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Nachfrage zur Beantwortung einer Anfrage zur 'Anmelde- und Auskunftspflicht für Ausländervereine und ausländische Vereine‘

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0902/2020 vom 30.07.2020

Stand: Am 18.08.2020 im Integrationsrat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • Herr Litvinov - Nachfrage zur Beantwortung zu 'Ausländervereinen'

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    Eugen Litvinov Datum … An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 18.8.2020 Nachfrage zur Beantwortung einer Anfrage zur 'Anmelde- und Auskunftspflicht für Ausländervereine und ausländische Vereine‘ – AN/0902/2020 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, Zur o.g. Mitteilung bitte ich um die Beantwortun g der folgenden Nachfragen: 1. Wie ist es möglich, dass ein Verein nach deutschem Recht gegründet und trotzdem als ein ausländischer bzw. Ausländerverein eingestuft wird? 2. Von wie vielen Vereinen wurde eine Erfüllung der Anmelde - und Auskunftspflicht ve r- langt:  Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes?  Innerhalb der letzten 20 Jahre?  Innerhalb der letzten fünf Jahre? 3. Was geschieht mit dem neu gegründeten Verein, wenn nach der Prüfung seitens der zuständigen Polizeibehörde festgestellt wird, dass dieser Verein als au sländischer bzw. Ausländerverein eingestuft werden soll? Wird der Verein aus dem Register en t- fernt, oder gibt es einen Vermerk? 4. Wie sind die Vereine, die u.a. zum Zwecke der Ausübung einer oder anderer Religion gegründet worden sind, eingestuft bzw. einzus tufen? Gibt es hier auch irgendwelche „Einstufungskriterien“? 5. In der Beantwortung meiner Anfrage wird folgende Auskunft gegeben: „Dies [eine Übersendung der Vereinsregisterakte vom Amtsgericht zur Polizeib e- hörde] geschieht jedoch nur in den Fällen, in den en das Amtsgericht davon au s- geht, dass es sich um einen Ausländerverein handeln könnte (ausländischer Ve r- einsname oder ausländische Namen der Vorstandsmitglieder).“ In der letzten Zeit wurden viele Vereine gegründet, in denen die Vorstandsmitglieder aus EU-Länder oder „Drittländern“ kommen (besonders betrifft dies Länder, aus d e- nen vermehrt Geflüchtete gekommen worden sind). Meine Frage: Welche Kriterien gelten hier für die Einstufung der Vereine als ausländische bzw. Ausländervereine? Mit freundlichen Grüßen Eugen Litvinov

Beratungsverlauf

  1. 18.08.2020

    Integrationsrat

    TOP 4.1, Antrag / Anfrage.

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