1202/2017
66489/02; Etzelstraße/Bergstraße in Köln-Mauenheim; Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung des Durchführungsplanes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
4373 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 schm ma Vorlagen-Nummer 1202/2017 Freigabedatum 18.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilaufhebung des Durchführungsplanes 66489/02 - Satzungsbeschluss - Arbeitstitel: Etzelstraße/Bergstraße in Köln-Mauenheim Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Teilaufhebung des Durchführungsplanes 66489/02 für das Gebiet zwischen Bergstraße, Merheimer Straße, Mauenheimer Straße und Etzelstraße in Köln-Mauenheim —Arbeits- titel: Etzelstraße/Bergstraße in Köln-Mauenheim— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Ände- rungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) — in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Ab- satz 8 BauGB beigefügten Begründung. Alternative: keine Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Im Bereich der Teilaufhebung Ecke Bergstraße und entlang der Etzelstraße sind die Festsetzungen nicht umgesetzt worden. In diesem Bereich regelt der Durchführungsplan den Ausbau einer öffentli- chen Grünfläche, welche zum Teil bebaut wurde. Es befinden sich ein Spielplatz, Kleingärten sowie der Artushof mit drei Gebäuden auf dem Gebiet. Der bestehende Durchführungsplan mit seinen Festsetzungen für den oben genannten Teilbereich verhindert, dass die von der Etzelstraße erschlossenen bebauten Grundstücke (Ecke Bergstraße so- wie Ecke Artushof) nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für Erschließungsbeiträge veranlagt werden können. Der Flächennutzungsplan trägt der tatsächlichen Bebauung bereits Rechnung. Der Bebauungsplan 67489/06.001 überplant den südlichen Teilbereich des Durchführungsplanes. Aus den oben genannten Gründen und aus Gründen der Rechtssicherheit beziehungsweise Klarheit ist es erforderlich, die Teilaufhebung des Durchführungsplanes in einem förmlichen Verfahren durch- zuführen. Die Teilaufhebung des Durchführungsplanes wird keine wesentlichen, insbesondere keine negativen Auswirkungen auf das Plangebiet und die Nachbargebiete haben. Deshalb wurde auf die Durchfüh- rung einer vorgezogenen Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 BauGB verzichtet. Durch die Teilaufhebung entstehen keine Kosten. Entschädigungsansprüche gemäß §§ 39 ff. BauGB sind nicht erkennbar. Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch einschließlich Prognose der Nullva- riante (Plan wird nicht aufgehoben) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Verfahrensverlauf Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Bauge- setzbuch (BauGB) wurde vom 22.10.2015 bis einschließlich 26.11.2015 durchgeführt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2016 die Einleitung der Teilaufhe- bung des Durchführungsplanes 66489/02 beschlossen und am 26.10.2016 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln. Die Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentliche Belange über die öffentliche Auslegung des Durchführungsplanes wurden am 24.11.1016 versandt. Die öffentliche Auslegung des Durchführungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Amtsblatt am 16.11.2016 bekannt gemacht und im Stadtplanungsamt (Stadthaus West) vom 24.11. bis einschließlich 23.12.2016 durchgeführt. Im Zeitraum der Offenlage sind vier Stellungnahmen von den Behörden und Trägern öffentliche Be- lange mit (keine Bedenken) eingegangen. Die Mitteilung an die Bezirksvertretung Nippes und an den Stadtentwicklungsausschuss wurden in den Sitzungen am 23.03.2017 und am 30.03.2017 zur Kenntnis genommen. 3 Anlagen Anlage 1 Übersichtsplan Anlage 2 Bewertung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentli- cher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Anlage 3 Bewertung der Stellungnahmen aus der Offenlage sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange Anlage 4 Begründung gemäß § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch Anlage 5 Durchführungsplan 66489/02 (Verkleinerung) Anlage 6 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
Anlage 1 (Übersichtsplan)
461 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN Stadtplanungsamt7HLODXIKHEXQJGHV'XUFKIKUXQJVSODQHV (W]HOVWUDH%HUJVWUDHLQ.|OQ0DXHQKHLP 0 10050 200300 Meter 'XUFKIKUXQJVSODQ66489/02 Bereich derTeilaufhebunghEHUSODQWGXUFKGHQBebauungsplan67489/06.001
Anlage 3 (Bewertung der Stellungnahmen Offenlage TöB)
1279 Zeichen
Darstellung und Bewertung der im Rahmen der Teilaufhebung des Durchführungsplan-Verfahrens 66489/02 Arbeitstitel: Etzelstraße/Bergstraße in Köln-Mauerheim– eingegangenen Stellungnahmen: Die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde am 16.11.2016 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Durchführungsplans 66489/02 mit Begründung erfolgte in der Zeit vom 24.11. bis einschließlich 23.12.2016 beim Stadtplanungsamt (Stadthaus). Im Zeitraum der Offenlage sind vier von sechs Stellungnahmen mit (Keine Bedenken) eingegangen. 1. Beteiligung Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 - Keine Bedenken - Industrie- und Handelskammer zu Köln Kenntnisnahme -/- 2 - Keine Bedenken - Deutsche Telekom AG Netzproduktion GmbH - TI NL West, PTI 22 Kenntnisnahme -/- 3 - Keine Bedenken - Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften Kenntnisnahme -/- 4 - Keine Stellungnahme - Rheinische NETZGesellschaft GmbH -Leitplanung – 5 - Keine Bedenken - Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Kenntnisnahme -/- 6 - Keine Stellungnahme - AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Anlage 3
Anlage 5 (Durchführungsplan)
8 Zeichen
Anlage 5
Anlage 6 (Ausschnitt aus dem FNP)
107 Zeichen
W W W W WB WB WB 1:5.000 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan: ¯ Etzelstraße/Bergstraße in Köln-Mauenheim
Anlage 2 (Bewertung der StellungnahmenTöB)
3329 Zeichen
Darstellung und Bewertung der im Rahmen der Teilaufhebung des Durchführungsplan-Verfahrens 66489/02
Arbeitstitel: Etzelstraße/Bergstraße in Köln-Mauerheim– eingegangenen Stellungnahmen:
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
wurde vom 22.10. 2015 bis zum 26.11.2015 durchgeführt.
Im Zeitraum der Beteiligung sind vier von sechs Stellungnahmen mit (Keine Bedenken) eingegangen.
Nachfolgend werden die eingegangen Stellungen Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange in einer Tabelle
in Kurzform fortlaufend nummeriert aufgelistet.
1. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
1
- Keine Bedenken
- Industrie- und Handelskammer zu Köln
Kenntnisnahme -/-
2
- Keine Bedenken
- Deutsche Telekom AG Netzproduktion GmbH
- TI NL West, PTI 22
Kenntnisnahme -/-
3
- Keine Bedenken
- Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften
Kenntnisnahme -/-
4
- Keine Stellungnahme
- Rheinische NETZGesellschaft GmbH -Leitplanung –
5
- Keine Bedenken
- Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Kenntnisnahme -/-
6
- Keine Stellungnahme
- AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Anlage 2
Darstellung und Bewertung im Rahmen der Teilaufhebung des Durchführungsplan-Verfahrens 66489/02
Arbeitstitel: Etzelstraße/Bergstraße in Köln-Mauerheim– eingegangenen Stellungnahmen:
(diese Dokumentation ist nur für den internen Gebrauch zu verwenden)
Die Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 22.10. 2015 bis zum 26.11.2015 durchgeführt.
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen städtischer Dienststellen, Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange
getrennt in zwei Tabellen in Kurzform jeweils fortlaufend nummeriert aufgelistet.
2. Beteiligung städtischer Dienststellen
Lfd.
Nr.
Amt/Dienststelle Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
1
- 15/ Amt für Stadtentwicklung und Statistik
2
- Keine Bedenken
- 230/3 Liegenschaftsabt./Regionalbezirke
Kenntnisnahme -/-
3
- 230/04 Verwaltung bebauter Fiskalbesitz
4
- Keine Bedenken
- 230/5 Pachtstelle
Kenntnisnahme -/-
5
- Keine Bedenken
- 231/ Abt. f. Grundstückswertermittlung
Kenntnisnahme -/-
6
- Keine Bedenken
- 233/ Vermessungsabteilung
Kenntnisnahme -/-
7
- Keine Bedenken
- 234/ Abt. f. Bodenordnung und Ortsbaurecht
Kenntnisnahme -/-
8
- 234/3 Auszüge aus dem örtl. Bau- und Planungsrecht,
Bauleitplanbestand
Lfd.
Nr.
Amt/Dienststelle Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
9
- Keine Bedenken
- 26/ Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Kenntnisnahme -/-
10
- Keine Bedenken
- 574/2 Umweltplanung und Umweltvorsorge
Kenntnisnahme -/-
11
- 62/ Bauverwaltungsamt
12
- 63/ Bauaufsichtsamt
13
- 661/ Amt für Straßen- und Verkehrstechnik
Abt. Planung
14
- Keine Bedenken
- 67/ Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Kenntnisnahme -/-
15
- 61/21 Rechtsfragen
16
- 61/22 Baugesuchsachbearbeitung
17
- 611/1 Vorbereitende Bauleitplanung
18
- Keine Bedenken
- 611/3 Umweltprüfung
Kenntnisnahme -/-
Anlage 4 (Begründung)
3682 Zeichen
/ 2 A N L A G E 4 612Schm1202-2017ma Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch zur Teilaufhebung des Durchführungsplanes 66489/02 Arbeitstitel: Etzelstraße/Bergstraße in Köln-Mauenheim Rechtskraft und Planinhalt Der Durchführungsplan ist gemäß § 11 Absatz 2 des Aufbaugesetzes in der Fassung vom 29.04.1952 (GV NW S. 75) durch Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 25.09.1958 förmlich festgestellt worden. Der Geltungsbereich des Durchführungsplanes umfasst das Gebiet zwischen Bergstraße, Mer- heimer Straße, Mauenheimer Straße und Etzelstraße in Köln-Mauenheim. Er setzt für seinen Geltungsbereich Straßenflucht- und Baulinien, Wohnbauflächen, höchstzulässige Geschosszah- len, öffentliche Verkehrs- und Parkflächen, öffentliche Freiflächen sowie Vorgärten und private Freiflächen fest. Grund der Aufhebung Eine Überprüfung des Durchführungsplanes ergab, dass das Plangebiet mittlerweile überwiegend bebaut ist, allerdings wurden die Festsetzungen des Durchführungsplanes dabei nicht immer ein- gehalten. Besonders im Teilaufhebungsbereich Ecke Bergstraße und entlang der Etzelstraße sind die Fest- setzungen nicht umgesetzt worden. In diesem Bereich regelt der Durchführungsplan den Ausbau einer öffentlichen Grünfläche, welche zum Teil bebaut wurde. Es befinden sich ein Spielplatz, Kleingärten sowie der Artushof mit drei Gebäuden auf dem Gebiet. Der bestehende Durchführungsplan mit seinen Festsetzungen für den oben genannten Teilbereich verhindert, dass die von der Etzelstraße erschlossenen bebauten Grundstücke (Ecke Bergstraße sowie Ecke Artushof) nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für Erschließungsbeiträge veranlagt werden können. Der Flächennutzungsplan trägt der tatsächlichen Bebauung bereits Rechnung. Der Bebauungs- plan 67489/06.001 überplant den südlichen Teilbereich des Durchführungsplanes. Aus den oben genannten Gründen und aus Gründen der Rechtssicherheit beziehungsweise Klar- heit ist es erforderlich, die Teilaufhebung des Durchführungsplanes in einem förmlichen Verfahren durchzuführen. Auswirkungen Die Teilaufhebung des Durchführungsplanes wird keine wesentlichen, insbesondere keine negati- ven Auswirkungen auf das Plangebiet und die Nachbargebiete haben. Deshalb wurde auf die Durchführung einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 BauGB ver- zichtet. - 2 - Durch die Teilaufhebung entstehen keine Kosten. Entschädigungsansprüche gemäß §§ 39 ff. BauGB sind nicht erkennbar. Die zukünftige städtebauliche Entwicklung wird für den Bereich der Teilaufhebung des Durchfüh- rungsplanes nach § 34 BauGB beurteilt. Umweltbericht Im Bereich der Teilaufhebung regelt der Durchführungsplan den Ausbau einer öffentlichen Grün- fläche, welche zum Teil bebaut wurde. Es befinden sich ein Spielplatz, Kleingärten sowie der Ar- tushof mit drei Gebäuden auf dem Gebiet. Die Fläche der Teilaufhebung bewertet sich zukünftig gemäß § 34 BauGB. Der Flächennutzungs- plan weist die nicht bebauten Flächen als Grünflächen aus. Durch die Teilaufhebung kommt es nicht zu zusätzlichen Eingriffen in den Naturhaushalt. Auch werden keine sensiblen Nutzungen in einem Bereich mit hoher Verkehrslärmbelastung geplant. Für den Bereich der Etzelstraße/Bergstraße wurde im Rahmen der Teilaufhebung des Durchfüh- rungsplanes eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Daraus lässt sich ab- leiten, dass für die Umweltbelange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durch die Auf- hebung des Durchführungsplanes 66489/02 keine erheblichen Auswirkungen festzustellen sind. Überwachungsmaßnahmen gemäß § 4c BauGB ergeben sich ebenfalls nicht.
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Etzelstraße
- Merheimer Straße
- Mauenheimer Straße
- Bergstraße
- Artushof
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1202/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27