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Anfrage von Frau Schroeder (Klima Freunde), betr.: Kontrollen des Überholabstands im Bezirk Ehrenfeld

Anfrage nach § 4 BV4 (Klima) AN/1299/2022 vom 19.07.2022

Stand: Am 05.09.2022 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    Elke Schroeder KLIMA FREUNDE in der BV 4 Stadtbezirk Ehrenfeld ehrenfeld@klimafreunde.koeln Venloer Str. 419 – 421 50825 Köln clasen@netcologne.de Herrn Frau Bezirksbürgermeister Oberbürgermeisterin Volker Spelthann Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1299/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 Anfrage von Frau Schroeder (Klima Freunde), betr.: Kontrollen des Überholabstands im Bezirk Ehrenfeld Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, in § 5 der StVO ist geregelt, dass Kraftfahrzeuge beim Überholen innerorts 1,5 Meter Seitenabstand halten müssen. Dieser Abstand erhöht sich auf 2 Meter für überholende Busse oder LKW oder für überholte Kinder, auch etwa in Lastenrädern oder auf Gepäckträgern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Radfahrende auf der Straße oder auf einem Radfahr- oder Schutzstreifen fährt. Offensichtlich ist der Gesetzgeber der Ansicht, dass geringere Überholabstände die Radfahrenden gefährden. Unfälle durch die Nicht-Einhaltung von Abständen beim Überholen von Fahrradfahrer:innen führen häufig zu Unfällen oder Beinahe-Unfällen. Je nachdem wie schnell und/oder groß der überholende PKW oder LKW ist, kann dies tödliche Folgen haben. Dieses ist zum Beispiel auf der Venloer Straße täglich zu beobachten, auch weil dort ein eklatanter Platzmangel für alle Verkehrsteilnehmer:innen herrscht. In Berlin haben in einem Projekt mit Hilfe eines Sensors 100 Radfahrer:innen 2 Monate gemessen. Von den 16.700 registrierten Überholvorgängen wurden die Probanden 9402 Mal zu eng überholt. Das heißt, in über 56% aller Überholvorgänge wurde gegen die StVO verstoßen. 3019 Mal oder in 18% der Fälle wurde mit weniger als einem Meter Abstand, - 2 - überholt, was schon als Schreckmoment für die betroffenen Radfahrer:innen gelten kann. 192 Überholvorgänge fanden mit weniger als 50 Zentimeter Abstand statt. Hier kann man durchweg von Beinahe-Unfällen sprechen. Diese Daten können sicherlich als repräsentativ für jährlich Millionen solcher Überholvorgänge in Berlin gelten und erklären zumindest zum Teil die hohen Unfallraten zwischen KfZ und Radfahrer:innen. (Quelle: https://interaktiv.tagesspiegel.de/radmesser/index.html ). Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Haben Polizei und Ordnungsamt durch Daten gesicherte Erkenntnisse, nach denen in Köln und insbesondere im fahrradaffinen Bezirk Ehrenfeld Überholvorgänge weniger rechtswidrig bzw. gefährlich durchgeführt werden als im geschilderten Berliner Versuch? 2. Wie oft fanden im Laufe der letzten 12 Monate Kontrollen des Überholabstands an neuralgischen Punkten, z. B. auf der Venloer Straße statt? 3. Sollten Kontrollen nicht stattgefunden haben, warum nicht? 4. Kennt die Polizei Punkte im Bezirk Ehrenfeld, an denen Radfahrer durch zu geringen Überholabstand besonders gefährdet werden? Mit freundlichen Grüßen Elke Schroeder KLIMA FREUNDE

Beratungsverlauf

  1. 05.09.2022

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 7.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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