0152/2026
Schulrechtliche Änderung der Kapazität der GHS Bilderstöckchen, Reutlinger Str. 49, 50739 Köln-Bilderstöckchen, von 3,5 auf 2 Züge ab Sj. 2027/2028
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Anlage 2 Stellungnahme Schulkonferenz anonymisiert
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GHS * B12'Y BiLPeRI^TdCKICHElV GHS Bilderstöckchen Reutlinger Straße 49 50739 Köln Hauptschule - Sekundarstufe I Reutlinger Str. 49 50739 Köln Frau Mona El-Yassir Dezernat Bildung, Jugend und Sport Stabstelle Schulleitung Raum: A010 Tel.: Fax: 0221 3375924-0 0221 3375924-30 E-Mail: ghs_bilderstoeckchen@ stadt-koeln.de Ihr Schreiben Unser Zeichen Datum 02-5/917 25.03.2026 Stellungnahme der Schulkonferenz der GHS Bilderstöckchen zur geplanten Zügigkeitsreduzierung zum Schuljahr 2027 / 2028 Sehr geehrte Frau El - Yassir, in Ihrer Mail vom 20.02.2026 machten Sie mich auf das Recht der Schulkonferenz aufmerksam, im Rahmen der geplanten Zügigkeitsreduzierung auf zwei Züge an der GHS Bilderstöckchen zum Schuljahr 2027/2028, eine Stellungnahme abzugeben. Am Mittwoch, 18.03.2026 tagte die Schulkonferenz und Sie haben sich freundlicherweise dazu bereit erklärt das Anliegen der Schulträgerin dort zu erläutern. Die von Ihnen präsentierten Zahlen machten der Schulkonferenz das Anliegen aus Sicht der Stadt erklärbar. Das geplante Vorhaben der Zügigkeitsreduzierung unserer Schule erscheint hinsichtlich der Schülerzahlen der letzten Schuljahre nachvollziehbar. Der Schulkonferenz ist bewusst, dass es sich erstmal um einen rein formellen Akt handelt, machte aber auch deutlich, dass die Folgen der Zügigkeitsreduzierung zum jetzigen Zeitpunkt für die Zukunft nicht abzusehen sind und hofft, dass der GHS Bilderstöckchen keine Nachteile z.B. in Bezug auf den Standort oder ggf. einer Unumkehrbarkeit der Zügigkeit entstehen. Jeden zur Zügigkeit gefassten Entschluss auf städtischer Ebene wird die GHS Bilderstöckchen zur Kenntnis nehmen. Mit frejancHi len Grü lÄfstädtKöln ÄH I ____ _ __' ’ u GHS Bilderstöckchen Andrea Knossalla Schulleitung Ä Hauptschule - Sekundarstufe I Reutlinger SU. 49 50739 Köln Tel: 0221 3 37 59 24-0
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? Die Schulkonferenz der betroffenen Schule wird gemäß § 76 SchulG NRW beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme hängt an. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0152/2026 Freigabedatum 07.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Änderung der Kapazität der GHS Bilderstöckchen, Reutlinger Straße 49, 50739 Köln-Bilderstöckchen, von 3,5 auf 2 Züge ab Sj. 2027/2028 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GHS Bilderstöckchen, Reutlinger Straße 49, 50739 Köln-Bilderstöckchen, Schulnummer 140867, gemäß § 81 Abs. 2 Schul- gesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2027/2028 von 3,5 auf 2 Züge zu reduzieren. Die Zügigkeitsreduzierung soll ab dem Schuljahr 2027/2028 für alle Jahrgänge der Schule gel- ten, die Klassenzahl darf durch Aufnahmen von Schüler*innen nicht über zwei Züge hin- aus gehen. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der geänderten Zügigkeit zu stellen. 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches In- teresse) anzuordnen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026 Rat 12.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung (1) Hintergrund Die Gemeinschaftshauptschule Bilderstöckchen, Reutlinger Straße 49 in 50739 Köln-Bilderstö- ckchen, Schulnummer 140867, verfügt über eine Kapazität von 3,5 Zügen und damit jährlich wechselnd über 72-96 Schulplätze in den Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Dem Bestand von 72 bzw. 96 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2025/26 eine Nachfrage von 28 Aufnahmen von Nippeser Kindern an Hauptschulen stadtw eit gegenüber. Auch in den Jahren zuvor lagen die Anmeldezahlen deutlich unter den verfügbaren Kapazitäten der Schule: Jahrgang 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 20 / Klassenstufe 5 23 16 25 25 19 19 21 / Klassenstufe 6 83 71 54 44 64 55 30 / Klassenstufe 7 59 48 42 38 60 58 31 / Klassenstufe 8 68 50 52 51 37 38 32 / Klassenstufe 9 75 64 51 70 53 49 33 / Klassenstufe 10 43 49 37 31 39 32 Summe 351 298 261 259 272 251 Schuljahr Gemeinschaftshauptschule Bilderstöckchen (GHS) Die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) vom 18.03.2005 sieht unter § 6 „Klassenbildungswerte“ an Hauptschulen einen Klassenfrequenz- richtwert von 24 vor, wobei eine Bandbreite von 18 bis 30 Schüler*innen pro Klasse möglich ist. Da schulentwicklungsplanerisch in Zukunft nicht mit steigenden Bedarfen in den Eingangsklas- sen und in den höheren Jahrgängen der GHS Bilderstöckchen zu rechnen ist, soll die Zügigkeit der Hauptschule auf zwei Züge in allen Jahrgängen reduziert werden. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für den Stadtbezirk Nippes legte nahe, dass nur 2% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule unmittelbar bevorstand, die Schulform Hauptschule wählen würden. Die realen Anmeldequoten sowie die antizipierte Nachfrage nach der Schulform Hauptschule im Stadtbezirk Nippes stimmten in den letzten Schuljahren nahezu überein. Die Schulentwicklungsplanung legt für die Prognosen bis 2035 dementsprechend weiterhin zu- grunde, dass 2% der 10-Jährigen in Nippes auch in den kommenden Jahren eine Hauptschule wählen würden. Auf Basis dieser Annahme und der kleinräumigen städtischen Bevölkerungs- vorausberechnung 2025 wäre dann in den kommenden Jahren mit folgenden maximalen Schü- lerzahlen aus Nippes in den Eingangsklassen an Hauptschulen zu rechnen: Max Ø 24 Anteil Schulform SuS 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Bedarf 2% 21 19 20 20 19 20 18 17 17 17 Das entspricht einem Bedarf von einem Zug. Anhand der faktischen Schüler*innenzahlen der letzten Jahre an der Hauptschule Reutlinger Straße kann zum jetzigen Zeitpunkt nachgewiesen 3 werden, dass die Schule ab dem 7. Jahrgang 2-zügig belegt wird. Da absehbar künftig lediglich mit einer Eingangsklasse und wenigen Schulformwechsler*innen ab dem 7. Jahrgang zu rech- nen ist, wird eine Zügigkeitsreduzierung der Gemeinschaftshauptschule Bilderstöckchen über alle Jahrgänge hinweg auf zwei Züge zum Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. (3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation Der Schulstandort Reutlinger Straße verfügt über deutlich höhere Raumkapazitäten, als von der GHS Bilderstöckchen anhand ihrer faktischen Schülerzahl benötigt werden. Die Verwaltung prüft aktuell, wie das Hauptschulangebot in den Stadtbezirken Nippes und Eh- renfeld gebündelt werden kann, um eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Nutzung vorhan- dener städtischer Schulstandorte zu befördern. Bei einer anzunehmenden durchgängigen Zweizügigkeit der GHS Bilderstöckchen wäre der Schulstandort an der Overbeckstraße in Köln-Neuehrenfeld eine neue Standortoption für die Hauptschule, sobald dieser für eine Folgenutzung zur Verfügung steht. Nach einem Umzug dorthin könnten dann weitere bedarfsgerechte Nutzungen für den Schul- standort Reutlinger Straße erfolgen, die nach Festlegung eines verbindlichen Realisierungszeit- raums finalisiert und gesondert kommuniziert werden. (4) Beteiligung der Schulkonferenz Die Stellungnahme der Schulkonferenz der Gemeinschaftshauptschule Bilderstöckchen liegt vor (s. Anhang). (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit verbun- denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversor- gung. Da der Stellenbedarf des Schulsekretariates der GHS Bilderstöckchen bereits aktuell durch die Grundversorgung sichergestellt wird, ändert sich der künftige Bedarf nicht. Die Zügig- keitsreduzierung löst somit keine Einsparung aus. Es bleibt bei dem festgelegten bestehenden Stellenbedarf. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeister*innenstellen ist die tarifliche Reinigungs- fläche. Diese verändert sich durch die schulrechtliche Änderung nicht, somit bleibt die Bewer- tung der Stelle unverändert. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Hauptschule verzichtet die Stadt Köln in die- sem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitsreduzierung der GHS Bilderstöck- chen zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen A ufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen 4 liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2027/2028 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentli- ches Interesse) anzuordnen. Anlagen Anlage 1 - Stellungnahme der Schulkonferenz der GHS Bilderstöckchen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0152/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.04.2026
- Erstellt
- 16.01.2026 12:10