3632/2025
Zuschuss für den Rosenmontagszug und die Straßendekoration an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ 2026
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/4518 Vorlagen-Nummer 3632/2025 Freigabedatum 19.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss für den Rosenmontagszug und die Straßendekoration an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH„ 2026 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Verwendung von Mitteln in Höhe von 237.011,00 € als Zuschuss an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ für den Rosenmontagszug und die Aufstellung der Straßendekoration für 2026. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Kölnischen Stadtmuseums in der Produkt- gruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2026 im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagt. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe eines Zuschusses in Höhe von 237.011,00 € an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ für den Rosenmontagszug und die Aufstellung der Straßendekoration für 2026. Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2026 Finanzausschuss 02.02.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 237.011,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Kulturelle Bedeutung und historische Verankerung Seit 1823 findet in Köln ein Rosenmontagszug statt – der älteste und bekannteste der Rosen- montagszüge Deutschlands. Hunderttausende besuchen am Rosenmontag die Stadt, um den Zug zu erleben. Das jährlich wechselnde Sessionsmotto spiegelt sich in der Gestaltung des Zugs wider: Populäre und aktuelle Themen aus Politik, Sport und Wirtschaft, aber auch Ge- sellschaft und Stadtleben werden auf den Persiflagewagen parodiert. Fest- und Prunkwagen vieler Gesellschaften vervollständigen das bunte Bild. Unter dem diesjährigen Motto „ALAAF – Mer dun et för Kölle!“ führt der Zug vom Chlodwigplatz durch die Altstadt bis zur Gregorius- Maurus-Straße. Seit 1973 wird der Rosenmontagszugweg in der Innenstadt zudem durch große, leuchtende Figuren geschmückt, die sechs Wochen vor Aschermittwoch die Straßen und Plätze Kölns erhellen. Diese Lichtfiguren wurden der Stadt Köln anlässlich des 150-jähri- gen Jubiläums des „Festkomitee Kölner Karneval von 1823 e.V.“ geschenkt. Die „Gemeinnüt- zige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“, die den Rosenmontagszug organisiert und durchführt, ist für deren Instandhaltung, Lagerung sowie für Auf- und Abbau verantwortlich. Beim Rosenmontagszug handelt es sich um das zentrale Ereignis des Kölner Karnevals, das weit über die Stadtgrenzen hinaus strahlt und einen nachweisbaren Beitrag zur städtischen Wirtschaft leistet. Der Rosenmontagszug ist nicht nur die traditionsreichste, sondern auch die 3 publikumsstärkste Karnevalsveranstaltung Deutschlands. Mehr als 12.500 ehrenamtliche Teil- nehmer*innen engagieren sich jedes Jahr im Rosenmontagszug. Hunderttausende Tourist*in- nen aus dem In- und Ausland besuchen am Rosenmontag die Stadt. Soziokulturelle Funktion und Ehrenamt Zusätzlich hat der Kölner Karneval eine überragende soziale Funktion. Zahlreiche Vereine und Initiativen engagieren sich ehrenamtlich und leisten mit ihren Projekten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Zuschüsse sichern die Teilhabe breiter Be- völkerungsgruppen, fördern Inklusion sowie Jugend- und Familienarbeit und tragen zur sozia- len Stabilität in den Veedeln bei. Zugesagte Struktursicherung Die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbh“ trägt als Veranstalterin die Ver- antwortung für die umfassende Organisation, darunter Sicherheits- und Sanitätsdienste, Stra- ßensperrungen, Reinigung sowie zahlreiche logistische Maßnahmen. Steigende Kostenstruk- turen, wachsende Anforderungen an Sicherheit und Logistik sowie veränderte ehrenamtliche Strukturen erfordern eine systematische und planbare Förderung. Die jahrzehntelangen jährli- chen Förderungen sind obligatorischer Bestandteil der Kalkulation des Vereins. Das Ausbleiben der Zahlungen würde den Verein in eine finanzielle Notlage führen. Diese Be- schlussvorlage schafft die Grundlage, um sowohl die notwendigen Strukturen als auch die Zu- kunftsfähigkeit des immateriellen Kulturerbes Kölns zu sichern. Die Bestimmungen der Bewirt- schaftungsverfügung vom 18.12.2025 sind erfüllt, da bestehende und zur Aufgabenerfüllung benötigte Strukturen ohne die Förderung zerstört werden würden. Finanzierung: Der Haushaltsplan 2025/2026 beinhaltet für 2026 im Teilergebnisplan des Kölnischen Stadt- museums in Produktgruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen eine Ermächtigung zur Leistung eines Zuschusses in Höhe von 237.011,00 € an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ zur Durchführung des Kölner Rosenmontagszuges und zur Aufstellung der Straßendekoration. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: • Rosenmontagszug 214.151,00 € • Aufstellung der Straßendekoration 22.860,00 €.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Beschlussvorlage handelt es sich um eine rein finanzielle Entscheidung, es besteht keine inhaltliche Gestaltungsmöglichkeit. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3632/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.01.2026
- Erstellt
- 18.12.2025 12:19