0580/2025
Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde betreffend Flüchtlingsunterkunft Kuckucksweg 8
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Mitteilung BV
1639 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 0580/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 10.03.2025 Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde betreffend Flüchtlingsunterkunft Kuckucksweg 8 Sachverhalt: Das Grundstück Kuckucksweg 8 liegt im durch den Landschaftsplan der Stadt Köln festge- setzten Landschaftsschutzgebiet L18 (Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf). Im Jahr 2014 wurde durch die Untere Naturschutzbehörde mit Beteiligung des Naturschutz- beirates eine Befreiung für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Kuckucksweg 8-10 erteilt. Das Flüchtlingswohnheim wurde auf der Fläche errichtet. In 2018 wurde für die Fläche zwischen der errichteten Flüchtlingsunterkunft und der angren- zenden Wohnbebauung ein Vorbescheid für die Erweiterung der Flüchtlingsunterkunft erteilt. Die Fläche wurde in diesem Zuge nach §35 BauGB (Außenbereich) planungsrechtlich beur- teilt. Es wurde darauf hingewiesen, dass nach Einreichung aller Unterlagen und Beiratsbeteili- gung eine Befreiung ins Aussicht gestellt werden kann. 2024 wurde ein Bauantrag gestellt und die Fläche Kuckucksweg 8 durch das Bauaufsichtsamt nach §34 BauGB (Innenbereich) beurteilt, wonach das Sachgebiet Landschaftsschutz bei der Unteren Naturschutzbehörde nicht zu beteiligen wäre. Ergebnis: Nach Abstimmungen zwischen dem Bauaufsichtsamt, dem Umweltamt und dem Beiratsvorsit- zenden wurden die Flächen nach §35 BauGB beurteilt. Außerdem erfolgt die Eintragung einer Baulast mit dem Hinweis, dass die Grundstücke nach §35 BauGB beurteilt sind.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0580/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 24.02.2025
- Erstellt
- 21.02.2025 13:43