1916/2020
Öffnung von Schulhöfen an Grundschulen in den Sommerferien
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
1806 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 1916/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 Öffnung von Schulhöfen an Grundschulen in den Sommerferien hier: Beschluss AN/0641/2020 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 04.06.2020, TOP 8.1.4 Beschluss Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, an welchen der folgenden Grundschulen im Bezirk die Mög- lichkeit besteht, die Schulhöfe in den Sommerferien für Kinder bis 12 Jahren von 10-18 Uhr zu öffnen und dieses dann ggf. umzusetzen. Stellungnahme der der Verwaltung: Vor dem Hintergrund des Mangels an ausreichend Bewegungsräumen für Kinder und Jugendliche im Kölner Stadtgebiet, ist die Anregung der Bezirksvertretung Nippes, einige Schulhöfe in den Sommer- ferien zu öffnen, nachvollziehbar und wurde seitens der Verwaltung sorgfältig geprüft. Bei der Öffnung von Schulhöfen sind jedoch vielseitige Interessen und Akteure zu berücksichtigen sowie unterschiedliche Voraussetzungen im Blick zu behalten. Eine Öffnung der Schulhöfe in den Sommerferien 2020 kann aufgrund verschiedener, noch zu klärendenden, Rahmenbedingungen nicht erfolgen. Für ein Pilotprojekt zu den Schulhoföffnungen werden kurzfristig Gelingensbedingungen ermittelt. In dieses Pilotprojekt sollen alle Stadtbezirke und verschiedene Schulformen einbezogen werden, die Abgrenzungen zur schulischen Nutzung (OGS-Nachmittagsbetreuung) betrachtet, sowie die Mehr- kosten für zusätzliche Reinigungsbedarfe ermittelt werden. Ein weiterer Grund für die Entscheidung, die Schulhöfe nicht kurzfristig zu öffnen, sind die aufgrund der Coronapandemie zusätzlich vorgesehenen Ferienprogramme, die in Schulen stattfinden sollen und deren Standorte noch nicht feststehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1916/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 16.07.2020
- Erstellt
- 24.06.2020 11:23