V/0849/2016
Basisinformationen Jobcenter Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
BV_Basisinformationen_ASSGVAf_Anlage_2_Mittelabfluss_EGT
3271 Zeichen
Anlage 2: Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT) Stand 28.09.2016 Vermittlungsbudget 724.989,48 6,12% 377.283,70 3,18% 60.487,81 0,51% 287.217,97 2,42% Reisekosten für Meldepflichten 700,00 0,01% 265,66 0,00% 0,00 0,00% 434,34 0,00% Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.308.456,62 27,91% 1.823.963,28 15,39% 491.371,12 4,14% 993.122,22 8,38% Summe 4.034.146,10 34,03% 2.201.512,64 18,57% 551.858,93 4,66% 1.280.774,53 10,80% Förderung berufl. Weiterbildung (FbW) 2.883.299,39 24,32% 1.505.440,41 12,70% 21.224,10 0,18% 1.356.634,88 11,44% Summe 2.883.299,39 24,32% 1.505.440,41 12,70% 21.224,10 0,18% 1.356.634,88 11,44% Eingliederungszuschüsse (EGZ) 317.653,99 2,68% 241.970,76 2,04% 28.854,91 0,24% 46.828,32 0,40% Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre 37.556,65 0,32% 7.556,65 0,06% 0,00 0,00% 30.000,00 0,25% unbefristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 723.700,00 6,10% 565.967,69 4,77% 79.701,58 0,67% 78.030,73 0,66% Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV( (ab 01.04.2012) 655.961,93 5,53% 522.245,76 4,41% 2.958,13 0,02% 130.758,04 1,10% Einstiegsgeld 38.793,90 0,33% 27.857,83 0,23% 0,00 0,00% 10.936,07 0,09% Begleitende Hilfen für Selbstständige 20.000,00 0,17% 3.336,11 0,03% 8.575,00 0,07% 8.088,89 0,07% Summe 1.793.666,47 15,13% 1.368.934,80 11,55% 120.089,62 1,01% 304.642,05 2,57% Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 334.346,04 2,82% 241.854,60 2,04% 82.534,61 0,70% 9.956,83 0,08% Einstiegsqualifizierung (EQ) 35.612,81 0,30% 32.908,71 0,28% 1.492,90 0,01% 1.211,20 0,01% ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 119.871,00 1,01% 76.032,00 0,64% 27.324,00 0,23% 16.515,00 0,14% Summe 489.829,85 4,13% 350.795,31 2,96% 111.351,51 0,94% 27.683,03 0,23% Ausbildungszuschuss 43.863,68 0,37% 23.863,68 0,20% 0,00 0,00% 20.000,00 0,17% Probebeschäftigung behinderter Menschen 10.000,00 0,08% 3.409,70 0,03% 1.704,85 0,01% 4.885,45 0,04% Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 90.107,02 0,76% 45.143,13 0,38% 10.988,40 0,09% 33.975,49 0,29% Eingliederungszuschüsse f. Behinderte [222] 37.528,82 0,32% 24.504,75 0,21% 3.604,07 0,03% 9.420,00 0,08% Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte [223] 866.673,57 7,31% 763.849,37 6,44% 38.611,87 0,33% 64.212,33 0,54% besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha 202.419,73 1,71% 124.977,43 1,05% 6.541,04 0,06% 70.901,26 0,60% Summe 1.250.592,82 10,55% 985.748,06 8,32% 61.450,23 0,52% 203.394,53 1,72% Arbeitsgelegenheit Mehraufwand 864.343,54 7,29% 552.931,88 4,66% 262.760,63 2,22% 48.651,03 0,41% Summe 864.343,54 7,29% 552.931,88 4,66% 262.760,63 2,22% 48.651,03 0,41% Freie Förderung (§ 16f SGB II) 439.959,83 3,71% 170.881,00 1,44% 104.272,16 0,88% 164.806,67 1,39% Summe 439.959,83 3,71% 170.881,00 1,44% 104.272,16 0,88% 164.806,67 1,39% Sonstiges 98.830,00 0,83% 0,00 0,00% 98.829,22 0,83% 0,78 0,00% Summe 98.830,00 0,83% 0,00 0,00% 98.829,22 0,83% 0,78 0,00% Gesamtsumme 11.854.668,00 € 100,00% 7.136.244,10 € 60,20% 1.331.836,40 € 11,23% 3.386.587,50 € 28,57% Verfügbares Budget % Leistungen für Menschen mit Behinderung Beschäftigung schaffende Leistungen Freie Förderung Sonstiges Ausgaben 2016 Mittelbindungen 2016 Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche Qualifizierung Beschäftigung begleitende Leistungen Maßnahmen für Jüngere Budget % % %
Berichtsvorlage
12913 Zeichen
V/0849/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Jobcenter
Betrifft
Basisinformationen Jobcenter Stadt Münster
Beratungsfolge
02.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
1.) Strukturdaten und Kennzahlen
Im aktuellen Berichtsmonat Mai 2016 befinden sich 21.974 Personen in Bedarfsgemeinsch aften
im Leistungsbezug, dies sind 27 Personen mehr als im Vormonat (vgl. Abbildung 1). Der Bestand
der Personen im Regelleistungsbezug setzt sich zusammen aus 14.674 erwerbsfähigen und
6.072 nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Entsprechend zum Ges amtpersonenbestand
zeigt der Vergleich zum Vormonat für beide Personengruppen eine weitgehend konstante En t-
wicklung.
Der Zuwachs im Bestand der ausländischen Personen wird weiterhin durch die rückläufige En t-
wicklung im Bestand der deutschen Leistungsberec htigten kompensiert. Durch die schnellere
Abarbeitung der noch ausstehenden Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) wird insbesondere die Zahl der geflüchteten Menschen im Leistungsbezug
nach dem SGB II in der zweiten Jahreshälfte noch deutlicher zunehmen.
Vorlagen-Nr.:
V/0849/2016
Auskunft erteilt:
Frau Nilles
Ruf:
492-9002
E-Mail:
Nilles@stadt-muenster.de
Datum:
11.10.2016
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0849/2016
Strukturdaten Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Mai 16 April 16 Abweichung Mai 15 Abweichung Durchschnitt
Personen in Bedarfsgemeinschaften 21.974 21.947 0,1% 21.992 -0,1% 21.936
männlich 11.056 11.064 -0,1% 11.028 0,3% 11.000
weiblich 10.918 10.883 0,3% 10.964 -0,4% 10.936
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 14.674 14.664 0,1% 14.635 0,3% 14.589
männlich 7.371 7.384 -0,2% 7.237 1,9% 7.242
weiblich 7.303 7.280 0,3% 7.398 -1,3% 7.348
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.072 6.054 0,3% 6.230 -2,5% 6.181
männlich 3.046 3.040 0,2% 3.174 -4,0% 3.132
weiblich 3.026 3.014 0,4% 3.056 -1,0% 3.049
Erwerbstätige Leistungsbeziehende* 4.423 4.424 0,0% 4.564 -3,1% 4.540
abhängig erwerbstätig 4.143 4.126 0,4% 4.243 -2,4% 4.227
mit Einkommen bis zu 450 € 2.131 2.126 0,2% 2.225 -4,2% 2.196
mit Einkommen über 450 € bis 850 € 820 839 -2,3% 843 -2,7% 842
mit Einkommen über 850 € bis 1200 € 641 620 3,4% 603 6,3% 607
mit Einkommen über 1200 € 551 541 1,8% 572 -3,7% 582
selbständig erwerbstätig 325 343 -5,2% 375 -13,3% 365
* Berichtsmonat April 2016
Abbildung 1: Strukturdaten
Die Ausgabensummen für Leistungen zum Lebensunterhalt und für Unterkunft und Heizung ze i-
gen sich im Vergleich zum Vormonat weiterhin konstant bis rückläufig (vgl. A bbildung 2) und im
Jahresverlauf insgesamt unauffällig.
Die Quote zur Nachhaltigkeit der Integrationen (vgl. Abbildung 2) liegt im Berichtsmonat Februar
2016 bei 67,7 %, sie ist somit gegenüber dem Vormonat erneut angestiegen. Dieses Ergebnis
(zweithöchster Wert bezogen auf alle Jobcenter in Nordrhein -Westfalen) verdeutlicht, dass der
hohe Qualitätsanspruch, verbunden mit dem Leitsatz „Vermeidung von Drehtüreffekten!“ durch
passgenaue Vermittlung als zentrales Anliegen des Jobcenters im Vordergrund steht.
Kennzahlen und Ergänzungsgrößen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Mai 16 April 16 Abweichung Mai 15 Abweichung Durchschnitt
K1 - Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt
(Monatswert) 4.156.667 4.156.908 0,0% 4.069.812 2,1% 3.934.445
Jahresfortschritt der Leistungen zum Lebensunterhalt
(kumulierte Werte Januar bis Mai) 20.764.090 16.607.423 20.313.169 2,2%
K1E1 - Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung
(Monatswert) 4.564.384 4.595.656 -0,7% 4.558.221 0,1% 4.475.769
Jahresfortschritt der Leistungen für Unterkunft und Heizung
(kumulierte Werte Januar bis Mai) 22.871.230 18.306.846 22.779.666 0,4%
K1E2 - Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(Monatswert) 14.674 14.664 0,1% 14.635 0,3% 14.447
K2E3 - Nachhaltigkeit der Integrationen*
(Durchschnittswert der vergangenen zwölf Monate) 67,7 67,5 0,3% 64,0 5,7% 61,6
* Berichtsmonat Februar 2016
Abbildung 2: Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Die Arbeitslosenquote der Stadt Münster ist im Berichtsmonat August 2016 um 0,1 Prozentpun k-
te auf 5,9 % gestiegen (vgl. Abbildung 3). Der Bestand der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II ist
um 121 Personen gewachsen.
3
V/0849/2016
Die vergleichsweise hohe Abweichungsrate in der Personengruppe der jungen Arbeitslosen bis
24 Jahre (+ 12,5 %) ist vordergründig saisonal darauf zurückzuführen, dass nach Ende des
Schuljahres im Juli überwiegend erst ab September mit Beginn des neuen Schuljahres bzw. der
Aufnahme einer schulischen/ betrieblichen Ausbildung vermehrt Abgänge aus der kurzzeitigen
Arbeitslosigkeit zu erwarten sind.
Der Vorjahresvergleich zeigt indes, dass insgesamt deutlich mehr junge Me nschen arbeitslos
gemeldet sind. Dies lässt sich u. a. durch erhöhte Zuwächse auf Grund von Fluchtmigration e r-
klären.
Arbeitslose Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat VorjahrBerichtsmonat: Jul. 15
August 16 Juli 16 Abweichung August 15 Abweichung Durchschnitt
Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,9 5,8 1,7% 5,9 0,0% 5,8
Anteil SGB II an Arbeitslosenquote (in %) 67,8 67,2 0,8% 67,8 0,0% 68,6
Bestand Arbeitslose SGB II 6.533 6.412 1,9% 6.424 1,7% 6.368
männlich 3.692 3.662 0,8% 3.614 2,2% 3.574
weiblich 2.841 2.750 3,3% 2.810 1,1% 2.793
15 bis unter 25 Jahre 632 562 12,5% 516 22,5% 500
50 Jahre und älter 1.928 1.927 0,1% 1.897 1,6% 1.915
Schwerbehinderte 393 394 -0,3% 399 -1,5% 388
Ausländer 1.763 1.704 3,5% 1.604 9,9% 1.529
Langzeitarbeitslose 3.598 3.555 1,2% 3.520 2,2% 3.515
Abbildung 3: Arbeitslose
Im Berichtsmonat Mai 2016 sind insgesamt 524 Sanktionen wirksam (vgl. Abbildung 4 ), dies sind
10 Sanktionen mehr als im Vormonat. Die hohe Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresm o-
nat (+21,3%) lässt sich dadurch erklären, dass im Mai 2015 vergleichsweise wenig wirksam w a-
ren.
Die Sanktionsquote liegt unverändert bei 2,6 %. Der Kürzung sbetrag ist um 5,8 % auf 96,00 €
angestiegen, zeigt sich um Vergleich mit Bund und Land weiterhin moderat.
Sanktionen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Mai 16 April 16 Abweichung Mai 15 Abweichung Durchschnitt
Anzahl der wirksamen Sanktionen 524 514 1,9% 432 21,3% 479
Sanktionsquote
Münster 2,6 2,6 0,5% 2,3 11,8% 2,5
Nordrhein-Westfalen 2,7 2,7 0,8% 2,7 0,2% 2,8
Deutschland 3,1 3,0 0,9% 2,9 5,0% 3,0
Durchschnittliche Höhe der Kürzung
Münster 96,00 € 90,71 € 5,8% 91,94 € 4,4% 91,44 €
Nordrhein-Westfalen 104,09 € 103,77 € 0,3% 103,40 € 0,7% 102,99 €
Deutschland 108,18 € 109,63 € -1,3% 107,65 € 0,5% 107,55 €
Abbildung 4: Sanktionen
4
V/0849/2016
2.) Zielerreichung
a) Integrationen
Hinsichtlich des mit dem MAIS NRW vereinbarten Ziels zur ab soluten Anzahl der Integrationen
werden die unterjährigen Sollzahlen weiterhin nicht erreicht. Im Berichtsmonat Mai sind kumuliert
1.147 Integrationen zu zählen, dies sind 127 weniger als geplant (vgl. Abbildung 5).
Ursächlich hierfür ist u. a. die Perso nalsituation im Jobcenter mit einer hohen Zahl an nicht b e-
setzten Stellen. Fehlende Personalressourcen mindern zwangsläufig die Anzahl der Integrati o-
nen und die Einmündungen in qualifizierende und stabilisierende Angebote des Jobcenters.
Abbildung 5: K2 – Absolute Anzahl von Integrationen
Die Zielwerte zur Integrationsquote werden seit Jahresbeginn 2016 ebenfalls nicht erreicht. Der
Berichtsmonat Mai 2016 zeigt die bislang deutlichste Abweichung zum Sollwert mit einer Abwei-
chung von -0,5 Prozentpunkten (vgl. Abbildung 6).
Anzumerken bleibt, dass das Jobcenter Münster in Bezug auf die Integrationsquote - trotz der
hinter den Planungen zurückbleibenden Ergebnisse seit Jahresbeginn 2016 – im interkommuna-
len Vergleich jeweils solide bis gute Platzierungen erreicht (insbesondere in der Vergleichsgru p-
pe der Städte in Nordrhein-Westfalen).
5
V/0849/2016
Abbildung 6: K2 – Integrationsquote
b) Langzeitleistungsbeziehende
Im Berichtsmonat Mai 2016 werden durchschnittlich 9.058 Langzeitleistungsbeziehende betreut
(vgl. Abbildung 7). Der unterjährige Sollwert wird erneut zielkonform unterschritten, es zeigt sich
die bisher deutlichste Unterschreitung des geplanten Höchst wertes im Jahresverlauf 2016. Von
der Zielerreichung zum Jahresende 2016 ist zum jetzigen Zeitpunkt auszugehen.
Abbildung 7: K3 - Bestand Langzeitleistungsbeziehende
6
V/0849/2016
Analog zur allgemeinen Integrationsquote werden die unterjährig geplanten Sollwerte zur Integra-
tionsquote der Langzeitleistungsbeziehenden bislang ebenfalls - allerdings knapperen Ausmaßes
- verfehlt (vgl. Abbildung 8). Die Abweichung zum Zielwert beträgt im Mai 2016 wie zuvor 0,2
Prozentpunkte.
Abbildung 8: K3E1 - Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende
c) Jugendliche
Die durchschnittliche Jugendarbeitslosenquote im SGB II liegt in Münster bereits auf vergleich s-
weise niedrigem Ni veau. Die mit dem Land vereinbarte ambitionierte Zielsetzung (Stagnation)
verdeutlicht die Schwerpunktsetzung, mit dem das Jobcenter Münster die besonderen Anford e-
rungen der Zielgruppe der jungen Menschen Rechnung trägt. Die Vermittlung in Form der lan g-
fristigen Integration in Ausbildung hat grundsätzlich Vorrang gegenüber der kurzfristigen Integr a-
tion in den Arbeitsmarkt.
Im Berichtsmonat August 2016 wird der unterjährige Sollwert der durchschnittlichen Jugenda r-
beitslosenquote von 2,5 % abermals knapp um 0,1 Prozentpunkte verfehlt.
7
V/0849/2016
Abbildung 9: Jugendarbeitslosenquote SGB II
d) Leistungsbeziehende mit Behinderung
Der unterjährige Sollwert hinsichtlich des vereinbarten Ziels zur Integrationsquote de r arbeitssu-
chenden Schwerbehinderten wird weiterhin nicht erreicht. Die Quote beträgt im Mai 2016 im Ja h-
resfortschritt 5,5 %, die Abweichung liegt bei -3,5 Prozentpunkten.
Die erstmalig mit dem Land zu diesem Ziel getroffene Vereinbarung wurde von Anfang an ambi-
tioniert angegangen, um dem besonderen Anliegen der Stadt zu diesem Personenkreis Rec h-
nung zu tragen. Leider zeigen sich die zuvor bereits erläuterten Auswirkungen der aktuellen Pe r-
sonalsituation auch hier besonders deutlich. Die Schwerpunktsetzung wird konsequent weiterge-
führt, um die bislang erkennbare Zielverfehlung zum Jahresende so gering wie möglich zu halten.
8
V/0849/2016
Abbildung 10: Integrationsquote der arbeitssuchenden Schwerbehinderten
In Vertretung
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1 – Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik
Anlage 2 – Bericht Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT – Stand: 28.09.2016)
BV_Basisinformationen_ASSGVAf_Anlage_1_Glossar
9040 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0849/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37