1981/2023
Planungsbeschluss zum Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor„ in der Gernsheimer Straße 22 in Köln-Ostheim
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle IV/51/514 Vorlagen-Nummer 1981/2023 Freigabedatum 11.07.2023 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Planungsbeschluss zum Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor„ in der Gernsheimer Straße 22 in Köln-Ostheim im Zuge der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück„ als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 TOP 8.1.5 Begründung für die Dringlichkeit: Die Beschlussvorlage 1981/2023 erreicht die Bezirksvertretung 8 verfristet. Die Bezirksvertretung Kalk, beschließt die Vorlage per Dringlichkeitsentscheidung. Die Notwe- nigkeit liegt vor, da vor dem 24.08.2023 keine reguläre Sitzung mehr terminiert ist. Die Notwendigkeit dieser Vorgehensweise wird wie folgt begründet: Für die Bereitstellung von Fördermitteln in 2024 ist es erforderlich, dass der Förderantrag für die Zuwendungen von Land und Bund bis spätestens zum 30.09.2024 gestellt wird. Ein wesent- licher Bestandteil dieses Antrags ist der Nachweis eines vorangeschrittenen Projektstands, wel- cher mit der Erbringung der Planungsleistungen nach HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschließ- lich 3, erbracht werden soll. Um diese Leistungen ausschreiben zu können, ist die Einholung eines Planungsbeschlusses notwendig. Andernfalls kann der Antrag auf Förderung nicht mehr fristgerecht gestellt werden. Dies würde die Finanzierung des Neubaus der Jugendeinrichtung im Gesamten gefährden. Als Grund für die Verfristung ist anzuführen, dass die verspäteten Ergebnisse einer vorgeschal- teten Machbarkeitsstudie die Erstellung der Beschlussvorlage und das Mitzeichnungsverfahren verzögert haben. Um dennoch den geplanten Förderantrag stellen zu können ist eine zeitnahe Entscheidung, mit dem Ziel, das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen zu beginnen, zu empfehlen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des mit Ratsbe- schluss vom 06.05.2021(Vorlage Nr. 3704/2020) fortgeschriebenem Integrierten Stadtentwick- lungskonzept (ISEK) für den Sozialraum “Ostheim und Neubrück“ des Programms „Starke Ve- edel – Starkes Köln“, mit der Ausschreibung von Planungsleistungen bis einschließlich der Leistungsphase 6 HOAI zum Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“ in der Gernshei- mer Straße in Köln Ostheim mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von rd. 115.000 € 2 Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 11.07.2023 zugestimmt Gez. Greven-Thürmer BBM SPD-Fraktion Gez. Müller CDU-Fraktion 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 115.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Abschnitt Kosten und Finanzierung % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Derzeitige Situation: Die Jugendeinrichtung “Am Wunschtor“, welche vom Verein Veedel e.V. betrieben wird, befin- det sich in der Gernsheimer Strasse 22 auf städtischem Grund und Boden in Köln Ostheim, Flur 15, Flurstück 101/1. Der Veedel e.V. nutzt für seine Jugendeinrichtung eine Wohnung von ca. 75 m² im Haus Gernsheimer Straße 12 als Büro und Gruppenraum. Darüber hinaus dient ein Container (Flur- stück 101/1) von ca. 65 m² dem offenen Angebot und wird für Gruppenarbeiten genutzt. Der bauliche Zustand des auf einem städtischen Grundstück aufstehenden Containers, der aus zwei ehemaligen Pausencontainern aus den 60er Jahren besteht, ist so schlecht, dass nur ein Abriss bzw. Neubau eines soliden Hauses den heutigen und zukünftigen Ansprüchen an effizientes und nachhaltiges Bauen genügt. Weder die Wärme- noch die Schallisolierung lassen den Fortbestand der bestehenden Einrichtung sinnvoll erscheinen. 4 Neben der Wohnung und den überalterten Containern steht dem Trägerverein ein Nebenge- bäude mit ca. 26 m² als Lager (Flurstück 101/3) und ein kleines Außengelände mit ca. 540 m² für die Jugendarbeit zur Verfügung. Im nahen Umkreis gibt es keinerlei alternative Möglichkeit, um Offene Kinder-und Jugendarbeit durchzuführen. Das neu erstellte und mit der Jugendverwaltung abgestimmte Raumkonzept sieht für die Ju- gendarbeit in der Gernsheimer Str. in Köln-Ostheim einen Raumbedarf von ca. 350 m² vor. Zusätzlich ist es unabdingbar, ein gestaltbares Außengelände für die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Hier können die zukünftigen Besucher*in- nen mit bewegungsorientierten oder auch kreativ bzw. künstlerischen Angeboten besonders zu Nachhaltigkeitsthemen bedarfsgerechte informelle Bildung erfahren. Planung: Zur Sicherung und Verbesserung des pädagogischen Auftrags soll eine räumliche Erweite- rung des Jugendangebotes beitragen. Vorgesehen ist der Abriss des vorhandenen Containers inkl. Nebengebäude und der Neubau einer Jugendeinrichtung auf dem städtischen Grundstück. Eine Sanierung des bestehenden Gebäudes/Containers ist nicht möglich und wäre unwirt- schaftlich. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits erarbeitet, dass der zu errichtende zwei- geschossige Neubau eine Nettoraumfläche von ca. 326 m² beinhaltet. Diese räumliche Erweiterung der Jugendeinrichtung würde zur Qualifizierung des Angebotes für Kinder und Jugendliche vor Ort beitragen. Der Neubau wird nach den aktuellen Vorgaben des GEG (Gebäudeenergiegesetz) geplant. Im Rahmen des Klimaschutzes ist ein Holzbau mit Dachbegrünung und der Einbau einer Wär- mepumpe sowie einer Photovoltaikanlage vorgesehen. Die Vorgaben der Barrierefreiheit wer- den berücksichtigt. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit wird in einem partizipativen Verfahren mit den Kindern und Jugendlichen im Stadtteil durchgeführt. Der Neubau der Jugendeinrichtung ist Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für „Ostheim und Neubrück“. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 3 ist vorgesehen, einen Förderan- trag zum Stadtentwicklungsprogramm (STEP) 2025 zu stellen, um entsprechende Städtebau- fördermittel generieren zu können. Dabei wird berücksichtigt, dass die Weiterplanung ab Leis- tungsphase 7 förderschädlich ist und erst nach Bewilligung erbracht werden darf. Parallel zu dem Förderantrag wird der Baubeschluss – unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Städtebaufördermittel – zur Umsetzung des Projektes bei den politischen Gremien der Stadt Köln eingeholt. Kosten und Finanzierung : In einer ersten Kostenschätzung zum Neubau der Jugendeinrichtung wird von Gesamtkosten in Höhe von rd. 1,9 Mio. € brutto ausgegangen. Für die Erbringung der Grundlagenermittlung, der Machbarkeitsstudie sowie die direkte Beauf- tragung der Leistungsphasen 1-6 werden 115.000,00 € kalkuliert. Zur Finanzierung der Maßnahme stehen insgesamt Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 1.772.850 € (in 2023 50.000,00 €, in 2024 50.000 € sowie in 2025 1.672.850 €) im Teilfinanz- plan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwick- lung, in der Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen bei Finanzstelle 1502- 0902-8-1016 Starke Veedel – JE Gernsheimer Straße und Finanzposition 1502.578.5200.7 5 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen zur Verfügung. Die restlichen in 2024 benötigten investiven Mittel i. H. v. 15.000 € stehen im HPL 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen zur Verfü- gung. Die zur Maßnahmenfinanzierung ab dem Haushalt 2025 ff. benötigten zusätzlichen Auszah- lungsermächtigungen i. H. v. 112.150,00 € werden vom Dezernat für Stadtentwicklung, Wirt- schaft, Digitalisierung und Regionales im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 08 – Auszah- lungen für Tiefbaumaßnahmen, ggfs. durch Umschichtungen, vorgesehen. Es ist beabsichtigt, für die Maßnahme Städtebaufördermittel zum STEP 2025 zu beantragen. Die Refinanzierung steht unter dem Vorbehalt der späteren Bewilligung der Gesamtmaß- nahme mit derzeit kalkulierten Gesamtkosten von geschätzten rd. 1,9 Mio. € brutto.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Gernsheimer Straße 22
- Straße 22
- Straße 12
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1981/2023
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.07.2023
- Erstellt
- 14.06.2023 09:17