1896/2020
Mülheimer Süden, Netzelement 4 - Östlicher Ringschluss
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Anlage 3- Stellungnahme RPA
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/ 2 14 06.07.2020 143 xxx 66 Mülheim Süd, Netzelement 4 – Östlicher Ringschluss hier: Bedarfsanerkennung für die Vergabe freiberuflicher Leistungen RPA-Nr.: BD 2020/0825 eingereichte Kosten: 3.515.600 € (netto) Sehr geehrte Damen und Herren, für die Planung und Realisierung des Projektes Mülheim Süd – Östlicher Ringschluss legen Sie mir die Bedarfsprüfung über insgesamt 24 freiberufliche Leistungen bzw. Dienstleistun- gen vor, um im Anschluss den Bedarfsfeststellungsbeschluss im Rat herbeizuführen. Im Wesentlichen handelt es sich um die Objektplanungen Verkehrsanlagen und Ingenieur- bauwerke inkl. der zugehörigen Fachplanung Tragwerksplanung, die Prüfstatik, die örtliche Bauüberwachung, die Kampfmittelsondierung sowie verschiedene umfangreiche Gutachten (Baugrund- und Verkehrsgutachten) mit Gesamtkosten von rund 3.237 Mio. € netto. Die Pro- jektsteuerungsleistung soll nach Angaben von -66- mit städtischen Personal erbracht wer- den. Nach Durchsicht der sorgfältig zusammengestellten Unterlagen bestehen gegen die Fortfüh- rung der Maßnahme keine grundsätzlichen Bedenken. Darüber hinaus bitte ich im weiteren Verfahren folgende Punkte zu beachten: Hinsichtlich der Erstellung der Vergabeunterlagen rege ich an, das Handbuch für die Verga- be und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB) des Bundesministeriums als Orientierungshilfe heranzuziehen. Bei der Ermittlung des voraussichtlichen Auftragswertes – maßgeblich für die Wahl des Vergabeverfahrens - sind die Honorare für gleichartige Leistungen zusammenzufassen. Die- se können nicht nur die Leistungen eines Leistungsbildes sein sondern auch mehrere Leis- tungsbilder umfassen (z. B. Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerks- planung). Da es sich hier um eine Zuschussmaßnahme handelt und um die Zuschussfähig- keit nicht zu gefährden empfiehlt es sich, vorsorglich entsprechende Leistungen zusammen- zufassen. Die Bauoberleitung hat eine Aufsichts- und Kontrollfunktion über die örtliche Bauüberwa- chung. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, ist eine getrennte Vergabe dieser Leistungen sinnvoll. Die Nachtragsbearbeitung ist weder im Rahmen der Objektplanung Verkehrsanlagen noch der Objektplanung Ingenieurbauwerke eine Grundleistung. Da die Nachtragsbearbeitung seit 01.01.2020 auf die Fachämter übertragen wurde und mit einem entsprechenden Wis- sensaufbau erst begonnen wird, sollte die Nachtragsbearbeitung als besondere Leistung beauftragt werden. Anlage 3 - 2 - Eine Rechtsberatung wurde von der Bedarfsprüfung nicht erfasst. Aufgrund des Projektum- fangs sollte die Notwendigkeit dieser Leistung geprüft und bei Bedarf entsprechend finanziell berücksichtigt werden. Die übrigen in der Bedarfsprüfung enthaltenen freiberuflichen Leistungen (u. a. SiGeKo, Si- cherheitsaudit, Beweissicherung, UVP, weitere Gutachter) mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 279.000 € netto wurden keiner detaillierten Prüfung unterzogen, da die jeweiligen Wert- grenzen zur Vorlage bei 14 nicht überschritten wurden. Die angegebenen Einzelhonorare entsprechen jedoch denen vergleichbarer Maßnahmen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. xxx ausgefertigt: xxx
Anlage 1 - Prognostizierte Kostenorientierungswerte
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Prognostizierte Kostenorientierungswerte Mülheimer Süden, Netzelement 4 - Östlicher Ringschluss Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe von Planungsleistungen und Gutachten Nettosummen: Bodengutachten und Altlastenanalyse (StrB und IngBau) 653.500,65 € und Baubegleitende Baugrundgutachten und Entsorgung Verkehrsgutachten 86.691,15 € Fachplanung Objekt-, Tragwerksplanung Verkehrsanlagen 1.677.931.17 € und Ingenieurbau incl. Variantenuntersuchung, Leitungs- bestand, Planvereinbarung, wasserrechtlicher Fachbeitrag Landschaftspflegerischer Begleitplan 22.736,00 € Fachbeitrag Artenschutz 10.789.88 € UVP - Einzelfallprüfung gem. § 3 UVPG 1.903,13 € Lärmschutz 12.606,30 € Lufthygiene 6.470 € Suchschürfen für Erkundung Leitungs- / Wurzellage 8.323,00 € Kampfmittelsondierungen 183.410,50 € Sicherheitsaudit Entwurfsplanung 8.454,00 € Sicherheitsaudit Ausführungsplanung 8.454,00 € Sigeko 35.436,26 € Örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen 94.810,22 € Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke 333.653,90 € Befahrung Sinkkastenleitungen 7.003,50 € Prüfstatiken Ingenieurbauwerke 98.399,89 € Planung LSA-Steuerungen 108.180,00 € Bauzeitliche Verkehrsuntersuchung 43.357.76 € Fachplanung bauzeitliche Verkehrsführung und Bau- 12.930,00 € abwicklung (Bauphasen, Baufeldplanung) Ökologische Baubegleitung 36.946,00 € Beweissicherung 14.433,08 € Dienstleistervertrag Abwicklung Vergabefahren 42.000,00 € Vervielfältigungen 6.984,01 € Summe gesamt 3.515.600 € Anlage 1
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/1 664 Vorlagen-Nummer 1896/2020 Freigabedatum 14.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe von Planungsleistungen zur Realisierung der Maßnahmenumsetzung „ Mülheimer Süden, Netzelement 4 - Östlicher Ringschluss" mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1201, Straßen, Wege, Plätze Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von externen Ingenieur- und Dienstleistungen für die Planung der Maßnahme Mülheimer Süden, Netzelement 4 - Östlicher Ring- schluss mit Gesamtkosten in Höhe von 4.183.600 € brutto (3.515.600 € netto) fest. 1. Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergabe von Generalplanungsleistungen, der Ver- kehrsuntersuchungen und des Bodengutachtens/Schadstoffanalyse wird ein technisches Büro beauftragt. Des Weiteren werden Dienstleistungen für Fachbeiträge und Gutachten sowie Hilfs- und Unterstützungsdienstleistungen beauftragt. Für die Maßnahme Mülheimer Süden, Netze- lement 4 - Östlicher Ringschluss werden Generalplanungsleistungen von den Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI stufenweise vergeben. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. 2. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die erstmalige Freigabe einer investiven Auszah- lungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-9-8620, Erschließung Mülheimer Süden Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 Verkehrsausschuss 01.09.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 4.183.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Anlass: Die städtebaulichen Entwicklungen im Gebiet Mülheimer Süden inklusive Hafen, führen zu erhebli- chen verkehrlichen Veränderungen insbesondere bezüglich des Verkehrsaufkommens. In einer Ver- kehrsuntersuchung wurden Handlungsvorschläge für die innere Erschließung und das umliegende Verkehrsnetz ausgearbeitet. Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 die Verwal- tung beauftragt, die Planung der vier Netzelemente aus dem Verkehrsgutachten Mülheimer Süden weiterzuentwickeln (s. Vorlagen-Nr.: 3245/2018). Die Maßnahme Östlicher Ringschluss dient der ver- träglichen Abwicklung der zukünftigen zusätzlichen Verkehre und führt zu einer wesentlichen Entlas- tung des vorhandenen Straßennetzes in Deutz und Kalk. Das Netzelement 4 - Östlicher Ringschluss besteht aus folgenden Einzelmaßnahmen: - Neue Verbindungsrampe vom Östlichen Zubringer zum Deutzer Ring, - Durchbindung Westumgehung Kalk bis Karlsruher Straße, - straßenbauliche, markierungstechnische und signaltechnische Maßnahmen an den Knotenpunkten Westumgehung Kalk/Gummersbacher Straße, Walter-Pauli-Ring/Kalker Hauptstraße/Deutzer Ring und Pfälzischer Ring/Karlsruher Straße unter Berücksichtigung der Fahrradinfrastruktur. 3 Im Rahmen der Planung und des Baus sind Dritte (u. a. Deutsche Bahn AG, Landesbetrieb Straßen NRW) zu beteiligen. Die Stadt Köln ist Kostenträgerin der Maßnahme. Die Förderung der Maßnahme wird beim Zu- schussgeber beantragt. Der prognostizierte Kostenorientierungswert der Baukosten beläuft sich auf ca. 18.821.000 € netto (ca. 22 397.000 € brutto). Aufgrund des frühen Planungsstandes sind die Kosten mit Planungsfortschritt fortzuschreiben und zu ergänzen durch: - Kosten des Grunderwerbs, - Kosten der Entschädigung für beanspruchte Flächen, - Kosten der DB für Betriebsunterbrechung, - Maßnahmen der Denkmalpflege, - Grundwasserschutzmaßnahmen, - Maßnahmen an vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Planung beläuft sich auf insgesamt ca. 3.516.000 € netto (4.184.000 € brutto) (s. Anlage 1). Bedarfsfeststellung der freiberuflichen Leistungen (externe Vergaben): Aufgrund der Größe und Dringlichkeit des Projektes müssen Ingenieurleistungen und Gutachten an externe Dienstleister vergeben werden. Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, d. h. nach Auftragsvergabe werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI sowie die dazugehören- den Gutachten und sonstigen Dienstleistungen bearbeitet. Nach Abschluss der Vorplanung werden die Ergebnisse der Variantenuntersuchung den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Eine weitere Beauftragung der folgenden Planungsstufen erfolgt dann erst nach Beschlussfassung. Der Antrag auf Bedarfsfeststellung wird gebündelt für alle Planungsleistungen (Dienstleistungen von Ingenieurbüros und Unterstützungsdienstleistungen) gestellt. Baurecht: Für die Erlangung des Baurechts ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Derzeitiger Planungsstand: Nachdem alle Bestandsunterlagen zusammengetragen und ausgewertet wurden, konnten die prog- nostizierten Kostenorientierungswerte der Verkehrsanlagen und der Ingenieurbauwerke (3 Varianten) ermittelt werden. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist der Genehmigungsbehörde eine Variantenuntersu- chung vorzulegen. Aus diesem Grund wird die Verwaltung vermutlich drei mögliche Varianten der Trassenführung im Bereich der Anbindung an die Stadtautobahn untersuchen lassen. Ausblick Zeitplan: Nach Beschlussfassung und Auftragsvergabe an die Gutachter und Fachplaner (nicht vor Anfang 2021) sind die Erstellung der Vorentwurfsplanung, der Einzelgutachten und Vorstudien vorgesehen. Die Vorzugsvariante wird den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Darauf basierend werden die Genehmigungsunterlagen fertiggestellt. Mit der Einreichung der Genehmigungsunterlagen bei der Bezirksregierung wird im Herbst 2022 ge- rechnet, mit der Vorbereitung der Vergabe und Vergabe der Bauleistungen Mitte 2024 bis 2026 und der baulichen Umsetzung der Maßnahme ab Frühsommer 2026. 4 Mittelabfluss - Planungskosten: Summe der benötigten Finanzmittel 2021: 580.600 € netto 690.900 € brutto 2022/23: 907.300 € netto 1.079.700 € brutto 2024/25: 881.200 € netto 1.048.600 € brutto 2026ff: 1.146.500 € netto 1.364.400 € brutto Summe: 3.515.600 € netto 4.183.600 € brutto Finanzierung: Die Planungskosten der Maßnahme betragen insgesamt rd. 4.183.600 €. Hierfür sind im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung bis 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-9-8620, Erschließung Mülheimer Süden, Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen investive Mittel in Höhe von 1.400.000 € veranschlagt. Die restliche noch fehlende Auszahlungsermächtigung in Höhe von 2.783.600 € wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets berücksichtigt. Erläuterungen zum Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur. Hierdurch werden die Lärm- und Luftschadstoffemissionen des Bestands- und Neuverkehrs durch Aufsiedlung auf ein Minimum reduziert. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies auch zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Begründung zur Abweichung von der üblichen Beratungsfolge: Bei Einhaltung der regulären Sitzungsfolge würde sich aufgrund der Sitzungsterminierung die Be- schlussfassung um 3- 4 Monate verzögern (Kommunalwahl, Sitzungstermine Verkehrsausschuss ab Anfang 2021 noch nicht terminiert). Anlagen: Anlage 1: Prognostizierte Kostenorientierungswerte Anlage 2: Übersichtsplan Anlage 3: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt zur Bedarfsprüfung
Anlage 2 - Mülheimer Süden Übersichtsplan
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LSA Anpassung Knotenpunkt 568 m² Baulich+LSA Anpassung Knotenpunkt 5103 m² 958m² 1600m² Anlage 2
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1896/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.08.2020
- Erstellt
- 23.06.2020 07:37