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5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von Wohnungsbaumaßnahmen), Chorweiler

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0600/2019 vom 18.04.2019

Stand: Am 16.05.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1.6.BV- Chorweiler_Gewerbe und Erschließung

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    Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2019-2023 ff Stadtbezirk 6 Finanzstelle 6601-1201-6-8006 (Erschließung Chorweiler) Ortslage Straße von bis Baurecht/B-Plan-Nr. Projekt-Nr./WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2019 Bedarf 2020 Bedarf 2021 Bedarf 2022 Bedarf 2023 ff. Fühlingen Kasseler Weg Am Kutzpfädchen - Ausbauende Vollausbau BPl.-Nr. 63560/05 ja 400.000 0 0 0 400.000 0 Merkenich Gewerbegebiet Causemannstraße (Rudi-Jähne-Straße/ Unterer Herbstweg) Endausbau Vollausbau Gewerbe BPl.-Nr. 6654/03 nein 1.500.000 *) *) *) *) *) Merkenich Gewerbegebiet Feldkassel/Langel 3. BA (Ernst-Abbe-Str., Friedrich- Otto-Schott-Str.) Vollausbau Gewerbe BPl.-Nr. 6456/06-02 nein 2.500.000 *) *) *) *) *) Worringen Parallelweg Hackenbroicher Straße - Ortsumgehung Roggendorf Vollausbau BPl.-Nr. 5858/02 nein 700.000 700.000 0 0 0 0 Esch/Auweiler Damianstraße Haus-Nr. 16a bis Griesberger Straße Restausbau BPl.-Nr. 60533/02 nein 100.000 0 0 100.000 0 0 Esch/Pesch/ Auweiler Im Gewerbegebiet Pesch Pa 313 bzw. 316 - Wendekreis Restausbau Gewerbe BPl.-Nr. 61529/02 ja 165.000 *) *) *) *) 165.000 Roggendorf/ Thenhoven Baptiststraße Wendeplatz östlich der Bahn Restausbau § 125 BauGB ja 300.000 0 0 0 0 300.000 Roggendorf/ Thenhoven Bruchpfädchen Haus-Nummern 11 - 13 Restausbau BPl.-Nr. 59579/03 nein 240.000 0 0 100.000 140.000 0 - Anlage 1.6.BV - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2019-2023 ff Stadtbezirk 6 Finanzstelle 6601-1201-6-8006 (Erschließung Chorweiler) Ortslage Straße von bis Baurecht/B-Plan-Nr. Projekt-Nr./WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2019 Bedarf 2020 Bedarf 2021 Bedarf 2022 Bedarf 2023 ff. Worringen An den Kaulen Haus-Nummern 82 - 112 Restausbau Gehwege BPl.-Nr. 67590/04 ja 190.000 0 0 0 0 190.000 Worringen Brombeergasse Alte Neusser Landstraße - Schmaler Wall Restausbau § 125 BauGB nein 300.000 0 200.000 100.000 0 0 Worringen Stürzelberger Weg Haus Nummern 12 - 34 Ausbau Gehwege BPl.-Nr. 5859/03 ja 70.000 0 70.000 0 0 0 700.000 270.000 300.000 540.000 655.000Insgesamt: - Anlage 1.6.BV -
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 0600/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von Wohnungsbaumaßnahmen), Chorweiler Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler stellt den Bedarf für die Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung für die Jahre 2019 ff. entsprechend der Anlage fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung dieser Maßnahmen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 700.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja z. Zt. unbekannt % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 14.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten z. Zt. unbekannt € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungsmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung sind durch den Verkehrs- ausschuss zu beschließen. Die zu beschließenden Erschließungsmaßnahmen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Er- schließungen im Rahmen von Wohnungsbaumaßnahmen sind im gesamten Programmzeitraum ak- tuell nicht geplant. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 2019 2020-2022 2023 ff. Erschließung 700.000 € 1.110.000 € 655.000 € Wohnungsbau 0 € 0 € 0 € Insgesamt 700.000 € 1.110.000 € 655.000 € Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2019 im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - veranschlagt und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Mehrbedarfe bei einzelnen Finanzstellen im Haushaltsjahr 2019 können durch budgetneutrale Mittelumschichtungen gedeckt werden. Für den Zeitraum ab 2020 werden die jetzt ermittelten Bedarfe im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020/2021 (inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024) bei den 3 einzelnen Finanzstellen entsprechend veranschlagt. Die in der Anlage mit *) gekennzeichneten Maßnahmen in Gewerbegebieten wurden lediglich mit den benötigten Gesamtkosten angegeben. Eine Verteilung auf die einzelnen Jahre erfolgte nicht, da die Ausführung regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen abhängt. Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2019 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf- grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli- chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2019 - 2023 ff.) dargestellt. Hier kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto- ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe- rungsbetriebe abhängig ist. Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen (z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli- zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die- ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. Sollten im Laufe des Jahres 2019 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah- men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß- nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind. Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlage: Anlage 1.6.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung

Beratungsverlauf

  1. 16.05.2019

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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