1786/2020
Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln - Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 "Äußerer Grüngü
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 571/13/3/4.3/2019-61 Vorlagen-Nummer 1786/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 22.06.2020 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln - Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 "Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" Das Bauvorhaben Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere soll im ge- schützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 und im Landschaftsschutzgebiet L11 realisiert werden (An- lage 01). Da die Umsetzung der Maßnahme gegen Verbotstatbestände des Landschaftsplanes der Stadt Köln verstößt, wird eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich. Das Vorhaben wurde in drei Bauabschnitte geteilt. Gegenstand dieses Verfahrens ist der zweite Abschnitt, der die Sanierung der Obergeschosse, die Dachentwässerung und eine behindertengerechte, barrierefreie Erschließung in Form eines Zugangs- turmes mit Aufzug sowie eines rollstuhlgerechten Plattenweges beinhaltet. Beteiligung des Naturschutzbeirates Das Vorhaben wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Juli 2019 in den Beirat ein- gebracht (Anlagen 02-09). Zur Entscheidungsfindung wurde eine mit Entscheidungsmandat ausgestattete Arbeitsgruppe gebil- det. Diese hat sich gegen den vom Förderverein (mit der Verwaltung abgestimmten) Antrag, insbe- sondere der enthaltenen Wegeführung ausgesprochen (Anlage 10 - 11). Beteiligung Ausschuss Umwelt und Grün (AUG) Die rechtliche Abfolge sieht bei einer Ablehnung eines Antrages durch den Beirat die Beteiligung der Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt vor. In Köln obliegt diese Aufgabe dem Ausschuss Um- welt und Grün (AUG) (Anlage 12). Der AUG hat dem Widerspruch des Beirates widersprochen und sich der Entscheidung der Verwal- tung (Anlage 13), so dass das Vorhaben der Bezirksregierung, der Höheren Naturschutzbehörde (HNB) zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wurde (Anlage 14). Beteiligung der Höheren Naturschutzbehörde (HNB) Die HNB befand, dass die Stadt Köln die Beteiligung der Naturschutzvereinigungen versäumt habe und forderte die Stadt Köln auf, die Beteiligung nachzuholen. Beteiligung der Naturschutzvereinigungen Von den drei anerkannten Vereinigungen äußerte sich der NABU gegenüber der zuständigen UNB und der HNB zu dem Vorhaben (Anlage 15). Auf Nachfrage der HNB kommentierte die UNB die NABU- Stellungnahme mit dem Ergebnis, dass dem Schreiben des NABU keine weiteren, dem Vorhaben entgegenstehende Gesichtspunkte ent- 2 nommen werden konnten, die nicht bereits zum Zeitpunkt der Beiratsbeteiligung vorlagen. Dieses Schreiben wurde seitens der HNB an den NABU weitergeleitet (Anlage 16). Ergänzend teilte die HNB der UNB mit, dass die Ergebnisse der Verbandsbeteiligung in der Abwä- gung zu berücksichtigen und das Vorhaben dem Naturschutzbeirat erneut vorzulegen sei (Anlage 17). Darüber hinaus sollte zu den von der HNB aufgeführten Fragestellungen gegenüber dem NABU Position bezogen werden (Anlage 18). Aktuell liegt eine Mail des Landesbüros vor, in welcher dargelegt wird, dass im Beteiligungsverfahren entscheidende Unterlagen nicht beigefügt wurden und dass darüber hinaus Unterlagen zu den Bau- abschnitten 1 und 3 nachzureichen sind. Die Beteiligung sei daher erneut durchzuführen. Erneute Beteiligung des Naturschutzbeirates Der autorisierten Arbeitsgruppe wurde das Vorhaben gemäß Anforderung der HNB in einem ersten Arbeitstreffen erneut vorgelegt. Die noch offenen Punkte wurden aufgezeigt. Seitens der Beiratsmitglieder wurde darauf hingewiesen, dass der NABU das Landesbüro der Natur- schutzvereinigungen mit dem Inhalt, die Verbandsbeteiligung sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, angeschrieben habe. Dieses Schreiben ist der Verwaltung nicht bekannt. In dieser ersten Sitzung der Arbeitsgruppe wurde von der Beirats-AG eine zweite Wurzelschürfe erbe- ten, da sich die Prognose aus der ersten Schürfe als nicht zutreffend herausgestellt hat. (Anlage 19 - 21). Auf Grund der offenen Fragen und dem ausstehenden Antwortschreiben des Landesbüros hat die Arbeitsgruppe die Entscheidung vertagt. In dem zweiten Arbeitstreffen wurde über mögliche Lösungswege diskutiert. Da aber weder die Wur- zelschürfe bis zum Termin durchgeführt worden waren noch die Antwort des Landesbüros allen be- kannt war, wurde eine endgültige Entscheidung nochmals vertagt. Weiterhin wird seitens der Arbeitsgruppe versucht, eine zustimmungsfähige Lösung mit der UNB zu erarbeiten. Anlagen: 01 Landschaftsplan M 1-5000 02 Ansicht Ost 03 Lageplan Wegeführung 04 Detailplan Wegebau Platanen 05 Detailplan Bodenaufbau Wurzel 06 Baustelleneinrichtungsplan 07 Eingriff- Ausgleichsbilanzierung 08 Bestands- und Konfliktplan 09 Nutzungskonzept Bahnhof Belvedere 10 Beschluss Beirat-Sitzung 01.07.2019 11 Anlage zum Beiratsbeschluss 12 Beschlussvorlage AUG-Sitzung 10.10.2019 13 Auszug aus Beschlussprotokoll AUG 14 Schreiben an BR Widerspruch Beirat 15 Stellungnahme NABU 16 Kommentierung NABU-Schreiben an HNB 17 Schreiben HNB 18 Schreiben an NABU 19 2. Beschlussvorlage 2. Bauabschnitt 20 Ergebnisprotokoll Beirats-AG 18.05.2020 21 Artenschutzprüfung
Anlage 01_Landschaftsplan M-1-5000
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200m150100500 Mittelpunkt: [350276,5646174] 1:5000 KölnGIS Luftbild 2016 (DOP10), Amtl. Basiskarte (s/w), Schutzgebiete (Fläche), Schutzgebiete (Linie), u.a. Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 19.07.2018
Anlage 19_2. Beschlussvorlage 2. Bauabschnitt
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Die Oberbürgermeisterin Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer Freigabedatum Beschlussvorlage Betreff Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans; erneute Beteiligung des Naturschutzbeirates Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit dem Umbau und der Erweiterung des denk- malgeschützten Bahnhofs Belvedere an der Belvederestraße im geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 / Landschaftsschutzgebiet L 11einverstanden. Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes nicht zu. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 2 Begründung: Das Bauvorhaben Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere soll im ge- schützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 und im Landschaftsschutzgebiet L 11 realisiert werden. Aus fördertechnischen Gründen wurde das Bauvorhaben in drei Bauabschnitte unterteilt. Dieser Bauabschnitt beinhaltet die Sanierung der Obergeschosse, die Dachentwässerung und eine behindertengerechte, barrierefreie Erschließung in Form eines Zugangsturmes mit Aufzug sowie ei- nes rollstuhlgerechten Plattenweges. Beteiligung des Naturschutzbeirats Am 25.08.2019 hatte sich der Naturschutzbeirat über eine mit Entscheidungsmandat eingerichtete Arbeitsgruppe gegen den von Verwaltung und Förderverein gemeinsam formulierten Antrag ausge- sprochen. Der in diesem Antrag enthaltenen Wegeführung wurde widersprochen, alternativ wurde eine seitens des Beirats vorgeschlagene Wegeführung beschlossen. Die entsprechenden Unterlagen bis zum Votum des Naturschutzbeirats liegen den Beiratsmitgliedern vor. Beteiligung des Ausschusses für Umwelt und Grün Da der Naturschutzbeirat eine geänderte Variante beschlossen und somit der vom Vorhabenträger eingebrachten Variante nicht zugestimmt hat (Anlagen 1 und 2), erfolgte die Beteiligung des Aus- schusses für Umwelt und Grün (AUG) (Anlagen 3 und 4). Der AUG hat dem Widerspruch des Beirates in seiner Sitzung am 10.10.2019 widersprochen und sich dem gemeinsam formulierten Vorschlag von Förderverein und Verwaltung angeschlossen. so dass das Vorhaben der Bezirksregierung, Höhere Naturschutzbehörde (HNB) zur endgültigen Entschei- dung vorgelegt wurde (Anlage 5). Beteiligung der Höheren Naturschutzbehörde und der Naturschutzvereinigungen Die HNB befand, dass die Stadt Köln die Beteiligung der Naturschutzvereinigungen versäumt habe und entschied, dass diese entgegen der seitens der UNB vertretenen Auffassung nachzuholen sei. Diese Beteiligung erfolgte am 14.02.2020. Der NABU äußerte sich zum Verfahren mit Schreiben vom 15.03.2020 (Anlage 6). Auf Veranlassung der HNB äußerte sich die UNB mit Schreiben vom 16.04.2020 zu den Einwendungen des NABU. In diesem Schreiben wird dargestellt, dass dem Schreiben des NABU keine weiteren, dem Vorhaben entgegenstehende Gesichtspunkte entnommen wer- den können, die nicht bereits zum Zeitpunkt der Beiratsbeteiligung vorlagen. Die HNB hat dieses Schreiben an den NABU weitergeleitet (Anlage 7). Abschließend teilte die HNB der UNB mit Schreiben vom 28.04.2020 mit, dass nach durch- geführter Verbandsbeteiligung und Abwägung eine erneute Beteiligung des Naturschutzbei- rats erforderlich sei (Anlage 8). Ergänzend zum Schreiben vom 16.04.2020 solle zu den im Schreiben aufgeführten Fragestellungen gegenüber dem NABU Position bezogen werden. Dies wurde mit Schreiben vom 15.05.2020 mit der Anlage des Artenschutzgutachtens erle- digt (Anlagen 9 und 10). Erneute Beteiligung des Naturschutzbeirats Damit der Naturschutzbereit in seiner Entscheidung die Ergebnisse der Verbandsbeteiligung einflie- ßen lassen kann, wird das Vorhaben dem Beirat erneut zur Entscheidung vorgelegt.
Anlage 07_Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
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Gerd Bermbach Landschaftsarchitekt BDLA/AK NW Park am Bahnhof Belvedere Eingriffsbilanzierung 13. Juni 2019 Code (Froelich + Sporbeck) Biotoptyp Natürlich-keitWiederher-stellbarkeitGefähr-dungsgradReifegradDiversitätHäufigkeitSummeFläche (m²)Ökol.Wert AUSGANGSZUSTAND VORPLATZ HM 52 Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - Ziergesträuch - Felsenbirnen/ Hartriegel/Flachwachs. Eiben 1 2 1 2 2 1 9 125 1.125 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Bodendecker u. Stauden 2 2 1 2 2 2 11 20 220 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Boden, spärlich bewachsen bis vegetationslos 1 1 1 1 1 1 6 75 450 HY 1 Wege, versiegelt Natursteinpflaster 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HY 1 Wege, versiegelt Betonplatten, -pflaster, Asphalt 0 0 0 0 0 0 0 270 0 HN1 Bebauung Pavillon u. Sitzblöcke 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt Vorplatz 490 1.795 GARTEN - PLATANENKARREE BF 31 Baumgruppen mit überwiegend standorttypischen Gehölzen mit höchstens geringem Baumholz (bis 30 Jahre) ( Fläche = Kronenbereich) Hainbuchen-Gruppe (4 St: Stammdurchmesser: 21/21/25/35) am Zugangsturm u. eine abgängige Eberesche 2 2 2 3 2 1 12 88 1.056 BF31 dito an nördl. Grundstücksgrenze, aber nicht betroffen 2 2 2 3 2 1 12 44 528 HM 52 Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - Ziergesträuch Eibe, Kirschlorbeer 1 2 1 2 2 1 9 37 333 B3 Intensiv geschnittene Hecken aus überwiegend lebensraumtypischen Gehölzen - Hainbuchen 2 2 1 3 2 1 11 0 0 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Bodendecker u. Stauden 2 2 1 2 2 2 11 0 0 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Boden, spärlich bewachsen bis vegetationslos 1 1 1 1 1 1 6 422 2.532 HY 2 Wege, unbefestigt oder geschottert Wassergebundene Decke u. Kiesflächen1 0 0 0 1 1 3 0 0 HY 1 Betonplatten am Gebäude 0 0 0 0 0 0 0 63 0 HY 1 Weg aus Betonwerkstein 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HY 1 Natursteinpflaster am Zugangsturm u. Pflasterrinne 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HY 1 Schuppen/Garage 0 0 0 0 0 0 0 85 0 HN1 Bahnhofsgebäude u. Zugangsturm 0 0 0 0 0 0 0 185 0 HN1 Pergola 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt Garten 924 4.449 Gesamt Vorplatz und Garten 1.414 6.244 Gerd Bermbach Landschaftsarchitekt BDLA/AK NW Park am Bahnhof Belvedere Eingriffsbilanzierung 13. Juni 2019 Code (Froelich + Spor- beck) Biotoptyp Natürlich-keitWiederher-stellbarkeitGefähr-dungsgradReifegradDiversitätHäufigkeitSummeFläche (m²)Ökol.Wert PLANUNG VORPLATZ HM 52 Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - Ziergesträuch - Felsenbirnen/ Hartriegel/Flachwachs. Eiben 1 2 1 2 2 1 9 180 1.620 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Bodendecker u. Stauden 2 2 1 2 2 2 11 60 660 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Verdichteter Boden, spärlich bewachsen bis vegetationslos 1 1 1 1 1 1 6 0 0 HY 1 Wege, versiegelt Natursteinpflaster 0 0 0 0 0 0 0 230 0 HY 1 Wege, versiegelt Betonplatten, -pflaster, Asphalt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HN1 Bebauung Pavillon u. Sitzblöcke 0 0 0 0 0 0 0 20 0 Gesamt Vorplatz 490 2.280 GARTEN BF 31 Baumgruppen mit überwiegend standorttypischen Gehölzen mit höchstens geringem Baumholz (bis 30 Jahre) ( Fläche = Kronenbereich) Hainbuchen-Gruppe (4 St: Stammdurchmesser: 21/21/25/35) am Zugangsturm u. eine abgängige Eberesche 2 2 2 3 2 1 12 0 0 BF31 dito an nördl. Grundstücksgrenze, aber nicht betroffen 2 2 2 3 2 1 12 44 528 HM 52 Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - Ziergesträuch Eibe, Kirschlorbeer 1 2 1 2 2 1 9 31 279 B3 Intensiv geschnittene Hecken aus überwiegend lebensraumtypischen Gehölzen - Hainbuchen 2 2 1 3 2 1 11 18 198 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Bodendecker u. Stauden 2 2 1 2 2 2 11 147 1.617 HJ 5 Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand Verdichteter Boden, spärlich bewachsen bis vegetationslos 1 1 1 1 1 1 6 0 0 HY 2 Wege, unbefestigt oder geschottert Wassergebundene Decke u. Kiesflächen1 0 0 0 1 1 3 198 594 HY 1 Betonplatten am Gebäude 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HY 1 Weg aus Betonwerkstein 0 0 0 0 0 0 0 135 0 HY 1 Natursteinpflaster am Zugangsturm u. Pflasterrinne 0 0 0 0 0 0 0 51 0 HN 1 Schuppen/Garage 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HN1 Bahnhofsgebäude u. Zugangsturm 0 0 0 0 0 0 0 255 0 HN1 Pergola 0 0 0 0 0 0 0 45 0 Gesamt Garten 924 3.216 Gesamt Vorplatz und Garten 1.414 5.496 Ökologische Wertigkeit Planung 5.496 Bilanzdefizit -748 Ökologische Wertigkeit Ausgangszustand 6.244
Anlage 06_Baustelleneinrichtungsplan
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12,33 m2 HAUPT- EINGANG GARAGE BAHNHOF BELVEDERE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE BRÜCKE BELVEDERESTR . GERHARD-MARCKS-WEG LVR RHEINISCHE SCHULE FÜR KÖRPER- BEHINDERTE BAHNLINIE BAUZAUN BAUZAUN BEPFLANZUNG PLATTENBELAG BETONDECKE D=15 CM TELEGRAFENMAST GULLI KANAL/SCHACHT GULLI FLÄCHEN- ENTWÄSSERUNG KANALDECKEL TOREINFAHRT LI B 2,80 M PLATTENBELAG ASPHALT BEPFLANZUNG BEPFLANZUNG PLATTENBELAG EINFAHRT LI B 3,90 M GESCHÜTZTER LANDSCHAFTSSCHUTZBEREICH! BETRETEN AUSSERHALB DER BE-FLÄCHE VERBOTEN STAMMSCHUTZ BAUZAUN TOR BORDSTEINKANTE MAX. 10 CM BAUWASSERANSCHLUSS KANALDECKEL STAMMSCHUTZ ABSPERRUNG HAUS- ANSCHLUSS WASSER TOREINFAHRT LI B 2,80 M LAGERFLÄCHE DIE BAUZAUNELEMENTE SIND UNTEREINANDER ZU VERKLAMMERN WURZELSCHUTZ GEM. DIN 18920 + RAS LG4 WURZELSCHUTZ GEM. DIN 18920 + RAS LG4 GARTEN- HAUS 1:200 BEL.B.5.4.01 A CB BELB5401A AUSSENANLAGEN BAUSTELLEN- EINRICHTUNGS- PLAN - 1.BA 07.03.19 11.06.19KOMPL. ÜBERARB. UNTERSCHRIFT TEL.: (0221) 949836-17 FAX.: (0221) 949836-6 UNTERSCHRIFT ARCHITEKT BEL DETAIL- PLANUNG STEFAN ZELTWANGER BELVEDERESTR. 60 50933 KÖLN BAUHERR B E ÄNDERUNGDATUM D A C F G BAHNHOF BELVEDERE UMBAU UND ERWEITERUNG PLANNUMMER DATEINAME A3 FÖRDERKREIS BAHNHOF BELVEDERE E.V. RICHARD-WAGNER- STR.27 50859 KÖLN HAUPT- EINGANG BAHNHOF BELVEDERE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE GRUNDSTÜCKSGRENZE BRÜCKE BELVEDERESTR . GERHARD-MARCKS-WEG LVR RHEINISCHE SCHULE FÜR KÖRPER- BEHINDERTE BEPFLANZUNG KANAL/SCHACHT GULLI FLÄCHEN- ENTWÄSSERUNG KANALDECKEL TOREINFAHRT LI B 2,80 M PLATTENBELAG ASPHALT BEPFLANZUNG BEPFLANZUNG EINFAHRT LI B 3,90 M GESCHÜTZTER LANDSCHAFTSSCHUTZBEREICH! BETRETEN AUSSERHALB DER BE-FLÄCHE VERBOTEN STAMMSCHUTZ BORDSTEINKANTE MAX. 10 CM BAUWASSERANSCHLUSS KANALDECKEL STAMMSCHUTZ ABSPERRUNG HAUS- ANSCHLUSS WASSER LAGERFLÄCHE WURZELSCHUTZ GEM. DIN 18920 + RAS LG4 BAUZAUN BAUZAUN BAUZAUN TOR BAHNLINIE NEUBAUFLÄCHE KG ARBEITSRAUM BERLINER VERBAU ABBRUCH GARAGE UND GARTENHAUS ERST NACH ABSCHLUSS DER BAU- MASSNAHME VOLUMEN < 300M3 EINGEWACHSENES MAUER- STÜCK BLEIBT ERHALTEN. DETAILABSTIMMUNG VOR ORT ERFORDERLICH WURZELSCHUTZVORHANG GARAGE GARTEN- HAUS DIE BAUZAUNELEMENTE SIND UNTEREINANDER ZU VERKLAMMERN 1:200 BEL.B.5.4.02 A CB BELB5402A 07.03.19 AUSSENANLAGEN BAUSTELLEN- EINRICHTUNGS- PLAN - 2.BA 11.06.19KOMPL. ÜBERARB. UNTERSCHRIFT TEL.: (0221) 949836-17 FAX.: (0221) 949836-6 UNTERSCHRIFT ARCHITEKT BEL DETAIL- PLANUNG STEFAN ZELTWANGER BELVEDERESTR. 60 50933 KÖLN BAUHERR B E ÄNDERUNGDATUM D A C F G BAHNHOF BELVEDERE UMBAU UND ERWEITERUNG PLANNUMMER DATEINAME A3 FÖRDERKREIS BAHNHOF BELVEDERE E.V. RICHARD-WAGNER- STR.27 50859 KÖLN
Anlage 03_Lageplan-Wegeführung
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Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche spaltrau Rheinkies-Belag Wassergebundene Decke Sitzblöcke aus Betonwerkstein, sandfarben Pollerleuchten LEGENDE Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche geflammt Großformatige Platten aus Betonwerkstein, sandfarben, mit beidseitigen dunklen Markierungsstreifen Ehemalige Bäume, historischer Standort Gehölze Bäume, geplant Bäume, Bestand Zaun, Bestand Mauer, Bestand Offene Basaltrinne zur Abführung des Niederschlagwassers der Dachflächen 150 150150 BahnhofZugangs- turm Aufstellfläche Müll Fahrräder Sitzblöcke DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE Vorplatz Pavillon (ehemaliger Billettschalter) 62,89 62,80 62,89 62,91 63,20 Gerhard-Marcks-Weg Projekt Auftraggeber Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V. Richard-Wagner-Straße 27 50859 Köln Leistungsphase DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE IN KÖLN-MÜNGERSDORF Platanenkarree und Vorplatz Darstellung GenehmigungsplanungLageplan Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse Gezeichnet Plan-Nr: Datum Index Stand2018-05 1:100 84,1 x 59,4 E. Michalski 03 23. Mai 2019 01 13. Juni 2019 Planung Gerd Bermbach Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928 bermbach@gruenerwinkel.de Meter N 62,893,5% 1,5% 62,90 2,0% 0,5% 3,5% Kiesbelag höhengleich mit Betonwerksteinplatten 63,00 0 5 105 Esche Platanen - Karree Platanenkarree und Vorplatz Walnuss Linde Feuerwehrzufahrt und -aufstellfläche Potenzieller Standort einer Pergola – Vorläufige Bepflanzung mit Efeu
Anlage 04_Detailplan_Wegebau-Platanen
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Projekt
Auftraggeber Förderkreis
Bahnhof Belvedere e. V.
Richard-Wagner-Straße 27
50859 Köln
Leistungsphase
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
IN KÖLN-MÜNGERSDORF
Wegebau im Bereich der Platanen
Darstellung
GenehmigungsplanungDetails
Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse
Gezeichnet
Plan-Nr:
Datum
Index
Stand2018-05 1:100 / 1:5
59,4 x 42,0
E. Michalski
04
13. Juni 2019
00
13. Juni 2019
Planung Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW
Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht
Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928
bermbach@gruenerwinkel.de
N
63,20
63,04
62,88
Betonwerksteinplatten
10 cmmin. 6 cm
Wurzel
Lava 0/32 mm
Wurzelhals
Stamm
min. 6 cm 10 cm
63,20
63,04
Betonwerksteinplatten
Rheinkies
Wurzel
Lava 0/32 mm
Wurzelhals
Stamm
150
BahnhofZugangs-
turm
62,89
63,20
62,99
Höhe der Wurzeloberseite
und des Wurzelhalses
62,893,5%
Platane 2
63.04
KiesflächeBetonwerkstein-
platten
Bodendeckender
Bewuchs
Platane 1
Querschnitt B - B'
Längsschnitt A - A'
Längsschnitt A - A'
M 1:5
Querschnitt B - B'
M 1:5
Aufsicht
M 1:100
Anlage 11_Anlage zum Beiratsbeschluss
4050 Zeichen
Anlage zum Beschluss des Naturschutzbeirates zu Top 3.3 der Beiratssitzung vom 01.07.2019 Es wird eine Arbeitsgruppe des Beirates gebildet und mit Mandat zur Entscheidung ausgestattet. Es wird ein Treffen vereinbart mit dem Architekten, dem Landschaftsarchitekten, einem Vertreter des Förderkreises, der UNB und dem Leiter des Umweltamtes. Die Moderation übernimmt der Beiratsvorsitzende. Stellungnahme der Beirats- AG mit endgültigem Beschluss In dem vereinbarten Treffen wurden alle Standpunkte ausgetauscht. Nach intensiver Diskussion wurde sowohl die vorliegende Planung gemäß Beschlussvorlage von Seiten der Beirats-AG, als auch ein Kompromissvorschlag des Beiratsvorsitzenden von beiden Seiten aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Dieser sah eine rechtwinklige Wegeführung in Anlehnung an den eigentlichen Baukörper und an die ursprünglich komplette Anordnung aller Platanen in geschachtelten Rechtecken vor, bestehend aus südlicher und nördlicher behindertengerechter Zuwegung zum Haupteingang des Wintergartens. Ergebnis ist ein neuer Vorschlag von Seiten der Beirats-AG, der im Süden den Verlauf des Wintergartens aufnimmt, den Weg aber näher ans Gebäude heranrückt und auf der Nordseite auf einen umlaufenden Weg verzichtet und stattdessen einen behindertengerechten Nebeneingang in den Wintergarten vorsieht. Die Zuwegung zum Haupteingang erfolgt über den behindertengerechten Weg auf der Südseite (siehe Entwurf, Beiratsvariante 2, in der Anlage). Der Vorsitzende des Förderkreises Bhf Belevedere sah sich ohne Abstimmung mit dem gesamten Vorstand des Förderkreises zu einer Entscheidung nicht in der Lage. Architekt und Landschaftsplaner standen der Variante ablehnend gegenüber, allerdings ausschließlich aus gestalterischen Gründen. Die Beirats-AG vertagte die Entscheidung auf ein weiteres Treffen mit der UNB. Die UNB wurde beauftragt, fachliche Details der Planungen bezüglich Wurzeln und Boden mit Dr. Heidger zu klären. Außerdem soll der Beiratsvorschlag von Herrn Dr. Bell, dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln, auf Machbarkeit geprüft werden. Beschluss nach diesem zweiten Treffen: Der Beirat, vertreten durch die Beirats-AG, fasst einen geänderten Beschluss. Die Beiratsvariante 2 siehe Anlage, geänderter Südweg, kein Nordweg, behindertengerechter Nebeneingang auf der Nordseite, wird mehrheitlich unter den folgenden Auflagen beschlossen: + Überprüfung der Kompensation hinsichtlich der ausreichenden Berücksichtigung weiterer Verdichtung und Versiegelung des Bodens und der Eingriffe in den Feinwurzelbereich der Platanen. + Keine Bekiesung des Bodens im nördlichen Bereich und im Süden zwischen Weg und Platanen. (kein „Kies- und Schottergarten“ im geschützten Landschaftsbestandteil) + Den Vorgaben von Dr. Heidger bezüglich der Bodenbereiche und Wurzelüberdeckungen ist zu folgen, soweit notwendig und im Rahmen der bisherigen Kompensation vertretbar. + Eine Verschlechterung der Standortbedingungen der Platanen ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. + Über die Bodenoberfläche zwischen Südweg und Gebäude wird in der Ausführungsplanung entschieden. + Die Eibe ist zu erhalten. Beschluss: Mehrheitlich bei einer Enthaltung ohne Gegenstimme zugestimmt. Begründung: Die vorgelegte Planung gemäß Beschlussvorlage Nr. 2057/2019 genügt nicht dem Gebot der Eingriffsminimierung in einen geschützten Landschaftsbestandteil. Sie berücksichtigt auch nicht das Verschlechterungsverbot für die Standortbedingungen der Platanen als Naturdenkmal, aktueller Schutzstatus LB. Sie folgt ausschließlich gestalterischen Aspekten. Die Beiratsalternative hingegen kommt den Naturschutzbelangen in bestmöglicher Weise entgegen, wird den relevanten Ge- und Verboten gerecht und stellt nebenbei eine Verbesserung bei den Zuwegungen für behinderte Besucherinnen und Besucher dar. Sie dient daher der Bestimmung des Gebäudes als Begegnungsstätte in einem geschützten Landschaftsbestandteil in der Vereinbarkeit von Natur- und Denkmalschutz.
Anlage 02_Ansicht Ost
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UNTERSCHRIFT TEL.: (0221) 949836-17 FAX.: (0221) 949836-6 UNTERSCHRIFT ARCHITEKT BEL GENEHMIGUNGS- PLANUNG STEFAN ZELTWANGER BELVEDERESTR. 60 50933 KÖLN BAUHERR NEU UMBAU UND ERWEITERUNG DES DENKMALGESCHÜTZTEN BAHNHOFS BELVEDERE ZU EINER ÖFFENTLICHEN BEGEGNUNGSSTÄTTE PLANNUMMER DATEINAME A3 FÖRDERKREIS BAHNHOF BELVEDERE E.V. RICHARD-WAGNER- STR.27 50859 KÖLN LEGENDE STAHLBETON MAUERWERK GK-WAND MÖRTEL ESTRICH ERDREICH HOLZ BRÜSTUNGSHÖHEBRH BRH ABBRUCH BESTAND ±0,00±0,00 -3,27 +3,945 +8,385 +7,805 +3,485 BEL.A.4.3.01 CB BELA4301 ANSICHT OST 1:10003.09.18
Anlage 20_Ergebnisprotokoll Beirats-AG_18.5.20
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Ergebnisprotokoll aus der Sitzung der AG des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde zum TOP Bahnhof Belvedere vom 18.05.2020 Teilnehmer Naturschutzbeirat: H. v. d. Stein Fr. Dr. Euler- Bertram Fr. Burauen Fr. Schwab H. Woite Teilnehmer Verwaltung: H. Peschen zeitweise H. Bracke Fr. Weil Fr. Pniewski 3.3 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln- Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf", Bezirk 3 hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans 2057/2019 Nachdem die fehlende Verbandsbeteiligung durchgeführt wurde, muss der Naturschutzbeirat erneut beteiligt werden. Das Vorhaben wurde der vom Beirat autorisierten und mit Mandat zur Beschlussfassung ausgestatteten Arbeitsgruppe (AG) am 18.05.2020 vorgestellt. Von der AG wurden folgende Punkte angesprochen: Die Beirats-AG wird keine Entscheidung zum o.g. Vorhaben treffen, bis das vom NABU an den Landesverband der Naturschutzverbände gerichtete Schreiben seitens des Landesverbandes beantwortet wurde, um den Verbänden nicht vorzugreifen. Zu Anlage 9 „Schreiben der UNB an den NABU vom 15.05.2020“, Frage 3 wendet die Beirats AG ein, dass die Begründung für die Teilung des Bauvorhabens in 3 Teilabschnitte angezweifelt wird. Die Beirats-AG bezweifelt, dass eine zu lange Genehmigungs- und Bauzeit fördergeldschädlich ist. Herr Peschen sagt eine Klärung zu. Zur Anlage 9,Frage 4 wird angemerkt, dass hinsichtlich der Anlagen zum Wegebau die Bodenverbesserungsmaßnahmen nicht nur im Bereich der Betonwege durchzuführen sind, sondern im gesamten Kronentraufbereich der Platanen zwischen äußerer Wegekante und Wintergarten. Es wurde zugesagt, dass diese Forderung im Befreiungs-/ und oder im Baugenehmigungsbescheid als Auflage formuliert wird. Aufgrund des untypischen Wurzelwachstums wünscht die Beirats- AG ergänzende, zu den im Oktober 2016 durchgeführten Wurzelschürfe auf der Westseite des Zugangsbauwerkes in Höhe der westlichen Außenkante zuzüglich 80 cm Arbeitsraum. Die Schürfe wurden von Herrn Peschen zugesagt. Es ist seitens der Verwaltung zu klären, wie das erneute Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden kann, obwohl nur die Beirats-AG zur Entscheidung geladen wird. H. v. d. Stein bittet darum, allen AG- Teilnehmern die aktuellen Wurzelfunde zuzusenden
Anlage 10_Beschluss Beirat Sitzung 01.07.2019
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Geschäftsführung Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Frau Maaß Telefon: (0221) 221-36542 Fax : (0221) 221-24686 E-Mail: adriana.maass@stadt-koeln.de Datum: 05.09.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 01.07.2019 öffentlich 3.3 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Ba hnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln- Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbe- stände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf", Bezirk 3 hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land- schaftsplans 2057/2019 geänderter Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt grundsätzlich dem Umbau und der Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere an der Bel- vederestraße im geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 / Landschaftsschutz- gebiet L 11 unter folgenden Vorbehalten und Klärung folgender Punkte zu: • Notwendigkeit der nördlichen Zuwegung und mögliche r Verlauf • Änderung der Wegeführung auf der Gartenseite • Wahl der Wegedecke bzw des Plattenbelages für die Wegeführung • Gestaltung des Gartenbereiches bzgl. des Verzichte s auf Kies Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzge- setz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes unter den oben genannten Vorbehalten zu. Abstimmungsergebnis: Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Anlage 15_Stellungnahme NABU
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WASLji(öI‘•NaturschutzbundDeutsohtandStadtverhandKöIev. Lux&rnburge:Straße295•50939Kn. UrsulaPniewski UntereNaturschutzbehörde Umwelt-undVerbraücherschutzamtder StadtKöln Willy-Bran&Platz2 50679Köln perE-Mail: FiIABU StadtverbandKöln StadtverhandKölne.V LoxernhurgerStraße295 50939KNn Telefon;0221/7902889 EMail:mailfNA8U•koein.de Homep?ge;t2jßde den15.032020 ¾W poststellebezreq-koeln.nrw4e umweftverbraucherschutz«stadt--koek,de Vorstand VoreucndorDr.Horst3e:trarn 2.VofsttioudeCiaudieTrunk Schaurriostvrkomm.A.Wuzk SchnftführtrokobRisch SAN. 0E45370501980005242649 St.COLSDE33 SparkasseNoinSorr:, SporvwnndSoitrdgc sindsteuerlichaboet,ua: NABU Anerkan‘1nrNatur schutnarband nach§58Stdes ntrSC:;tt9OSotz %zi AnFrau vonAndrian-Werburg NaturschutzundLandschaftsschutz Dezernat51 BezirksregierungKöln 50605Köln AnFrau BauvorhabenBahnhofBelvedere,BelvedereStraße147inKälnMüngersdorf,LG3S4 “ParkrestvonHausBelvedereundGehölzbeständeanderWaldschulein Müngersdrnf‘;LIIAußererGrüngürtel,NüssenhergerBuschbisMüngersdorf AktenzeichenderStadtKöln:571/131314.312019-61 LG:K42-11.19GLB SehrgeehrteFrauvonAndrian--Werburg,sehrgeehrterFrauPniewski. mitdemSchreibenvom25.11.2019fordertederNASUStadtverbandKölndieStadtKölnauf, eineGesamtplanungzudemVorhabenBahnhofBelvedere“vorzulegen,damitdie AuswirkungenunddieSachverhaltedesEingriffsindemgeschütztenL.andschaftsbestandteil LB3.04ineinerförmlichenBeteiligungderanerkanntenNaturschutzverbinde verfahrenskonformnach§66LNatSchGNRWfestgestelltwerdenkönner,bevoreine Befreiungbzw.eineBaugenehmigungerteiltwerdenkann. DieanerkanntenNaturchutzvereinigungensindvorErteilungenvonBefreiungenund wesentlichenAusnahmenvonGebotenundVerbotenzumSchutzvongeschützten LandschaftsbestandteilendurchdieGenehmigungshehördezubeteiligen. 2 An das bestehende denkrnalgeschützte E3audenkmal soll ein massives dreigeschossiges und unterkellertes Zugangsbauwerk angebaut werden. Die bebaute Grundfläche. des ehemaligen Bahnhofkörpers wird dadurch um 30% vergrößert, Dies ist als eine wesentliche E:rweiterung zu bewerten. Zusätzlich soll ein halhkreisförmiger Zuqangsweg aus Betonpiatten gebaut werden. Die EN9C [loe2ne Harne nen ‚ahet \a‘idenkmIe jk-tgestel er Bume 2n‘i bestehenac Bepflanzungen. De cmi‘eschlossene Eläche st n den vorgelegten Plänen mt Kiesbeiag höhengleich mit Betonwerksteinplatten“ (Ausführungsplanung Michaiski 2905.2019) bezeichnet. Die Flächengröße des Zugangswegs aus Betonplatlzn mit der eingeschlossenen ausgekiesten Fläche entspricht in etwa der Grundfläche des Bestandsbauwerks von 1 56m2. Mit dem vergrößerten Vorplatz, mit dem Zugangsturm und dem Zugangsweg incL engeschlossener Fläche wird de beanspruchte Räche gegenüber dem Bestandsgebäude mehr als verdoppelt. Der größte. Teil der zusätzlichen beanspruchten Fläche liegt im geschützten [..andschaftsbestandteil L.R 3.04. Den anerkannten Naturschutzvereinigungen ist mit dem Schreiben vom 14.02.2(20 der Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere in eine öffentliche Begegnungsstätte des Vorhahenträgers Förderkreis Bahnhof Belvedere eV. über die Stadt Köln zur Stellungnahme vorgelegt worden. Die Liste der vorgelegten Unterlagen sind in Anlage 1 aufgeführt. Der vorgelegte Bauentrag :81 hei der Stadt Köln am 11. April 2019 eingegangen, Der NaturschutzbeiratderUnteren Naturschutzbehörde hatani 01. Juli 2019 (2057/2019)überden Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere beraten, Der Ausschuss Umwelt und Grün hat anschheßend am 10.10.2019 (0043/2019) darüber beraten. Demnach entspricht der Bauantrag nicht dem aktuellen Beratungsstand. Weder das Beratungsergebn des Naturschutzbeirates (2973/2019 Anlage 11) noch des Ausschuss Umwelt und Grün (Beschiussvorlage 2973/2017 vom 29.09.2019) sind in die vorgelegten Unterlagen eingearbeitet — beide Beratungsergehnisse bleiben unberücksichtigt. Bereits festgesetzte Bindungen zur Beurteiluna des Bauentrags, der Vorhescheid vorn 16.11.2017 durch das Bauaufsichtsamt mit dem Aktenzeichen 63/Pl 3/0341/2017, sind nicht Teil der übersandten Unterlagen und wurden somit den anerkannten Naturschutzvereinigungen im Rahmen des Seteiliqungsverfahren nicht zur Beteiigung vorgelegt. Die vorgelegten Untedagen zur Beteihgung gleichen einer Entwurfsplanung, die viele Aspekte der Ausgestaltung offenlässt und die weitere Ausgestaltung hat einen erhebhchen Einfluss auf den Schutzzweck des Geschützten Landschattsbestandsteils LB 3.04. Seit 2014 betreibt der Förderkreis Bahnhof Behiedere die Umgestaltung des Parks (0058/2014) ohne bs heute ein (‘3estaltungskon:zept mit Plariungsunterlagen und Eingriffs— und Ausgleichsberechnungan vorzulegen, dass auf die Jereinharkeit mit dc.n Schutzzwecken des geschützten Landschaftshestandteils überprüft werden kann und die Anforderungen an diesen wertvollen arten— und strukturreichen Lebensraum angemessen berücksichtigt. Das Objekt des Bauantrags gehört zum baulichen Außenhereich und in den Geltungsbereich des Landschaftsplans (L. B 3.04 / Lii). Aus diesem Grund gehören Darstellungen und Festsetzungen zur Engriffs- und Ausgleichsbiianzierung sowie Untersuchungen zum Arte.nschutz zu den Beteilgungsunteriagen. Zusätzlich ist ein Bestands- und Konfiiktplan (Bestandteil einer Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen nach i..NatSchG NRW §66) zu machen. Auch diese Unterlagen sind erforderlich, jedoch in den vorgelegten Bauantragsunterlagen zum Umbauvorhahen des Bahnhofs Belvedere nicht vorhanden. Das Nutz.ungskonzept (Anlage 6 des Bauantrages) sieht ene Nutzung des Parkrestes 1.8 3.04 vor. Die Nutzung erstreckt sich A) auf den Zweckhetneb und B) auf den Geschäftsbetrieb zur - / Erwirtschaftung der Betriebs- und Unterhaltskosten. Zu dem Geschäftskonzept des Geschäftshetriebs gehört gemäß Bauantrag die gemeinsame. Vermietung des Bahnhcfgehäudes und des Parks für private Feste. Feiern und Veranstaltungen von Firmen und Organisationen bis zu einer Besucheranzahl von 200 Personen. In der Genehmigungsplanung sind im Erdgeschoss der Ausstellungsraum mit 30m2 sowie das Foyer mt 61m2 und im ersten Obergeschoss Veranstaltungsräume nder Größe 146m‘ (NGS) geplant. Das Geschäftskonzept rechnet in ener gemischten Betrachtung mit 1,2 m2 pr Besucher für Ausstellungsraum, Foyer und Veranszaltungsräume. Werden nur die Veranstalhngsräurne betrachtet sinkt die Kennzahl auf nur 0,72 m pro Besucher. Die vorgesehene Nutzung gemäß den Kennzahlen stellt das Nutzungskonzept in Frage. Die Nutzung des Parkrestes wird im Nutzungskonzept als besonderer Marktwert eingestuft. Der Garten soll gemäß der Aktennouz Albat/Spiegel vorn 13.02.2019 im Rahmen der Nutzungen uneingeschränkt als Lemort. bei Kultur- und Bildungsveranstaltungen sowie Farnilienfeiern und Festen zur Verfügung stehen. Dazu snd in den Planungen zusätzliche Eingriffe (z.B. Rundweg) in den geschützten Land.schaftsbestandteil (LB 3.04) geplant. De Auswirkungen der uneingeschränkten Nutzungen und die weiteren Eingriffe müssen jedoch in den Unterlagen zur Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen vorhanden sein. Die dem Bauantrag anhängenden Pläne zeigen die derzeitige Bepflanzung nicht vollständig und somit ist zu befürchten, dass die in den Plänen nicht dargestellten Pflanzen (z.B. Eihen) entfernt oder verändert werden sollen. Dies wäre aIlerdngs ein Vergehen gegen die Verbote des Landschaftsplans. Nur wenn eine absolute Notwendigkeit nachgewiesen werden kann, dürfen für die Sanierung des Gebäudes Pflanzen entfernt oder beschnitten werden. Zur Beurteilung der Ausgangssituation. müssen die Pläne den st—Zustand der Planung der Bepflanzung zu Beginn der Planung wahrheitsgemäß und vollständig wiedergeben. Die Ausgestaltung der Dachentwässerung ist im Bauantrag nicht enthalten. Eine unsachgemäße Entwässerung kann zu Schäden an den Bäumen und weiteren Pflanzen führen. Die Planungen für Ober- und unterirdische Versorgungs und Entwässerungsleitungen (Frei- oder Rohrleitungen) sind als Feil einer ordentlichen Beteiligung der Naturschutzverbände nach §63 Absatz 2 BNatSchG bzw. §66 LNatSchG NRW vorzulegen. im Bauentrag s‘ kein Boieucitungsonzept rur a- Aaßenan1age enthalten 0 es ist ‚docb er4orderlich Es ist test.‘ ietzr d?ss rul Duer kei iedei Ver.ndemnq der An2enbeleu htung‘ zulässig ist. Anderenfalls sind die Naturschutzverbände nach §63 Absatz 2 BNatSchG bzw. §66 LNatSchG NRW an der Ausgestaltung.SIS Ergänzung der Planung zu beteiligen Durch die Wahl einer dunkeln Farbe des 2.ugangshauwerks wird den Erfordernissen des Klimawandels nicht Rechnung getragen Es sind geeignete Maßnahmen vorzusehen, die dem Klimawandel entgegenwirken. Das sind auch solche Maßnahnien, die der Anpassung an den Klimnawandel dienen. Dies kann dadurch erzielt werden, dass die schädlichen Einwirkungen der Hitzebelastung aufgrund der Farhwahl in der unmittelbaren Umgebung durch eine Fassadenbegrünung oder durch eine geeignete helle Farhwahl der Fassade des Zugangshauwerks reduziert werder. Entsprechende Auflagen und Festsetzungen müssen eine klimawandelangepasste Gestaltung des Zugangsbauwerks dauerhaft sicherstellen. Der \Jorhescheid vom 16.11.2017, Unterlagen zur Eingriffs- und Ausgleichshilanzierung, Artenschutzuntersuchungen., Bestands- und Konfliktpläne, Auslegung der Außenbeleuchtung, Fassadengestaltung des Zugangsbauwerks, Festlegungen zur Dachentwässerung, die Beurteilung über die Auswirkungen einer intensiven und uneingeschränkten Parknutzung durch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Pläne über die Parkgestaltung sind den anerkannten Naturschutzvereinigungen im Fahmen der Beteiligung ht vorgelegt worden. Alle diese Planungsaspekte haben erhebhohe Auswirkungen auf den Schutzzweck des geschützten Landschaftsbestandtehs. Eine Aufteilung des Vorhabens in einzelne Bau- oder Planungsabschnitte verharmlost die Auswirkungen der Planung und schafft unzulässige 3 4 Tatsachen. Die vorgelegten Unterlagen (Anlage 1) sind als unvollständig und unsachgemäß anzusehen. Eine ordnungsgemäße Beteilung der anerkannten Naturschutzvereinigungen ist mit vollständigen Planunterlagen für das Gesamtproiekt vor einer Genehmigung des Vorhabens durchzuführen. Laut der Ratsvorlage 363712011 Rat 24.112011 soll der Ort für Hochzeiten, Taufen, Famillentreffen und andere pnvate Feste vermietet werden, Hierbei soll das gesamte Gebäude mit Park angemietet werden können. Damit das allgemeine öffentilche Interesse gewahrt bleibt und schädliche Auswirkungen auf den LB “Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldachule‘‘ minimiert werden, sind private Veranstaltungen mt Parknutzung also im LB 3.04 im Umfang auf unter 75 Personen und in der Häufigkeit stark zu begrenzen. Der Schutzzweck des geschützten Landschaftshestandteils “Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule“ ist im aktuellem l..andschaftsplan folgendermaßen festgesetzt: zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaits durch Erhaltung gut strukturierter Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Das südllch der Waldschule gelegene Teilgebiet umfasst Haus Belvedere mit seinem parkartiqen Garten (Belvederestraße 147). Das Gebiet ist von besonderem kulturhistorischem Wert. Landsohaftaprägend ist die Ensemhlewirkung des Gebäudes mit einer im Kronenbereich zusammengewachsenen Platanengruppe aus 7 Ex. Platanusx acerifolla (Starnmumfänge ca. 2,lOm — 3,56 rn). Westl!ch der Waldsohule ist das geschützte Gebiet gekennzeichnet durch eine Vielfalt von Biotoptypen im engräumigen Wechsel mit teilweise altem Baumbestand, Obs,iesen und Heckenstrukturen. Das gesamte Gebiet ist ein wertvoller arten— und strukturreicher Lebensraum. - zur Belebung und Fflege des Landschaftsbildes durch Erhaltung der Enseniblewirkung von Vdla und alter Baumqruppe. - zur Abwehr schädlichem Einwirkungen In der Ordnungshehördhchen Verordnung (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 01294 [3, Ausgabe A, 160. Jahrgang. Nummer 41 ausgegeben in Köln am 13. Oktober 1980 ist der Inhalt des Schutzes und insbesondere der Verbote der sichergestellten Landschaftsbestandtee und Naturdenkrnale in §3 (2) beschrieben: (1) Bauliche Anlagen zu errichten, auch wenn sie keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige bedürfen, sowie deren Nutzung zu ändern, ferner Außenseiten bestehender baulicher Anlanen zu ändern; (13) das Befestigen der Fläche unter der Baumkrone (Kronenbereich) oder Teilen davon mit Asphalt, Beton oder einer anderen wasserundurchlässigen Decke sowie das Verdichten des Bodens im Kronenbereich, z.B. durch Beiahren, durch Abstellen von Fahrzeugen oder durch Aufschüttungen, ferner das Streuen von Salzen im Kronen bereich. (14) das Beschädigen des Wurzelwerks oder der Rinde der Bäume, das Ausasten oder das Abbrechen von Zweigen In diesem Sinne §2 (3) sind bei den aufgeführten Einzeihäumeri. Baumgruppen oder Alleen auch die Fläche unter der Baumkrone unter Naturschutz gestellt. Die Platanengruppe (Nr.:305.01) wurde in der ordnungsbehördllchen Verordnung als Naturdenkmal ausgewiesen. Dieser Status findet in dem Bauantrag keine Berücksichtigung. Mit der Einführung des Landschaftsplans 1991 wurde das Naturdenkmal in den LB 3.04 integriert, um eine Doppelausweisung zu vermeiden. Laut dieser Regelung müssen für die Platanengrupoe die Schutzkriterien für Naturdenkrnäler berücksv;htigt werden. 5 GutachterhabenvordenbegonnenUmbaumaßnahmenbestätigt,dassbeidegebäudenahen Bäumeverkehrssicherundzukunftsfahigsind.EineentsprechendeMitteilungandie BezirksregierungüberdenErhaltderPlatanenbeigleichzeitigernachhaltigerSicherungdes Gebäudeswurdegefertigt(083912017AusschussfürUmweltundGrün04.05.2017).Durch denAusbaudesGebäudesunddurchdiespätereNutzungdarfderErhaltungszustandder Bäumenichtverschlechtertwerden.DasgiltnichtnurfürdiegebäudenahenBäume,sondern fürdiegesamtenPlatanengruppeunddengesamtenPark. DieBeseitigungvonNaturdenkmalengleichgestellterBäumesowiealleHandlungen.diezu einerZerstörung,BeschädigungoderVeränderungvonNaturdenkrnalengleichgestellter Bäumeführenkönnen;sindnachMaßgabenähererBestimmungengemäßBNatSchG§28„ Abs.2verboten.FolglichistderaktuelleZustandnichtzuverschlechternundesgilt,dass Maßnahmenunzulässigsind,diedieLebenserwartungderBaumgruppeverkürzenundeine VerschlechterungdeszukünftigenZustandesherbeiführen.EsgiftdiePflichtder GesunderhaltungderBäume. IndiesemSinneisteineBesucherlenkungausdenTraufbereichenderPlatanenheraus gerechtfertigtunderforderlich.VondemAuslegenvonBetonplattenimTraufbereichist abzusehen,dadiesmiteinerVersiegelungimKronenbereichgleichzusetztenist.Esmuss sichergestelltsein,dassdurchVersiegelungunddurchVerhinderungderRegenerationdes BodensimTraufbereichs,derzukünftigeZustandderPlatanengruppenichtverschlechtert wird.DievorgelegtenPläneundderderzeitigeBeratungsstandschließeneinedauerhafte SchädigungundVerschlechterungdesErhaltungszustandsderPlatanengruppedurchdie signifikantenEingriffeindenTrauf-undWurzelbereichnichtaus. Esgiltnach§67(1)Nr.1Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG)dasVerbot:„Bäume, SträucherodersonstigePflanzenzubeschädigen.oderTeiledavonabzutrennensowiejede Handlung,diegeeignetist,dasWachstumoderdenFortbestandderPflanzenartnachteiligzu beeinflussen.Bäume,SträucherundsonstigePflanzengeltenauchalsbeschädigt,wenndas Wurzeiwerkverletztist“. Dasheißtu.a.,dassdieKappungderWurzelnderPlatanenbeiderUnterkellerungauchim SinnedesGesetzeseineSchädigungdarstellt,DurchdieUmsetzungderBauplanungwerden FeinwurzelnbishinzuStarkwurzelnbeiderAusschachtungfürdasZugangsbauwerkund beimKellerausbauentfernt,dieauchzudenPlatanengehörenDurchdieAusschachtungen fürdenKellerausbausindvielzähligeWurzelnderPlatanengefundenundbeseitigtworden. DiedurchdieStadtKölnbeauftragtenWurzelgrabungenfürdenKellerausbauermöglichten nichtdenUmfangderWurzelfundevorherzusagen.Anhandderunzureichenden WurzelgrabungenkonntendieGutachterdenUmfangdesEingriffsnichtvorhersagen.Das AusmaßderSchädigungdesWurzelbereichswurdevorBaubeginnunrichtigdargestellt.Die BeseitigungderWurzelnsteifteinVerstoßgegendasVerbotdesBNatSchG§28Abs.2dar. EineBagatellisierungistunzulässig. DiegeplantenördlicheWegeführungunddieGestaltungdesBereichszwischendenWegen unddesGebäudesstellteinenerheblichenEingriffindieFlächeunterdenBaumkronender Platanengruppedar,DiegenaueGestaltungderWegefohrungunddieAusgestaltungder FlächenzwischendenWegeniststrittig.DieGestaltungistimBauantragnichteindeutla dargestellt.EinKonzept,wiederWurzelbereichderBäumedauerhaftgöschütztundder ErhaltungszustandderPlatanengruppesichergestelltwirdfehlt,istvorzulegenundinder Baugenehmigungfestzusetzen.JedeVeränderungundjeglicherEingriffstehtunterdem Minimierungsgebot. DievorgelegtePlanungderKellererweiterung.desZugangsbauwerks.diePlanungder —gartenseitigenWegeführungunddasNutzungskonzeptführeninderSummezueiner erheblichenVerschlechterungdesErhaltungszustandesdergeschütztenPlatanengruppe.Die vorgelegtePlanungistsomitmitdenfestgesetztenSchutzzweckendesLB3.04nicht vereinbar.DieuneingeschränkteintensiveParknutzungdurchregelmäßigeVeranstaltungen 6 mit bis zu 200 Personen wird den wertvollen arten- und strukturreichen Lebensraum auf Dauer zerstören. Schädliche Einwirkungen auf die Pflanzen und Tiere im LB 304 werden durch Kompensation langfristig nicht abgewehrt werden können. Aufgrund der mangelhaften, wdersprüchhchen und unvollständigen Unterlagen des Bauantrages sowie den fehiendert Bindungen des \iorbescheids, ist eine erneute Betefligung der anerkannten Nat.urschutzverhande gemäß §63 Absatz 2 BNatSchG bzw §66 LNatSchG NRW mit vollständigen Unterlagen zwingend notwendig, um den weIterhin bestehenden Verfahrensmangel zu heien. Mit freundlichen Grüßen, LA.Jc&tca i?uJi A. Jakob Risch im Namen und in Vollmacht des NABU Landesverbandes NRW für den Bereich der Stadt Köln (hschtec-souLcede) Unterlagen: Anschreiben Stadl Köln von. 1402.2020 Bauantrag 63)023/3354/2018 vom Ii. AprD 2018— md Bindungen zur Beurteilung des Vorhabens gemäß dem Vorbescheid vorn 16.11.2017 (63/P13/0341/2017) Auszug aus dem ärtchen Bau- und Planungsrecht 06. Auc:usi 2018 Arntlcher Lageplan zum Bauantraq (1:250/1 5000) vorn 28 03. 2019 M:tteihing uher de Fad!ühru,‘in des I.:egenschaffsiatastet‘s (20.12 2018) Erläuterungshencht ÷Ar:agen (Zehwanger/03.092018) Bauheschreibung «3309.2018) Beseitigung vo“ Niederschlagswasser von dem Grundstück (SteB O5/OW2O14 Vegetatonsiechnisches Gulachen zum Erhalt . PlatanenAitbaumbesiandes (Hedgem 20/02/2017) Kampfmitieibese!tigungsdienst (08/0&2015) - Bauastbegrundung gemäß §83 Basordnung NRW—24 Jui 2015 Nurzungskonzept— F(urzfassung vorn August 2018 (3enehmrqunqsplanung Keflem/LG/i .00/Schnüt AA ff3- 0! CC) Ansch CsU West / Süd / Nord Brandschulzknnz.ept Barrierefrei Kon2ept 18. Sept. 2019 Anlagen mit Auflagen des Landschaftsschutz Berates Anlage 2 Fotodokumentation - 1 -. - Anlage2: BauvorhabenBahnhofßelvcderc,BelvcderStraße14/inKöln-Mügersdorf,LB3.04 Fotodokurnentationvorn15.03.2019 :‘::: ;:: ..:„‘. aivi j Z‘ 4W!! fr‘ “» r (1)(2) .f - ‘1 ii-, 3‘1.Z ‘ (3)(4) Anlage 2: Bauvorhaben Bahnhof Belvedere, Belvedere StraRe 117 n Kän-Müngersdorf, LB 304 Fotodokumentation vom 15D3,2019 (7) \ ) - / N-; L— -\ / (5) (6) (8}
Anlage 12_Beschlussvorlage AUG_Sitzung 10.10
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 2973/2019 Freigabedatum 26.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 "Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" hier: Widerspruchsverfahren nach § 75 LNatSchG i.V.m. § 67 BNatSchG Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirates bei der Unteren Natur- schutzbehörde für unberechtigt und stimmt einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 LNatSchG NW mit der Folge zu, dass die Untere Na- turschutzbehörde den Vorgang der Bezirksregierung Köln, Höhere Naturschutzbehörde, zur ab- schließenden Entscheidung vorzulegen hat. Alternative: Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirats bei der Unteren Naturschutz- behörde für berechtigt und lehnt die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 LNatSchG NW mit der Folge ab, dass die Untere Naturschutzbe- hörde den Befreiungsantrag ablehnen muss. Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019 2 Begründung: Zum Vorhaben Der in 1839 erbaute Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf soll saniert und als öffentliche Begeg- nungsstätte für Kultur, Bildung und Feste genutzt werden. Zum Bahnhofsgebäude gehört ein ca. 5300 qm großer Landschaftspark. Der Bahnhof mit dem Landschaftspark liegt im geschützten Land- schaftsbestandteil LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf" und im Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" (Anlage 2). Zur Umsetzung des Projektes hat sich ein Förderverein gegründet, der das städtische Gebäude über einen Erbbaurechtsvertrag von der Stadt Köln gepachtet hat und als Antragsteller fungiert. Antrag auf Teilbaugenehmigung zur Sicherung der Bestandsfundamente In einem ersten Schritt wurden die Sicherung der Bestandsfundamente, die Erweiterung der Unterkel- lerung, eine Tieferlegung vereinzelter Kellerräume sowie der Einbau einer Treppe zwischen Keller und Erdgeschoss unter Beteiligung und Zustimmung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehör- de über eine Teilbaugenehmigung in 2018 zugelassen. Antrag auf abschließende Baugenehmigung Der aktuelle Bauantrag sieht für das zweigeschossige Bestandsgebäude im Erdgeschoss sowie den angrenzenden Wintergarten eine Nutzung als Foyer, Aufbereitungsküche für das Catering einer Sai- songastronomie, multifunktionalen Seminarraum sowie als Ausstellungsraum vor. Das Obergeschoss soll als abgeschlossene Etage mit insgesamt drei Räumen für Bürger- und Kultur- veranstaltungen, Workshops sowie als Festraum für private Feiern und Meetings genutzt werden. Um das Gebäude einer öffentlichen Nutzung zuzuführen, werden ein zweiter Rettungsweg sowie bar- rierefreie Zugänge erforderlich. Hierfür soll in einem Abstand von ca. 5 m zum bestehenden Gebäude ein ca. 5,75 x 6 m großer Erschließungsturm mit Fahrstuhl und Treppe an der Nordseite des Gebäu- des neu errichtet werden. Es ist geplant, den Turm mit drei geschlossenen Seitenwänden und einer Glaswand mit vertikalen Lamellen zu errichten. Eine oberirdische Verbindung des Erschließungs- turms mit dem bestehenden Bahnhofsgebäude erfolgt als Glasübergang mit vertikalen Lamellen im 1. Obergeschoss (Anlage 3). Die ebenerdige Erschließung des Gebäudes soll beidseitig über einen symmetrisch geplanten, ca. 1,5 m breiten, barrierefreien Weg aus großformatigen Steinplatten erfolgen (Anlagen 4 und 5). Die befestigte Fläche auf der Ostseite des Gebäudes (Landschaftsschutzgebiet) ist im Sommer als Bereich für Außengastronomie mit einem Ausschankpavillon, in Anlehnung an die historische Nut- zung, vorgesehen. Die Ableitung der Dachwässer soll über offene Rigolen beidseitig in den hinteren Parkbereich erfol- gen und dort versickert werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sollen die westlich des Gebäudes vorhandenen Garagen ab- gerissen werden. Sie werden während der Baumaßnahmen noch als verschließbarer Lagerraum ge- nutzt. Das in eine Platane eingewachsene Mauerteilstück der Garage wird im Rahmen des Erforderli- chen erhalten, der Rest in diesem Bereich händisch abgetragen. Erhalt der Platanen Im Rahmen der Vorhabenabstimmungen stand die Frage im Raum, ob zur schadlosen Sanierung und dem zukünftigen Erhalt des Baudenkmals die großen, alten Platanen erhalten werden können. Zur Klärung wurden mehrere Gutachten erstellt sowie Suchgräben ausgeschachtet. Man kam zu dem Ergebnis, dass die unter dem Wintergarten vorhandenen, statisch relevanten Wurzeln durch techni- sche Lösungen erhalten und in das Bauwerk integriert werden können, wodurch der Erhalt der Bäu- 3 me ermöglicht wird. Die Anlage 6 zeigt im Detail die Umsetzung der Forderungen des Gutachters Dr. Heidger. Erfordernis eines landschaftsrechtlichen Befreiungsverfahrens Das gesamte Ensemble steht unter Denkmalschutz und ist Bestandteil des geschützten Landschafts- bestandteils LB 3.04 „Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Mün- gersdorf“. Die Ostseite des Gebäudes stellt die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ dar. Der geschützte Landschaftsbestandteil LB 3.04 wird unter anderem festgesetzt: - zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch Erhaltung gut strukturierter Lebensräume für Pflanzen und Tiere, - zur Belebung und Pflege des Landschaftsbildes durch Erhaltung der Ensemblewirkung von Villa und alter Baumgruppe. Das Landschaftsschutzgebiet L 11 wird u.a. festgesetzt: - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung eines Verbundsystems reich strukturierter und naturnah entwickelter Land- schaftsteile sowie stadtklimatisch wichtiger Ausgleichsräume und Durchlüftungszonen. Neben dem o.g. Schutzzweck enthält der Landschaftsplan darüber hinaus eine Vielzahl von Ge- und Verbotstatbeständen. Die Umsetzung des Vorhabens würde mehrere dieser Verbote verwirklichen, so dass ein naturschutz- rechtliches Befreiungsverfahren gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich wird, in dem der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beteiligt und sein Votum zur beabsichtigten Befreiung abgeben muss. Eingriffsregelung: Zur Vermeidung von Schäden wurde ein Baustelleneinrichtungsplan erstellt, der vor bzw. während der Baumaßnahme umzusetzen und einzuhalten ist (Anlage 7). Insgesamt gehen insbesondere für das neue Zugangsbauwerk und die barrierefreie Erschließung Vegetationsstrukturen (4 Buchen zur Verschiebung des Zugangsbauwerkes nach Osten, eine abgän- gige Eberesche, eine Eibe und Ziersträucher) mit einem ökologischen Wert von 748 ökologischen Wertpunkten verloren (Anlage 8 und 9). Der Ausgleich soll durch Entsiegelungsmaßnahmen im Be- reich der nach Fertigstellung der Baumaßnahme abzureißenden Garagen erfolgen. Artenschutz: Aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Realisierung des Vorhabens keine Bedenken, sofern die im Nachfolgenden aufgeführten Maßnahmen des vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrags beachtet werden: Gebüschrodungen oder -entfernungen erfolgen nur im für die Sanierung des Gebäudes no t- wendigen Maße, Gehölzrückschnitte /-rodungen werden nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar durc h- geführt, eine Beleuchtung im Rahmen der späteren Nutzung der Außenanlagen wird auf das zur Ve r- kehrssicherung notwendige Maß beschränkt, eine nächtliche Dauerbeleuchtung sowie eine Beleuchtung der Baumkronen hat außerhalb der Nutzungszeiten zu unterbleiben, 4 in Bezug auf Farbtemperatur und Gehäuseabdichtung werden insektenfreundliche Außenbe- leuchtungen eingesetzt. Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen Im vorliegenden Fall kommt eine Befreiung in Betracht, da die Befreiungsvoraussetzungen gemäß § 67 (1) Ziffer 1 BNatSchG vorliegen. Hiernach kann die Befreiung gewährt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftli- cher Art notwendig ist. Hier konkurriert das öffentliche Interesse am Erhalt des Baudenkmals mit den im Landschaftsplan dargestellten und festgesetzten Naturschutzbelangen. Gutachteraussagen bestätigen, dass der Umbau, die Erweiterung sowie die spätere Nutzung des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes unter Erhalt der naturschutzrechtlich geschützten Platanen realisierbar sind. Darüber hinaus sind die barrierefreien Erschließungsmaßnahmen eingriffsminimierend vorgesehen und dargestellt. Vor diesem Hintergrund kann dem Umbau und der Nutzungsänderung des Baudenkmals Bahnhof Belvedere, dessen Erhalt von einer zukünftigen Nutzung abhängt, zugestimmt werden. Die Erhaltung und damit in Zusammenhang stehende Nutzung ist höher zu bewerten als die zu bewältigenden Be- einträchtigungen der Naturschutzbelange. Beteiligung des Naturschutzbeirats Der aktuelle Bauantrag wurde dem Beirat in einer ordentlichen Sitzung am 01.07.2019 zur Zustim- mung vorgelegt, da seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben angesehen werden. Grundsätzlich stimmt der Beirat bei der UNB der Sanierung des denkmalgeschützten Bahnhofs Bel- vedere im gLB 3.04 in der Sitzung am 01.07.2019 zu. Bedenken wurden jedoch im Hinblick auf die Gestaltung der Außenanlagen formuliert (Anlage 10): - Nachweis über die Notwendigkeit der nördlichen Zuwegung, - Änderung der Wegeführung auf der Gartenseite, - Wahl der Wegedecke bzw. des Plattenbelages für die Wegeführung, - Gestaltung des Gartenbereichs bzgl. des Verzichtes auf Kies. Anlässlich dieser Bedenken wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die mit dem Antrag- steller alternative Gestaltungsmöglichkeiten der Außenanlagen erörtern sollte. Diese Arbeitsgruppe wurde mit einem Mandat zur endgültigen Beschlussfassung ausgestattet (Anlage 11). Vorlage einer Alternativplanung zur Wegeführung durch den Beiratsvorsitzenden Vor dem ersten Treffen der Beirats-AG wurde vom Beiratsvorsitzenden ein Alternativvorschlag, Vari- ante NBV (Anlage 12) vorgelegt, der eine rechtwinklige Wegeführung in Anlehnung an den eigentli- chen Baukörper vorsieht und im größeren Abstand zu den Platanen geführt wird. 1. Arbeitstreffen der Beirats-AG In dem Treffen mit dem Vorsitzenden des Fördervereins, den Architekten und Vertretern des Umwelt- amtes thematisierte die Arbeitsgruppe die Notwendigkeit des Nordweges. Der Nordweg wurde vom Antragsteller mit der Gleichstellung von Behinderten mit nicht behinderten Menschen begründet. Würde der Nordweg entfallen, müssten gehbehinderte Menschen unverhältnismäßig lange Wege zurücklegen, um aus dem Erschließungsbauwerk zum Haupteingang am Wintergarten zu gelangen. Für Behinderte besteht in diesem Fall keine zumutbare Möglichkeit, vom Zugangsbauwerk (Fahrstuhl) auf der Erdgeschossebene in das Hauptgebäude zu gelangen. 5 Vor dem Hintergrund, dass die geplante Wegeführung des Antragstellers als auch die des Beiratsvor- sitzenden nicht dem Grundsatz der Eingriffsminimierung gefolgt sei und dem Verschlechterungsver- bot für die Standortbedingungen der Platanen gerecht würde, lehnt die Arbeitsgruppe diese beiden Varianten ab und legt eine neue Variante vor (Anlage 13). Der Variante der Beirats-AG wurde wiederum vom Vorsitzenden des Fördervereins nicht zugestimmt, so dass die Beirats-AG die Entscheidung vertagte. In dem Treffen wurde die UNB beauftragt, die Auswirkungen der geplanten Wegeführungen auf die Platanenwurzeln als auch auf den bestehenden, die Wurzeln mit Wasser und Luft versorgenden Bo- den von einem Gutachter klären zu lassen. Zudem sollte der Beiratsvorschlag von dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln auf Machbarkeit überprüft werden. 2. Arbeitstreffen der Beirats-AG In dem zweiten Treffen der Arbeitsgruppe wurde von der Verwaltung das Ergebnis des Gutachters mündlich vorgestellt. Der Gutachter betrachtet die vom Vorhabenträger vorgelegte Wegeführung als unbedenklich für die Bäume, sofern der Wegeaufbau auf eine von ihm dargelegte Art und Weise (Einsatz eines Saugbag- gers und spezieller Aufbau zur Lastenverteilung) aufgebaut wird. Beschlussfassung Die Beirats-AG fasste mehrheitlich einen geänderten Beschluss: Die Beiratsvariante (Anlage 13), geänderter Südweg, kein Nordweg, behindertengerechter Ne- beneingang auf der Nordseite, wird mehrheitlich mit Auflagen beschlossen. Als Begründung wird angegeben, dass die vorgelegte Planung gemäß Beschlussvorlage Nr. 2057/2019 in einen geschützten Landschaftsbestandteil weder dem Gebot der Eingriffsminimierung genügt noch dem Verschlechterungsverbot für die Standortbedingungen der Platanen gerecht und ausschließlich gestalterischen Aspekten folgen würde. Die Beiratsalternative würde hingegen den Naturschutzbelangen in bestmöglicher Weise entgegen kommen, den relevanten Ge- und Verboten gerecht werden und eine Verbesserung bei den Zuwe- gungen für behinderte Besucherinnen und Besucher darstellen (Anlage 11). Ergebnis Prüfung des Behindertenbeauftragten Zwischenzeitlich ist das Ergebnis des Behindertenbeauftragten eingegangen. Seiner Aussage zufolge beachtet auch die von der Beirats- AG vorgestellte Variante die Belange von Menschen mit Behinde- rung. Er hätte gegen diese Ausführung keine Einwände. Gleiches gelte allerdings auch für die vom Vorhabenträger erörterte Variante. Abstimmung geänderter Beiratsbeschluss mit Vorhabenträger Das Ergebnis des Beiratsbeschlusses wurde dem Vorhabenträger zur Zustimmung vorgelegt. Dieser lehnte den Entwurf der Beirats- AG aus funktionalen, behindertengerechten, wirtschaftlichen und ge- stalterischen Gründen ab, so dass die von der Beirats- AG für die Planung des Vorhabenträgers formulierte Ablehnung aus dem 1. Arbeitstreffen zum Tragen kommt. Der Vorhabenträger erklärt gegenüber der Verwaltung schriftlich, dass er zwischen Gebäude und barrierefreier Wegeführung auf einen Belag aus Flachkies verzichtet, der als bauzeitliche Oberflä- chenbefestigung der Außenterrasse an der Westseite des Gebäudes nachgewiesen ist. Stattdessen werden die Flächen mit naturnahen bodendeckenden Stauden, Gräsern und Zwiebelpflanzen als Ini- tialpflanzung besetzt. Es werden Arten gewählt, die für die sommertrockenen Schattenstandorte unter den Platanen geeignet sind. 6 Üblicher Fortgang des Verfahrens Gemäß § 75 Abs. 1 LNatSchG NW kann der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde einer beab- sichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der Stadt Köln ist dies der Ausschuss Umwelt und Grün, über den Wider- spruch zu unterrichten ist. Hält der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die Untere Naturschutzbehörde die Befrei- ung versagen. Wird der Widerspruch für unberechtigt gehalten, hat die Höhere Naturschutzbehörde innerhalb von einer Frist von sechs Wochen darüber zu entscheiden. Lässt sie die Frist verstreichen, kann die Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Landschaftsplan Anlage 3: Ansicht Ost Anlage 4: Lageplan / Wegeerschließung Anlage 5: Detailplan Wegeplan Platanen Anlage 6: Detailplan Bodenaufbau Wurzel Anlage 7: Baustelleneinrichtungsplan Anlage 8: Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung Anlage 9: Bestands- und Konfliktplan Anlage 10: Auszug aus dem Beschlussprotokoll, Sitzung 2019-07-01 Anlage 11: Anlage zum Beschluss, Beiratssitzung 2019-07-01 Anlage 12: BB Lageplan Wegeführung Vorschlag Beiratsvorsitzender (Variante NBV) Anlage 13: BB Lageplan Variante Arbeitsgruppe (Variante 2) Anlage 14: Platanenanordnung Anlage 15: Nachricht Onlineformular zur Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 16: Stellungnahme der Verwaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 08_Bestands- und Konfliktplan
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Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche spaltrau Rheinkies-Belag Wassergebundene Decke Sitzblöcke aus Betonwerkstein, sandfarben Pollerleuchten LEGENDE Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche geflammt Großformatige Platten aus Betonwerkstein, sandfarben, mit beidseitigen dunklen Markierungsstreifen Ehemalige Bäume, historischer Standort Gehölze, Bestandserhalt Bäume, geplant Bäume, Bestand Zaun, Bestand Mauer, Bestand Offene Basaltrinne zur Abführung des Niederschlagwassers der Dachflächen Gehölze, Neupflanzung Gehölze, Entnahme 150 150150 BahnhofZugangs- turm Aufstellfläche Müll Fahrräder Sitzblöcke DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE Vorplatz Pavillon (ehemaliger Billettschalter) 62,89 62,80 62,89 62,91 63,20 Gerhard-Marcks-Weg Projekt Auftraggeber Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V. Richard-Wagner-Straße 27 50859 Köln Leistungsphase DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE IN KÖLN-MÜNGERSDORF Platanenkarree und Vorplatz Darstellung Genehmigungsplanung Bestands- und Konfliktplan Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse Gezeichnet Plan-Nr: Datum Index Stand2018-05 1:100 84,1 x 59,4 E. Michalski 05 13. Juni 2019 00 13. Juni 2019 Planung Gerd Bermbach Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928 bermbach@gruenerwinkel.de Meter N 62,893,5% 1,5% 62,90 2,0% 0,5% 3,5% Kiesbelag höhengleich mit Betonwerksteinplatten 63,00 0 5 105 Entnahme von 4 Hainbuchen (Carpinus betulus) Erhalt der Sträucher und Ergänzung des Strauch- und Bodendeckerbestands Entnahme einer Eibe (Taxus baccata) Abriss einer Garage und eines Schuppens (85 m²) Wurzelschutzmaßnahmen an Platane 5 (vgl. Detail) Wurzelschutzmaßnahmen an Platane 2 (vgl. Detail) Erhalt der Mauerecke zum Schutz der eingewachsenen Platane Erhalt des Baumbestands Esche Platanen - Karree Platanenkarree und Vorplatz Walnuss Linde Feuerwehrzufahrt und -aufstellfläche Entnahme einer abgängigen Eberesche (Sorbus aucuparia) Entnahme von Lorbeerkirschen (Prunus laurocerasus) Ergänzung des Strauch- und Bodendeckerbestands Ergänzung des Strauch- und Bodendeckerbestands Potenzieller Standort einer Pergola – Vorläufige Bepflanzung mit Efeu
Anlage 09_Nutzungskonzept Bahnhof Belvedere
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8, > log. A Denkmalensemble Bahnhof Belvedere Belvederestr. 147, 50933 Köln - Müngersdorf Kurzfassung Nutzungskonzept Stand: August 2018 Das Denkmal ältestes authentisch erhaltenes Stationsgebäude eines Bahnhofs in Deutschland (1839) einzigartiges Ensemble von Stationsgebäude und Park, Ausflugsbahnhof zum Vergnügen des Einwohner Kölns in Form eines Belvedere in landschaftlich hervorgehobener Lage mit allseitig spektakulären Fernblicken (Festung Köln und noch unvollendeter Dom, Abtei Brauweiler, Kloster Knechtsteden und das Siebengebirge) frühes Beispiel der neuen Bauaufgabe Bahnhof in Abwandlung der zeitgenössischen Landhausarchitektur mit bemerkenswerter Innenausstattung hochrangige klassizistische Architektur der Berliner Schinkelschule im Rheinland Landschaftsgarten nach Plänen des Königlichen Gartendirektors Jakob Greiss, der in seiner Gesamtdisposition bis heute ablesbar ist. letztes Relikt des „Eisernen Rheins“, der weltweit ersten internationalen Eisen- bahnverbindung Köln-Aachen-Lüttich-Antwerpen Denkmal von nationaler Bedeutung und EU-Kulturerbe 2018, Station der Europäischen Route der Industriekultur (ERIH) Zielsetzung ° Dauerhafte Erhaltung und dem Gemeinwohl dienende Nutzung eines herausragenden Denkmalensembles auf der Basis ehrenamtlicher Trägerschaft, Modellcharakter für andere Projekte einer bürgerschaftlich getragenen Stadtkultur. Gemäß notariell geschlossenem Förder- und Zuschussvertrag unterstützt der Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. die Stadt bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten gem. $ 7 DSchG NW, das Baudenkmal dauerhaft zu erhalten und sinnvoll zu nutzen und übernimmt im Rahmen seiner gemeinnützig-ehrenamtlichen Tätigkeiten Aufgaben der Stadt Köln Projekteinordnung in die Stadtentwicklung Dynamisches Bevölkerungswachstum im Kölner Westen durch zahlreiche Neubaugebiete und Nachverdichtungen (z.B. Widdersdorf Süd, Lövenich Nord, Pandion Belvedere, Müngersdorf und Pandion Klostergärten und Bonova, Ludwig-Jahn- Str., Junkersdorf, Park Linne Braunsfeld, Vivawest, Ignystr. und Kronstädter Gärten, Weiden) Mangel an öffentlich nutzbaren Räumen für ortsnahe Kultur- und Bildungsveran- staltungen, für Bürgerschaftsaktivitäten sowie Freizeitgestaltung im Sinn der stadtent- wicklungspolitischen Konzeptionen Leitbild Köln 2020 und Grüngürtel Impuls 2012 Ergänzung und Fortführung des Regionale-2010 Projekts Landschaftspark Belvedere Berücksichtigung der sozialen Alleinstellungsmerkmale im näheren Umfeld: Schwerpunkt der Sonderpädagogik (LVR-Förderschule Belvedere, LVR-Anna-Freud- Schule und Frida-Kahlo-Haus für Menschen mit Behinderung), Schwerpunkt Wohneinrichtungen für Senioren (Clarenbachwerk, Seniorenresidenzen Weiden und Braunsfeld, St. Josephsheim, Weiden), hoher Einwohneranteil der Generation 60 + Themen von gesamitgesellschaftlicher Relevanz im Proiekt Bildung, Sabesondere Jügendbilding, Lernort zu den Tüamen Regional-, Verkeihrs- und Witschaftsgeschichte, Denkmalpflege, Natur- und Landschaftsschutz und Europa Inklusion (Kooperation mit LVR-Förderschulen und Behinderteneinrichtungen) Demographischer Wandel (Angebote an ältere Mitbürger, Kooperation mit dem Clarenbachwerk und Seniorennetzwerk, Übernahme einer sinnvollen Aufgabe im Ruhestand ) Bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe (Mithilfe bei der ehrenamtlichen Betriebsführung, Forum für die Bürgervereine und Initiativen des Kölner Westens, Ort der Kommunikation, des Austauschs und der Gesprächskultur zu stadtteilbezogenen Themen) Potentiale des Ortes Ort der Bildung (Ausstellung, Führungen, Lernort) Ort der Kultur (Konzerte, Lesungen, Vorträge, Kleinkunstveranstaltungen) Ort der Begnung, der Feste und Feiern (Hochzeiten, Familienfeiern, Firmenmeetings) Ort des bürgerschaftlichen Engagements und der Teilhabe (Mitwirkung bei ehrenamtlicher Betriebsführung, Durchführung von Informationsveranstaltungen,, Treffpunkt für Bürgervereine, Netzwerke und Initiativen) Ort der Erholung und Entspannung Naherholungsziel Park, gastronomischer Saisonbetrieb Vorplatz, Wintergarten, Fläche südlich des Kernbaus Verkehrsanbindung Anbindung für den Individualverkehr über den Militärring; den Gregor-Mendel-Rin g und den nördlichen Abschnitt der Belvederestr. ohne Belastung der Wohngebiete von Müngersdorf direkte Anbindung an ÖPNV durch Buslinie 144 weitere Verkehresverbindungen fußläufig (15 Min) Stadtbahn Linie 1 (Rheinenergie- Stadion) Buslinien 141, 143, 144 direkte Lage an Haupt-Naherholungsweg Äußerer Grüngürtel (Kölnpfad, Kulturpf=ad Müngersdorf, Jakobsweg) Parkplatz-Situation: 19 Parkplätze auf dem Grundstück, vertragliche Regelung Liber zeitlich komplementäre Zweit- und Nachnutzung von Parkplätzen der LVR- Schul e Belvederestraße nach Schulschluss am Nachmittag und an den Wochenende Mögliche Nutzungszeiten -— Wochenschema Abend Vormittag Nachmittag Nach Bedarf: Offnungsbetrieb Führungen, Lernort, | Treffpunkt Treffpunkt Nach Bedarf: Treffpunkt Kultur- und Bildungsveran- staltungen, Private Feste und Feiern Nach Bedarf: Nach Bedarf: Öffnungsbetrieb Offnungsbetrieb Saisongstronomie, Saisongastronomie Matineen Kulturveranstaltungen, Raumnutzung HISTORISCHES BESTANDSGEBÄUDE Das Gebäude hat auf zwei Etagen eine Nutzfläche von ca. 260 m?. Davon stehen abzüglich Verkehrs- und Serviceflächen (Aufwärmküche, Büro Förderkreis, Treppenhaus) ca. 200 m? für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Für die Erweiterung und Nutzungsänderung liegt ein Bauvor- scheid vom 05.09.2013 (Aktenzeichen: 63/V23/0300/2013, 3 Verlängerungen) vor. Es handelt sich nicht um eine Versammlungsstätte, so dass die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten können, auf unter 200 Personen beschränkt ist. Tatsächlich ist bei allen Veranstaltungen mit Bestuhlung von einer weit geringeren Zahl gleichzeitig anwesender Personen auszugehen. Erdgeschoss e Drei Räume im Kernbau: Raum 1 - Aufbereitungsküche - für Catering und Saisongastronomie, Raum 2 - Multifunktionaler Seminarraum Raum 3 - Ausstellungsraum e Wintergarten: Foyer, kleine Veranstaltungen, private Feiern, Saisongastronomie Obergeschoss e Zugang über das historische Treppenhaus oder barrierefrei über Zugangsbauwerk e in sich abgeschlossene Etage mit Suite aus drei Räumen: Kulturveranstaltungen, Bürgerveranstaltungen, Festraum für private Feiern, Workshops, Meetings Kellergeschoss e Haustechnikraum, Garderobe, Sanitäreinrichtungen NEUBAU ZUGANGSBAUWERK e barrierefreier Zugang (Aufzug) und Treppenhaus als erster Rettungsweg e aufgrund getrennter Eingänge Möglichkeit von Parallelnutzugen in EG und OG NUTZUNG PARK e Nutzung des Parks bei allen Angeboten des gemeinnützigen Zweckbetriebs und bei privaten Festen und Familienfeiern unter Beachtung der in geschützten Landschaftsbestandteilen geltenden Gebote und Verbote e keine Bewirtschaftung des Parks als Biergarten oder als Veranstaltungsort für Popkonzerte Nutzer - Zielgruppen A) Zweckbetrieb - öffentliche Nutzung Nutzer Räume Aktivitäten Kulturveranstal- Konzerte, interessierte Öffent- | Obergeschoss OG tungen Lesungen, lichkeit, ausgewählte | Wintergarten EG (als Eigen- Kleinkunstveranstal- Zielgruppen z.B. Park veranstaltung oder | tungen BewohnerAltenheime von Kooperations- | Sonntagsmatineen „dementia&arts“ partnern) Bildung und Ausstellung „Eiserner interessierte Offent- | Austellungsraum Information Rhein“ lichkeit, EG, Lernort, Schulprojekt Grundschulen, Projektraum EG, „Denkmal aktiv“ Gymnasien Gebäude/ Park LVR-Förderschulen Erwachsenenbildung Denkmalpräsentation interessierte Öffent- | Gebäude/Park Führungen lichkeit Vorträge Station ERIH-Route der Industriekultur Begegnungsstätte | Arbeitskreise, lokale Bürgervereine, | Seminarraum Bürgerschaftliches | Projektgruppen, Seniorennetzwerk, Wintergarten Engagement Informationsveranstal- | BewohnerAltenheime | Obergeschoss tungen Station Kulturpfad Müngersdorf, Kölnpfad, Jakobsweg Interessierte Offent- | Park lichkeit Naherholung „Belvedere“-Lauf Sporttreibende, Sportvereine Landschaftspark. Belvedere Start/Ziel am Bahnhof Interessierte Öffent- lichkeit Saisongastronomie Vorplatz, Wintergarten, Fläche südlich des Kernbaus Kooperationen °e Kulturveranstaltungen:, Nutzung der Räumlichkeiten für Eigenveranstaltungen, Veranstalter aus dem Kulturbereich (lit. Cologne, Musik in den Häusern der Stadt, Liedwelt Rheinland, ZAMUS, WDR-Orchester Akademie, Galerien etc.) e Außerschulischer Lernort: Kooperation mit dem Museumsdienst und Schulamt der Stadt Köln e Bürgerschaftliches Engagement: Bürgervereine und Initiativen des Kölner Westens °e Entwicklung einer Grüngürtel-Achse Kultur und Bildung entlang der Belvederestraße: Ungers-Archiv für Architektur, Dr. Speck Literaturstiftung, Historischer Bahnhof Belvedere, Freiluga im Fort Va, Wissenschaftsscheune des Max-Planck-Instituts, Landschaftspark Belvedere) Wirtschaftlichkeit Im Rahmen eines Qualifizierungsprozesses wurde in Kooperation mit der Agentur startklar, Dortmund, ein Wirtschaftsplan erarbeitet. Konzept: der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (Vermietung) muss mit seinen Einnahmen die Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie den nicht kostendeckend arbeitenden gemeinützigen Zweckbetrieb finanzieren. Die Möglichkeiten der Erschließung dieser finanziellen Ressourcen wurden unter Berücksichtigung von Marktumfeld und Marktwert untersucht. Dafür wurden die Einschätzungen von Caterern, Location-Scouts, Hochzeitsveranstaltern und Veranstaltungsmanagern eingeholt. Übereinstimmend wurde der Marktwert und die Vermietungsaussicht als gut eingeschätzt, da das Objekt mehrere den Marktwert positiv beieinflussende Eigenschaften in sich vereint: °e außergewöhnliches Ambiente e Alleinnutzung bei Anmietbarkeit des Gesamtkomplexes (keine Parallelveranstaltungen) °e exclusive Grünlage ° stadtnahe Lage, gute verkehrliche Erreichbarkeit und Parkmöglichkeiten °e Aufbereitungsküche für Caterer Ehrenamtliche Betriebsführung "Köln ist eine Bürgerstadt mit hoher Bereitschaft zum Engagement für das Gemeinwesen. Dieser Bürgersinn ist zur Weiterentwicklung des Gemeinwesens unverzichtbar und braucht zu seiner weiteren Entwicklung gezielte Förderung, Freiräume und Vernetzung" (vgl. Leitbild Köln 2020) Diese Bereitschaft hat der Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V.in seinem über achtjährigen Wirken für das Projekt gezeigt und zugleich von dem Engagement, der Hilfe und Unterstützung Dritter profitiert (z. B. Grundlagenermittlung für Planung auf der Basis von Sachkostenersstattung durch Universität zu Köln, Abteilung Architekturgeschichte, Fachhochschule Köln, Lehrstuhl für Denkmalpflege, Institut für Restaurierungs- und Konservierungswissenschaften). B) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zur Erwirtschaftung der Betriebs- und Unterhaltungskosten durch Vermietung Aktivitäten Nutzer Räume Privat Hochzeiten, Familienfeste, Gesamtes Objekt oder OG, bzw. Wintergarten, Park Geschäftsmeetings, Firmen, Unternehmen Gesamtes Objekt oder OG, bzw. Seminare, Wintergarten Workshops Filmaufnahmen öffentliche und private OG, historisches Treppenhaus, Medienwirtschaft | Wintergarten, Gewölbekeller Stadt Köln, z.B. Amt für Internationale Angelegen- heiten Veranstaltungen verschiedener Organisa- tionen z.B. Treffen Städtepartnerschaften OG, Wintergarten, Park Betriebskonzept Die Trägerschaft des zukünftigen Betriebs wird vom Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. übernommen. Das Betriebsmodell umfasst die Komponenten: ° Gemeinnütziger Zweckbetrieb, darunter fallen alle öffentlichen Nutzungen, z.B. Kulturveranstaltungen, Ausstellung und Lernort, Forum für bürgerschaftliche Vereine und Initiativen, Saisongastronomie Naherholung etc. e Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zur Erwirtschaftung der Betriebs- und Unterhaltungskosten durch tage- oder stundenweise Vermietung für private Feste und Feiern, Veranstaltungen von Firmen und Organisationen Die Organisation der Betriebsführung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand, den Arbeitsgruppen in folgenden Teilbereichen unterstützen: Kulturveranstaltungen Bildung, Außerschulischer Lernort Vermietung und Gebäudemanagement Saisongastonomie Einsatz von angestelltem Personal für die Bereiche: « Hausmeistertätigkeit °e Reinigung Die Attraktivität des Ehrenamtes im Projekt Bahnhof Belvedere wird bestimmt durch ein einzigartiges Betriebsobjekt eine vielfältige Auswahl an interessanten und qualifizierten Aufgaben die Arbeit in einem engagierten, kommunikativen und dynamischem Team mit breitem Netzwerk klar umrissene Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten selbst gewähltes Zeitbudget Aus dem lokalen Umfeld kommen zahlreiche Angebote aus der Generation 60+, im Ruhestand eine sinnvolle Aufgabe im Projekt Bahnhof Belvedere zu übernehmen. Darüber hinaus werden die bereits bestehenden Verbindungen zur Kölner Freiwilligenagentur und Angebote des Kölner Netzwerks Bürgerengagement genutzt.
Anlage 16_Kommentierung NABU-Schreiben_an HNB
10581 Zeichen
&,
Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Auskunft Frau Pniewski, Zimmer 08F61
Telefon 0221 221-24161, Telefax 0221 221-24686
| E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt WWW. |
57 Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Internet !stact-Koeln:da
Sprechzeiten
Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr
Bezirksregierung Köln Di. 08.00 - 18.00 Uhr
Dez. 51 Mi. u. Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Frau von Andrian-Werburg und nach besonderer Vereinbarung
Zeughausstraße 2 - 10 et a et 5
50667 Köl adtbahn Linien 1, 3, 4,
Kol Bus Linien 150, 153, 156
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und
Fernverkehr
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum
571/13/4.3/2019-61 16.04.2020
Bauvorhaben Belvedere Straße 147: Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten
Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte im geschützten Land-
schaftsbestandteil LB 3.04 - Beteiligung der Naturschutzverbände im landschafts-
rechtlichen Befreiungsverfahren nach $ 67 BNatSchG
hier: Erwiderung der UNB Köln zur Stellungnahme des NABU Landesverbandes vom
15.03.2020
Sehr geehrte Frau von Andrian-Werburg,
im Rahmen des o.g. Befreiungsverfahrens habe ich die Naturschutzvereinigungen auf Ihre
Aufforderung hin im Februar dieses Jahres beteiligt. Herr Risch vom NABU Stadtverband
Köln hat mit Schreiben vom 15.03.2020 im Namen und in Vollmacht des NABU Landesver-
bandes NRW hierauf reagiert.
Nachfolgend nehme ich in meinem Schreiben und der dazugehörigen Anlage Stellung zu
den Ausführungen des Herrn Risch.
Zur Vollständigkeit der Unterlagen
Der NABU bemängelt in seiner Stellungnahme schwerpunktmäßig, dass die eingereichten
Unterlagen zur Bewertung des Vorgangs nicht ausreichend gewesen wären.
Da den Naturschutzvereinigungen gemäß $ 67 Abs. 2 Satz 3 LNatSchG dieselben Unterla-
gen vorzulegen sind, die auch den Naturschutzbehörden zur Stellungnahme übersandt wer-
den, habe ich den Vereinigungen die Unterlagen zugesendet, die der Vorhabenträger bei mir
als UNB eingereicht hatte.
Die im Rahmen des Befreiungsverfahrens erarbeiteten Unterlagen zur Beiratsbeteiligung und
zur Beteiligung des zuständigen Ratsausschusses habe ich nicht weitergeleitet, da es sich
um meinerseits erarbeitete Unterlagen handelte, die bei Bedarf für jedermann öffentlich zu-
gänglich sind.
{'2
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0
Die Oberbürgermeisterin
Seite 2
Stadt Köln
Zu den Einwendungen
Im Ergebnis konnte ich dem Schreiben des NABU keine weiteren, dem Vorhaben entgegen-
stehende Gesichtspunkte entnehmen, die nicht bereits zum Zeitpunkt der Beiratsbeteiligung
vorlagen.
Die beigefügte Anlage geht detaillierter auf die Einwendungen des NABU Landesverbandes
ein.
Bei Ihrer Entscheidung bitte ich zu berücksichtigen, dass es sich um ein Kooperationsprojekt
von Kommune und Ehrenamt zur Erhaltung und Nutzung eines singulären Bau- und Garten-
denkmals der Industriekultur (ältester erhaltener Bahnhof Kontinentaleuropas) auf der Basis
eines Ratsbeschlusses handelt.
Mit freundti Grüßen
Im Auftr: g
XL udn
Konrad Peschen
Anlage
Stellungnahme zu den Einwendungen des NABU Landesverbandes
Anlage
Stellungnahme zu den Einwendungen des NABU Landesverbandes
Zur Vollständigkeit der Unterlagen
Der Einwand, dass die Unterlagen aus dem Baugenehmigungsverfahren zum 1. Bauab-
schnitt nicht vorgelegt wurden, resultiert aus dem Umstand, dass es sich bei dem Baugeneh-
migungsverfahren zum 1. Bauabschnitt um ein eigenständiges, bereits abgeschlossenes
Verfahren handelte und dieses somit nicht Bestandteil des hier in Rede stehenden Verfah-
rens ist.
Anzumerken ist zudem, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zum 1. Bauab-
schnitt ein Befreiungsverfahren durchgeführt wurde, so dass auch zu diesem Verfahren die
Unterlagen durch die Beiratsbeteiligung öffentlich zugängig waren. Da sich dieses Vorhaben
ausschließlich im Baukörper erstreckt und die zur Beurteilung des Vorhabens dazu im Vor-
feld durchgeführten Wurzelsuchschachtungen keine Beeinträchtigungen der Platanen erwar-
ten ließen, wurde eine Befreiung dazu erteilt.
Bei den vom NABU bemängelten fehlenden Unterlagen handelt es sich außer bei der Ein-
griffs- / Ausgleichsbilanzierung um Unterlagen zu Ausführungsplanungen, die i.d.R. weder in
den Bauantragsunterlagen noch in Grünplanungen in Form von Eingriffs-/ Ausgleichsbilan-
zierungen, Bestands- und Konfliktplänen, Landschaftspflegerischen Begleitplänen enthalten
sind. Erst in den entsprechenden Genehmigungen werden bei großen Vorhaben die Vorlage
und Abstimmung von Detailplanungen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden als Auf-
lagen formuliert, bei kleinen Vorhaben werden konkrete Auflagen dagegen direkt festgesetzt.
Eingriffs- Ausgleichsbewertung
Für die Sanierung und Umgestaltung des Bahnhofs Belvederes wurde für den Bereich des
tatsächlichen Bauvorhabens eine Ausgleichsbilanzierung und auch ein Bestands- und Kon-
fliktplan vorgelegt; beide waren Bestandteil der Bauantragsunterlagen.
Die Parknutzung und somit die Bewertung der daraus zu erwartenden Eingriffserheblichkeit
wurde vom Baugenehmigungsverfahren abgekoppelt. Die Trennung wurde zur Beschleuni-
gung des Genehmigungsverfahrens für das reine Bauvorhaben vorgenommen, um eine dro-
hende Streichung von Fördergeldern abzuwenden.
In einem dritten Verfahren ist es geplant, die zukünftige Gartennutzung natur- und arten-
schutzverträglich zu genehmigen. Hierzu ist eine erneute Verbandsbeteiligung geplant.
Schutzausweisung / Beeinträchtigung des Schutzzwecks
Bahnhofsgebäude und Parkreste Belvedere sind seit 1991 über den Landschaftsplan der
Stadt Köln naturschutzrechtlich als geschützter Landschaftsbestandteil LB 3.04 unter Schutz
gestellt.
Durch die Unterschutzstellung über den Landschaftsplan wurde die vom NABU zitierte, vor
der Rechtskraft des Landschaftsplans bestehende Ordnungsbehördliche Verordnung zum
Schutz der vor Ort vorhandenen Platanen aufgehoben.
Somit begründet sich der Schutzzweck für den geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04
gemäß Landschaftsplan in
- der Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes durch Erhaltung gut
strukturierter Lebensräume für Pflanzen und Tiere,
- der Belebung und Pflege des Landschaftsbildes durch Erhaltung der Ensemble-
wirkung von Villa und alter Baumgruppe,
- der Abwehr schädlicher Einwirkungen.
Demzufolge ist die Grundlage zur Beurteilung der Beeinträchtigung des Schutzgebietes
durch das geplante Vorhaben nicht die außer Kraft getretene Ordnungsbehördliche Verord-
nung, sondern der im Landschaftsplan genannte Schutzzweck des geschützten LB’s 3.04.
Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes des geschützten Landschaftsbestandteiles wird
äußerst geringfügig beeinträchtigt, da das geplante Vorhaben nicht in gut strukturierte Le-
bensräume für Pflanzen und Tiere eingreift, sondern in Einzelgehölze. Gut strukturierte Le-
bensräume für Pflanzen und Tiere befinden sich insbesondere westlich der Waldschule, in
dem größeren der zwei Teilbereiche des LB 3.04.
Eine Beeinträchtigung des Schutzgebietes erfolgt dagegen durch die Rodung von Einzelge-
hölzen, die im Verhältnis zum gesamten LB und der zu erhaltenden Platanen als geringfügig
betrachtet werden kann, da der gesamte Park Belvedere nur einen sehr geringen Teil des
gesamten Landschaftsbestandteils einnimmt und die Baumfällungen vor Ort kompensiert
werden können.
Zum anderen erfolgen durch das Vorhaben Eingriffe in das Wurzelwerk der Platanen, die ge-
mäß Gutachteraussagen keine nennenswerten Beeinträchtigungen auf die Platanen besitzen
und somit den Erhaltungszustand der Platanen nicht signifikant verschlechtern.
Zu berücksichtigen ist hier, dass Mittel- und Grobwurzeln für die Statik, Feinwurzeln dagegen
für die Versorgung des Baumes mit Wasser und Nährstoffen verantwortlich sind.
Bei der Entnahme der Starkwurzeln wurde eindeutig festgestellt, dass diese die Standsicher-
heit der Platanen nicht gefährdet!
Da das neu geplante Zugangsbauwerk auf bereits versiegelten Flächen des ehemaligen Lat-
rinenhauses des Bahnhofgebäudes positioniert wird und die geplante Wegeführung im In-
nenbereich der Kronentraufen geplant ist, die Bäume versorgenden Feinwurzeln sich jedoch
am Rand der Kronentraufen befinden, werden die Platanen allenfalls gering beeinträchtigt.
Hinzu kommen wurzelschützende technische Maßnahmen bei den Bauausführungen und
Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Belüftung der Kronentraufbereiche, die zu einer
Standortverbesserung führen werden. Selbst die Beeinträchtigungen der Platanen, die dem
regulären Baumschutz im geschützten Landschaftsbestandteil unterliegen, werden im Be-
reich des Wegebaus, des neuen Zugangsbauwerkes sowie der Neuunterkellerung durch Ma-
terialwahl und spezieller Ausbauart auf ein für den Erhaltungszustand unschädliches Maß
begrenzt bzw. reduziert.
Die Standortbedingungen für die Platanen werden durch die spezielle Ausbauart und Maß-
nahmen zur Bodenverbesserung sogar verbessert.
Auch dem Schutzzweck „Belebung und Pflege des Landschaftsbildes“ durch Erhaltung der
Ensemblewirkung von Bahnhofsgebäude und der im Kronenbereich zusammengewachse-
nen alten Platanengruppe aus ehemals 7 Platanen steht das Vorhaben nicht entgegen, da
die Platanen in Gänze erhalten werden und somit das Gesamtbild nicht gestört wird.
Das geplante Vorhaben verursacht nur geringe schädliche Einwirkungen auf Natur und
Landschaft, da die Leistungsfähigkeit des gesamten, großflächigen Gebietes des LB 3.04
nicht beeinträchtigt wird.
Eingriff in die Bäume / Baumwurzeln
Ergänzend zum vorherigen Text ist hierzu anzumerken, dass die vom NABU getroffenen
Aussagen über unzureichende Wurzelschürfe im Vorfeld der Baumaßnahmen zum damali-
gen Zeitpunkt vollkommen ausreichend waren. Die Erkenntnisse, die während der Baumaß-
nahmen über das Wurzelwachstum erzielt wurden, konnten im Vorfeld nicht erkannt werden,
da die Wurzeln ein atypisches Wachstum aufweisen.
Vor dem Hintergrund der (nicht erwarteten) Wurzelfunde wurde im Rahmen der auf Grund
der Baugenehmigung für den 1. Bauabschnitt getätigten Bauausführung umgehend eine
ökologische Baubegleitung beauftragt, die vor Ort bei Eingriffen in die Wurzeln sofort Ent-
scheidungen trifft, ob diese baumverträglich sind oder nicht getätigt werden dürfen.
Anlage 21_Artenschutzgutachten
21549 Zeichen
D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG
BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF
Telefon: 02404 / 67 49 30 Fax: 02404 / 67 49 31 Mobil: 0173 / 345 22 54
Artenschutzrechtliche Prüfung
öffentliche Begegnungsstätte
Bahnhof Belvedere
Belvederestraße 147, 50933 Köln
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
2
AUFTRAGGEBER:
Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Stadthaus, Willy Brandt Platz 2
50679 KÖLN
AUFTRAGNEHMER:
D. Liebert
Büro für Freiraumplanung
Dorfstr. 79
52477 Alsdorf
BEARBEITUNG:
Projektleitung / artenschutzrechtliche Bewertung:
D. Liebert
Kartierung Microchiroptera:
W. Bindemann
Titelbild und Karten:
Gestaltungspläne (AG)
Fotodokumentation: D. Liebert 2019
Sonstige Bilder: https://www.bahnhof-belvedere.de
Version Datum Bearbeiter Status/Bemerkung
1.0 04.07.2019 D. Liebert Textteil
1.1 15.03.2020 D. Liebert Endgültige Fassung
öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
3
INHALT
1 Einleitung und Vorhabenbeschreibung 4
2 Lage im Raum 8
3 Planung Parkgelände 9
4 wertgebende Strukturen 10
4.1 baubedingte Veränderung der wertgebenden Strukturen 10
5 Fotodokumentation 11
6 Untersuchungsdesign: 16
6.1 Brutvögel 16
6.2 Fledermäuse 16
7 Ergebnisse: 17
7.1 Brutvögel: 17
7.2 Fledermäuse 17
7.3 Sonstige 19
8 Festsetzungen 20
Anhang:
ASP Protokoll A – allgemeine Angaben
ASP Protokolle B – Art für Art
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4
1 Einleitung und Vorhabenbeschreibung
Der Bahnhof Belvedere in der Belvederestraße 147, 50933 Köln , soll im Rahmen von
Sanierung und barrierefreiem Ausbau in eine öffentliche Begegnungsstätte (unter 200
Personen) umgenutzt werden. Eine Bewirtschaftung und umfängliche Platzbeleuch-
tung des zugehörigen Parks als Biergarten o.ä. ist nicht vorgesehen. Der Park, in dem
ein Rundweg angelegt werden soll, steht den Besuchern ausschließlich zur Erholung
und Entspannung zur Verfügung.
Geschichte des Bahnhofs Belvedere: Quelle:
https://www.bahnhof-belvedere.de/eisenbahn-geschichte/empfangs-
geb%C3%A4ude-belvedere/
Am 2. August 1839 werden der 6,7 km lange erste „preußische“ Teil des „Eisernen Rhein“
zwischen Köln und Müngersdorf und das mit einem Park verbundene Empfangsgebäude Haus
Belvedere eingeweiht. Der Name spielt auf den großartigen Fernblick auf die Stadt und den
Kölner Dom an, der sich aus der erhöhten Lage auf der Mittelterrasse des Rheines ergibt.
Die neuartige Bauaufgabe „Bahnhof“ wird in Haus Belvedere mit seinem kunstvoll gestalteten
Treppenhaus, dem weiträumigen, zum Park geöffneten Wintergarten, den von großen Flügel-
türen gegliederten Raumsuiten in der „belle étage“ und dem Mittelresalit mit Ba lkon an der
stadtseitigen Fassade als repräsentatives Landhaus im Grünen umgesetzt.
Dank der Eisenbahn kommen nun viele Kölner Bürger in den Genuss einer sonntäglichen
Landpartie, die zuvor nur wenigen Eigentümern von Sommerhäusern in der Umgebung der
Stadt vorbehalten war.
Es ist noch nicht abschließend geklärt, welcher Architekt den klassizistischen Bau, der noch
heute weitgehend im Originalzustand erhalten ist, entworfen hat. Der Planverfasser dürfte im
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Artenschutzrechtliche Stellungnahme
5
Umfeld der Oberbaudeputation Berlin zu suchen sein , der Karl Friedrich Schinkel von 1815
bis 1840 vorstand.
Mit der Aufgabe der Station gelangte der Bahnhof Belvedere um 1892 in den Besitz der Stadt
Köln. Nach dem Auszug des letzten Mieters im Jahr 2009 wollte die Stadt das sanierungsbe-
dürftige Haus und den verwahrlosten Park verkaufen.
Für die Entwicklung und Realisierung eines Alternativkonzepts gründete sich der Förderver-
ein Bahnhof Belvedere e.V., der sich zum Ziel gesetzt hat, das außergewöhnliche Denkmalen-
semble als Kultur- und Festort einer öffentlichen Nutzung zuzuführen.
Im Detail liegen folgende Hinweise zur geplanten Nutzung vor:
E-Mail Frau E. Spiegel vom 12.06.2019:
Vormittag
Nachmittag Abend
Mo-Do Nach Bedarf:
Führungen, Lernort,
Treffpunkt
Öffnungsbetrieb
Treffpunkt
Kultur- und Bildungsveran-
staltungen,
Fr, Sa
Nach Bedarf:
Treffpunkt
Private Feste und Feiern
So Nach Bedarf:
Öffnungsbetrieb
Saisongstronomie,
Matineen
Öffnungsbetrieb
Saisongastronomie
Vorplatz
Kulturveranstaltungen,
A) Zweckbetrieb – öffentliche Nutzung
Nutzung Aktivitäten Nutzer Räume
Kulturveranstal-
tungen
(als Eigen-
veranstaltung oder
von Kooperations-
partnern)
Konzerte,
Lesungen,
Kleinkunstveranstal-
tungen
Sonntagsmatineen
interessierte Öffent-
lichkeit
BewohnerAltenheime
„ars et demens“
Obergeschoss OG
Wintergarten EG
Park
Bildung und
Information
Ausstellung „Eiserner
Rhein“
Lernort, Schulprojekt
„Denkmal aktiv“
interessierte Öffent-
lichkeit,
Grundschulen,
Gymnasien
LVR-Förderschulen
Erwachsenenbildung
Austellungsraum
EG,
Projektraum EG,
Gebäude/ Park
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6
Denkmalpräsentation
Führungen
Vorträge
Station ERIH-Route der
Industriekultur
interessierte Öffent-
lichkeit
Gebäude/Park
Begegnungsstätte
Bürgerschaftliches
Engagement
Arbeitskreise,
Projektgruppen,
Informationsveranstal-
tungen
lokale Bürgervereine,
Seniorennetzwerk,
BewohnerAltenheime
Seminarraum
Wintergarten
Obergeschoss
Naherholung
Station Kulturpfad
Müngersdorf, Kölnpfad,
Jakobsweg
„Belvedere“-Lauf
Gastronomischer
Saisonbetrieb
Interessierte Öffent-
lichkeit
Sporttreibende,
Sportvereine
Interessierte Öffent-
lichkeit
Park
Landschaftspark
Belvedere
Start/Ziel am
Bahnhof
Vorplatz
B) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zur Erwirtschaftung der Betriebs- und
Unterhaltungskosten durch Vermietung
Aktivitäten
Nutzer
Räume
Hochzeiten,
Familienfeste,
Privat
Gesamtes Objekt oder OG,
bzw. Wintergarten, Park
Geschäftsmeetings,
Seminare,
Workshops
Firmen, Unternehmen
Gesamtes Objekt oder OG,
bzw. Wintergarten
Filmaufnahmen öffentliche und private
Medienwirtschaft
OG, historisches
Treppenhaus,
Wintergarten, Gewölbekeller
Veranstaltungen
verschiedener Organisa-
tionen z.B. Treffen
Städtepartnerschaften
Stadt Köln, z.B. Amt für
Internationale
Angelegen-heiten
OG, Wintergarten, Park
Das Bahnhofgelände gliedert sich wie folgt in den umgebenden Landschaftsraum ein:
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Artenschutzrechtliche Stellungnahme
7
südlich wird das Gelände durch eine stark befahrene, mehrspurige Eisenbahnlinie be-
grenzt – die strukturlose Trasse der Schienenwege besitzt eine Breite von ca. 25 m.
Zum Gelände des Bahnhofs besteht eine bauliche Trennung.
Im westlichen Geländeteil findet sich eine ehem. Parkanlage mit altem Baumbestand.
Der Charakter der Parkanlage setzt sich nach Westen fort.
Nördlich grenzt das Gelände an den Gerhard Marcks Weg. Am nördlichen Straßen-
rand befindet sich die großvolumige LVR Förderschule Belvedere.
Östlich verläuft die Belvedere Straße an die sich wiederum östlich ein Waldgebiet an-
schließt.
Vorbelastungen durch den Menschen und Verkehr sind im Bereich des Plangebietes
somit zu den Himmelsrichtungen Süd, Nord und Ost gegeben. Weniger vorbelastet
ist der Bereich des i.M. etwa 35,00 m breiten Parks im Westen. Es ist jedoch zu berück-
sichtigen die Pufferwirkungen der angrenzenden Nutzungen Nord und Süd auch auf
diese Fläche wirken.
Die Untersuchung konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Taxa Aves und
Microchiroptera in der Parkfläche sowie im direkten Umfeld des Gebäudes.
Potentielle Lebensräume für Amphibien sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Verbundkorridore zu Lebensräumen von Reptilien sind durch bauliche Einrichtungen
an der Grenze zur Bahn abgeschnitten.
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8
2 Lage im Raum
Abb. 1: Lage des Plangebietes „Bahnhof Belvedere“
oben im Großraum Köln unten: im räumlichen Umfeld /// Quelle: geoportal nrw
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9
3 Planung Parkgelände
Abb. Planung Vorplatz und Garten (Bauabschnitt 1 ohne Rundweg) – Quelle: E. Spiegel
10.05.2019
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10
4 wertgebende Strukturen
• Auf dem Vorplatz des Bahnhofs finden sich ausschließlich gärtnerisch geprägte
Strukturen – die als Fortpflanzungs-, Rast- oder Ruhestätten ungeeignet sind.
Im direkten östlichen Anschluss verläuft die Belvederer Straße mit Nebenanla-
gen. Die Straße wird durch Anwoh ner des Umfeldes intensiv genutzt (häufig
mit Hund).
• In der westlichen Parkanlage finden sich zahlreiche Bäume mit Spalten und
Höhlen, die eine hohe potentielle Eignung als Fortpflanzungs -, Rast- oder Ru-
hestätten aufweisen.
• In der westlichen Parkanlage finden sich kleinere Nebenbauten, die eine poten-
tielle Eignung als Fortpflanzungs-, Rast- oder Ruhestätte aufweisen.
• An der Grenze zum Gerhard Marcks Weg stockt eine Gehölzhecke, die eine
hohe potentielle Eignung als Fortpflanzungs-, Rast- oder Ruhestätten aufweist.
• In der westlichen Parkanlage findet sich ein künstliches Kleinstgewässer.
• In der westlichen Parkanlage finden sich zwischen den Baumkronen der vorge-
nannten Strukturen ein Lichtungsbereich, der eine potentielle Eignung als Jagd-
habitat aufweist.
4.1 baubedingte Veränderung der wertgebenden Strukturen
• Auf dem Gelände kommt es zu geringfügigen Rodungen (Bereich Zugang-
sturm – Nordfassade)
• Im Vorplatzbereich werden zusätzliche Flächen versiegelt.
• In der Parkanlage werden zusätzliche Flächen versiegelt – Weg in Fortsetzung
der Fassade (Plattiert) – in Planung – Rundweg Parkanlage – wassergebunden
• In der Parkanlage sind temporäre nutzungsbedingte Störungen durch Lärm
(auch in den Abendstunden) zu Grunde zu legen
• In der Parkanlage sind temporäre nutzungsbedingte Störungen durch Lichtver-
schmutzung (in den Abendstunden) zu Grunde zu legen
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11
5 Fotodokumentation
Oben:
Blick von Norden –
links bereits im Be-
stand versiegelter
Vorplatzbereich -
rechts Parkbereich
mit Altbaumbestand
Mitte:
Detail der Fassade –
Dach und Fenster
wurden bereits saniert
– es bestehen keine
Einflugöffnungen
Unten: Bahnhof Bel-
vedere Ostseite –
Blick aus Südost
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12
Oben:
Charakter der Parkan-
lage im Westen
Unten: Platanen Kar-
ree vor der Westfas-
sade
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13
Detailaufnahme der Platanen – baumchirugische Arbeiten wurden durchgeführt
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14
Detailaufnahme Platane mit Spaltenquartier und berankte Nebenanlagen
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15
Nebenanlagen mit Rankpflanzen und Platanen
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16
6 Untersuchungsdesign:
Das Gelände wur de zur Erfassung potentieller Strukturen und Lebensstätten ge-
schützter Tierarten im Zeitraum April bis Juni 2019 begangen. Der Umfang der Bege-
hungen wurde im Vorfeld mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt. Alle relevan-
ten Geländebereiche waren uneingeschränkt begehbar bzw. hinreichend einsehbar.
Aufgrund der Strukturen des Geländes sowie des Umfelds ergeben sich insbesondere
Lebensräume für die Taxa Aves und Microchiroptera. Die Taxa Reptilis und Amphibia
wurden jedoch im Z uge aller Kartierungen durch Verhören bzw. Sichtbeobachtung
ebenfalls untersucht.
6.1 Brutvögel
4 Begehung in den frühen Morgenstunden auf dem Plangebiet und im engeren Um -
kreis, insbesondere entlang der Gehölzbestände an den Grundstücksgrenzen . Zum
Teil Einsatz einer Klangatrappe (s. SÜDBECK et al. 2005).
6.2 Fledermäuse
Es wurden drei Ausflugbeobach tungen mittels Batdetektor (D240x, Pettersson) und
Taschenlampe (P14, LED -Lenser) durchgeführt. Die Fledermausrufe wurden mit ei-
nem Aufnahmegerät (R -05, Roland) zur weiteren Untersuchung mittels PC und ent-
sprechender Software (Batsound, Pettersson) archivi ert. Die Untersuchungstermine
und Witterungsbedingungen werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Datum Uhrzeit Witterungsbedingungen
16.05.2019 20:45 - 22:15 12-11 °C, stark bewölkt, zwischendurch Nieselregen,
windstill
02.06.2019 21:15 - 23:00 26-22 °C, wolkenlos, windstill
19.06.2019 21:30 - 23:00 22-20 °C, stark bewölkt, leichter Wind
Tabelle: Termine der Fledermausuntersuchungen am Bahnhof Belvedere, Köln und Witterungs -bedingungen an
den einzelnen Untersuchungstagen
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Artenschutzrechtliche Stellungnahme
17
7 Ergebnisse:
7.1 Brutvögel:
Nachweise mit Brutverdacht gelangen während der Begehungen in 2019 ausschließ-
lich zu Arten der als verhältnismäßig häufig vorkommenden Gruppe der „Allerwelts-
vogelarten“.
Blaumeise, Kohlmeise, (Rabenkrähe), Rotkehlchen, Zaunkönig, Amsel, (Elster), Sing-
drossel, Mönchs und Dorngrasmücke, Zilpzalp, Buchfink, Ringeltaube, Kleiber, Stieg-
litz. () = Arten im UG ohne brutanzeigendes Verhalten
In die Betrachtung einbezogen wird ein externer Hinweis eines früheren Waldkauz
Brutnachweises.
Als nicht heimische Art brütete in einer der Platanen Spalten der Halsbandsittich.
7.2 Fledermäuse
Am Bahnhofsgebäude gibt es keine geeigneten Quartiere für Fledermäuse. Westlich
des Gebäudes stocken mehrere Platanen mit großen Baumhöhlen, die als Fledermaus-
sommerquartier geeignet sind (siehe Abb. 1, 1). Zudem bieten am westlichen Ende des
Gartens weitere Höhlen und Spalten an älteren Laubbäumen und Totholz potenzielle
Sommerquartiere für Fledermäuse (siehe Abb.).
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18
Abbildung: Kartenskizze zu den Ergebnissen der Fledermausuntersuchungen am Bahnhof Belvedere
in Köln 2019, blaue Linie: Untersuchungsgebietsgrenze, roter Bereich: nachgewiesenes Fledermausjagd-
habitat, Fledermausquartierpotenzial: 1=Platanen mit Baumhöhlen, 2=Laubbäum e (v.a. Totholz) mit
Spalten und Höhlen; Kartengrundlage: Google Earth, dient zur Verdeutlichung der Untersuchungser-
gebnisse, Rechte zur wirtschaftlichen Nutzung beachten – nur für den Dienstgebrauch!
Im Garten westlich des Bahnhof Belvedere wurden währe nd der Untersuchungen
2019 Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus) und Rauhautfledermaus ( Pipustrellus
nathusii) nachgewiesen, beide Arten beziehen bevorzugt Spaltenquartiere an Gebäu-
den, selten jedoch auch Baumquartiere. Während der Untersuchungen im Mai und
Juni 2019 wurden keine Hinweise auf eine Nutzung der potenziellen Fledermausquar-
tiere in Baumhöhlen und Spalten an Bäumen im Garten des Bahnhofs Belvederes (v.a.
an Platanen und Totholz) durch die dort vorkommenden Fledermausarten gefunden.
Eine zukünftige Besiedlung der Quartiere oder eine Nutzung außerhalb des Untersu-
chungszeitraumes ist jedoch theoretisch jederzeit während der Übergangs -, Wochen-
stuben- oder Balzzeit (Anfang März bis Ende Oktober) möglich, da Fledermäuse ihre
Quartiere im jahreszeitlichen Verlauf (unter anderem auch innerhalb der Wochenstu-
benzeit) häufiger wechseln.
Die Wiese zwischen Platanen und südlicher Heckenstruktur mit Totholz wurde zu je-
dem Untersuchungstermin von 1-2 Zwergfledermäusen als Jagdhabitat genutzt, am
02.06.2019 jagte dort auch kurzzeitig eine Rauhautfledermaus (siehe Abb.1, rot einge-
zeichnet).
Nach derzeitigem Kenntnisstand soll das Garten- / Parkg elände zukünftig genutzt
werden – Rundweg – stille Nutzung - eine Beleuchtung ist vorgesehen. D ie Platanen
im Garten bleiben erhalten. Somit kommt es zu keinem Verlust von potenziellen Fle-
dermausquartieren – eine zumindest temporäre Beeinträchtigung des Lebensraumes
durch Lärm und Licht ist jedoch nicht auszuschließen. Da sich die Nutzung auch oder
insbesondere auf die Sommer monate erstreckt kann somit eine Störung von Fleder-
mäusen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, sind jedoch durch entsprechende Fest-
setzungen auf ein Maß zu reduzieren, welches den Eintritt der Zugriffsverbote verhin-
dert – siehe Festsetzungen.
Es befinden sich im weiteren Umfeld des Bahnhofs noch viele Grünflächen (z.B. Grün-
gürtel, Städtische Freiluft - und Gartenarbeitsschule - Freiluga, Schrebergärten), die
den Fledermäusen ähnliche Jagdhabitatbedingungen bieten, so dass das nach gewie-
sene Jaghabitat auch aufgrund der geringen Anzahl nachgewiesener Fledermäuse
(max. 1-2 jagende Fledermäuse zweitgleich) nicht als essentielles Jagdhabitat der dor-
tigen Fledermauspopulation eigestuft wird.
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Artenschutzrechtliche Stellungnahme
19
Besonders zu beachten ist bei der Planung der Beleuchtung, dass insbesondere im Zeit-
raum von März bis Oktober nach Dämmerungsbeginn kein helles Licht auf die Höhlen
und Spalten in den Platanen scheint. Auch dazu folgen im Kapitel Festsetzungen de-
taillierte Angaben.
Die Wiese mit randlichen Strukturen ist in jedem Falle zu erhalten, bzw. sind mit ge-
eigneten Bepflanzungen die räumliche n Strukturen wieder herzustellen. Ein fleder-
mausfreundliches Beleuchtungskonzept des Gartenbereichs (u.a. keine nächtliche
Dauerbeleuchtung, sondern Abschaltung außerhalb der Nutzungszeiten, Beleuch-
tungslampen mit geeigneten Leistungsstärken und möglichst nicht nach oben strah-
lend) umgesetzt wird.
Im Bereich der Nebengebäude konnten keine Nahrungsreste oder Kotspuren von Fle-
dermäusen nachgewiesen werden. Ausflüge wurden ebenfalls nicht beobachtet.
7.3 Sonstige
Sichtbeobachtungen Reptilien – Fehlanzeige
Sicht- oder Verhörnachweis Amphibien - Fehlanzeige
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Artenschutzrechtliche Stellungnahme
20
8 Festsetzungen
• Rodungsarbeiten sind ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Fristen auszufüh-
ren. Ist die Einhaltung der Fristen aus zwingenden Gründen nicht einzuhalten be-
darf es einer gesonderten Zustimmung der Genehmigungsbehörde. Aufgrund der
hochwertigen Strukturen sind in diesem Falle gesonderte Kontrollen von Brutvor-
kommen oder genutzter Rast- und Ruhestätten durchzuführen.
• Nutzungsbedingt ist ein Verlust potentieller Fortpflanzungsstätten der Allerwelts-
vogelarten (insbesondere im Bereich des Platanen -Karrees) nicht auszuschließen.
Aus rechtlichen Gründen obliegen Festsetzungen zu dieser Artengruppe der Ent-
scheidungsprärogative der Genehmigungsbehörde. Es ergeht seitens des Unter-
zeichners die Empfehlung zur Montage von 10 Stück Universal Nistkasten mit 35
mm Flugloch (z.B. Typ Hasselfeld).
• Nutzungsbedingt ist ein Verlust einer ehemals genutzten Fortpflanzungsstätte des
Waldkauz (im Bereich des Platanen -Karrees) nicht auszuschließen. Es kann belegt
werden, dass der Kauz mehrere potentiell nutzbare Fortpflanzungsstätten im jähr-
lichen Wechsel nutzt – mithin kann eine Rückkehr nicht ausgeschlossen werden.
Der Verlust ist durch eine artgerechte Nisthöhle zu kompensieren.
• Zur Vermeidung einer Beeinträchtigung von Fledermaus Lebensräumen sind fol-
gende Vorgaben zu beachten:
Im Zuge der Außenanlagengestaltung ist die Beleuchtung auf das zur Verkehrssiche-
rung erforderliche Maß zu reduzieren. Die Lichtpunkthöhe der Lampen wird auf max.
3,00 m festgelegt. Eine nächtliche Dauerbeleuchtung ist nicht statthaft. Es ist eine Ab-
schaltvorrichtung zu installieren, die außerhalb der Nutzungszeiten aktiviert wird. Il-
luminationen der Baumkronen oder der Einsatz von Scheinwerfern ist nicht zulässig.
• Nutzungsbedingt ist ein Verlust von Rast - und Ruhestätten der nachgewiesenen
Fledermäuse nicht auszuschließen. Der Verlust ist durch 5 Stück artgerechte Fleder-
mauskästen zu kompensieren.
Allgemeiner Hinweis:
Nach Beginn der Rodungsarbeiten sind diese kontinu ierlich fortzuführen, um einen
Besatz durch Fledermäuse / Brutvögel während der laufenden Rodungsmaßnahme zu
verhindern.
Die Durchführung der Installation festgesetzter Quartiere ist durch eine entsprechend
qualifizierte Person vorzunehmen und der Genehmigungsbehörde (Stadt Köln – Um-
weltamt / Abt. Freilandartenschutz) anzuzeigen!
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Artenschutzrechtliche Stellungnahme
21
FAZIT:
Unter Einhaltung oben genannte n Festsetzungen kann das Eintreten artenschutz-
rechtlicher Verbotstatbestände i. S. des § 44 BNatSchG verhindert werden. Das Bau-
vorhaben ist genehmigungsfähig
Das vorliegende Gutachten wurde nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft sowie
nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.
D. Liebert
Anlage 18_Schreiben an NABU vom 15.05.2020
10944 Zeichen
' Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Frau Pniewski, Zimmer 08F61 Telefon 0221 221-24161, Telefax 0221 221-24686 E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de | 57 en A es acharechutzarne Internet www.stadt-koeln.de . Sprechzeiten NABU Stadtverband Köln e.V. Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr z.Hd. Herrn Jakob Risch M en A u Lu i. u. Fr. 08.00 - 12. r xemburger Siraße:285 und nach besonderer Vereinbarung 50939 Köln KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 571/13/3/4.3/2020-24 15.05.2020 Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. $ 63 (2) Bundesnatur- schutzgesetz (BNatSchG) i.V. m. 8 66 (1) Landesnaturschutzgesetz NW (LNatSchG NW) im Rahmen des Befreiungsverfahrens gem. $& 67 (1) Satz 1 Nr.1 BNatSchG für den Umbau und die Erweiterung des Bahnhofs Belvedere zu einer öffentlichen Begeg- nungsstätte hier: Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 28.04.2020 Sehr geehrter Herr Risch, mit Schreiben vom 28.04.2020 forderte mich die Bezirksregierung Köln auf, dem NABU Stadtverband Köln detailliert auf Fragestellungen zu antworten, die von dort ergänzend zu meiner Stellungnahme vom 16.04.2020 im Rahmen der Verbandsbeteiligung zum Bauvor- haben Bahnhof Belvedere aufgeworfen wurden. Es handelt sich konkret um folgende Fragen: 1. Inwieweit finden die Beratungsergebnisse des Naturschutzbeirats und des Ausschus- ses für Umwelt und Grün Berücksichtigung ? 2. Werden in den Plänen zum Bauantrag alle Pflanzen, z.B. die Eiben, dargestellt ? 3. Warum enthält der Bauantrag keine Vorgaben zur Dachentwässerung, kein Beleuch- tungskonzept für die Außenanlage und keine Pläne über die Parkgestaltung ? 4. Welche Variante der Wegeführung ist geplant und wie erfolgt die Ausgestaltung der Flächen zwischen Weg und Wintergarten ? Zu Frage 1 Im Rahmen eines Befreiungsverfahrens werden die naturschutzfachlichen Aussagen aller beteiligten Gutachter, des Naturschutzbeirats, der Naturschutzverbände, des Ausschusses 12 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 | Die Oberbürgermeisterin & Stadt Köln . Seite 2 für Umwelt und Grün und der zu beteiligenden Behörden gesammelt, bewertet und abgewo- gen. Die abgestimmten, fachlich erforderlichen und zulässigen Regelungen fließen dann als Re- gelung in den Befreiungsbescheid und / oder die Baugenehmigung ein. Zu Frage 2 Sowohl der Bestands- und Konfliktplan als auch die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, die dem Beirat und auch dem Ausschuss Umwelt und Grün im Rahmen des Befreiungsverfah- rens mit Widerspruchsverfahren zur Beschlussfassung vorgelegt wurden, enthalten sämtli- che Pflanzen und zeigen den Konflikt der Pflanzenbeseitigung auf. Zu Frage 3 Im Hinblick auf die Frage, warum der hier zugrunde liegende Bauantrag für den zweiten Bauabschnitt keine Vorgaben zur Dachentwässerung, kein Beleuchtungskonzept für die Au- ßenanlage und keine Pläne über die Parkgestaltung enthält, ist darauf hinzuweisen, dass die Sanierung des Denkmals durch verschiedene Fördergeber unterstützt wird und die jeweili- gen Fördermittel nur befristet und in unterschiedlichen Zeitfenstern abrufbar sind. Die Um- setzung des Vorhabens wurde deshalb in die drei Verfahrensschritte aufgeteilt um zu verhin- dern, dass Fördermittel verloren gehen. Die Erstellung einer Gesamtplanung in einem Zug wäre zu zeitaufwändig und damit förderschädlich gewesen. Die Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben wurden dem Beirat in der Sitzung am 24.10.2016 in Form einer Mitteilung, nicht jedoch als Beschlussvorlage vorgestellt. Erster Verfahrens-/ Bauabschnitt Gegenstand des ersten Bauabschnittes waren ausschließlich die Sanierung und Kellererwei- terung innerhalb des Bestandsgebäudes. Zweiter Verfahrens-/ Bauabschnitt Der zweite Verfahrens- bzw. Bauabschnitt beinhaltet die Sanierung der Obergeschosse, die Dachentwässerung und eine behindertengerechte, barrierefreie Erschließung in Form eines Zugangsturmes mit Aufzug sowie eines rollstuhlgerechten Plattenweges. « Dachentwässerung Die geplante Dachentwässerung wird in der vorliegenden Planung schematisch ge- zeigt. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen, da baubegleitende Maßnahmen bei komplexeren Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren nicht detailliert dargestellt werden müssen. Die Vorlage und Abstimmung von Detailplanungen werden bei umfangreichen Vor- haben als Auflagen in entsprechenden Genehmigungen durch die zuständigen Ge- nehmigungsbehörden festgesetzt, da erst zu diesem Zeitpunkt alle zu beachtenden Parameter, hier die zu beachtenden naturschutzfachlichen Belange, in die abschlie- ßRende Betrachtung einfließen können. 13 Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln Seite 3 e Beleuchtungskonzept Außenanlage Das seit März 2020 vorliegende Artenschutzgutachten, das diesem Schreiben als An- lage beigefügt ist, enthält Aussagen zur Beleuchtung: 1. Im Zuge der Außenanlagengestaltung soll die Beleuchtung auf das zur Ver- kehrssicherheit erforderliche Maß reduziert werden. 2. Die Lichtpunkthöhe wird auf max. 3,00 m festgelegt. 3. Eine nächtliche Dauerbeleuchtung ist nicht statthaft. 4. Es ist eine Abschaltvorrichtung zu installieren, die außerhalb der Nutzungszei- ten aktiviert wird. 5. Illumination der Baumkronen oder der Einsatz von Scheinwerfern sind nicht zulässig. Die Gutachteraussagen zur Beleuchtung fließen entweder in den Befreiungsbescheid oder / und in die Baugenehmigung als verbindliche naturschutzrechtliche Festsetzungen / Auflagen ein. Dritter Verfahrens-/ Bauabschnitt «e Parkgestaltung Die Genehmigung zur Nutzung der Parkanlage westlich der Zuwegung erfolgt durch eine naturschutzrechtliche Befreiung außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens. Das Befreiungsverfahren mit Beirats- und Verbändebeteiligung für die Parknutzung soll eingeleitet werden, sobald Einvernehmen zur Genehmigungsfähigkeit des zwei- ten Bauabschnittes vorliegt. Die Unterlagen für ein Gestaltungs- und Nutzungskonzept des Parks werden dem- entsprechend erst in diesem Verfahrensabschnitt vorgelegt. Zu Frage 4 Nur die Variante des Vorhabenträgers steht zur Beschlussfassung an. Laut Gutachteraussagen ist die Verlegung der großformatigen Betonplatten über dem Wur- zelwerk im Platanenhain unschädlich. Eine derartige Errichtung benötigt eine Abweichung von der regelkonformen Bauweise, so dass die Vorgehensweise folgendermaßen aussehen sollte: e \Wegebau 1. Absaugen der Humusauflage sowie des Bewuchses im Bereich der Betonwege mit- tels Großsaugtechnik unterstützt durch Drucklufttechnik ohne in den Boden bzw. in die oberste Wurzellage einzudringen. Es ist nur die Spreuauflage und der Bewuchs zu entfernen, der vorhandene Boden ist zu belassen. 2. Durchführung von pneumatischen Lockerungsmaßnahmen im gesamten zu überbau- enden Bereich durch Druckluft bei gleichzeitiger Injektion von Humusvervorratung und Strukturstabilisation durch Lockerung und Eintrag von humushaltigen Bodenhilfs- 14 Stadt Köln stoffen sowie groben Gesteinskörnern zur Strukturverstärkung des Bodens nach vor- heriger Bodenlockerung. Der Boden ist stark verdichtet und muss zuvor gelockert werden. Zusätzlich ist eine Dauerdepotdüngung erforderlich. Es sind mindestens 2 Injektionen pro m? Eindringtiefe bis maximal 50 - 60 cm, Durchmesser der Bohrung der Druckluftlanze 8 mm, damit grobe Gesteinskörner inji- ziert werden können (Strukturbildner z. B. Lava 4-8 mm). 3. Einbau einer Tragschicht aus fraktionierten Gesteinskörnern ® 18 - 32 mm in > 60 mm Dicke aus nährstoffarmen gebrochenen Gesteinskörnungen (Naturgestein). 4. vorsichtiges Verdichten der Schottertragschicht durch Walzen (keine Vibrationsver- dichtung). 5. Einbau der großformatiger Betonwerksplatten auf der Tragschicht gemäß Punkt 3 in eine Bettung aus gröberem fraktionierten Splitt z. B. > 6 mm, nährstoffarm, keine La- va. 6. Einbau der Deckschicht aus Rheinkies auf die Schottertragschicht in mindestens 50 mm Schichtdicke. Der Wegebau wäre theoretisch vor dem Hintergrund des status quo (starke Bodenver- dichtung) auch ohne Belüftungsmaßnahmen platanenverträglich, die jedoch als Stand- ortverbesserung dringend vorzunehmen sind. Die Oberbürgermeisterin Seite 4 « Gestaltung Fläche zwischen Wintergarten und Wegeführung Gemäß Gutachteraussagen ist auf die Bepflanzung mit Bodendecker zu verzichten, weil im Kronenschirm nichts wachsen wird und durch eine Bepflanzung die Wurzella- ge der Platanen verletzt würde. Alternative Bepflanzungsmöglichkeit wäre z.B. das Setzen von Geophyten als Zwiebel im Herbst (z. B. Krokus, Schneeglöckchen), eine Ansaat von trockenheitsresistenten Gräsern oder das Bedecken mit Mulch. Zum weiteren Ablauf des Verfahrens Die vom NABU vorgebrachten Belange im Hinblick auf die dunkle Farbwahl für das Zu- gangsbauwerk, Personenzahl und Häufigkeit der Vermietung des Areals für Feste, geplante Wegeführung im Traufbereich der Platanengruppe und mögliche Wurzelkappungen bei der Ausschachtung für das Zugangsbauwerk fließen selbstverständlich in den Abwägungspro- zess des Befreiungsverfahrens ein. Personenzahl und Häufigkeit der Arealvermietung In diesem Zusammenhang möchte ich bereits hier auf das Thema Personenzahl und Häufig- keit der Arealvermietung eingehen, da dies seitens des NABU explizit angesprochen wurde. Der Bauantrag beinhaltet den Umbau und die Sanierung des alten Bahnhofsgebäudes Bel- vedere zu einer Begegnungsstätte für bis zu 200 Personen. Die Begegnungsstätte soll der Bildung und Information, als Räumlichkeit für Veranstal- tungen sowie der Naherholung dienen, in dem z. B. Konzerte, Lesungen, Kleinkunst- veranstaltungen, Sonntagsmatinees, Führungen, Denkmalpräsentationen und Vor- träge mit gastronomischen Saisonbetrieb eigenverantwortlich oder auch mit Koopera- tionspartnern durchgeführt werden. Des Weiteren ist eine Vermietung der Räumlichkeiten für private Feste vorgesehen. Im Rahmen der Veranstaltungen soll auch bei bestimmten Veranstaltungen (Bildung und Information, Naherholung, Kultur- und öffentliche Veranstaltungen sowie den 15 Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln privaten Feiern der Park zur stillen Erholung genutzt werden dürfen. Seite 5 Eine gastronomische Nutzung der Parkanlage ist dagegen nicht vorgesehen und soll in den Genehmigungen untersagt werden. Ich hoffe, dass meine Ausführungen noch bestehende Bedenken Ihrerseits ausräumen konn- ten. Bei weiteren Rückfragen dürfen Sie natürlich gerne Kontakt mit mir aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen ImAdfrag ) Konrad Peschen Anlage Artenschutzrechtliche Prüfung Büro für Freiraumplanung Liebert
Anlage 05_Detailplan Bodenaufbau Wurzel
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UNTERSCHRIFT TEL.: (0221) 949836-17 FAX.: (0221) 949836-6 UNTERSCHRIFT ARCHITEKT BEL DETAILPLANUNG STEFAN ZELTWANGERBELVEDERESTR. 6050933 KÖLN BAUHERR B E ÄNDERUNGDATUM D A C F G SANIERUNG BAHNHOF BELVEDERE PLANNUMMER DATEINAME A3 FÖRDERKREISBAHNHOF BELVEDERE E.V.RICHARD-WAGNER STR. 2750859 KÖLN 50 200 235 485 100 100 OKFF = 62.91 OK-WURZEL 3 = MAX. 62.49 350 50 - - - - - - - - EG / WINTERGARTEN MIT FBH 35 MM 80 MM 35 MM 80 MM 5 MM 200/100 MM 50 MM TERRAZZO HEIZESTRICH GRUNDELEMENT FUSSBODEN- HEIZUNG MIT TRITTSCHALLDÄMMUNG WÄRMEDÄMMUNG ABDICHTUNG BODENPLATTE STAHLBETONBODENPLATTE PE-FOLIE SAUBERKEITSSCHICHT PRINZIPDETAIL BODENAUFBAU WURZELSCHUTZ GEMÄSS VORGABE VEGETATIONSTECHNISCHEM GUTACHTEN VON DR. CLEMENS HEIDGER AUS PORENREICHEM NATURGESTEIN 8/32 MM HOHLRAUM STARKWURZEL 3 GEMÄSS AUFMASS 17-2061 DER STADT KÖLN ALLE PLANUNGEN IM DIREKTEN ZUSAMMENHANG MIT DEN STARKWURZELN ERFOLGEN NACH MASSGABE DES: 'VEGETATIONSTECHN. GUTACHTENS ZUM ERHALT DES VORHANDENEN, GEBÄUDENAHEN PLATANEN-ALTBAUMBESTANDES' VON DR. CLEMENS HEIDGER, VOM 20.02.2017. FÜR DIE DAUERHAFTE SCHADENSFREIHEIT DER MASSNAHME KANN DER PLANVERFASSER KEINE HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG ÜBERNEHMEN. 1:5 SZ 10.07.15 B.5.4.25.01 B B542501B BODENAUFBAU PRINZIPDETAIL WINTERGARTEN MIT FBH SCHICHTENAUFBAU19.12.16 WURZELSCHUTZ04.06.19
Anlage 13_Auszug aus Beschlussprotokoll AUG
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Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de Datum: 09.06.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 10.10.2019 öffentlich 4.2.1 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln- Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbe- stände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" hier: Widerspruchsverfahren nach § 75 LNatSchG i.V.m. § 67 BNatSchG 2973/2019 Ausschussvorsitzender RM Herr Struwe weist auf die als Tischvorlage umgedruckte Bürgereingabe hin, zu diesem Beschluss eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzufüh- ren. Die Verwaltung habe dazu, ebenfalls als Tischvorlage, eine Stellungnahme ab- gegeben, keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, da kein Gestaltungsspiel- raum vorliege. Der Ausschuss Umwelt und Grün vollziehe einen formalen Akt und werde im Rahmen des Befreiungsverfahrens gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzge- setz beteiligt. Daher sehe er ebenfalls keine Möglichkeit der Beteiligung. SE Frau Lange betont namens der Fraktion Die Linke, dass der Beirat bei der Unte- ren Naturschutzbehörde sehr sorgfältig gearbeitet habe, alle Alternativen geprüft und eine vorgelegt habe. Die Fraktion Die Linke plädiere dafür, den Widerspruch aufrecht zu erhalten und das Vorhaben in der Variante 2 umzusetzen. Herr Peschen stimmt Frau Lange zu, dass das Votum des Beirates durchaus fundiert formuliert worden sei. Die Verwaltung habe sich im Laufe eines langen Prozesses mit dem Förderverein, der eine Reihe von Kompromissen eingegangen sei, auf eine tragfähige Lösung geeinigt. Daher sei es wichtig, einen Schritt weiterzukommen, in- dem man die finale Entscheidung der Höheren Naturschutzbehörde überlasse. Anschließend lässt der Ausschussvorsitzende über den Verwaltungsvorschlag ab- stimmen. Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirates bei der Un- teren Naturschutzbehörde für unberechtigt und stimmt einer Befreiung von den Ver- boten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 LNatSchG NW mit der Folge zu, dass die Untere Naturschutzbehörde den Vorgang der Bezirksregierung Köln, Höhere Naturschutzbehörde, zur abschließenden Ent- scheidung vorzulegen hat. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Frak- tion Bündnis 90 / Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. Anschließend lässt der Ausschussvorsitzende darüber abstimmen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Beschluss Es wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 14_Schreiben an BR Widerspruch Beirat
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/ 2 57 15.10.2019 571/13 Frau Pniewski 571/13/3/4.3/2019-61 24161 Anlage 5_Schreiben an BR Widerspruch Beirat.docx 1. Schreiben an: ab: Bauvorhaben Belvedere Str. 147: Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte hier: Widerspruchsverfahren nach § 75 LNatSchG i. V. m. § 67 BNatSchG Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte beabsichtigt, für den Umbau und die Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, eine Befreiung von den Verboten des Landschafsplans zu erteilen. Der Beirat hat der Befreiung jedoch nicht zugestimmt. Der für das Widerspruchsverfahren zuständige Ausschuss Umwelt und Grün hat im Anschluss den Widerspruch des Beirates für unberechtigt erachtet. Ich bitte ich Sie daher, mir innerhalb der Frist von sechs Wochen Ihre Entscheidung über die Zustimmung bzw. Ablehnung des Befreiungsantrages mitzuteilen. Nachfolgend erhalten Sie eine Beschreibung zu dem Verlauf des Befreiungsverfahrens ge- mäß §67 Bundesnaturschutzgesetzes. Zum Befreiungsantrag Mit Schreiben vom 11.06.2019 beantragte der Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V., der sich speziell für die Sanierung des Bahnhof Belvedere im Jahr 2010 gegründet hat und in der Richard- Wagner- Str. 27 in 50859 Köln ansässig ist, die Befreiung nach § 67 Bundesnatur- Bezirksregierung Köln Dez. 51 Höhere Naturschutzbehörde Zeughausstr. 2 - 10 50667 Köln 571/13/3/4.3/2019-61 15.10.2019 57 - 2 - / 3 schutzgesetz (BNatSchG) für den Umbau und die Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte. Die konkreten Randbedingungen dieses Antrages sind der beigefügten Beschlussvorlage inkl. ihrer Anlagen für die Sitzung des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde am 01.07.2019 zu entnehmen (Anlage 1). Landschaftsrechtliches Befreiungsverfahren Das Vorhaben soll auf einer Fläche realisiert werden, die sich im Geltungsbereich des Land- schaftsplanes der Stadt Köln befindet. Dieser setzt für das Gebäude und den westlich an- grenzenden Park den geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 „Parkrest von Haus Bel- vedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf“ sowie die östlich an das Gebäude angrenzende Freifläche als Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ fest. Aufgrund entgegenstehender Verbote des Landschaftsplans der Stadt Köln bedarf das Vor- haben einer landschaftsrechtlichen Befreiung nach § 67 (1) BNatSchG. Befreiungsvoraussetzungen: Der seit Jahren nicht mehr genutzte Bahnhof Belvedere soll durch den geplanten Umbau und die Erweiterung einer neuen Nutzung zugeführt werden, damit einerseits der Erhalt des Bau- und Gartendenkmals gesichert und andererseits die Bahnhofsanlage der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden kann. Eine Befreiung käme im vorliegenden Fall nur in Betracht, wenn die Befreiungsvorausset- zungen gemäß § 67 (1) Ziffer 1 BNatSchG vorliegen. Hiernach kann die Befreiung nur ge- währt werden, „wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, ein- schließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig ist“. Eine öffentliche Nutzung ist aufgrund geänderter Gesetzesvorgaben, wie z.B. Brandschutz, Barrierefreiheit, etc. nur durch Um- und Erweiterungsmaßnahmen möglich. Die insbesondere diesem Vorhaben entgegenstehenden Verbotstastbestände des Land- schaftsplanes der Stadt Köln, bauliche Anlagen zu errichten und Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen zu beschädigen, zielen jeweils vorrangig auf den Erhalt der Leistungsfä- higkeit des Naturhaushaltes ab, hier speziell auf den Erhalt der Platanengruppe. Vor dem Hintergrund, dass Gutachteraussagen bestätigen (Anlagen 6, 7, 8), dass der Um- bau des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes und die Errichtung des Erschließungstur- mes unter Erhalt aller – auch der gebäudenahen Platanen - realisierbar ist und jegliche Er- schließungsmaßnahmen eingriffsminimierend vorgesehen sind, wird das öffentliche Interes- se am Erhalt sowie der öffentlichen Nutzung des Bau- und Gartendenkmals Bahnhof Bel- vedere als höherrangig angesehen als die zu beachtenden Naturschutzbelange. Fehlende Zustimmung des Beirats: Dem Naturschutzbeirat wurde das Vorhaben in seiner Sitzung am 01.07.2019 vorgestellt. Im Verlauf der Diskussion zu diesem Vorhaben wurde thematisiert, dass die Gartennutzung als auch der Bau der Pergola von dem vorliegenden Verfahren ab- getrennt wird, der Erschließungsweg nicht aus großformatigen Platten hergestellt werden soll, son- dern als wassergebundene Wegedecke, - 3 - / 4 die Flächen zwischen Gebäude und Erschließungsweg nicht mit Rheinkies abgedeckt, sondern eingegrünt werden sollen, auf die nördliche Wegeführung zum Schutz der Platanen verzichtet werden soll. Grundsätzlich stimmte der Beirat dem Umbau und der Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere zu, sofern die o.g. Punkte geklärt und entsprechend berücksichtigt wer- den (Anlage 2). Er benannte eine Arbeitsgruppe, die mit dem Mandat zur endgültigen Entscheidung ausge- stattet wurde (Anlage 3). In der Arbeitsgruppe / dem Arbeitskreis (Beirats- AG) wurde eine weiter von den Platanen geführte rechtwinklige Wegführung vom Beiratsvorsitzenden als Alternativlösung einge- bracht. Diese als auch die Planung gem. Beschlussvoralge wurde von der Beirats- AG abge- lehnt und eine neue Planung mit geänderter Wegeführung (Beiratsvariante 2 – der Südweg wird näher an das Gebäude herangerückt, der Nordweg entfällt) beschlossen. Am Ende der Arbeitskreissitzung wurde der Architekt, der Landschaftsplaner, der Vorsitzen- de des Fördervereins als auch die Verwaltung geladen, um den Vorschlag zu besprechen. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Beiratsvariante 2 dem Behindertenbeauf- tragten der Stadt Köln vorzulegen und prüfen zu lassen, ob diese den Belangen von Men- schen mit Behinderung gerecht würde. Da keine abschließende Einigung erzielt wurde, wurde der Beschluss vertagt und es folgte eine zweite Arbeitskreissitzung. Mit Auflagen wurde in dieser Arbeitskreissitzung die Beiratsvariante 2 - geänderter Südweg, kein Nordweg und behindertengerechter Nebeneingang auf der Nordseite – mehrheitlich beschlossen (Anlage 3). Das Ergebnis des Beiratsbeschlusses wurde dem Vorhabenträger zur Zustimmung vorge- legt. Dieser lehnet den Entwurf aus funktionalen, behindertengerechten, wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen ab, wodurch die aus dem 1. Arbeitstreffen der Beirats- AG formu- lierte Ablehnung zum Tragen kommt. Beteiligung des Ausschusses Umwelt und Grün Gemäß § 75 Abs. 1 LNatSchG NW kann der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ei- ner beabsichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder ein von ihr beauftragter Ausschuss - in der Stadt Köln ist dies der Ausschuss Umwelt und Grün - über den Widerspruch zu unterrichten ist. Hält der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die Untere Naturschutzbehörde die Befreiung versagen. Wird der Widerspruch für unberechtigt gehalten, hat die Höhere Na- turschutzbehörde innerhalb von einer Frist von sechs Wochen darüber zu entscheiden. Lässt sie die Frist verstreichen, kann die Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt werden. Zustimmung der Höheren Naturschutzbehörde Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat den Widerspruch des Beirats der Unteren Natur- schutzbehörde für unberechtigt gehalten(Anlagen 4, 5). Somit haben Sie gemäß §75 Ab.1 LNatSchG NW über das Vorhaben zu entscheiden. Ich bitte Sie, das genannte Verfahren zu prüfen und mir Ihre Entscheidung mittzuteilen. Meinem Anschreiben habe ich die relevanten Schriftstücke des Originalvorgangs beigefügt. - 4 - Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Peschen Anlagen: Anlage 1: Beschlussvorlage Befreiung Naturschutzbeirat Anlage 2: Auszug aus dem Beschlussprotokoll zur Beiratssitzung am 01.07.2019 Anlage 3: Anlage zum Beschluss, Beiratssitzung 01.07.2019 Anlage 4: Beschlussvorlage Widerspruchsverfahren Ausschuss Umwelt und Grün Anlage 5: Auszug aus dem Beschlussprotokoll zur Ausschusssitzung am 10.10.2019 Anlage 6: Gutachten Dr. Heidger vom 20.02.2017 Anlage 7: Mail von Herrn Dr. Heidger vom 23.07.2019 Anlage 8: Mail von Herrn Dr. Heidger vom 30.07.2019 2. Durchschrift: Dezernat V ab: 3. z. Vg.
Anlage 17_ Schreiben HNB
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BezirksregierungKöln BezirksregierungKöln,50606KölnDatum:2&April2020 Seite1von2 StadtKöln Umwelt-undVerbraucherschutzamtAktenzeichen: HerrnKonradPeschen515-1-K-46/19 Willy-Brandt-Platz2 50679Köln Auskunfterteilt: CarmenSieber,RRin carmensiebe@bezreg koelnnrwde Zimmer:K511 Telefon:(0221)147-3421 BeabsichtigteBefreiunggemäß§67Abs.1Satz1Nr.1BNatSchGFax:(0221)147-2879 vondenVerbotendesLandschaftsplansderStadtKölnfürden UmbauunddieErweiterungdesBahnhofsBelvederezueineröf-Zeughausstral3e2-10, fentlichenBegegnungsstätte50667Koln hier:StellungnahmedesNABUStadtverbandKölne.V.vom15.3.20DBbisKölnHbf, IhrSchreibenvom16.04.2020,IhrZeichen:571/13/4.3/201961U-Bahn3,4s16,18 bisAppellhofplatz Anlage:-1- Besuchereingang(Haupipforte): Zeughausstr.8 SehrgeehrterHerrPeschen,TelefonischeSprechzeiten mo.-do.:8:30-15:00Uhr anbeiübersendeichIhnenmeinSchreibenandenNABUStadtverband Besuchertag: KölneV.zurKenntnisnahme.EinererneutenMitwirkungderanerkann-donnerstags8:30-15:00Uhr tenNaturschutzvereinigungenbedarfesnicht.(weitereTerminenachVerein barung) IchdarfSiejedochbitten,ineinemgesondertenAntwortschreibenanLandeshaupikasseNRW: denNABUdetaillierteraufdiekonkretaufgeworfenenFragestellungenLandesbankHessen-Thüringen einzugehen.Insbesondere,IBAN: DE59300500000001683515 -inwieweitdieBeratungsergebnissedesNaturschutzbeiratesundBIC:WELADEDDXXX desAusschussesfürUmweltundGrünBerücksichtigungfinden,Zahlungsavisebi1teanzent -obdiePläneimBauantragallePflanzen(z.B.Eiben)darstellen,ralebuchungsstelle@ brk-nrw-de -warumderBauantragke}neVorgabenzurDachentwässerung, keinBeleuchtungskonzeptfürdieAul3enanlageundkeinePläne überdieParkgestaltungenthält, -welcheVariantederWegeführunggeplantistundwiedieAusge-Hauptsitz: staltungderFlächenzwischenWegundWintergartenerfolgt.07Koln Fax:(0221)147-3185 Ichgehedavonaus,dassdievomNABUvorgebrachtenfachlichenBe-USt-ID-Nr.:DE812110859 langezur poststelle@brk.nrw.de -dunklenFarbwahlfürdasZugangsbauwerk,.w.bezreg-koeInnrwde BezirksregierungKöln Datum:28.April2020 -PersonenanzahlundHäufigkeitderVermietungdesArealsfürSeite2von2 Feste, -geplantenWegeführungimTraufbereichderPlatanengruppe, -möglichenWurzelkappungbeiderAusschachtungfürdasZu gangsbauwerk undmöglicheBelangeandereranerkannterNaturschutzvereinigungen, dieimRahmenderStellungnahmefristbeiIhneneingegangensind,in IhrerAbwägungbezüglicheinerEntscheidungzurBefreiungbehandelt werden. WiebereitsperEmailvom20.01.2020andasRechtsamtderStadtKöln mitgeteilt,istnachdurchgeführterVerbandsbeteiligungundAbwägung dievonIhnenbeabsichtigteBefreiungdemNaturschutzbeiratvorzule gen.WennderBeiratderbeabsichtigtenBefreiungwidersprichtundder AusschussfürUmweltundGründenWiderspruchfürunberechtigthält, habeichinderSachezuentscheiden. MitfreundlichenGrüßen ImAuftrag v (v.Andrian-Werburg) . — BezirksregierungKöln BezirksregierungKöln,50606KölnDatum:28.April2020 Seite1von2 NABU Stadtverband Köln e.V. Herrn Jakob IRischAktenzeichen: Luxemburger Straße 29551.5-1-K-46/19 50939 Köln Auskunfterteilt: CarmenSieber,ARm carmen.sieber@bezreg koelnnrw.de Zimmer:K511 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs BeI-Telefon:(0221)147-3421 vedere zu einer öffentlichen BegegnungsstätteFax:(0221)147-2879 Ihre Eingabe vom 15.03.2020zeughausstraße2-10, 50667Köln Anlage: -1- DBbisKölnHbf. U-Bahn345,16,18 bisAppellhofplatz Sehr geehrter Herr Risch, Besuchereingang(Hauptpfode): Zeughausstr.8 in Bezug auf Ihre o.g. Eingabe übersende ich Ihnen die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln vom 16.04.2020 undTelefonischeSprechzeiten: mo.-do.:8:30-15:00Uhr teile nach Prüfung des Sachverhalts folgendes mit: Besuchertag: Durch Ubersendung der von Ihnen aufgeführten Unterlagen mit Schrei-donnerslags:8.30-15:OOUhr (weitereTerminenachVerein ben der Stadt Köln vom 14.02.2020 wurde die Verbandsbeteiligung ge-barung) mäß den gesetzlichen Anforderungen nachgeholt. LandeshauptkasseNRW: LandesbankHessen-thüringen Soweit es den zeitlichen Aspekt der Beteihgung anbelangt, kann IhreIBAN: Äußerung noch Einfluss auf die zu treffende BefreiungsentscheidungD259300500000001683515 gewinnen (vgl. Schlacke, in: Schlacke, BNatSchG § 63 Pn. 52). Inhalt-BIC:WELADEDDXXX -Zahlungsavisebilleanzent lich wurde Ihnen Gelegenheit zur Außerung auf der Grundlage samtli-ralebuchungsstelle@ cher für die naturschutzrechtliche Beurteilung wesentlicher Unterlagenbrk.nrwde gegeben. Insbesondere liegen Ihnen die Unterlagen zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie der Bestands- und Konfliktplan vor. Be züglich der aus Ihrer Sicht bestehenden Mängel in den BauantragsunHauptsitz: terlagen habe ich die untere Naturschutzbehörde gebeten, detaillierterZeughausstr.2-1o,567Köln auf die konkret aufgeworfenen Fragestellungen einzugehen.Telefon:(0221)147-0 Eine erneute Verbandsbeteiligung ist im Ergebnis nicht erforderlich.I.S59 poststelle@brk.nrw,de wwwbezreg-koein.nrwde Bezirksregierg Köln Ich habe der unteren Naturschutzbeh. meine Rechtsansicht ent- Seite 2 Von 2 sprechend mitgeteilt Datum 28. Aprjj 2020 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag9e ‚ (v. -J
Anlage 23_Schreiben Landesbüro.msg
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[Seite] Pniewski, Ursula Betreff: WG: Bahnhof Belvedere - Umbau und Sanierung Von: Landesbuero Naturschutz NRW [ mailto:info@lb-naturschutz-nrw.de ] Gesendet: Montag, 15. Juni 2020 16:52 An: Bracke, Uwe Cc: Weil, Simone Betreff: Bahnhof Belvedere - Umbau und Sanierung Sehr geehrter Herr Bracke, vielen Dank für Ihre an Frau von Kampen gerichtete E-Mail vom 26.05.2020. Mir ist nicht ganz klar, auf welches Schreiben bzw. auf welche Einwände sich Ihre Anfrage bezieht, auch die von Ihnen angesprochenen Schreiben vom 05.05.2020 an Herrn Risch sowie an die Bezirksregierung sind hier nicht bekannt. Uns liegt lediglich Ihre Stellungnahme an die Bezirksregierung vom 16.04.2020 nebst Anlage, die Mitteilung der Bezirksregierung an Herrn Risch vom 28.04.2020 sowie Ihr Schreiben an Herrn Risch vom 15.05.2020 vor. Im Hinblick auf die Beachtung der verfahrensrechtlichen Anforderungen der Beteiligung der Naturschutzverbände ist aus meiner Sicht Folgendes anzumerken: In Ihrer Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung gehen Sie zutreffend davon aus, dass den Naturschutzverbänden alle Unterlagen zu einem beteiligungspflichtigen Vorhaben zu übersenden sind, die auch der Naturschutzbehörde übermittelt werden. Hierzu zählen unzweifelhaft auch die Ausgleichsbilanzierung sowie der Bestands- und Konfliktplan. Ich deute Ihre weiteren Ausführungen gegenüber der Bezirksregierung so, dass diese Unterlagen auch tatsächlich den uns übermittelten Unterlagen beigefügt gewesen sein sollen. Dies kann ich nicht bestätigen. Soweit ich dies nachvollziehen kan n, waren tatsächlich alle Unterlagen, deren Fehlen Herr Risch im Namen des NABU NRW bemängelt hat, nicht Bestandteil des uns im Rahmen der Verbandsbeteiligung übermittelten Aktenvorgangs. Eine ordnungsgemäße Verbandsbeteiligung ist demnach bis heute nicht erfolgt. Ich bitte Sie daher um Überprüfung sowie Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme. Entgegen der von Ihnen gegenüber der Bezirksregierung vertretenen Rechtsauffassung sind im derzeit laufenden Genehmigungsverfahren - über die unmittelbare Inanspruchnahme durch Baumaßnahmen hinaus - dabei auch die Auswirkungen des Vorhabens durch eine stark intensivierte Nutzung des das Bahnhofsgebäude umgebenden Parks zu betrachten. Diese Auswirkungen sind zwangsläufige Folge der zur Genehmigung anstehenden veränderten Nutzung des Bahnhofsgebäudes (und nicht erst der im dritten Bauabschnitt beabsichtigten weiteren baulichen Eingriffe in das Parkgelände). Dabei ist neben der Vereinbarkeit dieser Nutzung mit dem Gebietsschutz auch die Beachtung des Artenschutzrechts in den Blick zu nehmen. Die entsprechenden Unterlagen (u. a. die ASP) sind zum Gegenstand der Verbandsbeteiligung zu machen. Auch wenn der erste Bauabschnitt formell in einem gesonderten Genehmigungsverfahren behandelt wurde, bildet er doch gemeinsam mit dem nunmehr zur Genehmigung anstehenden zweiten Bauabschnitt ein einheitliches Vorhaben. Zu einer sachgerechten Beurteilung im Rahmen der Beteiligung der Naturschutzverbände sind daher auch die Unterlagen für den ersten Bauabschnitt erforderlich, um deren Nachreichung ich ebenfalls bitte. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Axel Pottschmidt ------------------------------------------------------------------------------ Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Ripshorster Str. 306 46117 Oberhausen T 0208 880 59 -0 F 0208 880 59 -29 E info@lb-naturschutz-nrw.de I www.lb -naturschutz -nrw.de To: uwe.bracke@stadt-koeln.de Cc: Simone.Weil@STADT-KOELN.DE
Anlage 22_Ergebnisprotokoll Beirats-AG_15.6.20
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/ 2 57 23.06.2020 571/1 Frau Pniewski 24161 Ergebnisprotokoll Beirats - AG 15-06-2020_Bahnhof Belvedere.docx Ergebnisprotokoll aus der Sitzung der AG des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde zum TOP Bahnhof Belvedere vom 18.06.2020 Teilnehmer Naturschutzbeirat: H. v. d. Stein Fr. Dr. Euler- Bertram H. Risch H. Woite Teilnehmer Verwaltung: Fr. Weil Fr. Pniewski 3.3 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln- Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbe- stände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf", Bezirk 3 hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land- schaftsplans (2057/2019) 2. Sitzung der Arbeitsgruppe (AG) Im Rahmen der erneuten Beteiligung des Naturschutzbeirates traf sich die Arbeits- gruppe (AG) ein zweites Mal mit Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde Von der AG wurden folgende Punkte angesprochen: Zu der Frage, ob eine zu lange Genehmigungs- / Bauzeit fördergeldschädlich sei, wurde von Frau Pniewski mitgeteilt, dass auf Nachfrage beim Stadtkon- servator dieser mitgeteilt habe, dass die Fördergeber in Bezug auf die Genehmi- gungs- oder Bauzeiten als grundsätzlich kooperativ erlebt wurden. Die Beirats-AG kann noch keine Entscheidung zum o.g. Vorhaben treffen, da weder die Wurzelschürfe bis zum heutigen Tag durchgeführt worden waren noch das Antwortschreiben des Landesbüros allen bekannt war. - 2 - Für den Beirat nach wie vor problematisch und zu klären sind: Die Beleuchtung: Diese soll nur als max. 1m hohen Stelen entlang des Weges und an den Wegplatten montiert werden, damit keine neuen Fundamente für die Laternen in den Wurzelbereich eingebracht werden. Die Dachentwässerung: Es sind konkrete Überlegungen, Planungen vorzule- gen, die eine wurzelverträgliche Lösung vorsieht. Wurzelfunde bei der zweiten Schürfe: es ist zu klären, ob Herr Dr. Heidger der geplanten Schürfe mit Baggeraushub / Handschachtung zustimmt und Dr. Heidger bei ggf. erforderlichen Maßnahmen eingebunden wird. Die Beirats-AG bittet um Zusendung des Antwortschreibens des L andesbüros In einem während des Treffens geführten Telefonates zwischen Herrn Risch und Herrn Pottschmidt vom Landesbüro stellte sich heraus, dass eine Klage der Verbän- de gegen die Baugenehmigung wohl keine aufschiebende Wirkung hätte, außer es könnte eine gerichtliche Eilentscheidung herbeigeführt werden
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1786/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 17.06.2020
- Erstellt
- 09.06.2020 12:04