Mandari Insight

1013/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 30.11.2023 betr. "Sanierung Bruchstraße" (AN/1996/2023)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.04.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.05.2026, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4058 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665 
 
Vorlagen-Nummer 
 1013/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.04.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 30.11.2023 betr. "Sanierung Bruchstraße" 
(AN/1996/2023) 
Die Bruchstraße in Roggendorf/Thenhoven ist eine wichtige Verbindungsstraße Richtung 
Worringen und Dormagen und sehr stark frequentiert. Zurzeit sind einige Umleitungen durch 
Baustellen, die Ursache dafür, dass noch mehr KFZ- und Schwerlastverkehr diese Straße ver-
schleißt als ohnehin schon. Mittlerweile ist die Bruchstr. ein einziger Flickenteppich mit vielen 
Löchern und dadurch ein noch größeres Lärmproblem als vorher. Da der Schall beim Durch-
fahren der Löcher im Straßenbelag über den Boden übertragen wird, helfen passive Schall-
schutzmaßnahmen wenig. Hier muss eine tragfähige Lösung für die die nächsten 10-20 Jahre 
gefunden werden, weil Lärm eine wissenschaftlich bewiesene Krankheitsursache ist und die 
Anlieger dagegen zu schützen sind. 
 
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Gibt es Pläne für eine dauerhafte Sanierung der Bruchstraße, die das aktuelle Ver-
kehrsaufkommen berücksichtigt? 
a) Wenn ja, wann soll die Maßnahme beginnen? 
b) Wenn nein, warum nicht? 
 
2. Würden bei den Anliegern Beiträge fällig, obwohl die Nutzung überregional ist und 
durch eine Verlängerung des Blumenbergswegs bis zur Autobahn, stark reduziert wer-
den könnte, was eine längere Haltbarkeit des Straßenbelages bedeutet hätte und in 
Zukunft auch würde? 
 
3. Wird der Radweg bei einer Erneuerung des Straßenbelages auch erneuert? 
 
4. Gibt es regelmäßige Messungen des Verkehrsaufkommens? 
a) Wenn ja, können sie der BV6 zur Verfügung gestellt werden? 
b) Wenn nein, kann eine durchgeführt werden, zwischen Ortseingang und Walter-  
            Dodde-Weg, wo die dichteste Bebauung vorliegt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Baulastträger wurde aus der Verwaltung um Stel-
lungnahme gebeten und teilte wie folgt mit: 
 
Vorbemerkungen

2 
 
„Im Jahr 2026 wurde das landesweite Erhaltungsmanagement mit festen Kategorien und Kri-
terien eingeführt. Dieses basiert im Hauptbereich auf den Ergebnissen der aktuellen Zustand-
serfassung und -bewertung (ZEB). Zudem werden weitere Kategorien wie durchschnittlicher 
täglicher Verkehr (DTV) oder regionale Bedeutung in die Bewertung einbezogen. Abschlie-
ßend werden die Maßnahmen aufgrund der Bewertungsergebnisse priorisiert. Zusätzlich wer-
den alle Sanierungsmaßnahmen des Straßennetzes (Bundes-, Landes-, Kommunalstraßen) 
auch mit Blick auf die bauzeitliche Verkehrsführung aufeinander abgestimmt, um größere Ver-
kehrsbeeinträchtigungen aufgrund von parallelen Baumaßnahmen möglichst zu minimieren. 
 
zu 1. Das Sanierungserfordernis der L 43 ist und gehört der oberen Priorisierungsgruppen des 
Erhaltungsmanagements an. Die L 43 zwischen Fühlingen und Roggendorf ist anhand der Pri-
orisierung mittelfristig für das Sanierungsprogramm der Regionalniederlassung Ville-Eifel des 
Landesbetriebs vorgesehen. Den genauen Umsetzungszeitpunkt werden wir zukünftig ge-
meinsam mit der Verwaltung der Stadt Köln abstimmen. Demzufolge können wir den genauen 
Zeitpunkt der Sanierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht benennen. 
 
zu 2. Bei Sanierungen von Bundes- und Landesstraßen werden bei den Anliegern keine Bei-
träge fällig. 
 
zu 3. Die Zielsetzung bei der Sanierung von Straßen ist es, die Verkehrsbeeinträchtigung auf 
ein Minimum zu reduzieren und die Streckenabschnitte vollumfänglich zu sanieren, wenn der 
Bedarf hierzu vorliegt. In dem angesprochenen Streckenabschnitt der L 43 muss geprüft wer-
den, inwieweit eine Sanierungsbedürftigkeit des Radweges vorliegt. 
 
zu 4. Der angesprochene Streckenabschnitt zwischen dem Ortseingang und dem Walter-
Dodde-Weg weist ein Verkehrsbelastung von 5.908 Kfz/d auf.“

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1013/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.04.2026
Erstellt
08.04.2026 13:08