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1461/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Sportausschusses am 27.03.2025 betreffend "Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses" AN/0291/2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.05.2025

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 26.06.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4111 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 22-05.2025 
 1461/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 22.05.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU 
und Volt aus der Sitzung des Sportausschusses am 27.03.2025 betreffend "Umsetzung 
des Haushaltsbegleitbeschlusses" AN/0291/2025 
Die Fraktionen im Rat der Stadt Köln von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt haben 
zur Sitzung des Sportausschusses am 27.03.2025 eine Anfrage (AN/0291/2025) zur 
Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses mit folgenden Fragen gestellt: 
 
1) Wann legt die Verwaltung die geforderte Umsetzungsplanung mit Zeitplan vor? 
2) Welche politischen Beschlüsse werden mit den zur Verfügung stehenden Mittel 
umgesetzt? 
3) Welche Maßnahmen nimmt die Verwaltung vor, um die politischen Beschlüsse 
umzusetzen? 
4) Welche beschlo ssenen Maßnahmen können nach Ansicht der Verwaltung 
realistisch bis 2029 umgesetzt werden? 
 
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Vorbemerkungen: 
 
Die aktuelle Finanzlage des Sportbudgets im Rahmen des Haushaltsplans 2025/2026 
war bereits mehrfach Gegenstand der Diskussion. 
 
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wird festgestellt, dass die Lage der Kommunen 
ernst sei und sich finanziell zuspitze. Die Kommunen bräuchten Handlungsperspekti-
ven, „sowohl finanziell als auch im Hinblick auf die Umsetzungsfähigkeit der ihnen über-
tragenen Aufgaben.“ Konkret wird - bezogen auf den Sport - u.a. wie folgt ausgeführt: 
„Wir helfen Ländern, Kommunen und Vereinen nach Bedarf bei der Modernisierung und 
Sanierung von Sportstätten. Dafür stellen wir mindestens eine Milliarde Euro zur Verfü-
gung.“

2 
 
 
Derzeit befinden wir uns in einer Phase, in der die bundes- und/oder landesseitig zwin-
gend notwendigen finanziellen Verbesserungen für die Kommunen - auch für den Sport 
- durch den Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwar angekündigt, aber noch nicht kon-
kretisiert wurden. 
 
Sofern aus neuen möglichen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes Förder-
mittel für die geplanten Maßnahmen in Betracht kommen, wird sich die Verwaltung dafür 
aussprechen, dass diese möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden (beispielsweise 
analog der Sportpauschale). Die Notwendigkeit für die Bereitstellung externer Mittel be-
steht in jedem Fall. 
 
Die Zusetzung der 5 Mio. Euro an Investivmitteln im Sportetat über den politischen Ver-
änderungsnachweis für da s Jahr 2026 kann eine Linderung der derzeitigen Situation 
darstellen. 
 
Zu Ziffer 1: 
 
Die Umsetzungsplanung zu den investiven Maßnahmen bedarf vor dem Hintergrund 
des HPL 2025/2026 und der Bewirtschaftungsverfügung des Dezernates II - Finanzen 
und Recht vom 23.04.2025, wonach alle Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer 
rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen sind, weiterer intensiver verwal-
tungsinterner Abstimmungen. Herausfordernd sind vor allem die begrenzten Abschrei-
bungsmittel, die bereits bei einem Baubeschluss darzustellen sind, sowie die begrenz-
ten Mittel zur Umsetzung in der Mittelfristigen Finanzplanung. 
 
Zu Ziffern 2 bis 4: 
 
Es werden – abhängig von der Maßnahme – weitere Planungs- und/oder Baube-
schlüsse notwendig sein, die die Verwaltung formal in die Lage versetzen, Maßnahmen 
umzusetzen. Eine Umsetzung aller geplanten Maßnahmen bis 2029 durch die Sport-
verwaltung kann, ohne die Bereitstellung der o.g. zusätzlichen Mittel des Bundes, an-
gesichts der begrenzten Finanzmittel mit h oher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen 
werden.  
 
Im Hinblick auf den Investitionshaushalt heißt es in diesem Zusammenhang in der an-
gesprochenen Bewirtschaftungsverfügung: „…Alle investiven, insbesondere neuen 
Maßnahmen, und kostenrelevante Standards sind k ritisch auf ihre Erforderlichkeit und 
Angemessenheit zu prüfen… Darüber hinaus müssen die Folgelasten im Haushalt fi-
nanzierbar sein…“.  
 
Die Fachverwaltung wird ihre Überlegungen vorantreiben, um auf die weitere Entwick-
lung kurzfristig reagieren zu können. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Sportausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1461/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.05.2025
Erstellt
12.05.2025 09:44