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1981/2023

Planungsbeschluss zum Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor„ in der Gernsheimer Straße 22 in Köln-Ostheim

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 19.07.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 24.08.2023, TOP 8.1.5

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

9214 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/514 
 
Vorlagen-Nummer 
 1981/2023 
Freigabedatum 
11.07.2023  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Planungsbeschluss zum Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor„ in der 
Gernsheimer Straße 22 in Köln-Ostheim im Zuge der Umsetzung des Integrierten 
Handlungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück„ als Bestandteil des 
Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 
TOP 8.1.5 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Beschlussvorlage 1981/2023 erreicht die Bezirksvertretung 8 verfristet.  
Die Bezirksvertretung Kalk, beschließt die Vorlage per Dringlichkeitsentscheidung. Die Notwe-
nigkeit liegt vor, da vor dem 24.08.2023 keine reguläre Sitzung mehr terminiert ist. 
 
Die Notwendigkeit dieser Vorgehensweise wird wie folgt begründet: 
 
Für die Bereitstellung von Fördermitteln in 2024 ist es erforderlich, dass der Förderantrag für 
die Zuwendungen von Land und Bund bis spätestens zum 30.09.2024 gestellt wird. Ein wesent-
licher Bestandteil dieses Antrags ist der Nachweis eines vorangeschrittenen Projektstands, wel-
cher mit der Erbringung der Planungsleistungen nach HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschließ-
lich 3, erbracht werden soll. Um diese Leistungen ausschreiben zu können, ist die Einholung 
eines Planungsbeschlusses notwendig. Andernfalls kann der Antrag auf Förderung nicht mehr 
fristgerecht gestellt werden. Dies würde die Finanzierung des Neubaus der Jugendeinrichtung 
im Gesamten gefährden. 
 
Als Grund für die Verfristung ist anzuführen, dass die verspäteten Ergebnisse einer vorgeschal-
teten Machbarkeitsstudie die Erstellung der Beschlussvorlage und das Mitzeichnungsverfahren 
verzögert haben. Um dennoch den geplanten Förderantrag stellen zu können ist eine zeitnahe 
Entscheidung, mit dem Ziel, das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen zu beginnen, zu 
empfehlen. 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des mit Ratsbe-
schluss vom 06.05.2021(Vorlage Nr. 3704/2020) fortgeschriebenem Integrierten Stadtentwick-
lungskonzept (ISEK) für den Sozialraum “Ostheim und Neubrück“ des Programms „Starke Ve-
edel – Starkes Köln“, mit der Ausschreibung von Planungsleistungen bis einschließlich der 
Leistungsphase 6 HOAI zum Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“ in der Gernshei-
mer Straße in Köln Ostheim mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von rd. 115.000 €

2 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
11.07.2023  zugestimmt  Gez. Greven-Thürmer 
BBM SPD-Fraktion 
 Gez. Müller 
CDU-Fraktion

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   115.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja siehe 
Abschnitt Kosten und Finanzierung      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Derzeitige Situation: 
Die Jugendeinrichtung “Am Wunschtor“, welche vom Verein Veedel e.V. betrieben wird, befin-
det sich in der Gernsheimer Strasse 22 auf städtischem Grund und Boden in Köln Ostheim, 
Flur 15, Flurstück 101/1. 
Der Veedel e.V. nutzt für seine Jugendeinrichtung eine Wohnung von ca. 75 m² im Haus 
Gernsheimer Straße 12 als Büro und Gruppenraum. Darüber hinaus dient ein Container (Flur-
stück 101/1) von ca. 65 m² dem offenen Angebot und wird für Gruppenarbeiten genutzt. 
Der bauliche Zustand des auf einem städtischen Grundstück aufstehenden Containers, der 
aus zwei ehemaligen Pausencontainern aus den 60er Jahren besteht, ist so schlecht, dass 
nur ein Abriss bzw. Neubau eines soliden Hauses den heutigen und zukünftigen Ansprüchen 
an effizientes und nachhaltiges Bauen genügt. Weder die Wärme- noch die Schallisolierung 
lassen den Fortbestand der bestehenden Einrichtung sinnvoll erscheinen.

4 
 
Neben der Wohnung und den überalterten Containern steht dem Trägerverein ein Nebenge-
bäude mit ca. 26 m² als Lager (Flurstück 101/3) und ein kleines Außengelände mit ca. 540 m² 
für die Jugendarbeit zur Verfügung. Im nahen Umkreis gibt es keinerlei alternative Möglichkeit, 
um Offene Kinder-und Jugendarbeit durchzuführen. 
Das neu erstellte und mit der Jugendverwaltung abgestimmte Raumkonzept sieht für die Ju-
gendarbeit in der Gernsheimer Str. in Köln-Ostheim einen Raumbedarf von ca. 350 m² vor. 
Zusätzlich ist es unabdingbar, ein gestaltbares Außengelände für die Angebote der Offenen 
Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Hier können die zukünftigen Besucher*in-
nen mit bewegungsorientierten oder auch kreativ bzw. künstlerischen Angeboten besonders 
zu Nachhaltigkeitsthemen bedarfsgerechte informelle Bildung erfahren. 
 
Planung: 
 
Zur Sicherung und Verbesserung des pädagogischen Auftrags soll eine räumliche Erweite-
rung des Jugendangebotes beitragen. 
Vorgesehen ist der Abriss des vorhandenen Containers inkl. Nebengebäude und der Neubau 
einer Jugendeinrichtung auf dem städtischen Grundstück. 
 
Eine Sanierung des bestehenden Gebäudes/Containers ist nicht möglich und wäre unwirt-
schaftlich. 
 
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits erarbeitet, dass der zu errichtende zwei-
geschossige Neubau eine Nettoraumfläche von ca. 326 m² beinhaltet. 
Diese räumliche Erweiterung der Jugendeinrichtung würde zur Qualifizierung des Angebotes 
für Kinder und Jugendliche vor Ort beitragen. 
 
Der Neubau wird nach den aktuellen Vorgaben des GEG (Gebäudeenergiegesetz) geplant. 
Im Rahmen des Klimaschutzes ist ein Holzbau mit Dachbegrünung und der Einbau einer Wär-
mepumpe sowie einer Photovoltaikanlage vorgesehen. Die Vorgaben der Barrierefreiheit wer-
den berücksichtigt. 
 
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit wird in einem partizipativen Verfahren mit den Kindern und 
Jugendlichen im Stadtteil durchgeführt. 
 
Der Neubau der Jugendeinrichtung ist Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für 
„Ostheim und Neubrück“. 
Nach Vorliegen der Ergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 3 ist vorgesehen, einen Förderan-
trag zum Stadtentwicklungsprogramm (STEP) 2025 zu stellen, um entsprechende Städtebau-
fördermittel generieren zu können. Dabei wird berücksichtigt, dass die Weiterplanung ab Leis-
tungsphase 7 förderschädlich ist und erst nach Bewilligung erbracht werden darf.  
 
Parallel zu dem Förderantrag wird der Baubeschluss – unter dem Vorbehalt der Bewilligung 
der Städtebaufördermittel – zur Umsetzung des Projektes bei den politischen Gremien der 
Stadt Köln eingeholt.  
 
Kosten und Finanzierung : 
 
In einer ersten Kostenschätzung zum Neubau der Jugendeinrichtung wird von Gesamtkosten 
in Höhe von rd. 1,9 Mio. € brutto ausgegangen. 
Für die Erbringung der Grundlagenermittlung, der Machbarkeitsstudie sowie die direkte Beauf-
tragung der Leistungsphasen 1-6 werden 115.000,00 € kalkuliert.  
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen insgesamt Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 
1.772.850 € (in 2023 50.000,00 €, in 2024 50.000 € sowie in 2025 1.672.850 €) im Teilfinanz-
plan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwick-
lung, in der Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen bei Finanzstelle 1502-
0902-8-1016 Starke Veedel – JE Gernsheimer Straße und Finanzposition 1502.578.5200.7

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Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen zur Verfügung.  
Die restlichen in 2024 benötigten investiven Mittel i. H. v. 15.000 € stehen im HPL 2023/2024 
im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - 
Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen zur Verfü-
gung. 
Die zur Maßnahmenfinanzierung ab dem Haushalt 2025 ff. benötigten zusätzlichen Auszah-
lungsermächtigungen i. H. v. 112.150,00 € werden vom Dezernat für Stadtentwicklung, Wirt-
schaft, Digitalisierung und Regionales im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung 
und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 08 – Auszah-
lungen für Tiefbaumaßnahmen, ggfs. durch Umschichtungen, vorgesehen. 
Es ist beabsichtigt, für die Maßnahme Städtebaufördermittel zum STEP 2025 zu beantragen. 
Die Refinanzierung steht unter dem Vorbehalt der späteren Bewilligung der Gesamtmaß-
nahme mit derzeit kalkulierten Gesamtkosten von geschätzten rd. 1,9 Mio. € brutto.

Beratungsverlauf (1)

24.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Gernsheimer Straße 22
  • Straße 22
  • Straße 12

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Details

Aktenzeichen
1981/2023
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.07.2023
Erstellt
14.06.2023 09:17