0465/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Deutsch, FDP-Fraktion, aus der Sitzung des Kunst- und Kulturausschusses am 04.02.2025, betreffend das Steinmosaik von Joseph Fassbender.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2175 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 18.02.2025 0465/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 25.03.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Deutsch, FDP-Fraktion, aus der Sitzung des Kunst- und Kulturausschuss am 04.02.2025, betreffend das Steinmosaik von Joseph Fassbender. Ursprünglich war der Steinteppich von Joseph Fassbender kein städtisches Kunstwerk, son- dern gehörte dem Westdeutschen Rundfunk (WDR). Das Faßbender-Kunstwerk allerdings wurde durch Intervention des Kunstbeirates seinerzeit vor der Vernichtung gerettet und einge- lagert. Dies ist der momentane Sachstand zum Verbleib des Fassbender-Mosaikes vom Hans-Hart- mann-Platz: Der WDR hat das Mosaik im Jahre 2011 im Rahmen der Baumaßnahme auf dem Platz photogrammetrisch erfassen und aufnehmen lassen. Die Steine wurden in Big Packs, große Kunststoffsäcke, verpackt und von der Stadt Köln auf den Bauhof von 67 (Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen) am „Grauen Stein“ verbracht. Eine Nachfrage dort erbrachte, dass die Big Packs zum Teil durch die Witterung und Wetterverhältnisse beschädigt wurden. Der Josef-Haubrich-Hof wurde seinerzeit als Ersatzstandort erkoren, weil er einerseits auf Grund seiner Größe geeignet ist und andererseits eine stadträumliche Situation bietet, in der man das Mosaik von oben sieht – und erst dann kann man das Kunstwerk erfassen. Andere Standorte wurden nicht benannt oder geprüft. Man erwartete, dass das Haus der Architektur (HdA) seine provisorische Unterkunft dort deut- lich früher würde aufgegeben haben. Mithin kam eine Rekonstruktion bislang nicht in Frage. Es ist im Übrigen auch eine Frage der Mittel, denn die Wiedereinbringung des Steinteppichs erfordert beachtliche Aufwendungen, die vorausschauend im Haushaltsplan vorgemerkt sein sollten – das geht natürlich erst, wenn ein vorgesehener Ort belastbar für dieses Projekt der Kunst im öffentlichen Raum frei geworden ist und die Politik, sowie die Verwaltungsspitze ei- nem solchen Unterfangen die nötige Priorität und Unterstützung zuordnet. Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0465/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 18.02.2025
- Erstellt
- 10.02.2025 12:37