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Tempo 30 Am Baggerfeld

Mitteilung BV 1031/2019 vom 27.03.2019

Stand: Am 16.05.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 Vorlagen-Nummer 1031/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.05.2019 Tempo 30 Am Baggerfeld hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 21.06.2018, TOP 8.3.3 Beschlusstext: „Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit einer Datenerhebung hinsichtlich der Anzahl der Fahrzeuge, Geschwindigkeit der Fahrzeuge und Anzahl der Fußgänger-Querungen auf der Straße Am Baggerfeld zwischen den Straßen Am Braunsacker und Weilerstraße.“ Mitteilung der Verwaltung: Aufgrund des gefassten Beschlusses wurde auf der Straße Am Baggerfeld zwischen Weilerstraße und Am Braunsacker im Dezember 2018 eine entsprechende Verkehrsuntersuchung veranlasst Da diese Untersuchungen repräsentative Werte aufzeigen sollten, wurden die Erhebungen außerhalb der Schulferien, sowie in den Wochen, die keine Feiertage beinhalten, durchgeführt. Im Rahmen der Untersuchung wurden die gefahrenen Geschwindigkeiten über einen Zeitraum von 24 Stunden erhoben. Als Maß der Betrachtung wurde die V 85 und die Vavg (durchschnittliche Ge- schwindigkeit) herangezogen. Die V 85-Geschwindigkeit gibt diejenige Geschwindigkeit an, die von 85 % der beobachteten Kraftfahrzeugführer nicht überschritten worden ist. Im Querschnitt wurde die Straße Am Baggerfeld von ca. 12.000 Fahrzeugen insgesamt in beiden Fahrtrichtungen befahren. Im Querschnitt fuhren ca. 600 Lkws insgesamt in beiden Fahrtrichtungen. Die Verkehrszahlen entsprechen dem Charakter einer Verbindungsstraße, wobei die Zahlen gegen- über vergleichbaren Straßen noch unterschritten werden. Die o. a. Messungen ergaben eine V 85 bei beiden Fahrtrichtungen von 49 km/h und eine Vavg von 41 km/h. Somit zeigen die Untersuchungsergebnisse in Bezug auf die Verkehrsbelastung sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten keine Defizite auf. Gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Eine Gefahrenlage liegt auf der Straße Am Baggerfeld nicht vor. In den letzten Jahren wurde die Straße weder von der Unfallkommission der Stadt Köln, noch von der Polizei thematisiert. Daher wird als Ergebnis von einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Straße Am Baggerfeld abgesehen. Eine Zählung der Fußgängerquerungen ist noch nicht erfolgt. Für die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln wird auf Antrag vom hiesigen Amt eine Dul- dung der Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes erteilt.

Beratungsverlauf

  1. 16.05.2019

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 8.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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