1461/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Sportausschusses am 27.03.2025 betreffend "Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses" AN/0291/2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4111 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 22-05.2025 1461/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 22.05.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Sportausschusses am 27.03.2025 betreffend "Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses" AN/0291/2025 Die Fraktionen im Rat der Stadt Köln von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt haben zur Sitzung des Sportausschusses am 27.03.2025 eine Anfrage (AN/0291/2025) zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses mit folgenden Fragen gestellt: 1) Wann legt die Verwaltung die geforderte Umsetzungsplanung mit Zeitplan vor? 2) Welche politischen Beschlüsse werden mit den zur Verfügung stehenden Mittel umgesetzt? 3) Welche Maßnahmen nimmt die Verwaltung vor, um die politischen Beschlüsse umzusetzen? 4) Welche beschlo ssenen Maßnahmen können nach Ansicht der Verwaltung realistisch bis 2029 umgesetzt werden? Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Vorbemerkungen: Die aktuelle Finanzlage des Sportbudgets im Rahmen des Haushaltsplans 2025/2026 war bereits mehrfach Gegenstand der Diskussion. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wird festgestellt, dass die Lage der Kommunen ernst sei und sich finanziell zuspitze. Die Kommunen bräuchten Handlungsperspekti- ven, „sowohl finanziell als auch im Hinblick auf die Umsetzungsfähigkeit der ihnen über- tragenen Aufgaben.“ Konkret wird - bezogen auf den Sport - u.a. wie folgt ausgeführt: „Wir helfen Ländern, Kommunen und Vereinen nach Bedarf bei der Modernisierung und Sanierung von Sportstätten. Dafür stellen wir mindestens eine Milliarde Euro zur Verfü- gung.“ 2 Derzeit befinden wir uns in einer Phase, in der die bundes- und/oder landesseitig zwin- gend notwendigen finanziellen Verbesserungen für die Kommunen - auch für den Sport - durch den Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwar angekündigt, aber noch nicht kon- kretisiert wurden. Sofern aus neuen möglichen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes Förder- mittel für die geplanten Maßnahmen in Betracht kommen, wird sich die Verwaltung dafür aussprechen, dass diese möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden (beispielsweise analog der Sportpauschale). Die Notwendigkeit für die Bereitstellung externer Mittel be- steht in jedem Fall. Die Zusetzung der 5 Mio. Euro an Investivmitteln im Sportetat über den politischen Ver- änderungsnachweis für da s Jahr 2026 kann eine Linderung der derzeitigen Situation darstellen. Zu Ziffer 1: Die Umsetzungsplanung zu den investiven Maßnahmen bedarf vor dem Hintergrund des HPL 2025/2026 und der Bewirtschaftungsverfügung des Dezernates II - Finanzen und Recht vom 23.04.2025, wonach alle Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen sind, weiterer intensiver verwal- tungsinterner Abstimmungen. Herausfordernd sind vor allem die begrenzten Abschrei- bungsmittel, die bereits bei einem Baubeschluss darzustellen sind, sowie die begrenz- ten Mittel zur Umsetzung in der Mittelfristigen Finanzplanung. Zu Ziffern 2 bis 4: Es werden – abhängig von der Maßnahme – weitere Planungs- und/oder Baube- schlüsse notwendig sein, die die Verwaltung formal in die Lage versetzen, Maßnahmen umzusetzen. Eine Umsetzung aller geplanten Maßnahmen bis 2029 durch die Sport- verwaltung kann, ohne die Bereitstellung der o.g. zusätzlichen Mittel des Bundes, an- gesichts der begrenzten Finanzmittel mit h oher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf den Investitionshaushalt heißt es in diesem Zusammenhang in der an- gesprochenen Bewirtschaftungsverfügung: „…Alle investiven, insbesondere neuen Maßnahmen, und kostenrelevante Standards sind k ritisch auf ihre Erforderlichkeit und Angemessenheit zu prüfen… Darüber hinaus müssen die Folgelasten im Haushalt fi- nanzierbar sein…“. Die Fachverwaltung wird ihre Überlegungen vorantreiben, um auf die weitere Entwick- lung kurzfristig reagieren zu können. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1461/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.05.2025
- Erstellt
- 12.05.2025 09:44