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0600/2019

5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von Wohnungsbaumaßnahmen), Chorweiler

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 16.05.2019, TOP 9.1.1

Anlage 1.6.BV- Chorweiler_Gewerbe und Erschließung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1.6.BV- Chorweiler_Gewerbe und Erschließung

2210 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2019-2023 ff
Stadtbezirk 6
Finanzstelle  6601-1201-6-8006 (Erschließung Chorweiler)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht/B-Plan-Nr.
Projekt-Nr./WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2019
Bedarf 
2020
Bedarf 
2021
Bedarf 
2022
Bedarf 
2023 ff.
Fühlingen Kasseler Weg Am Kutzpfädchen -
Ausbauende
Vollausbau BPl.-Nr. 63560/05 ja 400.000 0 0 0 400.000 0
Merkenich Gewerbegebiet 
Causemannstraße 
(Rudi-Jähne-Straße/ 
Unterer Herbstweg)
Endausbau Vollausbau 
Gewerbe
BPl.-Nr. 6654/03 nein 1.500.000 *) *) *) *) *)
Merkenich Gewerbegebiet 
Feldkassel/Langel 3. BA 
(Ernst-Abbe-Str., Friedrich-
Otto-Schott-Str.)
Vollausbau 
Gewerbe
BPl.-Nr. 6456/06-02 nein 2.500.000 *) *) *) *) *)
Worringen Parallelweg Hackenbroicher Straße - 
Ortsumgehung Roggendorf
Vollausbau BPl.-Nr. 5858/02 nein 700.000 700.000 0 0 0 0
Esch/Auweiler Damianstraße Haus-Nr. 16a bis Griesberger 
Straße
Restausbau BPl.-Nr. 60533/02 nein 100.000 0 0 100.000 0 0
Esch/Pesch/
Auweiler
Im Gewerbegebiet Pesch Pa 313 bzw. 316 -
Wendekreis
Restausbau 
Gewerbe
BPl.-Nr. 61529/02 ja 165.000 *) *) *) *) 165.000
Roggendorf/
Thenhoven
Baptiststraße Wendeplatz östlich der Bahn Restausbau § 125 BauGB ja 300.000 0 0 0 0 300.000
Roggendorf/
Thenhoven
Bruchpfädchen Haus-Nummern 11 - 13 Restausbau BPl.-Nr. 59579/03 nein 240.000 0 0 100.000 140.000 0
- Anlage 1.6.BV -

Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2019-2023 ff
Stadtbezirk 6
Finanzstelle  6601-1201-6-8006 (Erschließung Chorweiler)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht/B-Plan-Nr.
Projekt-Nr./WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2019
Bedarf 
2020
Bedarf 
2021
Bedarf 
2022
Bedarf 
2023 ff.
Worringen An den Kaulen Haus-Nummern 82 - 112 Restausbau
Gehwege
BPl.-Nr. 67590/04 ja 190.000 0 0 0 0 190.000
Worringen Brombeergasse Alte Neusser Landstraße -
Schmaler Wall
Restausbau § 125 BauGB nein 300.000 0 200.000 100.000 0 0
Worringen Stürzelberger Weg Haus Nummern 12 - 34 Ausbau 
Gehwege
BPl.-Nr. 5859/03 ja 70.000 0 70.000 0 0 0
700.000 270.000 300.000 540.000 655.000Insgesamt:
- Anlage 1.6.BV -

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4697 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0600/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von 
Wohnungsbaumaßnahmen), Chorweiler 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler stellt den Bedarf für die Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher 
Bedeutung für die Jahre 2019 ff. entsprechend der Anlage fest und beauftragt die Verwaltung mit der 
Umsetzung dieser Maßnahmen. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   700.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja z. Zt. unbekannt 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   14.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   z. Zt. unbekannt € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige Bezirksvertretung zu 
beschließen. Erschließungsmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung sind durch den Verkehrs-
ausschuss zu beschließen. 
 
Die zu beschließenden Erschließungsmaßnahmen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Er-
schließungen im Rahmen von Wohnungsbaumaßnahmen sind im gesamten Programmzeitraum ak-
tuell nicht geplant. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: 
 
   Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 
   2019   2020-2022  2023 ff. 
 
 
Erschließung        700.000 €        1.110.000 €  655.000 € 
 
Wohnungsbau       0 €           0 €   0 € 
 
 
Insgesamt        700.000 €        1.110.000 €  655.000 € 
 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2019 im Teilfinanzplan 
1201 - Straßen, Wege, Plätze -  veranschlagt und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Mehrbedarfe bei 
einzelnen Finanzstellen im Haushaltsjahr 2019 können durch budgetneutrale Mittelumschichtungen 
gedeckt werden. Für den Zeitraum ab 2020 werden die jetzt ermittelten Bedarfe im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020/2021 (inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024) bei den

3 
einzelnen Finanzstellen entsprechend veranschlagt. 
 
Die in der Anlage mit *) gekennzeichneten Maßnahmen in Gewerbegebieten wurden lediglich mit den 
benötigten Gesamtkosten angegeben. Eine Verteilung auf die einzelnen Jahre erfolgte nicht, da die 
Ausführung regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen abhängt. 
 
Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2019 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf-
grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli-
chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen 
zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. 
 
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2019 - 2023 ff.) dargestellt. Hier 
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetriebe abhängig ist. 
 
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen 
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist 
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. 
 
Sollten im Laufe des Jahres 2019 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah-
men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus 
früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß-
nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen 
oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind.  
 
Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlage: 
 
Anlage 1.6.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung

Beratungsverlauf (1)

16.05.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Causemannstraße
  • Ernst-Abbe-Straße
  • Damianstraße
  • Alte Neusser Landstraße
  • Unterer Herbstweg
  • Am Kutzpfädchen
  • Hackenbroicher Straße
  • Im Gewerbegebiet Pesch
  • Griesberger Straße
  • Stürzelberger Weg
  • Baptiststraße
  • Bruchpfädchen
  • An den Kaulen
  • Brombeergasse
  • Schmaler Wall
  • Kasseler Weg
  • Parallelweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0600/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.04.2019
Erstellt
19.02.2019 11:51