2095/2021
Beantwortung der Anfrage der Bezirksvertreterin Grube (Bündnis90/Die Grünen) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk v. 04.03.2021
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2401 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 2095/2021 Freigabedatum am 04.06.2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021 Beantwortung der Anfrage der Bezirksvertreterin Grube (Bündnis90/Die Grünen) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk v. 04.03.2021 9.3.5 Durchwegung Hollwegstraße zur Neuerburgstraße in Köln-Kalk Anfragetext: Bezirksvertreterin Grube (Bündnis 90/Die Grünen) wurde von einer Anwohnerin aus Kalk angespro- chen, weil die Durchwegung von der Hollwegstraße in die Neuerburgstraße entlang der Kaiserin-Theophanu-Schule derzeit nicht mehr möglich ist. Sie möchte wissen, aus welchem Grund die Durchwegung gesperrt worden ist und wie lange diese andauern wird? Stellungnahme der Verwaltung: Der Fuß- und Radweg wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "Wiersbergstraße" auf Wunsch der Bezirksvertretung Kalk als Ersatz für das aufgrund der Erweiterung des Gymnasiums entfallende Teilstück der Kantstraße (jetzt Bestandteil des Schulhofs) planungsrechtlich gesichert. Im Zuge der Umsetzung des Erweiterungsbaus der Kaiserin-Theophanu-Schule hat die Gebäudewirt- schaft den Fuß- und Radweg im Vorgriff auf die weitere Planung und Umsetzung des südlich gelege- nen öffentlichen Grünzugs hergestellt, da dies später aufgrund der Lage nur sehr schwierig möglich gewesen wäre. Das fertiggestellte Wegstück hat zurzeit keine Anbindung an die Neuerburgstraße und die Wiersbergstraße. Durch die Lage hat sich das Wegstück schnell zu einem Rückzugsort für Dro- genkonsumenten entwickelt, welche unter anderem Spritzen et cetera auf dem direkt angrenzenden Außengelände der Schule entsorgen. Da eine Gefährdung der Schüler*innen ausgeschlossen werden muss, hat die Verwaltung entschieden, den temporär funktionslosen Weg bis zu einer Anbindung an die Neuerburgstraße beziehungsweise Wiersbergstraße, abzusperren. Die Anbindung des Weges kann erst mit Fertigstellung des Grünzuges erfolgen, mit welcher eine Nutzung als Wegeverbindung und damit entsprechende soziale Kontrolle ermöglicht wird. Dies ist im Wesentlichen von der drin- gend erforderlichen Generalinstandsetzung der KTS und der hierfür notwendigen Interimsgebäude abhängig. Der Zeitpunkt der Fertigstellung kann zurzeit noch nicht benannt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Neuerburgstraße
- Wiersbergstraße
- Kantstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2095/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.06.2021
- Erstellt
- 01.06.2021 10:34