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1673/2022

Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.06.2022, TOP 9.1.5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Anlage 3 BV 5 Legende

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Anlage 4 BV 5 Zusammenfassung

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Anlage 2 BV 5 Vorblatt

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2212 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1673/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur 
Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der 
Hauptsatzung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der 
Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung 
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022

2 
Begründung: 
 
Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die 
Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2023 
den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. 
Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit 
Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden 
müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. 
Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge-
schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). 
Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh-
nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und 
Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. 
Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 
8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenrei-
nigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher 
ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fortschreibung 
des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. 
Anlagen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1774 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☒ Sonstiges Von der Entscheidung sind nur sehr wenige B ürger 
betroffen. Weiterhin w ürde eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung einen erheblichen 
Zeitraum in Anspruch nehmen, so dass die 
notwendigen Änderungen nicht zeitnah 
vorgenommen werden k önnten  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung  der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 3 BV 5 Legende

664 Zeichen

L E G E N D E 
Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 5 
Straßenreinigung 
Kennziffer 
A Aus widmungstechnischen Gründen 
1. Zusetzungen 
2. Streichungen 
B Aus anderen rechtlichen Gründen 
3. Änderung der Kategorie 
C Aus sachlichen Gründen 
4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 
5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 
6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 
7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g 
D Aus redaktionellen Gründen 
8. Berichtigungen und Präzisierungen 
Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS 
A Anliegerstraße 
H Hauptstraße 
G Gehweg 
FG Fußgängergeschäftsstraße

Anlage 4 BV 5 Zusammenfassung

2241 Zeichen

Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2023 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
neu: 
Am Walzwerk 
Stichstraße neben den Grundstücken Am Walzwerk 1 und 3 x x 1 Widmung 
alt: 
Amsterdamer Str. 
von Innere Kanalstr. bis nördliche Grenze Stadtbahnunterführung 
Amsterdamer Str./Gürtel 
H 2 2
von nördliche Grenze Stadtbahnunterführung Amsterdamer 
Str./Gürtel bis Bahnunterführung Industriestr. 
H 2 2
neu: 
Amsterdamer Str. 
von Innere Kanalstr. bis nördliche Grenze Stadtbahnunterführung 
Amsterdamer Str./Gürtel 
H 2 2
von nördliche Grenze Stadtbahnunterführung Amsterdamer 
Str./Gürtel bis Bahnunterführung Industriestr. 
H 2 2
Separater Geh- und Radweg von Florastr. bis Innere Kanalstr. entlang 
der Bahnschienen 
G 2 1 Widmung 
neu: 
Auf dem Stahlseil 
Stichstraße neben den Grundstücken Auf dem Stahlseil 1 und 3 x x 1 Widmung 
Straßenabschnitt von Josefine-Clouth-Str. 10 bis Auf dem Stahlseil 9 x 1 Widmung, niveaugleicher Ausbau 
alt: 
Franz-Clouth-Str. 
von Florastr. bis Zufahrt Umspannwerk A 1 1
neu: 
Franz-Clouth-Str. 
von Florastr. bis Zufahrt Umspannwerk A 1 1
Straßenabschnitt neben dem Grundstück Franz-Clouth-Str. 5a x 1 Widmung 
alt: 
Friedrichshafer Str. 
von Geldernstr. bis Wendehammer A 1 1
Straße Straßen- 
art 
Art der 
Änderung 
Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
Seite 1

Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2023 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Straße Straßen- 
art 
Art der 
Änderung 
Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
Fußweg bis Ulmer Str. x
Verbindungsweg nördlich von Nr. 21 x
neu: 
Friedrichshafer Str. 
von Geldernstr. bis Wendehammer A 1 1
von Wendehammer bis Ulmer Str. A 1 6, 8 Anlieger reinigen nicht/unzureichend, 
niveaugleicher Ausbau 
Verbindungsweg neben Ulmer Str. 27 zum Parkgürtel x 8
neu: 
Josefine-Clouth-Str. 
von Xantener Str. bis Seekabelstr., einschl. der Teilstücke entlang 
den Grundstücken Josefine-Clouth-Str. 15 und 17 sowie Josefine- 
Clouth-Str. 23 bis 27 
x x 1 Widmung 
neu: 
Kautschukstr. 
von Kautschukstr. 1 bis 8 (Seekabelstr.) x x 1 Widmung 
neu: 
Seekabelstr. 
Platzfläche zwischen den Grundstücken Seekabelstr. 24 und 26 x 1 Widmung 
von Seekabelstr. 4 bis 28 x x 1 Widmung 
Seite 2

Anlage 2 BV 5 Vorblatt

24 Zeichen

S T A D T B E Z I R K  5

Beratungsverlauf (1)

09.06.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (21)

  • Amsterdamer Straße
  • Innere Kanalstraße
  • Franz-Clouth-Straße 5a
  • Florastraße
  • Friedrichshafer Straße
  • Geldernstraße
  • Ulmer Straße 27
  • Josefine-Clouth-Straße 10
  • Xantener Straße
  • Seekabelstraße 4
  • Kautschukstraße 1
  • Am Walzwerk 1
  • Auf dem Stahlseil 1
  • Industriestraße
  • Hauptstraße
  • Straße 10
  • Straße 5a
  • Parkgürtel
  • Straße 15
  • Straße A 1
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
1673/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.05.2022
Erstellt
17.05.2022 09:42