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V/0733/2009

Psychiatrischer und psychosozialer Krisennotdienst an Wochenenden

Vorlagen 03.11.2009

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Nächste Beratung: Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Sitzung am 19.01.2010, TOP 7

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

11592 Zeichen

V/0733/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Psychiatrischer und psychosozialer Krisennotdienst an Wochenenden 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
Anlass der Berichtsvorlage 
 
Der psychiatrische un
d psychosoziale Krisennot dienst an Wochenenden in Münster besteht auf-
grund der entsprechenden Beschlüsse des Rates der Stadt Münster und seiner Ausschüsse seit 
1995, nachdem er 1993 auf der Grundlage eines Landesmodellprogramms vom Arbeitskreis 
Psychiatrie und dessen Arbeitsgruppe Krisennotdienst konzipiert und ins Leben gerufen worden 
war. 
Die Fortführung des Krisennotdienstes an Wochenenden war in den letzten 3 Jahren zunehmend 
gefährdet, nachdem es zum einen in den vergangenen 5 Jahren zu einer deutlichen Zunahme 
der Inanspruchnahme gekommen war, zum anderen aber vor allem die Zahl der Honorarärzte, 
die den Dienst zusätzlich zu ihren hauptberuflichen Aufgaben in den psychiatrischen Kliniken zu 
leisten imstande und bereit sind, abnahm. 
Die jetzt vorbereitete Vereinbarung zwischen der LWL-Klinik für Psychiatrie und der Stadt Müns-
ter soll eine Abrechnung der ärztlichen Hausbesuche im Rahmen des Krisennotdienstes ermögli-
chen und so die Vergütung der Krisennotdienstmitarbeiter verbessern, ohne den städtischen 
Haushalt mehr als bisher zu belasten. Es wird erwartet, dass hierdurch auch zukünftig Honorar-
mitarbeiter für den Krisennotdienst gewonnen und seine Fortführung so ermöglicht werden kann. 
 
Aufgaben des Krisennotdienstes an Wochenenden im Kontext der Sozialpsychiatrischen 
Versorgun
gsstrukturen 
 
Die Stadt Münster ist auch im Hinblick auf die psychiatrische Versorgung ein Oberzentrum: Die 
LWL-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Trägerschaft des Landschaftsverbandes, das 
Alexianer-Krankenhaus GmbH und die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des UKM stellen 
die Versorgung im stationären und teilstationären Bereich sicher. Darüber hinaus bestehen hoch-
differenzierte Strukturen ambulanter und flankierender Dienste und Einrichtungen (ca. 30 nieder-
Vorlagen-Nr.: 
V/0733/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Gollmer 
Ruf: 
492 53 50 
E-Mail: 
GollmerE@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.11.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0733/2009 
 
gelassene Ärztinnen und Ärzte für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie, Institutsambulan-
zen der Kliniken, das gerontopsychiatrische Zentrum und die verschiedenen Träger komplemen-
tärer psychiatrischer Hilfen (u. a. Förderkreis Sozialpsychiatrie e. V., Diakonisches Werk, Ange-
hörigen-Verein „Hilfe für psychisch Kranke“, Start e. V., LWL-Wohnverbund, Alexianer-
Wohnverbund und weitere Anbieter von Eingliederungshilfen zum Wohnen sowie Krisenhilfe e. V. 
und Telefonseelsorge). Damit hat sich gerade auch im außerstationären Bereich eine hochdiffe-
renzierte Versorgungs- und Betreuungslandschaft entwickelt, in der sich allein die Zahlen der 
Empfänger von ambulanten Eingliederungshilfen zum Wohnen für psychisch- und suchtkranke 
Menschen seit 2004 mehr als vervierfacht haben.  
Im kommunalen Sozialpsychiatrischen Dienst sind 7 Sozialarbeiter/pädagogInnen unter Anleitung 
der 2 hauptamtlichen und 4 weiterer, in Nebentätigkeit mitarbeitender ÄrztInnen für den Bereich 
der Erwachsenen- und Kinder- und Jugendpsychiatrie tätig. Darüber hinaus wird die kommunale 
Psychiatriekoordination von den hauptamtlichen Ärzten der Abteilung wahrgenommen. 
Der Sozialpsychiatrische Dienst richtet seine überwiegend aufsuchende/ambulante Tätigkeit an 
schwerstgestörte Menschen, die oft nicht mehr selbst in der Lage sind, Hilfen nachzufragen. Dies 
sind vor allem schwer psychotisch Kranke, psychisch alterskranke und verwirrte, sowie chronisch 
suchtkranke Menschen, außerdem psychisch kranke Kinder und Jugendliche, und ihre Bezugs-
personen, zuletzt ca. 1.500 Beratungsfälle im Jahr. Dieses Hilfeangebot im Sinne einer vorsor-
genden, begleitenden und nachgehenden Hilfe und Krisenintervention steht jedoch nur während 
der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. 
 
Die Vorgeschichte und Entwicklung des psyc hiatrischen und psychosozialen Krisennotdienstes 
an Wochenenden in Münster stellt sich zusammengefasst wie folgt dar: 
 
1992   Arbeitsgruppe Krisennotdienst des Arbeitskreises Psychiatrie: insbesondere der 
Angehörigenverein „Hilfe für Psychisch Kranke“ setzt sich nachdrücklich für einen 
psychiatrischen Krisennotdienst ein. 
1992/1993  Die Stadt Münster wird noch in das Modellprogramm „Psychiatrische und psycho-
soziale Krisendienste“ des Landes NRW aufgenommen. 
03/93 – 02/95  Modellphase mit den Institutionen des kooperativen Krisendienstmodells: Klinik für 
Psychiatrie und Psychotherapie des UKM, Alexianer-Krankenhaus Münster GmbH, 
LWL-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapi e, Förderkreis Sozialpsychiatrie, Psy-
chosoziales Zentrum, Krisenhilfe Münster e. V., Telefonseelsorge und Sozialpsy-
chiatrischer Dienst. 
03/95 – 08/95  Übergangsfinanzierung durch einen weiteren Zuschuss des Landes NRW. 
seit 9/95  Fortführung des Krisennotdienstes mit dem bisherigen Mittelansatz durch kommu-
nale Finanzierung aufgrund entsprechender Haushaltsbeschlüsse des Rates. 
 
Im Arbeitskreis Psychiatrie wurde eine Vereinbarung unter den beteiligten Trägern getroffen, 
nach der die Mitarbeiterinnen aus diesen Institutionen mit der Stadt Honorarvereinbarungen über 
die zusätzlich zu ihrer üblichen Berufstätigkeit ausgeübte Mitarbeit im Krisennotdienst schlossen. 
Auf dieser Grundlage wurde der Dienst seit 1993 an den Wochenenden zwischen freitags 20:00 
Uhr und montags 8:00 Uhr geleistet. 
 
Kosten 
 
Nach Ablauf der vom 
Gesundheitsministerium NRW finanzierten Modellphase 1995 übernahm 
die Stadt die zur Finanzierung des Dienstes erforderlichen Mittel in Höhe von damals 60.000 DM 
pro Jahr, die sich im Laufe der Jahre auf zuletzt ca. 48.000 € erhöhten, im Wesentlichen auf-
grund der gestiegenen Inanspruchnahme. 
 
Im Jahr 2006 wurden insgesamt 5.656 Stunden Rufbereitschaft an 60 Krisennotdienstterminen 
geleistet. Dabei waren die Mitarbeiter bei 462 Klienten 618 Stunden im Einsatz. Die Ausgaben 
betrugen in 2006 43.560 €.

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V/0733/2009 
 
Im Jahr 2007 wurden 6.602 Stunden Rufbereitschaft an 58 Krisennotdienstterminen geleistet. 
Dabei waren die Mitarbeiter bei 535 Klienten 647 Stunden im Einsatz. Die Ausgaben betrugen in 
2007 47.810 €. 
 
Konzeption des Krisennotdienstes 
 
Die Rahme
nkonzeption des kooperativen, interdisziplinären Krisennotdienstes an Wochenenden 
beruht auf den Vereinbarungen der Träger im Arbeitskreis Psychiatrie über die Nebentätigkeit 
ihrer Mitarbeiter im Krisennotdienst auf der Grundlage von Honorarvereinbarungen mit der Stadt 
Münster. Geschäftsführung, Technik (Handy etc.) und Organisation (Aufarbeitung der Dokumen-
tation, Honorarabrechnung usw.) erfolgen durch das Gesundheitsamt. Verantwortliches Gremium 
ist die Arbeitsgruppe Krisennotdienst aus dem Arbeitskreis Psychiatrie, in der alle den Krisennot-
dienst tragenden Organisationen zusammenarbeiten. 
 
Zielgruppen 
 
Der Krisennotdienst Münster richtet
 sich an Menschen in schweren seelischen Notlagen, z. B. 
Menschen mit Selbstmordgedanken, psychisch Kranke in Krisensituationen, ratsuchende Ange-
hörige, Freunde und sonstige Bezugspersonen. Die Betreuung von Menschen, die schon in Ein-
richtungen der verschiedenen Träger (z. B. Rehabilitationseinrichtungen, Betreutes Wohnen) 
leben, auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten, ist zunächst Aufgabe der jeweiligen Einrichtun-
gen und Dienste. Der Krisennotdienst soll also besonders psychiatrisch Ersterkrankten mit noch 
nicht oder schwer definierbaren Störungen und ihren Angehörigen zur Verfügung stehen, über-
nimmt daneben jedoch auch die Aufgabe, vor allem schwer und chronisch psychisch kranken 
Menschen auch am Wochenende fachkundige Unterstützung zu leisten, die sonst nicht außer-
halb von Einrichtungen in der Stadt leben könnten. 
 
Struktur 
 
Jeweils ein
 nichtärztlicher und ein ärztlicher Mitarbeiter bilden das Tandem, das den Bereit-
schaftsdienst leistet und die mobilen Einsätze gemeinsam durchführt.  
Der Krisennotdienst verfügt nicht über eigene hauptamtliche Mitarbeiter. Je 2 von je etwa 25-30 
nichtärztlichen sowie ärztlichen Mitarbeitern der beteiligten Institutionen sind an den Wochenen-
den von Freitag 20:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr als Tandem in Bereitschaft und leisten telefoni-
sche Beratung sowie Hausbesuche. Die Erstellung und Abstimmung der Einsatzpläne übernimmt 
das Gesundheitsamt, das auch die Mobiltelefone und Dokumentationsbögen zur Verfügung stellt. 
Die Einschaltung des Krisendienstteams erfolgt entweder über die Telefonseelsorge oder über 
die Pforte bzw. den Dienstarzt der LWL-Klinik für Psychiatrie sowie durch die Leitstellen von 
Feuerwehr und Polizei. 
 
Vergütung 
 
Die Vergütung der Nebentätigkeit de
r Krisennotdienstmitarbeiter berücksichtigt die zeitliche Inan-
spruchnahme. Neben einer Grundpauschale je Bereitschaftsstunde, differenziert nach ärztlichen 
und nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wird die tatsächliche Interventionszeit für 
telefonische und/oder persönliche Beratung (z.B. beim Hausbesuch) zusätzlich vergütet.

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V/0733/2009 
 
Bisherige kommunale Gesundheitsberichterstattung zum Krisennotdienst 
 
Weitere Einzelheiten zum Krisennotdienst an Wochenenden in Münster finden sich im Hand-
lungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung und der 
Integration von psychisch kranken Menschen in Münster (Gesundheitsbericht Band 12) und in 
dessen Folgebericht zur kommunalen Psychiatrieplanung in Münster (Gesundheitsbericht Band 
13) sowie auch im Gesundheitsbericht Band 14 zur psychiatrischen, psychotherapeutischen und 
psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Münster. Seit 2007 wurde die 
Thematik in der kommunalen Gesundheitskonferenz  im Kontext der Vorbereitung des Bündnis-
ses gegen Depression Münster aufgegriffen.  
 
 
Neuregelungen infolge des Kooperationsvertrages 
 
Die Stadt zahlt zukünftig den Honorarkräften für die Rufbereitschaft und für die in dieser Zeit ge-
leisteten telefonischen Beratungstätigkeiten sowie die Dokumentation im Rahmen des Krisennot-
dienstes eine Pauschale. Ausschließlich telefonische Beratungen werden also zukünftig pauschal 
und nicht mehr nach dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand abgegolten. Hausbesuche / Außen-
einsätze sind in dieser Pauschale nicht enthalten. Diese werden ebenfalls pauschal bezahlt, un-
abhängig von der Einsatzdauer im Einzelfall. Für die Stadt soll so eine Begrenzung des durch die 
Steigerung der Inanspruchnahme des Krisennotdienstes bedingten Ausgabenanstiegs erreicht 
werden. Die Honorarkräfte erhalten für jeden Hausbesuch / Außeneinsatz von der Stadt eine 
gesonderte Pauschale, differenziert nach ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeitern. Die Stadt 
erhält hierfür von der LWL-Klinik pro abrechenbarem Hausbesuch / Außeneinsatz im Rahmen 
des Krisennotdienstes eine entsprechende Rückvergütung. Die Abrechnung erfolgt monatlich. 
 
Weiteres Verfahren 
 
Mit dem Ab
schluss der Vereinbarung zwischen der LWL-Klinik für Psychiatrie und Psychothera-
pie und der Stadt Münster wird die Grundlage für die Fortführung des Krisennotdienstes an Wo-
chenenden gelegt. Über die zukünftigen Entwickl ungen wird im Rahmen der regelmäßigen kom-
munalen Gesundheitsberichterstattung zur psychiatrischen Versorgung berichtet werden. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

03.12.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.01.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0733/2009
Typ
Vorlagen
Datum
03.11.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37