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1202/2017

66489/02; Etzelstraße/Bergstraße in Köln-Mauenheim; Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung des Durchführungsplanes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 13.1

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 (Übersichtsplan)

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Anlage 3 (Bewertung der Stellungnahmen Offenlage TöB)

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Anlage 5 (Durchführungsplan)

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Anlage 6 (Ausschnitt aus dem FNP)

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Anlage 2 (Bewertung der StellungnahmenTöB)

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Anlage 4 (Begründung)

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

4373 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 schm ma 
Vorlagen-Nummer 
 1202/2017 
Freigabedatum 
18.09.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilaufhebung des Durchführungsplanes 66489/02 
- Satzungsbeschluss - 
Arbeitstitel: Etzelstraße/Bergstraße in Köln-Mauenheim 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die Teilaufhebung des Durchführungsplanes 66489/02 für das Gebiet zwischen 
Bergstraße, Merheimer Straße, Mauenheimer Straße und Etzelstraße in Köln-Mauenheim —Arbeits-
titel: Etzelstraße/Bergstraße in Köln-Mauenheim— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Ände-
rungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 
2 023) — in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Ab-
satz 8 BauGB beigefügten Begründung. 
 
 
Alternative: keine 
 
Rat 28.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Im Bereich der Teilaufhebung Ecke Bergstraße und entlang der Etzelstraße sind die Festsetzungen 
nicht umgesetzt worden. In diesem Bereich regelt der Durchführungsplan den Ausbau einer öffentli-
chen Grünfläche, welche zum Teil bebaut wurde. Es befinden sich ein Spielplatz, Kleingärten sowie 
der Artushof mit drei Gebäuden auf dem Gebiet. 
 
Der bestehende Durchführungsplan mit seinen Festsetzungen für den oben genannten Teilbereich 
verhindert, dass die von der Etzelstraße erschlossenen bebauten Grundstücke (Ecke Bergstraße so-
wie Ecke Artushof) nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für Erschließungsbeiträge veranlagt werden 
können. 
 
Der Flächennutzungsplan trägt der tatsächlichen Bebauung bereits Rechnung. Der Bebauungsplan 
67489/06.001 überplant den südlichen Teilbereich des Durchführungsplanes. 
 
Aus den oben genannten Gründen und aus Gründen der Rechtssicherheit beziehungsweise Klarheit 
ist es erforderlich, die Teilaufhebung des Durchführungsplanes in einem förmlichen Verfahren durch-
zuführen. 
 
Die Teilaufhebung des Durchführungsplanes wird keine wesentlichen, insbesondere keine negativen 
Auswirkungen auf das Plangebiet und die Nachbargebiete haben. Deshalb wurde auf die Durchfüh-
rung einer vorgezogenen Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 BauGB verzichtet. 
 
Durch die Teilaufhebung entstehen keine Kosten. Entschädigungsansprüche gemäß §§ 39 ff. BauGB 
sind nicht erkennbar. 
 
Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch einschließlich Prognose der Nullva-
riante (Plan wird nicht aufgehoben) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.  
 
Verfahrensverlauf 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Bauge-
setzbuch (BauGB) wurde vom 22.10.2015 bis einschließlich 26.11.2015 durchgeführt.  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2016 die Einleitung der Teilaufhe-
bung des Durchführungsplanes 66489/02 beschlossen und am 26.10.2016 erfolgte die öffentliche 
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln. 
 
Die Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentliche Belange über die öffentliche Auslegung 
des Durchführungsplanes wurden am 24.11.1016 versandt.  
 
Die öffentliche Auslegung des Durchführungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
wurde im Amtsblatt am 16.11.2016 bekannt gemacht und im Stadtplanungsamt (Stadthaus West) 
vom 24.11. bis einschließlich 23.12.2016 durchgeführt. 
 
Im Zeitraum der Offenlage sind vier Stellungnahmen von den Behörden und Trägern öffentliche Be-
lange mit (keine Bedenken) eingegangen. 
 
Die Mitteilung an die Bezirksvertretung Nippes und an den Stadtentwicklungsausschuss wurden in 
den Sitzungen am 23.03.2017 und am 30.03.2017 zur Kenntnis genommen.

3 
 
Anlagen 
Anlage 1 Übersichtsplan 
Anlage 2 Bewertung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentli-
cher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
Anlage 3 Bewertung der Stellungnahmen aus der Offenlage sowie der Beteiligung der Behörden 
und Träger öffentlicher Belange 
Anlage 4 Begründung gemäß § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch  
Anlage 5 Durchführungsplan 66489/02 (Verkleinerung) 
Anlage 6 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

Anlage 1 (Übersichtsplan)

461 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
Stadtplanungsamt7HLODXIKHEXQJGHV'XUFKIKUXQJVSODQHV (W]HOVWUD‰H%HUJVWUD‰HLQ.|OQ0DXHQKHLP
0 10050 200300 Meter
'XUFKIKUXQJVSODQ66489/02
Bereich derTeilaufhebunghEHUSODQWGXUFKGHQBebauungsplan67489/06.001

Anlage 3 (Bewertung der Stellungnahmen Offenlage TöB)

1279 Zeichen

Darstellung und Bewertung der im Rahmen der Teilaufhebung des Durchführungsplan-Verfahrens 66489/02 
  Arbeitstitel: Etzelstraße/Bergstraße in Köln-Mauerheim– eingegangenen Stellungnahmen: 
 
  Die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde am 16.11.2016 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht. Die  
  öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Durchführungsplans 66489/02 mit Begründung erfolgte in der Zeit vom  
  24.11. bis einschließlich 23.12.2016 beim Stadtplanungsamt (Stadthaus). 
  Im Zeitraum der Offenlage sind vier von sechs Stellungnahmen mit (Keine Bedenken) eingegangen. 
 
 
 
   1. Beteiligung Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
 
- Keine Bedenken 
- Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Kenntnisnahme -/- 
2 
 
- Keine Bedenken 
- Deutsche Telekom AG Netzproduktion GmbH 
- TI NL West, PTI 22 
Kenntnisnahme -/- 
3 
 
- Keine Bedenken 
- Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften 
Kenntnisnahme -/- 
4 
 
- Keine Stellungnahme 
- Rheinische NETZGesellschaft GmbH  -Leitplanung – 
 
  
5 
 
- Keine Bedenken 
- Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Kenntnisnahme -/- 
6 
 
- Keine Stellungnahme 
- AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH  
 
  
 
 
Anlage 3

Anlage 5 (Durchführungsplan)

8 Zeichen

Anlage 5

Anlage 6 (Ausschnitt aus dem FNP)

107 Zeichen

W
W
W W
WB
WB
WB
1:5.000
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan:
¯
Etzelstraße/Bergstraße in Köln-Mauenheim

Anlage 2 (Bewertung der StellungnahmenTöB)

3329 Zeichen

Darstellung und Bewertung der im Rahmen der Teilaufhebung des Durchführungsplan-Verfahrens 66489/02  
   Arbeitstitel: Etzelstraße/Bergstraße in Köln-Mauerheim– eingegangenen Stellungnahmen: 
 
   Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
   wurde vom 22.10. 2015 bis zum 26.11.2015 durchgeführt. 
 
   Im Zeitraum der Beteiligung sind vier von sechs Stellungnahmen mit (Keine Bedenken) eingegangen. 
   Nachfolgend werden die eingegangen Stellungen Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange in einer Tabelle 
   in Kurzform fortlaufend nummeriert aufgelistet. 
 
 
 
    1. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
 
- Keine Bedenken 
- Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Kenntnisnahme -/- 
2 
 
- Keine Bedenken 
- Deutsche Telekom AG Netzproduktion GmbH 
- TI NL West, PTI 22 
Kenntnisnahme -/- 
3 
 
- Keine Bedenken 
- Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften 
Kenntnisnahme -/- 
4 
 
- Keine Stellungnahme 
- Rheinische NETZGesellschaft GmbH  -Leitplanung – 
 
  
5 
 
- Keine Bedenken 
- Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Kenntnisnahme -/- 
6 
 
- Keine Stellungnahme 
- AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH  
 
  
 
 
Anlage 2

Darstellung und Bewertung im Rahmen der Teilaufhebung des Durchführungsplan-Verfahrens 66489/02 
  Arbeitstitel: Etzelstraße/Bergstraße in Köln-Mauerheim– eingegangenen Stellungnahmen: 
  (diese Dokumentation ist nur für den internen Gebrauch zu verwenden) 
 
  Die Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 22.10. 2015 bis zum 26.11.2015 durchgeführt. 
 
  Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen städtischer Dienststellen, Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange 
  getrennt in zwei Tabellen in Kurzform jeweils fortlaufend nummeriert aufgelistet.  
 
 
2.  Beteiligung städtischer Dienststellen 
 
Lfd. 
Nr. 
Amt/Dienststelle Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
 
- 15/ Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
  
2 
 
- Keine Bedenken 
- 230/3 Liegenschaftsabt./Regionalbezirke 
Kenntnisnahme  -/- 
3 
 
- 230/04 Verwaltung bebauter Fiskalbesitz 
 
  
4 
 
- Keine Bedenken 
- 230/5 Pachtstelle 
Kenntnisnahme  -/- 
5 
 
- Keine Bedenken 
- 231/ Abt. f. Grundstückswertermittlung 
Kenntnisnahme  -/- 
6 
 
- Keine Bedenken 
- 233/ Vermessungsabteilung 
Kenntnisnahme  -/-  
7 
 
- Keine Bedenken 
- 234/ Abt. f. Bodenordnung und Ortsbaurecht 
Kenntnisnahme  -/- 
8 
 
- 234/3 Auszüge aus dem örtl. Bau- und Planungsrecht, 
            Bauleitplanbestand

Lfd. 
Nr. 
Amt/Dienststelle Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
9 
 
- Keine Bedenken 
- 26/ Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
Kenntnisnahme  -/- 
10 
 
- Keine Bedenken 
- 574/2 Umweltplanung und Umweltvorsorge 
Kenntnisnahme  -/- 
11 
 
- 62/ Bauverwaltungsamt 
 
  
12 
 
- 63/ Bauaufsichtsamt 
 
  
13 
 
- 661/ Amt für Straßen- und Verkehrstechnik 
          Abt. Planung 
  
14 
 
- Keine Bedenken 
- 67/ Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Kenntnisnahme  -/-  
15 
 
- 61/21 Rechtsfragen 
 
  
16 
 
- 61/22 Baugesuchsachbearbeitung 
 
  
17 
 
- 611/1 Vorbereitende Bauleitplanung 
 
  
18 
 
- Keine Bedenken 
- 611/3 Umweltprüfung 
Kenntnisnahme  -/-

Anlage 4 (Begründung)

3682 Zeichen

/ 2 
 
A N L A G E  4  
612Schm1202-2017ma 
 
 
Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch 
zur Teilaufhebung des Durchführungsplanes 66489/02 
Arbeitstitel: Etzelstraße/Bergstraße in Köln-Mauenheim 
  
 
 
Rechtskraft und Planinhalt 
 
Der Durchführungsplan ist gemäß § 11 Absatz 2 des Aufbaugesetzes in der Fassung vom 
29.04.1952 (GV NW S. 75) durch Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 25.09.1958 förmlich 
festgestellt worden. 
 
Der Geltungsbereich des Durchführungsplanes umfasst das Gebiet zwischen Bergstraße, Mer-
heimer Straße, Mauenheimer Straße und Etzelstraße in Köln-Mauenheim. Er setzt für seinen 
Geltungsbereich Straßenflucht- und Baulinien, Wohnbauflächen, höchstzulässige Geschosszah-
len, öffentliche Verkehrs- und Parkflächen, öffentliche Freiflächen sowie Vorgärten und private 
Freiflächen fest. 
 
 
Grund der Aufhebung 
 
Eine Überprüfung des Durchführungsplanes ergab, dass das Plangebiet mittlerweile überwiegend 
bebaut ist, allerdings wurden die Festsetzungen des Durchführungsplanes dabei nicht immer ein-
gehalten. 
 
Besonders im Teilaufhebungsbereich Ecke Bergstraße und entlang der Etzelstraße sind die Fest-
setzungen nicht umgesetzt worden. 
 
In diesem Bereich regelt der Durchführungsplan den Ausbau einer öffentlichen Grünfläche, welche 
zum Teil bebaut wurde. Es befinden sich ein Spielplatz, Kleingärten sowie der Artushof mit drei 
Gebäuden auf dem Gebiet.  
 
Der bestehende Durchführungsplan mit seinen Festsetzungen für den oben genannten Teilbereich 
verhindert, dass die von der Etzelstraße erschlossenen bebauten Grundstücke (Ecke Bergstraße 
sowie Ecke Artushof) nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für Erschließungsbeiträge veranlagt 
werden können. 
 
Der Flächennutzungsplan trägt der tatsächlichen Bebauung bereits Rechnung. Der Bebauungs-
plan 67489/06.001 überplant den südlichen Teilbereich des Durchführungsplanes.  
 
Aus den oben genannten Gründen und aus Gründen der Rechtssicherheit beziehungsweise Klar-
heit ist es erforderlich, die Teilaufhebung des Durchführungsplanes in einem förmlichen Verfahren 
durchzuführen. 
 
 
Auswirkungen 
 
Die Teilaufhebung des Durchführungsplanes wird keine wesentlichen, insbesondere keine negati-
ven Auswirkungen auf das Plangebiet und die Nachbargebiete haben. Deshalb wurde auf die 
Durchführung einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 BauGB ver-
zichtet.

- 2 - 
 
 
 
 
Durch die Teilaufhebung entstehen keine Kosten. Entschädigungsansprüche gemäß §§ 39 ff. 
BauGB sind nicht erkennbar. 
 
Die zukünftige städtebauliche Entwicklung wird für den Bereich der Teilaufhebung des Durchfüh-
rungsplanes nach § 34 BauGB beurteilt.  
 
Umweltbericht 
 
Im Bereich der Teilaufhebung regelt der Durchführungsplan den Ausbau einer öffentlichen Grün-
fläche, welche zum Teil bebaut wurde. Es befinden sich ein Spielplatz, Kleingärten sowie der Ar-
tushof mit drei Gebäuden auf dem Gebiet.  
 
Die Fläche der Teilaufhebung bewertet sich zukünftig gemäß § 34 BauGB. Der Flächennutzungs-
plan weist die nicht bebauten Flächen als Grünflächen aus. Durch die Teilaufhebung kommt es 
nicht zu zusätzlichen Eingriffen in den Naturhaushalt. Auch werden keine sensiblen Nutzungen in 
einem Bereich mit hoher Verkehrslärmbelastung geplant. 
 
Für den Bereich der Etzelstraße/Bergstraße wurde im Rahmen der Teilaufhebung des Durchfüh-
rungsplanes eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Daraus lässt sich ab-
leiten, dass für die Umweltbelange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durch die Auf-
hebung des Durchführungsplanes 66489/02 keine erheblichen Auswirkungen festzustellen sind. 
Überwachungsmaßnahmen gemäß § 4c BauGB ergeben sich ebenfalls nicht.

Beratungsverlauf (1)

28.09.2017 Rat
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Etzelstraße
  • Merheimer Straße
  • Mauenheimer Straße
  • Bergstraße
  • Artushof

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Details

Aktenzeichen
1202/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27