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1031/2019

Tempo 30 Am Baggerfeld

Mitteilung BV 27.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 16.05.2019, TOP 8.1.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2651 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66 
 
Vorlagen-Nummer 
 1031/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.05.2019 
 
Tempo 30 Am Baggerfeld 
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 21.06.2018, TOP 8.3.3 
Beschlusstext: 
 
„Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit einer Datenerhebung hinsichtlich der 
Anzahl der Fahrzeuge, Geschwindigkeit der Fahrzeuge und Anzahl der Fußgänger-Querungen auf 
der Straße Am Baggerfeld zwischen den Straßen Am Braunsacker und Weilerstraße.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Aufgrund des gefassten Beschlusses wurde auf der Straße Am Baggerfeld zwischen Weilerstraße 
und Am Braunsacker im Dezember 2018 eine entsprechende Verkehrsuntersuchung veranlasst Da 
diese Untersuchungen repräsentative Werte aufzeigen sollten, wurden die Erhebungen außerhalb der 
Schulferien, sowie in den Wochen, die keine Feiertage beinhalten, durchgeführt.  
Im Rahmen der Untersuchung wurden die gefahrenen Geschwindigkeiten über einen Zeitraum von 24 
Stunden erhoben. Als Maß der Betrachtung wurde die V 85 und die Vavg (durchschnittliche Ge-
schwindigkeit) herangezogen. Die V 85-Geschwindigkeit gibt diejenige Geschwindigkeit an, die von 
85 % der beobachteten Kraftfahrzeugführer nicht überschritten worden ist. 
Im Querschnitt wurde die Straße Am Baggerfeld von ca. 12.000 Fahrzeugen insgesamt in beiden 
Fahrtrichtungen befahren. Im Querschnitt fuhren ca. 600 Lkws insgesamt in beiden Fahrtrichtungen. 
Die Verkehrszahlen entsprechen dem Charakter einer Verbindungsstraße, wobei die Zahlen gegen-
über vergleichbaren Straßen noch unterschritten werden. 
Die o. a. Messungen ergaben eine V 85 bei beiden Fahrtrichtungen von 49 km/h und eine Vavg von 
41 km/h. Somit zeigen die Untersuchungsergebnisse in Bezug auf die Verkehrsbelastung sowie die 
gefahrenen Geschwindigkeiten keine Defizite auf. 
 
Gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Beschränkungen und Verbote des 
fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse 
eine Gefahrenlage besteht. Eine Gefahrenlage liegt auf der Straße Am Baggerfeld nicht vor. In den 
letzten Jahren wurde die Straße weder von der Unfallkommission der Stadt Köln, noch von der Polizei 
thematisiert. Daher wird als Ergebnis von einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Straße Am 
Baggerfeld abgesehen. 
 
Eine Zählung der Fußgängerquerungen ist noch nicht erfolgt. 
 
Für die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln wird auf Antrag vom hiesigen Amt eine Dul-
dung der Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes erteilt.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1031/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
27.03.2019
Erstellt
15.03.2019 11:02