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3632/2025

Zuschuss für den Rosenmontagszug und die Straßendekoration an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ 2026

Beschlussvorlage Ausschuss 19.01.2026

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 02.02.2026, TOP 10.12

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

5804 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4518 
 
Vorlagen-Nummer 
 3632/2025 
Freigabedatum 
19.01.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss für den Rosenmontagszug und die Straßendekoration an die „Gemeinnützige 
Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH„ 2026  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Verwendung von Mitteln in Höhe von 
237.011,00 € als Zuschuss an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals 
mbH“ für den Rosenmontagszug und die Aufstellung der Straßendekoration für 2026. 
 
Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Kölnischen Stadtmuseums in der Produkt-
gruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im 
Haushaltsjahr 2026 im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagt. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe eines Zuschusses in Höhe von 
237.011,00 € an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ für den 
Rosenmontagszug und die Aufstellung der Straßendekoration für 2026. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2026 
Finanzausschuss 02.02.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  237.011,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Kulturelle Bedeutung und historische Verankerung 
Seit 1823 findet in Köln ein Rosenmontagszug statt – der älteste und bekannteste der Rosen-
montagszüge Deutschlands. Hunderttausende besuchen am Rosenmontag die Stadt, um den 
Zug zu erleben. Das jährlich wechselnde Sessionsmotto spiegelt sich in der Gestaltung des 
Zugs wider: Populäre und aktuelle Themen aus Politik, Sport und Wirtschaft, aber auch Ge-
sellschaft und Stadtleben werden auf den Persiflagewagen parodiert. Fest- und Prunkwagen 
vieler Gesellschaften vervollständigen das bunte Bild. Unter dem diesjährigen Motto „ALAAF – 
Mer dun et för Kölle!“ führt der Zug vom Chlodwigplatz durch die Altstadt bis zur Gregorius-
Maurus-Straße. Seit 1973 wird der Rosenmontagszugweg in der Innenstadt zudem durch 
große, leuchtende Figuren geschmückt, die sechs Wochen vor Aschermittwoch die Straßen 
und Plätze Kölns erhellen. Diese Lichtfiguren wurden der Stadt Köln anlässlich des 150-jähri-
gen Jubiläums des „Festkomitee Kölner Karneval von 1823 e.V.“ geschenkt. Die „Gemeinnüt-
zige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“, die den Rosenmontagszug organisiert und 
durchführt, ist für deren Instandhaltung, Lagerung sowie für Auf- und Abbau verantwortlich. 
 
Beim Rosenmontagszug handelt es sich um das zentrale Ereignis des Kölner Karnevals, das 
weit über die Stadtgrenzen hinaus strahlt und einen nachweisbaren Beitrag zur städtischen 
Wirtschaft leistet. Der Rosenmontagszug ist nicht nur die traditionsreichste, sondern auch die

3 
publikumsstärkste Karnevalsveranstaltung Deutschlands. Mehr als 12.500 ehrenamtliche Teil-
nehmer*innen engagieren sich jedes Jahr im Rosenmontagszug. Hunderttausende Tourist*in-
nen aus dem In- und Ausland besuchen am Rosenmontag die Stadt. 
 
Soziokulturelle Funktion und Ehrenamt 
Zusätzlich hat der Kölner Karneval eine überragende soziale Funktion. Zahlreiche Vereine 
und Initiativen engagieren sich ehrenamtlich und leisten mit ihren Projekten einen wichtigen 
Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Zuschüsse sichern die Teilhabe breiter Be-
völkerungsgruppen, fördern Inklusion sowie Jugend- und Familienarbeit und tragen zur sozia-
len Stabilität in den Veedeln bei.  
 
Zugesagte Struktursicherung 
Die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbh“ trägt als Veranstalterin die Ver-
antwortung für die umfassende Organisation, darunter Sicherheits- und Sanitätsdienste, Stra-
ßensperrungen, Reinigung sowie zahlreiche logistische Maßnahmen. Steigende Kostenstruk-
turen, wachsende Anforderungen an Sicherheit und Logistik sowie veränderte ehrenamtliche 
Strukturen erfordern eine systematische und planbare Förderung. Die jahrzehntelangen jährli-
chen Förderungen sind obligatorischer Bestandteil der Kalkulation des Vereins.  
 
Das Ausbleiben der Zahlungen würde den Verein in eine finanzielle Notlage führen. Diese Be-
schlussvorlage schafft die Grundlage, um sowohl die notwendigen Strukturen als auch die Zu-
kunftsfähigkeit des immateriellen Kulturerbes Kölns zu sichern. Die Bestimmungen der Bewirt-
schaftungsverfügung vom 18.12.2025 sind erfüllt, da bestehende und zur Aufgabenerfüllung 
benötigte Strukturen ohne die Förderung zerstört werden würden. 
 
Finanzierung: 
Der Haushaltsplan 2025/2026 beinhaltet für 2026 im Teilergebnisplan des Kölnischen Stadt-
museums in Produktgruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferauf-
wendungen eine Ermächtigung zur Leistung eines Zuschusses in Höhe von 237.011,00 € an 
die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ zur Durchführung des Kölner 
Rosenmontagszuges und zur Aufstellung der Straßendekoration. Der Betrag setzt sich wie 
folgt zusammen: 
 
• Rosenmontagszug                         214.151,00 €  
• Aufstellung der Straßendekoration   22.860,00 €.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

882 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Beschlussvorlage handelt es sich um eine rein finanzielle Entscheidung, es besteht keine 
inhaltliche Gestaltungsmöglichkeit. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

29.01.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2026 Finanzausschuss
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3632/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.01.2026
Erstellt
18.12.2025 12:19