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AN/0630/2024

Darstellung der Planung und Handlungsalternativen bezüglich der Zukunft des Großmarkts in Köln-Raderberg

Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) 21.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.05.2024, TOP 8.2.4

Antrag nach § 3 (FDP BV2)

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Antrag nach § 3 (FDP BV2)

4773 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0630/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 Gremium  Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.05.2024 
 
Darstellung der Planung und Handlungsalternativen bezüglich der Zukunft des 
Großmarkts in Köln-Raderberg 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die FDP-Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Bezirksvertretungssitzung zum 06.05.2024 zu setzen:  
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, für das nun eingetretene Szenario, dass der 1. FC Köln mit 
seinen Club-Anlagen nicht nach Marsdorf umziehen wird, die hierauf jetzt bestehenden 
Planungen und Handlungsalternativen  bezüglich des Schicksals und Bestands des 
Großmarkts in Köln-Raderberg alsbald schriftlich darzustellen und auf mögliche Rückfragen 
Antwort zu geben.   
 
Begründung:  
Der 1. FC Köln hat jüngst mitgeteilt, dass er seine Neubaupläne für einen Campus an der 
Toyota-Alle in Köln-Marsdorf nicht weiterverfolgt. Neben dem geplanten Trainingsgelände war 
dort als Ersatz für den Großmarkt auch ein Frischezentrum, später sodann ein sogenannter 
„Food Hub“, geplant.  
 
Mit der Entscheidung des 1. FC Köln und der nun eingetretenen Situation erhält somit auch 
die Zukunftsplanung der Händler am Großmarkt samt ihren über 1.300 Mitarbeitern und deren 
Familien einen herben R ückschlag. Nach dem jetzigen Stand werden für die Händler zum 
31.12.2025 die Verträge über die Nutzung des jetzigen Standorts in Köln-Raderberg  
 
in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1  
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
www.fdp-koeln.de 
FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln

auslaufen. Eine für finanzielle Investitionen und Kreditwürdigkeit notwendige positive 
Fortführungsprognose ist zum Leidwesen der Unternehmen am Großmarkt zum jetzigen 
Zeitpunkt somit nicht gegeben. Auch sind die Bauwerke vor Ort weiterhin in einem schlechten 
Zustand. Es ist daher ernstlich zu befürchten, dass bis zum 01.01.2026 kein neuer Standort 
gefunden, eingerichtet und betrieben werden kann. Die Auflösung des Großmarktes hätte für 
die Stadt Köln und die bis in die Niederlande und Frankfurt/Main reichende Umgebung 
gravierende negative Folgen.  
 
Dies käme für den Wirtschaftsstandort Köln einem wirtschaftlichen Armutszeugnis gleich.  
So verfügt der Großmarkt am aktuellen Standort über eine Marktfläche von rund 238.000 m² 
und gehört zu einem der größten Großmärkte Deutschlands, stellt also einen nicht 
unbedeutenden Wirtschaftsfaktor mit einem beachtlichen Gewer besteueraufkommen im 
Millionen Euro Bereich dar. Dabei versorgt der Großmarkt mit seinen über 200 Unternehmen 
alleine im Stadtbezirk Rodenkirchen sämtliche dort stattfindenden Wochenmärkte, 
Gewerbetreibende aus dem Gastrobereich sowie Großverbraucher (z.B. Altenheime, 
Krankenhaus).  
 
Um den Wegfall der Institution „Großmarkt“ zu verhindern, gibt es nach Ansicht der 
Händlerschaft derzeitig sieben denkbare, positive wie negative, Szenarien:  
 
1) zeitliche Verlängerung des bisherigen Standorts bis mindestens 2030 
2) Errichtung eines „Food Hub“ am geplanten Standort in Marsdorf  
3) Clusterlösung unter Nutzung örtlich verschiedener Standorte 
4) Auflösung des Großmarkts und Weggang der Händler  
5) Errichtung eines Großmarkts mit gleicher wie bisheriger Fläche am geplanten Standort in     
l    Marsdorf  
6) Errichtung eines Großmarktes an einem gänzlich neuen Standort unter städtischer oder         
I    privater Leitung 
 
Von den Händlern bevorzugt wird dabei vorrangig die Alternative 1). Für diese spricht eine 
sofort eintretende positive Fortführungsprognose und Planungssicherheit. Die Alternativen 3) 
und 4) finden im Gegensatz dazu bei der Händlerschaft keinerlei Zustimmung, während es bei 
den Alternativen 2), 5) und 6) aufgrund des zeitlichen Faktors, wettbewerblic her sowie 
baurechtlicher Aspekte sicherlich noch intensiven Abklärung bedürfen würde.  
 
Die Verwaltung wird daher aufgefordert, ihre für das nun eingetretene Szenario bestehenden 
Planungen und Handlungsalternativen im Interesse des aktuell in Köln -Raderberg 
beheimateten Großmarkts, der Wirtschaft und letztlich der Bevölkerung der Stadt Köln und 
somit auch des Stadtbezirks Köln-Rodenkirchen schriftlich darzustellen.   
 
Weitere Begründung erfolgt schriftlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Karl Wolters                      Rüdiger Nies

Beratungsverlauf (1)

06.05.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0630/2024
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
Datum
21.04.2024
Erstellt
21.04.2024 15:24