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AFM/0028/2005

Sondernutzungen für die Außengastronomie

Anfrage in der BV Mitte 10.10.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 25.10.2005, TOP 8.2

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Anfrage Nr. AFM/0028/2005 
 
von Herrn Heß (UWG-MS) 
 
in der Bezirksvertretung Münster-Mitte 
 
vom 07.10.2005 
 
 
Einwohnern und Besuchern der Stadt Münster fällt immer wieder die deutliche Ausweitung 
der Außengastronomie im Vergleich zu den Vorjahren auf. Einer seits wird die Nutzung 
von städtischen Marketingpotentialen anerkannt, andererseits wird aber auch skeptisch 
auf die Stagnation der Haushaltseinkommen (Konsumverhalten) sowie auf 
Einschränkungen bisheriger bürgerschaftlicher Potentiale verwiesen. 
 
Vor diesem Hintergrund ergeben sich für den Bezirk Mitte die folgenden Fragen: 
 
1. Wie viele Quadratmeter waren 2004 für Freiluftgastronomie genehmigt? 
 
2. Wie viele Quadratmeter wurden 2005 (zusätzlich) genehmigt? 
 
3. Welcher konkrete Nutzen in EUR entsteht hieraus für di e städtischen Finanzen 
(alternativ: welcher Nutzen wird erwartet/ist prognostiziert)? 
  
4. Gibt es neben der nunmehr nur noch sehr eingeschränkt möglichen 
bürgerschaftlichen Nutzung des Klemensplatzes noch weitere Beispiele dafür, daß 
sich die Ausweitung von A ußengastronomie nachteilig auf zuvor bestehende 
Nutzungen auswirkt? 
  
5. Trifft es zu, daß in Zusammenhang mit der außengastronomischen Nutzung des 
Klemensplatzes seitens des Ordnungsamtes keine Genehmigungen mehr für 
Infostände auf dem Klemensplatz erteilt werden? 
 
 
UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT FÜR MÜNSTER - BV MITTE 
 
gez. Michael Heß 
 
Münster, den 7. Oktober 2005

Beratungsverlauf (1)

25.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 8.2 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
AFM/0028/2005
Typ
Anfrage in der BV Mitte
Datum
10.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37