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1896/2020

Mülheimer Süden, Netzelement 4 - Östlicher Ringschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.08.2020

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Anlage 3- Stellungnahme RPA

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Anlage 1 - Prognostizierte Kostenorientierungswerte

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Mülheimer Süden Übersichtsplan

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Anlage 3- Stellungnahme RPA

3254 Zeichen

/ 2 
14 06.07.2020 
143  xxx 
 
66 
Mülheim Süd, Netzelement 4 – Östlicher Ringschluss 
hier:  Bedarfsanerkennung für die Vergabe freiberuflicher Leistungen 
RPA-Nr.: BD 2020/0825 
eingereichte Kosten: 3.515.600 € (netto) 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
für die Planung und Realisierung des Projektes Mülheim Süd – Östlicher Ringschluss legen 
Sie mir die Bedarfsprüfung über insgesamt 24 freiberufliche Leistungen bzw. Dienstleistun-
gen vor, um im Anschluss den Bedarfsfeststellungsbeschluss im Rat herbeizuführen.  
Im Wesentlichen handelt es sich um die Objektplanungen Verkehrsanlagen und Ingenieur-
bauwerke inkl. der zugehörigen Fachplanung Tragwerksplanung, die Prüfstatik, die örtliche 
Bauüberwachung, die Kampfmittelsondierung sowie verschiedene umfangreiche Gutachten 
(Baugrund- und Verkehrsgutachten) mit Gesamtkosten von rund 3.237 Mio. € netto. Die Pro-
jektsteuerungsleistung soll nach Angaben von -66- mit städtischen Personal erbracht wer-
den. 
Nach Durchsicht der sorgfältig zusammengestellten Unterlagen bestehen gegen die Fortfüh-
rung der Maßnahme keine grundsätzlichen Bedenken. Darüber hinaus bitte ich im weiteren 
Verfahren folgende Punkte zu beachten: 
Hinsichtlich der Erstellung der Vergabeunterlagen rege ich an, das Handbuch für die Verga-
be und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB) 
des Bundesministeriums als Orientierungshilfe heranzuziehen. 
Bei der Ermittlung des voraussichtlichen Auftragswertes – maßgeblich für die Wahl des 
Vergabeverfahrens - sind die Honorare für gleichartige Leistungen zusammenzufassen. Die-
se können nicht nur die Leistungen eines Leistungsbildes sein sondern auch mehrere Leis-
tungsbilder umfassen (z. B. Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerks-
planung). Da es sich hier um eine Zuschussmaßnahme handelt und um die Zuschussfähig-
keit nicht zu gefährden empfiehlt es sich, vorsorglich entsprechende Leistungen zusammen-
zufassen. 
Die Bauoberleitung hat eine Aufsichts- und Kontrollfunktion über die örtliche Bauüberwa-
chung. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, ist eine getrennte Vergabe dieser Leistungen 
sinnvoll. 
Die Nachtragsbearbeitung ist weder im Rahmen der Objektplanung Verkehrsanlagen noch 
der Objektplanung Ingenieurbauwerke eine Grundleistung. Da die Nachtragsbearbeitung seit 
01.01.2020 auf die Fachämter übertragen wurde und mit einem entsprechenden Wis-
sensaufbau erst begonnen wird, sollte die Nachtragsbearbeitung als besondere Leistung 
beauftragt werden. 
Anlage 3

- 2 -
Eine Rechtsberatung wurde von der Bedarfsprüfung nicht erfasst. Aufgrund des Projektum-
fangs sollte die Notwendigkeit dieser Leistung geprüft und bei Bedarf entsprechend finanziell 
berücksichtigt werden.  
Die übrigen in der Bedarfsprüfung enthaltenen freiberuflichen Leistungen (u. a. SiGeKo, Si-
cherheitsaudit, Beweissicherung, UVP, weitere Gutachter) mit Gesamtkosten in Höhe von 
ca. 279.000 € netto wurden keiner detaillierten Prüfung unterzogen, da die jeweiligen Wert-
grenzen zur Vorlage bei 14 nicht überschritten wurden. Die angegebenen Einzelhonorare 
entsprechen jedoch denen vergleichbarer Maßnahmen. 
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. xxx ausgefertigt: xxx

Anlage 1 - Prognostizierte Kostenorientierungswerte

1504 Zeichen

Prognostizierte Kostenorientierungswerte
Mülheimer Süden, Netzelement 4 - Östlicher Ringschluss 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe von Planungsleistungen und 
Gutachten 
Nettosummen: 
Bodengutachten und Altlastenanalyse (StrB und IngBau)  653.500,65 € 
und Baubegleitende Baugrundgutachten und Entsorgung 
Verkehrsgutachten 86.691,15 € 
Fachplanung Objekt-, Tragwerksplanung Verkehrsanlagen 1.677.931.17 € 
und Ingenieurbau incl. Variantenuntersuchung, Leitungs- 
bestand, Planvereinbarung, wasserrechtlicher Fachbeitrag 
Landschaftspflegerischer Begleitplan 22.736,00 € 
Fachbeitrag Artenschutz 10.789.88 € 
UVP - Einzelfallprüfung gem. § 3 UVPG 1.903,13 € 
Lärmschutz 12.606,30 € 
Lufthygiene 6.470 € 
Suchschürfen für Erkundung Leitungs- / Wurzellage 8.323,00 € 
Kampfmittelsondierungen 183.410,50 € 
Sicherheitsaudit Entwurfsplanung 8.454,00 € 
Sicherheitsaudit Ausführungsplanung 8.454,00 € 
Sigeko 35.436,26 € 
Örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen 94.810,22 € 
Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke 333.653,90 € 
Befahrung Sinkkastenleitungen 7.003,50 € 
Prüfstatiken Ingenieurbauwerke 98.399,89 € 
Planung LSA-Steuerungen 108.180,00 € 
Bauzeitliche Verkehrsuntersuchung 43.357.76 € 
Fachplanung bauzeitliche Verkehrsführung und Bau- 12.930,00 € 
abwicklung (Bauphasen, Baufeldplanung) 
Ökologische Baubegleitung 36.946,00 € 
Beweissicherung 14.433,08 € 
Dienstleistervertrag Abwicklung Vergabefahren 42.000,00 € 
Vervielfältigungen 6.984,01 € 
Summe gesamt 3.515.600 € 
Anlage 1

Beschlussvorlage Rat

8918 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/1 
664 
Vorlagen-Nummer 
 1896/2020 
Freigabedatum 
 14.08.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe von Planungsleistungen zur Realisierung der 
Maßnahmenumsetzung „ Mülheimer Süden, Netzelement 4 - Östlicher Ringschluss" mit 
gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 
1201, Straßen, Wege, Plätze 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von externen Ingenieur- und 
Dienstleistungen für die Planung der Maßnahme Mülheimer Süden, Netzelement 4 - Östlicher Ring-
schluss mit Gesamtkosten in Höhe von 4.183.600 € brutto (3.515.600 € netto) fest. 
 
1. Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergabe von Generalplanungsleistungen, der Ver-
kehrsuntersuchungen und des Bodengutachtens/Schadstoffanalyse wird ein technisches Büro 
beauftragt. Des Weiteren werden Dienstleistungen für Fachbeiträge und Gutachten sowie Hilfs- 
und Unterstützungsdienstleistungen beauftragt. Für die Maßnahme Mülheimer Süden, Netze-
lement 4 - Östlicher Ringschluss werden Generalplanungsleistungen von den Leistungsphasen 
1 bis 9 HOAI stufenweise vergeben. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1 bis 4 
(Genehmigungsplanung) beauftragt. 
 
2. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die erstmalige Freigabe einer investiven Auszah-
lungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-9-8620, Erschließung Mülheimer Süden 
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 
Verkehrsausschuss 01.09.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   4.183.600 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Anlass: 
 
Die städtebaulichen Entwicklungen im Gebiet Mülheimer Süden inklusive Hafen, führen zu erhebli-
chen verkehrlichen Veränderungen insbesondere bezüglich des Verkehrsaufkommens. In einer Ver-
kehrsuntersuchung wurden Handlungsvorschläge für die innere Erschließung und das umliegende 
Verkehrsnetz ausgearbeitet. Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 die Verwal-
tung beauftragt, die Planung der vier Netzelemente aus dem Verkehrsgutachten Mülheimer Süden 
weiterzuentwickeln (s. Vorlagen-Nr.: 3245/2018). Die Maßnahme Östlicher Ringschluss dient der ver-
träglichen Abwicklung der zukünftigen zusätzlichen Verkehre und führt zu einer wesentlichen Entlas-
tung des vorhandenen Straßennetzes in Deutz und Kalk. 
 
Das Netzelement 4 - Östlicher Ringschluss besteht aus folgenden Einzelmaßnahmen: 
- Neue Verbindungsrampe vom Östlichen Zubringer zum Deutzer Ring, 
- Durchbindung Westumgehung Kalk bis Karlsruher Straße, 
- straßenbauliche, markierungstechnische und signaltechnische Maßnahmen an den Knotenpunkten 
Westumgehung Kalk/Gummersbacher Straße, Walter-Pauli-Ring/Kalker Hauptstraße/Deutzer Ring 
und Pfälzischer Ring/Karlsruher Straße unter Berücksichtigung der Fahrradinfrastruktur.

3 
Im Rahmen der Planung und des Baus sind Dritte (u. a. Deutsche Bahn AG, Landesbetrieb Straßen 
NRW) zu beteiligen. 
 
Die Stadt Köln ist Kostenträgerin der Maßnahme. Die Förderung der Maßnahme wird beim Zu-
schussgeber beantragt. 
 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert der Baukosten beläuft sich auf ca. 18.821.000 € netto 
(ca. 22 397.000 € brutto). 
 
Aufgrund des frühen Planungsstandes sind die Kosten mit Planungsfortschritt fortzuschreiben und zu 
ergänzen durch: 
- Kosten des Grunderwerbs, 
- Kosten der Entschädigung für beanspruchte Flächen, 
- Kosten der DB für Betriebsunterbrechung, 
- Maßnahmen der Denkmalpflege, 
- Grundwasserschutzmaßnahmen, 
- Maßnahmen an vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen. 
 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Planung beläuft sich auf insgesamt ca. 
3.516.000 € netto (4.184.000 € brutto) (s. Anlage 1). 
 
Bedarfsfeststellung der freiberuflichen Leistungen (externe Vergaben): 
 
Aufgrund der Größe und Dringlichkeit des Projektes müssen Ingenieurleistungen und Gutachten an 
externe Dienstleister vergeben werden. Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, d. h. 
nach Auftragsvergabe werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI sowie die dazugehören-
den Gutachten und sonstigen Dienstleistungen bearbeitet. Nach Abschluss der Vorplanung werden 
die Ergebnisse der Variantenuntersuchung den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Eine 
weitere Beauftragung der folgenden Planungsstufen erfolgt dann erst nach Beschlussfassung. 
Der Antrag auf Bedarfsfeststellung wird gebündelt für alle Planungsleistungen (Dienstleistungen von 
Ingenieurbüros und Unterstützungsdienstleistungen) gestellt. 
 
Baurecht:  
 
Für die Erlangung des Baurechts ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.  
 
Derzeitiger Planungsstand: 
 
Nachdem alle Bestandsunterlagen zusammengetragen und ausgewertet wurden, konnten die prog-
nostizierten Kostenorientierungswerte der Verkehrsanlagen und der Ingenieurbauwerke (3 Varianten) 
ermittelt werden. 
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist der Genehmigungsbehörde eine Variantenuntersu-
chung vorzulegen. Aus diesem Grund wird die Verwaltung vermutlich drei mögliche Varianten der 
Trassenführung im Bereich der Anbindung an die Stadtautobahn untersuchen lassen. 
 
 
Ausblick Zeitplan: 
 
Nach Beschlussfassung und Auftragsvergabe an die Gutachter und Fachplaner (nicht vor Anfang 
2021) sind die Erstellung der Vorentwurfsplanung, der Einzelgutachten und Vorstudien vorgesehen. 
Die Vorzugsvariante wird den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Darauf basierend 
werden die Genehmigungsunterlagen fertiggestellt. 
 
Mit der Einreichung der Genehmigungsunterlagen bei der Bezirksregierung wird im Herbst 2022 ge-
rechnet, mit der Vorbereitung der Vergabe und Vergabe der Bauleistungen Mitte 2024 bis 2026 und 
der baulichen Umsetzung der Maßnahme ab Frühsommer 2026.

4 
Mittelabfluss - Planungskosten: 
 
Summe der benötigten Finanzmittel   
 2021: 580.600 € netto 690.900 € brutto 
 2022/23: 907.300 € netto 1.079.700 € brutto 
 2024/25: 881.200 € netto 1.048.600 € brutto 
 2026ff: 1.146.500 € netto 1.364.400 € brutto 
Summe: 3.515.600 € netto 4.183.600 € brutto 
 
Finanzierung: 
 
Die Planungskosten der Maßnahme betragen insgesamt  rd. 4.183.600 €.  
Hierfür sind im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung bis 2024 im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-9-8620, Erschließung Mülheimer Süden, Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen investive Mittel in Höhe von 1.400.000 € veranschlagt. Die 
restliche noch fehlende Auszahlungsermächtigung in Höhe von 2.783.600 € wird im Rahmen des 
Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets berücksichtigt. 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz: 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur.  
Hierdurch werden die Lärm- und Luftschadstoffemissionen des Bestands- und Neuverkehrs durch 
Aufsiedlung auf ein Minimum reduziert. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie 
ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies auch zu einer möglichen Reduktion des 
Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Begründung zur Abweichung von der üblichen Beratungsfolge: 
 
Bei Einhaltung der regulären Sitzungsfolge würde sich aufgrund der Sitzungsterminierung die Be-
schlussfassung um 3- 4 Monate verzögern (Kommunalwahl, Sitzungstermine Verkehrsausschuss ab 
Anfang 2021 noch nicht terminiert). 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Prognostizierte Kostenorientierungswerte 
Anlage 2: Übersichtsplan 
Anlage 3: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt zur Bedarfsprüfung

Anlage 2 - Mülheimer Süden Übersichtsplan

98 Zeichen

LSA
Anpassung 
Knotenpunkt
568 m²
Baulich+LSA
Anpassung 
Knotenpunkt
5103 m²
958m²
1600m²
Anlage 2

Beratungsverlauf (6)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.26 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.08.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.47 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.45 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1896/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.08.2020
Erstellt
23.06.2020 07:37