AFM/0028/2005
Sondernutzungen für die Außengastronomie
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfragtext
1447 Zeichen
Anfrage Nr. AFM/0028/2005 von Herrn Heß (UWG-MS) in der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 07.10.2005 Einwohnern und Besuchern der Stadt Münster fällt immer wieder die deutliche Ausweitung der Außengastronomie im Vergleich zu den Vorjahren auf. Einer seits wird die Nutzung von städtischen Marketingpotentialen anerkannt, andererseits wird aber auch skeptisch auf die Stagnation der Haushaltseinkommen (Konsumverhalten) sowie auf Einschränkungen bisheriger bürgerschaftlicher Potentiale verwiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für den Bezirk Mitte die folgenden Fragen: 1. Wie viele Quadratmeter waren 2004 für Freiluftgastronomie genehmigt? 2. Wie viele Quadratmeter wurden 2005 (zusätzlich) genehmigt? 3. Welcher konkrete Nutzen in EUR entsteht hieraus für di e städtischen Finanzen (alternativ: welcher Nutzen wird erwartet/ist prognostiziert)? 4. Gibt es neben der nunmehr nur noch sehr eingeschränkt möglichen bürgerschaftlichen Nutzung des Klemensplatzes noch weitere Beispiele dafür, daß sich die Ausweitung von A ußengastronomie nachteilig auf zuvor bestehende Nutzungen auswirkt? 5. Trifft es zu, daß in Zusammenhang mit der außengastronomischen Nutzung des Klemensplatzes seitens des Ordnungsamtes keine Genehmigungen mehr für Infostände auf dem Klemensplatz erteilt werden? UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT FÜR MÜNSTER - BV MITTE gez. Michael Heß Münster, den 7. Oktober 2005
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- AFM/0028/2005
- Typ
- Anfrage in der BV Mitte
- Datum
- 10.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37