1673/2022
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2212 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 1673/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022 2 Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2023 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenrei- nigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☒ Sonstiges Von der Entscheidung sind nur sehr wenige B ürger betroffen. Weiterhin w ürde eine Öffentlichkeitsbeteiligung einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen, so dass die notwendigen Änderungen nicht zeitnah vorgenommen werden k önnten Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 3 BV 5 Legende
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L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 5 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße
Anlage 4 BV 5 Zusammenfassung
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Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2023 Stadt Anlieger Stadt Anlieger neu: Am Walzwerk Stichstraße neben den Grundstücken Am Walzwerk 1 und 3 x x 1 Widmung alt: Amsterdamer Str. von Innere Kanalstr. bis nördliche Grenze Stadtbahnunterführung Amsterdamer Str./Gürtel H 2 2 von nördliche Grenze Stadtbahnunterführung Amsterdamer Str./Gürtel bis Bahnunterführung Industriestr. H 2 2 neu: Amsterdamer Str. von Innere Kanalstr. bis nördliche Grenze Stadtbahnunterführung Amsterdamer Str./Gürtel H 2 2 von nördliche Grenze Stadtbahnunterführung Amsterdamer Str./Gürtel bis Bahnunterführung Industriestr. H 2 2 Separater Geh- und Radweg von Florastr. bis Innere Kanalstr. entlang der Bahnschienen G 2 1 Widmung neu: Auf dem Stahlseil Stichstraße neben den Grundstücken Auf dem Stahlseil 1 und 3 x x 1 Widmung Straßenabschnitt von Josefine-Clouth-Str. 10 bis Auf dem Stahlseil 9 x 1 Widmung, niveaugleicher Ausbau alt: Franz-Clouth-Str. von Florastr. bis Zufahrt Umspannwerk A 1 1 neu: Franz-Clouth-Str. von Florastr. bis Zufahrt Umspannwerk A 1 1 Straßenabschnitt neben dem Grundstück Franz-Clouth-Str. 5a x 1 Widmung alt: Friedrichshafer Str. von Geldernstr. bis Wendehammer A 1 1 Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2023 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Fußweg bis Ulmer Str. x Verbindungsweg nördlich von Nr. 21 x neu: Friedrichshafer Str. von Geldernstr. bis Wendehammer A 1 1 von Wendehammer bis Ulmer Str. A 1 6, 8 Anlieger reinigen nicht/unzureichend, niveaugleicher Ausbau Verbindungsweg neben Ulmer Str. 27 zum Parkgürtel x 8 neu: Josefine-Clouth-Str. von Xantener Str. bis Seekabelstr., einschl. der Teilstücke entlang den Grundstücken Josefine-Clouth-Str. 15 und 17 sowie Josefine- Clouth-Str. 23 bis 27 x x 1 Widmung neu: Kautschukstr. von Kautschukstr. 1 bis 8 (Seekabelstr.) x x 1 Widmung neu: Seekabelstr. Platzfläche zwischen den Grundstücken Seekabelstr. 24 und 26 x 1 Widmung von Seekabelstr. 4 bis 28 x x 1 Widmung Seite 2
Anlage 2 BV 5 Vorblatt
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S T A D T B E Z I R K 5
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (21)
- Amsterdamer Straße
- Innere Kanalstraße
- Franz-Clouth-Straße 5a
- Florastraße
- Friedrichshafer Straße
- Geldernstraße
- Ulmer Straße 27
- Josefine-Clouth-Straße 10
- Xantener Straße
- Seekabelstraße 4
- Kautschukstraße 1
- Am Walzwerk 1
- Auf dem Stahlseil 1
- Industriestraße
- Hauptstraße
- Straße 10
- Straße 5a
- Parkgürtel
- Straße 15
- Straße A 1
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 1673/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.05.2022
- Erstellt
- 17.05.2022 09:42