AN/1299/2022
Anfrage von Frau Schroeder (Klima Freunde), betr.: Kontrollen des Überholabstands im Bezirk Ehrenfeld
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage (Klima BV4)
3161 Zeichen
Elke Schroeder
KLIMA FREUNDE in der BV 4
Stadtbezirk Ehrenfeld
ehrenfeld@klimafreunde.koeln
Venloer Str. 419 – 421
50825 Köln
clasen@netcologne.de
Herrn Frau
Bezirksbürgermeister Oberbürgermeisterin
Volker Spelthann Henriette Reker
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/1299/2022
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022
Anfrage von Frau Schroeder (Klima Freunde), betr.: Kontrollen des Überholabstands
im Bezirk Ehrenfeld
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in § 5 der StVO ist geregelt, dass Kraftfahrzeuge beim Überholen innerorts 1,5 Meter
Seitenabstand halten müssen. Dieser Abstand erhöht sich auf 2 Meter für überholende
Busse oder LKW oder für überholte Kinder, auch etwa in Lastenrädern oder auf
Gepäckträgern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Radfahrende auf der Straße oder auf
einem Radfahr- oder Schutzstreifen fährt. Offensichtlich ist der Gesetzgeber der Ansicht,
dass geringere Überholabstände die Radfahrenden gefährden.
Unfälle durch die Nicht-Einhaltung von Abständen beim Überholen von Fahrradfahrer:innen
führen häufig zu Unfällen oder Beinahe-Unfällen. Je nachdem wie schnell und/oder groß der
überholende PKW oder LKW ist, kann dies tödliche Folgen haben.
Dieses ist zum Beispiel auf der Venloer Straße täglich zu beobachten, auch weil dort ein
eklatanter Platzmangel für alle Verkehrsteilnehmer:innen herrscht.
In Berlin haben in einem Projekt mit Hilfe eines Sensors 100 Radfahrer:innen 2 Monate
gemessen. Von den 16.700 registrierten Überholvorgängen wurden die Probanden 9402 Mal
zu eng überholt. Das heißt, in über 56% aller Überholvorgänge wurde gegen die StVO
verstoßen. 3019 Mal oder in 18% der Fälle wurde mit weniger als einem Meter Abstand,
- 2 -
überholt, was schon als Schreckmoment für die betroffenen Radfahrer:innen gelten kann.
192 Überholvorgänge fanden mit weniger als 50 Zentimeter Abstand statt. Hier kann man
durchweg von Beinahe-Unfällen sprechen. Diese Daten können sicherlich als repräsentativ
für jährlich Millionen solcher Überholvorgänge in Berlin gelten und erklären zumindest zum
Teil die hohen Unfallraten zwischen KfZ und Radfahrer:innen. (Quelle:
https://interaktiv.tagesspiegel.de/radmesser/index.html ).
Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Haben Polizei und Ordnungsamt durch Daten gesicherte Erkenntnisse, nach denen
in Köln und insbesondere im fahrradaffinen Bezirk Ehrenfeld Überholvorgänge
weniger rechtswidrig bzw. gefährlich durchgeführt werden als im geschilderten
Berliner Versuch?
2. Wie oft fanden im Laufe der letzten 12 Monate Kontrollen des Überholabstands an
neuralgischen Punkten, z. B. auf der Venloer Straße statt?
3. Sollten Kontrollen nicht stattgefunden haben, warum nicht?
4. Kennt die Polizei Punkte im Bezirk Ehrenfeld, an denen Radfahrer durch zu geringen
Überholabstand besonders gefährdet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Elke Schroeder
KLIMA FREUNDE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (2)
- Venloer Straße 419
- Straße 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1299/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV4 (Klima)
- Datum
- 19.07.2022
- Erstellt
- 19.07.2022 13:35