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0152/2026

Schulrechtliche Änderung der Kapazität der GHS Bilderstöckchen, Reutlinger Str. 49, 50739 Köln-Bilderstöckchen, von 3,5 auf 2 Züge ab Sj. 2027/2028

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.04.2026

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Anlage 2 Stellungnahme Schulkonferenz anonymisiert

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Stellungnahme Schulkonferenz anonymisiert

1841 Zeichen

GHS
* B12'Y
BiLPeRI^TdCKICHElV
GHS Bilderstöckchen Reutlinger Straße 49 50739 Köln Hauptschule - Sekundarstufe I
Reutlinger Str. 49
50739 Köln
Frau
Mona El-Yassir
Dezernat Bildung, Jugend und Sport
Stabstelle
Schulleitung
Raum: A010
Tel.:
Fax:
0221 3375924-0
0221 3375924-30
E-Mail: ghs_bilderstoeckchen@ 
stadt-koeln.de
Ihr Schreiben Unser Zeichen Datum
02-5/917 25.03.2026
Stellungnahme der Schulkonferenz der GHS Bilderstöckchen zur geplanten 
Zügigkeitsreduzierung zum Schuljahr 2027 / 2028
Sehr geehrte Frau El - Yassir, 
in Ihrer Mail vom 20.02.2026 machten Sie mich auf das Recht der Schulkonferenz 
aufmerksam, im Rahmen der geplanten Zügigkeitsreduzierung auf zwei Züge an der GHS 
Bilderstöckchen zum Schuljahr 2027/2028, eine Stellungnahme abzugeben.
Am Mittwoch, 18.03.2026 tagte die Schulkonferenz und Sie haben sich freundlicherweise 
dazu bereit erklärt das Anliegen der Schulträgerin dort zu erläutern.
Die von Ihnen präsentierten Zahlen machten der Schulkonferenz das Anliegen aus Sicht der 
Stadt erklärbar. Das geplante Vorhaben der Zügigkeitsreduzierung unserer Schule erscheint 
hinsichtlich der Schülerzahlen der letzten Schuljahre nachvollziehbar.
Der Schulkonferenz ist bewusst, dass es sich erstmal um einen rein formellen Akt handelt, 
machte aber auch deutlich, dass die Folgen der Zügigkeitsreduzierung zum jetzigen 
Zeitpunkt für die Zukunft nicht abzusehen sind und hofft, dass der GHS Bilderstöckchen 
keine Nachteile z.B. in Bezug auf den Standort oder ggf. einer Unumkehrbarkeit der 
Zügigkeit entstehen.
Jeden zur Zügigkeit gefassten Entschluss auf städtischer Ebene wird die GHS 
Bilderstöckchen zur Kenntnis nehmen.
Mit frejancHi len Grü lÄfstädtKöln ÄH I ____ _ __' ’ u
GHS Bilderstöckchen
Andrea Knossalla 
Schulleitung
Ä Hauptschule - Sekundarstufe I
Reutlinger SU. 49
50739 Köln
Tel: 0221 3 37 59 24-0

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

759 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
Die Schulkonferenz der betroffenen Schule wird gemäß § 76 SchulG NRW beteiligt und um 
Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme hängt an.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Rat

7945 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0152/2026 
Freigabedatum 
 07.04.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Änderung der Kapazität der GHS Bilderstöckchen, Reutlinger Straße 
49, 50739 Köln-Bilderstöckchen, von 3,5  auf 2 Züge ab Sj. 2027/2028  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GHS Bilderstöckchen, Reutlinger 
Straße 49, 50739 Köln-Bilderstöckchen, Schulnummer 140867, gemäß § 81 Abs. 2 Schul-
gesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2027/2028 von 3,5 auf 2 Züge zu reduzieren. Die 
Zügigkeitsreduzierung soll ab dem Schuljahr 2027/2028 für alle Jahrgänge der Schule gel-
ten, die Klassenzahl darf durch Aufnahmen von Schüler*innen nicht über zwei Züge hin-
aus gehen. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei 
der Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der 
geänderten Zügigkeit zu stellen. 
  
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 
1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches In-
teresse) anzuordnen. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026 
Rat 12.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
(1) Hintergrund 
 
Die Gemeinschaftshauptschule Bilderstöckchen, Reutlinger Straße 49 in 50739 Köln-Bilderstö-
ckchen, Schulnummer 140867, verfügt über eine Kapazität von 3,5 Zügen und damit jährlich 
wechselnd über 72-96 Schulplätze in den Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert.  
Dem Bestand von 72 bzw. 96 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2025/26 eine 
Nachfrage von 28 Aufnahmen von Nippeser Kindern an Hauptschulen stadtw eit gegenüber. 
Auch in den Jahren zuvor lagen die Anmeldezahlen deutlich unter den verfügbaren Kapazitäten 
der Schule: 
 
Jahrgang
2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25
20 / Klassenstufe 5 23 16 25 25 19 19
21 / Klassenstufe 6 83 71 54 44 64 55
30 / Klassenstufe 7 59 48 42 38 60 58
31 / Klassenstufe 8 68 50 52 51 37 38
32 / Klassenstufe 9 75 64 51 70 53 49
33 / Klassenstufe 10 43 49 37 31 39 32
Summe 351 298 261 259 272 251
Schuljahr
Gemeinschaftshauptschule Bilderstöckchen (GHS)
 
 
Die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) vom 
18.03.2005 sieht unter § 6 „Klassenbildungswerte“ an Hauptschulen einen Klassenfrequenz-
richtwert von 24 vor, wobei eine Bandbreite von 18 bis 30 Schüler*innen pro Klasse möglich ist. 
 
Da schulentwicklungsplanerisch in Zukunft nicht mit steigenden Bedarfen in den Eingangsklas-
sen und in den höheren Jahrgängen der GHS Bilderstöckchen zu rechnen ist, soll die Zügigkeit 
der Hauptschule auf zwei Züge in allen Jahrgängen reduziert werden. 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
 
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für den Stadtbezirk Nippes legte nahe, dass nur 2% 
der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule 
unmittelbar bevorstand, die Schulform Hauptschule wählen würden.  
Die realen Anmeldequoten sowie die antizipierte Nachfrage nach der Schulform Hauptschule 
im Stadtbezirk Nippes stimmten in den letzten Schuljahren nahezu überein. 
 
Die Schulentwicklungsplanung legt für die Prognosen bis 2035 dementsprechend weiterhin zu-
grunde, dass 2% der 10-Jährigen in Nippes auch in den kommenden Jahren eine Hauptschule 
wählen würden. Auf Basis dieser Annahme und der kleinräumigen städtischen Bevölkerungs-
vorausberechnung 2025 wäre dann in den kommenden Jahren mit folgenden maximalen Schü-
lerzahlen aus Nippes in den Eingangsklassen an Hauptschulen zu rechnen: 
 
Max 
Ø 24
Anteil 
Schulform 
SuS
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
Bedarf 2% 21 19 20 20 19 20 18 17 17 17
 
  
Das entspricht einem Bedarf von einem Zug. Anhand der faktischen Schüler*innenzahlen der 
letzten Jahre an der Hauptschule Reutlinger Straße kann zum jetzigen Zeitpunkt nachgewiesen

3 
werden, dass die Schule ab dem 7. Jahrgang 2-zügig belegt wird. Da absehbar künftig lediglich 
mit einer Eingangsklasse und wenigen Schulformwechsler*innen ab dem 7. Jahrgang zu rech-
nen ist, wird eine Zügigkeitsreduzierung der Gemeinschaftshauptschule Bilderstöckchen über 
alle Jahrgänge hinweg auf zwei Züge zum Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. 
 
(3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation 
 
Der Schulstandort Reutlinger Straße verfügt über deutlich höhere Raumkapazitäten, als von der 
GHS Bilderstöckchen anhand ihrer faktischen Schülerzahl benötigt werden.  
Die Verwaltung prüft aktuell, wie das Hauptschulangebot in den Stadtbezirken Nippes und Eh-
renfeld gebündelt werden kann, um eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Nutzung vorhan-
dener städtischer Schulstandorte zu befördern. 
 
Bei einer anzunehmenden durchgängigen Zweizügigkeit der GHS Bilderstöckchen wäre der 
Schulstandort an der Overbeckstraße in Köln-Neuehrenfeld eine neue Standortoption für die 
Hauptschule, sobald dieser für eine Folgenutzung zur Verfügung steht. 
Nach einem Umzug dorthin könnten dann weitere bedarfsgerechte Nutzungen für den Schul-
standort Reutlinger Straße erfolgen, die nach Festlegung eines verbindlichen Realisierungszeit-
raums finalisiert und gesondert kommuniziert werden. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenz 
 
Die Stellungnahme der Schulkonferenz der Gemeinschaftshauptschule Bilderstöckchen liegt 
vor (s. Anhang). 
 
(5) Personalkosten 
 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit verbun-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversor-
gung. Da der Stellenbedarf des Schulsekretariates der GHS Bilderstöckchen bereits aktuell 
durch die Grundversorgung sichergestellt wird, ändert sich der künftige Bedarf nicht. Die Zügig-
keitsreduzierung löst somit keine Einsparung aus. Es bleibt bei dem festgelegten bestehenden 
Stellenbedarf. 
 
Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeister*innenstellen ist die tarifliche Reinigungs-
fläche. Diese verändert sich durch die schulrechtliche Änderung nicht, somit bleibt die Bewer-
tung der Stelle unverändert. 
 
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
 
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Hauptschule verzichtet die Stadt Köln in die-
sem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitsreduzierung der GHS Bilderstöck-
chen zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen A ufwand für die 
Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen

4 
liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2027/2028 Klarheit über 
das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige 
Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentli-
ches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Stellungnahme der Schulkonferenz der GHS Bilderstöckchen

Beratungsverlauf (3)

27.04.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.05.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV)

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.05.2026 Rat
TOP 10.6 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0152/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.04.2026
Erstellt
16.01.2026 12:10