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Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde betreffend Flüchtlingsunterkunft Kuckucksweg 8

Mitteilung BV 0580/2025 vom 24.02.2025

Stand: Am 10.03.2025 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung BV

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    Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 0580/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 10.03.2025 Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde betreffend Flüchtlingsunterkunft Kuckucksweg 8 Sachverhalt: Das Grundstück Kuckucksweg 8 liegt im durch den Landschaftsplan der Stadt Köln festge- setzten Landschaftsschutzgebiet L18 (Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf). Im Jahr 2014 wurde durch die Untere Naturschutzbehörde mit Beteiligung des Naturschutz- beirates eine Befreiung für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Kuckucksweg 8-10 erteilt. Das Flüchtlingswohnheim wurde auf der Fläche errichtet. In 2018 wurde für die Fläche zwischen der errichteten Flüchtlingsunterkunft und der angren- zenden Wohnbebauung ein Vorbescheid für die Erweiterung der Flüchtlingsunterkunft erteilt. Die Fläche wurde in diesem Zuge nach §35 BauGB (Außenbereich) planungsrechtlich beur- teilt. Es wurde darauf hingewiesen, dass nach Einreichung aller Unterlagen und Beiratsbeteili- gung eine Befreiung ins Aussicht gestellt werden kann. 2024 wurde ein Bauantrag gestellt und die Fläche Kuckucksweg 8 durch das Bauaufsichtsamt nach §34 BauGB (Innenbereich) beurteilt, wonach das Sachgebiet Landschaftsschutz bei der Unteren Naturschutzbehörde nicht zu beteiligen wäre. Ergebnis: Nach Abstimmungen zwischen dem Bauaufsichtsamt, dem Umweltamt und dem Beiratsvorsit- zenden wurden die Flächen nach §35 BauGB beurteilt. Außerdem erfolgt die Eintragung einer Baulast mit dem Hinweis, dass die Grundstücke nach §35 BauGB beurteilt sind.

Beratungsverlauf

  1. 10.03.2025

    Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

    TOP 6.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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