Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde betreffend Flüchtlingsunterkunft Kuckucksweg 8
Mitteilung BV 0580/2025 vom 24.02.2025
Stand: Am 10.03.2025 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 0580/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 10.03.2025 Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde betreffend Flüchtlingsunterkunft Kuckucksweg 8 Sachverhalt: Das Grundstück Kuckucksweg 8 liegt im durch den Landschaftsplan der Stadt Köln festge- setzten Landschaftsschutzgebiet L18 (Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf). Im Jahr 2014 wurde durch die Untere Naturschutzbehörde mit Beteiligung des Naturschutz- beirates eine Befreiung für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Kuckucksweg 8-10 erteilt. Das Flüchtlingswohnheim wurde auf der Fläche errichtet. In 2018 wurde für die Fläche zwischen der errichteten Flüchtlingsunterkunft und der angren- zenden Wohnbebauung ein Vorbescheid für die Erweiterung der Flüchtlingsunterkunft erteilt. Die Fläche wurde in diesem Zuge nach §35 BauGB (Außenbereich) planungsrechtlich beur- teilt. Es wurde darauf hingewiesen, dass nach Einreichung aller Unterlagen und Beiratsbeteili- gung eine Befreiung ins Aussicht gestellt werden kann. 2024 wurde ein Bauantrag gestellt und die Fläche Kuckucksweg 8 durch das Bauaufsichtsamt nach §34 BauGB (Innenbereich) beurteilt, wonach das Sachgebiet Landschaftsschutz bei der Unteren Naturschutzbehörde nicht zu beteiligen wäre. Ergebnis: Nach Abstimmungen zwischen dem Bauaufsichtsamt, dem Umweltamt und dem Beiratsvorsit- zenden wurden die Flächen nach §35 BauGB beurteilt. Außerdem erfolgt die Eintragung einer Baulast mit dem Hinweis, dass die Grundstücke nach §35 BauGB beurteilt sind.
Beratungsverlauf
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10.03.2025
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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