V/0518/2020
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Anlage A
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Anlage A zur V/0518/2020 Kurzüberblick Die Bezirksvertretung Münster-West entscheidet jährlich über die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Münster-West auf Grund- lage der Richtlinien in Kraft getreten am 01.01.2007. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Ver- einigungen und Initiativen im Stadtbezirk.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden zweimal jährlich gewährt. Im Jahr 2020 wurde ein Budget in Höhe von 70.834,74 € durch die Bezirksvertretung Münster-West zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Gewährung der Zuschüsse beruht auf § 37 Abs. 1 d) GO NRW, § 21 Abs. 1 Nr. 7 Hauptsat- zung der Stadt Münster sowie den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Ver- eine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West. Über die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet die Bezirksvertretung Münster-West im Rahmen der Haushaltsberatungen Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen und Migranten, insbesondere Flüchtlingen, befassen oder die einen intergenerativen Schwerpunkt haben.
Anlage 1 Richtlinien
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Bezirksvertretung Münster-West Präambel Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin- nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein- zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r- kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engag e- ment der Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Ma ß- nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche , ältere Menschen und Menschen mit Migrat i- onshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeind e- ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. Die Anträge müssen begründet werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F i- nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werd en nur dann gefördert, wenn sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchg e- führt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. A b- gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online (http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/ vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0518/2020 V/0518/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Den unten aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck Zuschüsse in folgender Höhe gewährt: Verein/Institution Zweck Zuschusshöhe Bücher Plausch Albachten Literatur-Treff 40,00 € Initiative Corona Sondereinsatz c/o Theater Don Kidschote Theateraufführungen 1.000,00 € St. Hubertus Schützenbruderschaft Albachten e. V. Bau einer mobilen Vogelstange 7.816,45 € Spielmannszug „Gut Schlag“ Albachten 1929 e. V. Anschaffung neuer Uniformen und Mützen 2.979,12 € Förderverein der Tanzgarden der KG Soffie von Gievenbeck Anschaffung neuer Showkostü- me 900,00 € DJK Wacker Mecklenbeck Tag der offenen Tür 3.000,00 € Caritas Treff Nienberge – Mittagstisch für Senioren Anschaffung seniorengerechter Gartenmöbel 1.200,00 € Musiktherapie für Menschen mit Behi n- derung Musiktherapeut 500,00 € Musikzug Nienberge e. V. Zusammenarbeit mit der Musik- vereinigung Kinderhaus – Auf- bau eines gemeinsamen Ju- gendorchesters 800,00 € St. Sebastian Schützenbruderschaft Nienberge von 1893 e. V. Umbau der Schießsportanlage auf Corona- Sicherheitsmaßnahmen 550,00 € Trägerverein Gemeinschaftsraum St. Aloysius Häger e. V. Bau einer Überdachung am Gemeinschaftshaus 2.000,00 € Bezirksverwaltung Münster- West 09.06.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Vennemann Telefon: 492-1642 Vennemann@stadt- muenster.de - 2 - V/0518/2020 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2020 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 10.366,45 Zeile 15 Transferaufwendungen 10.419,12 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Be- zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten B e- darfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster -West am 04.06.2020 ausgesprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. Im Auftrag gez. Remmers Anlagen: Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini- gungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0518/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37