezirksvertretungen könnte der erforderliche 2. Bera-
tungsgang im Verkehrsausschuss am 19.06.2018 und somit auch der abschließende Beschluss des 
Rates vor der Sommerpause nicht gewährleistet werden. Dieser ist jedoch erforderlich, um die  in der 
Vorlage beschriebenen Änderungen in der ÖPNV-Bedienung, wie geplant, zum kommenden Fahr-
planwechsel im Dezember 2018 umzusetzen.  
 
 
Beschluss: 
 
Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat 
wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat spricht sich für die Umsetzung der unter Punkt 1 der Begründung beschriebenen Interimsan-
gebote im Busverkehr zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2018 aus. Diese werden so-
mit Bestandteil des Nahverkehrsplans. 
 
Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Auf-
nahme der sich aus dieser Ausweitung des Busverkehrs ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen 
in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine 
und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. 
 
Ab dem Jahr 2020 wird das zusätzliche Interimsangebot Bestandteil der beabsichtigten Direktverga-
be. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
04.06.2018    gez. Schuiszill  gez. Pagano

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   150.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  
                                                  derzeit nicht zu beziffern      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme       € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   3.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 14.11.2017 zur Stärkung und Ausweitung des Busnetzes haben 
Verwaltung und Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ein Konzept erarbeitet, das in den Jahren 2018 
und 2019 umgesetzt werden soll. Das Konzept beinhaltet neben Interimslösungen auch strukturell 
bedingte Erweiterungen des Busnetzes. Zur besseren Übersicht widmet sich diese Beschlussvorlage 
den Interimslösungen, die bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 umgesetzt werden sollen. 
In einer gesonderten Vorlage (siehe Vorlagen-Nr. 1075/2018) werden die geplanten, dauerhaften 
Erweiterungen des Busnetzes vorgestellt. 
 
 
1. Interimslösungen 2018 
 
Aufgrund der vergleichsweise langen Umsetzungszeiträume von Stadtbahnerweiterungen sind zur 
Bewältigung der stetig wachsenden ÖPNV-Nachfrage kurzfristige Interimslösungen im Busverkehr 
notwendig. Die folgende Übersicht zeigt die geplanten Maßnahmen zum kommenden Fahrplanwech-
sel im Dezember 2018.

3 
 
 
Abbildung 1: Interimslösungen 2018 
 
 Linie 178: Hürth – Universität 
 
Derzeit findet eine einzelne Fahrt der Buslinie 118 zur Entlastung der Stadtbahnlinie 18 in der mor-
gendlichen Verkehrsspitze statt. Dieses Angebot soll als neue Buslinie 178 deutlich ausgeweitet wer-
den: Die Linie 178 soll auf einem verlängerten Linienweg verkehren, um im Bereich der Universität 
noch mehr Fakultäten direkt zu erreichen. Der Einsatz soll nur während der Vorlesungszeiten mon-
tags bis freitags von 07:30 bis 19:30 Uhr im 2-Stunden-Takt, jeweils vor und nach den Vorlesungsblö-
cken erfolgen. 
 
Folgender Linienweg ist vorgesehen: 
 
Hürth-Efferen – Berrenrather Straße – Universitätsstraße – Dürener Straße – Hans-Sachs-Straße. 
 
Aus Sicht von Verwaltung und KVB wäre eine Inbetriebnahme dieser Linie zum kommenden Winter-
semester im Herbst 2018 sinnvoll. Die Realisierung ist aktuell fraglich, da die Stadt Hürth einer Aus-
weitung des Angebotes auf Hürther Stadtgebiet in dieser Form bislang nicht zugestimmt hat.

4 
 
 
Um die Buslinie zum Wintersemester einrichten zu können, soll parallel zur Beratung der Vorlage das 
erneute Gespräch mit der Stadt Hürth gesucht werden. 
 
Auf dem neuen Linienweg wird auf der Dürener Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts hinter der Ein-
mündung Herbert-Lewin-Straße eine neue Haltestelle eingerichtet. Auf der Hans-Sachs-Straße kurz 
vor der Einmündung Bachemer Straße wird eine Warteposition für den Bus eingerichtet.  
 
Durch den Wegfall von insgesamt ca. 7 bewirtschafteten Stellplätzen auf der Dürener Straße und der 
Hans-Sachs-Straße entfallen Einnahmen in Höhe von ca. 2.300 Euro pro Jahr (Grundlage: Daten von 
04/2017 – 04/2018). 
 
Betriebskosten 
Die geschätzte Erhöhung der jährlichen Betriebskosten abzüglich möglicher zusätzlicher Erlöse be-
trägt rd. 90.000 Euro pro Jahr. 
 
Infrastrukturkosten 
Die Kosten für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zum endgültigen Ausbau der Haltestelle 
belaufen sich auf ca. 30.000 Euro und werden voraussichtlich aus der ÖPNV-Pauschale gem. 
§ 11 ÖPNVG NRW refinanziert. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird die neue Haltestelle zunächst 
provisorisch ausgebaut. 
 
Der Ausbau der Warteposition erfolgt zunächst auch provisorisch und wird ebenfalls voraussichtlich 
aus der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 ÖPNVG NRW refinanziert. 
 
 
 Linie 179 (Verstärkerlinie für Linie 9): Neubrück – Ostheim – Bf Deutz  
 
Zur Entlastung der Stadtbahnlinie 9 zwischen Ostheim und Bf Deutz/Messe wird zum kommenden 
Fahrplanwechsel im Dezember 2018 eine Buslinie interimsweise montags bis freitags zwischen 7:00 
und 9:00 Uhr stadteinwärts sowie zwischen 15:00 und 20:00 Uhr stadtauswärts in einem 10-Minuten-
Takt eingerichtet.  
 
Folgender Linienweg ist vorgesehen: 
 
Neubrück, Europaring – Rösrather Straße – Ostheimer Straße – Oranienstraße – Kalker Hauptstraße 
– Deutz-Kalker Straße – Justinianstraße. 
 
An der Haltestelle „Rösrather Straße“ auf dem Europaring wird eine Warteposition für den Bus einge-
richtet. Auf dem weiteren Linienweg bedient die neue Buslinie die bereits vorhandenen Haltestellen 
auf dem Europaring und der Rösrather Straße. Die Haltestelle Ostheim wird nicht angefahren, da die 
Einrichtung einer Haltestelle auf der Rösrather Straße nur mit sehr hohem Umbauaufwand herzustel-
len wäre. Zudem ist dieser Haltepunkt aus Sicht von Verwaltung und KVB entbehrlich, da die Buslinie 
der Entlastung der Stadtbahnlinie 9 dient und ein Umsteigen eher kontraproduktiv in Bezug auf die 
Entlastung der Stadtbahn wäre. Die Bedienung der vorhandenen Buswendeschleife Ostheim auf der 
Frankfurter Straße würde zu deutlichen Zeitverlusten führen und die Attraktivität der Verbindung 
schmälern.  
 
Auf dem weiteren Linienweg wird im Bereich des geplanten Kreisverkehrs an der Nobelstraße eine 
neue Haltestelle provisorisch eingerichtet. Auf der Ostheimer Straße im Bereich der Einmündung 
Kuthstraße wird ebenfalls eine neue provisorische Haltestelle eingerichtet. Nachfolgend bedient die 
neue Buslinie 179 die bereits vorhandenen Haltestellen der Buslinie 153 bis zur Endhaltestelle auf der 
Justinianstraße (Bf. Deutz/LANXESS arena). Hier wird die vorhandene Haltestelle verlängert, um eine 
zusätzliche Warteposition für den Bus zu schaffen.  
 
Für die Einrichtung der Haltestellen müssen zum Teil öffentliche Stellplätze entfallen. Durch den Weg-
fall von insgesamt ca. 4 bewirtschafteten Stellplätzen auf der Justinianstraße entfallen Einnahmen in 
Höhe von ca. 2.400 Euro pro Jahr (Grundlage: Daten von 04/2017 – 04/2018).

5 
 
 
 
Betriebskosten 
Die geschätzte Erhöhung der jährlichen Betriebskosten abzüglich möglicher zusätzlicher Erlöse be-
trägt rd. 1,2 Mio. Euro pro Jahr. 
 
Infrastrukturkosten 
Die Kosten für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zum endgültigen Ausbau der Haltestellen 
belaufen sich auf ca. 120.000 Euro und werden voraussichtlich aus der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 
ÖPNVG NRW refinanziert. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme werden die neuen Haltestellen zu-
nächst provisorisch ausgebaut  
 
Der Ausbau der Wartepositionen erfolgt zunächst auch provisorisch und wird ebenfalls voraussichtlich 
aus der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 ÖPNVG NRW refinanziert. 
 
 
 Linie 155: Verlängerung der Linie 155 bis Wiener Platz 
 
Zur Entlastung der Stadtbahnlinie 4 wird die Buslinie 155 zum kommenden Fahrplanwechsel im De-
zember 2018 montags bis freitags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr von der Berliner Straße bis zur Hal-
testelle Wiener Platz und weiter bis zur Danzierstraße verlängert.  
 
Ab der Haltestelle Mülheim Berliner Straße folgt die Buslinie dem Linienweg der 434, fährt die Halte-
stelle Wiener Platz an und endet an der Haltestelle Danzierstraße. Hier wird eine zusätzliche War-
teposition im Bereich der vorhandenen Endhaltestelle eingerichtet.  
 
Betriebskosten 
Die geschätzte Erhöhung der jährlichen Betriebskosten abzüglich möglicher zusätzlicher Erlöse be-
trägt rd. 420.000 Euro pro Jahr. 
 
Infrastrukturkosten 
Der Ausbau der Warteposition erfolgt zunächst provisorisch und wird voraussichtlich aus der ÖPNV-
Pauschale gem. § 11 ÖPNVG NRW refinanziert. 
 
 
2. Finanzierung der Betriebskosten 
 
In dem o.g. Ratsbeschluss vom 14.11.2017 („Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes“) war im 
Rahmen des Planungsauftrages der Verwaltung die Maßgabe auferlegt worden, dass 
„zur Finanzierung der dargestellten Ziele zur Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes […] Er-
gebnisverbesserungen der KVB AG im Zeitraum 2018 bis 2022 genutzt werden [sollen], die die Ver-
lustdeckelung von 90 Mio. Euro gemäß Vorgabe für die Direktvergabe unterschreiten. Darüber hinaus 
sollen Mittel aus dem in Aussicht gestellten „Mobilitätsfonds“ der Bundesregierung zur Verminderung 
der Luftschadstoffbelastung in den Städten eingesetzt werden, die bereits beantragt wurden.“  
 
Diese Vorgabe kann bis zum Jahr 2025 eingehalten werden. Erst ab dem Jahr 2026 können die vor-
geschlagenen Maßnahmen zu einer Verringerung der Gewinnausschüttung der Stadtwerke Köln 
GmbH (SWK) an die Stadt führen. Auch wenn es der KVB in den letzten Jahren gelungen ist, den 
Unternehmensverlust stets deutlich unter den Planwert zu bringen, könnten die Interimsangebote aus 
dem vorgenannten Planungsauftrag zu Belastungen des jährlichen Ergebnisses der KVB von rund 
1,71 Mio. € führen. 
 
Die für das kommende Jahr zum Beschluss vorgesehenen Interimsverkehre können zu weiteren Be-
lastungen des jährlichen Ergebnisses der KVB führen. 
 
Darüber hinaus entstehen aufgrund der von der Stadt Köln zu tätigenden Investitionen zur Herstel-
lung der Infrastruktur Kosten in Höhe von ca. 150.000 Euro.

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Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Auf-
nahme der sich aus diesem Beschluss ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrau-
ungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der 
entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. 
Für die Zeit nach Auslaufen der Betrauungsregelung bereitet die Verwaltung eine Direktvergabe an 
die KVB vor. Mit Beschluss des Rates über die Ausweitung des Interimsangebotes wird das Angebot 
Bestandteil des neuen, im Rahmen der Direktvergabe zu beauftragenden Leistungsangebots. 
 
 
3. Weiteres Vorgehen 
Zunächst werden zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 die oben beschriebenen zusätzlichen 
Busangebote umgesetzt. Nach zwei Jahren werden die neuen Angebote hinsichtlich ihrer Wirksam-
keit anhand von Fahrgastzählungen überprüft und das Ergebnis dem Verkehrsausschuss vorgelegt. 
 
Nach Abschluss der Detailprüfungen für die weiteren Interimslösungen, die zum Fahrplanwechsel im 
Dezember 2019 eingerichtet werden sollen, wird den politischen Gremien rechtzeitig eine Beschluss-
vorlage zur Entscheidung vorgelegt. Wie in der Mitteilung zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 
05.12.2017 bereits dargelegt, handelt es sich um die nachfolgenden Buslinien (siehe Vorlagen-Nr. 
3578/2017): 
 
 Entlastungslinie für die Linie 4 
Linie 174: Aeltgen-Dünwald-Straße – Leuchterstraße – Mülheim Wiener Platz. 
 
 Entlastungslinie für die Linie 159 bzw. die Linie 1 
Linie 171: Verstärkerlinie für die Linie 159 bzw. die Linie 1: Mülheim – Kalk – Severinsbrücke – 
Nord-Süd-Fahrt – Breslauer Platz /Hbf. 
 
 Entlastungslinie für die Linie 1 
Linie 136: Verlängerung der Linie 136 von Hohenlind über die Dürener Straße bis Weiden. 
 
Ein weiteres Angebot soll im Zusammenhang mit der geplanten Siedlungsentwicklung im Bereich 
Rondorf Nord-West auf dem Abschnitt zwischen Arnoldshöhe – Rondorf Neubaugebiet – Rodenkir-
chen zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden (Linie 175).

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.5 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1037/2018/2
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.06.2018
Erstellt
17.05.2018 16:21