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Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 1037/2018/2 vom 07.06.2018

Stand: Am 21.06.2018 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661 Vorlagen-Nummer 1037/2018/2 Freigabedatum 07.06.2018 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes hier: Interimsangebote Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 TOP 8.1.5 Dringlichkeitsbegründung Bei regulärer Beteiligung aller anzuhörenden Bezirksvertretungen könnte der erforderliche 2. Bera- tungsgang im Verkehrsausschuss am 19.06.2018 und somit auch der abschließende Beschluss des Rates vor der Sommerpause nicht gewährleistet werden. Dieser ist jedoch erforderlich, um die in der Vorlage beschriebenen Änderungen in der ÖPNV-Bedienung, wie geplant, zum kommenden Fahr- planwechsel im Dezember 2018 umzusetzen. Beschluss: Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat spricht sich für die Umsetzung der unter Punkt 1 der Begründung beschriebenen Interimsan- gebote im Busverkehr zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2018 aus. Diese werden so- mit Bestandteil des Nahverkehrsplans. Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Auf- nahme der sich aus dieser Ausweitung des Busverkehrs ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Ab dem Jahr 2020 wird das zusätzliche Interimsangebot Bestandteil der beabsichtigten Direktverga- be. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 04.06.2018 gez. Schuiszill gez. Pagano 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja derzeit nicht zu beziffern % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 3.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 14.11.2017 zur Stärkung und Ausweitung des Busnetzes haben Verwaltung und Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ein Konzept erarbeitet, das in den Jahren 2018 und 2019 umgesetzt werden soll. Das Konzept beinhaltet neben Interimslösungen auch strukturell bedingte Erweiterungen des Busnetzes. Zur besseren Übersicht widmet sich diese Beschlussvorlage den Interimslösungen, die bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 umgesetzt werden sollen. In einer gesonderten Vorlage (siehe Vorlagen-Nr. 1075/2018) werden die geplanten, dauerhaften Erweiterungen des Busnetzes vorgestellt. 1. Interimslösungen 2018 Aufgrund der vergleichsweise langen Umsetzungszeiträume von Stadtbahnerweiterungen sind zur Bewältigung der stetig wachsenden ÖPNV-Nachfrage kurzfristige Interimslösungen im Busverkehr notwendig. Die folgende Übersicht zeigt die geplanten Maßnahmen zum kommenden Fahrplanwech- sel im Dezember 2018. 3 Abbildung 1: Interimslösungen 2018  Linie 178: Hürth – Universität Derzeit findet eine einzelne Fahrt der Buslinie 118 zur Entlastung der Stadtbahnlinie 18 in der mor- gendlichen Verkehrsspitze statt. Dieses Angebot soll als neue Buslinie 178 deutlich ausgeweitet wer- den: Die Linie 178 soll auf einem verlängerten Linienweg verkehren, um im Bereich der Universität noch mehr Fakultäten direkt zu erreichen. Der Einsatz soll nur während der Vorlesungszeiten mon- tags bis freitags von 07:30 bis 19:30 Uhr im 2-Stunden-Takt, jeweils vor und nach den Vorlesungsblö- cken erfolgen. Folgender Linienweg ist vorgesehen: Hürth-Efferen – Berrenrather Straße – Universitätsstraße – Dürener Straße – Hans-Sachs-Straße. Aus Sicht von Verwaltung und KVB wäre eine Inbetriebnahme dieser Linie zum kommenden Winter- semester im Herbst 2018 sinnvoll. Die Realisierung ist aktuell fraglich, da die Stadt Hürth einer Aus- weitung des Angebotes auf Hürther Stadtgebiet in dieser Form bislang nicht zugestimmt hat. 4 Um die Buslinie zum Wintersemester einrichten zu können, soll parallel zur Beratung der Vorlage das erneute Gespräch mit der Stadt Hürth gesucht werden. Auf dem neuen Linienweg wird auf der Dürener Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts hinter der Ein- mündung Herbert-Lewin-Straße eine neue Haltestelle eingerichtet. Auf der Hans-Sachs-Straße kurz vor der Einmündung Bachemer Straße wird eine Warteposition für den Bus eingerichtet. Durch den Wegfall von insgesamt ca. 7 bewirtschafteten Stellplätzen auf der Dürener Straße und der Hans-Sachs-Straße entfallen Einnahmen in Höhe von ca. 2.300 Euro pro Jahr (Grundlage: Daten von 04/2017 – 04/2018). Betriebskosten Die geschätzte Erhöhung der jährlichen Betriebskosten abzüglich möglicher zusätzlicher Erlöse be- trägt rd. 90.000 Euro pro Jahr. Infrastrukturkosten Die Kosten für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zum endgültigen Ausbau der Haltestelle belaufen sich auf ca. 30.000 Euro und werden voraussichtlich aus der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 ÖPNVG NRW refinanziert. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird die neue Haltestelle zunächst provisorisch ausgebaut. Der Ausbau der Warteposition erfolgt zunächst auch provisorisch und wird ebenfalls voraussichtlich aus der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 ÖPNVG NRW refinanziert.  Linie 179 (Verstärkerlinie für Linie 9): Neubrück – Ostheim – Bf Deutz Zur Entlastung der Stadtbahnlinie 9 zwischen Ostheim und Bf Deutz/Messe wird zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2018 eine Buslinie interimsweise montags bis freitags zwischen 7:00 und 9:00 Uhr stadteinwärts sowie zwischen 15:00 und 20:00 Uhr stadtauswärts in einem 10-Minuten- Takt eingerichtet. Folgender Linienweg ist vorgesehen: Neubrück, Europaring – Rösrather Straße – Ostheimer Straße – Oranienstraße – Kalker Hauptstraße – Deutz-Kalker Straße – Justinianstraße. An der Haltestelle „Rösrather Straße“ auf dem Europaring wird eine Warteposition für den Bus einge- richtet. Auf dem weiteren Linienweg bedient die neue Buslinie die bereits vorhandenen Haltestellen auf dem Europaring und der Rösrather Straße. Die Haltestelle Ostheim wird nicht angefahren, da die Einrichtung einer Haltestelle auf der Rösrather Straße nur mit sehr hohem Umbauaufwand herzustel- len wäre. Zudem ist dieser Haltepunkt aus Sicht von Verwaltung und KVB entbehrlich, da die Buslinie der Entlastung der Stadtbahnlinie 9 dient und ein Umsteigen eher kontraproduktiv in Bezug auf die Entlastung der Stadtbahn wäre. Die Bedienung der vorhandenen Buswendeschleife Ostheim auf der Frankfurter Straße würde zu deutlichen Zeitverlusten führen und die Attraktivität der Verbindung schmälern. Auf dem weiteren Linienweg wird im Bereich des geplanten Kreisverkehrs an der Nobelstraße eine neue Haltestelle provisorisch eingerichtet. Auf der Ostheimer Straße im Bereich der Einmündung Kuthstraße wird ebenfalls eine neue provisorische Haltestelle eingerichtet. Nachfolgend bedient die neue Buslinie 179 die bereits vorhandenen Haltestellen der Buslinie 153 bis zur Endhaltestelle auf der Justinianstraße (Bf. Deutz/LANXESS arena). Hier wird die vorhandene Haltestelle verlängert, um eine zusätzliche Warteposition für den Bus zu schaffen. Für die Einrichtung der Haltestellen müssen zum Teil öffentliche Stellplätze entfallen. Durch den Weg- fall von insgesamt ca. 4 bewirtschafteten Stellplätzen auf der Justinianstraße entfallen Einnahmen in Höhe von ca. 2.400 Euro pro Jahr (Grundlage: Daten von 04/2017 – 04/2018). 5 Betriebskosten Die geschätzte Erhöhung der jährlichen Betriebskosten abzüglich möglicher zusätzlicher Erlöse be- trägt rd. 1,2 Mio. Euro pro Jahr. Infrastrukturkosten Die Kosten für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zum endgültigen Ausbau der Haltestellen belaufen sich auf ca. 120.000 Euro und werden voraussichtlich aus der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 ÖPNVG NRW refinanziert. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme werden die neuen Haltestellen zu- nächst provisorisch ausgebaut Der Ausbau der Wartepositionen erfolgt zunächst auch provisorisch und wird ebenfalls voraussichtlich aus der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 ÖPNVG NRW refinanziert.  Linie 155: Verlängerung der Linie 155 bis Wiener Platz Zur Entlastung der Stadtbahnlinie 4 wird die Buslinie 155 zum kommenden Fahrplanwechsel im De- zember 2018 montags bis freitags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr von der Berliner Straße bis zur Hal- testelle Wiener Platz und weiter bis zur Danzierstraße verlängert. Ab der Haltestelle Mülheim Berliner Straße folgt die Buslinie dem Linienweg der 434, fährt die Halte- stelle Wiener Platz an und endet an der Haltestelle Danzierstraße. Hier wird eine zusätzliche War- teposition im Bereich der vorhandenen Endhaltestelle eingerichtet. Betriebskosten Die geschätzte Erhöhung der jährlichen Betriebskosten abzüglich möglicher zusätzlicher Erlöse be- trägt rd. 420.000 Euro pro Jahr. Infrastrukturkosten Der Ausbau der Warteposition erfolgt zunächst provisorisch und wird voraussichtlich aus der ÖPNV- Pauschale gem. § 11 ÖPNVG NRW refinanziert. 2. Finanzierung der Betriebskosten In dem o.g. Ratsbeschluss vom 14.11.2017 („Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes“) war im Rahmen des Planungsauftrages der Verwaltung die Maßgabe auferlegt worden, dass „zur Finanzierung der dargestellten Ziele zur Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes […] Er- gebnisverbesserungen der KVB AG im Zeitraum 2018 bis 2022 genutzt werden [sollen], die die Ver- lustdeckelung von 90 Mio. Euro gemäß Vorgabe für die Direktvergabe unterschreiten. Darüber hinaus sollen Mittel aus dem in Aussicht gestellten „Mobilitätsfonds“ der Bundesregierung zur Verminderung der Luftschadstoffbelastung in den Städten eingesetzt werden, die bereits beantragt wurden.“ Diese Vorgabe kann bis zum Jahr 2025 eingehalten werden. Erst ab dem Jahr 2026 können die vor- geschlagenen Maßnahmen zu einer Verringerung der Gewinnausschüttung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) an die Stadt führen. Auch wenn es der KVB in den letzten Jahren gelungen ist, den Unternehmensverlust stets deutlich unter den Planwert zu bringen, könnten die Interimsangebote aus dem vorgenannten Planungsauftrag zu Belastungen des jährlichen Ergebnisses der KVB von rund 1,71 Mio. € führen. Die für das kommende Jahr zum Beschluss vorgesehenen Interimsverkehre können zu weiteren Be- lastungen des jährlichen Ergebnisses der KVB führen. Darüber hinaus entstehen aufgrund der von der Stadt Köln zu tätigenden Investitionen zur Herstel- lung der Infrastruktur Kosten in Höhe von ca. 150.000 Euro. 6 Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Auf- nahme der sich aus diesem Beschluss ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrau- ungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Für die Zeit nach Auslaufen der Betrauungsregelung bereitet die Verwaltung eine Direktvergabe an die KVB vor. Mit Beschluss des Rates über die Ausweitung des Interimsangebotes wird das Angebot Bestandteil des neuen, im Rahmen der Direktvergabe zu beauftragenden Leistungsangebots. 3. Weiteres Vorgehen Zunächst werden zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 die oben beschriebenen zusätzlichen Busangebote umgesetzt. Nach zwei Jahren werden die neuen Angebote hinsichtlich ihrer Wirksam- keit anhand von Fahrgastzählungen überprüft und das Ergebnis dem Verkehrsausschuss vorgelegt. Nach Abschluss der Detailprüfungen für die weiteren Interimslösungen, die zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 eingerichtet werden sollen, wird den politischen Gremien rechtzeitig eine Beschluss- vorlage zur Entscheidung vorgelegt. Wie in der Mitteilung zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017 bereits dargelegt, handelt es sich um die nachfolgenden Buslinien (siehe Vorlagen-Nr. 3578/2017):  Entlastungslinie für die Linie 4 Linie 174: Aeltgen-Dünwald-Straße – Leuchterstraße – Mülheim Wiener Platz.  Entlastungslinie für die Linie 159 bzw. die Linie 1 Linie 171: Verstärkerlinie für die Linie 159 bzw. die Linie 1: Mülheim – Kalk – Severinsbrücke – Nord-Süd-Fahrt – Breslauer Platz /Hbf.  Entlastungslinie für die Linie 1 Linie 136: Verlängerung der Linie 136 von Hohenlind über die Dürener Straße bis Weiden. Ein weiteres Angebot soll im Zusammenhang mit der geplanten Siedlungsentwicklung im Bereich Rondorf Nord-West auf dem Abschnitt zwischen Arnoldshöhe – Rondorf Neubaugebiet – Rodenkir- chen zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden (Linie 175).

Beratungsverlauf

  1. 21.06.2018

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.1.5, Genehmigung (DE/EilE). Ergebnis: ungeändert beschlossen

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