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1786/2020

Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln - Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 "Äußerer Grüngü

Mitteilung BV 17.06.2020

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 22.06.2020, TOP 6.7

Mitteilung BV

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Anlage 01_Landschaftsplan M-1-5000

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Anlage 19_2. Beschlussvorlage 2. Bauabschnitt

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Anlage 07_Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

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Anlage 06_Baustelleneinrichtungsplan

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Anlage 03_Lageplan-Wegeführung

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Anlage 04_Detailplan_Wegebau-Platanen

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Anlage 11_Anlage zum Beiratsbeschluss

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Anlage 02_Ansicht Ost

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Anlage 20_Ergebnisprotokoll Beirats-AG_18.5.20

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Anlage 10_Beschluss Beirat Sitzung 01.07.2019

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Anlage 15_Stellungnahme NABU

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Anlage 12_Beschlussvorlage AUG_Sitzung 10.10

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Anlage 08_Bestands- und Konfliktplan

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Anlage 09_Nutzungskonzept Bahnhof Belvedere

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Anlage 16_Kommentierung NABU-Schreiben_an HNB

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Anlage 21_Artenschutzgutachten

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Anlage 18_Schreiben an NABU vom 15.05.2020

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Anlage 05_Detailplan Bodenaufbau Wurzel

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Anlage 13_Auszug aus Beschlussprotokoll AUG

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Anlage 14_Schreiben an BR Widerspruch Beirat

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Anlage 17_ Schreiben HNB

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Anlage 23_Schreiben Landesbüro.msg

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Anlage 22_Ergebnisprotokoll Beirats-AG_15.6.20

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Mitteilung BV

5419 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
571/13/3/4.3/2019-61 
Vorlagen-Nummer 
 1786/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 22.06.2020 
 
Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen 
Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln - Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere 
und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 "Äußerer Grüngürtel, 
Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" 
Das Bauvorhaben Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere soll im ge-
schützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 und im Landschaftsschutzgebiet L11 realisiert werden (An-
lage 01). 
Da die Umsetzung der Maßnahme gegen Verbotstatbestände des Landschaftsplanes der Stadt Köln 
verstößt, wird eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich. 
 
Das Vorhaben wurde in drei Bauabschnitte geteilt. 
 
Gegenstand dieses Verfahrens ist der zweite Abschnitt, der die Sanierung der Obergeschosse, die 
Dachentwässerung und eine behindertengerechte, barrierefreie Erschließung in Form eines Zugangs-
turmes mit Aufzug sowie eines rollstuhlgerechten Plattenweges beinhaltet. 
 
Beteiligung des Naturschutzbeirates 
Das Vorhaben wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Juli 2019 in den Beirat ein-
gebracht (Anlagen 02-09). 
Zur Entscheidungsfindung wurde eine mit Entscheidungsmandat ausgestattete Arbeitsgruppe gebil-
det. Diese hat sich gegen den vom Förderverein (mit der Verwaltung abgestimmten) Antrag, insbe-
sondere der enthaltenen Wegeführung ausgesprochen (Anlage 10 - 11). 
 
Beteiligung Ausschuss Umwelt und Grün (AUG) 
Die rechtliche Abfolge sieht bei einer Ablehnung eines Antrages durch den Beirat die Beteiligung der 
Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt vor. In Köln obliegt diese Aufgabe dem Ausschuss Um-
welt und Grün (AUG) (Anlage 12). 
Der AUG hat dem Widerspruch des Beirates widersprochen und sich der Entscheidung der Verwal-
tung (Anlage 13), so dass das Vorhaben der Bezirksregierung, der Höheren Naturschutzbehörde 
(HNB) zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wurde (Anlage 14). 
 
Beteiligung der Höheren Naturschutzbehörde (HNB) 
Die HNB befand, dass die Stadt Köln die Beteiligung der Naturschutzvereinigungen versäumt habe 
und forderte die Stadt Köln auf, die Beteiligung nachzuholen. 
 
Beteiligung der Naturschutzvereinigungen 
Von den drei anerkannten Vereinigungen äußerte sich der NABU gegenüber der zuständigen UNB 
und der HNB zu dem Vorhaben (Anlage 15). 
 
Auf Nachfrage der HNB kommentierte die UNB die NABU- Stellungnahme mit dem Ergebnis, dass 
dem Schreiben des NABU keine weiteren, dem Vorhaben entgegenstehende Gesichtspunkte ent-

2 
 
nommen werden konnten, die nicht bereits zum Zeitpunkt der Beiratsbeteiligung vorlagen. Dieses 
Schreiben wurde seitens der HNB an den NABU weitergeleitet (Anlage 16). 
Ergänzend teilte die HNB der UNB mit, dass die Ergebnisse der Verbandsbeteiligung in der Abwä-
gung zu berücksichtigen und das Vorhaben dem Naturschutzbeirat erneut vorzulegen sei (Anlage 
17). Darüber hinaus sollte zu den von der HNB aufgeführten Fragestellungen gegenüber dem NABU 
Position bezogen werden (Anlage 18). 
 
Aktuell liegt eine Mail des Landesbüros vor, in welcher dargelegt wird, dass im Beteiligungsverfahren 
entscheidende Unterlagen nicht beigefügt wurden und dass darüber hinaus Unterlagen zu den Bau-
abschnitten 1 und 3 nachzureichen sind. Die Beteiligung sei daher erneut durchzuführen. 
 
Erneute Beteiligung des Naturschutzbeirates 
Der autorisierten Arbeitsgruppe wurde das Vorhaben gemäß Anforderung der HNB in einem ersten 
Arbeitstreffen erneut vorgelegt. Die noch offenen Punkte wurden aufgezeigt. 
Seitens der Beiratsmitglieder wurde darauf hingewiesen, dass der NABU das Landesbüro der Natur-
schutzvereinigungen mit dem Inhalt, die Verbandsbeteiligung sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt 
worden, angeschrieben habe. Dieses Schreiben ist der Verwaltung nicht bekannt. 
 
In dieser ersten Sitzung der Arbeitsgruppe wurde von der Beirats-AG eine zweite Wurzelschürfe erbe-
ten, da sich die Prognose aus der ersten Schürfe als nicht zutreffend herausgestellt hat. (Anlage 19 - 
21). Auf Grund der offenen Fragen und dem ausstehenden Antwortschreiben des Landesbüros hat 
die Arbeitsgruppe die Entscheidung vertagt. 
 
In dem zweiten Arbeitstreffen wurde über mögliche Lösungswege diskutiert. Da aber weder die Wur-
zelschürfe bis zum Termin durchgeführt worden waren noch die Antwort des Landesbüros allen be-
kannt war, wurde eine endgültige Entscheidung nochmals vertagt. 
 
Weiterhin wird seitens der Arbeitsgruppe versucht, eine zustimmungsfähige Lösung mit der UNB zu 
erarbeiten. 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
01 Landschaftsplan M 1-5000 
02 Ansicht Ost 
03 Lageplan Wegeführung 
04 Detailplan Wegebau Platanen 
05 Detailplan Bodenaufbau Wurzel 
06 Baustelleneinrichtungsplan 
07 Eingriff- Ausgleichsbilanzierung 
08 Bestands- und Konfliktplan 
09 Nutzungskonzept Bahnhof Belvedere 
10 Beschluss Beirat-Sitzung 01.07.2019 
11 Anlage zum Beiratsbeschluss 
12 Beschlussvorlage AUG-Sitzung 10.10.2019 
13 Auszug aus Beschlussprotokoll AUG 
14 Schreiben an BR Widerspruch Beirat 
15 Stellungnahme NABU 
16 Kommentierung NABU-Schreiben an HNB 
17 Schreiben HNB 
18 Schreiben an NABU 
19 2. Beschlussvorlage 2. Bauabschnitt 
20 Ergebnisprotokoll Beirats-AG 18.05.2020 
21 Artenschutzprüfung

Anlage 01_Landschaftsplan M-1-5000

497 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [350276,5646174]   1:5000
 
KölnGIS
Luftbild 2016 (DOP10), Amtl. Basiskarte (s/w), Schutzgebiete (Fläche), Schutzgebiete (Linie),  u.a.
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 19.07.2018

Anlage 19_2. Beschlussvorlage 2. Bauabschnitt

4409 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dienststelle 
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
  
 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage   
Betreff 
Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen 
Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere 
und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, 
Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" 
 
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans; erneute 
Beteiligung des Naturschutzbeirates 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit dem Umbau und der Erweiterung des denk-
malgeschützten Bahnhofs Belvedere an der Belvederestraße im geschützten Landschaftsbestandteil 
LB 3.04 / Landschaftsschutzgebiet L 11einverstanden. 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. 
 
 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) 
Nr.1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes nicht zu. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

2 
Begründung: 
 
Das Bauvorhaben Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere soll im ge-
schützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 und im Landschaftsschutzgebiet L 11 realisiert werden. 
Aus fördertechnischen Gründen wurde das Bauvorhaben in drei Bauabschnitte unterteilt.  
Dieser Bauabschnitt beinhaltet die Sanierung der Obergeschosse, die Dachentwässerung und eine 
behindertengerechte, barrierefreie Erschließung in Form eines Zugangsturmes mit Aufzug sowie ei-
nes rollstuhlgerechten Plattenweges. 
 
Beteiligung des Naturschutzbeirats 
 
Am 25.08.2019 hatte sich der Naturschutzbeirat über eine mit Entscheidungsmandat eingerichtete 
Arbeitsgruppe gegen den von Verwaltung und Förderverein gemeinsam formulierten Antrag ausge-
sprochen. Der in diesem Antrag enthaltenen Wegeführung wurde widersprochen, alternativ wurde 
eine seitens des Beirats vorgeschlagene Wegeführung beschlossen. 
 
Die entsprechenden Unterlagen bis zum Votum des Naturschutzbeirats liegen den Beiratsmitgliedern 
vor. 
 
Beteiligung des Ausschusses für Umwelt und Grün 
 
Da der Naturschutzbeirat eine geänderte Variante beschlossen und somit der vom Vorhabenträger 
eingebrachten Variante nicht zugestimmt hat (Anlagen 1 und 2), erfolgte die Beteiligung des Aus-
schusses für Umwelt und Grün (AUG) (Anlagen 3 und 4). 
 
Der AUG hat dem Widerspruch des Beirates in seiner Sitzung am 10.10.2019 widersprochen und sich 
dem gemeinsam formulierten Vorschlag von Förderverein und Verwaltung angeschlossen. so dass 
das Vorhaben der Bezirksregierung, Höhere Naturschutzbehörde (HNB) zur endgültigen Entschei-
dung vorgelegt wurde (Anlage 5). 
 
Beteiligung der Höheren Naturschutzbehörde und der Naturschutzvereinigungen 
 
Die HNB befand, dass die Stadt Köln die Beteiligung der Naturschutzvereinigungen versäumt 
habe und entschied, dass diese entgegen der seitens der UNB vertretenen Auffassung 
nachzuholen sei. Diese Beteiligung erfolgte am 14.02.2020. 
 
Der NABU äußerte sich zum Verfahren mit Schreiben vom 15.03.2020 (Anlage 6). 
 
Auf Veranlassung der HNB äußerte sich die UNB mit Schreiben vom 16.04.2020 zu den 
Einwendungen des NABU. In diesem Schreiben wird dargestellt, dass dem Schreiben des 
NABU keine weiteren, dem Vorhaben entgegenstehende Gesichtspunkte entnommen wer-
den können, die nicht bereits zum Zeitpunkt der Beiratsbeteiligung vorlagen. Die HNB hat 
dieses Schreiben an den NABU weitergeleitet (Anlage 7). 
 
Abschließend teilte die HNB der UNB mit Schreiben vom 28.04.2020 mit, dass nach durch-
geführter Verbandsbeteiligung und Abwägung eine erneute Beteiligung des Naturschutzbei-
rats erforderlich sei (Anlage 8). Ergänzend zum Schreiben vom 16.04.2020 solle zu den im 
Schreiben aufgeführten Fragestellungen gegenüber dem NABU Position bezogen werden. 
Dies wurde mit Schreiben vom 15.05.2020 mit der Anlage des Artenschutzgutachtens erle-
digt (Anlagen 9 und 10). 
 
Erneute Beteiligung des Naturschutzbeirats 
 
Damit der Naturschutzbereit in seiner Entscheidung die Ergebnisse der Verbandsbeteiligung einflie-
ßen lassen kann, wird das Vorhaben dem Beirat erneut zur Entscheidung vorgelegt.

Anlage 07_Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

4247 Zeichen

Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt BDLA/AK NW
Park am Bahnhof Belvedere
Eingriffsbilanzierung
13. Juni 2019
Code 
(Froelich + 
Sporbeck) 
Biotoptyp
Natürlich-keitWiederher-stellbarkeitGefähr-dungsgradReifegradDiversitätHäufigkeitSummeFläche (m²)Ökol.Wert
AUSGANGSZUSTAND
VORPLATZ
HM 52
Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - 
Ziergesträuch - Felsenbirnen/
Hartriegel/Flachwachs. Eiben
1 2 1 2 2 1 9 125 1.125
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Bodendecker u. Stauden
2 2 1 2 2 2 11 20 220
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Boden, spärlich bewachsen bis
vegetationslos
1 1 1 1 1 1 6 75 450
HY 1 Wege, versiegelt
Natursteinpflaster 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HY 1 Wege, versiegelt
Betonplatten, -pflaster, Asphalt 0 0 0 0 0 0 0 270 0
HN1 Bebauung
Pavillon u. Sitzblöcke 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt Vorplatz 490 1.795
GARTEN - PLATANENKARREE
BF 31
Baumgruppen mit überwiegend 
standorttypischen Gehölzen mit höchstens 
geringem Baumholz (bis 30 Jahre)
( Fläche = Kronenbereich) 
Hainbuchen-Gruppe (4 St: 
Stammdurchmesser: 21/21/25/35) am 
Zugangsturm u.  eine  abgängige Eberesche
2 2 2 3 2 1 12 88 1.056
BF31 dito an nördl. Grundstücksgrenze, aber nicht 
betroffen 2 2 2 3 2 1 12 44 528
HM 52
Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - 
Ziergesträuch
Eibe, Kirschlorbeer
1 2 1 2 2 1 9 37 333
B3
Intensiv geschnittene Hecken aus 
überwiegend lebensraumtypischen Gehölzen  - 
Hainbuchen
2 2 1 3 2 1 11 0 0
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Bodendecker u. Stauden
2 2 1 2 2 2 11 0 0
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Boden, spärlich bewachsen bis
vegetationslos
1 1 1 1 1 1 6 422 2.532
HY 2 Wege, unbefestigt oder geschottert
Wassergebundene Decke u. Kiesflächen1 0 0 0 1 1 3 0 0
HY 1 Betonplatten am Gebäude 0 0 0 0 0 0 0 63 0
HY 1 Weg aus Betonwerkstein 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HY 1 Natursteinpflaster am Zugangsturm 
u. Pflasterrinne 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HY 1 Schuppen/Garage 0 0 0 0 0 0 0 85 0
HN1 Bahnhofsgebäude u. Zugangsturm 0 0 0 0 0 0 0 185 0
HN1 Pergola 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt Garten 924 4.449
Gesamt Vorplatz und Garten 1.414 6.244

Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt BDLA/AK NW
Park am Bahnhof Belvedere
Eingriffsbilanzierung
13. Juni 2019
Code 
(Froelich + Spor-
beck) 
Biotoptyp
Natürlich-keitWiederher-stellbarkeitGefähr-dungsgradReifegradDiversitätHäufigkeitSummeFläche (m²)Ökol.Wert
PLANUNG
VORPLATZ
HM 52
Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - 
Ziergesträuch - Felsenbirnen/
Hartriegel/Flachwachs. Eiben
1 2 1 2 2 1 9 180 1.620
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Bodendecker u. Stauden
2 2 1 2 2 2 11 60 660
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Verdichteter Boden, spärlich bewachsen bis 
vegetationslos
1 1 1 1 1 1 6 0 0
HY 1 Wege, versiegelt
Natursteinpflaster 0 0 0 0 0 0 0 230 0
HY 1 Wege, versiegelt
Betonplatten, -pflaster, Asphalt 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HN1 Bebauung
Pavillon u. Sitzblöcke 0 0 0 0 0 0 0 20 0
Gesamt Vorplatz 490 2.280
GARTEN
BF 31
Baumgruppen mit überwiegend 
standorttypischen Gehölzen mit höchstens 
geringem Baumholz (bis 30 Jahre)
( Fläche = Kronenbereich) 
Hainbuchen-Gruppe (4 St: 
Stammdurchmesser: 21/21/25/35) am 
Zugangsturm u.  eine  abgängige Eberesche
2 2 2 3 2 1 12 0 0
BF31 dito an nördl. Grundstücksgrenze, aber nicht 
betroffen 2 2 2 3 2 1 12 44 528
HM 52
Öffentl. Grünflächen u. Anlagen - 
Ziergesträuch
Eibe, Kirschlorbeer
1 2 1 2 2 1 9 31 279
B3
Intensiv geschnittene Hecken aus 
überwiegend lebensraumtypischen Gehölzen  - 
Hainbuchen
2 2 1 3 2 1 11 18 198
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Bodendecker u. Stauden
2 2 1 2 2 2 11 147 1.617
HJ 5
Gärten ohne oder mit geringem 
Gehölzbestand
Verdichteter Boden, spärlich bewachsen bis 
vegetationslos
1 1 1 1 1 1 6 0 0
HY 2 Wege, unbefestigt oder geschottert
Wassergebundene Decke u. Kiesflächen1 0 0 0 1 1 3 198 594
HY 1 Betonplatten am Gebäude 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HY 1 Weg aus Betonwerkstein 0 0 0 0 0 0 0 135 0
HY 1 Natursteinpflaster am Zugangsturm 
u. Pflasterrinne 0 0 0 0 0 0 0 51 0
HN 1 Schuppen/Garage 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HN1 Bahnhofsgebäude u. Zugangsturm 0 0 0 0 0 0 0 255 0
HN1 Pergola 0 0 0 0 0 0 0 45 0
Gesamt Garten 924 3.216
Gesamt Vorplatz und Garten 1.414 5.496
Ökologische Wertigkeit Planung 5.496
Bilanzdefizit -748
Ökologische Wertigkeit Ausgangszustand 6.244

Anlage 06_Baustelleneinrichtungsplan

2613 Zeichen

12,33 m2
HAUPT-
EINGANG
GARAGE
BAHNHOF BELVEDERE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
BRÜCKE
BELVEDERESTR
.
GERHARD-MARCKS-WEG
LVR
RHEINISCHE
SCHULE FÜR
KÖRPER-
BEHINDERTE
BAHNLINIE
BAUZAUN
BAUZAUN
BEPFLANZUNG
PLATTENBELAG
BETONDECKE D=15 CM
TELEGRAFENMAST
GULLI KANAL/SCHACHT
GULLI FLÄCHEN-
ENTWÄSSERUNG
KANALDECKEL
TOREINFAHRT
LI B 2,80 M
PLATTENBELAG
ASPHALT
BEPFLANZUNG
BEPFLANZUNG
PLATTENBELAG
EINFAHRT
LI B 3,90 M
GESCHÜTZTER
LANDSCHAFTSSCHUTZBEREICH!
BETRETEN AUSSERHALB
DER BE-FLÄCHE VERBOTEN
STAMMSCHUTZ
BAUZAUN
TOR
BORDSTEINKANTE MAX. 10 CM
BAUWASSERANSCHLUSS
KANALDECKEL
STAMMSCHUTZ
ABSPERRUNG HAUS-
ANSCHLUSS WASSER
TOREINFAHRT
LI B 2,80 M
LAGERFLÄCHE
DIE BAUZAUNELEMENTE SIND UNTEREINANDER ZU VERKLAMMERN
WURZELSCHUTZ GEM.
DIN 18920 + RAS LG4
WURZELSCHUTZ GEM.
DIN 18920 + RAS LG4
GARTEN-
HAUS
1:200
BEL.B.5.4.01 A
CB
BELB5401A
AUSSENANLAGEN
BAUSTELLEN-
EINRICHTUNGS-
PLAN - 1.BA
07.03.19
11.06.19KOMPL. ÜBERARB.
UNTERSCHRIFT
TEL.: (0221) 949836-17
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
BEL
DETAIL-
PLANUNG
STEFAN ZELTWANGER
BELVEDERESTR. 60
50933 KÖLN
BAUHERR
B
E
ÄNDERUNGDATUM
D
A
C
F
G
BAHNHOF BELVEDERE
UMBAU UND
ERWEITERUNG
PLANNUMMER
DATEINAME
A3
FÖRDERKREIS BAHNHOF
BELVEDERE E.V.
RICHARD-WAGNER-
STR.27
50859 KÖLN

HAUPT-
EINGANG
BAHNHOF BELVEDERE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
BRÜCKE
BELVEDERESTR
.
GERHARD-MARCKS-WEG
LVR
RHEINISCHE
SCHULE FÜR
KÖRPER-
BEHINDERTE
BEPFLANZUNG
KANAL/SCHACHT
GULLI FLÄCHEN-
ENTWÄSSERUNG
KANALDECKEL
TOREINFAHRT
LI B 2,80 M
PLATTENBELAG
ASPHALT
BEPFLANZUNG
BEPFLANZUNG
EINFAHRT
LI B 3,90 M
GESCHÜTZTER
LANDSCHAFTSSCHUTZBEREICH!
BETRETEN AUSSERHALB
DER BE-FLÄCHE VERBOTEN
STAMMSCHUTZ
BORDSTEINKANTE MAX. 10 CM
BAUWASSERANSCHLUSS
KANALDECKEL
STAMMSCHUTZ
ABSPERRUNG HAUS-
ANSCHLUSS WASSER
LAGERFLÄCHE
WURZELSCHUTZ GEM.
DIN 18920 + RAS LG4
BAUZAUN
BAUZAUN
BAUZAUN
TOR
BAHNLINIE
NEUBAUFLÄCHE KG
ARBEITSRAUM
BERLINER VERBAU
ABBRUCH GARAGE UND
GARTENHAUS ERST NACH
ABSCHLUSS DER BAU-
MASSNAHME
VOLUMEN < 300M3
EINGEWACHSENES MAUER-
STÜCK BLEIBT ERHALTEN.
DETAILABSTIMMUNG VOR
ORT ERFORDERLICH
WURZELSCHUTZVORHANG
GARAGE
GARTEN-
HAUS
DIE BAUZAUNELEMENTE SIND UNTEREINANDER ZU VERKLAMMERN
1:200
BEL.B.5.4.02 A
CB
BELB5402A
07.03.19
AUSSENANLAGEN
BAUSTELLEN-
EINRICHTUNGS-
PLAN - 2.BA
11.06.19KOMPL. ÜBERARB.
UNTERSCHRIFT
TEL.: (0221) 949836-17
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
BEL
DETAIL-
PLANUNG
STEFAN ZELTWANGER
BELVEDERESTR. 60
50933 KÖLN
BAUHERR
B
E
ÄNDERUNGDATUM
D
A
C
F
G
BAHNHOF BELVEDERE
UMBAU UND
ERWEITERUNG
PLANNUMMER
DATEINAME
A3
FÖRDERKREIS BAHNHOF
BELVEDERE E.V.
RICHARD-WAGNER-
STR.27
50859 KÖLN

Anlage 03_Lageplan-Wegeführung

1468 Zeichen

Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche spaltrau
Rheinkies-Belag
Wassergebundene Decke
Sitzblöcke aus Betonwerkstein, sandfarben
Pollerleuchten
LEGENDE
Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche geflammt
Großformatige Platten aus Betonwerkstein, sandfarben, mit beidseitigen dunklen Markierungsstreifen
Ehemalige Bäume, historischer Standort
Gehölze
Bäume, geplant
Bäume, Bestand
Zaun, Bestand
Mauer, Bestand
Offene Basaltrinne zur Abführung des Niederschlagwassers der Dachflächen
 
150
150150
BahnhofZugangs-
turm
Aufstellfläche Müll
Fahrräder
Sitzblöcke
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
Vorplatz Pavillon
(ehemaliger Billettschalter)
62,89
62,80
62,89
62,91
63,20
Gerhard-Marcks-Weg
Projekt
Auftraggeber Förderkreis
Bahnhof Belvedere e. V.
Richard-Wagner-Straße 27
50859 Köln
Leistungsphase
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
IN KÖLN-MÜNGERSDORF
Platanenkarree und Vorplatz
Darstellung
GenehmigungsplanungLageplan
Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse
Gezeichnet
Plan-Nr:
Datum
Index
Stand2018-05 1:100
84,1 x 59,4
E. Michalski
03
23. Mai 2019
01
13. Juni 2019
Planung Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW
Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht
Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928
bermbach@gruenerwinkel.de
Meter
N
62,893,5%
1,5%
62,90
2,0%
0,5%
3,5%
Kiesbelag höhengleich
mit Betonwerksteinplatten
63,00
0 5 105
Esche
Platanen - Karree
Platanenkarree und Vorplatz
Walnuss
Linde
Feuerwehrzufahrt
und -aufstellfläche
Potenzieller Standort einer Pergola –
Vorläufige Bepflanzung mit Efeu

Anlage 04_Detailplan_Wegebau-Platanen

1028 Zeichen

Projekt
Auftraggeber Förderkreis
Bahnhof Belvedere e. V.
Richard-Wagner-Straße 27
50859 Köln
Leistungsphase
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
IN KÖLN-MÜNGERSDORF
Wegebau im Bereich der Platanen
Darstellung
GenehmigungsplanungDetails
Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse
Gezeichnet
Plan-Nr:
Datum
Index
Stand2018-05 1:100 / 1:5
59,4 x 42,0
E. Michalski
04
13. Juni 2019
00
13. Juni 2019
Planung Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW
Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht
Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928
bermbach@gruenerwinkel.de
N
63,20
63,04
62,88
Betonwerksteinplatten
10 cmmin. 6 cm
Wurzel
Lava 0/32 mm
Wurzelhals
Stamm
min. 6 cm 10 cm
63,20
63,04
Betonwerksteinplatten
Rheinkies
Wurzel
Lava 0/32 mm
Wurzelhals
Stamm
150
BahnhofZugangs-
turm
62,89
63,20
62,99
Höhe der Wurzeloberseite
und des Wurzelhalses
62,893,5%
Platane 2
63.04
KiesflächeBetonwerkstein-
        platten
Bodendeckender
Bewuchs
Platane 1
Querschnitt B - B'
Längsschnitt A - A'
Längsschnitt A - A'
M 1:5
Querschnitt B - B'
M 1:5
Aufsicht
M 1:100

Anlage 11_Anlage zum Beiratsbeschluss

4050 Zeichen

Anlage zum Beschluss des Naturschutzbeirates zu Top 3.3 der Beiratssitzung 
vom 01.07.2019  
 
Es wird eine Arbeitsgruppe des Beirates gebildet und mit Mandat zur Entscheidung 
ausgestattet. Es wird ein Treffen vereinbart mit dem Architekten, dem 
Landschaftsarchitekten, einem Vertreter des Förderkreises, der UNB und dem Leiter 
des Umweltamtes. Die Moderation übernimmt der Beiratsvorsitzende. 
 
Stellungnahme der Beirats- AG mit endgültigem Beschluss  
 
In dem vereinbarten Treffen wurden alle Standpunkte ausgetauscht. Nach intensiver 
Diskussion wurde sowohl die vorliegende Planung gemäß Beschlussvorlage von 
Seiten der Beirats-AG, als auch ein Kompromissvorschlag des Beiratsvorsitzenden 
von beiden Seiten aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Dieser sah eine 
rechtwinklige Wegeführung in Anlehnung an den eigentlichen Baukörper und an die 
ursprünglich komplette Anordnung aller Platanen in geschachtelten Rechtecken vor, 
bestehend aus südlicher und nördlicher behindertengerechter Zuwegung zum 
Haupteingang des Wintergartens. 
 
Ergebnis ist ein neuer Vorschlag von Seiten der Beirats-AG, der im Süden den 
Verlauf des Wintergartens aufnimmt, den Weg aber näher ans Gebäude heranrückt 
und auf der Nordseite auf einen umlaufenden Weg verzichtet und stattdessen einen 
behindertengerechten Nebeneingang in den Wintergarten vorsieht.  
Die Zuwegung zum Haupteingang erfolgt über den behindertengerechten Weg auf 
der Südseite (siehe Entwurf, Beiratsvariante 2, in der Anlage). 
 
Der Vorsitzende des Förderkreises Bhf Belevedere sah sich ohne Abstimmung mit 
dem gesamten Vorstand des Förderkreises zu einer Entscheidung nicht in der Lage. 
Architekt und Landschaftsplaner standen der Variante ablehnend gegenüber, 
allerdings ausschließlich aus gestalterischen Gründen. 
 
Die Beirats-AG vertagte die Entscheidung auf ein weiteres Treffen mit der UNB. 
Die UNB wurde beauftragt, fachliche Details der Planungen bezüglich Wurzeln und 
Boden mit Dr. Heidger zu klären. Außerdem soll der Beiratsvorschlag von Herrn Dr. 
Bell, dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln, auf Machbarkeit geprüft werden. 
 
Beschluss nach diesem zweiten Treffen:  
 
Der Beirat, vertreten durch die Beirats-AG, fasst einen geänderten Beschluss. 
Die Beiratsvariante 2 siehe Anlage, geänderter Südweg, kein Nordweg, 
behindertengerechter Nebeneingang auf der Nordseite, wird mehrheitlich unter den 
folgenden Auflagen beschlossen: 
 
+ Überprüfung der Kompensation hinsichtlich der ausreichenden Berücksichtigung 
weiterer Verdichtung und Versiegelung des Bodens und der Eingriffe in den 
Feinwurzelbereich der Platanen. 
+ Keine Bekiesung des Bodens im nördlichen Bereich und im Süden zwischen Weg 
und Platanen. (kein „Kies- und Schottergarten“ im geschützten 
Landschaftsbestandteil)

+ Den Vorgaben von Dr. Heidger bezüglich der Bodenbereiche und 
Wurzelüberdeckungen ist zu folgen, soweit notwendig und im Rahmen der bisherigen 
Kompensation vertretbar. 
+ Eine Verschlechterung der Standortbedingungen der Platanen ist durch geeignete 
Maßnahmen auszuschließen. 
+ Über die Bodenoberfläche zwischen Südweg und Gebäude wird in der 
Ausführungsplanung entschieden. 
+ Die Eibe ist zu erhalten. 
 
Beschluss: Mehrheitlich bei einer Enthaltung ohne Gegenstimme zugestimmt. 
 
Begründung: 
 
Die vorgelegte Planung gemäß Beschlussvorlage Nr. 2057/2019 genügt nicht dem 
Gebot der Eingriffsminimierung in einen geschützten Landschaftsbestandteil. Sie 
berücksichtigt auch nicht das Verschlechterungsverbot für die Standortbedingungen 
der Platanen als Naturdenkmal, aktueller Schutzstatus LB. 
Sie folgt ausschließlich gestalterischen Aspekten. 
Die Beiratsalternative hingegen kommt den Naturschutzbelangen in bestmöglicher 
Weise entgegen, wird den relevanten Ge- und Verboten gerecht und stellt nebenbei 
eine Verbesserung bei den Zuwegungen für behinderte Besucherinnen und 
Besucher dar. Sie dient daher der Bestimmung des Gebäudes als Begegnungsstätte 
in einem geschützten Landschaftsbestandteil in der Vereinbarkeit von Natur- und 
Denkmalschutz.

Anlage 02_Ansicht Ost

559 Zeichen

UNTERSCHRIFT
TEL.: (0221) 949836-17
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
BEL
GENEHMIGUNGS-
PLANUNG
STEFAN ZELTWANGER
BELVEDERESTR. 60
50933 KÖLN
BAUHERR
NEU
UMBAU UND
ERWEITERUNG DES
DENKMALGESCHÜTZTEN
BAHNHOFS BELVEDERE
ZU EINER ÖFFENTLICHEN
BEGEGNUNGSSTÄTTE
PLANNUMMER
DATEINAME
A3
FÖRDERKREIS BAHNHOF
BELVEDERE E.V.
RICHARD-WAGNER-
STR.27
50859 KÖLN
LEGENDE
STAHLBETON
MAUERWERK
GK-WAND
MÖRTEL
ESTRICH
ERDREICH
HOLZ
BRÜSTUNGSHÖHEBRH BRH
ABBRUCH
BESTAND
±0,00±0,00
-3,27
+3,945
+8,385
+7,805
+3,485
BEL.A.4.3.01
CB
BELA4301
ANSICHT OST
1:10003.09.18

Anlage 20_Ergebnisprotokoll Beirats-AG_18.5.20

2589 Zeichen

Ergebnisprotokoll  
aus der Sitzung der AG des  Naturschutzbeirates bei der Unteren 
Naturschutzbehörde zum TOP Bahnhof Belvedere vom 18.05.2020  
Teilnehmer Naturschutzbeirat: 
H. v. d. Stein 
Fr. Dr. Euler- Bertram 
Fr. Burauen 
Fr. Schwab 
H. Woite 
Teilnehmer Verwaltung: 
H. Peschen zeitweise 
H. Bracke 
Fr. Weil 
Fr. Pniewski 
 
3.3 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere 
zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-
Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und 
Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer 
Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf", Bezirk 3  
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des 
Landschaftsplans 
2057/2019 
Nachdem die fehlende Verbandsbeteiligung durchgeführt wurde, muss der 
Naturschutzbeirat erneut beteiligt werden. Das Vorhaben wurde der vom Beirat 
autorisierten und mit Mandat zur Beschlussfassung ausgestatteten Arbeitsgruppe 
(AG) am 18.05.2020 vorgestellt. 
Von der AG wurden folgende Punkte angesprochen: 
 Die Beirats-AG wird keine Entscheidung zum o.g. Vorhaben treffen, bis das 
vom NABU an den Landesverband der Naturschutzverbände gerichtete 
Schreiben seitens des Landesverbandes beantwortet wurde, um den 
Verbänden nicht vorzugreifen. 
 
 Zu Anlage 9 „Schreiben der UNB an den NABU vom 15.05.2020“, Frage 3 
wendet die Beirats AG ein, dass die Begründung für die Teilung des 
Bauvorhabens in 3 Teilabschnitte angezweifelt wird. Die Beirats-AG 
bezweifelt, dass eine zu lange Genehmigungs- und Bauzeit 
fördergeldschädlich ist. 
 
Herr Peschen sagt eine Klärung zu. 
 
 Zur Anlage 9,Frage 4 wird angemerkt, dass hinsichtlich der Anlagen zum 
Wegebau die Bodenverbesserungsmaßnahmen nicht nur im Bereich der

Betonwege durchzuführen sind, sondern im gesamten Kronentraufbereich der 
Platanen zwischen äußerer Wegekante und Wintergarten. 
 
Es wurde zugesagt, dass diese Forderung im Befreiungs-/ und oder im 
Baugenehmigungsbescheid als Auflage formuliert wird. 
 
 Aufgrund des untypischen Wurzelwachstums wünscht die Beirats- AG 
ergänzende, zu den im Oktober 2016 durchgeführten Wurzelschürfe auf der 
Westseite des Zugangsbauwerkes in Höhe der westlichen Außenkante 
zuzüglich 80 cm Arbeitsraum. 
 
Die Schürfe wurden von Herrn Peschen zugesagt. 
 
 Es ist seitens der Verwaltung zu klären, wie das erneute Beteiligungsverfahren 
der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden kann, obwohl nur die Beirats-AG 
zur Entscheidung geladen wird. 
 
 H. v. d. Stein bittet darum, allen AG- Teilnehmern die aktuellen Wurzelfunde 
zuzusenden

Anlage 10_Beschluss Beirat Sitzung 01.07.2019

1574 Zeichen

Geschäftsführung  
Naturschutzbeirat bei der Unteren 
Naturschutzbehörde 
Frau Maaß 
Telefon:  (0221) 221-36542  
Fax       :  (0221) 221-24686 
E-Mail:  adriana.maass@stadt-koeln.de 
Datum: 05.09.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Naturschutzbeirates 
bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 01.07.2019 
öffentlich 
3.3 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Ba hnhof Belvedere 
zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-
Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbe- 
stände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, 
Nüssenberger Busch bis Müngersdorf", Bezirk 3  
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land- 
schaftsplans 
2057/2019 
 
geänderter Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt grundsätzlich dem Umbau 
und der Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere an der Bel- 
vederestraße im geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 / Landschaftsschutz- 
gebiet L 11 unter folgenden Vorbehalten und Klärung folgender Punkte zu: 
• Notwendigkeit der nördlichen Zuwegung und mögliche r Verlauf 
• Änderung der Wegeführung auf der Gartenseite 
• Wahl der Wegedecke bzw des Plattenbelages für die Wegeführung 
• Gestaltung des Gartenbereiches bzgl. des Verzichte s auf Kies 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzge- 
setz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes unter den oben 
genannten Vorbehalten zu. 
Abstimmungsergebnis: 
Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

Anlage 15_Stellungnahme NABU

18972 Zeichen

WASLji(öI‘•NaturschutzbundDeutsohtandStadtverhandKöIev.
Lux&rnburge:Straße295•50939Kn.
UrsulaPniewski
UntereNaturschutzbehörde
Umwelt-undVerbraücherschutzamtder
StadtKöln
Willy-Bran&Platz2
50679Köln
perE-Mail:
FiIABU
StadtverbandKöln
StadtverhandKölne.V
LoxernhurgerStraße295
50939KNn
Telefon;0221/7902889
EMail:mailfNA8U•koein.de
Homep?ge;t2jßde
den15.032020
¾W
poststellebezreq-koeln.nrw4e
umweftverbraucherschutz«stadt--koek,de
Vorstand
VoreucndorDr.Horst3e:trarn
2.VofsttioudeCiaudieTrunk
Schaurriostvrkomm.A.Wuzk
SchnftführtrokobRisch
SAN.
0E45370501980005242649
St.COLSDE33
SparkasseNoinSorr:,
SporvwnndSoitrdgc
sindsteuerlichaboet,ua:
NABU
Anerkan‘1nrNatur
schutnarband
nach§58Stdes
ntrSC:;tt9OSotz
%zi
AnFrau
vonAndrian-Werburg
NaturschutzundLandschaftsschutz
Dezernat51
BezirksregierungKöln
50605Köln
AnFrau
BauvorhabenBahnhofBelvedere,BelvedereStraße147inKälnMüngersdorf,LG3S4
“ParkrestvonHausBelvedereundGehölzbeständeanderWaldschulein
Müngersdrnf‘;LIIAußererGrüngürtel,NüssenhergerBuschbisMüngersdorf
AktenzeichenderStadtKöln:571/131314.312019-61
LG:K42-11.19GLB
SehrgeehrteFrauvonAndrian--Werburg,sehrgeehrterFrauPniewski.
mitdemSchreibenvom25.11.2019fordertederNASUStadtverbandKölndieStadtKölnauf,
eineGesamtplanungzudemVorhabenBahnhofBelvedere“vorzulegen,damitdie
AuswirkungenunddieSachverhaltedesEingriffsindemgeschütztenL.andschaftsbestandteil
LB3.04ineinerförmlichenBeteiligungderanerkanntenNaturschutzverbinde
verfahrenskonformnach§66LNatSchGNRWfestgestelltwerdenkönner,bevoreine
Befreiungbzw.eineBaugenehmigungerteiltwerdenkann.
DieanerkanntenNaturchutzvereinigungensindvorErteilungenvonBefreiungenund
wesentlichenAusnahmenvonGebotenundVerbotenzumSchutzvongeschützten
LandschaftsbestandteilendurchdieGenehmigungshehördezubeteiligen.

2
An das bestehende denkrnalgeschützte E3audenkmal soll ein massives dreigeschossiges und
unterkellertes Zugangsbauwerk angebaut werden. Die bebaute Grundfläche. des ehemaligen
Bahnhofkörpers wird dadurch um 30% vergrößert, Dies ist als eine wesentliche E:rweiterung
zu bewerten.
Zusätzlich soll ein halhkreisförmiger Zuqangsweg aus Betonpiatten gebaut werden. Die
EN9C [loe2ne Harne nen ‚ahet \a‘idenkmIe jk-tgestel er Bume 2n‘i bestehenac
Bepflanzungen. De cmi‘eschlossene Eläche st n den vorgelegten Plänen mt Kiesbeiag
höhengleich mit Betonwerksteinplatten“ (Ausführungsplanung Michaiski 2905.2019)
bezeichnet. Die Flächengröße des Zugangswegs aus Betonplatlzn mit der eingeschlossenen
ausgekiesten Fläche entspricht in etwa der Grundfläche des Bestandsbauwerks von 1 56m2.
Mit dem vergrößerten Vorplatz, mit dem Zugangsturm und dem Zugangsweg incL
engeschlossener Fläche wird de beanspruchte Räche gegenüber dem Bestandsgebäude
mehr als verdoppelt. Der größte. Teil der zusätzlichen beanspruchten Fläche liegt im
geschützten [..andschaftsbestandteil L.R 3.04.
Den anerkannten Naturschutzvereinigungen ist mit dem Schreiben vom 14.02.2(20 der
Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere in
eine öffentliche Begegnungsstätte des Vorhahenträgers Förderkreis Bahnhof Belvedere eV.
über die Stadt Köln zur Stellungnahme vorgelegt worden. Die Liste der vorgelegten Unterlagen
sind in Anlage 1 aufgeführt.
Der vorgelegte Bauentrag :81 hei der Stadt Köln am 11. April 2019 eingegangen, Der
NaturschutzbeiratderUnteren Naturschutzbehörde hatani 01. Juli 2019 (2057/2019)überden
Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere beraten, Der
Ausschuss Umwelt und Grün hat anschheßend am 10.10.2019 (0043/2019) darüber beraten.
Demnach entspricht der Bauantrag nicht dem aktuellen Beratungsstand. Weder das
Beratungsergebn des Naturschutzbeirates (2973/2019 Anlage 11) noch des Ausschuss
Umwelt und Grün (Beschiussvorlage 2973/2017 vom 29.09.2019) sind in die vorgelegten
Unterlagen eingearbeitet — beide Beratungsergehnisse bleiben unberücksichtigt.
Bereits festgesetzte Bindungen zur Beurteiluna des Bauentrags, der Vorhescheid vorn
16.11.2017 durch das Bauaufsichtsamt mit dem Aktenzeichen 63/Pl 3/0341/2017, sind nicht
Teil der übersandten Unterlagen und wurden somit den anerkannten
Naturschutzvereinigungen im Rahmen des Seteiliqungsverfahren nicht zur Beteiigung
vorgelegt.
Die vorgelegten Untedagen zur Beteihgung gleichen einer Entwurfsplanung, die viele Aspekte
der Ausgestaltung offenlässt und die weitere Ausgestaltung hat einen erhebhchen Einfluss auf
den Schutzzweck des Geschützten Landschattsbestandsteils LB 3.04.
Seit 2014 betreibt der Förderkreis Bahnhof Behiedere die Umgestaltung des Parks
(0058/2014) ohne bs heute ein (‘3estaltungskon:zept mit Plariungsunterlagen und Eingriffs— und
Ausgleichsberechnungan vorzulegen, dass auf die Jereinharkeit mit dc.n Schutzzwecken des
geschützten Landschaftshestandteils überprüft werden kann und die Anforderungen an diesen
wertvollen arten— und strukturreichen Lebensraum angemessen berücksichtigt.
Das Objekt des Bauantrags gehört zum baulichen Außenhereich und in den Geltungsbereich
des Landschaftsplans (L. B 3.04 / Lii). Aus diesem Grund gehören Darstellungen und
Festsetzungen zur Engriffs- und Ausgleichsbiianzierung sowie Untersuchungen zum
Arte.nschutz zu den Beteilgungsunteriagen. Zusätzlich ist ein Bestands- und Konfiiktplan
(Bestandteil einer Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen nach i..NatSchG
NRW §66) zu machen. Auch diese Unterlagen sind erforderlich, jedoch in den vorgelegten
Bauantragsunterlagen zum Umbauvorhahen des Bahnhofs Belvedere nicht vorhanden.
Das Nutz.ungskonzept (Anlage 6 des Bauantrages) sieht ene Nutzung des Parkrestes 1.8 3.04
vor. Die Nutzung erstreckt sich A) auf den Zweckhetneb und B) auf den Geschäftsbetrieb zur
-
/

Erwirtschaftung
der
Betriebs-
und
Unterhaltskosten.
Zu
dem
Geschäftskonzept
des
Geschäftshetriebs
gehört
gemäß
Bauantrag
die
gemeinsame.
Vermietung
des
Bahnhcfgehäudes
und
des
Parks
für
private
Feste.
Feiern
und
Veranstaltungen
von
Firmen
und
Organisationen
bis
zu
einer
Besucheranzahl
von
200
Personen.
In
der
Genehmigungsplanung
sind
im
Erdgeschoss
der
Ausstellungsraum
mit
30m2
sowie
das
Foyer
mt
61m2
und
im
ersten
Obergeschoss
Veranstaltungsräume
nder
Größe
146m‘
(NGS)
geplant.
Das
Geschäftskonzept
rechnet
in
ener
gemischten
Betrachtung
mit
1,2
m2
pr
Besucher
für
Ausstellungsraum,
Foyer
und
Veranszaltungsräume.
Werden
nur
die
Veranstalhngsräurne
betrachtet
sinkt
die
Kennzahl
auf
nur
0,72
m
pro
Besucher.
Die
vorgesehene
Nutzung
gemäß
den
Kennzahlen
stellt
das
Nutzungskonzept
in
Frage.
Die
Nutzung
des
Parkrestes
wird
im
Nutzungskonzept
als
besonderer
Marktwert
eingestuft.
Der
Garten
soll
gemäß
der
Aktennouz
Albat/Spiegel
vorn
13.02.2019
im
Rahmen
der
Nutzungen
uneingeschränkt
als
Lemort.
bei
Kultur-
und
Bildungsveranstaltungen
sowie
Farnilienfeiern
und
Festen
zur
Verfügung
stehen.
Dazu
snd
in
den
Planungen
zusätzliche
Eingriffe
(z.B.
Rundweg)
in
den
geschützten
Land.schaftsbestandteil
(LB
3.04)
geplant.
De
Auswirkungen
der
uneingeschränkten
Nutzungen
und
die
weiteren
Eingriffe
müssen
jedoch
in
den
Unterlagen
zur
Beteiligung
der
anerkannten
Naturschutzvereinigungen
vorhanden
sein.
Die
dem
Bauantrag
anhängenden
Pläne
zeigen
die
derzeitige
Bepflanzung
nicht
vollständig
und
somit
ist
zu
befürchten,
dass
die
in
den
Plänen
nicht
dargestellten
Pflanzen
(z.B.
Eihen)
entfernt
oder
verändert
werden
sollen.
Dies
wäre
aIlerdngs
ein
Vergehen
gegen
die
Verbote
des
Landschaftsplans.
Nur
wenn
eine
absolute
Notwendigkeit
nachgewiesen
werden
kann,
dürfen
für
die
Sanierung
des
Gebäudes
Pflanzen
entfernt
oder
beschnitten
werden.
Zur
Beurteilung
der
Ausgangssituation.
müssen
die
Pläne
den
st—Zustand
der
Planung
der
Bepflanzung
zu
Beginn
der
Planung
wahrheitsgemäß
und
vollständig
wiedergeben.
Die
Ausgestaltung
der
Dachentwässerung
ist
im
Bauantrag
nicht
enthalten.
Eine
unsachgemäße
Entwässerung
kann
zu
Schäden
an
den
Bäumen
und
weiteren
Pflanzen
führen.
Die
Planungen
für
Ober-
und
unterirdische
Versorgungs
und
Entwässerungsleitungen
(Frei-
oder
Rohrleitungen)
sind
als
Feil
einer
ordentlichen
Beteiligung
der
Naturschutzverbände
nach
§63
Absatz
2
BNatSchG
bzw.
§66
LNatSchG
NRW
vorzulegen.
im
Bauentrag
s‘
kein
Boieucitungsonzept
rur
a-
Aaßenan1age
enthalten
0
es
ist
‚docb
er4orderlich
Es
ist
test.‘
ietzr
d?ss
rul
Duer
kei
iedei
Ver.ndemnq
der
An2enbeleu
htung‘
zulässig
ist.
Anderenfalls
sind
die
Naturschutzverbände
nach
§63
Absatz
2
BNatSchG
bzw.
§66
LNatSchG
NRW
an
der
Ausgestaltung.SIS
Ergänzung
der
Planung
zu
beteiligen
Durch
die
Wahl
einer
dunkeln
Farbe
des
2.ugangshauwerks
wird
den
Erfordernissen
des
Klimawandels
nicht
Rechnung
getragen
Es
sind
geeignete
Maßnahmen
vorzusehen,
die
dem
Klimawandel
entgegenwirken.
Das
sind
auch
solche
Maßnahnien,
die
der
Anpassung
an
den
Klimnawandel
dienen.
Dies
kann
dadurch
erzielt
werden,
dass
die
schädlichen
Einwirkungen
der
Hitzebelastung
aufgrund
der
Farhwahl
in
der
unmittelbaren
Umgebung
durch
eine
Fassadenbegrünung
oder
durch
eine
geeignete
helle
Farhwahl
der
Fassade
des
Zugangshauwerks
reduziert
werder.
Entsprechende
Auflagen
und
Festsetzungen
müssen
eine
klimawandelangepasste
Gestaltung
des
Zugangsbauwerks
dauerhaft
sicherstellen.
Der
\Jorhescheid
vom
16.11.2017,
Unterlagen
zur
Eingriffs-
und
Ausgleichshilanzierung,
Artenschutzuntersuchungen.,
Bestands-
und
Konfliktpläne,
Auslegung
der
Außenbeleuchtung,
Fassadengestaltung
des
Zugangsbauwerks,
Festlegungen
zur
Dachentwässerung,
die
Beurteilung
über
die
Auswirkungen
einer
intensiven
und
uneingeschränkten
Parknutzung
durch
einen
wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb
und
Pläne
über
die
Parkgestaltung
sind
den
anerkannten
Naturschutzvereinigungen
im
Fahmen
der
Beteiligung
ht
vorgelegt
worden.
Alle
diese
Planungsaspekte
haben
erhebhohe
Auswirkungen
auf
den
Schutzzweck
des
geschützten
Landschaftsbestandtehs.
Eine
Aufteilung
des
Vorhabens
in
einzelne
Bau-
oder
Planungsabschnitte
verharmlost
die
Auswirkungen
der
Planung
und
schafft
unzulässige
3

4
Tatsachen. Die vorgelegten Unterlagen (Anlage 1) sind als unvollständig und unsachgemäß
anzusehen. Eine ordnungsgemäße Beteilung der anerkannten Naturschutzvereinigungen ist
mit vollständigen Planunterlagen für das Gesamtproiekt vor einer Genehmigung des
Vorhabens durchzuführen.
Laut der Ratsvorlage 363712011 Rat 24.112011 soll der Ort für Hochzeiten, Taufen,
Famillentreffen und andere pnvate Feste vermietet werden, Hierbei soll das gesamte Gebäude
mit Park angemietet werden können. Damit das allgemeine öffentilche Interesse gewahrt bleibt
und schädliche Auswirkungen auf den LB “Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände
an der Waldachule‘‘ minimiert werden, sind private Veranstaltungen mt Parknutzung also im
LB 3.04 im Umfang auf unter 75 Personen und in der Häufigkeit stark zu begrenzen.
Der Schutzzweck des geschützten Landschaftshestandteils “Parkrest von Haus Belvedere
und Gehölzbestände an der Waldschule“ ist im aktuellem l..andschaftsplan folgendermaßen
festgesetzt:
zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaits durch Erhaltung gut
strukturierter Lebensräume für Pflanzen und Tiere.
Das südllch der Waldschule gelegene Teilgebiet umfasst Haus Belvedere mit seinem
parkartiqen Garten (Belvederestraße 147). Das Gebiet ist von besonderem
kulturhistorischem Wert. Landsohaftaprägend ist die Ensemhlewirkung des Gebäudes
mit einer im Kronenbereich zusammengewachsenen Platanengruppe aus 7 Ex.
Platanusx acerifolla (Starnmumfänge ca. 2,lOm — 3,56 rn). Westl!ch der Waldsohule ist
das geschützte Gebiet gekennzeichnet durch eine Vielfalt von Biotoptypen im
engräumigen Wechsel mit teilweise altem Baumbestand, Obs,iesen und
Heckenstrukturen. Das gesamte Gebiet ist ein wertvoller arten— und strukturreicher
Lebensraum.
- zur Belebung und Fflege des Landschaftsbildes durch Erhaltung der Enseniblewirkung
von Vdla und alter Baumqruppe.
- zur Abwehr schädlichem Einwirkungen
In der Ordnungshehördhchen Verordnung (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 01294 [3,
Ausgabe A, 160. Jahrgang. Nummer 41 ausgegeben in Köln am 13. Oktober 1980 ist der Inhalt
des Schutzes und insbesondere der Verbote der sichergestellten Landschaftsbestandtee und
Naturdenkrnale in §3 (2) beschrieben:
(1) Bauliche Anlagen zu errichten, auch wenn sie keiner Baugenehmigung oder
Bauanzeige bedürfen, sowie deren Nutzung zu ändern, ferner Außenseiten
bestehender baulicher Anlanen zu ändern;
(13) das Befestigen der Fläche unter der Baumkrone (Kronenbereich) oder Teilen
davon mit Asphalt, Beton oder einer anderen wasserundurchlässigen Decke sowie das
Verdichten des Bodens im Kronenbereich, z.B. durch Beiahren, durch Abstellen von
Fahrzeugen oder durch Aufschüttungen, ferner das Streuen von Salzen im
Kronen bereich.
(14) das Beschädigen des Wurzelwerks oder der Rinde der Bäume, das Ausasten
oder das Abbrechen von Zweigen
In diesem Sinne §2 (3) sind bei den aufgeführten Einzeihäumeri. Baumgruppen oder Alleen
auch die Fläche unter der Baumkrone unter Naturschutz gestellt.
Die Platanengruppe (Nr.:305.01) wurde in der ordnungsbehördllchen Verordnung als
Naturdenkmal ausgewiesen. Dieser Status findet in dem Bauantrag keine Berücksichtigung.
Mit der Einführung des Landschaftsplans 1991 wurde das Naturdenkmal in den LB 3.04
integriert, um eine Doppelausweisung zu vermeiden. Laut dieser Regelung müssen für die
Platanengrupoe die Schutzkriterien für Naturdenkrnäler berücksv;htigt werden.

5
GutachterhabenvordenbegonnenUmbaumaßnahmenbestätigt,dassbeidegebäudenahen
Bäumeverkehrssicherundzukunftsfahigsind.EineentsprechendeMitteilungandie
BezirksregierungüberdenErhaltderPlatanenbeigleichzeitigernachhaltigerSicherungdes
Gebäudeswurdegefertigt(083912017AusschussfürUmweltundGrün04.05.2017).Durch
denAusbaudesGebäudesunddurchdiespätereNutzungdarfderErhaltungszustandder
Bäumenichtverschlechtertwerden.DasgiltnichtnurfürdiegebäudenahenBäume,sondern
fürdiegesamtenPlatanengruppeunddengesamtenPark.
DieBeseitigungvonNaturdenkmalengleichgestellterBäumesowiealleHandlungen.diezu
einerZerstörung,BeschädigungoderVeränderungvonNaturdenkrnalengleichgestellter
Bäumeführenkönnen;sindnachMaßgabenähererBestimmungengemäßBNatSchG§28„
Abs.2verboten.FolglichistderaktuelleZustandnichtzuverschlechternundesgilt,dass
Maßnahmenunzulässigsind,diedieLebenserwartungderBaumgruppeverkürzenundeine
VerschlechterungdeszukünftigenZustandesherbeiführen.EsgiftdiePflichtder
GesunderhaltungderBäume.
IndiesemSinneisteineBesucherlenkungausdenTraufbereichenderPlatanenheraus
gerechtfertigtunderforderlich.VondemAuslegenvonBetonplattenimTraufbereichist
abzusehen,dadiesmiteinerVersiegelungimKronenbereichgleichzusetztenist.Esmuss
sichergestelltsein,dassdurchVersiegelungunddurchVerhinderungderRegenerationdes
BodensimTraufbereichs,derzukünftigeZustandderPlatanengruppenichtverschlechtert
wird.DievorgelegtenPläneundderderzeitigeBeratungsstandschließeneinedauerhafte
SchädigungundVerschlechterungdesErhaltungszustandsderPlatanengruppedurchdie
signifikantenEingriffeindenTrauf-undWurzelbereichnichtaus.
Esgiltnach§67(1)Nr.1Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG)dasVerbot:„Bäume,
SträucherodersonstigePflanzenzubeschädigen.oderTeiledavonabzutrennensowiejede
Handlung,diegeeignetist,dasWachstumoderdenFortbestandderPflanzenartnachteiligzu
beeinflussen.Bäume,SträucherundsonstigePflanzengeltenauchalsbeschädigt,wenndas
Wurzeiwerkverletztist“.
Dasheißtu.a.,dassdieKappungderWurzelnderPlatanenbeiderUnterkellerungauchim
SinnedesGesetzeseineSchädigungdarstellt,DurchdieUmsetzungderBauplanungwerden
FeinwurzelnbishinzuStarkwurzelnbeiderAusschachtungfürdasZugangsbauwerkund
beimKellerausbauentfernt,dieauchzudenPlatanengehörenDurchdieAusschachtungen
fürdenKellerausbausindvielzähligeWurzelnderPlatanengefundenundbeseitigtworden.
DiedurchdieStadtKölnbeauftragtenWurzelgrabungenfürdenKellerausbauermöglichten
nichtdenUmfangderWurzelfundevorherzusagen.Anhandderunzureichenden
WurzelgrabungenkonntendieGutachterdenUmfangdesEingriffsnichtvorhersagen.Das
AusmaßderSchädigungdesWurzelbereichswurdevorBaubeginnunrichtigdargestellt.Die
BeseitigungderWurzelnsteifteinVerstoßgegendasVerbotdesBNatSchG§28Abs.2dar.
EineBagatellisierungistunzulässig.
DiegeplantenördlicheWegeführungunddieGestaltungdesBereichszwischendenWegen
unddesGebäudesstellteinenerheblichenEingriffindieFlächeunterdenBaumkronender
Platanengruppedar,DiegenaueGestaltungderWegefohrungunddieAusgestaltungder
FlächenzwischendenWegeniststrittig.DieGestaltungistimBauantragnichteindeutla
dargestellt.EinKonzept,wiederWurzelbereichderBäumedauerhaftgöschütztundder
ErhaltungszustandderPlatanengruppesichergestelltwirdfehlt,istvorzulegenundinder
Baugenehmigungfestzusetzen.JedeVeränderungundjeglicherEingriffstehtunterdem
Minimierungsgebot.
DievorgelegtePlanungderKellererweiterung.desZugangsbauwerks.diePlanungder
—gartenseitigenWegeführungunddasNutzungskonzeptführeninderSummezueiner
erheblichenVerschlechterungdesErhaltungszustandesdergeschütztenPlatanengruppe.Die
vorgelegtePlanungistsomitmitdenfestgesetztenSchutzzweckendesLB3.04nicht
vereinbar.DieuneingeschränkteintensiveParknutzungdurchregelmäßigeVeranstaltungen

6
mit bis zu 200 Personen wird den wertvollen arten- und strukturreichen Lebensraum auf Dauer
zerstören. Schädliche Einwirkungen auf die Pflanzen und Tiere im LB 304 werden durch
Kompensation langfristig nicht abgewehrt werden können.
Aufgrund der mangelhaften, wdersprüchhchen und unvollständigen Unterlagen des
Bauantrages sowie den fehiendert Bindungen des \iorbescheids, ist eine erneute Betefligung
der anerkannten Nat.urschutzverhande gemäß §63 Absatz 2 BNatSchG bzw §66 LNatSchG
NRW mit vollständigen Unterlagen zwingend notwendig, um den weIterhin bestehenden
Verfahrensmangel zu heien.
Mit freundlichen Grüßen,
LA.Jc&tca
i?uJi
A. Jakob Risch
im Namen und in Vollmacht des
NABU Landesverbandes NRW für den Bereich der Stadt Köln
(hschtec-souLcede)
Unterlagen:
Anschreiben Stadl Köln von. 1402.2020
Bauantrag 63)023/3354/2018 vom Ii. AprD 2018— md Bindungen zur Beurteilung des Vorhabens gemäß dem
Vorbescheid vorn 16.11.2017 (63/P13/0341/2017)
Auszug aus dem ärtchen Bau- und Planungsrecht 06. Auc:usi 2018
Arntlcher Lageplan zum Bauantraq (1:250/1 5000) vorn 28 03. 2019
M:tteihing uher de Fad!ühru,‘in des I.:egenschaffsiatastet‘s (20.12 2018)
Erläuterungshencht ÷Ar:agen (Zehwanger/03.092018)
Bauheschreibung «3309.2018)
Beseitigung vo“ Niederschlagswasser von dem Grundstück (SteB O5/OW2O14
Vegetatonsiechnisches Gulachen zum Erhalt . PlatanenAitbaumbesiandes (Hedgem 20/02/2017)
Kampfmitieibese!tigungsdienst (08/0&2015) -
Bauastbegrundung gemäß §83 Basordnung NRW—24 Jui 2015
Nurzungskonzept— F(urzfassung vorn August 2018
(3enehmrqunqsplanung Keflem/LG/i .00/Schnüt AA ff3- 0! CC) Ansch CsU West / Süd / Nord
Brandschulzknnz.ept
Barrierefrei Kon2ept 18. Sept. 2019
Anlagen mit Auflagen des Landschaftsschutz Berates
Anlage 2
Fotodokumentation
- 1 -. -

Anlage2:
BauvorhabenBahnhofßelvcderc,BelvcderStraße14/inKöln-Mügersdorf,LB3.04
Fotodokurnentationvorn15.03.2019
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Anlage 2:
Bauvorhaben Bahnhof Belvedere, Belvedere StraRe 117 n Kän-Müngersdorf, LB 304
Fotodokumentation vom 15D3,2019
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Anlage 12_Beschlussvorlage AUG_Sitzung 10.10

16305 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2973/2019 
Freigabedatum 
26.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen 
Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere 
und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 "Äußerer Grüngürtel, 
Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" 
 
hier: Widerspruchsverfahren nach § 75 LNatSchG i.V.m. § 67 BNatSchG 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirates bei der Unteren Natur-
schutzbehörde für unberechtigt und stimmt einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans 
gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 LNatSchG NW mit der Folge zu, dass die Untere Na-
turschutzbehörde den Vorgang der Bezirksregierung Köln, Höhere Naturschutzbehörde, zur ab-
schließenden Entscheidung vorzulegen hat. 
 
Alternative: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirats bei der Unteren Naturschutz-
behörde für berechtigt und lehnt die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 LNatSchG NW mit der Folge ab, dass die Untere Naturschutzbe-
hörde den Befreiungsantrag ablehnen muss. 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019

2 
Begründung: 
Zum Vorhaben 
Der in 1839 erbaute Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf soll saniert und als öffentliche Begeg-
nungsstätte für Kultur, Bildung und Feste genutzt werden. Zum Bahnhofsgebäude gehört ein ca. 5300 
qm großer Landschaftspark. Der Bahnhof mit dem Landschaftspark liegt im geschützten Land-
schaftsbestandteil LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in 
Müngersdorf" und im Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis 
Müngersdorf" (Anlage 2). 
 
Zur Umsetzung des Projektes hat sich ein Förderverein gegründet, der das städtische Gebäude über 
einen Erbbaurechtsvertrag von der Stadt Köln gepachtet hat und als Antragsteller fungiert. 
 
Antrag auf Teilbaugenehmigung zur Sicherung der Bestandsfundamente 
In einem ersten Schritt wurden die Sicherung der Bestandsfundamente, die Erweiterung der Unterkel-
lerung, eine Tieferlegung vereinzelter Kellerräume sowie der Einbau einer Treppe zwischen Keller 
und Erdgeschoss unter Beteiligung und Zustimmung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehör-
de über eine Teilbaugenehmigung in 2018 zugelassen. 
 
Antrag auf abschließende Baugenehmigung 
Der aktuelle Bauantrag sieht für das zweigeschossige Bestandsgebäude im Erdgeschoss sowie den 
angrenzenden Wintergarten eine Nutzung als Foyer, Aufbereitungsküche für das Catering einer Sai-
songastronomie, multifunktionalen Seminarraum sowie als Ausstellungsraum vor. 
Das Obergeschoss soll als abgeschlossene Etage mit insgesamt drei Räumen für Bürger- und Kultur-
veranstaltungen, Workshops sowie als Festraum für private Feiern und Meetings genutzt werden. 
Um das Gebäude einer öffentlichen Nutzung zuzuführen, werden ein zweiter Rettungsweg sowie bar-
rierefreie Zugänge erforderlich. Hierfür soll in einem Abstand von ca. 5 m zum bestehenden Gebäude 
ein ca. 5,75 x 6 m großer Erschließungsturm mit Fahrstuhl und Treppe an der Nordseite des Gebäu-
des neu errichtet werden. Es ist geplant, den Turm mit drei geschlossenen Seitenwänden und einer 
Glaswand mit vertikalen Lamellen zu errichten. Eine oberirdische Verbindung des Erschließungs-
turms mit dem bestehenden Bahnhofsgebäude erfolgt als Glasübergang mit vertikalen Lamellen im 1. 
Obergeschoss (Anlage 3). 
Die ebenerdige Erschließung des Gebäudes soll beidseitig über einen symmetrisch geplanten, ca. 1,5 
m breiten, barrierefreien Weg aus großformatigen Steinplatten erfolgen (Anlagen 4 und 5). 
Die befestigte Fläche auf der Ostseite des Gebäudes (Landschaftsschutzgebiet) ist im Sommer als 
Bereich für Außengastronomie mit einem Ausschankpavillon, in Anlehnung an die historische Nut-
zung, vorgesehen. 
Die Ableitung der Dachwässer soll über offene Rigolen beidseitig in den hinteren Parkbereich erfol-
gen und dort versickert werden. 
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sollen die westlich des Gebäudes vorhandenen Garagen ab-
gerissen werden. Sie werden während der Baumaßnahmen noch als verschließbarer Lagerraum ge-
nutzt. Das in eine Platane eingewachsene Mauerteilstück der Garage wird im Rahmen des Erforderli-
chen erhalten, der Rest in diesem Bereich händisch abgetragen. 
 
Erhalt der Platanen 
Im Rahmen der Vorhabenabstimmungen stand die Frage im Raum, ob zur schadlosen Sanierung und 
dem zukünftigen Erhalt des Baudenkmals die großen, alten Platanen erhalten werden können. Zur 
Klärung wurden mehrere Gutachten erstellt sowie Suchgräben ausgeschachtet. Man kam zu dem 
Ergebnis, dass die unter dem Wintergarten vorhandenen, statisch relevanten Wurzeln durch techni-
sche Lösungen erhalten und in das Bauwerk integriert werden können, wodurch der Erhalt der Bäu-

3 
me ermöglicht wird. Die Anlage 6 zeigt im Detail die Umsetzung der Forderungen des Gutachters Dr. 
Heidger. 
 
Erfordernis eines landschaftsrechtlichen Befreiungsverfahrens 
Das gesamte Ensemble steht unter Denkmalschutz und ist Bestandteil des geschützten Landschafts-
bestandteils LB 3.04 „Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Mün-
gersdorf“. Die Ostseite des Gebäudes stellt die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer 
Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ dar. 
Der geschützte Landschaftsbestandteil LB 3.04 wird unter anderem festgesetzt: 
- zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch Erhaltung gut strukturierter 
Lebensräume für Pflanzen und Tiere, 
- zur Belebung und Pflege des Landschaftsbildes durch Erhaltung der Ensemblewirkung von 
Villa und alter Baumgruppe. 
 
Das Landschaftsschutzgebiet L 11 wird u.a. festgesetzt: 
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere 
durch Sicherung eines Verbundsystems reich strukturierter und naturnah entwickelter Land-
schaftsteile sowie stadtklimatisch wichtiger Ausgleichsräume und Durchlüftungszonen. 
 
Neben dem o.g. Schutzzweck enthält der Landschaftsplan darüber hinaus eine Vielzahl von Ge- und 
Verbotstatbeständen. 
Die Umsetzung des Vorhabens würde mehrere dieser Verbote verwirklichen, so dass ein naturschutz-
rechtliches Befreiungsverfahren gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich wird, in dem der 
Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beteiligt und sein Votum zur beabsichtigten Befreiung 
abgeben muss. 
 
Eingriffsregelung: 
Zur Vermeidung von Schäden wurde ein Baustelleneinrichtungsplan erstellt, der vor bzw. während 
der Baumaßnahme umzusetzen und einzuhalten ist (Anlage 7). 
Insgesamt gehen insbesondere für das neue Zugangsbauwerk und die barrierefreie Erschließung 
Vegetationsstrukturen (4 Buchen zur Verschiebung des Zugangsbauwerkes nach Osten, eine abgän-
gige Eberesche, eine Eibe und Ziersträucher) mit einem ökologischen Wert von 748 ökologischen 
Wertpunkten verloren (Anlage 8 und 9). Der Ausgleich soll durch Entsiegelungsmaßnahmen im Be-
reich der nach Fertigstellung der Baumaßnahme abzureißenden Garagen erfolgen. 
 
Artenschutz: 
Aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Realisierung des Vorhabens keine Bedenken, 
sofern die im Nachfolgenden aufgeführten Maßnahmen des vorliegenden artenschutzrechtlichen 
Fachbeitrags beachtet werden: 
 Gebüschrodungen oder -entfernungen erfolgen nur im für die Sanierung des Gebäudes no t-
wendigen Maße, 
 Gehölzrückschnitte /-rodungen werden nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar durc h-
geführt, 
 eine Beleuchtung im Rahmen der späteren Nutzung der Außenanlagen wird auf das zur Ve r-
kehrssicherung notwendige Maß beschränkt, 
 eine nächtliche Dauerbeleuchtung sowie eine Beleuchtung der Baumkronen hat außerhalb der 
Nutzungszeiten zu unterbleiben,

4 
 in Bezug auf Farbtemperatur und Gehäuseabdichtung werden insektenfreundliche Außenbe-
leuchtungen eingesetzt. 
 
Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen 
Im vorliegenden Fall kommt eine Befreiung in Betracht, da die Befreiungsvoraussetzungen gemäß § 
67 (1) Ziffer 1 BNatSchG vorliegen. Hiernach kann die Befreiung gewährt werden, wenn dies aus 
Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftli-
cher Art notwendig ist. Hier konkurriert das öffentliche Interesse am Erhalt des Baudenkmals mit den 
im Landschaftsplan dargestellten und festgesetzten Naturschutzbelangen. 
Gutachteraussagen bestätigen, dass der Umbau, die Erweiterung sowie die spätere Nutzung des 
denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes unter Erhalt der naturschutzrechtlich geschützten Platanen 
realisierbar sind. 
Darüber hinaus sind die barrierefreien Erschließungsmaßnahmen eingriffsminimierend vorgesehen 
und dargestellt. 
Vor diesem Hintergrund kann dem Umbau und der Nutzungsänderung des Baudenkmals Bahnhof 
Belvedere, dessen Erhalt von einer zukünftigen Nutzung abhängt, zugestimmt werden. Die Erhaltung 
und damit in Zusammenhang stehende Nutzung ist höher zu bewerten als die zu bewältigenden Be-
einträchtigungen der Naturschutzbelange. 
 
Beteiligung des Naturschutzbeirats 
Der aktuelle Bauantrag wurde dem Beirat in einer ordentlichen Sitzung am 01.07.2019 zur Zustim-
mung vorgelegt, da seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) die Voraussetzungen für eine 
Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben angesehen werden. 
Grundsätzlich stimmt der Beirat bei der UNB der Sanierung des denkmalgeschützten Bahnhofs Bel-
vedere im gLB 3.04 in der Sitzung am 01.07.2019 zu. 
Bedenken wurden jedoch im Hinblick auf die Gestaltung der Außenanlagen formuliert (Anlage 10): 
- Nachweis über die Notwendigkeit der nördlichen Zuwegung, 
- Änderung der Wegeführung auf der Gartenseite, 
- Wahl der Wegedecke bzw. des Plattenbelages für die Wegeführung, 
- Gestaltung des Gartenbereichs bzgl. des Verzichtes auf Kies. 
Anlässlich dieser Bedenken wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die mit dem Antrag-
steller alternative Gestaltungsmöglichkeiten der Außenanlagen erörtern sollte. Diese Arbeitsgruppe 
wurde mit einem Mandat zur endgültigen Beschlussfassung ausgestattet (Anlage 11). 
 
Vorlage einer Alternativplanung zur Wegeführung durch den Beiratsvorsitzenden 
Vor dem ersten Treffen der Beirats-AG wurde vom Beiratsvorsitzenden ein Alternativvorschlag, Vari-
ante NBV (Anlage 12) vorgelegt, der eine rechtwinklige Wegeführung in Anlehnung an den eigentli-
chen Baukörper vorsieht und im größeren Abstand zu den Platanen geführt wird. 
 
1. Arbeitstreffen der Beirats-AG 
In dem Treffen mit dem Vorsitzenden des Fördervereins, den Architekten und Vertretern des Umwelt-
amtes thematisierte die Arbeitsgruppe die Notwendigkeit des Nordweges. Der Nordweg wurde vom 
Antragsteller mit der Gleichstellung von Behinderten mit nicht behinderten Menschen begründet. 
Würde der Nordweg entfallen, müssten gehbehinderte Menschen unverhältnismäßig lange Wege 
zurücklegen, um aus dem Erschließungsbauwerk zum Haupteingang am Wintergarten zu gelangen. 
Für Behinderte besteht in diesem Fall keine zumutbare Möglichkeit, vom Zugangsbauwerk (Fahrstuhl) 
auf der Erdgeschossebene in das Hauptgebäude zu gelangen.

5 
Vor dem Hintergrund, dass die geplante Wegeführung des Antragstellers als auch die des Beiratsvor-
sitzenden nicht dem Grundsatz der Eingriffsminimierung gefolgt sei und dem Verschlechterungsver-
bot für die Standortbedingungen der Platanen gerecht würde, lehnt die Arbeitsgruppe diese beiden 
Varianten ab und legt eine neue Variante vor (Anlage 13). 
Der Variante der Beirats-AG wurde wiederum vom Vorsitzenden des Fördervereins nicht zugestimmt, 
so dass die Beirats-AG die Entscheidung vertagte. 
 
In dem Treffen wurde die UNB beauftragt, die Auswirkungen der geplanten Wegeführungen auf die 
Platanenwurzeln als auch auf den bestehenden, die Wurzeln mit Wasser und Luft versorgenden Bo-
den von einem Gutachter klären zu lassen. 
Zudem sollte der Beiratsvorschlag von dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln auf Machbarkeit 
überprüft werden. 
 
2. Arbeitstreffen der Beirats-AG 
In dem zweiten Treffen der Arbeitsgruppe wurde von der Verwaltung das Ergebnis des Gutachters 
mündlich vorgestellt. 
Der Gutachter betrachtet die vom Vorhabenträger vorgelegte Wegeführung als unbedenklich für die 
Bäume, sofern der Wegeaufbau auf eine von ihm dargelegte Art und Weise (Einsatz eines Saugbag-
gers und spezieller Aufbau zur Lastenverteilung) aufgebaut wird.  
 
Beschlussfassung 
Die Beirats-AG fasste mehrheitlich einen geänderten Beschluss: 
Die Beiratsvariante (Anlage 13), geänderter Südweg, kein Nordweg, behindertengerechter Ne-
beneingang auf der Nordseite, wird mehrheitlich mit Auflagen beschlossen. 
Als Begründung wird angegeben, dass die vorgelegte Planung gemäß Beschlussvorlage Nr. 
2057/2019 in einen geschützten Landschaftsbestandteil weder dem Gebot der Eingriffsminimierung 
genügt noch dem Verschlechterungsverbot für die Standortbedingungen der Platanen gerecht und 
ausschließlich gestalterischen Aspekten folgen würde.  
Die Beiratsalternative würde hingegen den Naturschutzbelangen in bestmöglicher Weise entgegen 
kommen, den relevanten Ge- und Verboten gerecht werden und eine Verbesserung bei den Zuwe-
gungen für behinderte Besucherinnen und Besucher darstellen (Anlage 11). 
 
Ergebnis Prüfung des Behindertenbeauftragten 
Zwischenzeitlich ist das Ergebnis des Behindertenbeauftragten eingegangen. Seiner Aussage zufolge 
beachtet auch die von der Beirats- AG vorgestellte Variante die Belange von Menschen mit Behinde-
rung. Er hätte gegen diese Ausführung keine Einwände. Gleiches gelte allerdings auch für die vom 
Vorhabenträger erörterte Variante. 
 
Abstimmung geänderter Beiratsbeschluss mit Vorhabenträger 
Das Ergebnis des Beiratsbeschlusses wurde dem Vorhabenträger zur Zustimmung vorgelegt. Dieser 
lehnte den Entwurf der Beirats- AG aus funktionalen, behindertengerechten, wirtschaftlichen und ge-
stalterischen Gründen ab, so dass die von der Beirats- AG für die Planung des Vorhabenträgers 
formulierte Ablehnung aus dem 1. Arbeitstreffen zum Tragen kommt. 
Der Vorhabenträger erklärt gegenüber der Verwaltung schriftlich, dass er zwischen Gebäude und 
barrierefreier Wegeführung auf einen Belag aus Flachkies verzichtet, der als bauzeitliche Oberflä-
chenbefestigung der Außenterrasse an der Westseite des Gebäudes nachgewiesen ist. Stattdessen 
werden die Flächen mit naturnahen bodendeckenden Stauden, Gräsern und Zwiebelpflanzen als Ini-
tialpflanzung besetzt. Es werden Arten gewählt, die für die sommertrockenen Schattenstandorte unter 
den Platanen geeignet sind.

6 
 
Üblicher Fortgang des Verfahrens 
Gemäß § 75 Abs. 1 LNatSchG NW kann der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde einer beab-
sichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises oder 
der kreisfreien Stadt, in der Stadt Köln ist dies der Ausschuss Umwelt und Grün, über den Wider-
spruch zu unterrichten ist. 
Hält der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die Untere Naturschutzbehörde die Befrei-
ung versagen. Wird der Widerspruch für unberechtigt gehalten, hat die Höhere Naturschutzbehörde 
innerhalb von einer Frist von sechs Wochen darüber zu entscheiden. Lässt sie die Frist verstreichen, 
kann die Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt werden. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage  2: Landschaftsplan 
Anlage  3: Ansicht Ost 
Anlage  4: Lageplan / Wegeerschließung 
Anlage  5: Detailplan Wegeplan Platanen 
Anlage  6: Detailplan Bodenaufbau Wurzel 
Anlage  7: Baustelleneinrichtungsplan 
Anlage  8: Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung 
Anlage  9: Bestands- und Konfliktplan 
Anlage 10: Auszug aus dem Beschlussprotokoll, Sitzung 2019-07-01 
Anlage 11: Anlage zum Beschluss, Beiratssitzung 2019-07-01 
Anlage 12: BB Lageplan Wegeführung Vorschlag Beiratsvorsitzender (Variante NBV) 
Anlage 13: BB Lageplan Variante Arbeitsgruppe (Variante 2) 
Anlage 14: Platanenanordnung 
Anlage 15: Nachricht Onlineformular zur Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 16: Stellungnahme der Verwaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 08_Bestands- und Konfliktplan

2125 Zeichen

Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche spaltrau
Rheinkies-Belag
Wassergebundene Decke
Sitzblöcke aus Betonwerkstein, sandfarben
Pollerleuchten
LEGENDE
Basalt-Kleinpflaster, Oberfläche geflammt
Großformatige Platten aus Betonwerkstein, sandfarben, mit beidseitigen dunklen Markierungsstreifen
Ehemalige Bäume, historischer Standort
Gehölze, Bestandserhalt
Bäume, geplant
Bäume, Bestand
Zaun, Bestand
Mauer, Bestand
Offene Basaltrinne zur Abführung des Niederschlagwassers der Dachflächen
Gehölze, Neupflanzung
Gehölze, Entnahme
 
150
150150
BahnhofZugangs-
turm
Aufstellfläche Müll
Fahrräder
Sitzblöcke
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
Vorplatz Pavillon
(ehemaliger Billettschalter)
62,89
62,80
62,89
62,91
63,20
Gerhard-Marcks-Weg
Projekt
Auftraggeber Förderkreis
Bahnhof Belvedere e. V.
Richard-Wagner-Straße 27
50859 Köln
Leistungsphase
DER PARK DES BAHNHOFS BELVEDERE
IN KÖLN-MÜNGERSDORF
Platanenkarree und Vorplatz
Darstellung
Genehmigungsplanung Bestands- und Konfliktplan
Projekt-Nr:Maßstab Plangrösse
Gezeichnet
Plan-Nr:
Datum
Index
Stand2018-05 1:100
84,1 x 59,4
E. Michalski
05
13. Juni 2019
00
13. Juni 2019
Planung Gerd Bermbach
Landschaftsarchitekt - BDLA/AK NW
Alte Schule Grunewald 17 - 51588 Nümbrecht
Tel: 02293 - 938 629 - Fax 02293 - 2928
bermbach@gruenerwinkel.de
Meter
N
62,893,5%
1,5%
62,90
2,0%
0,5%
3,5%
Kiesbelag höhengleich
mit Betonwerksteinplatten
63,00
0 5 105
Entnahme von 4 Hainbuchen
(Carpinus betulus)
Erhalt der Sträucher und Ergänzung
des Strauch- und Bodendeckerbestands
Entnahme einer Eibe
(Taxus baccata)
Abriss einer Garage und
eines Schuppens (85 m²)
Wurzelschutzmaßnahmen
an Platane 5 (vgl. Detail)
Wurzelschutzmaßnahmen
an Platane 2 (vgl. Detail)
Erhalt der Mauerecke zum
Schutz der eingewachsenen Platane
Erhalt des Baumbestands
Esche
Platanen - Karree
Platanenkarree und Vorplatz
Walnuss
Linde
Feuerwehrzufahrt
und -aufstellfläche
Entnahme einer abgängigen Eberesche
(Sorbus aucuparia)
Entnahme von Lorbeerkirschen
(Prunus laurocerasus)
Ergänzung des Strauch-
und Bodendeckerbestands
Ergänzung des Strauch-
und Bodendeckerbestands
Potenzieller Standort einer Pergola –
Vorläufige Bepflanzung mit Efeu

Anlage 09_Nutzungskonzept Bahnhof Belvedere

12858 Zeichen

8,
> log. A

Denkmalensemble Bahnhof Belvedere
Belvederestr. 147, 50933 Köln - Müngersdorf

Kurzfassung Nutzungskonzept

Stand: August 2018

Das Denkmal

ältestes authentisch erhaltenes Stationsgebäude eines Bahnhofs in Deutschland
(1839)

einzigartiges Ensemble von Stationsgebäude und Park, Ausflugsbahnhof zum
Vergnügen des Einwohner Kölns in Form eines Belvedere in landschaftlich
hervorgehobener Lage mit allseitig spektakulären Fernblicken (Festung Köln und noch
unvollendeter Dom, Abtei Brauweiler, Kloster Knechtsteden und das Siebengebirge)
frühes Beispiel der neuen Bauaufgabe Bahnhof in Abwandlung der zeitgenössischen
Landhausarchitektur mit bemerkenswerter Innenausstattung

hochrangige klassizistische Architektur der Berliner Schinkelschule im Rheinland
Landschaftsgarten nach Plänen des Königlichen Gartendirektors Jakob Greiss,
der in seiner Gesamtdisposition bis heute ablesbar ist.

letztes Relikt des „Eisernen Rheins“, der weltweit ersten internationalen Eisen-
bahnverbindung Köln-Aachen-Lüttich-Antwerpen

Denkmal von nationaler Bedeutung und EU-Kulturerbe 2018, Station der
Europäischen Route der Industriekultur (ERIH)

Zielsetzung

° Dauerhafte Erhaltung und dem Gemeinwohl dienende Nutzung eines

herausragenden Denkmalensembles auf der Basis ehrenamtlicher Trägerschaft,
Modellcharakter für andere Projekte einer bürgerschaftlich getragenen Stadtkultur.
Gemäß notariell geschlossenem Förder- und Zuschussvertrag unterstützt der
Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. die Stadt bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen
Pflichten gem. $ 7 DSchG NW, das Baudenkmal dauerhaft zu erhalten und sinnvoll
zu nutzen und übernimmt im Rahmen seiner gemeinnützig-ehrenamtlichen
Tätigkeiten Aufgaben der Stadt Köln

Projekteinordnung in die Stadtentwicklung

Dynamisches Bevölkerungswachstum im Kölner Westen durch zahlreiche
Neubaugebiete und Nachverdichtungen (z.B. Widdersdorf Süd, Lövenich Nord,
Pandion Belvedere, Müngersdorf und Pandion Klostergärten und Bonova, Ludwig-Jahn-
Str., Junkersdorf, Park Linne Braunsfeld, Vivawest, Ignystr. und Kronstädter Gärten,
Weiden)

Mangel an öffentlich nutzbaren Räumen für ortsnahe Kultur- und Bildungsveran-
staltungen, für Bürgerschaftsaktivitäten sowie Freizeitgestaltung im Sinn der stadtent-
wicklungspolitischen Konzeptionen Leitbild Köln 2020 und Grüngürtel Impuls 2012
Ergänzung und Fortführung des Regionale-2010 Projekts Landschaftspark Belvedere
Berücksichtigung der sozialen Alleinstellungsmerkmale im näheren Umfeld:
Schwerpunkt der Sonderpädagogik (LVR-Förderschule Belvedere, LVR-Anna-Freud-
Schule und Frida-Kahlo-Haus für Menschen mit Behinderung), Schwerpunkt
Wohneinrichtungen für Senioren (Clarenbachwerk, Seniorenresidenzen Weiden und
Braunsfeld, St. Josephsheim, Weiden), hoher Einwohneranteil der Generation 60 +

Themen von gesamitgesellschaftlicher Relevanz im Proiekt

Bildung, Sabesondere Jügendbilding, Lernort zu den Tüamen Regional-, Verkeihrs- und
Witschaftsgeschichte, Denkmalpflege, Natur- und Landschaftsschutz und Europa
Inklusion (Kooperation mit LVR-Förderschulen und Behinderteneinrichtungen)
Demographischer Wandel (Angebote an ältere Mitbürger, Kooperation mit dem
Clarenbachwerk und Seniorennetzwerk, Übernahme einer sinnvollen Aufgabe im
Ruhestand )

Bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe (Mithilfe bei der ehrenamtlichen
Betriebsführung, Forum für die Bürgervereine und Initiativen des Kölner Westens, Ort der
Kommunikation, des Austauschs und der Gesprächskultur zu stadtteilbezogenen
Themen)

Potentiale des Ortes

Ort der Bildung (Ausstellung, Führungen, Lernort)

Ort der Kultur (Konzerte, Lesungen, Vorträge, Kleinkunstveranstaltungen)

Ort der Begnung, der Feste und Feiern (Hochzeiten, Familienfeiern, Firmenmeetings)
Ort des bürgerschaftlichen Engagements und der Teilhabe (Mitwirkung bei
ehrenamtlicher Betriebsführung, Durchführung von Informationsveranstaltungen,,
Treffpunkt für Bürgervereine, Netzwerke und Initiativen)

Ort der Erholung und Entspannung Naherholungsziel Park, gastronomischer
Saisonbetrieb Vorplatz, Wintergarten, Fläche südlich des Kernbaus

Verkehrsanbindung

Anbindung für den Individualverkehr über den Militärring; den Gregor-Mendel-Rin g und
den nördlichen Abschnitt der Belvederestr. ohne Belastung der Wohngebiete von
Müngersdorf

direkte Anbindung an ÖPNV durch Buslinie 144

weitere Verkehresverbindungen fußläufig (15 Min) Stadtbahn Linie 1 (Rheinenergie-
Stadion) Buslinien 141, 143, 144

direkte Lage an Haupt-Naherholungsweg Äußerer Grüngürtel (Kölnpfad, Kulturpf=ad
Müngersdorf, Jakobsweg)

Parkplatz-Situation: 19 Parkplätze auf dem Grundstück, vertragliche Regelung Liber
zeitlich komplementäre Zweit- und Nachnutzung von Parkplätzen der LVR- Schul e
Belvederestraße nach Schulschluss am Nachmittag und an den Wochenende

Mögliche Nutzungszeiten -— Wochenschema

Abend

Vormittag Nachmittag

Nach Bedarf: Offnungsbetrieb
Führungen, Lernort, | Treffpunkt
Treffpunkt

Nach Bedarf:

Treffpunkt

Kultur- und Bildungsveran-
staltungen,

Private Feste und Feiern

Nach Bedarf: Nach Bedarf:
Öffnungsbetrieb Offnungsbetrieb
Saisongstronomie, Saisongastronomie
Matineen

Kulturveranstaltungen,

Raumnutzung

HISTORISCHES BESTANDSGEBÄUDE

Das Gebäude hat auf zwei Etagen eine Nutzfläche von ca. 260 m?. Davon stehen abzüglich
Verkehrs- und Serviceflächen (Aufwärmküche, Büro Förderkreis, Treppenhaus) ca. 200 m? für
die Öffentlichkeit zur Verfügung. Für die Erweiterung und Nutzungsänderung liegt ein Bauvor-
scheid vom 05.09.2013 (Aktenzeichen: 63/V23/0300/2013, 3 Verlängerungen) vor. Es handelt
sich nicht um eine Versammlungsstätte, so dass die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig im
Gebäude aufhalten können, auf unter 200 Personen beschränkt ist. Tatsächlich ist bei allen
Veranstaltungen mit Bestuhlung von einer weit geringeren Zahl gleichzeitig anwesender
Personen auszugehen.

Erdgeschoss
e Drei Räume im Kernbau:
Raum 1 - Aufbereitungsküche - für Catering und Saisongastronomie,
Raum 2 - Multifunktionaler Seminarraum
Raum 3 - Ausstellungsraum
e Wintergarten: Foyer, kleine Veranstaltungen, private Feiern, Saisongastronomie

Obergeschoss
e Zugang über das historische Treppenhaus oder barrierefrei über
Zugangsbauwerk
e in sich abgeschlossene Etage mit Suite aus drei Räumen: Kulturveranstaltungen,
Bürgerveranstaltungen, Festraum für private Feiern, Workshops, Meetings

Kellergeschoss
e Haustechnikraum, Garderobe, Sanitäreinrichtungen

NEUBAU ZUGANGSBAUWERK
e barrierefreier Zugang (Aufzug) und Treppenhaus als erster Rettungsweg
e aufgrund getrennter Eingänge Möglichkeit von Parallelnutzugen in EG und OG

NUTZUNG PARK
e Nutzung des Parks bei allen Angeboten des gemeinnützigen Zweckbetriebs und
bei privaten Festen und Familienfeiern unter Beachtung der in geschützten
Landschaftsbestandteilen geltenden Gebote und Verbote
e keine Bewirtschaftung des Parks als Biergarten oder als Veranstaltungsort für
Popkonzerte

Nutzer - Zielgruppen

A) Zweckbetrieb - öffentliche Nutzung

Nutzer Räume

Aktivitäten

Kulturveranstal- Konzerte, interessierte Öffent- | Obergeschoss OG
tungen Lesungen, lichkeit, ausgewählte | Wintergarten EG
(als Eigen- Kleinkunstveranstal- Zielgruppen z.B. Park
veranstaltung oder | tungen BewohnerAltenheime
von Kooperations- | Sonntagsmatineen „dementia&arts“
partnern)
Bildung und Ausstellung „Eiserner interessierte Offent- | Austellungsraum
Information Rhein“ lichkeit, EG,
Lernort, Schulprojekt Grundschulen, Projektraum EG,
„Denkmal aktiv“ Gymnasien Gebäude/ Park
LVR-Förderschulen
Erwachsenenbildung
Denkmalpräsentation interessierte Öffent- | Gebäude/Park
Führungen lichkeit
Vorträge
Station ERIH-Route der
Industriekultur
Begegnungsstätte | Arbeitskreise, lokale Bürgervereine, | Seminarraum
Bürgerschaftliches | Projektgruppen, Seniorennetzwerk, Wintergarten
Engagement Informationsveranstal- | BewohnerAltenheime | Obergeschoss

tungen

Station Kulturpfad
Müngersdorf, Kölnpfad,
Jakobsweg

Interessierte Offent- | Park

lichkeit

Naherholung

„Belvedere“-Lauf Sporttreibende,

Sportvereine

Landschaftspark.
Belvedere
Start/Ziel am
Bahnhof

Interessierte Öffent-
lichkeit

Saisongastronomie Vorplatz,
Wintergarten,
Fläche südlich des

Kernbaus

Kooperationen

°e Kulturveranstaltungen:, Nutzung der Räumlichkeiten für Eigenveranstaltungen,
Veranstalter aus dem Kulturbereich (lit. Cologne, Musik in den Häusern der Stadt,
Liedwelt Rheinland, ZAMUS, WDR-Orchester Akademie, Galerien etc.)

e Außerschulischer Lernort: Kooperation mit dem Museumsdienst und Schulamt der Stadt
Köln

e Bürgerschaftliches Engagement: Bürgervereine und Initiativen des Kölner Westens

°e Entwicklung einer Grüngürtel-Achse Kultur und Bildung entlang der Belvederestraße:
Ungers-Archiv für Architektur, Dr. Speck Literaturstiftung, Historischer Bahnhof
Belvedere, Freiluga im Fort Va, Wissenschaftsscheune des Max-Planck-Instituts,
Landschaftspark Belvedere)

Wirtschaftlichkeit

Im Rahmen eines Qualifizierungsprozesses wurde in Kooperation mit der Agentur startklar,
Dortmund, ein Wirtschaftsplan erarbeitet.

Konzept: der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (Vermietung) muss mit seinen Einnahmen die
Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie den nicht kostendeckend arbeitenden gemeinützigen
Zweckbetrieb finanzieren.

Die Möglichkeiten der Erschließung dieser finanziellen Ressourcen wurden unter
Berücksichtigung von Marktumfeld und Marktwert untersucht.

Dafür wurden die Einschätzungen von Caterern, Location-Scouts, Hochzeitsveranstaltern und
Veranstaltungsmanagern eingeholt.

Übereinstimmend wurde der Marktwert und die Vermietungsaussicht als gut eingeschätzt, da
das Objekt mehrere den Marktwert positiv beieinflussende Eigenschaften in sich vereint:

°e außergewöhnliches Ambiente

e Alleinnutzung bei Anmietbarkeit des Gesamtkomplexes (keine
Parallelveranstaltungen)

°e exclusive Grünlage

° stadtnahe Lage, gute verkehrliche Erreichbarkeit und Parkmöglichkeiten

°e Aufbereitungsküche für Caterer

Ehrenamtliche Betriebsführung

"Köln ist eine Bürgerstadt mit hoher Bereitschaft zum Engagement für das
Gemeinwesen. Dieser Bürgersinn ist zur Weiterentwicklung des Gemeinwesens
unverzichtbar und braucht zu seiner weiteren Entwicklung gezielte Förderung, Freiräume
und Vernetzung" (vgl. Leitbild Köln 2020)

Diese Bereitschaft hat der Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V.in seinem über achtjährigen
Wirken für das Projekt gezeigt und zugleich von dem Engagement, der Hilfe und Unterstützung
Dritter profitiert (z. B. Grundlagenermittlung für Planung auf der Basis von Sachkostenersstattung
durch Universität zu Köln, Abteilung Architekturgeschichte, Fachhochschule Köln, Lehrstuhl für
Denkmalpflege, Institut für Restaurierungs- und Konservierungswissenschaften).

B) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zur Erwirtschaftung der Betriebs- und
Unterhaltungskosten durch Vermietung

Aktivitäten Nutzer Räume

Privat

Hochzeiten, Familienfeste, Gesamtes Objekt oder OG, bzw.

Wintergarten, Park

Geschäftsmeetings, Firmen, Unternehmen Gesamtes Objekt oder OG, bzw.
Seminare, Wintergarten
Workshops

Filmaufnahmen öffentliche und private

OG, historisches Treppenhaus,
Medienwirtschaft |

Wintergarten, Gewölbekeller

Stadt Köln, z.B. Amt für
Internationale Angelegen-
heiten

Veranstaltungen
verschiedener Organisa-
tionen z.B. Treffen
Städtepartnerschaften

OG, Wintergarten, Park

Betriebskonzept

Die Trägerschaft des zukünftigen Betriebs wird vom Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V.

übernommen. Das Betriebsmodell umfasst die Komponenten:

° Gemeinnütziger Zweckbetrieb, darunter fallen alle öffentlichen Nutzungen, z.B.
Kulturveranstaltungen, Ausstellung und Lernort, Forum für bürgerschaftliche Vereine
und Initiativen, Saisongastronomie Naherholung etc.

e Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zur Erwirtschaftung der Betriebs- und
Unterhaltungskosten durch tage- oder stundenweise Vermietung für private Feste
und Feiern, Veranstaltungen von Firmen und Organisationen

Die Organisation der Betriebsführung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand, den
Arbeitsgruppen in folgenden Teilbereichen unterstützen:

Kulturveranstaltungen

Bildung, Außerschulischer Lernort
Vermietung und Gebäudemanagement
Saisongastonomie

Einsatz von angestelltem Personal für die Bereiche:
« Hausmeistertätigkeit
°e Reinigung

Die Attraktivität des Ehrenamtes im Projekt Bahnhof Belvedere wird bestimmt durch

ein einzigartiges Betriebsobjekt

eine vielfältige Auswahl an interessanten und qualifizierten Aufgaben

die Arbeit in einem engagierten, kommunikativen und dynamischem Team mit
breitem Netzwerk

klar umrissene Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten

selbst gewähltes Zeitbudget

Aus dem lokalen Umfeld kommen zahlreiche Angebote aus der Generation 60+, im Ruhestand
eine sinnvolle Aufgabe im Projekt Bahnhof Belvedere zu übernehmen. Darüber hinaus werden
die bereits bestehenden Verbindungen zur Kölner Freiwilligenagentur und Angebote des Kölner
Netzwerks Bürgerengagement genutzt.

Anlage 16_Kommentierung NABU-Schreiben_an HNB

10581 Zeichen

&,
Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

Umwelt- und Verbraucherschutzamt

Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Auskunft Frau Pniewski, Zimmer 08F61
Telefon 0221 221-24161, Telefax 0221 221-24686
| E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de

Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt WWW. |
57 Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Internet !stact-Koeln:da

Sprechzeiten
Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr
Bezirksregierung Köln Di. 08.00 - 18.00 Uhr
Dez. 51 Mi. u. Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

Frau von Andrian-Werburg und nach besonderer Vereinbarung

Zeughausstraße 2 - 10 et a et 5
50667 Köl adtbahn Linien 1, 3, 4,
Kol Bus Linien 150, 153, 156
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und
Fernverkehr
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum

571/13/4.3/2019-61 16.04.2020

Bauvorhaben Belvedere Straße 147: Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten
Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte im geschützten Land-
schaftsbestandteil LB 3.04 - Beteiligung der Naturschutzverbände im landschafts-
rechtlichen Befreiungsverfahren nach $ 67 BNatSchG

hier: Erwiderung der UNB Köln zur Stellungnahme des NABU Landesverbandes vom
15.03.2020

Sehr geehrte Frau von Andrian-Werburg,

im Rahmen des o.g. Befreiungsverfahrens habe ich die Naturschutzvereinigungen auf Ihre
Aufforderung hin im Februar dieses Jahres beteiligt. Herr Risch vom NABU Stadtverband
Köln hat mit Schreiben vom 15.03.2020 im Namen und in Vollmacht des NABU Landesver-
bandes NRW hierauf reagiert.

Nachfolgend nehme ich in meinem Schreiben und der dazugehörigen Anlage Stellung zu
den Ausführungen des Herrn Risch.

Zur Vollständigkeit der Unterlagen

Der NABU bemängelt in seiner Stellungnahme schwerpunktmäßig, dass die eingereichten
Unterlagen zur Bewertung des Vorgangs nicht ausreichend gewesen wären.

Da den Naturschutzvereinigungen gemäß $ 67 Abs. 2 Satz 3 LNatSchG dieselben Unterla-
gen vorzulegen sind, die auch den Naturschutzbehörden zur Stellungnahme übersandt wer-
den, habe ich den Vereinigungen die Unterlagen zugesendet, die der Vorhabenträger bei mir
als UNB eingereicht hatte.

Die im Rahmen des Befreiungsverfahrens erarbeiteten Unterlagen zur Beiratsbeteiligung und
zur Beteiligung des zuständigen Ratsausschusses habe ich nicht weitergeleitet, da es sich
um meinerseits erarbeitete Unterlagen handelte, die bei Bedarf für jedermann öffentlich zu-
gänglich sind.

{'2

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

Die Oberbürgermeisterin
Seite 2

Stadt Köln

Zu den Einwendungen

Im Ergebnis konnte ich dem Schreiben des NABU keine weiteren, dem Vorhaben entgegen-
stehende Gesichtspunkte entnehmen, die nicht bereits zum Zeitpunkt der Beiratsbeteiligung
vorlagen.

Die beigefügte Anlage geht detaillierter auf die Einwendungen des NABU Landesverbandes
ein.

Bei Ihrer Entscheidung bitte ich zu berücksichtigen, dass es sich um ein Kooperationsprojekt
von Kommune und Ehrenamt zur Erhaltung und Nutzung eines singulären Bau- und Garten-
denkmals der Industriekultur (ältester erhaltener Bahnhof Kontinentaleuropas) auf der Basis
eines Ratsbeschlusses handelt.

Mit freundti Grüßen
Im Auftr: g
XL udn

Konrad Peschen

Anlage
Stellungnahme zu den Einwendungen des NABU Landesverbandes

Anlage

Stellungnahme zu den Einwendungen des NABU Landesverbandes

Zur Vollständigkeit der Unterlagen

Der Einwand, dass die Unterlagen aus dem Baugenehmigungsverfahren zum 1. Bauab-
schnitt nicht vorgelegt wurden, resultiert aus dem Umstand, dass es sich bei dem Baugeneh-
migungsverfahren zum 1. Bauabschnitt um ein eigenständiges, bereits abgeschlossenes
Verfahren handelte und dieses somit nicht Bestandteil des hier in Rede stehenden Verfah-
rens ist.

Anzumerken ist zudem, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zum 1. Bauab-
schnitt ein Befreiungsverfahren durchgeführt wurde, so dass auch zu diesem Verfahren die
Unterlagen durch die Beiratsbeteiligung öffentlich zugängig waren. Da sich dieses Vorhaben
ausschließlich im Baukörper erstreckt und die zur Beurteilung des Vorhabens dazu im Vor-
feld durchgeführten Wurzelsuchschachtungen keine Beeinträchtigungen der Platanen erwar-
ten ließen, wurde eine Befreiung dazu erteilt.

Bei den vom NABU bemängelten fehlenden Unterlagen handelt es sich außer bei der Ein-
griffs- / Ausgleichsbilanzierung um Unterlagen zu Ausführungsplanungen, die i.d.R. weder in
den Bauantragsunterlagen noch in Grünplanungen in Form von Eingriffs-/ Ausgleichsbilan-
zierungen, Bestands- und Konfliktplänen, Landschaftspflegerischen Begleitplänen enthalten
sind. Erst in den entsprechenden Genehmigungen werden bei großen Vorhaben die Vorlage
und Abstimmung von Detailplanungen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden als Auf-
lagen formuliert, bei kleinen Vorhaben werden konkrete Auflagen dagegen direkt festgesetzt.

Eingriffs- Ausgleichsbewertung

Für die Sanierung und Umgestaltung des Bahnhofs Belvederes wurde für den Bereich des
tatsächlichen Bauvorhabens eine Ausgleichsbilanzierung und auch ein Bestands- und Kon-
fliktplan vorgelegt; beide waren Bestandteil der Bauantragsunterlagen.

Die Parknutzung und somit die Bewertung der daraus zu erwartenden Eingriffserheblichkeit
wurde vom Baugenehmigungsverfahren abgekoppelt. Die Trennung wurde zur Beschleuni-

gung des Genehmigungsverfahrens für das reine Bauvorhaben vorgenommen, um eine dro-
hende Streichung von Fördergeldern abzuwenden.

In einem dritten Verfahren ist es geplant, die zukünftige Gartennutzung natur- und arten-
schutzverträglich zu genehmigen. Hierzu ist eine erneute Verbandsbeteiligung geplant.

Schutzausweisung / Beeinträchtigung des Schutzzwecks

Bahnhofsgebäude und Parkreste Belvedere sind seit 1991 über den Landschaftsplan der
Stadt Köln naturschutzrechtlich als geschützter Landschaftsbestandteil LB 3.04 unter Schutz
gestellt.

Durch die Unterschutzstellung über den Landschaftsplan wurde die vom NABU zitierte, vor
der Rechtskraft des Landschaftsplans bestehende Ordnungsbehördliche Verordnung zum
Schutz der vor Ort vorhandenen Platanen aufgehoben.

Somit begründet sich der Schutzzweck für den geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04
gemäß Landschaftsplan in

- der Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes durch Erhaltung gut
strukturierter Lebensräume für Pflanzen und Tiere,

- der Belebung und Pflege des Landschaftsbildes durch Erhaltung der Ensemble-
wirkung von Villa und alter Baumgruppe,

- der Abwehr schädlicher Einwirkungen.

Demzufolge ist die Grundlage zur Beurteilung der Beeinträchtigung des Schutzgebietes
durch das geplante Vorhaben nicht die außer Kraft getretene Ordnungsbehördliche Verord-
nung, sondern der im Landschaftsplan genannte Schutzzweck des geschützten LB’s 3.04.

Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes des geschützten Landschaftsbestandteiles wird
äußerst geringfügig beeinträchtigt, da das geplante Vorhaben nicht in gut strukturierte Le-
bensräume für Pflanzen und Tiere eingreift, sondern in Einzelgehölze. Gut strukturierte Le-
bensräume für Pflanzen und Tiere befinden sich insbesondere westlich der Waldschule, in
dem größeren der zwei Teilbereiche des LB 3.04.

Eine Beeinträchtigung des Schutzgebietes erfolgt dagegen durch die Rodung von Einzelge-
hölzen, die im Verhältnis zum gesamten LB und der zu erhaltenden Platanen als geringfügig
betrachtet werden kann, da der gesamte Park Belvedere nur einen sehr geringen Teil des
gesamten Landschaftsbestandteils einnimmt und die Baumfällungen vor Ort kompensiert
werden können.

Zum anderen erfolgen durch das Vorhaben Eingriffe in das Wurzelwerk der Platanen, die ge-
mäß Gutachteraussagen keine nennenswerten Beeinträchtigungen auf die Platanen besitzen
und somit den Erhaltungszustand der Platanen nicht signifikant verschlechtern.

Zu berücksichtigen ist hier, dass Mittel- und Grobwurzeln für die Statik, Feinwurzeln dagegen
für die Versorgung des Baumes mit Wasser und Nährstoffen verantwortlich sind.

Bei der Entnahme der Starkwurzeln wurde eindeutig festgestellt, dass diese die Standsicher-
heit der Platanen nicht gefährdet!

Da das neu geplante Zugangsbauwerk auf bereits versiegelten Flächen des ehemaligen Lat-
rinenhauses des Bahnhofgebäudes positioniert wird und die geplante Wegeführung im In-
nenbereich der Kronentraufen geplant ist, die Bäume versorgenden Feinwurzeln sich jedoch
am Rand der Kronentraufen befinden, werden die Platanen allenfalls gering beeinträchtigt.
Hinzu kommen wurzelschützende technische Maßnahmen bei den Bauausführungen und
Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Belüftung der Kronentraufbereiche, die zu einer
Standortverbesserung führen werden. Selbst die Beeinträchtigungen der Platanen, die dem
regulären Baumschutz im geschützten Landschaftsbestandteil unterliegen, werden im Be-
reich des Wegebaus, des neuen Zugangsbauwerkes sowie der Neuunterkellerung durch Ma-
terialwahl und spezieller Ausbauart auf ein für den Erhaltungszustand unschädliches Maß
begrenzt bzw. reduziert.

Die Standortbedingungen für die Platanen werden durch die spezielle Ausbauart und Maß-
nahmen zur Bodenverbesserung sogar verbessert.

Auch dem Schutzzweck „Belebung und Pflege des Landschaftsbildes“ durch Erhaltung der
Ensemblewirkung von Bahnhofsgebäude und der im Kronenbereich zusammengewachse-
nen alten Platanengruppe aus ehemals 7 Platanen steht das Vorhaben nicht entgegen, da
die Platanen in Gänze erhalten werden und somit das Gesamtbild nicht gestört wird.

Das geplante Vorhaben verursacht nur geringe schädliche Einwirkungen auf Natur und
Landschaft, da die Leistungsfähigkeit des gesamten, großflächigen Gebietes des LB 3.04
nicht beeinträchtigt wird.

Eingriff in die Bäume / Baumwurzeln

Ergänzend zum vorherigen Text ist hierzu anzumerken, dass die vom NABU getroffenen
Aussagen über unzureichende Wurzelschürfe im Vorfeld der Baumaßnahmen zum damali-

gen Zeitpunkt vollkommen ausreichend waren. Die Erkenntnisse, die während der Baumaß-
nahmen über das Wurzelwachstum erzielt wurden, konnten im Vorfeld nicht erkannt werden,
da die Wurzeln ein atypisches Wachstum aufweisen.

Vor dem Hintergrund der (nicht erwarteten) Wurzelfunde wurde im Rahmen der auf Grund
der Baugenehmigung für den 1. Bauabschnitt getätigten Bauausführung umgehend eine
ökologische Baubegleitung beauftragt, die vor Ort bei Eingriffen in die Wurzeln sofort Ent-
scheidungen trifft, ob diese baumverträglich sind oder nicht getätigt werden dürfen.

Anlage 21_Artenschutzgutachten

21549 Zeichen

D. Liebert  BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG 
BÜRO: Dorfstr. 79  52477 ALSDORF   
Telefon: 02404 / 67 49 30     Fax: 02404 / 67 49 31           Mobil: 0173 / 345 22 54 
 
 
    
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Artenschutzrechtliche Prüfung 
öffentliche Begegnungsstätte 
Bahnhof Belvedere 
 
Belvederestraße 147, 50933 Köln

öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln  
Artenschutzrechtliche Stellungnahme   
 
 
 
 2
   
 
 
AUFTRAGGEBER: 
Stadt Köln 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
Stadthaus, Willy Brandt Platz 2 
50679 KÖLN 
 
AUFTRAGNEHMER: 
D. Liebert 
Büro für Freiraumplanung 
Dorfstr. 79 
 
52477 Alsdorf 
 
BEARBEITUNG: 
Projektleitung / artenschutzrechtliche Bewertung: 
D. Liebert 
Kartierung Microchiroptera: 
W. Bindemann 
 
Titelbild und Karten: 
Gestaltungspläne (AG) 
Fotodokumentation: D. Liebert 2019 
Sonstige Bilder: https://www.bahnhof-belvedere.de 
 
 
 
 
 
 
Version Datum Bearbeiter Status/Bemerkung 
1.0 04.07.2019 D. Liebert Textteil 
1.1 15.03.2020 D. Liebert Endgültige Fassung

öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln  
Artenschutzrechtliche Stellungnahme   
 
 
 
 3
   
 
INHALT 
 
1 Einleitung und Vorhabenbeschreibung 4 
2 Lage im Raum 8 
3 Planung Parkgelände 9 
4 wertgebende Strukturen 10 
4.1 baubedingte Veränderung der wertgebenden Strukturen 10 
5 Fotodokumentation 11 
6 Untersuchungsdesign: 16 
6.1 Brutvögel 16 
6.2 Fledermäuse 16 
7 Ergebnisse: 17 
7.1 Brutvögel: 17 
7.2 Fledermäuse 17 
7.3 Sonstige 19 
8 Festsetzungen 20 
 
 
Anhang: 
 
ASP Protokoll A – allgemeine Angaben 
ASP Protokolle B – Art für Art

öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln  
Artenschutzrechtliche Stellungnahme   
 
 
 
 4
   
 
1 Einleitung und Vorhabenbeschreibung 
Der Bahnhof Belvedere in der Belvederestraße 147, 50933 Köln , soll im Rahmen von 
Sanierung und barrierefreiem Ausbau in eine öffentliche Begegnungsstätte (unter 200 
Personen) umgenutzt werden. Eine Bewirtschaftung und umfängliche Platzbeleuch-
tung des zugehörigen Parks als Biergarten o.ä. ist nicht vorgesehen. Der Park, in dem 
ein Rundweg angelegt werden soll, steht den Besuchern ausschließlich zur Erholung 
und Entspannung zur Verfügung. 
 
Geschichte des Bahnhofs Belvedere: Quelle:  
 
https://www.bahnhof-belvedere.de/eisenbahn-geschichte/empfangs-
geb%C3%A4ude-belvedere/ 
 
Am 2. August 1839 werden der 6,7 km lange erste „preußische“ Teil des „Eisernen Rhein“ 
zwischen Köln und Müngersdorf und das mit einem Park verbundene Empfangsgebäude Haus 
Belvedere eingeweiht. Der Name spielt auf den großartigen Fernblick auf die Stadt und den 
Kölner Dom an, der sich aus der erhöhten Lage auf der Mittelterrasse des Rheines ergibt. 
 
Die neuartige Bauaufgabe „Bahnhof“ wird in Haus Belvedere mit seinem kunstvoll gestalteten 
Treppenhaus, dem weiträumigen, zum Park geöffneten Wintergarten, den von großen Flügel-
türen gegliederten Raumsuiten in der „belle étage“ und dem Mittelresalit mit Ba lkon an der 
stadtseitigen Fassade als repräsentatives Landhaus im Grünen umgesetzt. 
 
Dank der Eisenbahn kommen nun viele Kölner Bürger in den Genuss einer sonntäglichen 
Landpartie, die zuvor nur wenigen Eigentümern von Sommerhäusern in der Umgebung der 
Stadt vorbehalten war. 
Es ist noch nicht abschließend geklärt, welcher Architekt den klassizistischen Bau, der noch 
heute weitgehend im Originalzustand erhalten ist, entworfen hat. Der Planverfasser dürfte im

öffentliche Begegnungsstätte Bahnhof Belvedere Köln  
Artenschutzrechtliche Stellungnahme   
 
 
 
 5
   
 
Umfeld der Oberbaudeputation Berlin zu suchen sein , der Karl Friedrich Schinkel von 1815 
bis 1840 vorstand. 
 
Mit der Aufgabe der Station gelangte der Bahnhof Belvedere um 1892 in den Besitz der Stadt 
Köln. Nach dem Auszug des letzten Mieters im Jahr 2009 wollte die Stadt das sanierungsbe-
dürftige Haus und den verwahrlosten Park verkaufen. 
 
Für die Entwicklung und Realisierung eines Alternativkonzepts gründete sich der Förderver-
ein Bahnhof Belvedere e.V., der sich zum Ziel gesetzt hat, das außergewöhnliche Denkmalen-
semble als Kultur- und Festort einer öffentlichen Nutzung zuzuführen. 
 
Im Detail liegen folgende Hinweise zur geplanten Nutzung vor: 
 
E-Mail Frau E. Spiegel vom 12.06.2019: 
 
 
 
 
Vormittag 
 
Nachmittag Abend 
Mo-Do Nach Bedarf: 
Führungen, Lernort, 
Treffpunkt 
Öffnungsbetrieb 
Treffpunkt 
Kultur- und Bildungsveran-
staltungen,    
 
Fr, Sa 
 
Nach Bedarf: 
Treffpunkt 
 Private Feste und Feiern 
So Nach Bedarf: 
Öffnungsbetrieb 
Saisongstronomie, 
Matineen 
Öffnungsbetrieb 
Saisongastronomie 
Vorplatz 
Kulturveranstaltungen,  
 
 
 
A) Zweckbetrieb – öffentliche Nutzung 
 
Nutzung Aktivitäten Nutzer Räume 
Kulturveranstal-
tungen  
(als Eigen-
veranstaltung oder 
von Kooperations-
partnern) 
Konzerte, 
Lesungen, 
Kleinkunstveranstal-
tungen 
Sonntagsmatineen 
 
interessierte Öffent-
lichkeit 
BewohnerAltenheime 
„ars et demens“ 
 
  
Obergeschoss OG 
Wintergarten EG 
Park 
 
 
 
 
Bildung und 
Information 
Ausstellung „Eiserner 
Rhein“  
 
Lernort, Schulprojekt 
„Denkmal aktiv“ 
 
 
interessierte Öffent-
lichkeit, 
 
Grundschulen, 
Gymnasien 
LVR-Förderschulen 
Erwachsenenbildung 
Austellungsraum 
EG, 
 
Projektraum EG, 
Gebäude/ Park

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Artenschutzrechtliche Stellungnahme   
 
 
 
 6
   
 
 
Denkmalpräsentation 
Führungen 
Vorträge 
Station ERIH-Route der 
Industriekultur 
 
interessierte Öffent-
lichkeit 
 
 
Gebäude/Park 
 
 
 
Begegnungsstätte 
Bürgerschaftliches 
Engagement 
Arbeitskreise, 
Projektgruppen, 
Informationsveranstal-
tungen 
lokale Bürgervereine,  
Seniorennetzwerk, 
BewohnerAltenheime  
Seminarraum 
Wintergarten 
Obergeschoss 
Naherholung  
 
 
 
 
 
 
 
 
Station Kulturpfad 
Müngersdorf, Kölnpfad, 
Jakobsweg 
 
 „Belvedere“-Lauf 
 
 
 
 
Gastronomischer 
Saisonbetrieb 
Interessierte Öffent- 
lichkeit 
 
 
Sporttreibende, 
Sportvereine 
 
 
 
Interessierte Öffent- 
lichkeit 
Park 
 
 
 
Landschaftspark 
Belvedere 
Start/Ziel am 
Bahnhof 
 
Vorplatz 
 
 
B) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zur Erwirtschaftung der Betriebs- und 
Unterhaltungskosten durch Vermietung 
 
 
Aktivitäten 
 
Nutzer 
 
Räume 
 
Hochzeiten, 
Familienfeste, 
 
Privat 
 
Gesamtes Objekt oder OG, 
bzw. Wintergarten, Park  
Geschäftsmeetings, 
Seminare, 
Workshops 
Firmen, Unternehmen 
 
Gesamtes Objekt oder OG, 
bzw. Wintergarten 
Filmaufnahmen öffentliche und private 
Medienwirtschaft 
 
OG, historisches 
Treppenhaus, 
Wintergarten, Gewölbekeller 
Veranstaltungen 
verschiedener Organisa-
tionen z.B. Treffen 
Städtepartnerschaften 
Stadt Köln,  z.B. Amt für 
Internationale 
Angelegen-heiten 
OG, Wintergarten, Park 
 
 
 
 
Das Bahnhofgelände gliedert sich wie folgt in den umgebenden Landschaftsraum ein:

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 7
   
 
südlich wird das Gelände durch eine stark befahrene, mehrspurige Eisenbahnlinie be-
grenzt – die strukturlose Trasse der Schienenwege besitzt eine Breite von ca. 25 m. 
Zum Gelände des Bahnhofs besteht eine bauliche Trennung. 
 
Im westlichen Geländeteil findet sich eine ehem. Parkanlage mit altem Baumbestand. 
Der Charakter der Parkanlage setzt sich nach Westen fort. 
 
Nördlich grenzt das Gelände an den Gerhard Marcks Weg. Am nördlichen Straßen-
rand befindet sich die großvolumige LVR Förderschule Belvedere. 
 
Östlich verläuft die Belvedere Straße an die sich wiederum östlich ein Waldgebiet an-
schließt. 
 
Vorbelastungen durch den Menschen und Verkehr sind im Bereich des Plangebietes 
somit zu den Himmelsrichtungen Süd, Nord und Ost gegeben. Weniger vorbelastet 
ist der Bereich des i.M. etwa 35,00 m breiten Parks im Westen. Es ist jedoch zu berück-
sichtigen die Pufferwirkungen der angrenzenden Nutzungen Nord und Süd auch auf 
diese Fläche wirken. 
 
Die Untersuchung konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Taxa Aves und 
Microchiroptera in der  Parkfläche sowie im direkten Umfeld des Gebäudes. 
 
Potentielle Lebensräume für Amphibien sind im Plangebiet nicht vorhanden. 
 
Verbundkorridore zu Lebensräumen von Reptilien sind durch bauliche Einrichtungen 
an der Grenze zur Bahn abgeschnitten.

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 8
   
 
2 Lage im Raum 
 
Abb. 1: Lage des Plangebietes „Bahnhof Belvedere“  
oben im Großraum Köln unten: im räumlichen Umfeld   ///  Quelle: geoportal nrw

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 9
   
 
3 Planung Parkgelände 
 
 
 
 
Abb. Planung Vorplatz und Garten (Bauabschnitt 1 ohne Rundweg) – Quelle: E. Spiegel 
10.05.2019

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 10
   
 
4 wertgebende Strukturen 
 
• Auf dem Vorplatz des Bahnhofs finden sich ausschließlich gärtnerisch geprägte 
Strukturen – die als Fortpflanzungs-, Rast- oder Ruhestätten ungeeignet sind. 
Im direkten östlichen Anschluss verläuft die Belvederer Straße mit Nebenanla-
gen. Die Straße wird durch Anwoh ner des Umfeldes intensiv genutzt (häufig 
mit Hund). 
 
• In der westlichen Parkanlage finden sich zahlreiche Bäume mit Spalten und 
Höhlen, die eine hohe potentielle Eignung als Fortpflanzungs -, Rast- oder Ru-
hestätten aufweisen.  
 
• In der westlichen Parkanlage finden sich kleinere Nebenbauten, die eine poten-
tielle Eignung als Fortpflanzungs-, Rast- oder Ruhestätte aufweisen. 
  
• An der Grenze zum Gerhard Marcks Weg stockt eine Gehölzhecke, die eine 
hohe potentielle Eignung als Fortpflanzungs-, Rast- oder Ruhestätten aufweist. 
  
• In der westlichen Parkanlage findet sich ein künstliches Kleinstgewässer. 
 
• In der westlichen Parkanlage finden sich zwischen den Baumkronen der vorge-
nannten Strukturen ein Lichtungsbereich, der eine potentielle Eignung als Jagd-
habitat aufweist. 
 
 
4.1 baubedingte Veränderung der wertgebenden Strukturen 
 
• Auf dem Gelände kommt es zu geringfügigen Rodungen  (Bereich Zugang-
sturm – Nordfassade) 
 
• Im Vorplatzbereich werden zusätzliche Flächen versiegelt. 
 
• In der Parkanlage werden zusätzliche Flächen versiegelt – Weg in Fortsetzung 
der Fassade (Plattiert) – in Planung – Rundweg Parkanlage – wassergebunden 
 
• In der Parkanlage sind temporäre nutzungsbedingte Störungen durch Lärm 
(auch in den Abendstunden) zu Grunde zu legen 
 
• In der Parkanlage sind temporäre nutzungsbedingte Störungen durch Lichtver-
schmutzung (in den Abendstunden) zu Grunde zu legen

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 11
   
 
5 Fotodokumentation 
  
Oben: 
 
Blick von Norden – 
links bereits im Be-
stand versiegelter 
Vorplatzbereich  - 
rechts Parkbereich 
mit Altbaumbestand 
 
Mitte: 
 
Detail der Fassade – 
Dach und Fenster 
wurden bereits saniert 
– es bestehen keine 
Einflugöffnungen 
 
Unten: Bahnhof Bel-
vedere Ostseite – 
Blick aus Südost

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 12
   
 
  
Oben: 
 
Charakter der Parkan-
lage im Westen 
 
Unten: Platanen Kar-
ree vor der Westfas-
sade

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 13
   
 
 
Detailaufnahme der Platanen – baumchirugische Arbeiten wurden durchgeführt

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 14
   
 
 
Detailaufnahme Platane mit Spaltenquartier und berankte Nebenanlagen

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 15
   
 
 
Nebenanlagen mit Rankpflanzen und Platanen

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 16
   
 
6 Untersuchungsdesign: 
 
Das Gelände wur de zur Erfassung potentieller Strukturen und Lebensstätten ge-
schützter Tierarten im Zeitraum April bis Juni 2019 begangen. Der Umfang der Bege-
hungen wurde im Vorfeld mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt. Alle relevan-
ten Geländebereiche waren uneingeschränkt begehbar bzw. hinreichend einsehbar. 
 
Aufgrund der  Strukturen des Geländes sowie des Umfelds ergeben sich insbesondere 
Lebensräume für die Taxa Aves und Microchiroptera. Die Taxa Reptilis und Amphibia 
wurden jedoch im Z uge aller Kartierungen durch Verhören bzw. Sichtbeobachtung 
ebenfalls untersucht. 
 
6.1 Brutvögel 
4 Begehung in den frühen Morgenstunden auf dem Plangebiet und im engeren Um -
kreis, insbesondere entlang der Gehölzbestände an den Grundstücksgrenzen . Zum 
Teil Einsatz einer Klangatrappe (s. SÜDBECK et al. 2005). 
 
6.2 Fledermäuse 
Es wurden drei Ausflugbeobach tungen mittels Batdetektor (D240x, Pettersson) und 
Taschenlampe (P14, LED -Lenser) durchgeführt. Die Fledermausrufe wurden mit ei-
nem Aufnahmegerät (R -05, Roland) zur weiteren Untersuchung mittels PC und ent-
sprechender Software (Batsound, Pettersson) archivi ert. Die Untersuchungstermine 
und Witterungsbedingungen werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst. 
 
 
Datum Uhrzeit Witterungsbedingungen 
16.05.2019 20:45 - 22:15 12-11 °C, stark bewölkt, zwischendurch Nieselregen, 
windstill 
02.06.2019 21:15 - 23:00 26-22 °C, wolkenlos, windstill 
19.06.2019 21:30 - 23:00 22-20 °C, stark bewölkt, leichter Wind 
 
Tabelle: Termine der Fledermausuntersuchungen am Bahnhof Belvedere, Köln und Witterungs -bedingungen an 
den einzelnen Untersuchungstagen

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Artenschutzrechtliche Stellungnahme   
 
 
 
 17
   
 
7 Ergebnisse: 
 
7.1 Brutvögel: 
Nachweise mit Brutverdacht gelangen während der Begehungen in 2019 ausschließ-
lich zu Arten der als verhältnismäßig häufig vorkommenden Gruppe der „Allerwelts-
vogelarten“.  
Blaumeise, Kohlmeise, (Rabenkrähe), Rotkehlchen, Zaunkönig, Amsel, (Elster), Sing-
drossel, Mönchs und Dorngrasmücke, Zilpzalp, Buchfink, Ringeltaube, Kleiber, Stieg-
litz. () = Arten im UG ohne brutanzeigendes Verhalten 
In die Betrachtung einbezogen wird ein externer Hinweis eines früheren Waldkauz 
Brutnachweises. 
Als nicht heimische Art brütete in einer der Platanen Spalten der Halsbandsittich. 
 
7.2 Fledermäuse 
Am Bahnhofsgebäude gibt es keine geeigneten Quartiere für Fledermäuse. Westlich 
des Gebäudes stocken mehrere Platanen mit großen Baumhöhlen, die als Fledermaus-
sommerquartier geeignet sind (siehe Abb. 1, 1). Zudem bieten am westlichen Ende des 
Gartens weitere Höhlen und Spalten an älteren Laubbäumen und Totholz potenzielle 
Sommerquartiere für Fledermäuse (siehe Abb.).

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 18
   
 
Abbildung: Kartenskizze zu den Ergebnissen der Fledermausuntersuchungen am Bahnhof Belvedere 
in Köln 2019, blaue Linie: Untersuchungsgebietsgrenze, roter Bereich: nachgewiesenes Fledermausjagd-
habitat, Fledermausquartierpotenzial: 1=Platanen mit Baumhöhlen, 2=Laubbäum e (v.a. Totholz) mit 
Spalten und Höhlen; Kartengrundlage: Google Earth, dient zur Verdeutlichung der Untersuchungser-
gebnisse, Rechte zur wirtschaftlichen Nutzung beachten – nur für den Dienstgebrauch!  
 
Im Garten westlich des Bahnhof Belvedere wurden währe nd der Untersuchungen 
2019 Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus) und Rauhautfledermaus ( Pipustrellus 
nathusii) nachgewiesen, beide Arten beziehen bevorzugt Spaltenquartiere an Gebäu-
den, selten jedoch auch Baumquartiere. Während der Untersuchungen im Mai und 
Juni 2019 wurden keine Hinweise auf eine Nutzung der potenziellen Fledermausquar-
tiere in Baumhöhlen und Spalten an Bäumen im Garten des Bahnhofs Belvederes (v.a. 
an Platanen und Totholz) durch die dort vorkommenden Fledermausarten gefunden. 
Eine zukünftige Besiedlung der Quartiere oder eine Nutzung außerhalb des Untersu-
chungszeitraumes ist jedoch theoretisch jederzeit während der Übergangs -, Wochen-
stuben- oder Balzzeit (Anfang März bis Ende Oktober) möglich, da Fledermäuse ihre 
Quartiere im jahreszeitlichen Verlauf (unter anderem auch innerhalb der Wochenstu-
benzeit) häufiger wechseln. 
Die Wiese zwischen Platanen und südlicher Heckenstruktur mit Totholz wurde zu je-
dem Untersuchungstermin von 1-2 Zwergfledermäusen als Jagdhabitat genutzt, am 
02.06.2019 jagte dort auch kurzzeitig eine Rauhautfledermaus (siehe Abb.1, rot einge-
zeichnet). 
Nach derzeitigem Kenntnisstand soll das Garten- / Parkg elände zukünftig genutzt 
werden – Rundweg – stille Nutzung - eine Beleuchtung ist vorgesehen. D ie Platanen 
im Garten bleiben erhalten. Somit kommt es zu keinem Verlust von potenziellen Fle-
dermausquartieren – eine zumindest temporäre Beeinträchtigung des Lebensraumes 
durch Lärm und Licht ist jedoch nicht auszuschließen. Da sich die Nutzung auch oder 
insbesondere auf die Sommer monate erstreckt kann somit eine Störung von Fleder-
mäusen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, sind jedoch durch entsprechende Fest-
setzungen auf ein Maß zu reduzieren, welches den Eintritt der Zugriffsverbote verhin-
dert – siehe Festsetzungen. 
Es befinden sich im weiteren Umfeld des Bahnhofs noch viele Grünflächen (z.B. Grün-
gürtel, Städtische Freiluft - und Gartenarbeitsschule - Freiluga, Schrebergärten), die 
den Fledermäusen ähnliche Jagdhabitatbedingungen bieten, so dass das nach gewie-
sene Jaghabitat auch aufgrund der geringen Anzahl nachgewiesener Fledermäuse 
(max. 1-2 jagende Fledermäuse zweitgleich) nicht als essentielles Jagdhabitat der dor-
tigen Fledermauspopulation eigestuft wird.

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Artenschutzrechtliche Stellungnahme   
 
 
 
 19
   
 
Besonders zu beachten ist bei der Planung der Beleuchtung, dass insbesondere im Zeit-
raum von März bis Oktober nach Dämmerungsbeginn kein helles Licht auf die Höhlen 
und Spalten in den Platanen scheint. Auch dazu folgen im Kapitel Festsetzungen de-
taillierte Angaben. 
Die Wiese mit randlichen Strukturen  ist in jedem Falle zu erhalten, bzw. sind mit ge-
eigneten Bepflanzungen die räumliche n Strukturen wieder herzustellen. Ein fleder-
mausfreundliches Beleuchtungskonzept des Gartenbereichs (u.a. keine nächtliche 
Dauerbeleuchtung, sondern Abschaltung außerhalb der Nutzungszeiten, Beleuch-
tungslampen mit geeigneten Leistungsstärken und möglichst nicht nach oben strah-
lend) umgesetzt wird. 
Im Bereich der Nebengebäude konnten keine Nahrungsreste oder Kotspuren von Fle-
dermäusen nachgewiesen werden. Ausflüge wurden ebenfalls nicht beobachtet. 
 
 
7.3 Sonstige 
 
Sichtbeobachtungen Reptilien – Fehlanzeige 
 
Sicht- oder Verhörnachweis Amphibien - Fehlanzeige

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Artenschutzrechtliche Stellungnahme   
 
 
 
 20
   
 
8 Festsetzungen 
 
• Rodungsarbeiten sind ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Fristen auszufüh-
ren. Ist die Einhaltung der Fristen aus zwingenden Gründen nicht einzuhalten be-
darf es einer gesonderten Zustimmung der Genehmigungsbehörde. Aufgrund der 
hochwertigen Strukturen sind in diesem Falle  gesonderte Kontrollen von Brutvor-
kommen oder genutzter Rast- und Ruhestätten durchzuführen. 
 
• Nutzungsbedingt ist ein Verlust potentieller Fortpflanzungsstätten der Allerwelts-
vogelarten (insbesondere im Bereich des Platanen -Karrees) nicht auszuschließen. 
Aus rechtlichen Gründen obliegen Festsetzungen zu dieser Artengruppe der Ent-
scheidungsprärogative der Genehmigungsbehörde. Es ergeht seitens des Unter-
zeichners die Empfehlung zur Montage von 10 Stück Universal Nistkasten mit 35 
mm Flugloch (z.B. Typ Hasselfeld). 
 
• Nutzungsbedingt ist ein Verlust einer ehemals genutzten Fortpflanzungsstätte des 
Waldkauz (im Bereich des Platanen -Karrees) nicht auszuschließen. Es kann belegt 
werden, dass der Kauz mehrere potentiell nutzbare Fortpflanzungsstätten im jähr-
lichen Wechsel nutzt – mithin kann eine Rückkehr nicht ausgeschlossen werden.  
Der Verlust ist durch eine artgerechte Nisthöhle zu kompensieren. 
 
• Zur Vermeidung einer Beeinträchtigung von Fledermaus Lebensräumen sind fol-
gende Vorgaben zu beachten: 
 
Im Zuge der Außenanlagengestaltung ist die Beleuchtung auf das zur Verkehrssiche-
rung erforderliche Maß zu reduzieren. Die Lichtpunkthöhe der Lampen wird auf max. 
3,00 m festgelegt. Eine nächtliche Dauerbeleuchtung ist nicht statthaft. Es ist eine Ab-
schaltvorrichtung zu installieren, die außerhalb der Nutzungszeiten aktiviert wird. Il-
luminationen der Baumkronen oder der Einsatz von Scheinwerfern ist nicht zulässig. 
 
• Nutzungsbedingt ist ein Verlust von Rast - und Ruhestätten der nachgewiesenen 
Fledermäuse nicht auszuschließen. Der Verlust ist durch 5 Stück artgerechte Fleder-
mauskästen zu kompensieren. 
 
Allgemeiner Hinweis: 
 
Nach Beginn der Rodungsarbeiten sind diese kontinu ierlich fortzuführen, um einen  
Besatz durch Fledermäuse / Brutvögel während der laufenden Rodungsmaßnahme zu 
verhindern.  
 
Die Durchführung der Installation festgesetzter Quartiere ist durch eine entsprechend 
qualifizierte Person vorzunehmen und der Genehmigungsbehörde (Stadt Köln – Um-
weltamt / Abt. Freilandartenschutz) anzuzeigen!

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Artenschutzrechtliche Stellungnahme   
 
 
 
 21
   
 
FAZIT: 
 
Unter Einhaltung oben genannte n Festsetzungen kann das Eintreten artenschutz-
rechtlicher Verbotstatbestände i. S. des § 44 BNatSchG verhindert werden. Das Bau-
vorhaben ist genehmigungsfähig 
 
 
 
Das vorliegende Gutachten wurde nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft sowie 
nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. 
 
 
 
 
 
 
D. Liebert

Anlage 18_Schreiben an NABU vom 15.05.2020

10944 Zeichen

'
Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

Umwelt- und Verbraucherschutzamt

Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln

Auskunft Frau Pniewski, Zimmer 08F61

Telefon 0221 221-24161, Telefax 0221 221-24686
E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de

| 57 en A es acharechutzarne Internet www.stadt-koeln.de
. Sprechzeiten
NABU Stadtverband Köln e.V. Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr
z.Hd. Herrn Jakob Risch M en A u
Lu i. u. Fr. 08.00 - 12. r
xemburger Siraße:285 und nach besonderer Vereinbarung
50939 Köln
KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9
Bus Linien 150, 153, 156
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und
Fernverkehr
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum

571/13/3/4.3/2020-24 15.05.2020

Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. $ 63 (2) Bundesnatur-
schutzgesetz (BNatSchG) i.V. m. 8 66 (1) Landesnaturschutzgesetz NW (LNatSchG
NW) im Rahmen des Befreiungsverfahrens gem. $& 67 (1) Satz 1 Nr.1 BNatSchG für den
Umbau und die Erweiterung des Bahnhofs Belvedere zu einer öffentlichen Begeg-
nungsstätte

hier: Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 28.04.2020

Sehr geehrter Herr Risch,

mit Schreiben vom 28.04.2020 forderte mich die Bezirksregierung Köln auf, dem NABU
Stadtverband Köln detailliert auf Fragestellungen zu antworten, die von dort ergänzend zu
meiner Stellungnahme vom 16.04.2020 im Rahmen der Verbandsbeteiligung zum Bauvor-
haben Bahnhof Belvedere aufgeworfen wurden.

Es handelt sich konkret um folgende Fragen:

1. Inwieweit finden die Beratungsergebnisse des Naturschutzbeirats und des Ausschus-
ses für Umwelt und Grün Berücksichtigung ?

2. Werden in den Plänen zum Bauantrag alle Pflanzen, z.B. die Eiben, dargestellt ?

3. Warum enthält der Bauantrag keine Vorgaben zur Dachentwässerung, kein Beleuch-
tungskonzept für die Außenanlage und keine Pläne über die Parkgestaltung ?

4. Welche Variante der Wegeführung ist geplant und wie erfolgt die Ausgestaltung der
Flächen zwischen Weg und Wintergarten ?

Zu Frage 1

Im Rahmen eines Befreiungsverfahrens werden die naturschutzfachlichen Aussagen aller
beteiligten Gutachter, des Naturschutzbeirats, der Naturschutzverbände, des Ausschusses

12
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

| Die Oberbürgermeisterin & Stadt Köln .

Seite 2

für Umwelt und Grün und der zu beteiligenden Behörden gesammelt, bewertet und abgewo-
gen.

Die abgestimmten, fachlich erforderlichen und zulässigen Regelungen fließen dann als Re-
gelung in den Befreiungsbescheid und / oder die Baugenehmigung ein.

Zu Frage 2

Sowohl der Bestands- und Konfliktplan als auch die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, die
dem Beirat und auch dem Ausschuss Umwelt und Grün im Rahmen des Befreiungsverfah-
rens mit Widerspruchsverfahren zur Beschlussfassung vorgelegt wurden, enthalten sämtli-
che Pflanzen und zeigen den Konflikt der Pflanzenbeseitigung auf.

Zu Frage 3

Im Hinblick auf die Frage, warum der hier zugrunde liegende Bauantrag für den zweiten
Bauabschnitt keine Vorgaben zur Dachentwässerung, kein Beleuchtungskonzept für die Au-
ßenanlage und keine Pläne über die Parkgestaltung enthält, ist darauf hinzuweisen, dass die
Sanierung des Denkmals durch verschiedene Fördergeber unterstützt wird und die jeweili-
gen Fördermittel nur befristet und in unterschiedlichen Zeitfenstern abrufbar sind. Die Um-
setzung des Vorhabens wurde deshalb in die drei Verfahrensschritte aufgeteilt um zu verhin-
dern, dass Fördermittel verloren gehen. Die Erstellung einer Gesamtplanung in einem Zug
wäre zu zeitaufwändig und damit förderschädlich gewesen.

Die Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben wurden dem Beirat in der Sitzung am
24.10.2016 in Form einer Mitteilung, nicht jedoch als Beschlussvorlage vorgestellt.

Erster Verfahrens-/ Bauabschnitt

Gegenstand des ersten Bauabschnittes waren ausschließlich die Sanierung und Kellererwei-
terung innerhalb des Bestandsgebäudes.

Zweiter Verfahrens-/ Bauabschnitt

Der zweite Verfahrens- bzw. Bauabschnitt beinhaltet die Sanierung der Obergeschosse, die
Dachentwässerung und eine behindertengerechte, barrierefreie Erschließung in Form eines
Zugangsturmes mit Aufzug sowie eines rollstuhlgerechten Plattenweges.

« Dachentwässerung

Die geplante Dachentwässerung wird in der vorliegenden Planung schematisch ge-
zeigt. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen, da baubegleitende Maßnahmen bei
komplexeren Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren nicht detailliert dargestellt
werden müssen.

Die Vorlage und Abstimmung von Detailplanungen werden bei umfangreichen Vor-

haben als Auflagen in entsprechenden Genehmigungen durch die zuständigen Ge-

nehmigungsbehörden festgesetzt, da erst zu diesem Zeitpunkt alle zu beachtenden
Parameter, hier die zu beachtenden naturschutzfachlichen Belange, in die abschlie-
ßRende Betrachtung einfließen können.

13

Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

Seite 3
e Beleuchtungskonzept Außenanlage

Das seit März 2020 vorliegende Artenschutzgutachten, das diesem Schreiben als An-
lage beigefügt ist, enthält Aussagen zur Beleuchtung:

1. Im Zuge der Außenanlagengestaltung soll die Beleuchtung auf das zur Ver-
kehrssicherheit erforderliche Maß reduziert werden.

2. Die Lichtpunkthöhe wird auf max. 3,00 m festgelegt.
3. Eine nächtliche Dauerbeleuchtung ist nicht statthaft.

4. Es ist eine Abschaltvorrichtung zu installieren, die außerhalb der Nutzungszei-
ten aktiviert wird.

5. Illumination der Baumkronen oder der Einsatz von Scheinwerfern sind nicht
zulässig.

Die Gutachteraussagen zur Beleuchtung fließen entweder in den Befreiungsbescheid
oder / und in die Baugenehmigung als verbindliche naturschutzrechtliche Festsetzungen /
Auflagen ein.

Dritter Verfahrens-/ Bauabschnitt

«e Parkgestaltung

Die Genehmigung zur Nutzung der Parkanlage westlich der Zuwegung erfolgt durch
eine naturschutzrechtliche Befreiung außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens.
Das Befreiungsverfahren mit Beirats- und Verbändebeteiligung für die Parknutzung
soll eingeleitet werden, sobald Einvernehmen zur Genehmigungsfähigkeit des zwei-
ten Bauabschnittes vorliegt.

Die Unterlagen für ein Gestaltungs- und Nutzungskonzept des Parks werden dem-
entsprechend erst in diesem Verfahrensabschnitt vorgelegt.

Zu Frage 4
Nur die Variante des Vorhabenträgers steht zur Beschlussfassung an.

Laut Gutachteraussagen ist die Verlegung der großformatigen Betonplatten über dem Wur-
zelwerk im Platanenhain unschädlich. Eine derartige Errichtung benötigt eine Abweichung
von der regelkonformen Bauweise, so dass die Vorgehensweise folgendermaßen aussehen
sollte:

e \Wegebau

1. Absaugen der Humusauflage sowie des Bewuchses im Bereich der Betonwege mit-
tels Großsaugtechnik unterstützt durch Drucklufttechnik ohne in den Boden bzw. in
die oberste Wurzellage einzudringen.

Es ist nur die Spreuauflage und der Bewuchs zu entfernen, der vorhandene Boden ist
zu belassen.

2. Durchführung von pneumatischen Lockerungsmaßnahmen im gesamten zu überbau-
enden Bereich durch Druckluft bei gleichzeitiger Injektion von Humusvervorratung
und Strukturstabilisation durch Lockerung und Eintrag von humushaltigen Bodenhilfs-

14

Stadt Köln

stoffen sowie groben Gesteinskörnern zur Strukturverstärkung des Bodens nach vor-
heriger Bodenlockerung. Der Boden ist stark verdichtet und muss zuvor gelockert
werden. Zusätzlich ist eine Dauerdepotdüngung erforderlich.

Es sind mindestens 2 Injektionen pro m? Eindringtiefe bis maximal 50 - 60 cm,
Durchmesser der Bohrung der Druckluftlanze 8 mm, damit grobe Gesteinskörner inji-
ziert werden können (Strukturbildner z. B. Lava 4-8 mm).

3. Einbau einer Tragschicht aus fraktionierten Gesteinskörnern ® 18 - 32 mm in > 60
mm Dicke aus nährstoffarmen gebrochenen Gesteinskörnungen (Naturgestein).

4. vorsichtiges Verdichten der Schottertragschicht durch Walzen (keine Vibrationsver-
dichtung).

5. Einbau der großformatiger Betonwerksplatten auf der Tragschicht gemäß Punkt 3 in
eine Bettung aus gröberem fraktionierten Splitt z. B. > 6 mm, nährstoffarm, keine La-
va.

6. Einbau der Deckschicht aus Rheinkies auf die Schottertragschicht in mindestens 50
mm Schichtdicke.

Der Wegebau wäre theoretisch vor dem Hintergrund des status quo (starke Bodenver-
dichtung) auch ohne Belüftungsmaßnahmen platanenverträglich, die jedoch als Stand-
ortverbesserung dringend vorzunehmen sind.

Die Oberbürgermeisterin

Seite 4

« Gestaltung Fläche zwischen Wintergarten und Wegeführung
Gemäß Gutachteraussagen ist auf die Bepflanzung mit Bodendecker zu verzichten,
weil im Kronenschirm nichts wachsen wird und durch eine Bepflanzung die Wurzella-
ge der Platanen verletzt würde. Alternative Bepflanzungsmöglichkeit wäre z.B. das
Setzen von Geophyten als Zwiebel im Herbst (z. B. Krokus, Schneeglöckchen), eine
Ansaat von trockenheitsresistenten Gräsern oder das Bedecken mit Mulch.

Zum weiteren Ablauf des Verfahrens

Die vom NABU vorgebrachten Belange im Hinblick auf die dunkle Farbwahl für das Zu-
gangsbauwerk, Personenzahl und Häufigkeit der Vermietung des Areals für Feste, geplante
Wegeführung im Traufbereich der Platanengruppe und mögliche Wurzelkappungen bei der
Ausschachtung für das Zugangsbauwerk fließen selbstverständlich in den Abwägungspro-
zess des Befreiungsverfahrens ein.

Personenzahl und Häufigkeit der Arealvermietung

In diesem Zusammenhang möchte ich bereits hier auf das Thema Personenzahl und Häufig-
keit der Arealvermietung eingehen, da dies seitens des NABU explizit angesprochen wurde.

Der Bauantrag beinhaltet den Umbau und die Sanierung des alten Bahnhofsgebäudes Bel-
vedere zu einer Begegnungsstätte für bis zu 200 Personen.

Die Begegnungsstätte soll der Bildung und Information, als Räumlichkeit für Veranstal-
tungen sowie der Naherholung dienen, in dem z. B. Konzerte, Lesungen, Kleinkunst-
veranstaltungen, Sonntagsmatinees, Führungen, Denkmalpräsentationen und Vor-
träge mit gastronomischen Saisonbetrieb eigenverantwortlich oder auch mit Koopera-
tionspartnern durchgeführt werden.

Des Weiteren ist eine Vermietung der Räumlichkeiten für private Feste vorgesehen.
Im Rahmen der Veranstaltungen soll auch bei bestimmten Veranstaltungen (Bildung
und Information, Naherholung, Kultur- und öffentliche Veranstaltungen sowie den

15

Die Oberbürgermeisterin

Stadt Köln

privaten Feiern der Park zur stillen Erholung genutzt werden dürfen.

Seite 5

Eine gastronomische Nutzung der Parkanlage ist dagegen nicht vorgesehen und soll
in den Genehmigungen untersagt werden.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen noch bestehende Bedenken Ihrerseits ausräumen konn-
ten.

Bei weiteren Rückfragen dürfen Sie natürlich gerne Kontakt mit mir aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
ImAdfrag )

Konrad Peschen

Anlage
Artenschutzrechtliche Prüfung Büro für Freiraumplanung Liebert

Anlage 05_Detailplan Bodenaufbau Wurzel

1301 Zeichen

UNTERSCHRIFT
TEL.: (0221) 949836-17
FAX.: (0221) 949836-6
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
BEL
DETAILPLANUNG
STEFAN ZELTWANGERBELVEDERESTR. 6050933 KÖLN
BAUHERR
B
E
ÄNDERUNGDATUM
D
A
C
F
G
SANIERUNG
BAHNHOF BELVEDERE
PLANNUMMER
DATEINAME
A3
FÖRDERKREISBAHNHOF BELVEDERE E.V.RICHARD-WAGNER STR. 2750859 KÖLN
50 200 235
485
100 100
OKFF = 62.91
OK-WURZEL 3 = MAX. 62.49
350
50
-
-
-
-
-
-
-
-
EG / WINTERGARTEN MIT FBH
35 MM
80 MM
35 MM
80 MM
5 MM
200/100 MM
50 MM
TERRAZZO
HEIZESTRICH
GRUNDELEMENT FUSSBODEN-
HEIZUNG MIT TRITTSCHALLDÄMMUNG
WÄRMEDÄMMUNG
ABDICHTUNG BODENPLATTE
STAHLBETONBODENPLATTE
PE-FOLIE
SAUBERKEITSSCHICHT
PRINZIPDETAIL BODENAUFBAU
WURZELSCHUTZ GEMÄSS VORGABE
VEGETATIONSTECHNISCHEM GUTACHTEN
VON DR. CLEMENS HEIDGER AUS
PORENREICHEM NATURGESTEIN 8/32 MM
HOHLRAUM
STARKWURZEL 3 GEMÄSS AUFMASS
17-2061 DER STADT KÖLN
ALLE PLANUNGEN IM DIREKTEN ZUSAMMENHANG
MIT DEN STARKWURZELN ERFOLGEN NACH
MASSGABE DES:
'VEGETATIONSTECHN. GUTACHTENS ZUM
ERHALT DES VORHANDENEN, GEBÄUDENAHEN
PLATANEN-ALTBAUMBESTANDES'
VON DR. CLEMENS HEIDGER, VOM 20.02.2017.
FÜR DIE DAUERHAFTE SCHADENSFREIHEIT DER
MASSNAHME KANN DER PLANVERFASSER KEINE
HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG ÜBERNEHMEN.
1:5
SZ
10.07.15
B.5.4.25.01 B
B542501B
BODENAUFBAU
PRINZIPDETAIL
WINTERGARTEN
MIT FBH
SCHICHTENAUFBAU19.12.16
WURZELSCHUTZ04.06.19

Anlage 13_Auszug aus Beschlussprotokoll AUG

2939 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de 
Datum: 09.06.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 10.10.2019 
öffentlich 
4.2.1 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere 
zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-
Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbe-
stände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, 
Nüssenberger Busch bis Müngersdorf"  
hier: Widerspruchsverfahren nach § 75 LNatSchG i.V.m. § 67 BNatSchG 
2973/2019 
Ausschussvorsitzender RM Herr Struwe weist auf die als Tischvorlage umgedruckte 
Bürgereingabe hin, zu diesem Beschluss eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzufüh-
ren. Die Verwaltung habe dazu, ebenfalls als Tischvorlage, eine Stellungnahme ab-
gegeben, keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, da kein Gestaltungsspiel-
raum vorliege. Der Ausschuss Umwelt und Grün vollziehe einen formalen Akt und 
werde im Rahmen des Befreiungsverfahrens gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzge-
setz beteiligt. Daher sehe er ebenfalls keine Möglichkeit der Beteiligung. 
 
SE Frau Lange betont namens der Fraktion Die Linke, dass der Beirat bei der Unte-
ren Naturschutzbehörde sehr sorgfältig gearbeitet habe, alle Alternativen geprüft und 
eine vorgelegt habe. Die Fraktion Die Linke plädiere dafür, den Widerspruch aufrecht 
zu erhalten und das Vorhaben in der Variante 2 umzusetzen. 
 
Herr Peschen stimmt Frau Lange zu, dass das Votum des Beirates durchaus fundiert 
formuliert worden sei. Die Verwaltung habe sich im Laufe eines langen Prozesses 
mit dem Förderverein, der eine Reihe von Kompromissen eingegangen sei, auf eine 
tragfähige Lösung geeinigt. Daher sei es wichtig, einen Schritt weiterzukommen, in-
dem man die finale Entscheidung der Höheren Naturschutzbehörde überlasse. 
 
Anschließend lässt der Ausschussvorsitzende über den Verwaltungsvorschlag ab-
stimmen.

Beschluss: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirates bei der Un-
teren Naturschutzbehörde für unberechtigt und stimmt einer Befreiung von den Ver-
boten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 
LNatSchG NW mit der Folge zu, dass die Untere Naturschutzbehörde den Vorgang 
der Bezirksregierung Köln, Höhere Naturschutzbehörde, zur abschließenden Ent-
scheidung vorzulegen hat. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Frak-
tion Bündnis 90 / Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion 
Die Linke. 
 
 
Anschließend lässt der Ausschussvorsitzende darüber abstimmen, dem Vorschlag 
der Verwaltung zu folgen und keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. 
 
Beschluss 
 
Es wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 14_Schreiben an BR Widerspruch Beirat

8561 Zeichen

/ 2 
57 15.10.2019 
571/13 Frau Pniewski 
571/13/3/4.3/2019-61 24161 
 Anlage 5_Schreiben an BR 
Widerspruch Beirat.docx 
 
1. Schreiben an: ab: 
 
Bauvorhaben Belvedere Str. 147: Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten 
Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte 
hier: Widerspruchsverfahren nach § 75 LNatSchG i. V. m. § 67 BNatSchG 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
 
ich hatte beabsichtigt, für den Umbau und die Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof 
Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, eine Befreiung von den Verboten des 
Landschafsplans zu erteilen. Der Beirat hat der Befreiung jedoch nicht zugestimmt. Der für 
das Widerspruchsverfahren zuständige Ausschuss Umwelt und Grün hat im Anschluss den 
Widerspruch des Beirates für unberechtigt erachtet. 
Ich bitte ich Sie daher, mir innerhalb der Frist von sechs Wochen Ihre Entscheidung über die 
Zustimmung bzw. Ablehnung des Befreiungsantrages mitzuteilen. 
Nachfolgend erhalten Sie eine Beschreibung zu dem Verlauf des Befreiungsverfahrens ge-
mäß §67 Bundesnaturschutzgesetzes. 
 
 
Zum Befreiungsantrag 
Mit Schreiben vom 11.06.2019 beantragte der Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V., der sich 
speziell für die Sanierung des Bahnhof Belvedere im Jahr 2010 gegründet hat und in der 
Richard- Wagner- Str. 27 in 50859 Köln ansässig ist, die Befreiung nach § 67 Bundesnatur-
 
Bezirksregierung Köln 
Dez. 51 
Höhere Naturschutzbehörde 
Zeughausstr. 2 - 10 
 
50667 Köln 
 
 
 
 
 
 571/13/3/4.3/2019-61 15.10.2019 
57

- 2 - 
 
/ 3 
schutzgesetz (BNatSchG) für den Umbau und die Erweiterung des denkmalgeschützten 
Bahnhof Belvedere zu einer öffentlichen Begegnungsstätte. 
Die konkreten Randbedingungen dieses Antrages sind der beigefügten Beschlussvorlage 
inkl. ihrer Anlagen für die Sitzung des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde am 
01.07.2019 zu entnehmen (Anlage 1). 
 
 
Landschaftsrechtliches Befreiungsverfahren 
Das Vorhaben soll auf einer Fläche realisiert werden, die sich im Geltungsbereich des Land-
schaftsplanes der Stadt Köln befindet. Dieser setzt für das Gebäude und den westlich an-
grenzenden Park den geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 „Parkrest von Haus Bel-
vedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf“ sowie die östlich an das 
Gebäude angrenzende Freifläche als Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel, 
Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ fest. 
Aufgrund entgegenstehender Verbote des Landschaftsplans der Stadt Köln bedarf das Vor-
haben einer landschaftsrechtlichen Befreiung nach § 67 (1) BNatSchG. 
 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Der seit Jahren nicht mehr genutzte Bahnhof Belvedere soll durch den geplanten Umbau 
und die Erweiterung einer neuen Nutzung zugeführt werden, damit einerseits der Erhalt des 
Bau- und Gartendenkmals gesichert und andererseits die Bahnhofsanlage der Öffentlichkeit 
zugängig gemacht werden kann. 
Eine Befreiung käme im vorliegenden Fall nur in Betracht, wenn die Befreiungsvorausset-
zungen gemäß § 67 (1) Ziffer 1 BNatSchG vorliegen. Hiernach kann die Befreiung nur ge-
währt werden, „wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, ein-
schließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig ist“. 
Eine öffentliche Nutzung ist aufgrund geänderter Gesetzesvorgaben, wie z.B. Brandschutz, 
Barrierefreiheit, etc. nur durch Um- und Erweiterungsmaßnahmen möglich. 
Die insbesondere diesem Vorhaben entgegenstehenden Verbotstastbestände des Land-
schaftsplanes der Stadt Köln, bauliche Anlagen zu errichten und Bäume, Sträucher und 
sonstige Pflanzen zu beschädigen, zielen jeweils vorrangig auf den Erhalt der Leistungsfä-
higkeit des Naturhaushaltes ab, hier speziell auf den Erhalt der Platanengruppe. 
Vor dem Hintergrund, dass Gutachteraussagen bestätigen (Anlagen 6, 7, 8), dass der Um-
bau des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes und die Errichtung des Erschließungstur-
mes unter Erhalt aller – auch der gebäudenahen Platanen - realisierbar ist und jegliche Er-
schließungsmaßnahmen eingriffsminimierend vorgesehen sind, wird das öffentliche Interes-
se am Erhalt sowie der öffentlichen Nutzung des Bau- und Gartendenkmals Bahnhof Bel-
vedere als höherrangig angesehen als die zu beachtenden Naturschutzbelange. 
 
 
Fehlende Zustimmung des Beirats:  
Dem Naturschutzbeirat wurde das Vorhaben in seiner Sitzung am 01.07.2019 vorgestellt. 
Im Verlauf der Diskussion zu diesem Vorhaben wurde thematisiert, dass  
 die Gartennutzung als auch der Bau der Pergola von dem vorliegenden Verfahren ab-
getrennt wird, 
 der Erschließungsweg nicht aus großformatigen Platten hergestellt werden soll, son-
dern als wassergebundene Wegedecke,

- 3 - 
 
/ 4 
 die Flächen zwischen Gebäude und Erschließungsweg nicht mit Rheinkies abgedeckt, 
sondern eingegrünt werden sollen, 
 auf die nördliche Wegeführung zum Schutz der Platanen verzichtet werden soll. 
Grundsätzlich stimmte der Beirat dem Umbau und der Erweiterung des denkmalgeschützten 
Bahnhofs Belvedere zu, sofern die o.g. Punkte geklärt und entsprechend berücksichtigt wer-
den (Anlage 2). 
Er benannte eine Arbeitsgruppe, die mit dem Mandat zur endgültigen Entscheidung ausge-
stattet wurde (Anlage 3). 
In der Arbeitsgruppe / dem Arbeitskreis (Beirats- AG) wurde eine weiter von den Platanen 
geführte rechtwinklige Wegführung vom Beiratsvorsitzenden als Alternativlösung einge-
bracht. Diese als auch die Planung gem. Beschlussvoralge wurde von der Beirats- AG abge-
lehnt und eine neue Planung mit geänderter Wegeführung (Beiratsvariante 2 – der Südweg 
wird näher an das Gebäude herangerückt, der Nordweg entfällt) beschlossen. 
Am Ende der Arbeitskreissitzung wurde der Architekt, der Landschaftsplaner, der Vorsitzen-
de des Fördervereins als auch die Verwaltung geladen, um den Vorschlag zu besprechen. 
Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Beiratsvariante 2 dem Behindertenbeauf-
tragten der Stadt Köln vorzulegen und prüfen zu lassen, ob diese den Belangen von Men-
schen mit Behinderung gerecht würde. 
Da keine abschließende Einigung erzielt wurde, wurde der Beschluss vertagt und es folgte 
eine zweite Arbeitskreissitzung. 
Mit Auflagen wurde in dieser Arbeitskreissitzung die Beiratsvariante 2 - geänderter Südweg, 
kein Nordweg und behindertengerechter Nebeneingang auf der Nordseite – mehrheitlich 
beschlossen (Anlage 3). 
Das Ergebnis des Beiratsbeschlusses wurde dem Vorhabenträger zur Zustimmung vorge-
legt. Dieser lehnet den Entwurf aus funktionalen, behindertengerechten, wirtschaftlichen und 
gestalterischen Gründen ab, wodurch die aus dem 1. Arbeitstreffen der Beirats- AG formu-
lierte Ablehnung zum Tragen kommt. 
 
 
Beteiligung des Ausschusses Umwelt und Grün 
Gemäß § 75 Abs. 1 LNatSchG NW kann der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ei-
ner beabsichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft 
des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder ein von ihr beauftragter Ausschuss - in der Stadt 
Köln ist dies der Ausschuss Umwelt und Grün - über den Widerspruch zu unterrichten ist. 
Hält der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die Untere Naturschutzbehörde 
die Befreiung versagen. Wird der Widerspruch für unberechtigt gehalten, hat die Höhere Na-
turschutzbehörde innerhalb von einer Frist von sechs Wochen darüber zu entscheiden. Lässt 
sie die Frist verstreichen, kann die Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt 
werden. 
 
 
Zustimmung der Höheren Naturschutzbehörde 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat den Widerspruch des Beirats der Unteren Natur-
schutzbehörde für unberechtigt gehalten(Anlagen 4, 5). Somit haben Sie gemäß §75 Ab.1 
LNatSchG NW über das Vorhaben zu entscheiden. 
Ich bitte Sie, das genannte Verfahren zu prüfen und mir Ihre Entscheidung mittzuteilen. 
 
 
Meinem Anschreiben habe ich die relevanten Schriftstücke des Originalvorgangs beigefügt.

- 4 - 
 
 
 
 
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Peschen 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Beschlussvorlage Befreiung Naturschutzbeirat 
Anlage 2: Auszug aus dem Beschlussprotokoll zur Beiratssitzung am 01.07.2019 
Anlage 3: Anlage zum Beschluss, Beiratssitzung 01.07.2019 
Anlage 4: Beschlussvorlage Widerspruchsverfahren Ausschuss Umwelt und Grün 
Anlage 5: Auszug aus dem Beschlussprotokoll zur Ausschusssitzung am 10.10.2019 
Anlage 6: Gutachten Dr. Heidger vom 20.02.2017 
Anlage 7: Mail von Herrn Dr. Heidger vom 23.07.2019 
Anlage 8: Mail von Herrn Dr. Heidger vom 30.07.2019 
 
2. Durchschrift:  Dezernat V ab:  
3. z. Vg.

Anlage 17_ Schreiben HNB

5023 Zeichen

BezirksregierungKöln
BezirksregierungKöln,50606KölnDatum:2&April2020
Seite1von2
StadtKöln
Umwelt-undVerbraucherschutzamtAktenzeichen:
HerrnKonradPeschen515-1-K-46/19
Willy-Brandt-Platz2
50679Köln
Auskunfterteilt:
CarmenSieber,RRin
carmensiebe@bezreg
koelnnrwde
Zimmer:K511
Telefon:(0221)147-3421
BeabsichtigteBefreiunggemäß§67Abs.1Satz1Nr.1BNatSchGFax:(0221)147-2879
vondenVerbotendesLandschaftsplansderStadtKölnfürden
UmbauunddieErweiterungdesBahnhofsBelvederezueineröf-Zeughausstral3e2-10,
fentlichenBegegnungsstätte50667Koln
hier:StellungnahmedesNABUStadtverbandKölne.V.vom15.3.20DBbisKölnHbf,
IhrSchreibenvom16.04.2020,IhrZeichen:571/13/4.3/201961U-Bahn3,4s16,18
bisAppellhofplatz
Anlage:-1-
Besuchereingang(Haupipforte):
Zeughausstr.8
SehrgeehrterHerrPeschen,TelefonischeSprechzeiten
mo.-do.:8:30-15:00Uhr
anbeiübersendeichIhnenmeinSchreibenandenNABUStadtverband
Besuchertag:
KölneV.zurKenntnisnahme.EinererneutenMitwirkungderanerkann-donnerstags8:30-15:00Uhr
tenNaturschutzvereinigungenbedarfesnicht.(weitereTerminenachVerein
barung)
IchdarfSiejedochbitten,ineinemgesondertenAntwortschreibenanLandeshaupikasseNRW:
denNABUdetaillierteraufdiekonkretaufgeworfenenFragestellungenLandesbankHessen-Thüringen
einzugehen.Insbesondere,IBAN:
DE59300500000001683515
-inwieweitdieBeratungsergebnissedesNaturschutzbeiratesundBIC:WELADEDDXXX
desAusschussesfürUmweltundGrünBerücksichtigungfinden,Zahlungsavisebi1teanzent
-obdiePläneimBauantragallePflanzen(z.B.Eiben)darstellen,ralebuchungsstelle@
brk-nrw-de
-warumderBauantragke}neVorgabenzurDachentwässerung,
keinBeleuchtungskonzeptfürdieAul3enanlageundkeinePläne
überdieParkgestaltungenthält,
-welcheVariantederWegeführunggeplantistundwiedieAusge-Hauptsitz:
staltungderFlächenzwischenWegundWintergartenerfolgt.07Koln
Fax:(0221)147-3185
Ichgehedavonaus,dassdievomNABUvorgebrachtenfachlichenBe-USt-ID-Nr.:DE812110859
langezur
poststelle@brk.nrw.de
-dunklenFarbwahlfürdasZugangsbauwerk,.w.bezreg-koeInnrwde

BezirksregierungKöln
Datum:28.April2020
-PersonenanzahlundHäufigkeitderVermietungdesArealsfürSeite2von2
Feste,
-geplantenWegeführungimTraufbereichderPlatanengruppe,
-möglichenWurzelkappungbeiderAusschachtungfürdasZu
gangsbauwerk
undmöglicheBelangeandereranerkannterNaturschutzvereinigungen,
dieimRahmenderStellungnahmefristbeiIhneneingegangensind,in
IhrerAbwägungbezüglicheinerEntscheidungzurBefreiungbehandelt
werden.
WiebereitsperEmailvom20.01.2020andasRechtsamtderStadtKöln
mitgeteilt,istnachdurchgeführterVerbandsbeteiligungundAbwägung
dievonIhnenbeabsichtigteBefreiungdemNaturschutzbeiratvorzule
gen.WennderBeiratderbeabsichtigtenBefreiungwidersprichtundder
AusschussfürUmweltundGründenWiderspruchfürunberechtigthält,
habeichinderSachezuentscheiden.
MitfreundlichenGrüßen
ImAuftrag
v
(v.Andrian-Werburg)
.

—
BezirksregierungKöln
BezirksregierungKöln,50606KölnDatum:28.April2020
Seite1von2
NABU
Stadtverband
Köln
e.V.
Herrn
Jakob
IRischAktenzeichen:
Luxemburger
Straße
29551.5-1-K-46/19
50939
Köln
Auskunfterteilt:
CarmenSieber,ARm
carmen.sieber@bezreg
koelnnrw.de
Zimmer:K511
Umbau
und
Erweiterung
des
denkmalgeschützten
Bahnhofs
BeI-Telefon:(0221)147-3421
vedere
zu
einer
öffentlichen
BegegnungsstätteFax:(0221)147-2879
Ihre
Eingabe
vom
15.03.2020zeughausstraße2-10,
50667Köln
Anlage:
-1-
DBbisKölnHbf.
U-Bahn345,16,18
bisAppellhofplatz
Sehr
geehrter
Herr
Risch,
Besuchereingang(Hauptpfode):
Zeughausstr.8
in
Bezug
auf
Ihre
o.g.
Eingabe
übersende
ich
Ihnen
die
Stellungnahme
der
unteren
Naturschutzbehörde
der
Stadt
Köln
vom
16.04.2020
undTelefonischeSprechzeiten:
mo.-do.:8:30-15:00Uhr
teile
nach
Prüfung
des
Sachverhalts
folgendes
mit:
Besuchertag:
Durch
Ubersendung
der
von
Ihnen
aufgeführten
Unterlagen
mit
Schrei-donnerslags:8.30-15:OOUhr
(weitereTerminenachVerein
ben
der
Stadt
Köln
vom
14.02.2020
wurde
die
Verbandsbeteiligung
ge-barung)
mäß
den
gesetzlichen
Anforderungen
nachgeholt.
LandeshauptkasseNRW:
LandesbankHessen-thüringen
Soweit
es
den
zeitlichen
Aspekt
der
Beteihgung
anbelangt,
kann
IhreIBAN:
Äußerung
noch
Einfluss
auf
die
zu
treffende
BefreiungsentscheidungD259300500000001683515
gewinnen
(vgl.
Schlacke,
in:
Schlacke,
BNatSchG
§
63
Pn.
52).
Inhalt-BIC:WELADEDDXXX
-Zahlungsavisebilleanzent
lich
wurde
Ihnen
Gelegenheit
zur
Außerung
auf
der
Grundlage
samtli-ralebuchungsstelle@
cher
für
die
naturschutzrechtliche
Beurteilung
wesentlicher
Unterlagenbrk.nrwde
gegeben.
Insbesondere
liegen
Ihnen
die
Unterlagen
zur
Eingriffs-
und
Ausgleichsbilanzierung
sowie
der
Bestands-
und
Konfliktplan
vor.
Be
züglich
der
aus
Ihrer
Sicht
bestehenden
Mängel
in
den
BauantragsunHauptsitz:
terlagen
habe
ich
die
untere
Naturschutzbehörde
gebeten,
detaillierterZeughausstr.2-1o,567Köln
auf
die
konkret
aufgeworfenen
Fragestellungen
einzugehen.Telefon:(0221)147-0
Eine
erneute
Verbandsbeteiligung
ist
im
Ergebnis
nicht
erforderlich.I.S59
poststelle@brk.nrw,de
wwwbezreg-koein.nrwde

Bezirksregierg
Köln
Ich
habe
der
unteren
Naturschutzbeh.
meine
Rechtsansicht
ent-
Seite
2
Von
2
sprechend
mitgeteilt
Datum
28.
Aprjj
2020
Mit
freundlichen
Grüßen
Im
Auftrag9e
‚
(v.
-J

Anlage 23_Schreiben Landesbüro.msg

3626 Zeichen

[Seite]
Pniewski, Ursula
Betreff: WG: Bahnhof Belvedere  - Umbau und Sanierung 
Von:  Landesbuero Naturschutz NRW [ mailto:info@lb-naturschutz-nrw.de ]  
Gesendet:  Montag, 15. Juni 2020 16:52 
An:  Bracke, Uwe  
Cc:  Weil, Simone  
Betreff:  Bahnhof Belvedere - Umbau und Sanierung 
Sehr geehrter Herr Bracke, 
vielen Dank für Ihre an Frau von Kampen gerichtete E-Mail vom 26.05.2020. Mir ist 
nicht ganz klar, auf welches Schreiben bzw. auf welche Einwände sich Ihre Anfrage 
bezieht, auch die von Ihnen angesprochenen Schreiben vom 05.05.2020 an Herrn Risch 
sowie an die Bezirksregierung sind hier nicht bekannt. Uns liegt lediglich Ihre 
Stellungnahme an die Bezirksregierung vom 16.04.2020 nebst Anlage, die Mitteilung der 
Bezirksregierung an Herrn Risch vom 28.04.2020 sowie Ihr Schreiben an Herrn Risch vom 
15.05.2020 vor. 
Im Hinblick auf die Beachtung der verfahrensrechtlichen Anforderungen der Beteiligung 
der Naturschutzverbände ist aus meiner Sicht Folgendes anzumerken: 
In Ihrer Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung gehen Sie zutreffend davon aus, 
dass den Naturschutzverbänden alle Unterlagen zu einem beteiligungspflichtigen 
Vorhaben zu übersenden sind, die auch der Naturschutzbehörde übermittelt werden. 
Hierzu zählen unzweifelhaft auch die Ausgleichsbilanzierung sowie der Bestands- und 
Konfliktplan. Ich deute Ihre weiteren Ausführungen gegenüber der Bezirksregierung so, 
dass diese Unterlagen auch tatsächlich den uns übermittelten Unterlagen beigefügt 
gewesen sein sollen. Dies kann ich nicht bestätigen. Soweit ich dies nachvollziehen 
kan n, waren tatsächlich alle Unterlagen, deren Fehlen Herr Risch im Namen des NABU NRW 
bemängelt hat, nicht Bestandteil des uns im Rahmen der Verbandsbeteiligung 
übermittelten Aktenvorgangs. 
Eine ordnungsgemäße Verbandsbeteiligung ist demnach bis heute nicht erfolgt. Ich bitte 
Sie daher um Überprüfung sowie Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Gelegenheit 
zur erneuten Stellungnahme. Entgegen der von Ihnen gegenüber der Bezirksregierung 
vertretenen Rechtsauffassung sind im derzeit laufenden Genehmigungsverfahren - über 
die unmittelbare Inanspruchnahme durch Baumaßnahmen hinaus - dabei auch die 
Auswirkungen des Vorhabens durch eine stark intensivierte Nutzung des das 
Bahnhofsgebäude umgebenden Parks zu betrachten. Diese Auswirkungen sind zwangsläufige 
Folge der zur Genehmigung anstehenden veränderten Nutzung des Bahnhofsgebäudes (und 
nicht erst der im dritten Bauabschnitt beabsichtigten weiteren baulichen Eingriffe in 
das Parkgelände). Dabei ist neben der Vereinbarkeit dieser Nutzung mit dem 
Gebietsschutz auch die Beachtung des Artenschutzrechts in den Blick zu nehmen. Die 
entsprechenden Unterlagen (u. a. die ASP) sind zum Gegenstand der Verbandsbeteiligung 
zu machen. 
Auch wenn der erste Bauabschnitt formell in einem gesonderten Genehmigungsverfahren 
behandelt wurde, bildet er doch gemeinsam mit dem nunmehr zur Genehmigung anstehenden 
zweiten Bauabschnitt ein einheitliches Vorhaben. Zu einer sachgerechten Beurteilung im 
Rahmen der Beteiligung der Naturschutzverbände sind daher auch die Unterlagen für den 
ersten Bauabschnitt erforderlich, um deren Nachreichung ich ebenfalls bitte. 
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen 
Axel Pottschmidt 
------------------------------------------------------------------------------ 
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW 
Ripshorster Str. 306 
46117 Oberhausen 
T 0208 880 59 -0 
F 0208 880 59 -29 
E info@lb-naturschutz-nrw.de  
I www.lb -naturschutz -nrw.de  
 
 
To: 
uwe.bracke@stadt-koeln.de  
Cc: Simone.Weil@STADT-KOELN.DE

Anlage 22_Ergebnisprotokoll Beirats-AG_15.6.20

2570 Zeichen

/ 2 
57 23.06.2020 
571/1 Frau Pniewski 
 24161 
 Ergebnisprotokoll Beirats - 
AG 15-06-2020_Bahnhof 
Belvedere.docx 
 
Ergebnisprotokoll  
aus der Sitzung der AG des  Naturschutzbeirates bei der Unteren 
Naturschutzbehörde zum TOP Bahnhof Belvedere vom 18.06.2020 
Teilnehmer Naturschutzbeirat: 
H. v. d. Stein 
Fr. Dr. Euler- Bertram 
H. Risch 
H. Woite 
Teilnehmer Verwaltung: 
Fr. Weil 
Fr. Pniewski 
 
3.3 Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhof Belvedere 
zu einer öffentlichen Begegnungsstätte, Belvederestr. in Köln-
Müngersdorf, LB 3.04 "Parkrest von Haus Belvedere und Gehölzbe-
stände an der Waldschule in Müngersdorf"; L11 Äußerer Grüngürtel, 
Nüssenberger Busch bis Müngersdorf", Bezirk 3  
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land-
schaftsplans (2057/2019) 
2. Sitzung der Arbeitsgruppe (AG) 
 
Im Rahmen der erneuten Beteiligung des Naturschutzbeirates traf sich die Arbeits-
gruppe (AG) ein zweites Mal mit Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde 
Von der AG wurden folgende Punkte angesprochen: 
 
 Zu der Frage, ob eine zu lange Genehmigungs- / Bauzeit fördergeldschädlich 
sei, wurde von Frau Pniewski mitgeteilt, dass auf Nachfrage beim Stadtkon-
servator dieser mitgeteilt habe, dass die Fördergeber in Bezug auf die Genehmi-
gungs- oder Bauzeiten als grundsätzlich kooperativ erlebt wurden. 
 
 Die Beirats-AG kann noch keine Entscheidung zum o.g. Vorhaben treffen, da 
weder die Wurzelschürfe bis zum heutigen Tag durchgeführt worden waren 
noch das Antwortschreiben des Landesbüros allen bekannt war.

- 2 - 
 
 
 Für den Beirat nach wie vor problematisch und zu klären sind: 
 
Die Beleuchtung: Diese soll nur als max. 1m hohen Stelen entlang des Weges 
und an den Wegplatten montiert werden, damit keine neuen Fundamente für 
die Laternen in den Wurzelbereich eingebracht werden. 
 
Die Dachentwässerung: Es sind konkrete Überlegungen, Planungen vorzule-
gen, die eine wurzelverträgliche Lösung vorsieht.  
 
Wurzelfunde bei der zweiten Schürfe: es ist zu klären, ob Herr Dr. Heidger der 
geplanten Schürfe mit Baggeraushub / Handschachtung zustimmt und Dr. 
Heidger bei ggf. erforderlichen Maßnahmen eingebunden wird. 
 
 Die Beirats-AG bittet um Zusendung des Antwortschreibens des L andesbüros 
In einem während des Treffens geführten Telefonates zwischen Herrn Risch und 
Herrn Pottschmidt vom Landesbüro stellte sich heraus, dass eine Klage der Verbän-
de gegen die Baugenehmigung wohl keine aufschiebende Wirkung hätte, außer es 
könnte eine gerichtliche Eilentscheidung herbeigeführt werden

Beratungsverlauf (1)

22.06.2020 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1786/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
17.06.2020
Erstellt
09.06.2020 12:04