2760/2021
Verlängerung der Institutionellen Förderung WEEK-END Fest 2022
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Beschlussvorlage Rat
4052 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/ Vorlagen-Nummer 2760/2021 Freigabedatum 31.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung der Institutionellen Förderung WEEK-END Fest 2022 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 – die Institutionelle Förderung in der Sparte Popkultur für das WEEK-END Fest in Höhe von 30.000 Euro im Jahr 2022 weiterzuführen. Dieser Beschluss wird in Anknüpfung an den Beschluss des Rates Nr. 3248/2018 vom 22.11.2018 gefasst. Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 Finanzausschuss 13.09.2021 Rat 16.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 30.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss Nr. 3248/2021 hatte der Rat die Einführung einer Institutionellen Förderung in der Sparte Popkultur für das WEEK-END Fest für den Zeitraum 2019 bis 2021 beschlossen. Die Instituti- onelle Förderung wurde im Rahmen des Leitprojekts „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadt- gesellschaft“ umgesetzt. Nach Votum des Beirats Popkultur vom 30.03.2021 soll die Institutionelle Förderung für das WEEK- END Fest auch im letzten Jahr der Laufzeit des oben genannten Leitprojekts 2022 in Höhe von 30.000 Euro fortgeführt werden. Begründet wird dies mit der weiterhin positiven Entwicklung des WEEK-END Festes als einem wichtigen, pophistorisch ausgerichteten Festival von internationaler Vernetzung und überregionaler Relevanz. Das WEEK-END Fest konnte sich in den letzten Jahren mit einer viel beachteten Kuration klar positionieren. Diese schaffte mit der Kombination aus exklusiven Gastspielen von internationalen Künstler*innen der avancierten Popkultur, starker Einbindung der Kölner Szene mittels Workshops und Kooperationen mit den internationalen Acts des Festivals und einer Verzahnung mit der Bildenden Kunst durch künstlerische Gestaltung der Festivalmaterialien (unter anderem durch Lawrence Weiner) echte Alleinstellungsmerkmale für das WEEK-END Fest, die die Sparte der Popkultur in Köln bereichert haben. Mit der fortgesetzten Institutionellen Förderung werden die Ziele der Herstellung von Planungssicherheit und der Ermöglichung einer inhaltlichen Weiterentwicklung laut „4.2.1. Spitzenförderung“ des Popkulturförderkonzepts vom Januar 2016 wei- 3 terhin verfolgt. Nach Gesamtabwägung aller Umstände schließt sich die Verwaltung der Beiratsemp- fehlung an und schlägt dem Rat eine entsprechende Beschlussfassung vor. Finanzierung Die Verwaltung hat den Betrag in Höhe von 30.000 Euro im Haushaltsaufstellungsprozess 2022 im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Bewirtschaftungsverfügung: Die Vorlage folgt dem Popkulturförderkonzept und generell dem kulturfachlichen Ziel, die freie Szene strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Mit dem angestrebten Beschluss soll das WEEK-END Fest substanziell in die Lage versetzt werden, die in der Begründung beschriebene Ent- wicklung auf Basis der bisherigen Förderung weiter zu verfolgen. Dies dient der Stärkung des För- dermittelnehmenden und damit auch dem Strukturerhalt der freien Kölner Kulturszene.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2760/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.08.2021
- Erstellt
- 04.08.2021 08:23